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Autor Thema: Eingetragene Lebensgemeinschaft  (Gelesen 7140 mal)

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Isan Yamaha

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Eingetragene Lebensgemeinschaft
« am: 04. Oktober 2008, 13:54:58 »

Wenn jemand,in einer Lebensgemeinschaft zusammen ist,hat dann der Hinterbliebene auch Anspruch auf Rente?
Und kann man eine Lebensgemainschaft,auch auf der Deutschen Botschaft in Bangkok eintragen?
Es stellt sich die Frage,ob dann der Lebenspartner auch Rente bekommt?
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Profuuu

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Re: Eingetragene Lebensgemeinschaft
« Antwort #1 am: 04. Oktober 2008, 21:05:14 »

Bestätigt.

Man stelle sich mal vor, eine süsse Thaidame taucht auf der Deutschen Botschaft auf und sagt: Ich bin die Lebenspartnerin von dem verstorbenen xyz. Na dann, Prost.

Aber im Ernst. Wie soll denn der für deutsches Recht geeignete Nachweis für eine Lebensgemeinschaft in Thailand geliefert werden? Hat da irgendjemand eine Idee?

Übrigens, in meiner Story "Hans geht mal wieder hanseln", die einen wahren Hintergrund hat, waren die zur Hochzeit notwendigen Papiere vom verstorbenen "Werner" schon auf dem Postwege nach Thailand. Trotz rechtsanwaltschaftlicher Hilfe in Deutschland und sonstiger Verwandter in Deutschland ist seine Holde leer ausgegangen. Da war absolut nix zu machen.   
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mfG
Professor Triple U

Isan Yamaha

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Re: Eingetragene Lebensgemeinschaft
« Antwort #2 am: 10. Oktober 2008, 17:00:37 »

Hallo Proffuuu,
sende mir mal deine Mail-Adresse zwecks Eingetragener -Lebensgemeinschaft.
Ich sende dir dann mal das Mail von der DRV-Bund.
Gruß Lothar
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markusz

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Re: Eingetragene Lebensgemeinschaft
« Antwort #3 am: 10. Oktober 2008, 17:06:41 »

Ich tippe jetzt einfach mal so darauf, dass eine Anerkennung einer "Eingetragenen-Lebensgemeinschaft" eine Gesetzesänderung voraussetzen würde...
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Isan Yamaha

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Re: Eingetragene Lebensgemeinschaft
« Antwort #4 am: 10. Oktober 2008, 17:26:10 »

Ich tippe jetzt einfach mal so darauf, dass eine Anerkennung einer "Eingetragenen-Lebensgemeinschaft" eine Gesetzesänderung voraussetzen würde...
Nur kurz es gibt Rente bei Eingetragener Lebensgemeinschaft:
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Hupe

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Re: Eingetragene Lebensgemeinschaft
« Antwort #5 am: 10. Oktober 2008, 23:35:38 »

Bei eingetragener Lebensgemeinschaft:

Sicher!

Frag doch bei Deiner  Botschaft  nach: oder schau im Internetttttt .

Bei den Schweizern sind die gleichen Papiere erforderlich wie fuer eine Heirat!  ???

« Letzte Änderung: 10. Oktober 2008, 23:44:44 von Hupe »
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LungDi

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Re: Eingetragene Lebensgemeinschaft
« Antwort #6 am: 11. Oktober 2008, 05:50:14 »


Hier das Lebenspartnerschaftsgesetz LPartG
vom 16.02.2001 http://www.gesetze-im-internet.de/lpartg/BJNR026610001.html

Grüße
aus dem Isaan
LungDi
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Bnang

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Re: Eingetragene Lebensgemeinschaft
« Antwort #7 am: 11. Oktober 2008, 09:09:06 »

Jetzt kapiere ich das erst ??? ???

es geht nicht um eine süsse Thaidame  :D :D

sondern: Zwei Personen gleichen Geschlechts begründen eine Lebenspartnerschaft. :-X

Gruß
Bnang
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Ingo †

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Re: Eingetragene Lebensgemeinschaft
« Antwort #8 am: 11. Oktober 2008, 10:20:09 »


"Mann und Frau sind vor dem Gesetze gleich."


Sollte so nach dem Grundgesetz sein.
Doch hier scheint was nicht zu stimmen.  ???

Mann und Mann, Frau und Frau, koennen,  doch Mann und Frau kann nicht.  Muss heiraten.  --C

Wenn dies mal nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoesst!

Und wie sieht das bei einer Geschlechtsumwandlung aus?
Empfohlen wenn.............................?  ;D
Und wer dann?  :D
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rh

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Re: Eingetragene Lebensgemeinschaft
« Antwort #9 am: 11. Oktober 2008, 10:25:19 »

Und wo dann ?

Und wie dann ?


Fragen ueber Fragen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

rh
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berliner

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Re: Eingetragene Lebensgemeinschaft
« Antwort #10 am: 11. Oktober 2008, 13:44:16 »

Bei Eingetragenen Lebensgemeinschaften hat der Überlebende Partner keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente,so steht es im Gesetz und bei der Deutschen Rentenversicherung.Lebenspartnerschaften sind nicht Gleichgestellt wie eine Ehe.
Der Schutz der Ehe ist oberstes Gebot.
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Bnang

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Re: Eingetragene Lebensgemeinschaft
« Antwort #11 am: 11. Oktober 2008, 14:11:45 »

Und es gibt sie doch!! :D :D

November 2005: Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften
Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz) gibt es bereits seit Anfang des Jahres 2001. Sein In-Kraft-Treten zum 1.8.2001 hatte zunächst jedoch keine Auswirkungen auf Ansprüche von Lebenspartnern und Lebenspartnerinnen gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung. Seit dem 1.1.2005 hat sich dieses durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts vom 15.12.2004 geändert. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft wurde weitgehend an das Recht der Ehe angeglichen.
Insbesondere was die Hinterbliebenenversorgung oder das Rentensplitting, die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung, sowie die Durchführung eines Versorgungsausgleichs bei Aufhebung einer Lebenspartnerschaft betrifft, haben eingetragene Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen nun Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung.

Das gilt auch für Partner und Partnerinnen von Lebenspartnerschaften, die im Ausland eingetragen wurden. Voraussetzung ist, dass diese Eintragungen einer deutschen Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes gleichgestellt sind.
Grundsätzlich sind dieses die registrierten Lebenspartnerschaften in Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Island, Frankreich, den Niederlanden und Belgien.
Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/

Gruß
Bnang
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