...nicht hinnehmbaren Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner...
Nochmal zu dem Kettenraucher in dem Mietshaus
- offenbar handelt es sich hier um einen Extremfall, denn die Eigentümerin wird dem Betroffenen
wohl kaum aus Jux und Tollerei mehrere Abmahnungen geschickt haben.
Da werden eher die Mitbewohner in dem Mehrfamilienhaus an sie herangetreten sein mit der Bitte, gegen eine augenscheinlich
unerträgliche Rauchbelästigung beispielsweise in den gemeinschaftlich zu nutzenden baulichen Anlagen (z.B. Treppenhaus, Aufzug)
etwas zu unternehmen.
Ich kann mir beispielsweise gut vorstellen, wie unangenehm es für Nichtraucher sein muss, wenn es aus der Wohnung eines starken Rauchers im
darunterliegenden Stockwerk ständig ins eigene Schlafzimmer qualmt.
Denn der Raucher will ja selbst nicht in seinem Qualm hocken... Pech nur für die Mitbewohner im oberen Stockwerk, die ihr Schlafzimmerfenster
dadurch nun nicht mehr öffnen können.
Es sieht mir bei dieser Geschichte eher danach aus, als dass es nicht um das Beschneiden des Rechts auf das Rauchen in der Wohnung an sich
geht - sondern um das Beschneiden des Rechts der Mitbewohner auf ein qualm- und gestankfreies Wohnumfeld.