Finanzamt fordert Steuererklärung
Doch die Idylle wird nun vielerorts gestört. Durch Post aus Neubrandenburg, einem überaus unspektakulären Städtchen im Hinterland Mecklenburgs. 500.000 Auslandsrentner wurden von dort aus angeschrieben, denn in Neubrandenburg sitzt das Finanzamt, das für sie zuständig ist. In den Briefen wiesen die Beamten darauf hin, dass deutsche Renten auch dann hierzulande zu versteuern sind, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlagert wurde. Die Empfänger sollten deshalb bitte eine Steuererklärung Richtung Heimat schicken.
Der lange Arm des deutschen Fiskus erreicht die Senioren oft völlig überraschend. "Viele sind weit über 70 Jahre alt und werden überrumpelt", sagt Matthias Lipsky, Vorsitzender Richter am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern. An das müssen sich die Auslandsrentner mit ihren Klagen wenden. Der neue Präsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff, sagt den Mecklenburger Kollegen für die kommenden Monate viel Arbeit voraus: "Es ist in Kürze mit einer Flut von Verfahren zu rechnen, die die Besteuerung von Rentnern mit Wohnsitz im Ausland betreffen."
Hier aus dem von TIT geposteten Artikel geht es lediglich um die Abgabe einer Einkommen Steuer Erklärung .... nicht mehr und nicht weniger .
Viele Rentner hier können sich auf Grund ihrer Renten Einkünfte freistellen lassen eine solche Erklärung abgeben zu müssen . Dazu muss ein Antrag beim zuständigen
Finanz Amt gestellt werden . Ehemalige Beamte und Pensions Empfänger sind sowieso nicht davon betroffen , da die Steuer von Ihrer Pension einbehalten wird .
Somit hat auch der Thai Staat über das DBA keinen Anspruch auf Steuer aus dieser Pension .
guter Einwurf Khun Benq ,
Im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht sind daher nur die Einkünfte zu erfassen, für die Deutschland nach Art. 6 - 22 DBA als Quellenstaat ein Besteuerungsrecht behält.
und weiter heißt es im DBA zwischen Thailand und Deutschland
Nach dem DBA mit Thailand aus dem Jahr 1967 ist das ausschließliche Besteuerungsrecht z. B. von Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrenten und Renten, soweit es sich nicht um Einkünfte gemäß § 19 EStG handelt, dem Ansässigkeitsstaat Thailand gemäß Artikel 18 Abs 1 DBA zugewiesen worden. Hierzu zählen auch Witwen- und Waisenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Erwerbsminderungsrenten.
Nur unmittelbar aus öffentlichen Kassen gezahlte Pensionen unterliegen der Besteuerung im Quellenstaat gemäß Artikel 18 Abs. 2 DBA.
Einkünfte im Inland aus Vermietung und Verpachtung von unbewegliche Vermögen, dazu gehöre z. B. Wohnungen und Häuser, unterliegen der deutschen Einkommensteuerpflicht gemäß § 49 EStG.
Nochmal hier in diesem Thread geht es um die Aufforderung zur Abgabe einer Einkommen Steuer Erklärung , für 500.000 erfasste Deutsche Auslands Rentner !
Ich z.B. habe von denen keine Post bekommen , werde auch solche nur von meinem D Steuer Berater beantworten lassen , denn a.G. persönlicher Daten liegt
mein Finanzamt nicht in Mecklenburg ..... dieses Finanzamt ist für mich nicht zuständig !
Im vergangenen Jahr haben die Finanzämter eine Offensive gegen alle Rentner gestartet, im In- und im Ausland.
Sie prüfen flächendeckend, ob die Rentner ihrer Steuerpflicht nachgekommen sind und korrekt ihre Steuererklärung abgegeben haben.
Dabei greifen die Beamten auf Daten der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zurück.
Die Behörde in Brandenburg an der Havel sammelt seit sechs Jahren akribisch Informationen von Renten- und Pensionskassen, Versorgungswerken
und Lebensversicherern. Sie weiß deshalb genau, wie viel jeder einzelne Ruheständler an privaten und gesetzlichen Renten kassiert.
Die Finanzämter wissen das nun auch. Und das in Neubrandenburg, dem speziell die Zuständigkeit für die Auslandsrentner zugewiesen ist, hat schnell
festgestellt, dass von denen kaum jemand seine Rente versteuert.
Verfahren werden selten eingeleitet
Meist aber hat der deutsche Fiskus das Besteuerungsrecht - und will es nun auch durchsetzen. Verfahren wegen Steuerhinterziehung leiten die Beamten allerdings noch nicht ein.
Schließlich könnte es sein, dass Rentner nach Berücksichtigung von Abzugsbeträgen unter die Grenze rutschen, ab der Abgaben fällig sind.
Diese liegt bei Alleinstehenden im Schnitt bei Monatseinkünften von rund 1600 Euro.
Steuervorteile gewährt der Fiskus Rentnern im Ausland allerdings auch kaum. "Sie gelten hierzulande als beschränkt steuerpflichtig und haben deshalb weder Anspruch
auf den Grundfreibetrag von 8004 Euro noch auf den Abzug von Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen".
Auch das Ehegattensplitting bleibe ihnen verwehrt. "Übrig bleibt nur eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro und der Abzug von Spenden."
Entspannt beobachten können die Entwicklung nur noch Rentner in Ländern wie Spanien, in denen das Gastland das Recht zur Besteuerung hat.
Allerdings neigt der deutsche Fiskus dazu, das an sich zu ziehen. Die rund 70.000 Kanada-Aussiedler etwa wähnten sich jahrelang in Sicherheit.
Im Dezember dann hat der Bundesfinanzhof (Az.: I B 159/11) entschieden, dass sie auf ihre Renten nun in Deutschland Steuern zahlen müssen.
(http://www.dritimage.de/uploads/bilder/132773302496_28-01-2012_13-42-56.jpg)
da hatte jemand Hell seherische Fähigkeiten {* {* {*
Zeit für ne Bier Garten Pause ... in diesem Sinne [-] [-] [-]
Oder läßt sich das auch charmanter erklären ?
Ne lieber Bayer aber besser ... weil richtiger .......
Deutsche Rentenbesteuerung im „Ruhezustand“
Die aus deutscher Einkunftsquelle resultierenden gesetzlichen Renten werden derzeit de facto nicht besteuert. Betroffen sind in Thailand lebende Rentner, die weder einen Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben und somit nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Die Aufgabe des Wohnsitzes lässt sich anhand der behördlichen Abmeldung nachweisen. Diese Personen sind nach § 49 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz (also von Gesetzes wegen) verpflichtet, als beschränkt Steuerpflichtige für die gesetzliche Rente eine Steuererklärung in Deutschland einzureichen. Das zuständige Finanzamt prüft im Rahmen der Veranlagung, inwieweit das Doppelbesteuerungsabkommen – hier:
Deutschland / Thailand – (DBA) der Besteuerung in Deutschland entgegen stehen könnte. Nach Artikel 18 Absatz 2 des DBA kann Deutschland die gesetzliche Rente besteuern. Etwaige anderslautende Email-Auskünfte des Finanzamtes Neubrandenburg auf Anfrage von Auslandsrentnern sind nicht rechtsverbindlich, da diese ohne Belehrung zum Rechtsbehelf versehen sind.
Deutsche Betriebsrenten von in Thailand lebenden Rentnern werden bereits in Deutschland steuerlich erfasst und besteuert. Die gesetzlichen Renten der Auslandsrentner befinden sich seit 1. Juli 2010 in der Bearbeitung beim zuständigen Finanzamt Neubrandenburg.
Die deutsche Finanzbehörde geht davon aus, dass sich das Besteuerungsrecht der deutschen Rentenbezieher nach dem DBA in Thailand befindet. Daher werden die seit dem Kalenderjahr 2005 fälligen Steuererklärungen von den in Thailand lebenden Rentnern nicht angefordert. Es ist schwierig einzuschätzen, wie das weitere verfahrensrechtliche Vorgehen in dieser Sache sein wird, da die Renten nicht steuerfrei sind. Grundsätzlich ist im Ergebnis die Einmalbesteuerung der Rente in einem (Vertrags-) Staat sicherzustellen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang Rentendaten an die thailändische Behörde übermittelt werden.
Derzeit ist es zu empfehlen, die weitere Rechtsentwicklung insbesondere im Hinblick auf die oben genannte Thematik zum Doppelbesteuerungsabkommen abzuwarten, zu analysieren und den Rentnern einen fachkompetenten Rat zu geben sowie die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen.
Weitere Informationen erteilt Dipl.-Bw. Reiner Seel, Wirtschaftsprüfer; www.seel-thai.com
Noch eine kleine Anmerkung zu diesem Thema :::::
Thailand wird wohl nicht auf sein Besteuerungsrecht an Deutschen Renten " offiziell" in einem Zusatz zum DBA verzichten .
Warum sollte das Thailand schriftlich bestätigen ? Die haben das Recht die nach Thailand überwiesenen Renten zu versteuern .
Dafür müßen sie keine Leistung erbringen , schon gar keine in dem sie auf dieses Recht aus dem DBA vollständigen Verzicht erklären .
Ich kann mir also nicht vorstellen , daß jemand hier ein solches Schreiben von offizieller Stelle in Thailand erhält !!
Wer seine DRV Rente hier in Thailand bezieht unterliegt der Pflicht dafür hier in Thailand Steuern zu zahlen ,
da Thailand nach dem DBA gemäß Art. 18 Abs. 1 das Besteuerungsrecht zugeordnet wurde.
Bekommt Ihr also Post vom " Auslandsdeutschen Finanzamt " mit der Einkünfte "Bescheinigung außerhalb EU/EWR"
kann ich mir nicht vorstellen , daß ihr dafür eine Unterschrift eines Thai Finanzamtes bekommen werdet !
Vielleicht hilft Euch ein Konsulat oder die Deutsche Botschaft da weiter ::: keine Ahnung , da ich weiterhin regulär in Deutschland
besteuert werde . Any way , den Betroffenen halt ich mal die Daumen , daß dieses Vorgehen des Finanzamtes keine unliebsamen
Überraschungen bringt , die so bestimmt nicht eingeplant waren . Gruß Alex
PS : zur Thai Tax Rates ::::
(http://666kb.com/i/c9ty1o6ckf4kouoce.gif)
Thai residents are taxed on their foreignsource income only if the income is brought into Thailand in the year it is derived (repatriation in later years is exempt from personal income tax).http://www.taxrates.cc/html/thailand-tax-rates.html
Wie bei der Thai Tax Tabelle ersichtlich erscheint es mir für die Thais viel zu aufwendig eine solche " Renten Besteuerung " an Expats hier durch zu führen ,
auf das generelle Recht dazu werden sie aber ohne was dafür zu erhalten wohl nicht verzichten ... ist aber nur meine Meinung .
Deutsche Rentenbesteuerung im „Ruhezustand“
allerdings schon 1 1/2 Jahre alt
Die aus deutscher Einkunftsquelle resultierenden gesetzlichen Renten werden derzeit de facto nicht besteuert. Betroffen sind in Thailand lebende Rentner, die weder einen Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben und somit nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig sind. Die Aufgabe des Wohnsitzes lässt sich anhand der behördlichen Abmeldung nachweisen. Diese Personen sind nach § 49 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz (also von Gesetzes wegen) verpflichtet, als beschränkt Steuerpflichtige für die gesetzliche Rente eine Steuererklärung in Deutschland einzureichen. Das zuständige Finanzamt prüft im Rahmen der Veranlagung, inwieweit das Doppelbesteuerungsabkommen – hier: Deutschland / Thailand – (DBA) der Besteuerung in Deutschland entgegen stehen könnte.
Nach Artikel 18 Absatz 2 des DBA kann Deutschland die gesetzliche Rente besteuern.
Etwaige anderslautende Email-Auskünfte des Finanzamtes Neubrandenburg auf Anfrage von Auslandsrentnern sind nicht rechtsverbindlich,
da diese ohne Belehrung zum Rechtsbehelf versehen sind.
Deutsche Betriebsrenten von in Thailand lebenden Rentnern werden bereits in Deutschland steuerlich erfasst und besteuert. Die gesetzlichen Renten der Auslandsrentner befinden sich seit 1. Juli 2010 in der Bearbeitung beim zuständigen Finanzamt Neubrandenburg.
Die deutsche Finanzbehörde geht davon aus, dass sich das Besteuerungsrecht der deutschen Rentenbezieher nach dem DBA in Thailand befindet. Daher werden die seit dem Kalenderjahr 2005 fälligen Steuererklärungen von den in Thailand lebenden Rentnern nicht angefordert. Es ist schwierig einzuschätzen, wie das weitere verfahrensrechtliche Vorgehen in dieser Sache sein wird, da die Renten nicht steuerfrei sind. Grundsätzlich ist im Ergebnis die Einmalbesteuerung der Rente in einem (Vertrags-) Staat sicherzustellen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang Rentendaten an die thailändische Behörde übermittelt werden.
Derzeit ist es zu empfehlen, die weitere Rechtsentwicklung insbesondere im Hinblick auf die oben genannte Thematik zum Doppelbesteuerungsabkommen abzuwarten, zu analysieren und den Rentnern einen fachkompetenten Rat zu geben sowie die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen.
Weitere Informationen erteilt Dipl.-Bw. Reiner Seel, Wirtschaftsprüfer; www.seel-thai.com
Wie man lesen kann , überprüft das für abgemeldete Deutsche zuständige Finanzamt in Neubrandenburg schon länger
an der Thematik herum :::: anscheinend sind die jetzt zu einem Ergebnis gekommen , die Rentner in D zu besteuern {[
sag nochmal einer die " Ossis " wären faul ... :] ]-[ bei Rentnern geht das auch ganz ohne Steuer CD`s zu erwerben }{ }{ }{