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Autor Thema: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz  (Gelesen 42734 mal)

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Alex

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #45 am: 28. Januar 2012, 16:41:56 »

Lieber Arthur ,

keiner wollte hier Mauern bauen ... ich habe auf meinen Fall hinweisen wollen , bei dem es vollkommen gleich ist ob ich 180 oder 360 Tage hier in Thailand bin.

Mehr als 90 % meiner Einkünfte , Guthaben oder was ihr immer annehmen möchtet wird nach Einkommen Steuer Gesetz in D versteuert und ich habe in Thailand

keinerlei Einkommen .... außer Zins Erträgen auf mein hier angelegtes Geld . Ich bin verpflichtet in D eine Einkommen Steuer >Erklärung abzugeben .... bin auch nicht

Beratungs resistent wie manche hier glauben mögen . Desweiteren verlasse ich mich seit nun mehr als 30 Jahre auf meine Steuerkanzlei , die meine persönlichen

und geschäftlichen Belange für mich klärt und nicht auf die gegenteiligen Meinungsmacher hier im Forum . Darum verzeih mir bitte lieber Arthur , wird keiner aus den

Deutschen Landen mehr verstehen , warum sich Österreicher hier im Forum von dem .... wie nanntest Du ihn noch " Verfahrenstricks und die Androhung von Steuerverfahren "

BOX HORNEN lassen . Steuerverfahren leitet in Deutschland ausschließlich die Finanzbehörde ein und nicht die DRV ! Die für mich zuständige Behörde ist wahrheitsgemäß über Firmen

Standort und meine Wohnsitze informiert .... ich bin uneingeschränkt in D EK St. pflichtig und dies jetzt schon seit 6 Jahren wo ich hier lebe. Hat einer von Euch ne Steuer Kanzlei

oder wollt Ihr behaupten ihr wüßtet das besser als ne TOP Kanzlei mit Steuer Rechtsanwälten die in Deutschland seit mehr als 20 Jahren meine Steuer machen ?

Meinungs Vielfalt ist ne wunderbare Sache , ich bin kein Steuer Sachverständiger Mensch und überlass das denen die es können , die würden sich auch nicht an

meine Fahrdynamischen Meßgeräte wagen ..... also ein wenig kürzer treten mit Behauptungen hier , die der Realität nicht standhalten !

Jok , ich werde  , wenn`s klappt heute .. morgen oder übermorgen den von persönlichen Daten geschwärzten original Text der ÖPV hier zur Belustigung aller einsetzen , ok !

Und dann würde ich wie von TIT vorgeschlagen es begrüßen , wenn hier der Anlass des Treadstarters , nämlich , daß das für 500.000 Auslands Deutsche zuständige Finanzamt

auffordert EK Steuererklärungen bei ihm als zuständiges Finanzamt abzugeben bekakelt werden und wir hier nicht die Probleme unserer Österreicher diskutieren ,

die dazu ja einen eigenen Thread haben . Also dann klinke ich mich mal aus hier , bevor ich die Materie zum xxxx ten mal erkläre und mich dabei wiederhole.

schönen Samstag noch Alex

« Letzte Änderung: 28. Januar 2012, 16:46:04 von Alex »
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derbayer

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #46 am: 28. Januar 2012, 17:17:36 »



http://www.ftd.de/karriere-management/recht-steuern/:recht-steuern-fiskus-ueberrumpelt-auslandsrentner/60159698.html

Die rechtliche Lage ist eigentlich recht klar.

Viele deutsche  Rentner sind allerdings im Rahmen der Globalisierung von der griechischen,italienischen, spanischen, portugisischen Krankheit betroffen:

sie ignorieren einfach, daß der Staat auch was will. Oder läßt sich das auch charmanter  erklären ?

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Drogen und Alkohol sind was für Anfänger.
Wer wirklich "cool" ist, zieht sich die Realität rein.

Ich bin verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das,
was du verstehst.

Alex

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #47 am: 28. Januar 2012, 17:35:18 »

Oder läßt sich das auch charmanter  erklären ?


Ne lieber Bayer aber besser ... weil richtiger .......

Deutsche Rentenbesteuerung im „Ruhezustand“

Die aus deutscher Einkunftsquelle resultierenden gesetzlichen Renten werden derzeit de facto nicht besteuert. Betroffen sind in Thailand lebende Rentner, die weder einen Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben und somit nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig sind.

 Die Aufgabe des Wohnsitzes lässt sich anhand der behördlichen Abmeldung nachweisen. Diese Personen sind nach § 49 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz (also von Gesetzes wegen) verpflichtet, als beschränkt Steuerpflichtige für die gesetzliche Rente eine Steuererklärung in Deutschland einzureichen. Das zuständige Finanzamt prüft im Rahmen der Veranlagung, inwieweit das Doppelbesteuerungsabkommen – hier:

Deutschland / Thailand – (DBA) der Besteuerung in Deutschland entgegen stehen könnte. Nach Artikel 18 Absatz 2 des DBA kann Deutschland die gesetzliche Rente besteuern. Etwaige anderslautende Email-Auskünfte des Finanzamtes Neubrandenburg auf Anfrage von Auslandsrentnern sind nicht rechtsverbindlich, da diese ohne Belehrung zum Rechtsbehelf versehen sind.   

Deutsche Betriebsrenten von in Thailand lebenden Rentnern werden bereits in Deutschland steuerlich erfasst und besteuert. Die gesetzlichen Renten der Auslandsrentner befinden sich seit 1. Juli 2010 in der Bearbeitung beim zuständigen Finanzamt Neubrandenburg.

Die deutsche Finanzbehörde geht davon aus, dass sich das Besteuerungsrecht der deutschen Rentenbezieher nach dem DBA in Thailand befindet. Daher werden die seit dem Kalenderjahr 2005 fälligen Steuererklärungen von den in Thailand lebenden Rentnern nicht angefordert. Es ist schwierig einzuschätzen, wie das weitere verfahrensrechtliche Vorgehen in dieser Sache sein wird, da die Renten nicht steuerfrei sind. Grundsätzlich ist im Ergebnis die Einmalbesteuerung der Rente in einem (Vertrags-) Staat sicherzustellen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang Rentendaten an die thailändische Behörde übermittelt werden.

Derzeit ist es zu empfehlen, die weitere Rechtsentwicklung insbesondere im Hinblick auf die oben genannte Thematik zum Doppelbesteuerungsabkommen abzuwarten, zu analysieren und den Rentnern einen fachkompetenten Rat zu geben sowie die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen.       

Weitere Informationen erteilt Dipl.-Bw. Reiner Seel, Wirtschaftsprüfer; www.seel-thai.com
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Benno

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #48 am: 28. Januar 2012, 18:05:42 »

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang Rentendaten an die thailändische Behörde übermittelt werden.

Noch dringender stellt sich die Frage ob jenseits von sogenannten Datenschutzrichtlinien und privatsphaerlichen Dunkelmaennern die Immigrationsdaten von Auslaendern die nach Thailand ein - und ausreisen an die jeweiligen Botschaften uebermittelt werden (koennen) und damit den entsprechenden deutschen (DACH) Behoerden zur Ueberpruefung der Steuerpflicht zur Verfuegung stehen.
Im Zeitalter des Computers waere solch eine Vorgehensweise nur allzu logisch und mit wenigen Tastaturbewegungen erledigt und geklaert.
Mancher Boris Becker Nachahmer in Thailand wuerde ebenso wie jener ehemalige Steuerhinterzieher noch nach X Jahren mit Sicherheit Probleme mit den Deutschen Finanzaemtern bekommen.

OB
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jock

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #49 am: 28. Januar 2012, 18:13:55 »

@Alex

Ich habe ueberhaupt nicht die Absicht,die "Probleme" der Oesterreicher zu diskutieren.

Aber aus deinem Beitrag koennte der Eindruck entstehen,die Steuerproblematik
geht von den Oesterreichern aus und betrifft nun auch die Deutschen.

Mit der Darstellung des Verlaufes wollte ich nur aufzeigen,wie die Geschichte
ins Rollen kam.Ich habe in meinem Statement weder um Rat und Hilfe gebeten
und dachte ,nur eine Information beizutragen.

Ich nehme zur Kenntnis,dass dies nicht erwuenscht ist und kann daher auch nicht
dagegen argumentieren,wenn du der Meinung bist,wir sind bloed sind und uns
verboxhornen lassen.


Jock
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Alex

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #50 am: 28. Januar 2012, 18:51:20 »

weit gefehlt Jok .... interessanter Beitrag und demnächst folgt das original Schreiben der ÖPV !

Hier wäre interessant zu wissen , wer denn von den Deutschen Auslands Rentnern mit nur noch Wohnsitz Thailand den Schrieb des Finanzamtes Neubrandenburg erhalten hat

und die Gegen Probe wer mit Doppel Wohnsitz hat denn Post vom Finanzamt Neubrandenburg erhalten ???
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sam

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #51 am: 28. Januar 2012, 19:38:15 »

Seit 1994 wohne ich in Thailand, BU-Rente ab 95, seit 2008 Vollrente, letztes Jahr wurde mir meine Steuernummer mitgeteilt (bekommt jetzt jeder Deutscher, vom Ami ab geguckt), es wurde mir mitgeteilt die Nummer ab zuheften, auch wenn sie z.Z nicht relevant ist, damit war alles gesagt, nicht Steuerpflichtig.
Noch was dieser Reiner Seel ist mir suspekt, gibt so viele die ihre Landsleute abzocken wollen.
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Benno

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #52 am: 28. Januar 2012, 20:10:53 »

Noch was dieser Reiner Seel ist mir suspekt, gibt so viele die ihre Landsleute abzocken wollen.

Bezugnehmend auf des sam's suspektes Gefuehl ist es interessant was Betroffene von dieser diplomierten  Wirtschaftspruefer-Kanzlei in Thailand halten:

Zitat
Thema: Steueroasen - Autor: wally - Datum: 19.12.2011, 04:50 >

"Die Aufgabe des Wohnsitzes lässt sich anhand der behördlichen Abmeldung nachweisen." >

das ist schon mal absoluter bockmist den der Herr Dipl.-Bw. Reiner Seel, Wirtschaftsprüfer in seinem traktat fuer thai-dschungelrentiere verzapft. die behoerdliche abmeldung (ich gehe davon aus dass das einwohnermeldeamt gemeint ist) interessiert die deutschen steuerbehoerden einen feuchten kehricht.

und selbst wenn man sich (wie ich 1981 und spaeter 2001) bei den deutschen finanzbehoerden abmeldet besteht nach wie vor die moeglichkeit dass man spaeter nach para 8a der abgabenordnung als unbeschraenkt steuerpflichtig eingestuft wird. genau das ist mir naemlich 1989 passiert.

chronologie:

-1980 kauf eines hauses in Deutschland
-wo hamse denn die kohle her? bitte formular ausfuellen!
-in der wueste sandkoerner gezaehlt
-geht in ordnung, jetzt aber einkommensteuererklaerung
-in papierkorb geschmissen und nach Afrika geflogen
-1981 - wennse nich gleich ihr einkommen deklariern dann schaetzen wir
-liebes finanzamt, bin im afro-busch, laute nackte weiber hier, kann momentan nich wech
-meldense sich wennse wieder in Deutschland sind
-tach, ich komm ausm busch, mein name is Wally
-sie arbeiten bei die Neger?
-das tu ich
-zahlense auch steuern dort?
-natuerlich
-geht in ordnung, wolln wir sie nich zusaetzlich belasten. aber wegen dem haus (rettet dem dativ) muessense ne erklaerung abgebn
-wieso dat denn?
-sie muessen die mieteinnahmen versteuern
-das haus ist doch gar nicht vermietet
-das haus ist nicht vermietet?
-sach ich doch!
-tja dann is ja alles in ordnung
-schoenen dank, wiedersehn

-1989 - sie ham doch ein haus in Deutschland
-ja
-dann muessense auch steuern zahlen. tut uns schrecklich traurich aber wir muessen uns an das letzte BfH-urteil halten. das dutzend andere urteile auf die sie sich berufen geht uns glatt am @.... vorbei.

Autor: Rider - Datum: 19.12.2011, 05:04 >
So ist es auch. Das ham wa ja jetzt schon dutzendmal durchgekaut:

Wer eine Immobilie besitzt und dort jederzeit wohnen kann (also nicht vermietet), der ist voll steuerpflichtig. Auch ein Zimmerchen bei Muttern, wo man den Wohnungschlüssel hat, wird als Wohnsitz bewertet.

Darum hat man auch sowas nicht!

Siehe Nadja Auermann und Boris Besenkammer.


Lesenswert das gesamte Problem Steueroasen in Bezug auf Suedostasien und insbesonders Thailand in:

http://forum.baadermarkets.de/showthread.php?t=147&page=153

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malakor

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #53 am: 28. Januar 2012, 20:18:05 »

Ich bin dt. Auslandsrentner seit 6 Jahren, habe auch Post vom FA Neubrandenburg erhalten.

Denen habe ich mitgeteilt, dass meine beiden Renten lt. DBA Thailand nicht in D zu versteuern sind, die haben das geprueft und nun ist seit etlichen Jahren Ruhe.


Alex:  wenn du eine Rente von der DRV bekommst, ist diese ja in D nicht steuerpflichtig, wenn du deinen steuerlichen Wohnsitz in TH hast. (Meldungen beim Einwohneramt sind nicht entscheidend).   Bei der Berechnung der 90% Grenze zaehlt diese Rente NICHT zu den in D steuerpflichtigen Einkuenften.  
Den meisten mit einer DRV-Rente duerfte es unmoeglich sein, diese 90 % Grenze zu erreichen.
Ob deine von so renommierten Fachleuten seit Jahrzehnten erstellten Steuererklaerungen richtig sind oder nicht, ist mir voellig egal. Hier ging es um theoretische Fragen, und dabei ist zuerst die Frage nach Wohnsitz/gew.Aufenthalt zu klaeren, denn davon haengt alles weitere ab. (Unbeschraenkte oder beschraenkte Steuerpflicht der in § 49 EStG aufgefuehrten Einkuenfte).
Ich verstehe durchaus, dass es fuer einen Nicht-Fachmann sehr schwer ist, sich mit diesen Fragen des dt. Steuerrechtes auseinanderzusetzen.
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arthurschmidt2000

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #54 am: 28. Januar 2012, 21:08:01 »

Zitat
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang Rentendaten an die thailändische Behörde übermittelt werden.

Die Daten über Rentenbezüge liegen dem Finanzamt in Deutschland vor.

In Art. 25 Abs. 1 des DBA heißt es:

Die zuständigen Behörden der Vertragstaaten werden die Informationen austauschen, die zur Durchführung dieses Abkommens erforderlich sind. Alle so ausgetauschten Informationen sind geheimzuhalten und dürfen nur solchen Personen oder Behörden zugänglich gemacht werden, die mit der Veranlagung oder gerichtlichen Festsetzung und der Erhebung der unter dieses Abkommen fallenden Steuern befaßt sind.
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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #55 am: 28. Januar 2012, 21:22:44 »

Alex hat da den kundigen Rat einer was auch immer Kanzlei zitiert. Daraus ein kleiner Auszug:

Zitat
Nach Artikel 18 Absatz 2 des DBA kann Deutschland die gesetzliche Rente besteuern.

Zitat
Die deutsche Finanzbehörde geht davon aus, dass sich das Besteuerungsrecht der deutschen Rentenbezieher nach dem DBA in Thailand befindet.

So etwas hilft natürlich weiter!

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crazyandy

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #56 am: 09. April 2012, 01:05:05 »

Deutsche Auslandsrentner in der Steuerfalle
Hunderttausende Senioren, die nicht mehr in Deutschland leben, sollen trotz winziger Renten Tausende Euro nachzahlen. Selbst 100-Jährige müssen Einkünfte für die vergangenen sechs Jahre nachweisen.

http://www.welt.de/finanzen/article106163689/Deutsche-Auslandsrentner-in-der-Steuerfalle.html

kaum ist man mal nicht On schon geht es drunter und drüber, in den Nachrichten  {/ {/ {/.
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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #58 am: 09. April 2012, 08:30:22 »

Hält sich ein Deutscher überwiegend in Thailand auf, hat Thailand das Besteuerungsrecht für DRV Renten.

Für die Ermittlung von „überwiegend“ ist allein entscheidend, wo man tatsächlich wie lange gelebt hat.

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #59 am: 09. April 2012, 20:33:30 »

Ja, traurig, das wurde heute schon mahrmals gepostet in verschiedenen Threads!

Das ist mal wieder typisch Deutschland.

Diese raffgierigen Steuerschweine!

Für Griechenland und Co spielt Steuergeld keine Rolle, eber für den ausgewanderten Expat, da holen die es sich zurück.

Man kann nur noch..... {/ {/ {/ {/ {/ {/ {/ {/
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