Voellig ueberraschend wurde bis jetzt hier kein einziges Mal die "fuersorglichen" Bestimmungen der EU und Deutschlands zum Gebrauch des Regenwassers als Trinkwasser erleutert.
Die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) wurde am 21. Mai 2001 erlassen und enthält Begriffsbestimmungen sowie Schutzvorschriften für das Trinkwasser. In Österreich wurde die Trinkwasserverordnung (Abk.TWV, BGBl. II Nr. 304/2001) 2001 aufgrund des Lebensmittelgesetzes 1975 erlassen und zuletzt durch BGBl. 2007 I Nr. 121 novelliert. Beide Trinkwasserverordnungen stellen eine Umsetzung der EG-Richtlinie 98/83/EG (EU: 31998L0083) Über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in nationales Recht dar.
Die Trinkwasserverordnung verbietet keine Regenwassernutzunganlagen. Insbesondere ist ihre Nutzung zum Bewässern des Gartens durch die Trinkwasserverordnung nicht berührt. Wer jedoch sein Regenwasser auch für die heimische Toilette, die Waschmaschine und für die Haushaltsreinigung nutzen will, muss sich an bestimmte Regeln halten.
Gemäß § 17 Absatz 2 TrinkwV 2001 sind Leitungen für Trinkwasser und Regenwasser dauerhaft farblich unterschiedlich, die Entnahmestellen von Regenwasser dauerhaft als solche zu kennzeichnen. Regenwassernutzungsanlagen dürfen nicht direkt mit der Hausinstallation verbunden werden, weil die Gefahr besteht, dass mikrobiologisch verunreinigtes Trinkwasser in das Verteilungsnetz gelangt. In der Praxis haben sich bereits direkte Verbindungen der Regenwassernutzungsanlage mit der Hausinstallation, zum Beispiel über einen Gartenschlauch, als Ursache für eine Verkeimung des Verteilungsnetzes herausgestellt. Eine Verbindung, in der Regel zum Zweck der Trinkwassernachspeisung, ist nach DIN 1988 Teil 4 lediglich über einen sogenannten freien Auslauf möglich.
Eine direkte Verbindung einer Regenwassernutzungsanlage mit der Hausinstallation, die Missachtung der Anzeigepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt sowie das Nichtbeachten der Kennzeichnungspflicht für Leitungen und Entnahmestellen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbuße belegt werden können (§ 25 TrinkwV 2001). Ist es zu einer Erkrankung Dritter gekommen, weil Regenwasser in das Verteilungsnetz gelangt ist, droht auch ein Strafverfahren (§ 24 TrinkwV 2001). Daneben kann sich das Risiko eines Strafverfahrens unter dem Gesichtspunkt der fahrlässigen Körperverletzung oder der Störung öffentlicher Betriebe ergeben.
Quelle :
HIERDas
wird ganz konkret mit der Regenwassernutzung:
Regenwassernutzung im Haushalt: Die Techniken und Produkte zur Nutzung von Regenwasser im Haushalt sind ausgereift. Ein technisches Regelwerk steht zur Verfügung. Insbesondere müssen Sie laut Trinkwasserverordnung (§ 7) sicherstellen, dass eine Sicherungseinrichtung vorhanden ist. Diese soll verhindern, dass sich das Regenwasser mit dem Trinkwasser vermischt.
Die Leitungen müssen farblich so gekennzeichnet sein, dass offensichtlich ist, dass sie kein Trinkwasser führen.
Hygiene: Auch wenn die hygienische Qualität von Regenwasser oft die Anforderungen an Badegewässer einhalten kann, ist sie nicht mit der von Trinkwasser vergleichbar. Die hygienischen Risiken der Regenwassernutzung sind je nach Nutzung unterschiedlich:
Regenwasser für die Toilettenspülung: Hier besteht keine Infektionsgefahr.
Regenwasser zum Wäsche waschen: Die Nutzung von Regenwasser zum Wäschewaschen ist ökologisch von Vorteil. Durch Wäschewaschen mit weichem Regenwasser können rund 20 Prozent Waschpulver eingespart werden.
Diesem Vorteil stehen vor allem für Personen mit einem Gesundheitsrisiko hygienische Bedenken gegenüber: Zwar werden beim Wäschewaschen mit Regenwasser durch Temperatur und Waschmittel gesundheitsgefährdende Keime in der Regel abgetötet. Bei den anschließenden Spülungen mit kaltem Wasser ist dies jedoch nicht sichergestellt, so dass Keime in die Wäsche übertragen werden können. Dieses Risiko kann nur durch eine geeignete Aufbereitung des Wassers oder durch anschließendes Bügeln der Wäsche ausgeschlossen werden. Wer Regenwasser zum Waschen der Wäsche verwenden will, sollte dies beachten. Insbesondere bei Personen, deren Immunsystem nicht normal ausgebildet ist – also Kleinstkinder, alte Menschen, Kranke und hier insbesondere Menschen mit einer geschwächten natürlichen Abwehr – sollte kein Risiko für die Gesundheit eingegangen werden.
Quelle :
HIERDie
fragt:
In Notsituationen kann es Leben retten, aber wie sieht es sonst damit aus: Kann ich Regenwasser bedenkenlos trinken? Oder ist es ungesund? Experten raten ab.
Ob aus Quellen, Bächen, Flüssen oder Seen - Wasser verdunstet, steigt zum Himmel auf, kühlt ab, kondensiert und fällt als Regen wieder zur Erde. Doch die hohe Luftverschmutzung in unseren Breiten sorgt dafür, dass sich Regentropfen auf ihrem Rückweg aus der Atmosphäre mit allerlei Schadstoffen anreichern, darunter Bakterien und giftige Feinstaubpartikel. Die hygienische Qualität ist mit der von Trinkwasser also nicht annähernd vergleichbar. Hinzu kommt: Es enthält - wie destilliertes Wasser - keine für den Körper lebenswichtigen Mineralstoffe.
Ist es also völlig wertlos?
Ganz und gar nicht. Das Umweltbundesamt rät, das weiche Regenwasser zum Gießen von Blumen und Bäumen, Obst und Gemüse oder den Gartenteich zu verwenden. Im Haus kann es zum Reinigen, für die Toilettenspülung oder unter Umständen zum Wäsche waschen genutzt werden. Doch selbst hier drohen hygienische Risiken, da schädliche Keime in die Kleidung gelangen können.
Als Trinkwasser jedenfalls ist es in der EU nicht zugelassen.
Alles lesen :
HIERWarum also der Geiz in Suedostasien Regenwasser zu trinken, wo es doch hygienisch einwandfreies, schmackhaftes Mineralwasser bester Qualitaet zu kaufen gibt ?
In Thailand trinke ich das gute thailaendische "Aura":
In Malaysia das unvergleicliche "Cactus" oder "Spritzer":
In Indonesien das wunderbare "Aqua":
Von den "Trinkwasser-Automaten" in diesen Laendern braucht wohl nicht mehr recherchiert werden, nachdem feststeht - es ist fragwuerdig "gefiltertes" Wasser aus dem normalen Wasserleitungs-Netz.