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Autor Thema: Aufenthaltsbescheinigung (Deutsch)  (Gelesen 5772 mal)

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altf4

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Aufenthaltsbescheinigung (Deutsch)
« am: 24. August 2008, 10:45:49 »

Halloechen alle ...

weiss wer wie man unkompliziert in Thailand zu einer "Aufenthaltsbescheinigung" kommt und welche dokumente man ndafuer benoetigt ??


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boxo

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Re: Aufenthaltsbescheinigung (Deutsch)
« Antwort #1 am: 24. August 2008, 11:00:00 »

Moin,

gehe mit deinem Mietvertrag und deinem Pass zur deutschen Botschaft in der South Sathorn Road, Bangkok die stellen dir dort ein sogenanntes Residence Certificate aus. Kostet ca. 500 Baht.

Gruss

boxo
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altf4

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Re: Aufenthaltsbescheinigung (Deutsch)
« Antwort #2 am: 24. August 2008, 11:05:54 »

hmm .. klingt einfach ...
dumm ist nur das der Mietvertrag (der einfachheit halber) nicht auf meinen namen ausgestellt ist.

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boxo

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Re: Aufenthaltsbescheinigung (Deutsch)
« Antwort #3 am: 24. August 2008, 11:13:39 »

Ist dein Mietvertrag in Thai geschrieben komplett ? Bei mir war es so und mir wurde dann obwohl er auf meinen Namen läuft, wurde mir dann ein Blatt Papier und Stift gereicht ich sollte dann die Adresse selber übersetzen bzw. hinschreiben. Daraufhin wurde die Bescheinigung ausgestellt. Alternativ aber eigentlich nicht empfohlen.  ;)  Hast du Bekannte,Verwandte von deiner Freundin (Frau) sie sollen dir einen Mietvertrag schreiben auf diese Adresse mit deinem Namen. Fertig,Schön,Funktioniert.

Gruss

boxo
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john

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Re: Aufenthaltsbescheinigung (Deutsch)
« Antwort #4 am: 24. August 2008, 11:38:19 »

Ein Aufenthaltsbescheinigung fuer Thailand bekommt man bei der Dt. Botschaft gegen Vorlage des Reisepasses plus  Angabe der hiesigen Anschrift. Der hiesige Wohnort kann in den Reisepass eingetragen werden, muss aber nicht. Sonstige Dokumente brauch man nicht.

John
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xsarre

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Re: Aufenthaltsbescheinigung (Deutsch)
« Antwort #5 am: 24. August 2008, 13:47:58 »

@ john

Der Wohnort Thailand/Stadt/Dorf ,wird nur in den deutschen Reisepass eingetragen, wenn du eine Abmeldebestätigung aus Deutschland vorweisen kannst....  ;D.. Die andere Variante ist , die Botschaft stellt dir eine Aufenthaltsbescheinigung aus woraus hervorgeht, daß du deinen Erstwohnsitz in Deutschland hast und den Zweitwohnsitz in Thailand ::) Ein Paßeintrag der Variante ist nicht möglich !!!!
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john

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Re: Aufenthaltsbescheinigung (Deutsch)
« Antwort #6 am: 24. August 2008, 15:36:54 »

@xsarre

logisch, ich war davon ausgegangen das wenn einer sich in TH anmeldet, in DT abgemeldet ist. Wohnort im Ausland nur in Pass eintragen wenn in DT abgemeldet, da habe ich andere Erfahrung, habe 6 Jahre in Cairo gelebt und war nicht DT abgemeldet. Bei einem Passwechsel wurde von der Dt. Botschaft  Wohnort Cairo eingetragen, da wurde ich noch nicht mal gefragt.

John
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thaiman †

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Re: Aufenthaltsbescheinigung (Deutsch)
« Antwort #7 am: 27. August 2008, 09:26:59 »



       Ich warne vor Tricks, bei Ersten klappt's
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Man wird nicht reich von dem was man verdient, sondern von dem was man nicht ausgibt

jumbo

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Re: Aufenthaltsbescheinigung (Deutsch)
« Antwort #8 am: 30. August 2008, 12:11:46 »

@xsarre


Zitat
Der Wohnort Thailand/Stadt/Dorf, wird nur in den deutschen Reisepass eingetragen, wenn du eine Abmeldebestätigung aus Deutschland vorweisen kannst.... [

Seit wann wird in den Deutschen Reisepass die Wohnadresse eingetragen.....??? ??? ???

Selbst in Deutschland wird z.B. bei der Anmeldung eines KFZ der Reisepass nur dann akzeptiert, wenn gleichzeitig eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes des Wohnortes nicht aelter als 6 Monate vorgelegt wird.

Jedes deutsche Konsulat stellt eine Wohn- / Meldebescheinigung fuer den hiesigen Wohnort aus. Voellig problemlos, wenn man eine Abmeldebescheingung aus Deutschland hat und dort als neue Wohnadresse die thailaendische Adresse eingetragen ist. Kosten 20.-- Euro !!!

Jumbo
« Letzte Änderung: 30. August 2008, 12:16:02 von jumbo »
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evangelist

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Re: Aufenthaltsbescheinigung (Deutsch)
« Antwort #9 am: 08. September 2008, 18:57:36 »

Seit wann wird in den Deutschen Reisepass die Wohnadresse eingetragen.....??? ??? ???

Nicht die ganze Adresse, aber die Stadt (City of Residence) wird dann im Pass geändert.

Natürlich nur (siehe Vorredner) wenn die Abmeldebestätigung aus D vorliegt (nicht älter als 6 Monate).


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tom_bkk

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Re: Aufenthaltsbescheinigung (Deutsch)
« Antwort #10 am: 08. September 2008, 19:21:31 »

Hatte ich auch schonmal, nur 3 Anmerkungen zu Vorgaengerposts:

1. Kosten sind 20 Euro, es wird in Baht zum Tageskurs umgerechnet

2. 2003 wollte ich das haben, da hatte ich aber nur ein Tourist Visa ... wurde nicht akzeptiert (wurde dann in Non ImB gaendert, dann kein Problem)

3. 2005 hatte sich mein Wohnsitz gaendert ... als brauchte ich eine neue ... ich weiss es gibt auch eine von der Immigration umsonst, aber dann uebersetzen ... beglaubigen ... wurde von D angefordert, dann besser gleich von den Deutschen selber ...

Bedingungen gleiche ... Non Immigrant Visa ... kein Problem ... auch mein Mietvertrag laeuft auf jemanden anderen ... KEIN PROBLEM habe denen einfach eine Gehaltsabrechnung mitgebracht, da steht ja alles drauf - Addresse, Steuernummer etc.

Der Deutsche Beamte wollte jedoch garnicht soviel, er sagte - er braucht eine lesbare Anschrift naja, hatte ja das Kuvert des Gehaltszettels mit dabei ... schon wars fertig, keine 10min

ALLERDINGS: Die Abmeldebestaetigung muss da sein, sonst 1. Wohnsitz ist immer D, 2. ist TH auf dem Papier!

@Alt-F-4

Sag mal, du kommst mir bekannt vor ... kann das sein, das du zur Tsunamiezeit im Moon Bungalow (Samui) warst ... mir kommt dein Bild so bekannt vor, weiss nur nicht woher ...
 
« Letzte Änderung: 08. September 2008, 19:25:06 von tom_bkk »
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namdock

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Re: Aufenthaltsbescheinigung (Deutsch)
« Antwort #11 am: 30. September 2008, 20:20:09 »

Hallöchen,

ich weiß ja nicht für was die Aufenthaltsbescheinigung gebraucht wird - wenn es auf thailänisch sein darf:

ich bekomme meine Aufenthaltsbescheinigung bei der hiesigen Polizei, dort bin ich registriert (eigentlich müßten sich alle hier lebenden Ausländer bei der Polizei melden, so steht es zumindest in einem Rundschreiben einer Bangkoker Behörde).

Diese Bescheinigung gilt zum Anmelden für Autos und für alles andere in Thailand und ist kostenlos!

Eine Bescheinigung für Deutschland ( = in deutscher Sprache) habe ich noch nie gebraucht.

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