Und es gibt sie doch!!
November 2005: Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften
Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz) gibt es bereits seit Anfang des Jahres 2001. Sein In-Kraft-Treten zum 1.8.2001 hatte zunächst jedoch keine Auswirkungen auf Ansprüche von Lebenspartnern und Lebenspartnerinnen gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung. Seit dem 1.1.2005 hat sich dieses durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts vom 15.12.2004 geändert. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft wurde weitgehend an das Recht der Ehe angeglichen.
Insbesondere was die Hinterbliebenenversorgung oder das Rentensplitting, die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung, sowie die Durchführung eines Versorgungsausgleichs bei Aufhebung einer Lebenspartnerschaft betrifft, haben eingetragene Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen nun Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung.
Das gilt auch für Partner und Partnerinnen von Lebenspartnerschaften, die im Ausland eingetragen wurden. Voraussetzung ist, dass diese Eintragungen einer deutschen Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes gleichgestellt sind.
Grundsätzlich sind dieses die registrierten Lebenspartnerschaften in Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Island, Frankreich, den Niederlanden und Belgien.
Quelle:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Gruß
Bnang