Man sollte eigentlich meinen, der Mann sei ausreichend bestraft worden.....
Hier ein
>>Artikel aus dem TA<<, der den Details meiner Meinung nach besser gerecht wird.
Das meinen die dazu involvierten Behörden/Kommissionen der Justiz aus CH und Thailand:
Es sei fraglich, welchen Zweck eine weitere Strafverbüssung in der Schweiz noch habe. Der Regierungsrat gehe davon aus, dass der Gesuchsteller aus seinen Fehlern gelernt habe und genügend abgeschreckt sei, sagte Justizkommissions-Präsident Hans Läubli
Die Rückfallquote sei gering und die Chance für eine erfolgreiche Wiedereingliederung werde sich verschlechtern, wenn der Gesuchsteller noch jahrelang inhaftiert bleibe, fügte Justizdirektor Martin Graf an. Er erwähnte Kosten für den Strafvollzug von noch 300'000 Franken. Die Ablehnung des Gesuchs entbehre jeder politischen und gesellschaftlichen Logik.
Die thailändischen Behörden hätten schriftlich erklärt, sie hätten keine Einwände gegen eine Begnadigung in der Schweiz.
Auch die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft hatte sich für eine Begnadigung ausgesprochen. Ein vergleichbares Delikt in der Schweiz wäre mit nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsentzug bestraft worden.
Abgelehnt ((97 : 72 Stimmen) haben das Gesuch mehrheitlich "juristische Laien", aber ihres Zeichens immerhin die gewählten Vertreter des Volkes im politisch rechtslastigen Kantonsrat von Zürich, die in Überzahl ausschließlich moralische Aspekte geltend machen. Wer weiß, eventuell würde der Bürger auf der Strasse in D A CH tendenziell mit einer ähnlichen Ablehnung (etwas über 57 %) reagieren? Beim Thema Drogenpolitik gehen die Emotionen schnell hoch und Meinungen weit auseinander.
Persönlich finde ich auch, dass man dem Mann (43) nach der bisher verbüßten Strafe, im Sinne einer in der Schweiz
manifestierten Resozialisierung als Vollzugsziel, nochmals die Möglichkeit geben sollte, etwas aus seinem Leben zu machen. Selbst aus rein pragmatischer Sicht würde ich als Kantonsrat für einen Erlass der restlichen Strafzeit stimmen.
Soviel ich weiß, beruht das Abkommen zwischen Thailand und der CH auf einem Vertrag, der Auslieferungen zur Verbüßung einer Haftstrafe im Heimatland ermöglicht, sofern die
zuständige Gewalt betreffend vorzeitiger Entlassung bei den thailändischen Behörden liegt. Heißt, dass entweder der amtierende König einen Verurteilten offiziell begnadigt oder die thailändische Obrigkeit, wie in diesem Fall, es den Behörden in der Schweiz freistellt, wie man weiter mit dem Gefangenen verfahren will. Ein Gnadengesuch an den König wird möglicherweise
einer der nächsten Schritte sein. Begnadigungen bei schweren Drogenvergehen sind da bisher grundsätzlich nicht vorgesehen.