Moin #3
Meine Frau hätte erst im Jahr 1937 Anspruch auf Rente welche dann 378 Euro betragen würde.
Bei einer Auszahlung ihres Anteils würde sie 39.856 Euro bekommen.
Noch Richtiger kann man es dann nicht machen....So aehnlich waren auch unsere "Beweggruende", wer weiss schon " was Zurueck in die Zukunft" kaeme!!!
Aber bedenke die "Botschaft" verkompliziert es nur!! Schau ansonsten auch in den "Lebensbescheinigungs Fred"
Zit daraus :Meine Frau hat gerade ihre Dt. Renten Arbeitnehmeranteile ueberwiesen bekommen, dazu war auch eine "Lebensbescheinigung" notwendig!
Mit telef. vorab Gespraech mit der Sachbearbeiterin der DRV, habe ich erfahren, was akzeptiert wird: Dt Botschaft/Bezirksamt (Ampoehr) etc.
Da das alles fuer uns mit Geld verbunden und Zeitaufwand verbunden war....bin ich einfach bei einem Stadtbummel in eine Polizeiwache hinein, und wir haben unser Anliegen geschildert....
Evtl. war ausschlaggebend das ja nicht der Farang, sondern die Thaifrau "was zu bekommen hat", so stempelte er der Vordruck in deutsch/english, der Rentenversicherung verstaendlich od. unverstaendlich, "for free" (!!!)ab.
Das schickte ich mit dem Antrag auf Auszahlung nach D und rechnete mit "Restrisiko" wegen "undifinierbarem Stempel in Thai, vorsorglich aber meinem Zusatz "ausgefuellt Polizeistation so und so", nicht kam ausser 6 Wochen spaeter das Geld.
Ich denke auch im Ausland haengt es davon ab, wer da sitzt und wie die Tagesform grad ist! Zit Ende. So gesehen hatten wir jemanden im "Glaskasten" dort sitzen, der wohl. ..
Ps
39.856
Bist du dir da sicher, oder ist das evtl Arbeitgeberanteil zusammen mit Arbeitnehmeranteil, sodass nur ca. 50 % zur Auszahlung kaeme?! Oder ist das eine "hochgerechnete Zahl" nach 2037 ? Denn die Summe erscheint mir sehr hoch, dann muesste deine Frau ja fast schon ihre "Lehrzeit" hier verbracht haben, oder tatsaechlich auch "Spitzenverdienerin" gewesen sein, das hat so mancher Dt. nicht eingezahlt bzw. zu erwarten lt. dem Beitragskonto (hypothetisch) Meine Frau hat auch ueber 20 Jahre in D gearbeitet!
So gibt es da auch einiuge Tips: auch zur Einzelfallpruefung, falls schon Reha oder aehnl. abzueglich waeren....
Erstattung der Rentenbeiträge, bürokratisches« am: 06. November 2012, 10:21:33 »
LG W