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Autor Thema: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches  (Gelesen 18259 mal)

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somtamplara

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #30 am: 28. November 2012, 19:43:08 »

2 Jahre nach der Abmeldung, oder wie man mir schrieb: 2 Jahre nach der letzten Beitragszahlung.
Also theoretisch: nach Thailand ausgewandert und seit langem keine Beiträge mehr bezahlt und sie kann sofort Rückzahlung beantragen.
Meine Frau ist formal auch erst seit 20 Monaten abgemeldet, wird aber in Kürze ihren Bescheid bekommen (heute E-Mail erhalten).
Werde abschließend noch die ganze Story berichten. Geduld  ;)
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Patthama

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #31 am: 29. November 2012, 18:14:34 »

 

Also Schiene !
Meine Frau und ich haben uns im Nov.2004 aus D abgemeldet.Die Rente hat sie sich Nov. 2009 auszahlen lassen.Immerhin werden von den eigenen eingezahlten Beitraegen keine 30% abgezogen.Als ich mich damals informierte,hiess es,dass man sich mindestens 2 Jahre in D abgemeldet haben muss,um diesen Antrag zu stellen.Warten wir halt mal auf den Bericht vom somtamplara.
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somtamplara

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #32 am: 17. Dezember 2012, 10:04:30 »

Das Geld ist auf dem Konto!
Das Projekt ist damit abgeschlossen  :-)
Begonnen am 28.8. (E-Mail Anfrage deutsche Botschaft), verbucht am 16.12.

Kurzfassung
E-Mail Anfrage bei der D Botschaft -> Verweis an DRV, E-Mail Anfrage an DRV, Antwort:
Zitat
Die Beitragserstattung ist bei Erfüllung aller weiteren Voraussetzungen
zulässig, wenn seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht
mindestens 24 Kalendermonate verstrichen sind (so genannte Wartezeit).
Es kommt also nicht auf das Datum des Auslandsverzugsan, sondern vielmehr
darauf, wann Ihre Frau in Deutschland den letzten Beitrag eingezahlt hat.

E-Mail Anfrage an DRV wegen benoetigter Unterlagen:
Zitat
In jedem Fall ist im Vordruck V901 ein amtlich bestätigter Nachweis über
die Staatsangehörigkeit oder eine Bestätigung der Staatsangehörigkeit durch
eine amtliche Stelle im Ausland ( Botschaft/ Konsulat ) erforderlich."

Erneute E-Mail Anfrage an DRV wegen benoetigter Unterlagen (und Versorgungsausgleich aus ihrer ersten Ehe):
Antwort von Auskunfts- und Beratungsstelle, Deutsche Rentenversicherung:
Zitat
bitte beantworten  Sie die Frage 7 im V901 so wie sie gestellt ist. Geben Sie also an, welches Familiengericht den Versorgungsausgleich durchgeführt hat und das dazugehörige Aktenzeichen.
Senden Sie zunächst keine weiteren Unterlagen dazu ein. Sollten diese doch noch benötigt werden, meldet sich die Sachbearbeitung bei Ihnen.

Anfang Oktober erster Besuch in Bangkok bei der D Botschaft
mit vollstaendig (elektronisch) ausgefuelltem V901 + Reisepass meiner Frau.
Ich sollte erwaehnen, dass im V901 als Zielkonto ein deutsches Konto auf meinen Namen angegeben war, wegen der einfacheren Handhabung.
Im Antrag wird vom Konsularbeamten kommentarlos vermerkt, dass die fruehere Adresse in D und Adresse in Thailand nicht nachgewiesen sind.
(wir hatten die noetigen Unterlagen in der Tasche   >:  ) .
Also zurueck nach Hause und Brief fuer DRV (mit Begleitschreiben, c/o Adresse in D und E-Mail) abgeschickt.
Nach rund 18 Tagen (davon 14 Tage Postlaufzeit!) kommt dann die Antwort der zustaendigen Sachbearbeiterin.
Nachgefordert werden folgende Unterlagen:

1) Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift
2) Polizeiliche Abmeldung aus der BRD mit einer Zielangabe im Ausland
3) Behoerdliche Anmeldung in Thailand
4) Staatsangehoerigkeitsbescheinigung (z.B. Reisepass)
5) Zahlungserklaerung R851


Ich habe dann ein Telefonat mit der Sachbearbeiterin gefuehrt. Sie war sehr hilfs- und auskunftstbereit.

1) war ein Missverstaendnis und im Ergebnis identisch mit 5), wo BEIDE Unterschriften beglaubigt werden sollen (die meiner Frau UND meine als Kontoinhaber)
2) das angegebene Zielland wird vom LEA Berlin nicht bescheinigt, OK, beglaubigte Fotokopie
3) das ist der kritischste Punkt, dazu auch KEINE sachdienliche Auskunft von der Botschaft.
Letzlich genuegte eine Uebersetzung aus dem Hausbuch durch einen vereidigten Dolmetscher in Bangkok.
4) Pass lag schon beim ersten Besuch vor und eigentlich auch bescheinigt, aber die MA der DRV hat den Eintrag des Konsularbeamten falsch verstanden. Also sicherheitshalber noch eine beglaubigte Fotokopie.
5) R851 ebenfalls elektronisch ausgefuellt und dann vor dem Konsularbeamten unterschreiben und beglaubigen lassen.
Dieses Formular ist immer notwendig, wenn ein fremdes Konto angegeben wird.

Anfang November, zweiter Besuch in Bangkok.
Uebersetzer aufsuchen (Scan des Hausbuchs hatte ich vorab geschickt, er hatte es aber vergessen  {--), na gut 20 min warten.
Dann Botschaft, Schalter 16, dann Schalter 3 (die thailaendische MA am Schalter wuerde ich mal als "Frau Unglaeubig" bezeichnen).

Also wieder nach Hause, Post abschicken und nach weiteren rund zwei Wochen nochmal E-Mail von der Sachbearbeiterin:
meine Frau muss nochmal explizit bestaetigen, dass sie einen unverfallbaren Rentenanspruch hat und darauf verzichten moechte  {+
"Kann auch per E-Mail erfolgen"   ;}. Wir haben das dann per FAX gemacht.

Zwie Tage spaeter dann E-Mail: Unterlagen sind beim Vorgesetzten zur Freigabe.
Jetzt nach gut zwei weiteren Wochen ist das Geld auf dem Konto.
Mein c/o hat noch nichts wegen Post geschrieben. Vielleicht kommt die hierher.

Heute gehts noch zum Automaten, der Euro macht ja einen Hoehenflug, fast 40.

Wer mehr Details moechte, bitte PN.
« Letzte Änderung: 17. Dezember 2012, 10:11:49 von somtamplara »
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Patthama

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #33 am: 17. Dezember 2012, 11:32:15 »

Hallo somtamlpara!
Schoen fuer euch,dass ihr es nun auch geschafft habt.So wie du es Berichtest,war es aber doch ein sehr Buerokratischer Aufwand.Wie gesagt bei uns ging es damals 2009 ganz locker ueber die Buehne.

Noch ein kleiner Hinweis fuer unsere Paragraphenreiter hier im Forum.
Ist ein Versorgungsausgleich aus einer ersten Ehe, mit einen D-Buerger gemacht worden,werden vom Rentenkonto, bei einer Erstattung,nichts abgezogen.Sie werden also so wie  eigene Beitraege behandelt.Die Arbeitgeberanteile,sowie evtl Staatliche Zahlungen,z.B.Arbeitslosengeld werden ja Bekanntlich nicht erstattet.
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Basy

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #34 am: 28. Juli 2013, 20:09:16 »

Wie verhält es sich eigentlich mit der Pflegeversicherung? Wenn man auswandert wird man diese ja nicht in Anspruch nehmen.........
Hat aber fleißig einbezahlt!?
Wir lassen jetzt mal den Fall außen vor das man zurück muss !
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boehm

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #35 am: 28. Juli 2013, 20:19:27 »

Beiträge in der PKV zumindest, sind futsch!

In der GKV kann man ja jederzeit zurück.

Ins außer europäische Ausland wird nicht gezahlt, nur in Länder mit Sozialabkommen!
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Basy

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #36 am: 28. Juli 2013, 21:21:27 »

Sorry Boehm,

Das ist mir klar. Es geht nur um die Pflegeversicherung.
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boehm

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #37 am: 28. Juli 2013, 21:23:49 »

Die meinte ich auch!

Beiträge werden nicht erstattet, Leistungen nur in D...
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Basy

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #38 am: 28. Juli 2013, 21:30:00 »

Bei der Pflegeversicherung zahle ich ja viele Jahre in voraus ein um im Alter und Pflegebedürftigkeit abgesichert zu sein. Wenn ich diese nicht in Anspruch nehme kann es ja nicht sein das die gezahlten Beiträge für immer weg sind,,,,,,,,,,
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Basy

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #39 am: 28. Juli 2013, 21:33:13 »

Ich werde gezwungen für eine Leistung die ich nicht in Anspruch nehme viel Jahre zu zahlen und mein Geld ist weg????  Sehr demokratisch...... Rechtlich sehr zweifelhaft.......
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boehm

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #40 am: 28. Juli 2013, 21:52:51 »

Wieso?? Ist doch nur weg, wenn du nicht da bist....

Wer in D bleibt, bekommt auch was.... >:
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Bruno99

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #41 am: 28. Juli 2013, 21:57:06 »

Rechtlich sehr zweifelhaft. ..

schau mal hier rein:
http://de.wikipedia.org/wiki/Solidarit%C3%A4tsprinzip

alles rechtens  {;
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Wer Politik und Moral auseinander halten will,
versteht von beidem nichts.
Jean-Jacques Rousseau

Isan Yamaha

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #42 am: 28. Juli 2013, 22:11:51 »

Wer in D bleibt, bekommt auch was.... >:
Jo,bis zu 700,.€ im Monat. :D :]
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schiene

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #43 am: 07. September 2017, 14:55:16 »

Heute waren wir in Frankfurt auf der Rentenkasse um nachzufragen
was und wie erledigt werden muß um sich als Thai seine in Deutschland
eingezahlten Beiträge auszahlen zu lassen.
Hintergrund ist das meine Frau ab November nach Thailand zurück geht da sie
sich um ihre Eltern,das Geschäft und den Bau ein paar kleiner Wohnungen kümmern
will.Ich werde dann im Februar 3-4 Monate nach Thailand gehen und wenn in Deutschland
der Sommer vorbei ist wieder mind.4 Monate.
Doch nun zum eigentlichen Thema.
Die Rente wird erst nach 2 Jahren ab dem Tag der Abmeldung aus Deutschland ausgezahlt.
Wichtig ist das noch keine Ansprüche wie z.b. Reha in Anspruch genommen wurden.
Es wird nur der Teil der Rente ausgezahlt welchen man selbst eingezahlt hat.
Die Abmeldung macht man auf dem Bürgeramt und hebt die Bescheinigung gut auf.
In Thailand lässt man sich seinen Wohnsitz von einer Behörde (geht auch über dt.Botschaft)
bestätigen.Am besten auf eng. oder mit einer Übersetzung.
Ein halbes Jahr vor der Auszahlung muss man den Antrag stellen.
Die Vordrucke haben wir heute bekommen und wenn ich sie kopiert habe werde ich sie mit einstellen.
Die Rente wird dann auf ein Konto welches Angegeben wird ausgezahlt.
Soweit erst einmal was ich heute auf der Rentenkasse erfahren habe.
Über den Fortgang werde ich bei neuen Infos oder Tatsachen weiter berichten.
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Burianer

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Re: Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches
« Antwort #44 am: 07. September 2017, 15:09:32 »

 sorry, hatte falsch gedacht. Gibts wenigstens noch auf die Wartezeit Zinsen ?
« Letzte Änderung: 07. September 2017, 15:18:08 von Burianer »
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