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Autor Thema: Neuregelung beim Visarun?  (Gelesen 34625 mal)

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arthurschmidt2000

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #240 am: 31. August 2014, 21:58:17 »

Eigentlich reicht es, die Miete nicht zu  bezahlen und schon wird man eine

Zitat
Art von Behinderung, unser gewolltes Zusammenleben zu beeinflussen!

verspueren.

Schlicht und einfach, dieses "Recht" ist viel zu  umfassend formuliert.

« Letzte Änderung: 31. August 2014, 22:03:25 von arthurschmidt2000 »
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Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

vicko

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #241 am: 31. August 2014, 22:20:43 »

Mit Verlaub, das ist so nicht richtig ! Denn, Ehefrau und oder Lebensgefährtin sind zwei paar Stiefel. - Verwandte ersten Grades und Ehefrau brauchen keine Zustimmung.

Genau so ist es.  {*

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Toni

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #242 am: 01. September 2014, 20:25:01 »

Wenn der Zukuenftige Ehemann/Frau in D schon laengere Zeit, nur von der Sozialhilfe lebt,sollte man doch darueber entscheiden koennen,die zukuenftige Braut/Braetigam auch noch durchzufuettern ,oder eben nicht.

Das ist ganz normale Praxis in dt. Behörden. Man sehe sich mal das Kleingedruckte bei den Einladungen an. 6 Jahre Haftung für Folgeschäden usw... Das erste was dann der zuständige Beamte einen SH-Empfänger fragt dürfte wohl sein: "Wie wollen Sie dafür geradestehen"?
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Non2011

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #243 am: 02. September 2014, 18:39:40 »

@Toni@

Also ein H4 Empfänger kann zwar Einladen, aber verbunden mit einer Verpflichtungserklärung ist das sinnlos. Die Verpfl. Erklärung müsste ein Dritter sodann übernehmen. Gehe im obigen Fall davon aus, das der Einlader ( noch ) nicht mit einer Thai verheiratet. Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen - wenn Verheiratet - ist eine Verpflichtungserklärung nicht notwendig. Da unser Grundgesetzt ( BRD ) den Schutz und die Belange der Familie besonders schützt ( ganz im Gegensatz zu TH ) kann und darf auch die Einreise in die BRD-  H4 hin oder her, nicht verweigert werden - es sei denn, diverse Straftaten der Ehefrau sind der Botschaft bekannt.
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dart

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #244 am: 20. Oktober 2014, 16:22:31 »

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uwelong

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #245 am: 20. Oktober 2014, 16:57:56 »

Also Reiner, da warst du 30 Minuten schneller als ich!





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Suksabai

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #246 am: 20. Oktober 2014, 18:19:02 »

Bitte versteht mich nicht falsch, ich will nicht motzen,
aber den Visarun nach Penang habe ich schon vor 25 Jahren gemacht C--

Aber toll, dass das noch immer geht [-]

lg
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Ich kann, wenn ich will. Und wer will, dass ich muss, der kann mich mal !

Non2011

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #247 am: 21. Oktober 2014, 08:28:01 »

@uwelong,

es handelt sich dabei um ein Vis. der Kat. - B - richtig ? Dieses berechtigt zu einem Aufenthalt von zunächst 90 Tagen - richtig ?

Setzt aber voraus, das a. in Thailand gearbeitet wird - oder es ist beabsichtigt in TH - ein Fa. zu gründen - richtig ?

Ausreise alle 90 Tage - richtig ?

Wenn aber nach, sagen wir 450 Tagen noch immer nicht a. Gearbeitet oder eine Fa. gegründet worden ist - was dann ?

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uwelong

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #248 am: 21. Oktober 2014, 08:46:27 »


Ich weiß es nicht!

Da es für mich nicht in Frage kommt, habe ich mich nicht weiter damit befasst!

Sollte nur zur Info dienen!
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joggi

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #249 am: 21. Oktober 2014, 09:17:58 »

Non Immigrant - B

Ist BUSINESS  Visum

Zum arbeiten ! Wenn man(n) ein WORKPERMIT hat........

Odr ist das nicht dein VISUM ?

Gruss
joggi
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dart

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #250 am: 21. Oktober 2014, 12:53:40 »

Laut Thaivisa gibt es auch in Penang Probleme mit der Ausstellung von Touristenvisa und ED - Visa

http://www.thaivisa.com/forum/topic/769871-in-penang-now-and-nobody-is-getting-a-education-visa-even-a-tourist-visa-is-a-big-mess/
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Non2011

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #251 am: 21. Oktober 2014, 14:52:59 »

@uwelong,

also mit Verlaub - Also Reiner, da warst du 30 Minuten schneller als ich! - wer das postet und dazu auch noch das erteilte Visum bildlich einstellt - muss ja 30 MInuten später dagewesen sein, oder irre ich mich da ? und dann das seltsame RE - auf meine Fragen ? ,,,, ich weiß es nicht, sollte nur zur Info dienen ,,,, Spielen wir hier im Sandkasten oder ,,,,,,,
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uwelong

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #252 am: 21. Oktober 2014, 15:02:01 »


Ja, das ist schon seltsam!
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Kern

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #253 am: 21. Oktober 2014, 15:06:38 »

Spielen wir hier im Sandkasten oder ,,,,,,,

Du sicher nicht, Non2011.
Denn Du hältst Dich ja meist in der Mecker-Ecke auf.
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Non2011

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Re: Neuregelung beim Visarun?
« Antwort #254 am: 21. Oktober 2014, 18:10:57 »

@uwelong,
,, Ja, das ist schon seltsam!,,  War das deine Antwort auf meine Feststellung / Frage ? Oder fragen wir einmal anderst ---- bei welcher Agentur lässt Du denn arbeiten ?

@Kern,
na ja, sehe das mal nicht so eng, aber wenn hier überwiegend immer alles Friede, Freude, Eierkuchen / dann getreu dem Motto ein ( Faulenzer ) Meckerer vertägt auch diese Board, oder vielleicht nicht ?

Und überhaupt, wer bei solchen Antworten von - uwelong - nicht Meckert, dem ist nicht mehr zu helfen !
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