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Autor Thema: Gerichtsurteil aus D-A-CH  (Gelesen 68677 mal)

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werni

  • Gast
Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #240 am: 06. November 2017, 15:47:38 »

Welcher Vermieter will schon,dass sein Haus abgefackelt wird?- Irgendwie verstaendlich,diesem Risiko ausweichen zu wollen :-X    https://www.hna.de/lokales/goettingen/goettingen-ort28741/gerichtsstreit-um-mietvertrag-niederlage-fuer-goettinger-afd-nachwuchspolitiker-9010160.html
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franzi

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #241 am: 06. November 2017, 16:16:26 »

Liest du die Links eigentlich?
Aus diesem von mir eingestelltem:

Die Meldung stößt auf Unglauben, man fragt zurück, ob das ein Witz oder Satire sei. Anwalt Roscher gibt die Begründung des Gerichtes wieder: „Das Gericht argumentiert, dass der Mieter wusste, eine besondere Zielscheibe linker Angriffe zu sein.“

Das erstaunt. Entsprechend die verdutzte Frage einer Twitterin: „Frage an den Anwalt: muss ich jetzt auch angeben, dass ich als selbstständige Frau alleine jogge? Erhöhtes Risiko → ggf Verdienstausfall“

Der Einwand ist nicht falsch. Aber das Unrecht setzt schon eine Stufe vorher an: Hier ist jemandem der Wohnraum gekündigt worden, weil er etwas „verschwiegen“ hat, das er nach geltender Rechtsprechung gar nicht angeben musste. Nach geltendem Recht darf der Vermieter nicht einmal danach fragen.. . . .

Zum Zweiten ist es mit dem Grundgedanken eines Rechtsstaates und dem Verursacherprinzip nicht vereinbar, einem unbescholtenen Bürger anzulasten, ein Dritter könne ihm aus beliebigen Gründen rechtswidrig Schaden zufügen.

Dies würde bedeuten, dass beispielsweise ein bekannt wohlhabender Bürger aus seiner Wohnung gekündigt werden kann, weil sein Wohlstand Einbrecher anziehen könnte. Der Besitzer eines teuren Autos keine Garage anmieten kann, weil diese zum Zweck des Autodiebstahls aufgebrochen werden könnte, ein Polizist keine Wohnung mieten kann, weil sich Verbrecher, die er verhaftet hat, an ihm rächen könnten, ein Muslim keine Wohnung mieten darf, weil er Zielscheibe für Rechtsradikale sein könnte, ein bekennende, frommer Christ keine Wohnung mieten kann, weil er Zielscheibe von Islamisten sein könnte, ein Jude keine Wohnung mieten kann, weil er Zielscheibe von Nazis und Muslimen werden könnte, ein Richter keine Wohnung mieten kann, weil verurteilte Straftäter Rache üben könnten, ein in Scheidung Lebender auch nicht, weil der wütende Ex-Partner einen Anschlag verüben könnte, ebenso ein Gerichtsvollzieher, weil verzweifelte Schuldner durch Angriffe auf ihn eine Pfändung verhindern wollen könnten, einem Kommunisten dürfte man auch keine Wohnung vermieten, weil der ebenfalls ins Visier Rechtsradikaler geraten könnten, ein Metzger könnte jederzeit von militanten Tierschützern angegriffen werden, Anhänger eines Fußballclubs von Hooligans des verfeindeten Clubs  …


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« Letzte Änderung: 06. November 2017, 16:21:46 von franzi »
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Benno

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #242 am: 06. November 2017, 16:33:56 »


Welcher Vermieter will schon,dass sein Haus abgefackelt wird?- Irgendwie verstaendlich,diesem Risiko ausweichen zu wollen :-X     

Dem Verstand eines werni's sollte nicht zuviel abverlangt werden.

Deshalb nach @franzi noch ein verstaendlicher Artikel zum Skandal-Urteil: FRISTLOSE WOHNUNGSKÜNDIGUNG WEGEN AFD-MITGLIEDSCHAFT



Mit dem Grundgedanken eines Rechtsstaates und dem Verursacherprinzip ist es nicht vereinbar, einem unbescholtenen Bürger anzulasten, ein Dritter könne ihm aus beliebigen Gründen rechtswidrig Schaden zufügen.

Dies würde bedeuten, dass beispielsweise ein bekannt wohlhabender Bürger aus seiner Wohnung gekündigt werden kann, weil sein Wohlstand Einbrecher anziehen könnte.

Der Besitzer eines teuren Autos keine Garage anmieten kann, weil diese zum Zweck des Autodiebstahls aufgebrochen werden könnte, ein Polizist keine Wohnung mieten kann, weil sich Verbrecher, die er verhaftet hat, an ihm rächen könnten, ein Muslim keine Wohnung mieten darf, weil er Zielscheibe für Rechtsradikale sein könnte, ein bekennende, frommer Christ keine Wohnung mieten kann, weil er Zielscheibe von Islamisten sein könnte, ein Jude keine Wohnung mieten kann, weil er Zielscheibe von Nazis und Muslimen werden könnte, ein Richter keine Wohnung mieten kann, weil verurteilte Straftäter Rache üben könnten, ein in Scheidung Lebender auch nicht, weil der wütende Ex-Partner einen Anschlag verüben könnte, ebenso ein Gerichtsvollzieher, weil verzweifelte Schuldner durch Angriffe auf ihn eine Pfändung verhindern wollen könnten, einem Kommunisten dürfte man auch keine Wohnung vermieten, weil der ebenfalls ins Visier Rechtsradikaler geraten könnten, ein Metzger könnte jederzeit von militanten Tierschützern angegriffen werden, Anhänger eines Fußballclubs von Hooligans des verfeindeten Clubs  …

Diese langatmige Suada ist nötig, um aufzuzeigen, dass es nicht nur zu einer ausufernder Beliebigkeit kündigungsrelevanter Selbstauskünfte, weit in das Privateste hinein, führen würde und damit zu flächendeckender Rechtsunsicherheit und der kompletten Abschaffung der Privatsphäre und des Datenschutzes – sondern auch zu einer beliebigen Inhaftungsnahme eines Unschuldigen für eventuelle Schäden, die ein unbekannter Dritter in rechtswidriger, aber nicht vorhersehbarer Weise irgendwann irgendwie verursachen könnte.

Weiterhin steht hier die dringende Frage im Raum, ob dieses Urteil nicht auch grundgesetzwidrig ist:

Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Dieses Urteil ist ein Skandalon. Der Fakt, dass der Vermieter die Parteizugehörigkeit dem Mieter als Auskunftspflicht abverlangt, ist an sich rechtswidrig.

Der Mieter hatte hierzu keinerlei Auskunftspflicht. Dem Mieter aufgrund dieser Parteizugehörigkeit die Wohnung zu kündigen, ist die nächste Stufe der Rechtswidrigkeit und der Vermieter wäre dem Mieter schon dadurch schadensersatzpflichtig. Dass ein Amtsgericht diesen mehrstufigen Rechtsbruch auch noch per Urteil als rechtens absegnet, ist schlicht eine Ungeheuerlichkeit.

Es bleibt nur zu hoffen, dass das Revisionsgericht dieses Unrecht schleunigst kassiert. Ansonsten werden Kündigungswellen wegen jeder herbeiphantasierten Gefährdung des Wohnraumes aus den niedrigsten Motiven schnell zum Mittel für Vermieter zu Räumungsklagen werden.

Dabei sollten sich Linksextreme und Antifas nicht zu früh über das Urteil in Fäustchen lachen. Man darf davon ausgehen, dass die überwiegende Mehrheit der Hausbesitzer und Vermieter eher nicht Anhänger linksextremer Ideologien sind. Vielleicht freut sich schon mancher Vermieter darauf, ungeliebte Linksradikale, Antifas, Muslime, politisch Andersdenkende und Ausländer aller Herkunft mit dieser Argumentation fristlos aus der Wohnung zu werfen, weil deren jeweilige Gegenspieler oder ideologische Gegner dieselbe beschädigen könnten.

Alles lesen : HIER
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In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)

werni

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #243 am: 06. November 2017, 16:40:22 »


Welcher Vermieter will schon,dass sein Haus abgefackelt wird?- Irgendwie verstaendlich,diesem Risiko ausweichen zu wollen :-X     

Dem Verstand eines werni's sollte nicht zuviel abverlangt werden.

   Kein Grund,hier beleidigende Aussagen zu machen   --C
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asien-karl

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #244 am: 06. November 2017, 16:47:40 »


Welcher Vermieter will schon,dass sein Haus abgefackelt wird?- Irgendwie verstaendlich,diesem Risiko ausweichen zu wollen :-X     

Dem Verstand eines werni's sollte nicht zuviel abverlangt werden.

   Kein Grund,hier beleidigende Aussagen zu machen   --C

?? Feststellung kommt dem ganzen wohl näher !!
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taidieter

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #245 am: 06. November 2017, 22:31:45 »

ich muss den Werni  doch mal fragen , die wievielte  Reinkarnation es bei ihm ist. Irgendwie werden wir von ihm veralbert. Dieter
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Kern

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #246 am: 07. November 2017, 02:02:46 »

Oh ... ooh


1. Hallo Benno 

Dem Verstand eines werni's sollte nicht zuviel abverlangt werden.

Wegen solcher "netten" Sätze bist Du hier im Forum der amtierende TIP-Meister bezüglich Sendepausen mit unverändertem Nicknamen. Also von den Schlimmen einer der Guten.  {:}
Bitte lass doch solche Anmache!  >:

---

2. Hallo werni


Du machst hier nun einen Neuanfang. Das ist okay, solange man sich an die schwammige, aber dennoch eigentlich selbstverständliche Foren-"Netiquette" hält.
Allerdings passen so rotzige Kommentare wie im Thema >>Neues aus Pattaya und Umgebung<< ...
:D  Wen kuemmerts,weil egal }{

... nicht dazu.


Gruß   Achim
« Letzte Änderung: 07. November 2017, 03:23:53 von Kern »
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Lung Tom

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #247 am: 11. November 2017, 19:40:49 »



Der Beitrag steht nur stellvertretend für viele Fälle, die zum Teil noch schlimmer sind, und wo das Opfer und das Gericht noch verhöhnt werden.
Ist zwar aus dem Frühling diesen Jahres, aber man sollte es gesehen haben:

Afghanische Familie rastet nach Ehrenmord Urteil aus.


...über nachfolgenden Fall wurde im Forum auch berichtet:



Wenn die Justiz meint, so agieren zu können, wird es aber wirklich langsam Zeit, nachzudenken, wie man sich vor solchem "menschlichem" Abschaum noch retten/erwehren kann.


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Huangnoi

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #248 am: 11. November 2017, 21:41:28 »

Die fordern den Bürgerkrieg geradezu heraus.

Irgendwann werden sich Horden bilden und dann vielleicht auch unschuldige zusammen schlagen oder schlimmer.

Wenn diese ganzen Asylbetrüger und kriminellen Schutzsuchenden nicht da wären, gäbe es keinerlei Probleme.

Natürlich schürt das den Hass, wenn man solche Videos sieht. Da möchte man gleich "Ein Mann sieht Rot" spielen!
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Lachnicht

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #249 am: 11. November 2017, 23:30:53 »

Wie eine Richterin aus Duisburg gesagt hat kann man bei Afghanen nicht von Asyl sprechen.Das sind alles verfeindete Clans,das hat mit Politik bzw. Asyl nichts
zu tun.Hinter der Schleusung von Flüchtlingen steckt der türkische Staat.Dort werden täglich Face News über Twitter verbreitet.Dem Leser wird mitgeteilt
was in Deutschland alles zu bekommen ist und wie man sich zu verhalten hat.
Was mich kürzlich aufgeregt hat war die Sendung "Das Wort in den Tag"von SWR4 morgens um 5.55 und 6.55.Da wurde der ISLAM als friedliebende Religion
dargestellt.Daraufhin habe ich diesem eine Mail geschrieben mit entsprechender Antwort.Seitdem ist es ruhig mit ISLAM-Verherrlichung.
Denen muss man Einheizen.Eine andere Sprache verstehen die nicht.
 
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Suksabai

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Re: Gerichtsurteil aus Italien
« Antwort #250 am: 12. November 2017, 10:17:42 »


Ist noch immer zu wenig, aber immerhin mehr, als er in Deutschland ausgefasst hätte:

Gruppenvergewaltigung in Rimini: 16 Jahre Haft

Zitat
er Verurteilte soll seine Opfer außerdem mit jeweils 30.000 Euro entschädigen, wie italienische Medien berichteten.
Der Freund der Polin, der geschlagen wurde, soll 20.000 Euro erhalten.

Die Strafe war um ein Drittel niedriger als vom Strafgesetzbuch für ähnliche Fälle vorgesehen,
weil der Täter seine Verantwortung zugegeben und sich für ein Schnellverfahren entschlossen hatte.
Die Anwälte der Opfer erklärten sich mit dem Urteil zufrieden.

http://www.krone.at/597980


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franzi

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #251 am: 22. November 2017, 04:07:53 »

Zitat
Berufsrichter akzeptierten Entscheidung nicht

Die Geschworenen gingen demgegenüber davon aus, dass der Angeklagte nicht der Schütze war, der Igor T. zu Tode brachte. Diese Entscheidung akzeptierten die drei Berufsrichter nicht. „Wir sind übereinstimmend zur Überzeugung gelangt, dass die Geschworenen geirrt haben“, gab der Vorsitzende Georg Olschak bekannt.

http://www.tt.com/panorama/verbrechen/13695872-91/mordprozess-nach-kopfschuss-wahrspruch-ausgesetzt-kein-urteil.csp

Die Geschworenen bei einer Schwurgerichtsverhandlung (oder Schoeffen bei einem Schoeffengericht) sind dann eigentlich eine Farce, wenn Richter deren Entscheidungen nicht akzeptieren muessen.

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #252 am: 22. November 2017, 04:18:42 »

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #253 am: 29. Januar 2018, 19:18:22 »


Landgericht verbietet Volksbank Negativzinsen für Privatsparer

Darf eine Volksbank von ihren Kunden Negativzinsen verlangen? Zumindest nicht von Privatkunden. Das hat das Landgericht Tübingen heute entschieden. Allerdings gibt es für Sparer einen Haken.

Im Streit um mögliche Negativzinsen für private Bankkunden hat das Landgericht Tübingen am Freitag für die Verbraucher entschieden und Negativzinsen für Privatsparer in bestimmten Fällen für unzulässig erklärt. Das berichtet das "Handelsblatt".  Demnach darf die Volksbank Reutlingen nicht nachträglich von bestehenden Kunden Negativzinsen verlangen. Ob Negativzinsen bei Neuverträgen grundsätzlich rechtens sind, entschieden die Richter jedoch nicht.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank verstoßen nach Auffassung des Landgerichts bei Altverträgen gegen wesentliche Grundgedanken der gesetzlichen Regelung - weil sie nach Vertragsabschluss zusätzliche Gebühren einführen würden, die im Vertrag nicht genannt waren.

„Durch Allgemeine Geschäftsbedingungen kann nicht nachträglich bei bereits abgeschlossenen Einlagegeschäften einseitig durch die Bank eine Entgeltpflicht für den Kunden eingeführt werden, die es weder im Darlehensrecht noch beim unregelmäßigen Verwahrungsvertrag gibt“, so das Gericht. Das Institut habe dort nicht zwischen Alt- und Neuverträgen unterschieden - ein Fehler.

Im konkreten Fall ging es um eine Klage der Verbraucherzentrale gegen die Volksbank Reutlingen. Nach Ansicht der Richter hat die Angelegenheit wegen der grundsätzlichen Bedeutung aber das Potenzial, letztlich am Bundesgerichtshof zu landen.

Quelle:
https://www.focus.de/finanzen/banken/urteil-im-zinsstreit-landgericht-verbietet-volksbank-negativzinsen-fuer-privatsparer_id_8364486.html
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Lung Tom

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #254 am: 17. Februar 2018, 19:34:38 »


Das heute eingestellte Urteil mit einem Augenzwinkern auf der einen Seite, auf der anderen Seite muss man auch den Kopf schütteln vor soviel Regulierungswahn:

Strafe
Köchin geht ins Gefängnis, weil sie Holzkochlöffel benutzt

Ushij Matzer ist Bio-Köchin aus Überzeugung. Dazu gehört, dass sie ausschließlich mit Holzkochlöffel kocht. Das bringt ihr Ärger ein.

Graz.  Für Ushij Matzer kommt Plastik nicht in Frage. In Graz betreibt sie den ältesten Bio-Laden Österreichs. Seit 1979 gibt es das Geschäft, zu dem auch eine kleine Küche gehört. Zum Kochen verwendet Matzer ausschließlich Schneidebretter und Kochlöffel aus Holz. Plastik, so sagt sie, sei gefährlich.

Doch der Baubehörde, die unter anderem für die Lebensmittelsicherheit zuständig ist, passt Matzers Blick für die Gesundheit ihrer Kunden gar nicht, wie die "Kleine Zeitung" berichtet. 2014 wurde sie deshalb zu einer Geldstrafe von 550 Euro verdonnert. Zahlen will Matzer nicht – und geht dafür lieber ins Gefängnis, wie das Portal "Heute.at" berichtet.

Matzer wehrt sich gegen Vorwürfe

Aus Protest werde sie die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe von zweieinhalb Tagen im Gefängnis absetzen, heißt es. Sie findet die Vorwürfe der Behörde absurd. Im Gesetz stehe nicht, dass die verwendeten Küchenutensilien aus Plastik sein müssen. Es sei lediglich geregelt, dass sie ordentlich gereinigt und desinfiziert werden müssen.
 
Bei Plastik sei das zwar der Fall, wie Matzer bereits 2014 zur "Kleinen Zeitung" sagte. Das sei allerdings mit gesundheitlichen Risiken durch den Plastikabtrieb und giftigen Dämpfen verbunden, was unabhängige Tests bewiesen hätten.

Köchin will nicht zahlen

Deshalb verwendet Matzer ausschließlich Holz. Das lasse sich schließlich auch gut reinigen, sagte sie. "Wir können Holz sehr gut desinfizieren, indem wir es im Ofen trocknen."

Nachdem sich die Bio-Köchin gewehrt habe, sei die Strafe immerhin halbiert worden. Trotzdem will sie nicht bezahlen. Unterstützung bei ihrem Protest erhält sie derweil vom Präsident einer regionalen Wirtschaftskammer. Er will sich zu ihr ins Gefängnis setzen, berichtet "Heute.at". (bekö)

Quelle:
https://www.morgenpost.de/vermischtes/article213464423/Koechin-geht-ins-Gefaengnis-weil-sie-Holzkochloeffel-benutzt.html

Ich hab dazu noch einen Artikel gefunden, der viele interessante Details enthält, aber mMn auch Widersprüchliches:
http://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/4711354/Buerokratie_Holzkochloeffel_Urteil-fix-jetzt-wird-gepfaendet?offset=25&page=2

Vielleicht haben die oesterreichischen Kollegen einen besseren Überblick über den Fall bzw. das Urteil ?
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