gilt der gute Rat, den Du Burianer gegeben hast, auch für Dich?
... benutze bitte vor dem Absenden ausgiebig die Vorschau-Funktion.
aus gut unterrichteter Quelle, weiss ich, dass er diesselbe regelmaessig benutzt.
Das Ausfliegen allerdings geht mit Eritreern nicht.
Ist aber nur eine der vielen Nationalitaeten, die nicht ausgeflogen werden koennen, aber in Deutschland auf der Fahndungsliste stehen.
Dein Vorschlag zur Loesung des Problems:
... wenn der sofort in Abschiebehaft genommen und alsbald ausgeflogen wird.
Wohin soll er/sie denn ausgeflogen werden?
In das Land der Herkunft, oder ins Land in dem er/sie die EU-Aussengrenze ueberschritten hat und einen Asylantrag haette stellen muessen (Dublin Abkommen)?
Wie sehen denn die Aufnahmekapazitaeten in Deutschland fuer Ausschaffungshaft aus?
Nicht dass du mir mit folgender Frage Provokation unterstellst, aber ist es moeglich, dass du neuerdings einen Schwiegersohn aus Eritrea hast ?