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Thailand-Foren der TIP Zeitung => Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten => Thema gestartet von: TiT am 27. Januar 2012, 11:10:52

Titel: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: TiT am 27. Januar 2012, 11:10:52
Heute gefunden:

http://altersvorsorge-rente.t-online.de/rentenbesteuerung-fiskus-ueberrumpelt-auslandsrentner/id_53506632/index
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: KhunBENQ am 27. Januar 2012, 11:26:22
Nachdem ich den Thread von @arthurschmidt2000 zum Thema "Pensionsversicherug Österreich" gelesen habe, beschlich mich schon so ein ungutes Gefühl.
http://forum.thailand-tip.com/index.php?topic=12447.0

Das wird sicher ein langer Thread  :(

Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: boehm am 27. Januar 2012, 11:44:22
Wenn ich den Artikel so lese....., wieder mal typisch Deutschland.

Zahlen ja, Steuervorteile, gar Gerechtigkeit nein.

Was bleibt also, um in den Genuß der Splittigtabelle und Freibetrag für Verheiratete zu kommen? ???

Man legt sich einen Wohnsitz in D zu und macht falsche Angaben zum Wohnsitz und Aufenthalt!

Es ist fraglich, ob die das kontrolieren, weil bisher kein Einreisestempel von D im Pass eingestempelt wird!
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Alex am 27. Januar 2012, 12:21:19
Nun es lohnt sich mehrfach seinen oder einen Wohnsitz in Deutschland bei zu behalten .( PKV ,etc ) aber auch in diesem durchaus interessanten Beitrag wird

für unsere Verhältnisse hier in Thailand nicht deutlich herausgestellt  , daß a.G. des von Thailand u. Deutschland gezeichneten Doppelbesteuerungs Abkommen ,

 der Fiskus m.E. die Rente nur besteuern kann bei hier lebenden Auslands Rentnern , wenn der Thaistaat offiziell auf eine Besteuerung der Renten verzichtet ....

das stille verzichten der Thais reicht m.E dazu nicht aus !

By the Way , der Autor dieses Berichtes in der Financial Times Deutschland Ludwig Eisenmann  ist seit knapp 20 Jahren Inhaber der BLB Ecovis in Ingolstadt

und mein Steuerberater und guter Ex Nachbar
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: malakor am 27. Januar 2012, 12:46:34
Ueber die Situation bezueglich Thailand und Rentner wurde hier schon viel geschrieben, auch von mir.

Mit Thailand besteht ein DBA. Danach hat bei dt. Rentnern (nicht bei Pensionaeren), die in D weder Wohnsitz noch gewoehnlichen Aufenthalt haben (es kommt nicht auf Meldedinge an, sondern auf tatsaechliche Verhaeltnisse, auch darueber wurde schon geschrieben) hinsichtlich der Renten aus der gesetzlichen RV Thailand das Besteuerungsrecht, ob TH das ausuebt oder nicht, spielt keine Rolle.

Ein solcher Rentner mit nur dieser Rente ist in D nicht steuerpflichtig, weder unbeschraenkt noch beschraenkt. Hat er andere Einkuenfte in D, so ist er mit denen u.U. in D beschraenkt steuerpflichtig.

Hinsichtlich Wohnsitz/gewoehnl.Aufenthalt sind die tatsaechlichen Verhaeltnisse massgebend, nicht die An- oder Abmeldungen beim Einwohnermeldeamt.

Hierzu verweise ich auf den Steuerstrafprozess gegen Boris Becker (Dachwohnung in Muenchen im Haus der Schwester).
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 27. Januar 2012, 16:03:13
@malakor

Ich sage mal ganz bewusst, es ist noch so, wie Du es darstellst.

Die Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/ Thailand und Österreich/Thailand sind vom Text her in der hier entscheidenden Passage (Artikel 18, 1 in beiden Abkommen) sehr ähnlich.

Die Thai werden zwar von den Deutschen immer wieder bedrängt, das DBA neu zu verhandeln, aber aus Sicht der Thai ist dies kein vordringliches Problem.

Die Österreicher versuchen nun mittels eines etwas eigenwilligen Verfahrens die in Thailand lebenden Rentner dazu zu bewegen, wenigstens in Thailand Steuern zu zahlen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Deutschland da bald nachziehen wird.

Vorbeugen ist besser als heilen! Thailand besteuert nur den Teil der Rente, der tatsächlich nach Thailand fließt.  Man muss beim hiesigen Finanzamt sein (ein) Bankbuch vorlegen, die dort ausgewiesenen zugeflossenen Beträge bilden die Grundlage für die Steuererhebung.

Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: malakor am 27. Januar 2012, 16:39:36
as2000

Ich habe beschrieben wie es jetzt ist.

Dass D das DBA in Verhandlungen mit TH aendern moechte, weiss ich, das ist auch verstaendlich.  Hier ging es aber um die jetzige oder die Besteuerung fuer etliche vergangene Jahre.

Dass TH Steuern von dt. Rentnern erhebt, habe ich noch nie gelesen/gehoert. Du ?

Und: Man muss ja nicht seine Rente nach TH jeden Monat ueberweisen lassen, davor wurde schon gelegentlich gewarnt.
Ungefaehrlich ist es doch und vor allem sehr einfach, besondern fuer mit einer Thai verheiratete dt. Rentner, die fuer die Verlaengerung der Aufenthaltserlaubnis (retirement) geforderten THB 800.000 hier auf dem Konto zu haben.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 27. Januar 2012, 16:54:40
In Thailand wird man nicht vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Vielmehr ist jeder, der sich in einem Kalenderjahr überwiegend in Thailand aufgehalten hat, dazu verpflichtet, selbst beim Finanzamt vorstellig zu werden. Tut man das, ist das hiesige Finanzamt durchaus gern bereit, auch von einem dt. Rentner Steuern anzunehmen.  



Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Alex am 27. Januar 2012, 17:06:58
Ich wäre da mal ein wenig vorsichtiger und würde keine schlafenden Thai Finanz Beamte und deren Chefs wecken .... und eventuell tausende Rentner

die das Österreich Steuer Problem nicht haben in die Bredouille bringen . Mein Geld was aus D hierher kam ist in D Ordnungs gemäß

versteuert worden .... ich habe also damit kein Problem . Nebenbei bemerkt betrifft die Thematik hier nur eine staatliche Rente . Firmen Renten ,

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder sonstige in D generierten und zu versteuernde Einkünfte  werden sowieso immer in D versteuert ...

egal ob sich der zu besteuernde Bürger nun 360 Tage hier aufhält oder nicht !

@ Arthur

Zitat
Thailand besteuert nur den Teil der Rente, der tatsächlich nach Thailand fließt.

auch das können die Thais nicht , wenn wie bei mir in D schon versteuert wurde !!
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Grüner am 27. Januar 2012, 17:35:16
Ich finde die hier gegebenen Informationen interessant, dank an ALEX, dass er uns aufklaert, von wem die F. T. ihre seichten PR-Texte herkriegt.

Die Ueberschrift der Zeitung ist sowas von demagogisch. Wer wird denn hier ueberrumpelt?

In Wirklichkeit bescheissen diese Leute doch seit Jahren den Staat und vor allem die naechste Generation, indem sie in Deutschland Steuern hinterziehen.

Wer hier gleich wieder Verschwoerung wittert ist auf dem gleichen Niveau wie die hier im Forum gegeisselten "faulen griechischen Betrueger", die doch nur genau dasselbe machen: Auf Kosten der anderen und Nachkommenden, fuer die nix oder fast nix mehr bleibt, gut zu leben und beim Prassen noch nicht mal ihre mindesten Steuern zu zahlen, zahlen tun ja die anderen.

Wir privatversicherten Luxusrentner wie Grüner und Alex koennen es uns doch wirklich leisten, die paar Kroeten Rentnersteuer nach Abzug der Freibetraege unserem Staat zu entrichten.

Die, die es brauchen, also die unter 2000 Euro Rente als Alleinstehende oder gegen 3000 als Verheiratete haben, wie mich zum Beispiel, trifft es nach Abzug der Rentnerfreibetraege überhaupt nicht oder nur gering.

Ich zahle auch brav meine (geringen) Rentnersteuern in D, endlich werden mal die Ex-Handwerker, und sonstigen ehemals selbststaendigen Trickser in ihren zu 99 % mit Schwarzgeld gebauten Hütten auf den Kanarischen Inseln auch mal herangezogen.

Diese Leute haben doch frueher über alle ehrlichen Bürger nur gelacht.

Gut so, dass diese (oft) jahrelangen Ex-Steuerbetrüger jetzt auch zahlen! Hoffentlich wird dieses Steuergesetz bald und lückenlos umgesetzt.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 27. Januar 2012, 17:49:00
@Alex,

Du verkennst das Problem. Die Österreicher werden faktisch von Österreich vor die Wahl gestellt, unfreiwillig in Österreich Steuern zu zahlen oder freiwillig Steuern in Thailand zu zahlen. Und da heißt es ganz einfach, auszurechnen, was günstiger ist.

Zitat
auch das können die Thais nicht, wenn wie bei mir in D schon versteuert wurde

Selbstverständlich können und dürfen die Thai das! Lebst Du überwiegend in Thailand, ist z.B. Deine gesetzliche Rente in Thailand steuerpflichtig. Es ist unerheblich, wo Du gemeldet bist! Die Einzelheiten sind im Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.

Bist Du in Deutschland gemeldet, lebst aber überwiegend in Thailand, hättest  Du das in Deiner dt. Steuererklärung angeben müssen, Du hast schlicht und ergreifend den falschen Wohnsitz genannt, das Finanzamt fragt danach und nicht etwa danach, wo Du gemeldet bist. Da Du in D falsche Angaben gemacht hast, hast Du u.U.  bei der Deutschen Steuer Freibeträge in Anspruch genommen, die Dir nicht zustehen!

Boris Becker grüßt!     
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: malakor am 27. Januar 2012, 18:02:00
Alex

Kennst du nicht den Unterschied zw. unbeschraenkter und beschraenkter Steuerpflicht ?


EDIT: Überflüssiges Vollzitat entfernt.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 27. Januar 2012, 18:04:58
Zitat
In Wirklichkeit bescheißen diese Leute doch seit Jahren den Staat und vor allem die nächste Generation, indem sie in Deutschland Steuern hinterziehen. 

Mach mal bitte halblang. Oder noch besser, mach Dich mal bitte mit der Rechtslage vertraut!

Deutschland und Thailand haben in einem Doppelbesteuerungsabkommen miteinander vereinbart, dass für bestimmte Einkünfte, die ein Deutscher, der sich überwiegend in Thailand aufhält, Deutschland kein Besteuerungsrecht für diese Einkünfte hat.

Grüner, lebst Du überwiegend in Thailand? Zahlst Du hier Steuern oder bescheißt Du seit Jahren diesen Staat und vor allem die nächste Generation, indem Du in Thailand Steuern hinterziehst? 

Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Grüner am 27. Januar 2012, 18:08:30
@ arthurschmidt2000

Mach Du selber halblang.

Ich nehme vor allem Bezug auf die Hinterzieher in Spanien, von denen ich einige kenne, darunter sogar Kollegen, aber vor allem Handwerker und Selbststaendige in meinem Bekanntenkreis, die reinsten Schwarzgeldkoenige.

Es sind Steuern hinterzogen worden, und die versucht der Fiskus einzutreiben. Das ist nicht nur sein gutes Recht, das ist seine Pflicht, und eine Frage der Steuergerechtigkeit.

Die Beckers soll bedauern, wer will, ich nicht. Jeden Euro, den sie von denen kriegen, kann dazu beitragen, dass der Normalbuerger nicht noch schneller noch mehr von dem loehnt, was die Grosskoppfigen gnaedig fuer uns hinterlassen.

Hoffentlich kriegen sie den Boss von Mueller Milch in der Schweiz, Schroeder in Zug am See, einen meiner Ex-Chefs in Kanada usw, und vor allem auch alle grossmaeuligen laermenden Harley-fahrenden Fruehrentner in Thailand samt Jumbo in Chiangmai auch mal bald am Wickel.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Alex am 27. Januar 2012, 18:12:33
@ Arthur ,

ich habe Deinen Beitrag schon recht verstanden . Du aber kennst meine Situation nicht , ich habe Einkommen die in D versteuert werden müssen .

Ich habe einen Wohnsitz in Deutschland , da sind weder falsche Angaben gemacht worden noch sonst was . Und wer sagt Dir denn , daß meine

Staats-Rente nach Thailand überwiesen wird ? Wie schon gesagt , mein nach Thailand verbrachtes und noch zu verbringendes Geld ist in Deutschland

schon versteuert worden und somit in Einklang mit dem DBA in Thailand nicht nochmal zu versteuern . Du hast doch richtiger Weise schon in dem Ö Thread

geschrieben , das die Steuer Angelegenheiten in Ö wie in D Sache des Finanzamtes und nicht der Rentenversicherung sind . Grüner hat es treffend zum

Ausdruck verbracht ... nach allen abzusetzenden Fakten wie meiner PKV und anderen Punkten , ist in meinem Fall die zu entrichtende Steuer in einem mich

nich weiter störenden Maß erträglich ..... gib dem Kaiser , was dem Kaiser gehört ! Schönen Abend noch ... Gruß Alex
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Patthama am 27. Januar 2012, 18:34:08
Also Leute macht euch nicht verrueckt.Bis jetzt gelten ja noch alle Bestimmungen.Und eines kann sicherlich auch nicht sein,dass Rentner in D lebend, andest besteuert werden sollen,als z.B.Rentner die in Thail. leben.Bis jetzt gelten ja auch schon Freigrenzen,so dass der normale Durchschnittsrentner von der DRV  gar nicht veranlagt wird.Also mein Vater war 40Jahre berufstaetig,und hatte eine Rente von ca.1300.-Euro,und bis zu seinem Tod hat er nicht einmal mit dem Finanzamt, seit seinen Eintritt ins Rentenalter zu tun.
Es koennte aber schon so kommen,dass wenn die Deutschen Behoerden feststellen,dass die Thais fuer die Rente keine Steuern erheben,und die Rente die Freigrenze uebersteigt,dass sie dann ab einer gewissen Hoehe zuschlagen.
Mein Vorschlag um dieses Problem zu loesen waere folgender.Irgend ein schlauer, der Thaischrift,und Sprache maechtiger TIP-Freund geht zur Ministerpraesidentin ,und macht ihr folgenden Vorschlag.Die Thais sollen die Rentner aus D.A.CH besteuern,aber erst ab einen sehr hohen Betrag.Dann koennten die Finanzaemter in D nichts machen,denn eines koennen sie sicher noch nicht so bald,naemlich die Steuersaetze in TH zu bestimmen.(Spasstaste aus)
Trotzdem allen Rentnern hier ein schoenes Wochenende.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: malakor am 27. Januar 2012, 19:08:28
Alex

Meinst du mit Wohnsitz, dass du in D gemeldet bist oder dass du dich ueberwiegend in D aufhaelst ?


Was Wohnsitz im steuerrechtlichen Sinne ist, steht in der Abgabenordnung.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: rupa am 28. Januar 2012, 08:34:25
Ich möchte, darf ich denn, zu diesem Thema Stellung nehmen. Nach meinem Beitrag:

Thailand-Foren der TIP Zeitung / Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten / Re: Abmeldung in Deutschland, Nr. 4, vom 22.10.11 , bekam ich eine PN und 13 E.-Mail.
Der Inhalt war von: " Bitte wecke keine schlafenden Hunde auf " bis " Wenn du ........., dann........".

Ich befasse mich seit Jahren mit diesem Thema und bin immer wieder verwundert das nicht wenige sich ihre eigenen Gesetze basteln.

Auszug:
Keine Besteuerung deutscher Renten in Thailand
Newsletter der Deutschen Botschaft vom August 2003:
In letzter Zeit kam es vermehrt zu Hinweisen, dass das Finanzamt in Udon Thani Rentenzahlungen der Steuerpflicht unterlegen wollte. Dies widerspricht dem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen. Die Botschaft hat dieses Problem daher bei dem Finanzamt angesprochen und geklärt. Sollten Steuerforderungen für Rentenzahlungen künftig - eventuell auch von Finanzämtern anderer Regionen - weiterhin erhoben werden, empfehlen wir, keine Zahlungen zu leisten und auf das Doppelbesteuerungsabkommen hinzuweisen sowie gegebenenfalls die Botschaft zu informieren.

http://www.siam-info.de/german/rente.html

Ich bitte darum,  von böswillen PN und E.-Mail abzusehen, Danke

Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 28. Januar 2012, 09:24:00
Es mag sein, dass es ein solches Schreiben der Deutschen Botschaft gibt. Ich kenne es nicht.

Für die Besteuerung ist in Deutschland allein das Finanzamt zuständig und nicht etwa irgendeine Botschaft.

Und so sieht es das Finanzamt:

Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind in Deutschland mit ihren inländischen Einkünften im Sinne des § 49 des Einkommensteuergesetzes beschränkt einkommensteuerpflichtig.

Sozialversicherungsrenten, die von einem Deutschen in Thailand bezogen werden, sind in Deutschland  nicht steuerpflichtig, weil Thailand nach dem Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht hat.

Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Alex am 28. Januar 2012, 09:30:38
Also hier geht es ja um die staatliche Rente , Die DRV , wie auch in meinem Fall , falls sie von einem ausländischen Wohnsitz erfährt ,

schreibt sie den Renten Empfänger an und fragt dezidiert nach dem " Lebensmittelpunkt " , So weit so gut .#

Wenn mich die Lebensversicherung an schreiben würde in Steuerrechtlichen Fragen  , würde ich denen antworten , das Inhalte

meine Steuer betreffend nur an vier Parteien sichtbar gemacht werden , Steuer Berater , Finanzamt , der liebe Gott und meine Wenigkeit !

Zum Lebensmittelpunkt , der ist für mich da wo meine Familie , Brüder Schwestern und Freunde sich aufhalten . Wer sagt denn der DRV ,

das ich mich andauernd in Thailand aufhalte ? Hintergrund dieser Anfrage war aber , das sich im Falle Lebensmittelpunkt Thailand der KV

Zuschuß erübrigt . Nun gut dafür fällt in meinem Fall dann auch die Pflegeversicherung in D flach . Im Endeffekt wäre ich dann um 10 Euro

im Monat ärmer . Mein Lebensmittelpunkt ist Deutschland , ich habe dort einen Wohnsitz , führe dort meine Steuern ab , zahle dort meine

PKV Beiträge in nicht unerheblichem Maße . Die DRV bestimmt jedenfalls in meinem Fall nicht wo mein Lebensmittelpunkt ist !

schönes Wochenende ... Gruß Alex
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Alex am 28. Januar 2012, 09:56:16
Bevor hier Spekulationen einsetzen , die nur meinen Fall betreffen , folgendes :



Zitat
Das Einkommensteuerrecht unterscheidet zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt – also mit sämtlichen Einkünften – einkommensteuerpflichtig.

Natürliche Personen, die z.B. in Thailand ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie bestimmte inländische Einkünfte haben (wie z.B. Pensionen, Renten oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die sie aus Deutschland beziehen).

Darüber hinaus gibt es die Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger auf Antrag (§ 1 Abs. 3 EStG), wenn mindestens 90 Prozent aller Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte nicht höher als 2001,- Euro liegen.


wenn dann auch noch meine eigene Firma in Deutschland uneingeschränkt Steuer pflichtig ist .... wird es jeder verstehen !
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 28. Januar 2012, 10:40:36
Alex,

mach es Dir mal ganz einfach und schaue in das Steuerrecht Thailands (http://www.rd.go.th/publish/6045.0.html (http://www.rd.go.th/publish/6045.0.html))

Jeder, der mehr als 180 Tage pro Kalenderjahr in Thailand lebt, unterliegt dort der Einkommenssteuerpflicht. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen hat Thailand das Recht, Deine DRV Rente zu besteuern.

Lebst Du mehr als 180 Tage pro Kalenderjahr in Thailand, erfüllst Du in Deutschland die Voraussetzungen, um dort als beschränkt Steuerpflichtiger behandelt zu werden. Damit wäre dann Deine DRV Rente in Deutschland steuerfrei.

Für die Steuerpflicht in Thailand ist es völlig unerheblich, wenn Du sozusagen „freiwillig“ Deine DRV Rente in Deutschland versteuerst.  

So einfach ist das!

Also willkommen im Club.  
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Seppetoni † am 28. Januar 2012, 11:11:04
das würde mich mal interessoeren:

Gibt es einen Rentner der in Thailand Steuern bezahlt
?

Ich jedenfalls habe noch nie davon gehört resp. jemanden kennengelernt der seine DACH Rente in Thailand versteuert. ???
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 28. Januar 2012, 11:27:58
Der wohl beliebteste Volkssport in vielen Ländern ist die Steuerhinterziehung oder auch die Steuerverkürzung. Noch beliebter ist es allerdings, sich darüber aufzuregen, wenn andere das tun.

Hier geht es allein um die Steuerpflicht in Thailand. Dass die Behörden in Thailand dies aus wohlüberlegten Gründen eher sehr lax behandeln, steht auf einem anderen Blatt.

So wie ich es sehe, gehen nun viele Rentner aus Österreich mit einem guten Beispiel voran.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Alex am 28. Januar 2012, 11:39:25
Arthur

sicherlich hast Du dies übersehen ..... ;D

Darüber hinaus gibt es die Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger auf Antrag (§ 1 Abs. 3 EStG),

wenn mindestens 90 Prozent aller Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen

oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte nicht höher als 2001,- Euro liegen.

Und lt. DBA kann Thailand nur versteuern was in D noch nicht versteuert worden ist ... eigentlich ganz einfach oder  ???

Toni ,

ich kenne hier schon einige Rentner u. Pensionäre ..... von keinem ist mir bekannt , daß einer in Thailand Steuern zahlt auf seine Rente , obwohl dies ,

 da hat Arthur natürlich recht durchaus von Thai Seite eingefordert werden könnte  . Auf Companie Hauserwerb schon , aber das ist ein extra Thema !

Also warum aus einer derzeit nur in Österreich auftreten Renten Ungereimtheit die Thai Finanz Ämter auf all die möglichen neuen Einnahme Quellen aufmerksam

machen ...... bei uns in Deutschland würde keiner freiwillig zum Finanzamt laufen um  " still ruhende Steuerpflichten " bei den Beamten zu wecken  {:}
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Alex am 28. Januar 2012, 12:06:38
Ihr habt doch alle in dem Ö Thread zum Thema vernünftig gegenüber der Ö RV gepostet .

Zitat
So wie ich es sehe, gehen nun viele Rentner aus Österreich mit einem guten Beispiel voran.

Wenn dadurch auch bei der Immigration später bei dem Retirement Visa auch noch die Thai Steuer Erklärung

beigebracht , bzw. ich meine Deutsche Steuer Erklärung ins Thai übersetzen lassen müßte um meine Verlängerung

zu erhalten ... würden bestimmt tausende betroffener Rentner über die " gute Beispiel Rentner " aus Österreich

ihre eigene Meinung bilden . Also lasst doch Eure Ö RV gegen die Wand laufen was Steuer rechtliche Angelegenheiten

anbelangt . Die Immigration würde sich bestimmt über neue Ablehnungs Gründe freuen um nicht Quali Rentner loszuwerden .
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Alex am 28. Januar 2012, 12:41:21
Finanzamt fordert Steuererklärung


Zitat
Doch die Idylle wird nun vielerorts gestört. Durch Post aus Neubrandenburg, einem überaus unspektakulären Städtchen im Hinterland Mecklenburgs. 500.000 Auslandsrentner wurden von dort aus angeschrieben, denn in Neubrandenburg sitzt das Finanzamt, das für sie zuständig ist. In den Briefen wiesen die Beamten darauf hin, dass deutsche Renten auch dann hierzulande zu versteuern sind, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlagert wurde. Die Empfänger sollten deshalb bitte eine Steuererklärung Richtung Heimat schicken.

Der lange Arm des deutschen Fiskus erreicht die Senioren oft völlig überraschend. "Viele sind weit über 70 Jahre alt und werden überrumpelt", sagt Matthias Lipsky, Vorsitzender Richter am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern. An das müssen sich die Auslandsrentner mit ihren Klagen wenden. Der neue Präsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff, sagt den Mecklenburger Kollegen für die kommenden Monate viel Arbeit voraus: "Es ist in Kürze mit einer Flut von Verfahren zu rechnen, die die Besteuerung von Rentnern mit Wohnsitz im Ausland betreffen."

Hier aus dem von TIT geposteten Artikel geht es lediglich um die Abgabe einer Einkommen Steuer Erklärung .... nicht mehr und nicht weniger .

Viele Rentner hier können sich auf Grund ihrer Renten Einkünfte freistellen lassen eine solche Erklärung abgeben zu müssen . Dazu muss ein Antrag beim zuständigen

Finanz Amt gestellt werden . Ehemalige Beamte und Pensions Empfänger sind sowieso nicht davon betroffen , da die Steuer von Ihrer Pension einbehalten wird .

Somit hat auch der Thai Staat über das DBA keinen Anspruch auf Steuer aus dieser Pension .
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 28. Januar 2012, 12:42:41
Zitat
Und lt. DBA kann Thailand nur versteuern was in D noch nicht versteuert worden ist ... eigentlich ganz einfach oder

Wo steht das in dem DBA?  Ein Blick in das Gesetz hilft bei der Rechtfindung enorm!
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Benno am 28. Januar 2012, 12:45:29
In den letzten Berichten taucht oefters einmal die Zahl 180 Tage auf.
Ich kann mich entsinnen jene Tage wurden Boris Becker zum steuerfiscalischen Verhaengnis da er behauptete in Monaco seinen Hauptwohnsitz zu haben,damit dort steuerpflichtig waere und somit in Deutschland keine Steuern bezahlen muesse.
Allerdings stellte das Finanzamt in Muenchen fest,dass der "Boppele - Bumm-Bumm-Boris“ sich nicht mehr als 180 Tage im Fuerstentum aufhielt sondern mehr als 180 Tage in Deutschland wo er mit einem zweiten Wohnsitz gemeldet war.
In einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung wurde der Ex-Tennisstar zu 2 Jahren Gefaengnis auf Bewaehrung und einer Geldstrafe in Hoehe von 500 000 € verurteilt.

Wer Aehnlichkeiten unter den Thailand-Fans mit Boris Becker bei sich feststellt sollte hier im Link weiterlesen:

http://www.ciao.de/Boris_Becker_2_Jahre_auf_Bewahrung__Test_2493667

Jene ominoesen 180 Tage Aufenthalt pro Jahr in einem Staat begegneten mir erstmals vor einigen Jahren bei einem superpeniblen New-Bee Immigresenoffizier bei der Einreise nach Indonesien.
Von ihm wurden Seite fuer Seite in meinem Reisepass,es war anfangs Dezember - geprueft wieviel Tage ich mich bereits vorher im aktuellen Jahresverlauf in Indonesien aufgehalten habe.
Auf Nachfrage nach dem Warum gab er mir zu verstehen,dass mir als Touristen nach den Visabestimmungen nur ein Aufenthalt von 180 Tagen im Jahr zustehen.
Ueberschreite ich diese Grenze gelte ich nicht mehr als Tourist und muesse ein anderes Visum beantragen das nicht nur wesentlich teurer ist,Nachweise der Geldpotenz einschliesslich des Einkommens verlangt und bei der Verlaengerung dann mit einer Art Pauschalsteuer belegt wird.
Bei der Nachfrage in der Malay-Immigration in Penang wurde mir eine aehnliche Antwort erteilt ohne aber naeher auf die anstehenden finanziellen Fordererungen Malaysias gegenueber einem auslaendischen Longstay-Residenten einzugehen.

In Thailand gab oder gibt es wie mir bekannt ist eine aehnliche Regelung wo die Zahl 180 Tage in Bezug zum Aufenthalt fuer den Touristen (!) ebenfalls eine Rolle spielt. Siehe bei Visa Thailand - Die verschiedenen Arten Visum:

http://www.auswandern-thailand.web8000.de/html/visa_thailand.html

Die Wortsequenz "steuerpflicht deutschland 180 tage" bei Goggle eingegeben bringt ausreichend wissensbildende Antworten zum Thema: "Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz " das wie dann zu lesen als Thema ein uralter Hut ist.

OB
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: KhunBENQ am 28. Januar 2012, 12:47:05
Wo steht das in dem DBA?  Ein Blick in das Gesetz hilft bei der Rechtfindung enorm!
Bin ja kein Rechtsexperte, aber genau das ist doch wohl der Sinn eines Doppelbesteuerungsabkommens?
Es müsste ja eigentlich Doppelbesteuerungsverhinderungsgesetz heissen  ;]
Es heisst ja auch: "Abkommen ... zur Vermeidung der Doppelbesteuerung"
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: KhunBENQ am 28. Januar 2012, 12:52:39
Zum selber interpretieren:
http://www.steuerschroeder.de/thailand.rtf

Zitat
Artikel 18
(1)   Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person bezieht, können nur dann in dem anderen Vertragstaat besteuert werden, wenn diese Vergütungen bei der Ermittlung der Gewinne eines Unternehmens dieses anderen Staates oder einer in diesem Staat gelegenen Betriebstätte als Ausgaben abgezogen werden.
(2)   Ungeachtet des Absatzes 1 sind Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die von einem Vertragstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem von diesem Staat, dem Land oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen gezahlt werden, in dem anderen Vertragstaat von der Steuer befreit.
(3)   Absatz 2 gilt entsprechend für Ruhegehälter, Renten und andere wiederkehrende oder einmalige Vergütungen, die einer natürlichen Person von einem Vertragstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften als Vergütung für einen Schaden gezahlt werden, der als Folge von Kriegshandlungen oder politischer Verfolgung entstanden ist.

Artikel 22 ist harter Stoff (wie werden die Steuern berechnet bei Ansässigkeit in D oder TH), hier werden auch nochmal die Renten angesprochen. Juristen an die Front  :-*
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Burianer am 28. Januar 2012, 12:55:48
 ??? was ist denn mit Spenden, jeder kann doch seine ( Caritas, oder kirchlichen Spenden ) absetzen.
Ich spende sicher auch, wenn oder falls ich von Deutschland aus meine Frau unterstuetze, bzw die Familie. Ist das keine Spende ?
Fiskus hin oder her, wo man den besch.. kann, sollte man das auch, letzt endlich haben wir, ( Renter) genug Steuern bezahlt waehrend unseres 40 jaehrigen Arbeitslebens.
Steuern auf alles was es nur gibt, wieviel zahlen wir eigentlich insgesamt, auf 100 Euro gesehen. Lohn - Einkommenssteuer, Verbrauchssteuern,  was bleibt von 100 Euros uebrig. Jeder im Arbeitsverhaeltniss stehende, hat doch nichtmal die geringste Chance, etwas am Fiskus vorbei zu schummeln. Die Selbststaendigen, ???  aber viel zu viel.
Da wo es moeglich ist, wuerde ich das auch tun,  ohne wenn und aber.
bei jedem Zins - oder Dividenden Bescheid, greift sich unser schoener Staat sein Geld ab  {[  und auch noch  ( das ist Hohn) Pflegeversicherung . Wobei ich in Thailand von der Pflegeversicherung nichts erhalte.
da geht mir die Hutschnur hoch  :-X
Was soll denn der Artikel nun  sagen ?   auf deutsch, nicht in ...
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: boehm am 28. Januar 2012, 13:01:55
Na prima!! Öffentlicher Aufruf zu einer Straftat, "Steuerhinterziehung"!!

Dazu noch öffentliches Bekennen der Steuerhinterziehung "wo es möglich ist".

Sehr schlau!! ;} ;} {+
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Burianer am 28. Januar 2012, 13:05:50
Boehm , kennst Du das Wort wuerde ?
Ich kann es nicht tun,  und Aufruf auf eine Straftat  --C  Jeder ist doch selber seines Gluckes Schmied  :]
Die Selbststaendigen beschummeln den Staat ja auch nicht, die haben einfach keine Rechnung  gestellt {[   das ist ja vorher mal unter dem Tisch gefallen  :]
jetzt darf ich mich sicher nichtmehr in Deutschland blicken lassen, am Flughafen in Frankfurt, Hamburg oder Duesseldorf warten die schon auf mich  :'(
hab ja auch Millionen von Schulden, darauf auch noch Steuern zahlen , kann mich wirklich begeistern  :-)
Auf die Abfindung meiner Firma hab ich sehr wohl, und mehr als genug Steuern bezahlt.
Uber das was ich an Steuern in meinem Leben bezahlt habe, koennten andere mit leben.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Alex am 28. Januar 2012, 13:13:00
guter Einwurf Khun Benq ,

Zitat
Im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht sind daher nur die Einkünfte zu erfassen, für die Deutschland nach Art. 6 - 22 DBA als Quellenstaat ein Besteuerungsrecht behält.

und weiter heißt es im DBA zwischen Thailand und Deutschland

Zitat
Nach dem DBA mit Thailand aus dem Jahr 1967 ist das ausschließliche Besteuerungsrecht z. B. von Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrenten und Renten, soweit es sich nicht um Einkünfte gemäß § 19 EStG handelt, dem Ansässigkeitsstaat Thailand gemäß Artikel 18 Abs 1 DBA zugewiesen worden. Hierzu zählen auch Witwen- und Waisenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Erwerbsminderungsrenten.

Nur unmittelbar aus öffentlichen Kassen gezahlte Pensionen unterliegen der Besteuerung im Quellenstaat gemäß Artikel 18 Abs. 2 DBA.

Zitat
Einkünfte im Inland aus Vermietung und Verpachtung von unbewegliche Vermögen, dazu gehöre z. B. Wohnungen und Häuser, unterliegen der deutschen Einkommensteuerpflicht gemäß § 49 EStG.


Nochmal hier in diesem Thread geht es um die Aufforderung zur Abgabe einer Einkommen Steuer Erklärung , für 500.000 erfasste Deutsche Auslands Rentner !

Ich z.B. habe von denen keine Post bekommen , werde auch solche nur von meinem D Steuer Berater beantworten lassen , denn a.G. persönlicher Daten liegt

mein Finanzamt nicht in Mecklenburg ..... dieses Finanzamt ist für mich nicht zuständig !

Zitat
Im vergangenen Jahr haben die Finanzämter eine Offensive gegen alle Rentner gestartet, im In- und im Ausland.

 Sie prüfen flächendeckend, ob die Rentner ihrer Steuerpflicht nachgekommen sind und korrekt ihre Steuererklärung abgegeben haben.

Dabei greifen die Beamten auf Daten der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zurück.

 Die Behörde in Brandenburg an der Havel sammelt seit sechs Jahren akribisch Informationen von Renten- und Pensionskassen, Versorgungswerken

 und Lebensversicherern. Sie weiß deshalb genau, wie viel jeder einzelne Ruheständler an privaten und gesetzlichen Renten kassiert.

 Die Finanzämter wissen das nun auch. Und das in Neubrandenburg, dem speziell die Zuständigkeit für die Auslandsrentner zugewiesen ist, hat schnell

festgestellt, dass von denen kaum jemand seine Rente versteuert.




Zitat
Verfahren werden selten eingeleitet


Meist aber hat der deutsche Fiskus das Besteuerungsrecht - und will es nun auch durchsetzen. Verfahren wegen Steuerhinterziehung leiten die Beamten allerdings noch nicht ein.

Schließlich könnte es sein, dass Rentner nach Berücksichtigung von Abzugsbeträgen unter die Grenze rutschen, ab der Abgaben fällig sind.

Diese liegt bei Alleinstehenden im Schnitt bei Monatseinkünften von rund 1600 Euro.

Steuervorteile gewährt der Fiskus Rentnern im Ausland allerdings auch kaum. "Sie gelten hierzulande als beschränkt steuerpflichtig und haben deshalb weder Anspruch
auf den Grundfreibetrag von 8004 Euro noch auf den Abzug von Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen".

 Auch das Ehegattensplitting bleibe ihnen verwehrt. "Übrig bleibt nur eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro und der Abzug von Spenden."

Entspannt beobachten können die Entwicklung nur noch Rentner in Ländern wie Spanien, in denen das Gastland das Recht zur Besteuerung hat.

 Allerdings neigt der deutsche Fiskus dazu, das an sich zu ziehen. Die rund 70.000 Kanada-Aussiedler etwa wähnten sich jahrelang in Sicherheit.

Im Dezember dann hat der Bundesfinanzhof (Az.: I B 159/11) entschieden, dass sie auf ihre Renten nun in Deutschland Steuern zahlen müssen.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 28. Januar 2012, 13:24:36
Es ist doch ganz einfach. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen hat entweder Thailand oder Deutschland das Besteuerungsrecht. Einzig und allein entscheidend dafür ist die Dauer des Aufenthaltes in einem dieser Staaten.

Es ist nirgendwo die Rede davon, dass man sich aussuchen kann, in welchem Staat man seine Steuern zahlen möchte!

Halte ich mich überwiegend in Thailand auf, bin ich in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Und Deutschland erhebt auf Einkommen, die in Thailand zu versteuern sind, keine Steuern.
 
Wenn ich auf eigenen Wunsch hin in Deutschland dann unbeschränkt steuerpflichtig sein möchte, ist das  einzig und allein mein Privatvergnügen. Nirgendwo ist in dem DBA gesagt, das Thailand dann sein Besteuerungsrecht verliert.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Alex am 28. Januar 2012, 13:45:14
Zitat
Nirgendwo ist in dem DBA gesagt, das Thailand dann sein Besteuerungsrecht verliert.

soweit es sich nicht um Einkünfte gemäß § 19 EStG handelt, dem Ansässigkeitsstaat Thailand gemäß Artikel 18 Abs 1 DBA zugewiesen worden.

Thailand kann nur besteuern , was in Deutschland noch nicht besteuert wurde . Von freiwilligen Steuerabgaben kann da gar keine Rede sein .

Wer wie ich mehr als 90 % seiner EK Steuer in D bestreitet ist von einer Doppel Besteuerung durch Thai Finanz Ämter sowieso außen vor !

Solltest Du wider Erwarten RECHT behalten Arthur und durch vorschnelle übereilte Wünsche von Österreichern bei Thai Finanz Ämtern vorstellig zu werden ,

so werde ich wiederum im Erlebensfall nicht betroffen sein lieber Arthur , denn ich benötige keine Renten Angaben zur Erlangung meines Retirement Visas !

Wie will nun ein Thai Finanzamt fest stellen aus welchen Kapital meine Einlagen hier auf Thai Banken sind . In D versteuerte Firmen Gewinne unterliegen

keinesfalls einer Doppelbesteuerung durch Thailand . Treffen wird es einzig und alleine die Rentner unter uns die rein auf Rentenbasis ( plus Account )

ihr Visa erhalten ... bisher hier von den Thais in Ruhe gelassen .... und in D per Antrag freigestellt , weil sie Ledig unter die 1.600 Euro Rente / mtl. fallen ....

 werden durch das WECKEN solcher Begehrlichkeiten sich bei EUCH ehrlichen Österreichischen Thai Steuer Zahlern sicherlich bedanken wollen .

 Also laßt das bitte bleiben  :-X
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Alex am 28. Januar 2012, 13:51:58
(http://www.dritimage.de/uploads/bilder/132773302496_28-01-2012_13-42-56.jpg)


da hatte jemand Hell seherische Fähigkeiten  {* {* {*


Zeit für ne Bier Garten Pause ... in diesem Sinne  [-] [-] [-]
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 28. Januar 2012, 14:27:00
Lieber Alex,

ich nehme mal an, du hältst Dich pro Kalenderjahr mehr als 180 Tage in Thailand auf. Hättest Du in Deiner Steuererklärung im Sinne der Abgabenordnung zutreffende Angaben über Deinen Wohnsitz gemacht, wüsstet Du es besser.

Bei den Österreichern ist es so, dass sie durch Verfahrenstricks und die Androhung von Steuerverfahren faktisch vor die Wahl gestellt werden, ihre Renten in Österreich oder in Thailand zu versteuern. Was ich bisher gesehen habe, aber das sage ich mit allem Vorbehalt, ist es in Thailand günstiger. Und dann habe ich auch volles Verständnis dafür, wenn sie in Thailand zahlen.

Mich deswegen zu schelten, dass ich hier ein wenig Öffentlichkeit hergestellt habe, das geht fehl.

Meinte Thailand es wirklich ernst mit der Besteuerung von Expats, ein in anderen Ländern bewährtes Verfahren ist es, bei der Ausreise von Langzeitern eine Bestätigung des Finanzamtes zu verlangen, dass man seinen steuerlichen Verpflichtungen im Lande nachgekommen ist. Thailand könnte selbstverständlich auch die Erteilung eines retirement Visums von der Vorlage einer solchen Bestätigung abhängig machen. Aber so schlau sind die Thai auch wohl selbst.




Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: namtok am 28. Januar 2012, 15:01:36
ein in anderen Ländern bewährtes Verfahren ist es, bei der Ausreise von Langzeitern eine Bestätigung des Finanzamtes zu verlangen, dass man seinen steuerlichen Verpflichtungen im Lande nachgekommen ist. Thailand könnte selbstverständlich auch die Erteilung eines retirement Visums von der Vorlage einer solchen Bestätigung abhängig machen. Aber so schlau sind die Thai auch wohl selbst.


Das gab es im LOS auch schon und sorgte bei Ausreisen und Visatrips von Expats für viel Stress, diese Bestimmung wurde schon vor ca. 20 Jahren aufgehoben, auch wenn man sie noch lange danach auf den thailändischen Einreisekarten (TM - Formular) finden konnte.

Bei den vor ca. 10 Jahren eingeführten aktuellen wird ja gleich direkt (auf der Rückseite) nach dem Jahreseinkommen gefragt  :o
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: jock am 28. Januar 2012, 15:06:26
@Alex

Den ehrlichen oesterreichischen Thaisteuerzahler - gibt es denn ueberhaupt ?

Die Antwort ist NEIN !

Zum besseren Verstaendnis des oesterreichischen Falls :

Mit der Abmeldung des Wohnsitzes bei der Pensionsversicherung faellt man aus der unbeschraenketen
Steuerpflich heraus und in die beschraenkte hinein.
Folge ist,dass die Pensionszahlungen steuerfrei auf ein gewuenschtes Konto (Inland oder Ausland) ueber-
wiesen werden. Und das seit Jahren,ohne eine Aufforderung irgendetwas beweisen zu muessen.

Mit Datum 9.12.2011 erreichte uns in den letzten Dezembertagen ein Schreiben der Pensionsver-
sicherung,dass das beiliegende Formular (ZS-QU1),unterfertigt von der thailaendischen Steuer-
behoerde, bis 15.2.2012 zurueckzusenden ist.

Vorsorglich wird jedenfalls der Pensionsbezug ab Jaenner 2012 versteuert.Bei Nichteintreffen des
ordnungsgemaess bestaetigten Formulars,werden die Pensionsbezuege fuer 2011 zur Gaenze versteuert
und oberdrein steht die Drohung,Meldung ans Finanzamt zu machen,dem es dadurch ermoeglicht wird,
rueckwirkend weiter 4 Jahre nachzuversteuern.

Den Punkt,den die thailaendischen Finanzaemter bestaetigen sollen,nennt sich "Ansaessigkeitsbescheinigung".

Also,es wird auf diesem Formular kein Nachweis gefordert,dass man hier Steuern zahlt.

Wer jetzt glaubt,das Rennen waere gelaufen und er eilt zu seinem Finanzamt um dort das Formular
vorzuweisen und zu bitten,doch hier zu unterschreiben und dort noch schnell den "Garudastempel"
draufzudruecken,geht fehl.

Man stellt dort in Aussicht,die Unterschrift zu leisten,wenn vorher eine Steuerkarte geloest wird und die
schnell errechnete Steuer bezahlt wird.Der Beweis fuer die Deklaration ist aus dem Bankbuch zu erbringen.

Ist dies alles geschehen,hat man grosse Muehe und es bedarf laengerem guten Zuredens,dass der Vor-
gesetzte seine Unterschrift leistet.Darunter wird noch der Funktionsstempel (in Thai) gesetzt.
Gaenzlich ausgeschlossen ist,dass das Formular abgestempelt wird.

Da die Funktionsbezeichnung in Wien nicht lesbar ist,war die Frage,ob es zu uebersetzen waere,
und womoeglich noch beglaubigen zu lassen.

Eine Beglaubigung hat jedenfalls das Konsulat in Chiang Mai abgelehnt und auf die Botschaft
verwiesen.

Es gaebe in diesem Zusammenhang noch weiter offene Punkte zu klaeren,das wuerde aber
hier zu weit fuehren.

Fazit ist :

Die Terminsetzung ist voellig unakzeptabel.
Der schlichte Rentner,wird genoetigt,hier Steuern zu zahlen,obwohl Thailand darauf bewusst
verzichten wuerde.
Der Einnahmenerfolg fuer den oesterreichischen Fiskus ist gegen Null,wenn jeder Auslands-
pensionaer,dieses Formular beibringt.
Es wird damit klar,dass es eine vornehme Aufgabe  des oesterreichischen Fiskus ist,das
Steueraufkommen eines Fremdstaates zu erhoehen.

Jock





Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: TiT am 28. Januar 2012, 15:32:23
Nachdem immer mehr Beiträge hier eindeutig voll in Richtung Österreich abdriften, möchte ich doch um Folgendes bitten:

Beiträge (und daraus resultierende Diskussionen), die sich ausschließlich auf die österreichische Situation beziehen, bitte hier (http://forum.thailand-tip.com/index.php?topic=12447.0) einstellen.

Beiträge mit vergleichendem Charakter (Deutschland - Österreich) etc. sind da natürlich nicht mit gemeint, die sind prinzipiell hüben wie drüben am richtigen Ort.

Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: malakor am 28. Januar 2012, 15:33:33
Alex ist doch etwas unbelehrbar, er muss seinen gesunden Menschenverstand beiseite schieben und sich das Gesetz bzw. die Gesetze und Abkommen ansehen.
Auf die 180 Tage Regelung ist er ja gar nicht eingegangen.
An Hand der Ein- und Ausreisestempel im Pass laesst sich schon ein Bewegungsprofil erstellen.

Was Arturschmidt2000 schreibt, ist richtig.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: franzi am 28. Januar 2012, 15:43:11
Bei den vor ca. 10 Jahren eingeführten aktuellen wird ja gleich direkt (auf der Rückseite) nach dem Jahreseinkommen gefragt  :o

Habe das noch nie ausgefüllt und wurde von den Einreisebeamten noch nie bemängelt, dass es nicht beantwortet war.

fr
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: rupa am 28. Januar 2012, 16:25:28
Es ist doch ganz einfach. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen hat entweder Thailand oder Deutschland das Besteuerungsrecht. Einzig und allein entscheidend dafür ist die Dauer des Aufenthaltes in einem dieser Staaten.
 
Wenn ich auf eigenen Wunsch hin in Deutschland dann unbeschränkt steuerpflichtig sein möchte, ist das  einzig und allein mein Privatvergnügen. Nirgendwo ist in dem DBA gesagt, das Thailand dann sein Besteuerungsrecht verliert.


http://www.geldvomstaat24.de/2008/01/22/rente-ohne-abschlaege-im-sueden-geniessen/

Besteuerungsgrundlage der Rente:

Die Versteuerung einer Rente fällt im Land des Bezugs bzw. der Vereinnahmung der Rente an, wenn Sie Ihren Dauerwohnsitz dort haben.
 Hier müssen die Regeln und Besteuerungsgrundlagen der Finanzbehörden des Gastlandes beachtet werden, in dem Sie jetzt leben.

Ausnahme: Das entsprechende Land hat mit Deutschland ein Doppelbesteuerungs-Abkommen abgeschlossen. In diesem Fall fällt die Besteuerung weiterhin in Deutschland an.

http://www.der-farang.com/index.php?article=2010/20/steuerpflicht


Sie sollten sich vorab informieren, welche Folgen sich aus einem Verzug für Ihre Rente und die Krankenversicherung/Pflegeversicherung ergeben. Bitte beachten Sie, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, uns über Änderungen zu informieren, die Auswirkungen auf Ihre bezogene Rente haben können. Denn nicht immer kann die Rente in unveränderter Höhe weiter gezahlt werden, im Einzelfall kann sie sogar gänzlich entfallen. Für eine Auskunft geben Sie bitte Ihre Staatsangehörigkeit und den beabsichtigten Aufenthaltsstaat an. Auch wenn sich keine Änderungen ergeben, benötigen wir einige Zeit zur Zahlungsumstellung. Damit Sie auch im anderen Land rechtzeitig über die Ihnen zustehenden Beträge verfügen können, sollten Sie uns schon 2 Monate vorher Ihre neue Adresse und soweit möglich Ihre neue Bankverbindung mitteilen.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Service/Servicebereich%20II/FAQ/FAQ_Ausland_node.html

Ps.gesetzlich verpflichtet
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Alex am 28. Januar 2012, 16:41:56
Lieber Arthur ,

keiner wollte hier Mauern bauen ... ich habe auf meinen Fall hinweisen wollen , bei dem es vollkommen gleich ist ob ich 180 oder 360 Tage hier in Thailand bin.

Mehr als 90 % meiner Einkünfte , Guthaben oder was ihr immer annehmen möchtet wird nach Einkommen Steuer Gesetz in D versteuert und ich habe in Thailand

keinerlei Einkommen .... außer Zins Erträgen auf mein hier angelegtes Geld . Ich bin verpflichtet in D eine Einkommen Steuer >Erklärung abzugeben .... bin auch nicht

Beratungs resistent wie manche hier glauben mögen . Desweiteren verlasse ich mich seit nun mehr als 30 Jahre auf meine Steuerkanzlei , die meine persönlichen

und geschäftlichen Belange für mich klärt und nicht auf die gegenteiligen Meinungsmacher hier im Forum . Darum verzeih mir bitte lieber Arthur , wird keiner aus den

Deutschen Landen mehr verstehen , warum sich Österreicher hier im Forum von dem .... wie nanntest Du ihn noch " Verfahrenstricks und die Androhung von Steuerverfahren "

BOX HORNEN lassen . Steuerverfahren leitet in Deutschland ausschließlich die Finanzbehörde ein und nicht die DRV ! Die für mich zuständige Behörde ist wahrheitsgemäß über Firmen

Standort und meine Wohnsitze informiert .... ich bin uneingeschränkt in D EK St. pflichtig und dies jetzt schon seit 6 Jahren wo ich hier lebe. Hat einer von Euch ne Steuer Kanzlei

oder wollt Ihr behaupten ihr wüßtet das besser als ne TOP Kanzlei mit Steuer Rechtsanwälten die in Deutschland seit mehr als 20 Jahren meine Steuer machen ?

Meinungs Vielfalt ist ne wunderbare Sache , ich bin kein Steuer Sachverständiger Mensch und überlass das denen die es können , die würden sich auch nicht an

meine Fahrdynamischen Meßgeräte wagen ..... also ein wenig kürzer treten mit Behauptungen hier , die der Realität nicht standhalten !

Jok , ich werde  , wenn`s klappt heute .. morgen oder übermorgen den von persönlichen Daten geschwärzten original Text der ÖPV hier zur Belustigung aller einsetzen , ok !

Und dann würde ich wie von TIT vorgeschlagen es begrüßen , wenn hier der Anlass des Treadstarters , nämlich , daß das für 500.000 Auslands Deutsche zuständige Finanzamt

auffordert EK Steuererklärungen bei ihm als zuständiges Finanzamt abzugeben bekakelt werden und wir hier nicht die Probleme unserer Österreicher diskutieren ,

die dazu ja einen eigenen Thread haben . Also dann klinke ich mich mal aus hier , bevor ich die Materie zum xxxx ten mal erkläre und mich dabei wiederhole.

schönen Samstag noch Alex

Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: derbayer am 28. Januar 2012, 17:17:36


http://www.ftd.de/karriere-management/recht-steuern/:recht-steuern-fiskus-ueberrumpelt-auslandsrentner/60159698.html

Die rechtliche Lage ist eigentlich recht klar.

Viele deutsche  Rentner sind allerdings im Rahmen der Globalisierung von der griechischen,italienischen, spanischen, portugisischen Krankheit betroffen:

sie ignorieren einfach, daß der Staat auch was will. Oder läßt sich das auch charmanter  erklären ?

Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Alex am 28. Januar 2012, 17:35:18
Oder läßt sich das auch charmanter  erklären ?


Ne lieber Bayer aber besser ... weil richtiger .......

Deutsche Rentenbesteuerung im „Ruhezustand“

Die aus deutscher Einkunftsquelle resultierenden gesetzlichen Renten werden derzeit de facto nicht besteuert. Betroffen sind in Thailand lebende Rentner, die weder einen Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben und somit nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig sind.

 Die Aufgabe des Wohnsitzes lässt sich anhand der behördlichen Abmeldung nachweisen. Diese Personen sind nach § 49 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz (also von Gesetzes wegen) verpflichtet, als beschränkt Steuerpflichtige für die gesetzliche Rente eine Steuererklärung in Deutschland einzureichen. Das zuständige Finanzamt prüft im Rahmen der Veranlagung, inwieweit das Doppelbesteuerungsabkommen – hier:

Deutschland / Thailand – (DBA) der Besteuerung in Deutschland entgegen stehen könnte. Nach Artikel 18 Absatz 2 des DBA kann Deutschland die gesetzliche Rente besteuern. Etwaige anderslautende Email-Auskünfte des Finanzamtes Neubrandenburg auf Anfrage von Auslandsrentnern sind nicht rechtsverbindlich, da diese ohne Belehrung zum Rechtsbehelf versehen sind.   

Deutsche Betriebsrenten von in Thailand lebenden Rentnern werden bereits in Deutschland steuerlich erfasst und besteuert. Die gesetzlichen Renten der Auslandsrentner befinden sich seit 1. Juli 2010 in der Bearbeitung beim zuständigen Finanzamt Neubrandenburg.

Die deutsche Finanzbehörde geht davon aus, dass sich das Besteuerungsrecht der deutschen Rentenbezieher nach dem DBA in Thailand befindet. Daher werden die seit dem Kalenderjahr 2005 fälligen Steuererklärungen von den in Thailand lebenden Rentnern nicht angefordert. Es ist schwierig einzuschätzen, wie das weitere verfahrensrechtliche Vorgehen in dieser Sache sein wird, da die Renten nicht steuerfrei sind. Grundsätzlich ist im Ergebnis die Einmalbesteuerung der Rente in einem (Vertrags-) Staat sicherzustellen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang Rentendaten an die thailändische Behörde übermittelt werden.

Derzeit ist es zu empfehlen, die weitere Rechtsentwicklung insbesondere im Hinblick auf die oben genannte Thematik zum Doppelbesteuerungsabkommen abzuwarten, zu analysieren und den Rentnern einen fachkompetenten Rat zu geben sowie die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen.       

Weitere Informationen erteilt Dipl.-Bw. Reiner Seel, Wirtschaftsprüfer; www.seel-thai.com
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Benno am 28. Januar 2012, 18:05:42
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang Rentendaten an die thailändische Behörde übermittelt werden.

Noch dringender stellt sich die Frage ob jenseits von sogenannten Datenschutzrichtlinien und privatsphaerlichen Dunkelmaennern die Immigrationsdaten von Auslaendern die nach Thailand ein - und ausreisen an die jeweiligen Botschaften uebermittelt werden (koennen) und damit den entsprechenden deutschen (DACH) Behoerden zur Ueberpruefung der Steuerpflicht zur Verfuegung stehen.
Im Zeitalter des Computers waere solch eine Vorgehensweise nur allzu logisch und mit wenigen Tastaturbewegungen erledigt und geklaert.
Mancher Boris Becker Nachahmer in Thailand wuerde ebenso wie jener ehemalige Steuerhinterzieher noch nach X Jahren mit Sicherheit Probleme mit den Deutschen Finanzaemtern bekommen.

OB
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: jock am 28. Januar 2012, 18:13:55
@Alex

Ich habe ueberhaupt nicht die Absicht,die "Probleme" der Oesterreicher zu diskutieren.

Aber aus deinem Beitrag koennte der Eindruck entstehen,die Steuerproblematik
geht von den Oesterreichern aus und betrifft nun auch die Deutschen.

Mit der Darstellung des Verlaufes wollte ich nur aufzeigen,wie die Geschichte
ins Rollen kam.Ich habe in meinem Statement weder um Rat und Hilfe gebeten
und dachte ,nur eine Information beizutragen.

Ich nehme zur Kenntnis,dass dies nicht erwuenscht ist und kann daher auch nicht
dagegen argumentieren,wenn du der Meinung bist,wir sind bloed sind und uns
verboxhornen lassen.


Jock
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Alex am 28. Januar 2012, 18:51:20
weit gefehlt Jok .... interessanter Beitrag und demnächst folgt das original Schreiben der ÖPV !

Hier wäre interessant zu wissen , wer denn von den Deutschen Auslands Rentnern mit nur noch Wohnsitz Thailand den Schrieb des Finanzamtes Neubrandenburg erhalten hat

und die Gegen Probe wer mit Doppel Wohnsitz hat denn Post vom Finanzamt Neubrandenburg erhalten ???
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: sam am 28. Januar 2012, 19:38:15
Seit 1994 wohne ich in Thailand, BU-Rente ab 95, seit 2008 Vollrente, letztes Jahr wurde mir meine Steuernummer mitgeteilt (bekommt jetzt jeder Deutscher, vom Ami ab geguckt), es wurde mir mitgeteilt die Nummer ab zuheften, auch wenn sie z.Z nicht relevant ist, damit war alles gesagt, nicht Steuerpflichtig.
Noch was dieser Reiner Seel ist mir suspekt, gibt so viele die ihre Landsleute abzocken wollen.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Benno am 28. Januar 2012, 20:10:53
Noch was dieser Reiner Seel ist mir suspekt, gibt so viele die ihre Landsleute abzocken wollen.

Bezugnehmend auf des sam's suspektes Gefuehl ist es interessant was Betroffene von dieser diplomierten  Wirtschaftspruefer-Kanzlei in Thailand halten:

Zitat
Thema: Steueroasen - Autor: wally - Datum: 19.12.2011, 04:50 >

"Die Aufgabe des Wohnsitzes lässt sich anhand der behördlichen Abmeldung nachweisen." >

das ist schon mal absoluter bockmist den der Herr Dipl.-Bw. Reiner Seel, Wirtschaftsprüfer in seinem traktat fuer thai-dschungelrentiere verzapft. die behoerdliche abmeldung (ich gehe davon aus dass das einwohnermeldeamt gemeint ist) interessiert die deutschen steuerbehoerden einen feuchten kehricht.

und selbst wenn man sich (wie ich 1981 und spaeter 2001) bei den deutschen finanzbehoerden abmeldet besteht nach wie vor die moeglichkeit dass man spaeter nach para 8a der abgabenordnung als unbeschraenkt steuerpflichtig eingestuft wird. genau das ist mir naemlich 1989 passiert.

chronologie:

-1980 kauf eines hauses in Deutschland
-wo hamse denn die kohle her? bitte formular ausfuellen!
-in der wueste sandkoerner gezaehlt
-geht in ordnung, jetzt aber einkommensteuererklaerung
-in papierkorb geschmissen und nach Afrika geflogen
-1981 - wennse nich gleich ihr einkommen deklariern dann schaetzen wir
-liebes finanzamt, bin im afro-busch, laute nackte weiber hier, kann momentan nich wech
-meldense sich wennse wieder in Deutschland sind
-tach, ich komm ausm busch, mein name is Wally
-sie arbeiten bei die Neger?
-das tu ich
-zahlense auch steuern dort?
-natuerlich
-geht in ordnung, wolln wir sie nich zusaetzlich belasten. aber wegen dem haus (rettet dem dativ) muessense ne erklaerung abgebn
-wieso dat denn?
-sie muessen die mieteinnahmen versteuern
-das haus ist doch gar nicht vermietet
-das haus ist nicht vermietet?
-sach ich doch!
-tja dann is ja alles in ordnung
-schoenen dank, wiedersehn

-1989 - sie ham doch ein haus in Deutschland
-ja
-dann muessense auch steuern zahlen. tut uns schrecklich traurich aber wir muessen uns an das letzte BfH-urteil halten. das dutzend andere urteile auf die sie sich berufen geht uns glatt am @.... vorbei.

Autor: Rider - Datum: 19.12.2011, 05:04 >
So ist es auch. Das ham wa ja jetzt schon dutzendmal durchgekaut:

Wer eine Immobilie besitzt und dort jederzeit wohnen kann (also nicht vermietet), der ist voll steuerpflichtig. Auch ein Zimmerchen bei Muttern, wo man den Wohnungschlüssel hat, wird als Wohnsitz bewertet.

Darum hat man auch sowas nicht!

Siehe Nadja Auermann und Boris Besenkammer.


Lesenswert das gesamte Problem Steueroasen in Bezug auf Suedostasien und insbesonders Thailand in:

http://forum.baadermarkets.de/showthread.php?t=147&page=153

OB
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: malakor am 28. Januar 2012, 20:18:05
Ich bin dt. Auslandsrentner seit 6 Jahren, habe auch Post vom FA Neubrandenburg erhalten.

Denen habe ich mitgeteilt, dass meine beiden Renten lt. DBA Thailand nicht in D zu versteuern sind, die haben das geprueft und nun ist seit etlichen Jahren Ruhe.


Alex:  wenn du eine Rente von der DRV bekommst, ist diese ja in D nicht steuerpflichtig, wenn du deinen steuerlichen Wohnsitz in TH hast. (Meldungen beim Einwohneramt sind nicht entscheidend).   Bei der Berechnung der 90% Grenze zaehlt diese Rente NICHT zu den in D steuerpflichtigen Einkuenften.  
Den meisten mit einer DRV-Rente duerfte es unmoeglich sein, diese 90 % Grenze zu erreichen.
Ob deine von so renommierten Fachleuten seit Jahrzehnten erstellten Steuererklaerungen richtig sind oder nicht, ist mir voellig egal. Hier ging es um theoretische Fragen, und dabei ist zuerst die Frage nach Wohnsitz/gew.Aufenthalt zu klaeren, denn davon haengt alles weitere ab. (Unbeschraenkte oder beschraenkte Steuerpflicht der in § 49 EStG aufgefuehrten Einkuenfte).
Ich verstehe durchaus, dass es fuer einen Nicht-Fachmann sehr schwer ist, sich mit diesen Fragen des dt. Steuerrechtes auseinanderzusetzen.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 28. Januar 2012, 21:08:01
Zitat
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang Rentendaten an die thailändische Behörde übermittelt werden.

Die Daten über Rentenbezüge liegen dem Finanzamt in Deutschland vor.

In Art. 25 Abs. 1 des DBA heißt es:

Die zuständigen Behörden der Vertragstaaten werden die Informationen austauschen, die zur Durchführung dieses Abkommens erforderlich sind. Alle so ausgetauschten Informationen sind geheimzuhalten und dürfen nur solchen Personen oder Behörden zugänglich gemacht werden, die mit der Veranlagung oder gerichtlichen Festsetzung und der Erhebung der unter dieses Abkommen fallenden Steuern befaßt sind.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 28. Januar 2012, 21:22:44
Alex hat da den kundigen Rat einer was auch immer Kanzlei zitiert. Daraus ein kleiner Auszug:

Zitat
Nach Artikel 18 Absatz 2 des DBA kann Deutschland die gesetzliche Rente besteuern.

Zitat
Die deutsche Finanzbehörde geht davon aus, dass sich das Besteuerungsrecht der deutschen Rentenbezieher nach dem DBA in Thailand befindet.

So etwas hilft natürlich weiter!

Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: crazyandy am 09. April 2012, 01:05:05
Deutsche Auslandsrentner in der Steuerfalle
Hunderttausende Senioren, die nicht mehr in Deutschland leben, sollen trotz winziger Renten Tausende Euro nachzahlen. Selbst 100-Jährige müssen Einkünfte für die vergangenen sechs Jahre nachweisen.

http://www.welt.de/finanzen/article106163689/Deutsche-Auslandsrentner-in-der-Steuerfalle.html

kaum ist man mal nicht On schon geht es drunter und drüber, in den Nachrichten  {/ {/ {/.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: aod am 09. April 2012, 07:10:26
der link funktionierte bei mir nicht, aber

http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2012-04/23174408-auch-auslandsrentner-im-fokus-des-finanzamts-007.htm
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 09. April 2012, 08:30:22
Hält sich ein Deutscher überwiegend in Thailand auf, hat Thailand das Besteuerungsrecht für DRV Renten.

Für die Ermittlung von „überwiegend“ ist allein entscheidend, wo man tatsächlich wie lange gelebt hat.

Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: boehm am 09. April 2012, 20:33:30
Ja, traurig, das wurde heute schon mahrmals gepostet in verschiedenen Threads!

Das ist mal wieder typisch Deutschland.

Diese raffgierigen Steuerschweine!

Für Griechenland und Co spielt Steuergeld keine Rolle, eber für den ausgewanderten Expat, da holen die es sich zurück.

Man kann nur noch..... {/ {/ {/ {/ {/ {/ {/ {/
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: malakor am 09. April 2012, 21:25:05
Deutschland hat Gesetze und die werden angewendet, muessen sie auch, es soll ja ein Rechtsstaat bleiben.

Mit Griechenland, Verschwendung und Korruption hat das nichts zu tun.


Man muss das schon auseinanderhalten, Schlagzeilen a la Bloed-Zeitung sind nicht hilfreich.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Kern am 10. April 2012, 03:43:37
Genau! Mag der deutsche Staat auch noch so sehr gegen seine eigenen Bürger vorgehen, Hauptsache die "Rechtsstaatlichkeit" bleibt gewahrt.  }}
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: crazyandy am 10. April 2012, 04:01:18
mache es mal kurz :

http://forum.thailand-tip.com/index.php?topic=12545.msg1043078#msg1043078



Ediert: Link wegen Zusammenführung geändert
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 10. April 2012, 09:42:08
Nun macht mal halblang!

Es ist doch völlig normal, dass der Staat von seinen Bürgern Steuern verlangt. Schließlich überweist der Staat ja auch rd. 80 Mrd. Euro pro Jahr an die Rentenkasse!

Das Alterseinkünftegesetz wurde 2004 beschlossen und hatte ausdrücklich zum Ziel, das Steueraufkommen der Rentner zu erhöhen. Also, das Ganze ist ein alter Hut.

Grundsätzlich ist es so, lebt ein Rentner im Ausland und hat Deutschland das Besteuerungsrecht für seine Rente, ist er steuerlich in etwa so gestellt, als lebte er in Deutschland. Hat dagegen das Land, in dem er lebt, das Besteuerungsrecht, erhebt Deutschland keine Steuern auf die Rente.

Natürlich, Deutschland wäre nicht Deutschland, wird das Ganze unendlich kompliziert, wenn ein Rentner, der im Ausland lebt, neben seiner DRV Rente weitere Einkünfte hat. Aber auch das ist nicht neu.

Aus meiner Sicht muss man dem Staat allerdings vorwerfen, das Ganze so kompliziert geregelt zu haben, dass Otto Normalverbraucher nicht mehr in der Lage ist, seine Steuererklärung ohne Mithilfe eines Steuerberaters korrekt erstellen zu können und dass keine Beratung durch das Finanzamt erfolgt. Auch habe ich kein Verständnis dafür, von sehr alten Menschen eine Steuererklärung  zu verlangen und deren Kindern dabei unter Strafandrohung verbietet, diese zu erstellen.

Aber vielleicht gibt es ja hier eine unheilige Allianz zwischen den Steuerberatern und der Finanzverwaltung. Aber auch das ist nicht neu.




Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: malakor am 10. April 2012, 10:09:34
Die Steuererklaerung auf dem Bierdeckel konnte in Deutschland ja nicht durchgesetzt werden. :-)

Deutschland hat, das kann ich aus eigener jahrzehntelanger Erfahrung sagen, ein aeusserst kompliziertes Steuerrecht. Das liegt aber auch daran, dass jeder, auch der letzte Hinz und Kunz, seine eigenen Steuerkuerzungsansprueche durchsetzen will. Aus diesem Grund (Prozesshanselei) wird in in D auch auf absehbare Zeit kein erheblich vereinfachtes Steuerrecht geben.

Natuerlich haben die Angehoerigen der rechts- und steuerberatenden Berufe von der Kompliziertheit profitiert. Eine einhellige Allianz zw. Finanzverwaltung und Steuerberatern etc. gibt es mit Sicherheit nicht, die Steuerberater haben selbst jahrzehnelang fuer ein einfacheres Steuerrecht gekaempft.

Die Deutschen wollen ja alles perfekt machen/regeln. Wenn man einer kleinen Personengruppe Ausnahmen bei der Erlaubnis zur Hilfe in Steuersachen zugesteht, so werden viele/alle dann die Erlaubnis haben wollen (siehe oben, Prozesshanselei). Die Deutschen --- die sind so !


Noch etwas:
Deutschland hat mit etlichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen.

Das sind Vertraege zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.. Gaebe es diese nicht, wuerden steuerliche Sachverhalte u. U. doppelt besteuert, in verschiedenen Laendern.
Wenn man in einem Land ausserhalb Deutschlands lebt (Wohnsitz, was das ist, darueber wurde im Forum schon oefters geschrieben), muss man sich halt auch etwas um die steuerlichen Regelungen kuemmern.
Wenn man alles so wie in Deutschland oder auf einer kleinen Insel, die keinem Staat zugeordnet ist, haben will, bitteschoen, in unserer Zeit wird niemand gezwungen, hier oder da zu leben.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Patthama am 10. April 2012, 10:39:08
Hallo
Mich wuerde mal interessieren,ob hier in diesem Forum ein in Th. lebender Rentner vom Finanzamt schon eine Aufforderung zur Steuernachzahlung erhalten hat.
Bekanntlich haben ja D.und TH. ein ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.Wenn es ich es richtig verstanden habe,hat das Deutsche Finanzamt kein Recht,auf einen in TH lebenden ,und in D abgemeldeten Rentner die Rente zu besteuern.Es koennte allerdings der Thail.Staat eine Steuer erheben,was er momentan aber nicht macht.Sehe ich das nun Richtig,dass einem Rentner der in TH. lebt,und in D keine anderen Einkuenfte mehr hat,die Rente Brutto fuer Netto bekommt.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 10. April 2012, 11:05:16
Zitat
Sehe ich das nun Richtig, dass einem Rentner der in TH. lebt, und in D keine anderen Einkünfte mehr hat, die Rente Brutto für Netto bekommt.

Ja!

Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: malakor am 10. April 2012, 16:13:57
Einen Steuerabzug bei Renten gibt es nicht.

Wenn du einen Abzug meinst, meinst du wahrscheinlich KV-Beitraege.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: sam am 11. April 2012, 21:03:35
...der Staat zahlt 80 Mrd zur Rentenkasse zu, es scheint wohl hier nicht bekannt zu sein das der Staat ständig in die Rentenkasse gegriffen hat,
z.B. Fremdenrentengesetz, wenn der Staat schon Leuten die vor 200 Jahren ausgewandert sind eine Rente zahlt dann bitte aus Steuergeldern,
60 Millionen US Amerikaner haben deutsche Wurzeln, wenn die auch noch kämen? ???
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 12. April 2012, 07:38:34
Das Fremdrentengesetz versucht, Vertriebene und Sowjetzonenflüchtlinge in der Sozialversicherung den Berechtigten in der Bundesrepublik gleichzustellen.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: sam am 12. April 2012, 20:23:17
Wer aus der SBZ/DDR geflüchtet ist bekommt keine Leistung nach den Fremdenrenten Gesetzt, ich habe in der DDR 5 Jahre gearbeitet ( 3 Jahre waren Lehre)
die wurden mir angerechnet, nach der Wende auch 7 Monate NVA Zeit, ich bin immer noch der Meinung das die Menschen die nicht in die DRV eingezahlt haben
aus den Rente Pott kein Geld bekommen sollen, das muss aus Steuermitteln bezahlt werden, es wurden auch noch andere Leistung mit Geld von der DRV finanziert,
das ist alles nicht Rechtsstaatlich.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 12. April 2012, 21:29:33
@sam,

aus welchem Pott es letztendlich geht, ist in einem reinen Umlagesystem unerheblich.

Allerdings, gern würde ich mit Dir die Frage diskutieren, ob jemand, der nichts oder allenfalls Pfennige in die Kassen der Bundesrepublik gezahlt hat, einen über die Grundsicherung hinausgehenden Anspruch haben sollte.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: sam am 13. April 2012, 19:50:54
Eine Grundsicherung bekommt sowieso jeder, wenn einer gerade eine Rente bekommt in der Höhe der Grundsicherung hat er umsonst in die DRV eingezahlt,
wenn er im Ausland lebt ist er mit der Rente besser dran, Harts 4 wird in Thailand nicht gezahlt. Es wird von Grünen und Linken immer wieder eine Grundrente
verlangt, wir haben eine Leistung- bezogene Rente, das ist bei der jetzigen Rechtslage unmöglich abzuschaffen, anderes Beispiel: Beamte in die DRV
einzugliedern, auch nicht möglich, der Staat hat die Milliarden nicht die er an die DRV abführen müsste.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Isan Yamaha am 22. August 2012, 00:06:23
Der neuste Hit.
www.bdl-online.de/index.php?id=360
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: malakor am 22. August 2012, 06:24:35
Zwischen Deutschland und Thailand besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), danach steht das Besteuerungsrecht bei Renten fuer Personen, die in Thailand ansaessig sind, also in Deutschland weder Wohnsitz noch gewoehnlichen Aufenthalt haben, nicht Deutschland zu.
Das ist bei Pensionen anders.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: dolaeh am 22. August 2012, 11:34:43
Harts 4 wird in Thailand nicht gezahlt
Richtig  ;} Trotzdem gibt es " Falangs" die Hartz 4 beziehen aber sich in Thaland aufhalten.
Titel: Rückfall des Besteuerungsrechts an Deutschland?
Beitrag von: thirak2000 am 15. Dezember 2012, 07:49:30
Ich lebe ausschlieslich in Thailand,abgemeldet in Deutschland und beziehe deutsche Rente und wurde vom deutschen Finanzamt aufgefordert dafür Steuern zu entrichten.Auf den Einwand meines Steuerberaters hin das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand würde das Recht Steuern zu erheben auch in meinem Fall ausschliesslich die thailändischen Finanzbehörden haben wurde vom Finanzamt so kommentiert:
"Das Doppelbesteuerungsabkommen habe einen „Haken“. Im Ausland muss es zu einer steuerlichen Behandlung der Einnahmen kommen. Ob Steuer erhoben wird, ist unerheblich. Ansonsten wird nach herrschender Auffassung von einem Rückfall des Besteuerungsrechts an Deutschland ausgegangen!"
Hat jemand die gleichen Erfahrung mit einem Finanzamt gemacht?
Von einer solchen "herrschenden Auffasung" habe ich noch nie etwas gehört oder gelesen.
Ich bin auf eure Kommentare gespannt.Besten Dank
Titel: Re: Rückfall des Besteuerungsrechts an Deutschland?
Beitrag von: TiT am 15. Dezember 2012, 08:44:41
Ja, da wird seit kurzem von den deutschen Finanzbehoerden hingelangt. Ist so aehnlich auch in meinem Bekanntenkreis passiert. Der hatte sich vor gut zehn Jahren ganz offiziell in Deutschland abgemeldet und damals vom Finanzamt gesagt bekommen, dass er nun keine weiteren Steuererklaerungen etc. mehr abgeben muesse (er war schon damals Rentner). Dieses Jahr nun wurde er rueckwirkend bis 2005 zur Abgabe von Steuererklaerungen aufgefordert - mit entsprechenden Nachzahlungen! Er flog deswegen extra nach Deutschland (allein schon wegen der dazu benoetigten Unterlagen), hatte hier gut drei Monate Stress und darf jetzt brav blechen... Begruedung: Aenderungen bei der Besteuerung von Alterseinkuenften...
Titel: Re: Rückfall des Besteuerungsrechts an Deutschland?
Beitrag von: malakor am 15. Dezember 2012, 08:46:11
Koenntest du dieses Schreiben hier mal (teilweise geschwaerzt) reinstellen ?
Welches Finanzamt war das ?   Das FA Neubrandenburg ?

Meine Situation ist so wie bei dir.   FA Neubrandenburg verlangte eine Steuererklaerung. Nachdem ich die auf das DBA Thailand hingewiesen habe (mit einigen Erlaeuterungen), haben sie davon abgesehen.

Von einem sog. Rueckfall des Besteuerungsrechtes habe ich noch nicht gehoert.
Titel: Re: Rückfall des Besteuerungsrechts an Deutschland?
Beitrag von: malakor am 15. Dezember 2012, 08:47:34
Ja, da wird seit kurzem von den deutschen Finanzbehoerden hingelangt. Ist so aehnlich auch in meinem Bekanntenkreis passiert. Der hatte sich vor gut zehn Jahren ganz offiziell in Deutschland abgemeldet und damals vom Finanzamt gesagt bekommen, dass er nun keine weiteren Steuererklaerungen etc. mehr abgeben muesse (er war schon damals Rentner). Dieses Jahr nun wurde er rueckwirkend bis 2005 zur Abgabe von Steuererklaerungen aufgefordert - mit entsprechenden Nachzahlungen! Er flog deswegen extra nach Deutschland (allein schon wegen der dazu benoetigten Unterlagen), hatte hier gut drei Monate Stress und darf jetzt brav blechen... Begruedung: Aenderungen bei der Besteuerung von Alterseinkuenften...

Welches Finanzamt war das ?

Hatte er nicht auf das DBA Thailand hingewiesen ?
Titel: Re: Rückfall des Besteuerungsrechts an Deutschland?
Beitrag von: somtamplara am 15. Dezember 2012, 09:15:10
Hatte ich nicht vor einiger Zeit von den armen oesterreichischen Mitgliedern gelesen, dass ihnen das FA nachstellt?
Wenn ich mich nicht taeusche, muesste man nachweisen, dass das Geld in TH versteuert (aka "behandelt") wird.
Ob das praktikabel ist?
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Kern am 15. Dezember 2012, 09:50:54
Ich denke, dass es sinnvoll ist, diese beiden Themen zusammenzulegen.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: TiT am 15. Dezember 2012, 09:58:28
Alle Einzelheiten, was bei meinem Bekannten gelaufen ist, kenne ich auch nicht. FA war wohl Neubrandenburg und die Nachzahlung betraf nur seine Bezuege aus der gesetzlichen RV.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: malakor am 15. Dezember 2012, 10:02:55
Ich denke, dass es sinnvoll ist, diese beiden Themen zusammenzulegen.

Man sollte das schon nach Laendern trennen.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: rampo am 15. Dezember 2012, 10:45:10
Da ich im August auch wegen meiner anstehenden Pension in Oesterreich war .

Hab von der Pensionsversicherungsanstalt 3Stk Papier zum bescheinigen von Thailand bekommen

1 Lebensbescheinigung .
2 Bank Nr und auch einen Stempel von der Bank
3 aber in Englisch das sie mir keine Steuern abziehen in Oesterreich .

Hab alles erledig besser gesagt meine Frau und nach Oesterreich geschickt bis jetzt hatte ich noch keine beschwerden vo n A .

Meine Pensi soll ab 1.2 2013 kommen wen sie mich nicht vergessen haben.

Fg.
(http://up.picr.de/12804154qk.jpg)
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Alex am 15. Dezember 2012, 11:25:48
Wenn Tirak2000 wie er schreibt in Deutschland abgemeldet ist , kann es eigentlich nur ein Finanzamt sein ,

oder sollte ich mich da so verlesen haben ? In dem Fall müßten aber alle abgemeldeten Deutschen gleichartige

Schreiben erhalten haben ::: von eben diesem Finanzamt . Dann wäre nur noch zu checken , ob da der

selbe Sachbearbeiter am Werk ist , oder solche Schreiben generell von diesem Finanzamt verschickt werden .

Wenn`s mich beträfe , würde ich den Sachbearbeiter ersuchen , mir doch mal diese Rechtsgrundlage für den

Rückfall des Besteuerungsrechts an Deutschland an bestehenden

Gesetzes Vorschriften detailliert zu erläutern , inkl. der einschlägigen § . Nach  herrschender Auffassung

von wem , durch was gedeckt ? DBA ist auch Länder unterschiedlich abgehandelt  .die dort beschriebenen Fälle treffen hier eigentlich nicht zu


Bundesfinanzhof ::: Verhältnis von § 50d Abs. 8 und Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG  siehe  http://lexetius.com/2012,886

dagegen schreibt der BKK Bundesverband

2. Regelungen in den Doppelbesteuerungsabkommen


2.1 Rückfallklauseln


Um weiße Einkünfte zu vermeiden, enthalten einige DBA Regelungen, nach denen das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte an den Ansässigkeitsstaat zurückfällt, wenn der Quellenstaat von seinem Besteuerungsrecht keinen Gebrauch macht; die Einkünfte werden dann nicht von der deutschen Steuer freigestellt ("Rückfallklauseln" oder "subject-to-tax"-Klauseln", vgl. z.B. Art. 23 Abs. 2 DBA-USA).

Die Formulierungen in den einzelnen DBA sind allerdings unterschiedlich.

In den DBA mit Dänemark (Art. 24 Abs. 3 DBA-Dänemark), Italien (DBA-Italien 1989, Schlussprotokoll Nr. 16 d)), Neuseeland (Art. 23 Abs. 3 DBA-Neuseeland), Norwegen (Art. 23 Abs. 3 DBA-Norwegen), Schweden (Art. 23 Abs. 1 Satz 2 DBA-Schweden) und USA (Art. 23 Abs. 2 DBA-USA) sind nahezu identische Klauseln enthalten. Nur das DBA-Italien enthält im Hinblick auf die Besteuerung im Quellenstaat den Zusatz "effektiv".

http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=3390159,0#gld2.1

Hier wäre das DBA mit Thailand auf Passen wie die mit Dänemark z.B. zu prüfen um sich Klarheit zu verschaffen


3. Rechtsfolgen der Rückfallklausel

Sollen in Deutschland als Wohnsitzstaat Einkünfte aus den genannten Ländern nach dem jeweiligen DBA freigestellt werden, ist zunächst zu prüfen, ob sie im Quellenstaat besteuert werden.
Auf den Grund für die Nichtbesteuerung im anderen Staat kommt es dabei nicht an, d.h. die Rückfallklauseln erfassen sowohl die Fälle, in denen der andere Staat nach seinem nationalen Steuerrecht die Einkünfte nicht oder nicht in vollem Umfang besteuern kann, als auch die Fälle, in denen der andere Staat die Einkünfte - rechtsirrtümlich oder in Unkenntnis ihres Vorhandenseins - steuerfrei lässt, obwohl er sie nach seinem nationalen Recht besteuern könnte. Dabei liegt eine Besteuerung im Quellenstaat auch dann vor, wenn die Einkünfte dort nur teilweise besteuert werden oder aufgrund Freibeträgen oder einem Verlustausgleich bzw. Verlustabzug keine Quellensteuer festgesetzt wird (BMF, 14.09.2006 - IV B 6 - S 1300 - 367/06, BStBl I 2006, 532 Rz. 157). Eine tatsächliche Besteuerung liegt auch vor, wenn im anderen Staat nach dem dort geltenden Tarif auch unter Einbeziehung der fraglichen Einkünfte keine Steuer festzusetzen ist (Einkünfte insgesamt nicht höher als Grundfreibetrag) oder die Nichtbesteuerung im Quellenstaat auf einer dort gewährten besonderen Steuerbefreiung (ähnlich § 3 EStG) beruht (BFH, 27.08.1997 - I R 127/95, BStBl II 1998, 58).

und weiter heißt es :::::

Sofern eine Rückfallklausel anzunehmen ist, sind Einkünfte aus dem entsprechenden Staat, die nach den Regelungen dieses DBA in Deutschland grundsätzlich freizustellen wären, im anderen Staat tatsächlich aber nicht besteuert werden, nicht von der deutschen Besteuerung freizustellen.

hier wird es dann eng für hier lebende Deutsche Rentner , die sich in D abgemeldet haben :::::::::::::::


5. Nachweisverpflichtung

Liegt ein Anwendungsfall der Rückfallklausel eines der obigen DBA vor, trifft den Steuerpflichtigen hinsichtlich des Nachweises der Besteuerung im Quellenstaat die erhöhte Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO.

Der Steuerpflichtige hat - regelmäßig durch Vorlage des Steuerbescheides - nachzuweisen, dass die Einkünfte im anderen Staat tatsächlich besteuert worden sind, da er für die Steuerfreiheit von Einkünften aufgrund eines DBA die Feststellungslast trägt (BFH, 05.10.1994 - I R 67/93, BStBl II 1995, 95).

Dies führt dazu, dass es schon allein wegen des fehlenden Nachweises der Besteuerung im Ausland zum Rückfall des Besteuerungsrechts an den Wohnsitzstaat Deutschland kommt. Der Nachweis ist somit materiell rechtliche Voraussetzung für die Freistellung nach den DBA mit Dänemark, Italien, Neuseeland, Norwegen, Schweden und USA. Wird der Nachweis nicht erbracht, sind die ausländischen Einkünfte grundsätzlich in die Besteuerung im Inland einzubeziehen (BFH, 11.06.1996 - I R 8/96, BStBl II 1997, 117).

Sollte der Nachweis verspätet - also nach der Steuerfestsetzung in Deutschland - erbracht werden, ist der Ursprungsbescheid nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern.

Verhältnis zum zwischenstaatlichen Auskunftsaustausch

Die Rückfallklauseln der DBA sollen die doppelte Nichtbesteuerung von Einkünften verhindern. Zweck dieser Klauseln ist es nicht, grundsätzlich das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats - abweichend von den Verteilungsnormen des Abkommens - zu Lasten des anderen Staats zu erweitern. Deshalb ist in den Fällen, in denen davon auszugehen ist, dass der andere Staat von den dort steuerpflichtigen, aber nicht besteuerten Einkünften keine Kenntnis hat, eine Spontanauskunft an diesen Staat zu richten. Kommt es daraufhin dort nachträglich doch noch zu einer Besteuerung, so ist der inländische Steuerbescheid nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern. Rückwirkendes Ereignis ist die nachträgliche Besteuerung im anderen Staat, die eine Voraussetzung für die Anwendung der Rückfallklausel rückwirkend entfallen lässt (BFH, 11.06.1996 - I R 8/96, BStBl II 1997, 117).



8.1.2 Switch-over-Klauseln

Die deutsche Abkommenspraxis geht mehr und mehr dazu über, in neue DBA sog. switch-over-Klauseln aufzunehmen. Danach kann der Ansässigkeitsstaat an Stelle der eigentlich vorgesehenen Freistellungsmethode die Anrechnungsmethode anwenden, wenn in den Vertragsstaaten Einkünfte unterschiedlichen Abkommensbestimmungen zugeordnet oder verschiedenen Personen zugerechnet werden (Qualifikations- und Zurechnungskonflikte) und sich dieser Konflikt nicht durch ein Verständigungsverfahren regeln lässt und es entweder zu einer doppelten Besteuerung oder zu einer doppelten Nichtbesteuerung käme, oder wenn ein Vertragsstaat dem anderen Vertragsstaat eine solche Verfahrensweise auf diplomatischem Weg notifiziert (vgl. z.B. Schlussprotokoll Nr. 21 zum DBA-USA).

Thailand wird in dem ansonsten sehr ausführlch beschriebenen Artikel nicht erwähnt

http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=3390159,0#gld2.1

Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Alex am 15. Dezember 2012, 11:45:36
Noch eine kleine Anmerkung zu diesem Thema :::::

Thailand wird wohl nicht auf sein Besteuerungsrecht an Deutschen Renten " offiziell" in einem Zusatz zum DBA verzichten .

Warum sollte das Thailand schriftlich bestätigen ? Die haben das Recht die nach Thailand überwiesenen Renten zu versteuern .

Dafür müßen sie keine Leistung erbringen , schon gar keine in dem sie auf dieses Recht aus dem DBA vollständigen Verzicht erklären .

Ich kann mir also nicht vorstellen , daß jemand hier ein solches Schreiben von offizieller Stelle in Thailand erhält !!

Wer seine DRV Rente hier in Thailand bezieht unterliegt der Pflicht dafür hier in Thailand Steuern zu zahlen ,

    da Thailand nach dem DBA gemäß Art. 18 Abs. 1 das Besteuerungsrecht zugeordnet wurde.

Bekommt Ihr also Post vom " Auslandsdeutschen Finanzamt " mit der Einkünfte   "Bescheinigung außerhalb EU/EWR"

kann ich mir nicht vorstellen , daß ihr dafür eine Unterschrift eines Thai Finanzamtes bekommen werdet !

Vielleicht hilft Euch ein Konsulat oder die Deutsche Botschaft da weiter ::: keine Ahnung , da ich weiterhin regulär in Deutschland

besteuert werde . Any way , den Betroffenen halt ich mal die Daumen , daß dieses Vorgehen des Finanzamtes keine unliebsamen

Überraschungen bringt , die so bestimmt nicht eingeplant waren . Gruß Alex

PS : zur Thai Tax Rates ::::

(http://666kb.com/i/c9ty1o6ckf4kouoce.gif)

Zitat
Thai residents are taxed on their foreignsource income only if the income is brought into Thailand in the year it is derived (repatriation in later years is exempt from personal income tax).http://www.taxrates.cc/html/thailand-tax-rates.html

Wie bei der Thai Tax Tabelle ersichtlich erscheint es mir für die Thais viel zu aufwendig eine solche " Renten Besteuerung " an Expats hier durch zu führen ,

auf das generelle Recht dazu werden sie aber ohne was dafür zu erhalten wohl nicht verzichten ... ist aber nur meine Meinung .
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Alex am 15. Dezember 2012, 12:21:27
Deutsche Rentenbesteuerung im „Ruhezustand“

allerdings schon 1 1/2 Jahre alt  


Die aus deutscher Einkunftsquelle resultierenden gesetzlichen Renten werden derzeit de facto nicht besteuert. Betroffen sind in Thailand lebende Rentner, die weder einen Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben und somit nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig sind. Die Aufgabe des Wohnsitzes lässt sich anhand der behördlichen Abmeldung nachweisen. Diese Personen sind nach § 49 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz (also von Gesetzes wegen) verpflichtet, als beschränkt Steuerpflichtige für die gesetzliche Rente eine Steuererklärung in Deutschland einzureichen. Das zuständige Finanzamt prüft im Rahmen der Veranlagung, inwieweit das Doppelbesteuerungsabkommen – hier: Deutschland / Thailand – (DBA) der Besteuerung in Deutschland entgegen stehen könnte.

Nach Artikel 18 Absatz 2 des DBA kann Deutschland die gesetzliche Rente besteuern.

Etwaige anderslautende Email-Auskünfte des Finanzamtes Neubrandenburg auf Anfrage von Auslandsrentnern sind nicht rechtsverbindlich,

da diese ohne Belehrung zum Rechtsbehelf versehen sind.  


Deutsche Betriebsrenten von in Thailand lebenden Rentnern werden bereits in Deutschland steuerlich erfasst und besteuert. Die gesetzlichen Renten der Auslandsrentner befinden sich seit 1. Juli 2010 in der Bearbeitung beim zuständigen Finanzamt Neubrandenburg.

Die deutsche Finanzbehörde geht davon aus, dass sich das Besteuerungsrecht der deutschen Rentenbezieher nach dem DBA in Thailand befindet. Daher werden die seit dem Kalenderjahr 2005 fälligen Steuererklärungen von den in Thailand lebenden Rentnern nicht angefordert. Es ist schwierig einzuschätzen, wie das weitere verfahrensrechtliche Vorgehen in dieser Sache sein wird, da die Renten nicht steuerfrei sind. Grundsätzlich ist im Ergebnis die Einmalbesteuerung der Rente in einem (Vertrags-) Staat sicherzustellen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang Rentendaten an die thailändische Behörde übermittelt werden.

Derzeit ist es zu empfehlen, die weitere Rechtsentwicklung insbesondere im Hinblick auf die oben genannte Thematik zum Doppelbesteuerungsabkommen abzuwarten, zu analysieren und den Rentnern einen fachkompetenten Rat zu geben sowie die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen.        

Weitere Informationen erteilt Dipl.-Bw. Reiner Seel, Wirtschaftsprüfer; www.seel-thai.com

Wie man lesen kann , überprüft das für abgemeldete Deutsche zuständige Finanzamt in Neubrandenburg schon länger

an der Thematik herum :::: anscheinend sind die jetzt zu einem Ergebnis gekommen , die Rentner in D zu besteuern  {[

sag nochmal einer die " Ossis " wären faul ... :] ]-[ bei Rentnern geht das auch ganz ohne Steuer CD`s zu erwerben  }{ }{ }{


Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 15. Dezember 2012, 13:10:42
Hat Deutschland das Besteuerungsrecht für Renten, sollte für die meisten gelten, sofern das gesamte Welteinkommen im Kalenderjahr mindestens zu 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegt, kann man nach § 1 Absatz 3 EStG einen Antrag auf Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger stellen.

Überschlägig gerechnet, sollte das im Regelfall  günstiger sein als die Steuer in Thailand.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Alex am 15. Dezember 2012, 13:21:32
Arthur ,

wenn ich mich recht erinnere ist der Begriff " Welteinkommen " eher im Bereich von Firmen , Kapital Eignern und

Einkommen aus selbständiger sowie unselbständiger Arbeit anwendbar . Das Rentner nun dort einbezogen werden

ist das NEUE an der Angelegenheit . Die Rente ist irgendwo zu versteuern . Frage ist : im Aufenthaltsland , oder

in Deutschland , wenn das Aufenthaltsland offensichtlich stillschweigend auf eine Besteuerung verzichtet .

(http://www.animierte-gifs.net/data/media/353/animierte-spion-bilder-15.gif)

Vielleicht liest das Finanzamt Neubrandenburg ja auch hier mit ::: mit freundlichem Gruß Alex
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 15. Dezember 2012, 13:51:58
In § 1 Abs. 1 EStG werden alle natürlichen Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben, der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterworfen. Unbeschränkt heißt, dass sich die Steuerpflicht auf alle in- und ausländischen Einkünfte im Sinne von § 2 Abs. 1 EStG (umgangssprachlich: Welteinkommen) erstreckt.

Nach § 22 EStG sind Renten sonstige Einkünfte und damit steuerpflichtig.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Patthama am 15. Dezember 2012, 16:46:20
Hallo
Bin ja noch kein Rentner,und auch kein Rechtsexperte.Koennte es aber nicht sein,dass das Finanzamt in D, bei hohen Renten,die auch in D die Freigrenze ueberschreiten, versucht dafuer die Steuern einzutreiben.Kann mir nicht vorstellen dass das Finanzamt fuer Rentner die in Th leben, Steurn verlangen kann,die in D lebend nicht erhoben werden.Sonst muessten ja alle (Normalrentner) sich wieder in D anmelden,damit sie Steuerfrei bleiben.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Patthama am 15. Dezember 2012, 17:19:19
Evtl.kleiner Hinweis!
Ich mache ja jedes Jahr hier eine Steuererklaerung in TH.Trotz den von Alex erwaehnten Steuersaetzen bekomme ich immer jedes Jahr noch ein paar Baht zurueck,von den 15% Tax, die  die Banken von den Zinsen abfuehren muessen.Somit habe ich aber eine Th. Steuernummer,und ein Beleg,dass ich in TH eine Steuererklaerung abgegeben habe.Vielleicht ist dies eine Moeglichkeit fuer einige Rentner hier in TH.wenn sie ein Sparbuch mit vereinbarten Laufzeit anlegen,und dann am Ende des Jahres sich eben diese 15% wieder erstatten lassen,und somit auch eine Th.Steuererklaerung nachweisen koennen.Ob man in dieser TH-Steuerklaerung dann seine D Rente angibt,oder nicht,ist jedem selbst ueberlassen.Vielleicht ist eben diese TH Steuererklaerung hilfreich,um die(Tuepfleschiesser)bzw. pingeligen Deutschen Steuerbeamten,zu ueberzeugen,dass man in Th seine Einkuenfte versteuert.

Ps. bin mal gespannt,was den Politikern demnaechst noch einfaellt,die Staatskasse aufzubesseren.Am einfachsten ist es eben den Deutschen Michel,also die arbeitende Bevoelkerung, und Rentner heranzuziehen.Bei immer mehr Geringverdiener,und Hartzer ist ja nichts mehr zu holen,und fuer die Reichen hat man ja vor einigen Jahren die Vermoegenssteuer,und Erbschaftssteuer so gut wie abgeschaft.Hoffentlich gehen demnaechst auch mal in D einige Hunderttausend auf die Strasse, und machen den Politikern mal etwas Feuer unter den A....Aber so wie ich meine Landsleute einschaetze, werde ich das nicht mehr erleben.

Dennoch allen Tip-Freunden ein schoenes Wochenende.
Titel: Re: Rückfall des Besteuerungsrechts an Deutschland?
Beitrag von: malakor am 16. Dezember 2012, 07:18:27
Ich lebe ausschlieslich in Thailand,abgemeldet in Deutschland und beziehe deutsche Rente und wurde vom deutschen Finanzamt aufgefordert dafür Steuern zu entrichten.Auf den Einwand meines Steuerberaters hin das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand würde das Recht Steuern zu erheben auch in meinem Fall ausschliesslich die thailändischen Finanzbehörden haben wurde vom Finanzamt so kommentiert:
"Das Doppelbesteuerungsabkommen habe einen „Haken“. Im Ausland muss es zu einer steuerlichen Behandlung der Einnahmen kommen. Ob Steuer erhoben wird, ist unerheblich. Ansonsten wird nach herrschender Auffassung von einem Rückfall des Besteuerungsrechts an Deutschland ausgegangen!"
Hat jemand die gleichen Erfahrung mit einem Finanzamt gemacht?
Von einer solchen "herrschenden Auffasung" habe ich noch nie etwas gehört oder gelesen.
Ich bin auf eure Kommentare gespannt.Besten Dank

Nochmal:    warum stellst du das Schreiben (oder war es gar kein Schreiben, sondern nur eine muendliche Aeusserung?) nicht hier rein ?
PM oder email geht auch.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: somtamplara am 16. Dezember 2012, 10:15:37
Ich mache ja jedes Jahr hier eine Steuererklaerung in TH.Trotz den von Alex erwaehnten Steuersaetzen bekomme ich immer jedes Jahr noch ein paar Baht zurueck,von den 15% Tax, die  die Banken von den Zinsen abfuehren muessen.Somit habe ich aber eine Th. Steuernummer,und ein Beleg,dass ich in TH eine Steuererklaerung abgegeben habe
Der Hinweis ist erst mal in anderem Zusammenhang interessant (Zinssteuer zurueck holen).
Ueber die weiteren Moeglichkeiten moechte ich hier nicht spekulieren  {--

Titel: Re: Rückfall des Besteuerungsrechts an Deutschland?
Beitrag von: kernel am 18. Dezember 2013, 15:28:58
Ich lebe ausschlieslich in Thailand,abgemeldet in Deutschland und beziehe deutsche Rente und wurde vom deutschen Finanzamt aufgefordert dafür Steuern zu entrichten.Auf den Einwand meines Steuerberaters hin das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand würde das Recht Steuern zu erheben auch in meinem Fall ausschliesslich die thailändischen Finanzbehörden haben wurde vom Finanzamt so kommentiert:
"Das Doppelbesteuerungsabkommen habe einen „Haken“. Im Ausland muss es zu einer steuerlichen Behandlung der Einnahmen kommen. Ob Steuer erhoben wird, ist unerheblich. Ansonsten wird nach herrschender Auffassung von einem Rückfall des Besteuerungsrechts an Deutschland ausgegangen!"
Hat jemand die gleichen Erfahrung mit einem Finanzamt gemacht?
Von einer solchen "herrschenden Auffasung" habe ich noch nie etwas gehört oder gelesen.
Ich bin auf eure Kommentare gespannt.Besten Dank

Nochmal:    warum stellst du das Schreiben (oder war es gar kein Schreiben, sondern nur eine muendliche Aeusserung?) nicht hier rein ?
PM oder email geht auch.
Tja, malakor, ich habe die Suchfunktion verwendet. Vielen Dank für den Hinweis. Aber genauso wie es der Forist oben beschrieben hat ist es auch. Und genau DAS, nämlich dass es zu einer steuerlichen Behandlung der Einnahmen kommen muss, hat mir eben mein Steuerberater vor ein oder zwei Jahren gesagt und zwar spontan. Es geht ja alleine schon darum, dass das FA eine Grundlage zur Besteuerung braucht. Dazu muss es wissen ob/wieviele Einnahmen in D und ob/wieviele Einnahmen in TH anfallen.
Aber Du hast natürlich recht, das gehört in diesen Thread. Ich muss mich da erst noch daran gewöhnen, da ich mit Foren nicht bewandert bin.

Noch ein Beispiel: Es ist für das FA doch wichtig zu wissen, ob Du in D 15000 Euro Mieteinnahmen hast und in TH  1500 Euro jährlich, oder ob DU in Deutschland jährlich 15000 Euro Einnahmen hast und in TH 150000 Euro. Grundsätzlich bist Du als deutscher Staatsbürger steuerpflichtig und dem FA zur Auskunft verpflichtet. Wie die Dich dann einstufen, das werden sie Dich schon wissen lassen.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt mir nicht auf den Pelz / malaengsaab
Beitrag von: crazyandy am 18. Dezember 2013, 17:52:49

@ Crazyandy. .

Da du mit deiner Pallaya-Dij verheiratet bist, ist das eben doch von belang  denn das Vermögen deiner Frau.   . ist vor den Staatsdieben auch nicht sicher.
Ist sie allerdings nur deine Mia, ja dann hast Du recht.


die Konstellation von meiner (hoffentlich) bald Frau und mir ist etwas anders als normal, der Staatsräuber erfährt nichts von unserer Ehe da er mir ja auch nichts erstattet.

Zudem haben wir nur ein Haus und das ist Ihr Erbstück. 
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 18. Dezember 2013, 23:26:31
Machst  Dir einmal die Mühe,  den Unterschied zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht  zu ergründen. Wenn Du das verstanden hast, werden Dir auch die steuerlichen Folgen klar sein, wenn  es im DBA  heißt, Thailand oder Deutschland hat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkommensarten.

Zitat
Ansonsten wird nach herrschender Auffassung von einem Rückfall des Besteuerungsrechts an Deutschland ausgegangen…

Wo steht das im Steuergesetz?
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Basy am 19. Dezember 2013, 00:15:21
Klar Leute, eine Riesen Schweinerei. Der deutsche Staat war schon immer ohne vernünftiges Maß was Steuern und Vernunft gegenüber seinen Staatsbürgern angeht. Ich bin der Meinung das Leute die auswandern das auch aus diesen gründen rigoros machen sollten.
In Drecks Germany weiterhin gemeldet zu sein würde mir nicht einfallen. Deshalb habt ihr nicht nur dieses Problem. Was gibt es euch in Germany gemeldet zu sein? Die KKV Anwartschaft? Die jeden Monat Geld kostet  und ihr aber nicht versichert seit? Solltet ihr zurückkommen müssen die euch eh wieder aufnehmen. Falls das für viel Geld gewollt ist. Rente muss überweisen werden, auch bei dauerhaften Wohnsitz im Ausland. Also, warum mit den deutschen Pennern noch beschäftigen wenn das überhaupt nicht nötig ist????

Keine deutsche Adresse, keine deutschen Probleme. Man hat das Recht sein Wohnsitz selbst zu bestimmen somit verstößt niemand gegen irgendwelche Meldegesetze was dadurch weder eine Straftat noch eine Ordnungswiedrigkeit ( so ist wohl der deutsche Name dafür {+)
Man ist noch nichtmal verpflichtet sich abzumelden. Das passiert  nach 3 Monaten automatisch. Das die KKV das von sich aus von jeden verlangt ist schon eine Frechheit.
Ihr seit einfach für keine deutsche Drecksbehörde erreichbar und das völlig legal!!!
Keine Bullen oder Zoll haben das Recht bei diesen Vorraussetzungen euch am Flughafen festzuhalten falls die deutscher Penner der Meinung sind eine" erzieherische Maßnahme" starten zu müssen und eine Haftbefehl wegen  Nichtigkeiten zu erwirken.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: vicko am 19. Dezember 2013, 00:52:24
Der deutsche Staat war schon immer ohne vernünftiges Maß was Steuern und Vernunft gegenüber seinen Staatsbürgern angeht.

Vor lauter Hass mal die Kirche im Dorf lassen.  ???

Was ist eigentlich, wenn der Deutsche nebst Frau und Kinder mal in einer Notlage geraten, nun sag nicht so was kann nicht passieren, dann soll natürlich der "blöde deutsche Staat", wie du behauptest, sprich die Gemeinschaft aller Steuerzahler, für dich und dein Anhang, wie selbstverständlich aufkommen, nicht wahr ?

Wenn du den dt. Staat so hasst, dann nehme doch die Staatsangehörigkeit des jeweiligen gelobten Landes an, niemand wird dich aufhalten. ;] 
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: crazyandy am 19. Dezember 2013, 00:58:54

Was ist eigentlich, wenn der Deutsche nebst Frau und Kinder mal in einer Notlage geraten, nun sag nicht so was kann nicht passieren, dann soll natürlich der "blöde deutsche Staat", wie du behauptest, sprich die Gemeinschaft aller Steuerzahler, für dich und dein Anhang, wie selbstverständlich aufkommen, nicht wahr ?

Wenn du den dt. Staat so hasst, dann nehme doch die Staatsangehörigkeit des jeweiligen gelobten Landes an, niemand wird dich aufhalten. ;] 


zu 1.) da müsste die Familie erst mal in Kummerland leben

zu 2.) ist in Thailand für Langnasen doch sehr schwer erreichbar odrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr nicht mehr  ??? ???
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: vicko am 19. Dezember 2013, 01:34:46
@crazyandy

zu 1) Deswegen schrieb ich ja auch, von einer Notlage und dazu muss er/sie sich in meinem Beispiel, in Deutschland aufhalten (es soll aber noch Ausnahmen geben  :-X).
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Bangkok-Manfred am 19. Dezember 2013, 02:05:23

Was ist eigentlich, wenn der Deutsche nebst Frau und Kinder mal in einer Notlage geraten

 die Staatsangehörigkeit des jeweiligen gelobten Landes an


ja dann kommen alle gekrochen, war ja nicht so gemeint, die Deppen helfen uns schon wieder
Und Staatsangehörigkeit abgeben, man weis ja nicht wie man die noch braucht, fragt sich in dem Fall nur wer die gegen die thailändische eintausche will  ???
Wie alle Sportler, leben im Ausland weil da die Luft so schön ist, machen sich noch über uns lustig, aber auf dem Siegertreppchen soll dann die deutsche Hymne spielen, alles klar.... {*
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Burianer am 19. Dezember 2013, 07:13:50
 ??? 
Einigkeit und Recht und Steuern
für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben
brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Steuern
sind des Staates  Unterpfand:
|: Blüh im Glanze dieser  Steuern  ,
   blühe, deutsches Vaterland! :|

So  kann man auch die Hymne singen    {--
Es gibt soviele Laender, Vaterland, Heimatland   und was ist Mutterland ?
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 19. Dezember 2013, 07:46:51
@Basy,

die Verpflichtung, in Deutschland Steuern zahlen zu müssen, richtet sich nicht danach, ob Du in D gemeldet bist oder nicht. Näheres  dazu steht in den Steuergesetzen.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: kernel am 19. Dezember 2013, 18:32:28
@Basy,

die Verpflichtung, in Deutschland Steuern zahlen zu müssen, richtet sich nicht danach, ob Du in D gemeldet bist oder nicht. Näheres  dazu steht in den Steuergesetzen.


Und deswegen habe ich mich dann dazu entschieden weiterhin in Deutschland einen Wohnsitz zu haben, dann habe ich das ganze Theater nicht. Zudem hat man hierzulande auch Grundfreibeträge. ...und ehrlich gesagt, ich persönlich kenne niemanden, der Deutschland verlässt, nur weil er hier zu viele Steuern bezahlt.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: crazyandy am 19. Dezember 2013, 18:58:16
und ehrlich gesagt, ich persönlich kenne niemanden, der Deutschland verlässt, nur weil er hier zu viele Steuern bezahlt.

ich schon, wie etliche Superreiche und einige Formel 1 Fahrer oder Ex
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: aod am 19. Dezember 2013, 19:18:47
und ehrlich gesagt, ich persönlich kenne niemanden, der Deutschland verlässt, nur weil er hier zu viele Steuern bezahlt.

ich schon, wie etliche Superreiche und einige Formel 1 Fahrer oder Ex

Das ist ja der Hammer- Kern´s Avarar-- crazyandy´account und ein Kommentar von kernel????

dachte schon das Kernel die spanische Antwort auf Kern ist-- El Kern
 aber jetzt das????


---ja -ich weiß warum

@Kern - hast du das T-Shirt noch???  sanuk sanuk {*
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Basy am 20. Dezember 2013, 00:52:19
Schmidt2000
Ist doch ok. Das ist alles bekannt. Nur leider hast du genau deshalb das Problem weil du in Germany gemeldet bist.
Grundfreibeträge sind gut da sie so gering sind das man von wirklich fast jedem Steuern bekommt. Diese auf
Evt kennt jemand den Freibetrag z.b von Thailand, ihr werdet euch wundern wieviel das sein kann. Den Freibetrag von 8600 Euro auf
Und ja, es gibt viele die nur der Steuern wegen wandern. Ich betrachte mich als Ottonormal ,zahle 40% Steuern dazu noch wie jeder andere auch im Privatleben 19% oder 7% MwSt. und zahle 70% Minerlolsteuer bei monatlich ca. 12000.- Diesel. Das bei bei einer Tankrechnung von 100 Euro ca. 70% Mineralölsteuer enthalten sind dürfte bekannt sein. Auf diese Steuer kommt dann nochmal die  Mwst. drauf. Nicht nur mein Steuersatz liegt weit über 50 Prozent. Übrigens hat die Eu-Kommission das schon angemahnt, erstaunlicher Weise.
Es gibt Leute die der Meinung sind das ich kein Recht auf Sozialleistungen habe da ich die Meinung vertrete das Deutschland sehr verlogen und öfter als sich die "braven Bürger" vorstellen können ,gegen Grundrechte und die Verfassung verstößt.
Wenn hier einige der Meinung sind das es ok ist sich bis zum letzten Atemzug vom deutschen Finanzamt und anderen Behörden verfolgen lassen zu müssen, ok kein Problem . Dann aber sich bitte nicht darüber aufregen . Es gibt völlig legale Möglichkeiten dem zu entgehen. Gerade bei Rentner ist gut zu erkennen mit welcher Gier der deutsche Fiskus vorgeht und was er ihnen zugesteht nach ein Leben lang Arbeit. Ich kenne einen Fall da wurde die Post vom deutschen Fiskus in Thailand durch die Polizei zugestellt. Der Fiskus wusste das es die einzige Chance war Ihn legal zu beschnüffeln. Da er gegen keinerlei Gesetze oder Fristen in Germany verstoßen hat .
Leider war er nicht clever und dachte das der deutsche Fiskus sich bei evt späteren Problemen wohl nicht die Mühe macht ihn weltweit zu suchen. Da er ja nichts verbrochen hatte ,alles korekt abgerechnet hatte ,beantwortete er die Frage bei der Abmeldung, wohin er auswandert mit " nach Thailand" . Die Frage würde ich wie folgt beantworten : Es geht sie nichts an. Schon die Frage ist eine Verletzung meiner Grundrechte und wen haben sie mich vorher darauf hinzuweisen das die Antwort freiwillig ist.
So kam es wohl über die deutsche Botschaft zur Adresse da wohl irgendwelche Rentenpapiere davor mal bestätigen lassen müsste. Keine Ahnung . Es ging lediglich um Zinsertragsteuer was eine Null wurde. ;D
Letztes Jahr wurden 25 Milliarden Steuergelder verschwendet was normaler Weise eine Straftat ist. Niemand wurde strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.  Knappe 10% der gesamten Steuereinnahmen werden verschleudert. Altersarmut und andere Missstände könnte man damit gut bekämpfen. Obwohl man schon vor 20 Jahren wusste das diese eintreten wird wenn man dem nicht gegensteuert. Auch ein totales Versagen.
Wenn Eltern zum Teil schulen oder Kindergärten ihrer Kinder streichen, säubern und pflegen müssen das diese nicht total verlodern, wenn viele andere private Initiativen aufgaben übernehmen um die sich der Staat kümmern müsste , da die Steuern auch für solche
Sachen  verlangt werden, dann hört es bei mir auf mit dem Verständniss.
Auch dieses verlogene Spiel mit dem Solibeitrag, 22 Jahre bis jetzt und es werden noch sehr viel mehr.  Es wird immer vergessen das
diese 5,5 Prozent Mehreinnahmen sind die andere Staaten nicht zur Verfügung haben. Früher haben wir diese Milliarden gebraucht. Die Notwendigkeit ist schon lange nicht mehr gegeben.
Und auch wenns nur solche Kleinigkeiten wie das Verlangen von über 100 Euro für einen neuen Pass nach dem Tsunami  von der deutschen Botschaft , ist widerlich und spricht meiner Meinung nach für sich.  Das allein ist schon ein Grund auszuwandern und nicht mehr  beteiligt zu sein.
Ick globe ick muss mal aufhören, mein Bludruck,,,, :-)  {[
Hier mal noch ein Bericht für Betroffene: http://www.rp-online.de/leben/ratgeber/steuern/rentner-im-visier-des-fiskus-aid-1.3012290
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: schiene am 20. Dezember 2013, 01:18:38
@Basy
Fahre mal bissel runter.... {;
In jedem Land werden Steuern gezahlt und auch verschwendet.Deutschland ist da max.Mittelmaß.
Das in Thailand weniger oder gar keine  Steuern gezahlt werden kannst du auch ganz einfach an der Infastruktur sehen.
Ich habe schon viele über Deutschland schimpfen und jammern hören und nach Jahren erfahren das sie wieder bei Mama am Tittchen
hängen um sich zu sättigen. {--
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: kernel am 20. Dezember 2013, 05:25:37
...
Das ist ja der Hammer- Kern´s Avarar-- crazyandy´account und ein Kommentar von kernel????

dachte schon das Kernel die spanische Antwort auf Kern ist-- El Kern
 aber jetzt das????...

Mein Nickname "kernel" ist ein Fachbegriff aus der Welt der Datenverarbeitung und beschreibt den zentralen Bestandteil eines Betriebssystems. Ich selbst bin seit mehr als 12 Jahren ein Fan von Open Source "sprich: quelloffenen" und vor allen Dingen kostenlosen Produkten aus dem Bereich der EDV.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Burianer am 20. Dezember 2013, 05:59:04
 :]  Reichensteuer ?  was ist das  ???
Wer Reich ist, darf Steuern bezahlen,  wer also Steuern bezahlt, muss wohl reich sein. Wer Reicher ist, darf noch etwas mehr Steuern bezahlen  }}
Somit, alle die Steuern bezahlen sind REICH.
Nur die Superreichen bezahlen keine Steuern,        ???   denn die wissen wies geht  :]     Fazit,  die sind ARM  {--    ( dran)

Und jetzt bitte nicht rumjammern  und bezahlt endlich  }{   Das Finanzamt laesst gruessen.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: udo50 am 20. Dezember 2013, 06:15:31
Moin Helmut

Zitat
   Nur die Superreichen bezahlen keine Steuern,      denn die wissen wies geht

 Meist wissen die nicht mehr wie der Normalverbraucher, nur die bezahlen jemanden der sicher weiß wie es geht {--
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 20. Dezember 2013, 07:40:40
@Basy,

bei einem steuerpflichtigen Monatseinkommen von guten EUR 12.000 zahlst Du in D rd. 40% Steuern (Steuerklasse I, einschl. Soli und Kirchensteuer), so viel  zu Ottonormal.

Zitat
Nur leider hast du genau deshalb das Problem weil du in Germany gemeldet bist.

Versuch es doch bitte noch einmal mit Lesen. Ich schrieb: Die Verpflichtung, in Deutschland Steuern zahlen zu müssen, richtet sich nicht danach, ob Du in D gemeldet bist oder nicht.

Bist Du in D steuerpflichtig, ist es logisch, dass der Fiskus wissen will, wo der Dich erreichen kann. Man muss schon sehr verwirrt sein, hier eine Verletzung der Grundrechte erkennen zu wollen.

Zitat
Gerade bei Rentner ist gut zu erkennen mit welcher Gier der deutsche Fiskus vorgeht und was er ihnen zugesteht nach ein Leben lang Arbeit.

Ich weiß, Fakten stören simple Weltbilder. Beziehst Du eine Rente der DRV und hältst Dich überwiegend in Thailand auf, ist diese Rente in Deutschland steuerfrei.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: kernel am 20. Dezember 2013, 19:30:50
...
bei einem steuerpflichtigen Monatseinkommen von guten EUR 12.000 zahlst Du in D rd. 40% Steuern (Steuerklasse I, einschl. Soli und Kirchensteuer), so viel  zu Ottonormal.
Da ist man dann aber auch gut ausgestattet. Es gibt unter den Ottonormalos eher nicht so viele, die das verdienen.  ???

Zitat
...
Ich schrieb: Die Verpflichtung, in Deutschland Steuern zahlen zu müssen, richtet sich nicht danach, ob Du in D gemeldet bist oder nicht.

Stimmt: Das Prozedere am Ordnungsamt ist die eine Sache, wie das Finanzamt einen Wohnsitz deutet, die andere. Für mich ist ganz klar. dass ich in D jährlich meine Steuererklärung abgebe. Die kann man Online ausfüllen und mit der Post zusenden. Die Ämter sitzen einfach am längeren Hebel. Also hält man sich an die Regeln, dann gibt es auch keinen Stress.
Zitat
...Beziehst Du eine Rente der DRV und hältst Dich überwiegend in Thailand auf, ist diese Rente in Deutschland steuerfrei.

Es war in Deutschland üblich, dass viele Rentner keine Steuererklärung abgegeben haben. Der Betreffende hat zu prüfen, inwieweit er herangezogen werden kann, denn steuerpflichtig ist er in jedem Falle (das war schon immer so). Das neue Besteuerungsverfahren der Rentner seit 2005 kennt aber auch viele Ausnahmen. Es gibt ja auch Lohnsteuerhilfen usw. Wenn jemand eben im Ausland lebt, muss er eine Lösung finden, wie er das regelt.









Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Isan Yamaha am 20. Dezember 2013, 19:51:38
Nicht nur der Fiskus,auch die Gesetzliche  KV,will Ihren Anteil haben.
Muss ab 01.01.2014,im Monat 10,.03 € zahlen C-- C-- {/ {/,und das 10 Jahre lang,für eine Einmalzahlung,der Betiebsrente.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: malakor am 21. Dezember 2013, 06:37:10
Nicht nur der Fiskus,auch die Gesetzliche  KV,will Ihren Anteil haben.
Muss ab 01.01.2014,im Monat 10,.03 € zahlen C-- C-- {/ {/,und das 10 Jahre lang,für eine Einmalzahlung,der Betiebsrente.


Wenn du wieder nach TH ziehst, entfallen die Eur 10,93.    :D {+

Also ?
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Herby55 am 21. Dezember 2013, 15:45:38
Ich habe bei meiner Metallrente nachgefragt die ja vorsteuer bezahlt wird.
Die Antwort war wenn ich keine Krankenkasse in D. mehr habe werden mir
auch keine Krankenkassebeiträge abgezogen. ;}
Bei meiner Direktvers. über die Firma frage ich demnächst nach,denke aber
mal das gleiche.Das sind zusammen einige Tsd. Euro. {*
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Isan Yamaha am 21. Dezember 2013, 17:24:46
Das ist alles Richtig,keine KV in D keine KV beträge.
Aber dann kommt es auch keine KV,in Th. ???
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: udo50 am 21. Dezember 2013, 20:11:07
Herby55 ganz wichtig ist nicht nur die Kündigung deiner GKV ,die ja erst Rechtskräftig wird mit der Vorlage der ABMELDUNG des Wohnsitz D. vom EINWOHNERMELDEAMT sondern auch das Ausfüllen eines Formulars .So dieses Formular wurde mir vor 2 Tagen auf dem Postweg zu gestellt  nach unzähligen Telefonaten von meiner Seite zum Rentenversicherungsträger mit der Frage warum mir nach 3 Monaten immer noch die Beiträge zur GKV und Pflegeversicherung von der Rente abgezogen werden. Dieses ominöse Formular soll lediglich den Verzicht oder die ruhende Anwartschaft der Pflegeversicherung klären {[ {[ {[ {[
  Sorry für OT
Udo
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Herby55 am 21. Dezember 2013, 20:11:21
Die Deutsche KV nützt mir auch in Th. nichts.Aber wenn ich mich nicht
hier abmelde muss ich Beiträge weiterzahlen.Dann müsste ich im Krankheitsfall herfliegen,
brauche Wohnung usw.Für den ganzen Aufwand die Tickets auch für die Frau usw.kostet
ja auch viel Geld.Dazu müsste man ja auch noch fit zum Fliegen sein.Also ich werde versuchen
mir als erstes eine Krankenhauskarte zu besorgen und als 2tens einen Sparvertrag machen wo
ich jeden Monat Geld einzahlen für Barzahlungen.Rücklagen habe ich falls vorher schon was passiert.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Non2011 am 21. Dezember 2013, 21:08:26
Grundsätzlich gilt: Die Anspruchsvorsaussetzungen für Pflegeleistungen erfüllt, wer in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die gesetzliche oder private Pflegeplichtversicherung Beiträge eingezahlt hat. Das bedeutet für Personen, die länger als sieben Jahre und elf Monate im Ausland leben, dass sie bei einer Rückkehr nach Deutschland als Pflegefall vom Staat keinerlei finanzielle Unterstützung erhalten. Insbesondere Auswanderer, die Deutschland eigentlich den Rücken kehren wollten, aber aus bestimmten Gründen (zum Beispiel aufgrund gesundheitlicher Probleme) doch zurückkehren, können Schwierigkeiten bekommen.

Mit der Gesundheitsreform sind sowohl die gesetzlichen Krankenkassen als auch die privaten Anbieter dazu verpflichtet, Auslandsrückkehrer zu versichern – egal wie alt oder krank diese sind. Allerdings bietet die private Krankenversicherung lediglich den vergleichsweise leistungsschwachen Basistarif an. Wer wieder in seinen alten Tarif zurück möchte, sollte eine Anwartschaft vereinbaren.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: udo50 am 22. Dezember 2013, 02:43:42
Wo gehen im Falle eines Verzichts auf die Pflegeversicherung die bereits eingezahlten Gelder hin ??? >: {--
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: boehm am 22. Dezember 2013, 07:59:01
An die Versicherten Gemeinschaft.... 8)
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Non2011 am 22. Dezember 2013, 08:16:49
@boehm - absolut korrekt. Wie ,man(n) überhaupt ,,,,,,,, ? Wäre so ähnlich - ich lease einen PKW - für monatliche Raten von sagen wir 100.- Euro / und bei der dann Rückgabe des PKW fordere ich gleichzeitig die gezahlten Leasingraten zurück ,,,,,,
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: aod am 22. Dezember 2013, 08:59:02
@ non2011 
Nicht ganz richtig dein Beispiel
Besser:  Ich muß einen PKW leasen....
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: udo50 am 22. Dezember 2013, 09:10:16
Moin aod

                   
Zitat
   Besser:  Ich muß einen PKW leasen....


       Das ist der feine ,aber wichtige Unterschied  ;} ;} ;}
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Burianer am 22. Dezember 2013, 09:13:29
 ???  ob ich muss oder nicht, wenn ich einen PKW lease, dann hab ich zumindest etwas davon.  Ich kann ihn benutzen  fuer die Leasingrate.
Bei Pflegeversicherung, darf, musssssss    ich bezahlen, ohne einen Nutzen zu haben  {[  als Auslands Deutscher  {[   und werde wohl nie in den Genuss kommen, etwas davon zurueck zu bekommen.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: udo50 am 22. Dezember 2013, 09:19:53
Moin Helmut

   RICHTIIIIIG.    Genauso wird das mit der wie nennt sich die Sache noch (Riesterrente)???gehandhabt. Bei Abmeldung futsch >: >: >:
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: malakor am 22. Dezember 2013, 09:24:14
???  ob ich muss oder nicht, wenn ich einen PKW lease, dann hab ich zumindest etwas davon.  Ich kann ihn benutzen  fuer die Leasingrate.
Bei Pflegeversicherung, darf, musssssss    ich bezahlen, ohne einen Nutzen zu haben  {[  als Auslands Deutscher  {[   und werde wohl nie in den Genuss kommen, etwas davon zurueck zu bekommen.

Von deinen Beitraegen werden andere gepflegt.     Das ist ein Zweig der Sozialversicherung.     Keine Lebensversicherung.     Und auch kein Leasingvertrag.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: udo50 am 22. Dezember 2013, 09:29:28
Zitat
  Das ist ein Zweig der Sozialversicherung.     Keine Lebensversicherung.     Und auch kein Leasingvertrag.

   naja, wenn du das ALLES für richtig und gerecht empfindest ,es sei dir gegönnt
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Burianer am 22. Dezember 2013, 09:40:18
 {--  siehste malakor,  ich bin ein sozial gut eingestellter Mensch  :]   wuerden alle so denken, dann braeucht man diese Versicherung nicht, die im Ernstfall  keine Leistung erbringt  :'(
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: malakor am 22. Dezember 2013, 09:52:07
Du bist gar nicht sozial eingestellt, weil du dich beklagst, nichts zurueckzuerhalten hier.

Wenn du nach DE zurueckkehrst, wirst du wohl Leistungen im Bedarfsfall erhalten.


Sei froh, dass du kein Pflegefall bist und solche, die es jetzt sind, Leistungen erhalten  (auch teilweise von deinen Beitraegen finanziert).
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: karl am 22. Dezember 2013, 10:40:17
der größte Teil der Pflegeversicherung bleibt in den Verwaltungen hängen !
(ich hatte einige Jahre Einblick in Pflegedienste und Gepflegten und den Abrechnungen bei den Kassen)
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: udo50 am 22. Dezember 2013, 10:56:25

   
Zitat
   Wenn du nach DE zurueckkehrst, wirst du wohl Leistungen im Bedarfsfall erhalten.

   bevor ich als Pflegefall nach D zurückkehre   werde ich mich doch besser in meinem schon vor Jahren gekauften Appartement zu Ruhe legen. ;)  Es war die letzte freie Einheit in unserem Dorftempel, da mußten wir einfach zuschlagen :] :] :] :] :]
    Hier unser Namensschild an der Eingangspforte zur ewigen Glücksseligkeit :] :]

                                (http://up.picr.de/16813967en.jpg)

    Auch eine Angelegenheit die wenn nicht harz 4 in D sehr sehr teuer wird {--

Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: somtamplara am 22. Dezember 2013, 11:25:52
คุณอุโด (khun udo): das Schild wuerde ich reklamieren.

Das U von Udo ist kurz.
Oder bevorzugst du das  ;]

(langes U am Anfang ist aber auch verdammt selten in Thailaendisch)
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Non2011 am 22. Dezember 2013, 11:34:56
@UDO50 - na ja ,,,,,, was wenn Dich ein leichtes Schlägle trifft  ??? ( was wir nicht hoffen wollen ) Du selbst nicht mehr fähig bist zu reagieren oder zu artikulieren  ??? ist deine Pflege sodann in TH sichergestellt, oder bist Du dann nur noch ein unliebsames Anhängsel von ? ,,,,,,,,,,,,,, Es sei denn, Du hättest selbst noch die Fähigkeit dich zu Erschiessen oder wie auch immer, um sodann Deine bereits erworbene Ruhestätte auch zu nutzen. 
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: malakor am 22. Dezember 2013, 12:41:25
udo50

Das ist sicherlich eine der besten und kostenguenstigsten Loesungen.    Aber warte noch ein Weilchen. 
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: udo50 am 22. Dezember 2013, 19:44:34
Zitat
   , oder bist Du dann nur noch ein unliebsames Anhängsel von
Ich hoffe mal das meine  :-* nach 26 Ehejahre mich nicht so schnell weg wirft und noch ein wenig PFLEGT ohne PFLEGEVERSICHERUNG.Auch wenn es nur aus dem Grund ist das die Rente nicht um 40% gekürzt wird auf die große Witwenrente :] :] :] :] :]
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: udo50 am 22. Dezember 2013, 20:02:49
Zitat
  Das U von Udo ist kurz.

     Recht hast du Somtam.Aber es wurde während unserer Abwesenheit arrangiert.  Ich wollte einfach nicht das mein Name in unseren Lettern dort steht. Hamse trotzdem ganz gut hinbekommen
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Burianer am 22. Dezember 2013, 20:26:35
Hallo Udo,  mach Dir desswegen keine Sorgen, wenn Du das mit Budda geregelt hast , dann wird Dich das ewige Feuer verschonen.
Nur einmal verbrannt und dann ab.   ]-[
Bei den Katholiken, weiss man ja noch nicht, ob man ins Fegefeuer, in die Hoelle ( permanentes Feuer)  oder , wenn Petrus die Tuer oeffnet, Du ins Himmelreich einziehen kannst  ???
Kommt ganz auf Deinen Lebenswandel an und ob Du auch immer schoen  Artig  gewesen bist  :]   und Deine Kirchensteuer jeden Monat bezahlt hast  ;}
VIP Platz fuer fleissige Kirchengaenger und Kirchensteuerbezahler  {[
Hat jetzt nichts mit dem Fiskus zu tun, der  kommt erst nach dem Ableben, und frag , ob Du noch einige Steuern nachbezahlen musst  {+
Jetzt frag mich aber nicht, was man dann dagegen unternehmen kann  {;    {--
Unser Fiskus hat doch alles im  >:(  Griff ,  oder auch nicht  {[
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: crazyandy am 22. Dezember 2013, 20:31:22
Hallo Udo,  mach Dir desswegen keine Sorgen, wenn Du das mit Budda geregelt hast , dann wird Dich das ewige Feuer verschonen.
Nur einmal verbrannt und dann ab.   ]-[
Bei den Katholiken, weiss man ja noch nicht, ob man ins Fegefeuer, in die Hoelle ( permanentes Feuer)  oder , wenn Petrus die Tuer oeffnet, Du ins Himmelreich einziehen kannst  ???
Kommt ganz auf Deinen Lebenswandel an und ob Du auch immer schoen braf gewesen bist  :]


@ Burianer Du solltest dich doch mal etwas in den Buddhismus einlesen, denn ganz so easy ist das auch nicht mit dem Nirwana, und die Christen haben da immer noch einen Fürsprecher

http://forum.thailand-tip.com/index.php?topic=14045.msg1087763#msg1087763

Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: jock am 22. Dezember 2013, 20:41:38
@udo50

Wunderschoen die Grabplatte und sogar schon mit Datum !

Da der 3.11.2013 schon vorbei ist,frage ich dich : schreibst du
aus dem Jenseits ?

Jock
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Burianer am 22. Dezember 2013, 20:43:09
jock, das solltest Du aber langsam wissen, im Internet ist alles moeglich  :]
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: udo50 am 22. Dezember 2013, 20:48:06
Zitat
   Da der 3.11.2013 schon vorbei ist,frage ich dich : schreibst du
aus dem Jenseits ?
:] :] :] :] :] [-] nee nee um Buddhas willen ich schreibe aus Photharam. Nur das Foto habe ich erst kürzlich bei einem Tempelbesuch gemacht.
Titel: Re: Deutscher Fiskus für Burianer auch für Interssierte
Beitrag von: crazyandy am 23. Dezember 2013, 02:26:41
http://www.prosieben.de/tv/galileo/videos/5350-galileo-spezial-das-glaubt-die-welt-ganze-folge

ab der 21 Minute oder der zweite Abschnitt, es geht um Buddhismus auch etwas der Weg ins Nirwana welcher gar nicht so leicht ist.

sorry wegen OT, aber wenn ich es in meinem Thread poste wird es von @ Burianer eventuell nicht gefunden.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: thaiseo am 24. Dezember 2013, 13:32:05
Grundsätzlich gilt: Die Anspruchsvorsaussetzungen für Pflegeleistungen erfüllt, wer in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die gesetzliche oder private Pflegeplichtversicherung Beiträge eingezahlt hat. Das bedeutet für Personen, die länger als sieben Jahre und elf Monate im Ausland leben, dass sie bei einer Rückkehr nach Deutschland als Pflegefall vom Staat keinerlei finanzielle Unterstützung erhalten. Insbesondere Auswanderer, die Deutschland eigentlich den Rücken kehren wollten, aber aus bestimmten Gründen (zum Beispiel aufgrund gesundheitlicher Probleme) doch zurückkehren, können Schwierigkeiten bekommen.

Diese melden sich als Hartz4 Empfänger, was ja eh meist der Fall sein wird, und schon wird man wieder gepflegt, denn solange man deutscher Staatsbürger ist hat man einen Anspruch darauf
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: crazyandy am 24. Dezember 2013, 14:12:48
da gibt es weit mehr als nur die deutschen die auf Unterstützung durch den deutschen Steuerzahler hoffen
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: thaiseo am 24. Dezember 2013, 15:45:55
richtig, und deswegen manchmal unverständlich hier Auslandsrenter dann als die Bösewichte die das System ausnutzen hin stellen zu wollen, die haben in der Regel jahrelang ins System eingezahlt, also auch das Recht dieses zu nutzen
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: udo50 am 24. Dezember 2013, 19:02:19
richtig, und deswegen manchmal unverständlich hier Auslandsrenter dann als die Bösewichte die das System ausnutzen hin stellen zu wollen, die haben in der Regel jahrelang ins System eingezahlt, also auch das Recht dieses zu nutzen

          48 JAHRE {[ und ich bin bestimmt nicht der Spitzenreiter im Forum :]
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Haus am 24. Dezember 2013, 20:51:04
genau  49,5 Jahre
und reichlich bezahlt
Titel: Re: Rentner im Ausland
Beitrag von: uwelong am 21. September 2014, 12:17:59
Ich möchte gerne, das die deutsche Rente meiner Frau auf ein Thaikonto (SCB) überwiesen wird. Hier gibt es ja sicherlich member, die mir folgendes beantworten können (aus eigener Erfahrung):

Ist es richtig, das:

1. das Geld ist am 1. jeden Monats auf dem Konto

2. keinerlei Abzüge

3. den Umrechnungskurs legt die Thaibank (SCB) fest


Gibt es irgendwelche Besonderheiten, die beachtet werden müssen?
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: udo50 am 21. September 2014, 13:11:28
Mahlzeit Uwe

  Das Geld ist am Monatsende für den Folgemonat auf dem Konto
  Die Überweisungskosten trägt der Versicherungsträger
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: namping am 21. September 2014, 13:42:25
zu 1. Das Geld ist i.d.R. bereits Ende des Monats fuer den Folgemonat auf dem Konto.

zu 2. Normal keine Abzuege, jedoch geht die Rente ueber eine sog. Referenzbank, das kostet Gebuehren.

zu 3. Wichtig ist, die Rente in EURO anzuweisen, Kurs dann bei der SCB.

zu 3. Von der RV gibt es ein Formular, kann auch gedownload werden.

LG. b. }}
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: namping am 21. September 2014, 13:46:07
Nachtrag:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_73A630DC2369D8B60D0799BC6B7039E8.cae03/Allgemein/de/Inhalt/4_Presse/infos_der_pressestelle/02_medieninformationen/01_pressemitteilungen/2013/2013_9_24_auslandszahlung.html
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Muk am 21. September 2014, 14:51:20
Mahlzeit Uwe

  Das Geld ist am Monatsende für den Folgemonat auf dem Konto
  Die Überweisungskosten trägt der Versicherungsträger


Die Rente gibt es nicht am Monatsende für den folgenden Monat, sondern für den vergangenen Monat.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: udo50 am 21. September 2014, 15:08:21
Zitat
   Die Rente gibt es nicht am Monatsende für den folgenden Monat, sondern für den vergangenen Monat.


 Ehrlich?????? Wovon habe ich denn dann gelebt bis zum Ende des Monats ??? :]
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: malakor am 21. September 2014, 15:12:58
Mahlzeit Uwe

  Das Geld ist am Monatsende für den Folgemonat auf dem Konto
  Die Überweisungskosten trägt der Versicherungsträger


Die Rente gibt es nicht am Monatsende für den folgenden Monat, sondern für den vergangenen Monat.


Richtig, so ist es.

Frueher wurde vorschuessig gezahlt, nun nachschuessig.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: vicko am 21. September 2014, 16:47:32
Ehrlich?????? Wovon habe ich denn dann gelebt bis zum Ende des Monats ??? :]

Als Berufstätiger bekommst Du das Gehalt auch rückwirkend für den vergangenen Monat (also zum Monatsende), somit wird die Zeit bis zur 1. Rentenzahlung überbrückt.  :-)
Somit musst Du auch nicht verhungern.  :)
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: aod am 21. September 2014, 17:04:01
 Beamte bekommen Geld im Voraus {--
normal Sterbliche erhalten ihren Lohn am Ende >:(
so auch bei Pensionen und Renten

das Ganze merkt man nur einmal : am Anfang des Berufslebens
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: vicko am 21. September 2014, 17:17:59
Warum Pensionen und Besoldungen vorab ?, weil Beamte vertrauenswürdiger sind.  ;]
Warum bist Du kein privilegierter Beamter geworden, die erhalten auch im Vergleich zum Otto-Normal-Renteneinzahler, eine weit höhere Pension ohne jemals eingezahlt zu haben.  {{
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: uwelong am 21. September 2014, 17:43:19
ueber eine sog. Referenzbank, das kostet Gebuehren.

Ist das ein fester Betrag oder von der Höhe der Rente abhängig? Mit wieviel muß man da rechnen?

Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Non2011 am 21. September 2014, 18:29:08
@Malakor, Frueher wurde vorschuessig gezahlt, nun nachschuessig.

Das - FRÜHER gilt auch noch Heute ! Allerdings nur f. d. ( noch ) älteren Semester. Meine Mutter z. B. ( 85J ) bekommt ihre Rente noch immer / vorschüssig ,,,,,
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: namping am 21. September 2014, 19:05:18
Also ich bekomm meine Rente im Voraus seit Rentenbeginn vor 4 Jahren und sehe davon ab, die Rente auf mein Konto bei einer

Thaibank ueberweisen zu lassen weil es ueber eine amerikanische Referenzbank bzw. Korrespondenzbank geht. Und diese Bank nimmt

Gebuehren, abhaengig von der Groesse der Ueberweisung aber 12,50 EURO sind es mindestens. Hinzu kommt der Tageswechselkurs

der Thaibank z.B. SCB plus eine Gebuehr der Bank und ich bin immer auf den Wechselkurs angewiesen wenn das Geld gutgeschrieben

wird. Bei meiner VISA-Card der DKB IST ALLES KOMPLETT KOSTENLOS. Und ich kann mir den Tag aussuchen wenn der Kurs gerade   

etwas guenstiger ist. Im uebrigen gibt es bei der DKB auch eine kostenlose VISA-Partnercard.   {* {* {*
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: malakor am 21. September 2014, 19:36:00
Also ich bekomm meine Rente im Voraus seit Rentenbeginn vor 4 Jahren und sehe davon ab, die Rente auf mein Konto bei einer

Thaibank ueberweisen zu lassen weil es ueber eine amerikanische Referenzbank bzw. Korrespondenzbank geht. Und diese Bank nimmt

Gebuehren, abhaengig von der Groesse der Ueberweisung aber 12,50 EURO sind es mindestens. Hinzu kommt der Tageswechselkurs

der Thaibank z.B. SCB plus eine Gebuehr der Bank und ich bin immer auf den Wechselkurs angewiesen wenn das Geld gutgeschrieben

wird. Bei meiner VISA-Card der DKB IST ALLES KOMPLETT KOSTENLOS. Und ich kann mir den Tag aussuchen wenn der Kurs gerade   

etwas guenstiger ist. Im uebrigen gibt es bei der DKB auch eine kostenlose VISA-Partnercard.   {* {* {*


Von der DRV ?    Ich kann das nicht glauben, ueberpruefe das bitte mal.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Haus am 21. September 2014, 20:23:23
Bis März 2004 voraus

ab April2004 nachher 

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/1_Lebenslagen/05_Kurz_vor_und_in_der_Rente/02_Fuer_Rentner/01_rente_was_sie_wissen_sollten.html
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Tommi am 21. September 2014, 23:14:56
Zitat: "Sind Sie bereits vor April 2004 Rentner geworden,
wird Ihre Rente im Voraus für den folgenden Monat bezahlt."

Üblich war sogar, dass die Rente (bis 2004) schon zwei bis
drei Tage vor dem 1. auf dem Konto war. Das hat man dann
vor wenigen Jahren geändert ... relativ leicht zu raten warum.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: jock am 22. September 2014, 04:15:44
@Tommi

So leicht ist das nicht zu erraten !

In Deutschland gibt es sogar ein Gerichtsurteil vom BGH und auf Grund dieser
Entscheidung und spaeter durch einen EU -Erlass,sind Banken verpflichtet,den
Renteneingang am Faelligkeitstag und nicht davor auf dem Konto auszuweisen.

Die vorhergehende Praxis hat dazugefuehrt,dass 2-3 Tage vor Ultimo bereits ein
Guthaben(Geldeingang) ausgewiesen wurde,welcher aber mit einem Valutadatum
versehen war.

Wenn daher jemand auf Grund des Kontoauszuges Geld abhob,musste er Soll-
zinsen bezahlen.

Der BGH erkannte diese Praxis als wettbewerbverzerrend und die Banken stellten dies
vor ein paar Jahren ab.

Jock
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: aod am 22. September 2014, 05:38:33
Warum Pensionen und Besoldungen vorab ?, weil Beamte vertrauenswürdiger sind.  ;]
Warum bist Du kein privilegierter Beamter geworden, die erhalten auch im Vergleich zum Otto-Normal-Renteneinzahler, eine weit höhere Pension ohne jemals eingezahlt zu haben.  {{


Bin doch Beamter- man erklärte mir das als "Verpflichtung des Dienstherrn" und der Treuepflicht

Ich hatte an unserem Dienstort Angestellte und Beamte in meiner Gruppe.
Der Angestellte bekam ein viel höheres Brutto und bei gleicher Dienstgruppe waren die Nettoeinnahmen gleich wie die des Beamten.
Allerdings hatte der Beamte eine Prüfung hinter sich. Der Angestellte packte diese Hürde nicht.
Wenn der Angestellte  mindestens ein halbes Jahr eine höherwertige Arbeit machte, musste er dafür bezahlt werden. Dem Beamten konnte man das zumuten, ohne ihn zu befördern.
sorry für OT-aber das sind wir schon lange

außerdem kann man Beamte nicht direkt  mit Arbeitern und Angestellten vergleichen, denn die meisten B. haben eine höherwertige Ausbildung
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: volkschoen am 22. September 2014, 08:12:05
Zitat
Allerdings hatte der Beamte eine Prüfung hinter sich. Der Angestellte packte diese Hürde nicht.

Pruefungen habe ich auch hinter mir, drei Jahre Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt  [-]
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: namping am 22. September 2014, 08:24:21
Na sowas aber auch, Volkmar, hast die Beamtenpruefung nicht bestanden ??? Schlafen in allen Lagen: im Liegen, Sitzen auf dem Buerostuhl, Kopf schraeg gelagert auf dem Buerotisch und mit Akten abgedeckt??? Na dann musst halt Knecht bleiben. LOL.  :] :] :]
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Tommi am 22. September 2014, 08:36:45
So leicht ist das nicht zu erraten !

Ich gewinne immer bei "Wer wird Millionär?"



Wenn ich allein zu Hause bin.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Tommi am 22. September 2014, 08:38:31
@namping, du meinst "Beamten-Mikado"?
Wer sich zuerst bewegt hat verloren.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Burianer am 22. September 2014, 09:02:59
 :-X  Die Beamten sind die Träger der Nation. Einer träger als der andere.

oder,    die Beamten sind die Stuetze der Nation, sie bewegen sich nicht  :]

jetzte aber wieder  :-X  sonst wird die Rente noch gekuerzt.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: uwelong am 22. September 2014, 09:49:19


Ich bedanke mich jedenfalls erstmal für das feedback!

 {*
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Rangwahn am 22. September 2014, 10:54:33

außerdem kann man Beamte nicht direkt  mit Arbeitern und Angestellten vergleichen, denn die meisten B. haben eine höherwertige Ausbildung

Da hamma das alte Strickmuster wieder - nicht zu vergleichen = was "Besseres" eben ?

höherwertige Ausbildung ? Die haben z.T. eine höhere Ausbildung aber wer bestimmt ob die unbedingt "wertiger" ist ? Schöpfende Arbeit ist unterm Strich sicher "wertiger" und hält das System am Leben von dem Beamte profitieren!! :-X

 
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Suksabai am 22. September 2014, 12:38:03
@Rangwahn

Nimm solche Aussagen doch gelassen, wir wissen's doch besser!

Leben in einer "geschützten Werkstätte" mit einem Arbeitgeber (arbeits-)lebenslänglich....... {:}

Dazu noch §342856 der Österreichischen Beamtenverordnung:

Wer aufgrund der Arbeit schwitzt wird fristlos gekündigt! ;]

lg
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Tommi am 22. September 2014, 15:59:20
Da hamma das alte Strickmuster wieder - nicht zu vergleichen = was "Besseres" eben ?

Ist auch oft das ganz normale Selbstverständnis von Beamten.
Ein Freund (und Beamter) sagte mir mal, dass er die Vorteile
bei der Krankenkassen- und Altersversorgung als viel zu gering
empfindet. Das würde ihn stören, denn wozu habe er studiert?!


Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Patthama am 22. September 2014, 16:56:08
Zurueck zum Thema
Mich haette schon mal interessiert,wieviel Geld,von der Rente,bei einer Ueberweisung der DRV.auf ein Thaikonto,am Ende fehlt.
Bin zwar noch kein Rentner,und habe aber z.B.  gar keine Bankverbindung mehr in D.Wenn dann beim Renteneintritt die Ueberweisungskosten zu Hoch sind,lohnt es sich evtl. wieder ein Konto in D zu eroeffnen.Man hat ja dann zumindest den Vorteil,die Ueberweisung online dann zu taetigen,wenn der Wechselkurs gerade mal guenstig erscheint.Wobei sich ja leider die Gebuehren der Banken,auch schnell wieder aendern koennen.Diese Alternative,mit der Visacard der DKB-Bank,kostenlos in Th Geld am Automat zu ziehen,ist bestimmt auch nicht in Stein gemeisselt.

Wie gesaegt,habe ja noch ein paar Jaehrchen bis dahin,und hoffe doch sehr,dass ich diese Wartezeit genau so gut ueberstehe,wie die letzten 10 Jahre hier in meinem geliebten Isaan Staedtchen BanPhai.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Burianer am 22. September 2014, 16:59:12
 :]
Zitat
  Das würde ihn stören, denn wozu habe er studiert?

 
damit die   die naechsten 40 Jahre nichtsmehr dazu  lernen muessen    :]
Oder wie sagte mir mal ein Bauerbeiter,  die haben nie was gscheites gelernt, desshalb mussten die laenger in die Schule  :]
naja,  ich musst auch laenger  ;]    ???   in die Schule.   :]
Hauptschule,   8 Jahre,
Berufsschule    4 Jahre
Abendgymnasium  4 jahre
studieren            5 Jahre      :-X      ???
Und was ist aus mir geworden ?

ein RENTNER   :]    :]    :]    das war doch schon immer mein Lebensziel  :-X
Nicht zu vergessen die vielen vielen   Lehrgaenge   im Berufsleben   >: Da reichen 2 Jahre nicht   {;
Habs gerade auf  35 Jahre im Berufsleben geschafft  :'(

Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: aod am 22. September 2014, 17:12:02

außerdem kann man Beamte nicht direkt  mit Arbeitern und Angestellten vergleichen, denn die meisten B. haben eine höherwertige Ausbildung

Da hamma das alte Strickmuster wieder - nicht zu vergleichen = was "Besseres" eben ?

höherwertige Ausbildung ? Die haben z.T. eine höhere Ausbildung aber wer bestimmt ob die unbedingt "wertiger" ist ? Schöpfende Arbeit ist unterm Strich sicher "wertiger" und hält das System am Leben von dem Beamte profitieren!! :-X


Bin mir nicht bewusst, daß ich was "Besseres" geschrieben habe
Ich hatte vorher   wiki:Pension     gelesen und dies in meine Worte gefasst.
aber lies selbst:

Während die relativen Zahlen (wie der Einkommensrückgang) zeigen, dass Beamte im Alter deutlich besser gestellt sind als Angestellte, sind die absoluten Höhen der Bezüge aber nur sehr bedingt vergleichbar: 78 % der Beamten sind im höheren oder gehobenen Dienst, also in der Regel mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss. Bei Angestellten liegt diese Quote deutlich, bei Arbeitern noch weitaus niedriger.



Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: marawolf am 23. September 2014, 18:13:10
Warum muss eine Frage über die Rentenversicherung in eine völlig sinnlose Debatte über Beamte abdriften? ;{[

Die völlig richtigen Antworten Nr. 153 u. 165 gehen hier in einem Witzethread unter.

Mir haben vor 3 Jahren bei Rentenbeginn die ernsthaften Antworten im Internet sehr geholfen und finanzielle Verluste zu vermeiden..
Macht Euch mal darüber Gedanken und lasst in solchen Threads den Unsinn beiseite.
Hier sollte mal ein Moderator eingreifen und nicht nur bei Kabbeleien im Sportbereich.
Gruß Wolfgang
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Burianer am 23. September 2014, 18:42:08
 ???  bitte abregen , marawolf, so ist das Leben  und nicht nur gerade aus  :-)
Ueber Rente kann man Ellenlange   Berichte schreiben,  ueber Beamte auch.
Es ist nun mal die Mehrheit in der deutschen Bevoelkerung, die nicht BEAMTE sind.  Wieso sollten die schlechter sein  ???
Es ist nun mal die Mehrheit, die das Bruttosizialproduk erwirtschaftet  und nich die BEAMTEN.
Hochschulabschluss  und danach  am Schreibtisch  einschlafen :]
 Auch wenn Du ein Sportprofessor bist,  ich rate mal, bist Du auch Beamter ?  
Es sind keine Kabbeleien, das ist LIVE  }}
Ich will hier keinem Beamten an die Karre,    ganz sicher  nicht aod.  
Haette ich nicht die Kurve gekrazt, waere ich auch Beamter geworden  bei der Telekom.
Ich entschuldige mich mal bei Beamten, mein Schulfreund ist Beamter  :]

Nachtrag >>>
Fragt ein Beamter den anderen: "Wieso meckern die Leute eigentlich immerzu über uns, wir tun doch gar nichts?"

 ???
   http://www.youtube.com/watch?v=RUdyqJuJOAs  (http://www.youtube.com/watch?v=RUdyqJuJOAs)
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: namtok am 18. Juni 2015, 18:47:20
Ein Blick auf unsere Nachrichtenseite :


Deutsche Rentenbesteuerung in Bewegung

http://thailandtip.info/2015/06/18/deutsche-rentenbesteuerung-in-bewegung/
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: jock am 18. Juni 2015, 19:55:14
Da muss ein Irrtum vorliegen !

Gemeint sind wahrscheinlich griechische Rentner.

Ein deutscher Rentner,der seine Steuern nicht zahlt ist fuer
mich unvorstellbar.

Jock
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 18. Juni 2015, 20:46:56
Da fällt mir doch gleich die Geschichte eines mir bekannten Rentners aus Österreich ein. Nenne ich ihn der Einfachheit halber mal J.

Nach den Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens sind Rentner aus A (und D), die in Thailand leben in Thailand steuerpflichtig. Nur, Thailand sieht das ganz lässig.  Also, die PVA überwies bis vor einigen Jahren brutto für netto. Irgendwann forderte die PVA besagten J. auf, nachzuweisen, dass er seine Steuern in Thailand bezahlt anderenfalls würde sie die in Österreich fällige Steuer einbehalten.

Und schon wurde J. nach lautem Wehklagen steuerehrlich.  Geht doch!
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: jock am 18. Juni 2015, 21:21:43
Genauso war es !

Saulus wurde zum Paulus und leidet jedes Jahr unter den ver-
bluefften Blicken der Steuerbeamtin,wenn er vorstellig wird und
sein Begehr vortraegt.

Ihr Mienenspiel verraet ihre Gefuehle und Aengste.

Aengste,weil offenbar ein verrueckter Farang vor ihr steht und darauf
beharrt Steuern zu bezahlen,Mitleid,weil ihn offenbar ein Blitz gestreift hat
und er noch nicht voll bei Sinnen ist,weil er ohne Aufforderung kommt,
Verachtung,weil er bei einer Steuerschlud von 18.000 THB darauf pocht,
diese in 3 Monatsraten zu bezahlen.

Jock
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Burianer am 18. Juni 2015, 21:29:43
 :'(  nur 18 000 Baht, da bezahle ich  ja  fast    das zehnfache an die lieben vom Finanzamt  in Germanien  :'(  das geht mir auf die Eier  {[
Wuerde und haette ich nicht noch Verpflichtungen, ich wuerde mich glatt abmelden aus Deutschland.
Aber die Merkel gibt es ja weiter an die netten Griechen  ;]
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: udo50 am 18. Juni 2015, 21:46:44
Helmut
Zitat
   da bezahle ich  ja  fast    das zehnfache an die lieben vom Finanzamt  in Germanien

  Je höher das Einkommen je höher die Abgaben.  Sei doch froh über das hohe Einkommen {-- :] :] :] [-] [-] [-]
   
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: thucko am 18. Juni 2015, 23:32:40
Ein Blick auf unsere Nachrichtenseite :


Deutsche Rentenbesteuerung in Bewegung

http://thailandtip.info/2015/06/18/deutsche-rentenbesteuerung-in-bewegung/

Eine Werbeoffensive von Rainer Seel
Die Verunsicherung ist gut für sein Geschäft.  
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: malakor am 19. Juni 2015, 07:15:58
Helmut
Zitat
   da bezahle ich  ja  fast    das zehnfache an die lieben vom Finanzamt  in Germanien

  Je höher das Einkommen je höher die Abgaben.  Sei doch froh über das hohe Einkommen {-- :] :] :] [-] [-] [-]
   

Sei doch froh ueber die hohen Steuern.     :D
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: malakor am 19. Juni 2015, 07:18:23
:'(  nur 18 000 Baht, da bezahle ich  ja  fast    das zehnfache an die lieben vom Finanzamt  in Germanien  :'(  das geht mir auf die Eier  {[
Wuerde und haette ich nicht noch Verpflichtungen, ich wuerde mich glatt abmelden aus Deutschland.
Aber die Merkel gibt es ja weiter an die netten Griechen  ;]

Ob du dich in D abgemeldest hast oder nicht, spielt, wenn man es richtig betrachtet, keine Rolle bei der Steuer, denn, wie hier schon oft behandelt, gilt das Prinzip des (steuerlichen) Wohnsitzes.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Alex am 19. Juni 2015, 07:35:21
Um im Rechtsfrieden des DBA nicht rum zu rühren , haben Österreichische

Steuerbeamte den Satz kreiert , wenn das Wohnsitzland auf die Steuer verzichtet

( und das war bisher in Thailand so ) fällt der/die Steuerpflichtige zurück an den

Herkunftsstaat . Anscheinend hat diese Praxis die Jungs & Madels der Steueroase

Neubrandenburg so angeturnt , daß sie da gleich mal mehrere Fragen aufstellten .

Diese Aktivitäten könnten gleich fleißige Thai Beamte auch auf die Idee bringen ,

mal zu eruieren was ihnen bis dato wegen dem still schweigenden Verzicht alles

entgangen ist . Also gebt dem Kaiser was des Kaiser`s  ist ihr Kineau`s  }{
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Alex am 19. Juni 2015, 08:11:31
Zitat
wie hier schon oft behandelt, gilt das Prinzip des (steuerlichen) Wohnsitzes.

Spaß beiseite Ernst komm doch mal rüber ....

Tja anscheinend sind bei dieser hier behandelten Thematik nicht alle Aspekte beleuchtet worden .

Alleine das Prinzip des (steuerlichen) Wohnsitzes kennt einige Ausnahmen , die ich z.B. in Anspruch

nehme . Neu war für mich die Rückfall Regelung , die zudem Thailand nie in einem offiziellen Statement

veröffentlicht hat , sondern die wenn man das österreichische Beispiel nimmt , ein jeder Farang hier

eigenständig mit seinem Thai Finanzamt zu klären hat . Alleine diese Praxis wirft für mich schon Fragen

auf ! Wer von den vielen Österreichern hier im Forum hat dies denn eigentlich schon zu einer Klärung

geführt und welcher Deutsche Member hat denn a.G. der Werbeoffensive von Rainer Seel schon Post aus

Neubrandenburg erhalten ?
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: uwelong am 14. September 2015, 14:03:29
Frage an die Rentner, die sich ihre Rente aus Deutschland auf ein Thaikonto überweisen lassen! Wie läufts am Besten?

Um die richtigen Kontodaten (SCB) zu überprüfen, habe ich zu Testzwecken 50 € von der DKB überwiesen.
Leider: 15 € Gebühren von der DKB und ein miserabler Kurs (33,54) von der SCB!
Werde nun noch mal versuchen, 2.000 THB (statt €) zu überweisen!

Worauf ich aber hinaus will, wie stellt man es am Besten an, sich die Rente überweisen zu lassen mit den geringsten Verlusten?

Ünd, wenn sich eine Thai die Rente überweisen lassen will, gibt es da eigentlich noch Abzüge oder wird die Rente voll ausgezahlt?

Wer hat da Erfahrungen?
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: planin am 14. September 2015, 14:21:53
eigene Erfahrung ist noch nicht vorhanden.
versuchs mal hier.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/05_Kurz_vor_und_in_der_Rente/01_Kurz_vor_der_Rente/08_Rente_im_Ausland/Rente_im_Ausland_node.html
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: jock am 14. September 2015, 14:48:29
Einmal im Monat besucht mich Freund Herbie.

Ein quitschvergnuegter deutscher Rentner,immer einen Scherz auf den
Lippen und stets bestrebt meine Biervorraete zu dezimieren.

Als er letzten Freitag kam,erkannte ich ihn kaum.

Aschfahl im Gesicht,niedergeschlagen und sehr erregt.

Statt Chang reichte ich ihm Baldrian und dann klagte er sein Leid.

Sein Finanzamt in Deutschland hat ihn kurzerhand aufgefordert 4.000 Euro
Steuern nachzuzahlen.

Das hat ihn schwer getroffen,was auch verstaendlich ist,wenn man nur 1.200
Rente hat und immer alles bis zum letzten Cent ausgibt.

Er,der noch niemals Frau Merkel als Hosenanzug tituliert hat und Herrn Schaeuble
einen gerechten Staatsdiener nannte,findet ueber Nacht ploetzlich ganz andere
Vokabeln,wenn er ueber sie spricht.Einige davon sind nicht jugendfrei.

Offensichtlich hat sich das deutsche Finanzamt daran erinnert,dass der Herbst
Jagdzeit ist und handelt dementsprechend.

Jock

Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Alex am 14. September 2015, 15:05:47
 {[ dann muß es sich um das Finanzamt in Neubrandenburg handeln Jock ,

ansonsten hat Dir der liebe Herbie einiges verschwiegen bei seiner Rentenhöhe !
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Alex am 14. September 2015, 15:09:25
Uwe , ich dachte eigentlich , die Sache mit dem Postrentenservice hätte sich längst

geklärt und man überweist die Rente ins Ausland 1:1 ohne Abzüge irgendwelcher

Intermediate Banken in NY z.B. Meine Fa. Rente von einem Deutschen Konzern kommt

jedenfalls seit Jahr und Tag hier immer ohne Abzüge an .
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: uwelong am 14. September 2015, 15:58:46
Ne Alex,
die Renten laufen alle noch über deutsche Banken!
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Expat Charly am 14. September 2015, 18:16:42
@ alex @ uwelong

Seit 1.11.2008 wird meine Rente von der Deutschen Rentenversicherung auf mein SCB-Konto in Thailand überwiesen.

Als ich am 27.07.2008 der Versicherungsanstalt meine thailändische Bankverbindung mitteilte, fragte ich, ob die volle Rente ohne Abzug einer Überweisungsgebühr überwiesen wird.

Daraufhin wurde mir am 16.09.2008 folgendes mitgeteilt:

"Die Barclay's Bank (Korrespondenzbank) gibt den angewiesenen Zahlbetrag um 14,75 Euro gekürzt weiter. Aufträge unter einem Betrag von 250 Euro sind kostenfrei."
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: uwelong am 14. September 2015, 18:23:59
Charly,

wie sieht das beim Wechselkurs aus?
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: Expat Charly am 14. September 2015, 18:34:53
@ uwelong

Selbstverständlich ändert sich der überwiesene Betrag bei einer Änderung des Umrechnungskurses. Da ich keinen Einfluss auf den Kurs habe, rechne ich nicht jeden Monat den jeweiligen Kurs aus. Ich weiß nur, dass meine Rente in jüngster Zeit stieg, welches neben einem besseren Kurs sicherlich auch an der geringen Rentenerhoehung lag.
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 14. September 2015, 19:16:28
Zitat
Sein Finanzamt in Deutschland hat ihn kurzerhand aufgefordert 4.000 Euro Steuern nachzuzahlen.

Erbschaftssteuer?

Normalerweise wird in D eine Steuer nur auf Grundlage bestehender Gesetzte erhoben!
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 21. Februar 2016, 09:05:49
Karlsruhe hat entschieden:

Doppelbesteuerungsabkommen haben in Deutschland nur den Rang eines einfachen Gesetzes. Nach dem Demokratieprinzip könne das Parlament daher später die Regelungen revidieren.

Der konkrete Fall betraf einen Vertrag mit der Türkei aus dem Jahr 1985. Geklagt hatte ein Techniker, der im Jahr 2004 zeitweise am Bosporus gearbeitet hatte. Im Jahr zuvor hatte der Bundestag das Einkommensteuergesetz ergänzt und die Freistellung von einer doppelten Besteuerung davon abhängig gemacht, dass der Betroffene eine Steuerzahlung oder Steuerbefreiung im Ausland nachweist.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/doppelbesteuerung-bundestag-darf-gegen-abkommen-verstossen-14066708.html
 (http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/doppelbesteuerung-bundestag-darf-gegen-abkommen-verstossen-14066708.html)

Ich sollte noch hinzufügen, nach dem Wortlaut des $ 50 d Abs. 8 EStG gilt das nur für unbeschränkt Steuerpflichtige. Aber wenns ums Geld geht...
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: peter1 am 21. März 2018, 00:22:39
dppelbesteuerungsabkommen 1968 thail, deutschland artikel 18 absatz 1 regelaltersrenten werden in thailand besteuert, sofern dort der wohnsitz ist

mfg
peter1
Titel: Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
Beitrag von: malakor am 21. März 2018, 13:48:41
dppelbesteuerungsabkommen 1968 thail, deutschland artikel 18 absatz 1 regelaltersrenten werden in thailand besteuert, sofern dort der wohnsitz ist

mfg
peter1

am besten  :-X