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Autor Thema: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?  (Gelesen 73380 mal)

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franzi

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Re: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?
« Antwort #120 am: 17. Dezember 2017, 08:35:51 »

Moin
Zitat
Wäre ich nicht "gebunden", würde ich doch nicht mehr dahin fliegen! Alternativen gibt es doch genug! :(
Das Gesicht kommt evtl. zustande, da man "sein Klotz am Bein" wahrnimmt? ;]   Was soll's , wie bei so vielen hier, kann man vieles nicht aendern, aber das durchaus... (nehmt es bitte mit Humor) Ich weiss auch wovon ich rede. LG W.
Das hab' ich jetzt erst registriert. Das Gegenteil ist der Fall, ich liebe meinen "Klotz am Bein" und wir kommen bestens miteinander klar.
Im Prinzip möchte mein "Klotz am Bein" auch nicht mehr nach Thailand (sondern mehr von Europa sehen), aber wir können ja nicht das halbe Dorf (Verwandtschaft) nach DE holen. Das war natürlich auch anders geplant. Ich wollte ursprünglich in TH leben und hab' dafür ein Haus bauen lassen. Aber mein Schatz hat mir nach 2, 3 Besuchen erklärt, dass sie lieber in DE mit mir leben möchte. Sie ist längst in meinem sozialen Umfeld voll integriert, hat einen sie zufrieden stellenden Vollzeitjob und hat die Vorzüge unseres "way of life" (fehlendes Kastensystem, KV, Rente etc.) begriffen. Sie ist auch längst so "farang-versaut", dass sie in thail. Amts- oder Bankstuben auch den Mund aufmacht. Im thail. System ausgebildeter "Befehlsempfänger" ist nicht mehr! Das kommt zwar nicht immer gut an, ist aber zielführender!
Sie kennt zwar die meisten hier im Umfeld lebenden Landsleute, aber hat nur mit wenigen Kontakt (die unter Thais übliche Neid-Debatte geht ihr auf den Senkel). Sie mochte auch nicht ein Thaifähnchen hier ein Jahr lang auf Halbmast hängen!!!
Ich hoffe, dass ich noch viele Jahre mit meinem jungen Klotz am Bein leben darf! :-*

Helli, bei meiner Wenigkeit wars vor weit einem viertel Jahrhundert aehnlich.
Zitat
Ich wollte ursprünglich in TH leben
und lebe seitdem da.
Sie nicht, also lebt sie in Oesterreich.
Ein paar Jahre spaeter haben wir uns scheiden lassen.

Eine Frau, egal wie fesch, intelligent oder alt, konnte mich noch nie von etwas abhalten.

fr
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Wenn ich nur "hier" schreibe, meine ich Nakhon Si Thammarat und Umgebung

Chang

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Re: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?
« Antwort #121 am: 11. August 2018, 17:12:18 »

Welche Pflichten könnten eigentlich auf den Bürgen/die Kontaktperson (in Deutschland) zukommen, welcher/e ja zwingend in einem Visaformular (Touristenvisa) mit angegeben werden muß?
Diese Person muß auf dem Visa nicht unterschreiben.

Wenn mir in Thailand etwas passiert, oder ich "Mist" baue (hoffentlich nicht und schon gar nicht bewusst), kann diese Person dann zur Rechenschaft gezogen werden?

Es ist nämlich gar nicht so leicht, jemanden zu finden, der sich blindlings dafür bereit erklärt, ohne zu wissen, was auf ihn zukommt.
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Wandat

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Re: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?
« Antwort #122 am: 11. August 2018, 18:54:41 »

Welche Pflichten könnten eigentlich auf den Bürgen/die Kontaktperson (in Deutschland) zukommen, welcher/e ja zwingend in einem Visaformular (Touristenvisa) mit angegeben werden muß?

Keine, solange diese Person keine Verpflichtungserklärung o.ä. abgibt. Dass irgendjemand seinen Namen auf irgendeinem Formular angibt, verpflichtet ihn nun wirklich zu nichts.

Wo kämen wir denn hin...?
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Bruno99

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Re: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?
« Antwort #123 am: 11. August 2018, 20:07:38 »

Welche Pflichten könnten eigentlich auf den Bürgen/die Kontaktperson (in Deutschland) zukommen, welcher/e ja zwingend in einem Visaformular (Touristenvisa) mit angegeben werden muß?

Arzt- oder Krankenhauskosten wenn die eingeladene Person keine eigene Versicherung hat?
Schadensfaelle verursacht durch die eingeladene Person wenn keine Versicherung belangt werden kann?

Keine, solange diese Person keine Verpflichtungserklärung o.ä. abgibt.

Ohne Einladung und einer Kostenuebernahme-Bescheinigung wird wohl keine Botschaft ein Visa ausstellen  :-)
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Wer Politik und Moral auseinander halten will,
versteht von beidem nichts.
Jean-Jacques Rousseau

Chang

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Re: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?
« Antwort #125 am: 11. August 2018, 22:56:05 »

Ich denke, daß ich mich da ein wenig falsch ausgedrückt habe.
Ich meine das Visa, welches ich für Thailand brauche, wenn ich dort länger als 30 Tage bleiben möchte.
Darauf muß auch ein Bürge/Kontaktperson aus Deutschland angegeben werden.
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namdock

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Re: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?
« Antwort #126 am: 11. August 2018, 23:13:14 »


Wenn der/die Kontaktperson nichts unterschrieben hat gibt es keine Ansprüche von irgendeiner Seite.

Ein Kontaktperson ist für den Fall interessant, sollte dem Reisenden etwas zustossen, das man Ansprechpartner hat.

mfg

Dieter
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Wandat

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Re: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?
« Antwort #127 am: 12. August 2018, 05:38:53 »

Ich denke, daß ich mich da ein wenig falsch ausgedrückt habe.

Nein, Du hast Dich schon ganz richtig ausgedrückt ;)
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Chang

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Re: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?
« Antwort #128 am: 12. August 2018, 11:21:07 »

Vielen Dank für die Antworten.  {*

Es ist schon ein paar Jahre her, als ich das letzte mal ein Visum für die Einreise nach Thailand brauchte.
Da habe ich aber nie einen Bürgen aus Deutschland eingetragen.
Die Konsulate in Stuttgart (postalisch beantragt), oder in München haben dies auch nie bemängelt.
Weil man nun aber weder in Stuttgart, noch in München das Visum per Brief beantragen kann, brauche ich es diesmal  von Berlin auf dem Postweg.
Und die weisen auf diesen Punkt des Bürgen aus Deutschland auch ganz explizit auf ihrer Homepage darauf hin.

Ich habe mir das aber fast so vorgestellt, daß diese Person eigentlich keine rechtlichen Pflichten hat, weil sie ja nirgendwo etwas unterschreibt.
Also ist dies mehr oder weniger sinnfrei.  --C
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Don Patthana

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Re: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?
« Antwort #129 am: 12. August 2018, 12:29:53 »


Und die weisen auf diesen Punkt des Bürgen aus Deutschland auch ganz explizit auf ihrer Homepage darauf hin.


Bürge bzw. eine Kontaktperson steht da
Die wirst du doch haben .
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Burianer

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Re: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?
« Antwort #130 am: 12. August 2018, 13:47:49 »

Zitat
   Ich meine das Visa, welches ich für Thailand brauche, wenn ich dort länger als 30 Tage bleiben möchte.
und was ?
wenn ich laenger als 30 Tage hier bleibe  und ein Hotel gebucht habe, wer ist dann der Garant ?   
Habe das gerade mit dem Konsulat so gemacht.
Die wollten eine Garantieuebernahme meiner nicht angetrauten Frau  {[   {+  ( siehe vorher, lebe seit 12 Jahren hier in Thailand )  {+
habe kurzerhand ein Hotel in Patty gebucht und gleich darauf wieder storniert  }}
Buchung ausgedruckt und beim Konsulat abgeben, alles ok  {:}
Sind eben thailaendische VORschriften  :-X 
Frueher gabs das nicht.
Frage mich, woher solche Massregeln kommen,  weiss aber, dass zig andere Thailand ausnutzen, damit eruebrigt sich solch eine Frage.
Die anstaendigen/ normalen  Menschen/ Touristen  haben darunter zu leiden  {[
« Letzte Änderung: 12. August 2018, 13:54:07 von Burianer »
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Chang

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Re: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?
« Antwort #131 am: 12. August 2018, 14:42:21 »

Hallo Buri,

das ist der Bürge in Thailand. Ist mir schon klar.
Ist aber ganz was anderes, als der Bürge/die Kontaktperson in Deutschland.

Das sind 2 paar Stiefel.



Da kannste wahrscheinlich auch jede x-beliebige Person eintragen.
Wenn die aber von der Botschaft einmal auf die Idee kämen, diese Person zu kontaktieren und diese dann auch von nix weiß, dann war's das dann vermutlich mit dem Visum.
Auf das lasse ich mich nicht ein.
Ich will ja nur dieser Person die Angst nehmen können, daß sie evtl. für irgendetwas in Regress genommen werden kann.
Vielleicht denke ich aber nur ein wenig zu bürokratisch, aber schon alleine das Wort "Bürge" genieße ich mit Vorsicht.
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Chang

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Re: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?
« Antwort #132 am: 12. August 2018, 15:08:30 »

Ich habe mir gerade die Visaformulare auf den Homepages der anderen Konsulate in Deutschland angesehen.
Die sind durchwegs unterschiedlich.
Für ein Visa beim Konsulat in Essen, braucht man bspw. überhaupt keinen Bürgen/Kontaktperson anzugeben. Weder von Thailand, noch von Deutschland.  Da muß man nicht einmal den Aufenthaltsort in Thailand angeben. ???
Das ist nur für ein Business-Visa erforderlich.
Beantragung geht aber nur persönlich, oder über eine Visa-Agentur.

Na ja, nächstes Jahr fliege ich wieder öfters, aber dann nur eben maximal 30 Tage pro Aufenthalt.
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Helli

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Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?
« Antwort #133 am: 12. August 2018, 15:25:37 »

Ein Kontaktperson ist für den Fall interessant, sollte dem Reisenden etwas zustossen, das man Ansprechpartner hat.

mfg

Dieter
Ich buche meine TH-Besuche seit eh und je im Reisebüro und die besorgen mir auch immer das entsprechende Visum (gehört dort zum Service und kommt aus Essen). Letzten Winter auch hier erstmalig die Frage nach einer Pass-Kopie von meiner natürlich mitreisenden Gemahlin (die ja selbst kein Visum braucht). "Unsere" lieben Thais in den Konsulaten in Deutschland überschlagen sich in sinnbefreitem Aktionismus, ihr eigenes Land "sauber" zu halten. Sie haben eben das schlechte Beispiel direkt vor der Nase! Daher hab' ich kein Problem damit!
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Ein Moselaner regt sich nicht über Dinge auf, die er nicht ändern kann.

namtok

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Re: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?
« Antwort #134 am: 13. August 2018, 04:54:55 »

Als es das Münchner Honorarkonsulat noch gab, war dieser Punkt 'Local Guarantor' noch mit "Adresse des Reisebüros oder Reiseveranstalters" übersetzt.
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██████  Ich sch... auf eure Klimaziele !
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