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Thailand-Foren der TIP Zeitung => Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten => Thema gestartet von: Laabmoo am 27. Juni 2015, 18:43:52

Titel: dem stiefsohn die royal thai army erparen
Beitrag von: Laabmoo am 27. Juni 2015, 18:43:52
hallo

Stiefsohn, 13 Jahre lebt seit drei Jahren mit mir und meiner Frau in Österreich.

ich hab mich jetzt ein bisschen informiert und herausgefunden das mit ca. 17 Jahren die Stellung/Musterung stattfinden soll.
mit 21 kommt man dann im Normalfall für 2 Jahre zum Heer.

jetzt gibts ein paar Möglichkeiten, ihm die sinnfreien 2 Jahre zu ersparen.

1.) adoption (sehr langwierig, schwierig, kostenintensiv)
2.) abgemilderte/weiche adoption (nicht ganz so langwierig, -"- schwierig, -"- kostenintensiv)
2.) Staatsbürgschaft (er kann wenn er zehn Jahre in Österreich ist, vermutlich relativ einfach Österreicher werden)
3.) angeblich gibts auch die Möglichkeit einer "hohen" Zuwendung bzw. vitamin b  {;
4.) ???

habt ihr mit dem thema Erfahrungen? mit einer anderen Staatsbürgschaft (es gibt ja meiner Information nach keine doppelten Staatsbürgerschaften mehr, verliert er ja auch alle rechte die Thailänder haben oder? (Grundkauf, Arbeitsberechtigung...)

bin für jeden TIP dankbar  ;}

lg laab
Titel: Re: dem stiefsohn die royal thai army erparen
Beitrag von: tom_bkk am 27. Juni 2015, 22:00:31
Weis nicht wie das in AT ist, aber in DE sind bei Thais schon zwei Paesse moeglich.
Titel: Re: dem stiefsohn die royal thai army erparen
Beitrag von: Non2011 am 27. Juni 2015, 22:11:33
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/26/Seite.260430.html
Titel: Re: dem stiefsohn die royal thai army erparen
Beitrag von: Laabmoo am 27. Juni 2015, 23:41:20
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/26/Seite.260430.html

danke für den link, da steht:
Zitat
Im Allgemeinen lässt das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht keine Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaften zu. Nur in bestimmten Sonderfällen ist dieser Grundsatz durchbrochen

Zitat
Wer die österreichische Staatsbürgerschaft durch Verleihung erwirbt, verliert dadurch grundsätzlich die fremde Staatsbürgerschaft. Wenn das bisherige Heimatrecht nicht den automatischen Verlust der Staatsbürgerschaft mit Annahme der österreichischen vorsieht, wird die österreichische Staatsbürgerschaft zuerst zugesichert. Danach muss die betroffene Person ihre bisherige Staatsbürgerschaft binnen zwei Jahren zurücklegen, um danach die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Nur wenn die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft wegen der von der Fremden/vom Fremden bereits erbrachten und von ihr/ihm noch zu erwartenden außerordentlichen Leistungen im besonderen Interesse der Republik Österreich (Verleihung im Staatsinteresse) liegt, verzichtet Österreich auf das Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband.
Titel: Re: dem stiefsohn die royal thai army erparen
Beitrag von: Micmac am 05. Juli 2015, 18:57:52
Wieso nicht einfach als Ladyboy zur Musterung antanzen ?  :-*

Braucht zwar ein wenig Mut und Übung aber letztlich wärs die kostengünstigste Variante.
Titel: Re: dem stiefsohn die royal thai army erparen
Beitrag von: Khun Tan am 05. Juli 2015, 19:03:30
 :D :D :D

Nicht auszudenken was passiert wenn der Ladyboy doch zum Wehrdienst verpflichtet wird. C--
Titel: Re: dem stiefsohn die royal thai army erparen
Beitrag von: malakor am 05. Juli 2015, 19:07:13
Warum soll man den jungen Kerlen eigentlich den Militaerdienst ersparen ?

Dort koennen sie doch etwas Disziplin lernen und sicherlich auch noch etwas anderes.
Titel: Re: dem stiefsohn die royal thai army erparen
Beitrag von: didiking am 15. Juli 2015, 16:44:04
@Laabmoo,

ein Bekannter ist mit einer Filippina in Deutschland verheiratet, die eine Tochter mitgebracht hat,
der wollte das die damals minderjährige Tochter auch in Deutschland bleiben darf, Adaption hätte ein Unsumme gekostet und wäre auch ungewiß.

So ein Verfahren zieht sich über Jahre hin und wenn abgelehnt, ist das Geld auch futsch.
Irgendjemand hat ihm dann den Tip gegeben, wenn man die Vaterschaft anerkennt, geht das viel schneller.

Also er hat dann die Vaterschaft von der mitgebrachten Tochter anerkannt, hat nicht einen Cent gekostet und war an einem Tag ( ich glaube mich zu entsinnen ca. 1 Stunde) erledigt. {*
ob das in Austria auch so abgeht, wäre zu überprüfen.

Gruß Dieter [-]
Titel: Re: dem stiefsohn die royal thai army erparen
Beitrag von: shaishai am 15. Juli 2015, 17:30:01
Warum soll man den jungen Kerlen eigentlich den Militaerdienst ersparen ?

Dort koennen sie doch etwas Disziplin lernen und sicherlich auch noch etwas anderes.


mal die videos gesehen, die so kursieren?
was soll der lernen?
wenn der vorgesetzte sagt, fummel am schwanz von deinem kollegen, dann lernt der was?
hast du sowas auch gelernt?


mfg
Titel: Re: dem stiefsohn die royal thai army erparen
Beitrag von: Suksabai am 16. Juli 2015, 11:14:07
@shaishai

du nimmst mir die Worte aus dem Mund!

 {* {* {* [-]

lg
Titel: Re: dem stiefsohn die royal thai army erparen
Beitrag von: KhunChang am 17. Juli 2015, 23:19:11
hallo

Stiefsohn, 13 Jahre lebt seit drei Jahren mit mir und meiner Frau in Österreich.

ich hab mich jetzt ein bisschen informiert und herausgefunden das mit ca. 17 Jahren die Stellung/Musterung stattfinden soll.
mit 21 kommt man dann im Normalfall für 2 Jahre zum Heer.

Mal eine blöde Frage: wenn der Stiefsohn in Ö lebt, wie soll ihn dann der thailändische Staat zu fassen kriegen für eine Musterung geschweige denn zum Militärdienst heranziehen können? Bei der nächsten TH-Einreise (zwecks Urlaub), wenn die 17 erreicht hat?
Titel: Re: dem stiefsohn die royal thai army erparen
Beitrag von: Philipp am 19. Juli 2015, 13:29:31
  Adoption hätte ein Unsumme gekostet ...

Eine Adoption ist kostenlos !
Selbst bei der deutschen Botschaft hat die Hilfe, Unterschrift und Versendung der Papiere nach Deutschland für die Umwandlung in deutsche Adoption nichts gekostet und auch das deutsche Gericht hat nichts verlangt.

Natürlich muss man für polizeiliches Führungszeugnis, Übersetzungen, Beglaubigungen zahlen, aber das ist nicht die Welt bzw. Unsummen.
Bei Einschaltung eines Rechtshelfers fallen natürlich größere Summen an, nur das braucht man doch nicht.