Reload mit umgekehrten Vorzeichen im Merkelsommer 2017
Wie der Bundeswehr-Oberleutnant Franco Albrecht erst „Syrischer Obsthändler“ und dann "Islam-Terrorist" wird.
Der Rest der tragikomischen Eulenspiegel-Geschichte ist Legende im grenz-debilen Merkelsommer 2017.
DER HUSAREN-STREICH DES JAHRES! - „Falscher Syrer“: BGH hebt Haftbefehl gegen Franco A. auf - 30. November 2017
Als Franco noch in Offenbach auf die Schiller-Schule ging (Foto links, Klasse 10d, 2005).
Da hat er für den „Maulwurf“ geschrieben, die dortige Schülerzeitung. Auf dem Bild rechts ist er inzischen Bundeswehr-Offizier.
Das Phantom der Asyl-Seifen-Oper, Franco A., ist frei. Es war DIE Köpenickiade des Jahres: Wie in einem irrwitzigen Plot eines noch irrwitzigeren Hollywood-Hangover-Blockbusters stellte sich der Oberleutnant Franco Albrecht bei einer deutschen Asylbehörde als „Syrischer Obsthändler“ mit dem treudoofen Dooropener „Je veux Asyl!“ vor.
Im Zuge der darauf folgenden Entnazifizierung 4.0 der Bundeswehr wurden Kasernen und gendergerechte Bundeswehr-Kitas nach rechtspopulistischen „Wehrmachts-Memorabilia“ durchsucht, Kasernen umbenannt und ein Bild von Ex-Kanzler Helmut Schmidt in Uniform „fachgerecht entsorgt“.
Im brutalen Häuserkampf gegen „Rechts“ attestierte die Verteidigungsministerin Flintenmuschi von der Leyen IHRER Bundeswehr ein erhebliches „Haltungsproblem“ sowie einen falsch verstandenen Korpsgeist. Doch auch ein weiterer Geist wehte aus der Flüchtlings-Flasche: Da sich in der durch Franco A. ausgelösten Stichproben-Untersuchung der Antragsverfahren bis zu 40% der positiven Asylentscheidungen zu Syrern und Afghanen seit Januar 2016 als „teils gravierend falsch“ herausstellten, musste das BAMF über 100.000 Fälle neu überprüfen – kleine Ursula-Ursache, große Wirkung. Die Büchse der Migrationsbetrugs-Pandora war geöffnet.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) musste heute den Haftbefehl gegen den „wegen Terrorverdachts“ festgenommenen Bundeswehroffizier aufheben. Es gebe keinen „dringenden Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“, teilte der BGH am Mittwoch mit. Der Oberleutnant soll den ursprünglichen Vorwürfen zufolge gemeinsam mit Komplizen „aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus“ einen Anschlag vorbereitet haben.
Es bestehe keine Fluchtgefahr für den 28-jährigen „syrischen Obstverkäufer“ aus Offenbach-Damaskus.
Franco A. ist seit sieben Monaten in Untersuchungshaft gesessen – die terrorverdächtigen sechs Syrer, die gezielt Anschlagsobjekte in Essen ausspionierten und sich über konkrete Tatabläufe austauschten, wurden hingegen letzte Woche bereits nach drei Tagen auf freien Fuß gesetzt.
Franco A. war Ende April „unter Terrorverdacht“ festgenommen worden, nachdem er sich – dank eines unglaublichen „Behördenfehlers“ – als Flüchtling aus Syrien ausgeben hatte und ein gar nicht so kleines „Zweiteinkommen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ einstreichen konnte sowie das Versagen des ganzen Asyl-Staatsapparats enttarnte.
Am 30. Dezember 2015 meldete sich Franco A. mit dem Alias-Namen „David Benjamin“ in der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung Gießen. Er gab zu Papier, „Syrer“ zu sein. Der Soldat wurde anstandslos als Flüchtling registriert und nicht mal aufgefordert, seinen Namen auf Arabisch zu schreiben, oder einen Satz Arabisch zu sprechen – „Asyl“ war das Zauberwort zu den Schätzen des deutschen Sozialsystems, in dem sich alle Erdenbürger wohlfühlen müssen.
Im Sommer 2016 tauchte „David Benjamin“ das erste Mal in einem Asylbewerber-Wohnhaus in Erding bei München auf. Seinen Mitbewohnern soll er sich auf „deutsch“ vorgestellt haben. Danach hat er sich jedoch bald auf „Französisch“ verabschiedet. In einer weiteren Aufnahmeeinrichtung in Kirchberg im Bayerischen Wald war er selten anzutreffen, was niemand der Verantwortlichen dort groß störte (CSU-Joachim Herrmann: „Sicherheit durch Stärke“).
Danach soll Franco Albrecht seine mutmaßlichen Terroranschläge „als Syrischer Obsthändler“ ausgeheckt haben. Dazu besorgte er sich in Österreich die mutmaßliche Tatwaffe, ein historisch-klassischer „Witwenmacher“ Unique Modell 17 (Kaliber 7,65 mm) des Baujahres 1928-44 aus dem „Zweiten Weltkrieg“. Dies wurde von den Medien als weiteres Indiz seiner rechten Gesinnung gewertet.
Mitte Januar deponierte Franco A. die dekorative „Waffe“ in einem Putzschacht auf einer Behindertentoilette am Wiener Flughafen und wurde bei Abholung dingfest gemacht.
Im Zusammenhang mit dem Zugriff auf die beiden Beschuldigten hatten 90 (!) Polizeibeamte 16 Objekte in Deutschland, Österreich und Frankreich durchsucht, neben den Wohnungen der beiden Hauptbeschuldigten auch die Wohnungen anderer Personen aus ihrem Umfeld sowie Diensträume der Bundeswehr. Beteiligt waren Kräfte des Bundeskriminalamtes, der hessischen und bayerischen Landespolizei sowie österreichische und französische Sicherheitsbehörden. In die Ermittlungen einbezogen waren die Staatsanwaltschaft in Hessen, das Bundeskriminalamt (BKA) und der Militärische Abschirmdienst (MAD).
Anfang Juli 2017 hob der Bundesgerichtshof bereits den Haftbefehl gegen den „Mittäter“ Maximilian T. aufgrund mangelnden Tatverdachts auf. Einziger haltbarer Vorwurf: Maximilian T. sei eingetragenes Mitglied der AfD! Danach sah die Bundesanwaltschaft auch bei „Mittäter“ Mathias F. keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr mehr und musste die angeordnete Untersuchungshaft aussetzen.
Franco A. hat bei seiner Festnahme angegeben, sein Doppelleben als Asylbewerber sei Teil einer „investigativen“ Recherche gewesen, um das „chaotische System“ der Flüchtlingsregistrierung zu dokumentieren.
Zweifel daran hatten die deutschen Medien und Ermittler jedoch sofort angesichts Franco A.’s Uni-Abschlussarbeit an der Elite-Militärakademie Saint-Cyr Fontainebleau, die bereits Charles de Gaulle absolvierte. Die Arbeit wurde damals ans „Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr“ (ZMS) weitergeleitet. Das Ergebnis: „Der Schriftsatz zeugt von völkischem Denken!“ Franco A. erhielt darauf damals eine zweite Chance: Er durfte eine neue unvölkisch-politisch-korrekte Abschlussarbeit schreiben.
Der große Husarenstreich des Oberleutnants:
Er entblößte die grenzenlose Schludrigkeit und Dummheit deutscher Asylbehörden und des BAMF, die sich durch ihre grobe Fahrlässigkeit und hunderttausendfachen Unterlassungen bereits mitschuldig an den Morden von Dutzenden Menschen in Deutschland gemacht haben.
Über 100.000 ähnlich gelagerte Fälle müssen „derzeit“ neu überprüft werden. Insbesondere wurden alle Verfahren im „Franco-Gate“ beteiligten Dolmetscher, Anhörer oder Entscheider erneut geprüft. Von 1600 stichprobenartigen Entscheidungen zu syrischen Flüchtlingen wurden bei 295 teils gravierende Mängel gefunden, von 400 Entscheidungen zu afghanischen Flüchtlingen waren 185 fehlerhaft.
Durch sein „Doppelleben“ hat Franco A. der Gesellschaft möglicherweise einen großen Gefallen getan und dazu beitragen, die Systemfehler der korrumpierten Milliarden-Schwindel-Asyl-Industrie nun stärker als bisher zu beleuchten.
Es wurden immer wieder erhebliche Zweifel an der Echtheit des Asyl-Phantoms Franco Albrecht laut. „Franco A.“ diente ironischerweise in der elsässischen „Brigade Franco-Allemande“, abgekürzt Franco-A.! Und Ursula Gertrud von der Leyen wurde 1958 in Ixelles / Elsene geboren – als Ursula „Albrecht“!
Eines steht fest: Franco A. dürfte vermutlich nicht der einzige „Falsche Syrer“ auf deutschem Boden gewesen sein …
Hier die PI-NEWS zugespielten geheimen Audioaufnahmen der Anhörung vor dem BAMF, die Franco-Leaks:
Der vollstaendige Text :
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