ThailandTIP Forum

Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hier kommen sie zu den aktuellen Nachrichten auf ThailandTIP.info

Autor Thema: Was bringt mir ein gelbes Hausregister (ทะเบียนบ้าน) ?  (Gelesen 16779 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Lupus

  • ist voll dabei
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 138
    • Thaiwolf - private Homepage mit vielen Bildern

und woran liegt es, wenn es jetzt trotzdem noch nicht funzt...  ???
Gerade mal in YouTube reingeschaut: In der Tat - bei Teil 1 und 3 steht in einigen Ländern blockiert. Dabei ist eigentlich nix politisches oder schweinigeliges enthalten.
Hab leider nichts gefunden, wie man das ändern kann.
Erklärungen gegoogelt:

Verstösst das Video gegen Urheberrechte oder Gesetze wird es in manchen Ländern gesperrt. Andere Länder haben eventuell keine so strengen Vorschriften, deswegen die landespezifischen Unterschiede.
Hat nicht immer etwas mit Gesetzesverstössen zu tun sondern häufig mit lizenzrechtlichen Fragen. In manchen Ländern haben vielleicht schon Firmen exklusive Lizenzen auf einen bestimmten Inhalt gekauft, und dürfen deswegen Plattformen verbieten, diese noch anderweitig anzubieten.
weil sie gegn die sch,,,ß neuen copyrechte verstoßen also die musik zb


Mozart/Vivaldi werdens wohl nicht sein, aber Cat Stevens oder Elvis?
Keine Ahnung...
Der Proxy sollte eigentlich drüber hinweg helfen, kanns hier aber leider nicht ausprobieren  :'(
Gespeichert

Kubo

  • ist TIP-süchtig
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.894

Im Landregister steht, daß ich für 30 (+30) Jahre alleiniger Pächter des Grundes bin. Entsprechend des hinterlegten Pachtvertrages kann ich

- eine beliebige von mir benannte (Thai-)Person/Gesellschaft zum Kauf des Landes (zu meinen Konditionen) ermächtigen.


Du bist anscheinend ein ganz besonders mächtiger Pächter... ;}

Harmlosere Pächter müssen bisher den jeweiligen thailändischen Landbesitzern den Verkauf ihres Grundstücks überlassen. Die machen das dann zu ihren Konditionen und wenn ein Thai wirklich das Land mitsamt Farang-Pächter als "Last" darauf aufkauft, hat der Farang-Pächter anschließend eben einen neuen Verpächter, an den er 30 ..plus Option weitere 30 Jahre.. den vertraglich vereinbarten Pachtzins zahlen muß.

Mich würde es in  National-Thailand nicht einmal wundern, wenn die thailändischen Gesetze es einem neuen Käufer (..selbstverständlich mit thailändischer Staatsangehörigkeit) des Grundstücks anschließend  auch noch ermöglichen würden,  per Sonderkündigungsrecht wegen Eigenbedarf  oder aus sonstigen wichtigen Gründen innerhalb einer bestimmten Frist den ihm evtl. lästig werdenden Ausländer mitsamt dessen 30/30 –Jahresvertrag  vom Acker zu jagen..

Sei also besonders vorsichtig mit deinen Ermächtigungserteilungen.. und denk daran, daß auch ein  sehr gutmütiger Landeigentümer in Thailand mit Sicherheit vorher gefragt werden möchte, wenn sein mächtiger Farang-Pächter  (..z. B.  the Big Boss aus Germany) das gepachtete Land verscherbeln möchte.. :-)
« Letzte Änderung: 18. März 2010, 03:45:18 von Kubo »
Gespeichert

hellmut

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3.245

... Mich würde es in  National-Thailand nicht einmal wundern, wenn ... per Sonderkündigungsrecht wegen ...

Nein, da besteht keinerlei Grund zum wundern, Eigentum geht vor Pachtrecht, Pacht geht vor Mietrecht und Untermieter stehen ganz unten im nicht-mal-nationalistischen-Teil der th. Gesetze.

Bei einem Verkauf des Grundstücks gehen zwar der Pachtvertrag und sämtliche damit verbundenen Auflagen auf den neuen Besitzer über, aber dieser kann ebenso wie der Erstbesitzer "besondere" Gründe auffahren, welche den Vertrag vorzeitig erlöschen lassen können ... Natürlich gegen eine "angemessene" Entschädigung des Pächters. 
Was "angemessen" ist, richtet sich nach dem Nutzwert des Grundstücks. Was darauf gebaut ist, spielt bestenfalls untergeordnete Rolle. Insbesondere dann wenn keine Baugenehmigung vorliegt, können auf den Pächter zum Verlust der Immobilie noch die Kosten für den Abriss hinzu kommen.

Weit nerviger als dieses Damoklesschwert das der Besitzer das Grundstück verkaufen kann, ist sein Recht, potentiellen Interessenten jederzeit die Immobilie vorzeigen zu dürfen. Auf die Dauer kann es schon nervig werden wenn zu jeder Tages- und Nachtzeit krummbucklige Dorfbewohner das traute Heim inspizieren möchten.

Somit kann sich "Lupus" besonders glücklich schätzen das er einen sonderbaren  ???  Pachtvertrag hat, der ihm ermöglicht, etwaige Käufer des Grundstücks selbst zu bestimmen.  :]
Gespeichert

Lupus

  • ist voll dabei
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 138
    • Thaiwolf - private Homepage mit vielen Bildern

Somit kann sich "Lupus" besonders glücklich schätzen das er einen sonderbaren  ???  Pachtvertrag hat, der ihm ermöglicht, etwaige Käufer des Grundstücks selbst zu bestimmen.  :]

Zur Klärung aller 'Sonderbarkeiten' meines Pachtvertrages, hier ein Auszug aus den einschlägigen Paragraphen:
§ 8.  Der Verpächter garantiert dem Pächter:
Für die Laufzeit des Pachtvertrages (§ 2, §7) kann der Pächter das Land und/oder die auf dem Land errichteten Gebäude an beliebige andere Personen weiter verpachten bzw. die Gebäude verkaufen.

§ 9. Der Verpächter garantiert dem Pächter:
Alle Einkünfte aus einer Weiterverpachtung des Landes oder dem Verkauf/Weiterverpachtung der auf dem Land errichteten Gebäude stehen ausschließlich dem Pächter zu.

§ 10. Der Verpächter garantiert dem Pächter:
Während der Vertragslaufzeit (§ 2, §7) können ausschließlich der Pächter oder von ihm benannte Personen das gepachtete Land zum vereinbarten Festpreis vom Verpächter erwerben.


§ 2 beinhalt die Pachtzeit bis 2037, §7 bis 2067 - mit dann erhöhtem, aber fixen Pachtzins.
 
Gespeichert

Kubo

  • ist TIP-süchtig
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.894

@ Lupus
..Wer hat den Vertrag denn nur zusammengebastelt ?  Das paßt doch alles vorne und hinten nicht.. ;D

Zitat
§ 8.  Der Verpächter garantiert dem Pächter:
Für die Laufzeit des Pachtvertrages (§ 2, §7) kann der Pächter das Land und/oder die auf dem Land errichteten Gebäude an beliebige andere Personen weiter verpachten bzw. die Gebäude verkaufen.

Um das nur einigermaßen den thailändischen Gesetzen anzupassen, dürfte hier nur folgendes stehen:

Für die Laufzeit des Pachtvertrages (§ 2, §7) kann der Pächter das Land und/oder die auf dem Land errichteten Gebäude an beliebige andere Personen weiter verpachten bzw. die Gebäude verkaufen.

Der Verpächter kann dem Farang nicht erlauben, das Land an "beliebige" andere Personen zu verkaufen, sondern das Land kann lt. Gesetz nur an Thais gehen und selbst weiterverpachten kann ein Farang das Land nicht, sondern das muß der Landeigentümer schon selbst machen.

Wenn der thailändische Landeigentümer also später trotz dieses komischen Vertrages nicht mehr verkaufen oder neu verpachten will,  bleibt dem Farang, wenn er Hauseigentümer ist,  nur noch die Möglichkeit, das von ihm auf des Thais Land errichtete Haus zu  verpachten oder zu verkaufen..

Wenn dem Thai-Landeigentümer das nicht gefällt oder er Böses im Schilde führt und das Haus selbst preisgünstig für seine Familie kassieren möchte, verweigert er einem potentiellen neuen Pächter den Zutritt zu seinem Grundstück, so daß es notwendig wird, zum Erreichen des Hauses auf dem Faranghaus einen Hubschrauber-Landeplatz zu errichten. um trotzdem problemlos zum Gebäude zu kommen.


..weiter im Vertragstext:

Zitat
§ 9. Der Verpächter garantiert dem Pächter:
Alle Einkünfte aus einer Weiterverpachtung des Landes oder dem Verkauf/Weiterverpachtung der auf dem Land errichteten Gebäude stehen ausschließlich dem Pächter zu.

Das Geschreibsel bietet dem thailändischen Landeigentümer schon wieder eine wunderbare Möglichkeit, bei Bedarf gleich den ganzen Vertrag für Null und nichtig zu erklären und in gerichtlicher Auseinandersetzung als ein vom Pächter, dem bösen Farang entwickeltes Konstrukt darzustellen,

..welches in seiner Wirkung die Rechte des thailändischen Landeigentümers zu Gunsten eines Farangs einseitig in unzulässiger Weise per versuchter Gesetzesumgehung beschneidet und ausschließlich dazu bestimmt ist, dem Farang das alleinige und volle Verfügungsrecht (mit Eigentumscharakter) über thailändischen Grund und Boden zu verschaffen.  Genau das will der thailändische Gesetzgeber jedoch mit seinen restriktiven Gesetzen und durch Beschneidung und Begrenzung der Rechte von Farangs vermeiden.

weiter..

Zitat
§ 10. Der Verpächter garantiert dem Pächter:
Während der Vertragslaufzeit (§ 2, §7) können ausschließlich der Pächter oder von ihm benannte Personen das gepachtete Land zum vereinbarten Festpreis vom Verpächter erwerben.
[/color][/i]

Vergiß lieber den ganzen Vertrags-Unsinn . .. Ein Farang kann das gepachtete Land in Thailand sowieso nicht erwerben und der Hinweis im Vertrag „..von ihm benannte Personen“ deutet im gerichtlichen Streitfall schon wieder einmal ganz deutlich darauf hin, daß der „böse Farangpächter“ sich nicht nur die Möglichkeit schaffen wollte, das kostbare  (Thai-) Land an irgendwelche Thais oder Thai-Strohmänner zu verscherbeln, sondern ihm „seltsamerweise“ lt. § 9 des Pachtvertrages sogar selbst die Einkünfte aus einem eventuellen Landverkauf zustehen und nicht etwa dem sich glaubhaft dem Gericht vom Farang als total übervorteilt darstellen könnenden thailändischen Landeigentümer..

Man kann Lupus also nur „alles Gute“ für den Verlauf der Pachtzeit wünschen, denn im „Fall des Falles“ fällt er mit seinem  „schlichten“ Vertrag vor einem thailändischen Gericht garantiert voll auf die den Thais dann nicht mehr gefallende „Farangschnauze“.. Wetten dass ? ..

@Hellmut

.. siehst du das als realistischer Thailand- und Rechtsexperte ähnlich ..oder übertreibe ich nach deiner Meinung mal wieder etwas .. ? ?





« Letzte Änderung: 18. März 2010, 20:46:32 von Kubo »
Gespeichert

Scottie

  • ist voll dabei
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 202
  • Das Leben ist zu kurz, um sich zu sorgen.

Hossa Mr. Kubo  ;)

Wieder voll im Saft, wie ich lese  8)
Wie war's in Isaanien ? Grosse Veränderungen festgestellt oder weitgehend dieselbe Welt angetroffen ?

PS: Hat's noch Wasserbüffel ?  ;D




Gespeichert

hellmut

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3.245

@Hellmut

.. siehst du das als realistischer Thailand- und Rechtsexperte ähnlich ..oder übertreibe ich nach deiner Meinung mal wieder etwas .. ? ? 

@ Kubo, danke für die (unverdiente) Ehrung.  :)

Übertrieben hast du in deiner Einschätzung aus meiner Sicht in keiner Weise, sondern realistisch geschrieben das ein solches Konstrukt thailändischen Gerichten im Streitfalle viel Arbeit erspart. Da klar erkennbar ist das der "Farang" darin einseitig zum Schaden des Grundbesitzers bevorteilt wird, ist das gesamte Vertrag nicht mit den thailändischen Gesetzen konform und somit ungültig.  {[
Gespeichert

Tigerwoods

  • kommt langsam in Fahrt
  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62

Gibt es denn als Ausländer ueberhaupt keine Moeglichkeiten sich vor der Willkuer, bzw. betruegerischen Absichten des Verpaechters zu schuetzen ? Und steht der, von Lupus geschlossene Vertrag wirklich nicht im Einklang mit den oertlichen Gesetzen.

Fuer mich klingt Lupus Kauf/Pachvertrag eigentlich sehr vernuenftig:
-Keine Frau im Spiel
-keine windige Firma
-Lupus ist als Paechter registriert

@Lupus  Hast Du den Vertrag nach Deinen Vorstelungen aufsetzen lassen oder handelt es sich um einen ueblichen Vertrag ?
Egal wie sich die Dinge entwickeln, solltest Du zumindest die naechsten knapp 28 Jahre Deine Ruhe haben.
Gespeichert

Kubo

  • ist TIP-süchtig
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.894

Gibt es denn als Ausländer ueberhaupt keine Moeglichkeiten sich vor der Willkuer, bzw. betruegerischen Absichten des Verpaechters zu schuetzen ?

In National Thailand bist du als Ausländer so etwas wie ein Nichts, das lediglich geduldet wird, weil es Geld ins Land bringen soll und somit den Thais nützlich sein.

Als Leute mit betrügerischen Absichten gelten daher die Farangs, die sich mit irgendwelchen „schlau“ zusammengedrechselten Vertragskonstrukten..

(also den gängigen  "Standardwerken" der Pattaya-Berater, die dem Farang so lange die trügerische Hoffnung lassen, daß sie "wasserdicht" sind,  bis es tatsächlich zu Streitigkeiten mit Thais kommt und die einen Farang in unzulässiger Weise begünstigenden und von ihm zur Umgehung von Thai-Gesetzen konstruierten Verträge sich vor Gericht als leicht vom Tisch zu wischende Makulatur erweisen)

.. eine vom Thai-Gesetzgeber nicht erwünschte absolute Verfügungsgewalt (Quasi-Landeigentümer) über das lt. Gesetz nur Thais zustehende Land mitsamt der darauf errichteten Bebauung verschaffen wollen.

Zitat
Und steht der, von Lupus geschlossene Vertrag wirklich nicht im Einklang mit den oertlichen Gesetzen.

Örtliche Gesetze ? ?  Die Gesetze gelten nicht nur örtlich, sondern landesweit.

Zitat
„Egal wie sich die Dinge entwickeln, solltest Du zumindest die naechsten knapp 28 Jahre Deine Ruhe haben.

Dem guten Wünschen schließe ich mich natürlich gern an, denn Farang Lupus ist schließlich „einer von uns“ und wir müssen zusammenhalten und gemeinsam beten, daß uns die Thais nicht mitsamt solchen schrägen Verträgen unterbuttern.. ;D
« Letzte Änderung: 19. März 2010, 05:58:14 von Kubo »
Gespeichert

Kubo

  • ist TIP-süchtig
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.894

Hossa Mr. Kubo  ;)

Wieder voll im Saft, wie ich lese  8)
Wie war's in Isaanien ? Grosse Veränderungen festgestellt oder weitgehend dieselbe Welt angetroffen ?

PS: Hat's noch Wasserbüffel ?  ;D


Hallo Scottie, habe meine Antwort an dich unter "Isaan" gepostet, sonst schimpfen hier die Moderatoren evtl. wegen Themaabweichung.. ;)
Gespeichert

hellmut

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3.245

Gibt es denn als Ausländer ueberhaupt keine Moeglichkeiten sich vor der Willkuer, bzw. betruegerischen Absichten des Verpaechters zu schuetzen ? ...

Möglichkeiten gibt es zur genüge, man muss sie nur sehen wollen und anerkennen.

So sieht zum Beispiel der thailändische Gesetzgeber nicht vor das sich Ausländer, mittels irgendwelcher Konstrukte, Grundbesitz im Lande erschleichen.

Wer das versteht, und auch akzeptiert, versucht erst gar nicht die nationalen Gesetze zu hintergehen, und hat dann auch keinerlei Probleme zu befürchten.  {--
Gespeichert

Lupus

  • ist voll dabei
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 138
    • Thaiwolf - private Homepage mit vielen Bildern

Präscriptum an den MOD: Beitrag kann natürlich - da ziemlich OT - beliebig verschoben werden!

@Kubo #34

Na, diese hintergründige Analyse aus Ostwestfalen (oder Isan ?) hat mich ja gründlich aus der Bahn geworfen  :] :] :]
So lässt sich mein Gemütszustand wohl am besten auf westfälisch beschreiben - ist mir spontan aus meiner Grundschulzeit in Münster wieder eingefallen:

Dat Pöksken


Pöksken sitt in Sonnenschien
Oh, wat is dat Pöksken fin
Met de fine gröne Büx
Pöksken denkt an nix
Kümmt de witte GanseKubomann
Hät so groude Stieweln an.
Meck son grout geschnaater
Hu, wat fix springt
dat Pöksken met de Büx
met de schöne gröne Büx
met de Büx int Water

und dann noch "Papa, hab ich recht???"
Zitat
@Hellmut

.. siehst du das als realistischer Thailand- und Rechtsexperte ähnlich ..oder übertreibe ich nach deiner Meinung mal wieder etwas .. ? ?

@Tigerwoods
@Lupus  Hast Du den Vertrag nach Deinen Vorstelungen aufsetzen lassen oder handelt es sich um einen ueblichen Vertrag ?
Egal wie sich die Dinge entwickeln, solltest Du zumindest die naechsten knapp 28 Jahre Deine Ruhe haben.

Den Vertrag haben wir nach längeren Gesprächen (Thai-Rechtsanwalt, Verpächter & Lupus) in freundlicher Atmosphäre in Thai und Englisch aufgesetzt.
Es mag an meiner freundlichen und zurückhaltenden Art liegen  {--, daß niemand sich übervorteilt fühlte...

Überhaupt: Trotz vieler Unkenrufe hie und da komme ich mit meinen Thai-"Lebensrestlaufzeit-Gastgebern" prachtvoll aus  :-*

Gestern war ich als einzige Langnase eingeladen, unter ca.150 Thais (MiSo) zu feiern - obwohl in Cha Am tausende Exemplare der Spezies "Farangus expatriotus" frei herumlaufen  :).

Letzte Woche als einziger Farang auf einer riesigen (300 Thai) HiSo-Hochzeit.

Auch daß meine (Buddha-)Panraya (ebenfalls HiSo) mich zum Sami erwählte, spricht wohl dafür, daß ich manchmal ein glückliches Händchen im Umgang mit den vielgescholtenen und -geschmähten Thai-Aborigines zeige  C--

Nichts für ungut,
Grüße an alle,

Lupus
Gespeichert

hellmut

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3.245

... und dann noch "Papa, hab ich recht???" ...

Nein, der papa/Undrtaker/herzl/HansHermann bin ich nicht.  ;D

Zitat
... Auch daß meine (Buddha-)Panraya (ebenfalls HiSo) mich zum Sami erwählte, spricht wohl dafür, daß ich manchmal ein glückliches Händchen im Umgang mit den vielgescholtenen und -geschmähten Thai-Aborigines zeige  C--

Durchaus!  :-X
Gespeichert

uwelong

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4.460

zurück zum "gelben buch".
wenn ich denn mir so ein buch besorge (wo?), muß ich dann auch noch jedesmal, wenn ich thailand verlasse und wieder einreise, bei der immi melden oder entfällt das dann (jahresvisa non-0)?
mfg
uwe
Gespeichert
Ich lass mir doch nicht erlauben - was mir keiner verbieten kann!

Blaubeeren sind grün, wenn sie rot sind!

boehm

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7.636
  • Wer hinter meinem Rücken redet, redet mit meinem A

@uwelong

Nein, entfällt nicht! Das gelbe Buch hat mit dem Visum/90 Tage Meldung nix zu tun.

Das ist eben eine ständige Meldebescheinigung, gilt in Verbindung mit dem Thai Führerschein, oder Pass, da kein Bild drin ist!

Böhm
Gespeichert
 

Seite erstellt in 0.022 Sekunden mit 23 Abfragen.