Da in Thailand die verordneten Arzneimittel den Patienten im Gegensatz zu Deutschland zumeist ohne einen Beipackzettel mit den erforderlichen Informationen (beispielsweise: Indikation, unerwünschte Arzneiwirkungen) ausgehändigt werden, sollte man sich über die Einzelheiten wie folgt informieren:
1)
www.gesundheitsinformation.de - Name des Wirkstoffs eingeben
2) Informationen über den Wirkstoff im Internet (Wikipedia)
3) Erfahrungsberichte von Patienten bzw. Anwendern bei
www.sanego.de (Wirkstoff oder patentiertes Marken-Präparat angeben)
Beispiel:
www.sanego.de/medikamente/AmlodipinDa in Thailand die Generika (Arzneimittel mit patentfreiem Wirkstoff) im Gegensatz zu Deutschland oft unter einer Marken-Bezeichnung vertrieben werden, sollte man den Namen des Wirkstoffs angeben, da die thailändische Marke eines Generikums auf der deutschen Webseite nicht aufgeführt ist.
Die patentierten Wirkstoffe werden zumeist weltweit unter der gleichen Marken-Bezeichnung vertrieben, wobei es auch Ausnahmen gibt. Beispiel: Wirkstoff Atorvastatin - Thailand/USA: "Lipitor", Deutschland: "Sortis".
Während man in thailändischen Krankenhäusern die Arzneimittel in Blister-Verpackungen erhält mit Wirkstoffangabe auf der Rückseite, werden in Thailand auch lose Arzneimittel von niedergelassenen Ärzten und von Apotheken ausgehändigt. Man sollte zur Sicherheit stets Arzneimittel in Blister-Verpackungen verlangen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (
www.bfarm.de), die deutsche Arzneimittel-Zulassungsstelle, wird fachlich beraten vom
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG -
www.iqwig.de).
Mit Informationen unter
www.gesundheitsinformation.de erfüllt das IQWiG einen Teil seines gesetzlichen Auftrags zur Aufklärung der Oeffentlichkeit in gesundheitlichen Fragen.