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Autor Thema: Scheidung nach Recht in D. oder TH. ?  (Gelesen 2200 mal)

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otisklaus

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Scheidung nach Recht in D. oder TH. ?
« am: 26. Mai 2009, 16:26:41 »

Hallo liebe Gemeinde,

wer kann Auskunft geben über folgende Thematik:

1.   Frau und Kind im Mai letzten Jahres aus der gemeinsamen Haus in BKK abgehauen nach Deutschland.
2.   Ich lebe weiterhin in Thailand, bin aber mit Hauptsitz in Deutschland gemeldet.
3.   Scheidung eingereicht über einen deutschen RA
4.   Gericht schreibt meinem RA, es muss geprüft werden ob thailändisches Recht zur Anwendung kommt.

Meine Frau hat reichlich Vermögen in TH. (Ha, ha, natürlich von mir bezahlt, das Haus inkl. Hausrat). Das Land auf dem alles ist, gehört Ihr.

Nun fordert Ihr Anwalt eine Vermögensaufstellung meinerseits. Natürlich will ich so wenig als möglich verlieren. Hat einer Ahnung, was gemacht werden kann?

Kennt einer einen Anwalt in Pat der solche Sachen durchgezogen hat? Bitte nicht Blümlein aus Berlin/Bangkok.

Danke für Eure Unterstützung.

Ist Manfred noch im Forum? Der könnte bestimmt was sagen
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Man(n) kann auch ohne Alkohol lustig sein.... aber heute gehn wir auf Nummer SICHER.....

uli

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Re: Scheidung nach Recht in D. oder TH. ?
« Antwort #1 am: 26. Mai 2009, 16:56:53 »

nach welchem Recht habt ihr denn Geheiratet?

Wenn du dich in D scheiden läßt wird die Nummer teuer Unterhalt usw.

In Thailand geht das mi einer "Einmalzahlung", die du deiner Frau in den Allerwertesten schiebst damit sie die Papiere unterschreibt!!
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Familien, Ehen, Freundschaften, Arbeitsverhältnisse, Bankkonten und Gehirnzellen auf aber

KEINE PROBLEME!!!

otisklaus

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Re: Scheidung nach Recht in D. oder TH. ?
« Antwort #2 am: 26. Mai 2009, 17:01:57 »

@uli,
geheiratet in Deutschland
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uli

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Re: Scheidung nach Recht in D. oder TH. ?
« Antwort #3 am: 26. Mai 2009, 17:20:52 »

@uli,
geheiratet in Deutschland
wie lange ist das her?
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KEINE PROBLEME!!!

hobanse

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Re: Scheidung nach Recht in D. oder TH. ?
« Antwort #4 am: 26. Mai 2009, 17:28:32 »

"Das Land auf dem alles ist, gehört Ihr."

Alles was auf dem Grundstueck steht, gehoert dem Grundstueckeigentuemer, lautet das Gesetz.
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uli

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Re: Scheidung nach Recht in D. oder TH. ?
« Antwort #5 am: 26. Mai 2009, 17:39:08 »



Kennt einer einen Anwalt in Pat der solche Sachen durchgezogen hat? Bitte nicht Blümlein aus Berlin/Bangkok.

Danke für Eure Unterstützung.

Ist Manfred noch im Forum? Der könnte bestimmt was sagen

Ich würde mich im Falle einer Scheidung an einen Scheidungsanwalt in D wenden
Gruß uli
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KEINE PROBLEME!!!

hobanse

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Re: Scheidung nach Recht in D. oder TH. ?
« Antwort #6 am: 26. Mai 2009, 17:51:10 »

Moin moin Klaus, hast du fuer Otis im Oelfeld gearbeitet?
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otisklaus

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Re: Scheidung nach Recht in D. oder TH. ?
« Antwort #7 am: 26. Mai 2009, 18:06:40 »

@uli,
hab en RA in D.

@hobanse,
nee Hochhäuser
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Man(n) kann auch ohne Alkohol lustig sein.... aber heute gehn wir auf Nummer SICHER.....

hobanse

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Re: Scheidung nach Recht in D. oder TH. ?
« Antwort #8 am: 26. Mai 2009, 18:35:42 »

"@hobanse,
nee Hochhäuser"

OK,ein bischen Haushahn gehoert schon dazu! ;D
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otisklaus

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Re: Scheidung nach Recht in D. oder TH. ?
« Antwort #9 am: 26. Mai 2009, 18:47:21 »

@hobanse,

"OK,ein bischen Haushahn gehoert schon dazu!"

ja, im low rise bereich
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thaiman †

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Re: Scheidung nach Recht in D. oder TH. ?
« Antwort #10 am: 27. Mai 2009, 09:41:27 »


Man sollte nicht ein ernstes Thema zerreissen
man sollte daran denken, dass der Anwalt auf
thld. Gerichten zugelassen ist
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Man wird nicht reich von dem was man verdient, sondern von dem was man nicht ausgibt

thaiman †

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Re: Scheidung nach Recht in D. oder TH. ?
« Antwort #11 am: 15. Juni 2009, 10:57:47 »


Gelten private, schriftliche Abmachungen
( sowie Ehevertrag ) bei Gericht bei Scheidung ?
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