In ganz Bayern gibt es ja seit dem 1. August ein ganz besonders strenges Rauchverbot
- das nach meinen Beobachtungen in den letzten Wochen eigentlich auch von einem jeden eingehalten wurde ... sogar auf dem Oktoberfest und in Wirtshaeusern auf dem Land ... sagte ich jeder ... fast ein jeder
- ein Pub in meinem Heimatkaff Muehldorf am Inn hat jedoch auf Rauchverbot keine Lust.
Wie geht sowas bei einem totalen Rauchverbot - ein kleines Schlupfloch hat der Gesetzgeber gelassen. Es darf in geschlossenen Raeumen geraucht werden, sofern die Lokalitaet eine Kleinkunstbuehne oder ein Theater ist bzw. das Rauchen zum aufgefuehrten Stueck gehoert z.B. im Rahmen einer Kunstdarbietung. So wurde die Uschibar eine Kleinkunstbuehne - Gaeste koennen auf Wunsch einen Laienschauspielervertrag unterschreiben und duerfen rauchen
. Die Wirtsleute nannten das taeglich aufgefuehrte Stueck "Am Tag als Uschi noch rauchen durfte"
Mittlerweile reagiert das Landratsamt ein wenig sauer
und hat der Gaststaette gleich einmal ein Bussgeld aufgedrueckt - das geht den Besitzern derweil am A..sch
vorbei, das muss erst ein Gericht beschliessen
, das es sich nicht um eine Kleinkunstbuehne bzw. ein Theaterstueck handelt und die Beamten koennen gerne auch die Schauspieler befragen ...
Eines steht fest ... falls die Uschibar den Prozess irgendwie gewinnen sollte, dann hat sich das Rauchverbot mal wieder richtig zum Affen gemacht
http://www.innsalzach24.de/muehldorf/uschibar-kleinkunstbuehne-is24-949196.htmlhttp://www.bgland24.de/bayern/uschi-bar-landratsamt-untersagt-rauchen-news-rosenheim24-952456.html