Tja, vielleicht ist man wirklich etwas zu voreilig mit der Verurteilung des Mannes. Wissen tut man eigendlich nicht's
im Bezug auf die Tat und wie es dazu kam.
Es ist ja garnicht klar,ob er die Frau aus niederen Beweggruenden, mit Vorsatz, ect. umgebracht hat.
Vielleicht lag die Ursache des Streits bei der Frau und ihrem Verhalten, Taetigkeiten, ect. Vielleicht wollte sie ihn abzocken (da war doch z.B. was mit dem Fitnesscenter). Der Mann war vertaendlich sauer und hat vielleicht ueberreagiert mit dem bekannten Ausgang?
Vielleicht hat er sie im Affekt weggeschubst und sie ist ungluecklich gefallen und hat sich dabei das Genick gebrochen, oder er hat ihr eine geknallt, wer weiss?
Aber das bewusste Umbringen der Frau ist erstmal reine Spekulation, daher sollte man mit den Bestrafungsvorschlaegen erstmal warten. Man kann ihn ja immernoch den Kraehen zum Frass vorwerfen wenn alles geklaert ist. Im Zweifel fuer den Angeklagten - nicht wahr?
Das er die Leiche hat verschwinden lassen ist ja auch irgendwie nachvollziehbar, da gibt es verschiedenste Gruende um das zu tun.
Nun, so sehe ich das
LG