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Autor Thema: Gerichtsurteil aus D-A-CH  (Gelesen 68887 mal)

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franzi

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #225 am: 20. Juli 2017, 08:09:32 »

Mord und Vergewaltigung
Selbstbezichtigungen von Asylbewerbern

Immer öfter bezichtigen sich Asylbewerber selbst, schwerste Straftaten in ihren Heimatländern begangen zu haben. Sie können in der Regel aus Deutschland nicht abgeschoben werden, wenn ihnen in der Heimat die Todesstrafe droht.


http://www.br.de/nachrichten/selbstbezichtigung-straftaten-asylbewerber-report-100.html

fr
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Wenn ich nur "hier" schreibe, meine ich Nakhon Si Thammarat und Umgebung

Lung Tom

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #226 am: 22. Juli 2017, 22:08:34 »



Gerichtsentscheid
Mann darf Ehefrau von Philippinen nicht nach Berlin holen

Ein 82-Jähriger heiratet eine Philippina, will sie nach Deutschland holen. Die Behörden verweigern ein Visum. Rechtens, so das Gericht.

Hier die Story:
https://www.morgenpost.de/berlin/article211322971/Kein-Visum-fuer-56-Jahre-juengere-Ehefrau-von-den-Philippinen.html
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samurai

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #227 am: 22. Juli 2017, 22:38:22 »

Waere er Homosexuell und sie ein Mann oder Transe saehe es sicher besser aus, koennte er doch den Diskriminierungsbonus nutzen.
Ehe fuer alle. Ich lache mich weg. Als Deutscher ist es mir zwar gestattet eine Thai zu heiraten, als Exildeutscher der in Thailand lebt und arbeitet, dabei leider nicht Reich wurde, sind die finanziellen und buerokratischen Huerden leider unueberwindbar.
Danke Teutschenland.

Jeder Neger kann eine deutche Tussi heiraten sofern er es uebern Teich schafft.
Sei Ihm gegoennt. Traurig das ich nach 13 Jahren Beziehung nicht dieselben Moeglichkeiten habe. Von hier ist der Teich doch ein wenig zu weit.
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Ein Leben ohne Strand ist Moeglich, aber sinnlos. 

Huangnoi

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #228 am: 22. Juli 2017, 23:45:19 »

Genau so ist es!!! }} }} Man kann nur  {/
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Helli

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Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #229 am: 23. Juli 2017, 20:12:02 »

Hoffentlich ist der Kollege noch so munter, dass er dieses Urteil nicht akzeptiert und bis zum EUGH geht. Es ist schon eine Unverschämtheit, wie Justiz und Verwaltung ohne nachvollziehbaren Grund in unser Privatleben eingreifen.
Ein Kumpel von mir hat Anfang letzten Jahres ebenfalls auf den Fillis geheiratet (Altersunterschied keine 15 Jahre). Seine Maus hat bis heute (trotz A1) noch kein Visum bekommen. Die dt. Botschaft in Manila hat sogar eigene Leute zu der Verwandtschaft der Maus geschickt (ohne deren Wissen) um ihr Umfeld auszukundschaften. Man kann es kaum glauben.
Selbst wenn die Frau des Kollegen eher als Altenpflegerin gedacht war (diesem Vorwurf hab' ich mich anfangs auch aussetzen müssen), was geht das die deutschen Behörden an? Es ist ja auch noch gar nicht so lange her, da wurden auf den Fillis sogar deswegen ganz offiziell Mädels angeworben.
Es wird komplett grotesk wenn man die illegale Migrantenplage dagegen sieht und auch registriert, dass die dt. Justiz mit muslimischen Kinderehen kein Problem hat! {/
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Ein Moselaner regt sich nicht über Dinge auf, die er nicht ändern kann.

Eddy03

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #230 am: 23. Juli 2017, 20:32:55 »

Genau so ist es!!!
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TeigerWutz

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #231 am: 13. Oktober 2017, 01:02:37 »

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„Meine Seele kriegt ihr nie“

Carl Campeau, franko-kanadischer UN-Mitarbeiter, wurde 2013 in Syrien entführt. Er war Acht Monate in der Gewalt der Jabhat al Nusra, dem Ableger von al Qaida in Syrien. Schließlich gelang ihm die Flucht. „Es war Qual und Verzweiflung“, sagt er. „Die Einsamkeit, die Angst nicht zu wissen was passiert, die Todesdrohungen.“ Er wurde in einem Kinderzimmer gefangen gehalten: „Zwei Quadratmeter groß. Ein Fenster. Ein Stockbett.“ Einer seiner Entführer konnte in Deutschland aufgegriffen werden und stand in Stuttgart wegen Beihilfe zur Entführung vor Gericht.
Am 20. September 2017, erging der Schuldspruch: >>> weiter

Es geht um die Frage, ob sich Kriegsverbrecher einfach so ein neues Leben aufbauen können.

http://www.br.de/themen/religion/carl-campeau-104.html
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« Letzte Änderung: 13. Oktober 2017, 01:08:46 von TeigerWutz »
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If you can't stand the heat - stay out of the kitchen!

nompang

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #232 am: 18. Oktober 2017, 13:07:28 »

Würde auch zu Satire passen, aber da ist ein anderes Thema dran ;]

   https://www.nzz.ch/zuerich/das-schreien-der-haehne-eine-juristische-realsatire-ld.1322412 
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Eine Stunde zu spät ist relativ pünktlich....Einstein in Thailand.

Benno

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #233 am: 18. Oktober 2017, 14:56:28 »

Würde auch zu Satire passen, aber da ist ein anderes Thema dran ;]
   https://www.nzz.ch/zuerich/das-schreien-der-haehne-eine-juristische-realsatire-ld.1322412 

Wie wahr ! - Das andere Thema ist der Muslimische Gebetsruf via Lautsprecher aus der Moschee.

Mich reisst er in meinem derzeitigen Urlaubsort Medan/Sumatra Indonesien mit diesem Islamischen Audio-Terror jeden Morgen in tiefdunkler Nacht um 4:43 Uhr brutal aus dem Schlaf:

Die exakten Audio-Terrorzeiten des Islam in Medan:

http://jadwalsholatimsak.info/index.php?id=152

Im Life-Video, das aber in der Realitat mit diesem unertraeglichen Gejaule ab 4:43 Uhr sogar ca. 1 Stunde andauert bei dem sich sogar der ausfuehrende islamische Schreihals selbst die Ohren zuhalten muss:





Einem Deutschen Schaeferhund ist dieser  Ruf zur Lobpreisung fuer Allah selbstverstaendlich auch sehr unangenehm:



Die Noch-Kanzlerin IM Erika Merkel und andere linksversiffte Gutmenschen sind dagegen der Meinung : Der Islam gehoere zu Deutschland - und diese im Video und im Bild dargestellte Horror-Szenarien sind ihre angedachte Zukunft in Deutschland, welche diese Abschaffer der Deutschen Kultur dem Deutschen Volke angedeihen lassen wollen:



« Letzte Änderung: 18. Oktober 2017, 15:04:37 von Benno »
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In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)

Lung Tom

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #234 am: 20. Oktober 2017, 19:46:24 »


 :}

Tollhaus Deutschland – Verwaltungsgerichtshof legalisiert Mehrfachehe eines Moslems
Veröffentlicht am 20. Oktober 2017 von conservo
(www.conservo.wordpress.com)

Von Georg Martin *)


Die Stuttgarter Zeitung berichtete, dass der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof nach Berufungsinstanz beschlossen hat, dass ein syrischer Moslem auch für seine Zweitfrau die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen darf, da das Prinzip der Einehe keinesfalls Bestandteil der freiheitsdemokratischen Grundordnung in Deutschland sei.

– Ein ungeheuerlicher Skandal!

Danach hat das Gericht de facto islamisches Recht in die deutsche Rechtsprechung übernommen. Bei einer solchen verblendeten Justiz darf man sich über nichts mehr wundern. Wahrscheinlich sprechen diese demnächst auch noch Scharia-Urteile.

Der 36-jährige Kurde syrischer Abstammung war 1999 nach Deutschland eingereist und heiratete im selben Jahr eine deutsche Frau. Aufgrund dessen beantragte der er kurze Zeit darauf die deutsche Staatsbürgerschaft („ein Schelm, der dabei Böses denkt“), die er im Jahre 2010 erhielt. Mit seiner deutschen Ehefrau bekam er zwischen 2010 und 2015 drei Kinder.

Doch dann kam der Stein ins Rollen, nachdem der Syrer eine weitere Vaterschaft eines im Jahre 2012 in Syrien geborenen Kindes anerkannte. Dabei stellte sich heraus, dass der Syrer in Syrien nur sieben Wochen (!) nach der Hochzeit mit seiner deutschen Frau in Deutschland heimlich seine Cousine, mit der er ein langjähriges Verhältnis hatte, als Zweitfrau geheiratet hatte.

Nachdem dies aufgeflogen war, wurde ihm die deutsche Einbürgerung wegen Betrugs und Bigamie widerrufen. Dagegen klagte der Syrer und der Fall wurde gerichtlich neu behandelt. Zwar gab der Verwaltungsgerichtshof Karlsruhe der Vorinstanz in Mannheim grundsätzlich Recht, dass der Moslem eine Bigamie bzw. Polygamie hätte angeben müssen, teilte aber wunderlicher Weise nicht die Auffassung der Vorinstanz in Mannheim, dass das Prinzip der Einehe ein Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland sei. – Man höre und staune mit offenem Munde!

Der Kurde gab als Begründung für die Zweitehe an, er habe seine Cousine 1999 geheiratet, nachdem seine heimliche Beziehung mit der Cousine in Syrien aufgeflogen sei. Nur durch die Heirat seiner Geliebten und Cousine habe er die Cousine vor der gesellschaftlichen Ächtung in Syrien retten können. Außerdem berief er sich als Moslem auf seinen muslimischen Glaube, der eine Mehrfachehe zulasse.

Als Muslim könne er sich jedoch nicht vorstellen, umgekehrt einer von mehreren Ehemännern einer Frau zu sein, gab er auf Nachfrage zu.

Seine zweite Ehefrau lebt mittlerweile ebenfalls in Karlsruhe. Und Deutschland bzw. die deutschen Steuerzahlern zahlen nun für zwei Ehefrauen und vier Kinder.

Bei solchen „Richtern“, bei solchen Gerichten, darf man sich nicht wundern, dass Muslime in Deutschland immer frecher und freister ihre Forderungen gegenüber der deutschen Mehrheitsgesellschaft stellen. Es ist nur eine Frage kurzer Zeit bis sich dieses Skandal-Urteil unter Muslimen herumgesprochen hat und damit der islamischen Mehrfachehe in Deutschland hunderttausendfach Tür und Tor geöffnet ist.

So wird der Islamisierung in Deutschland sukzessive Vorschub und Beihilfe geleistet, bis der Islam und die Scharia endlich in Deutschland implementiert sind.

*****
Georg Martin ist Dipl.-Ing., freiberuflicher Unternehmensberater, Freidenker und deutscher Patriot sowie seit vielen Jahren Kommentator bei conservo.

Quelle:
https://conservo.wordpress.com/2017/10/20/tollhaus-deutschland-verwaltungsgerichtshof-legalisiert-mehrfachehe-eines-moslems/
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Huangnoi

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #235 am: 31. Oktober 2017, 14:39:24 »

Es gibt zwar noch kein Urteil, trotzdem würde es mich sehr freuen:

Schadenersatzansprüche von Kohl anscheinend mit Tod des Altkanzlers verfallen

Die Schadenersatzansprüche von Helmut Kohl an seine Biografen Heribert Schwan und Tilman Jens sind anscheinend mit dem Tod des früheren Bundeskanzlers verfallen.

Kohls Witwe und Alleinerbin Maike Kohl-Richter würde demnach leer ausgehen, heißt es in der aktuellen Ausgabe des Magazins "Spiegel" unter Berufung auf Rechtsexperten.

"Geldentschädigungsansprüche für Verletzungen von Persönlichkeitsrechten sind nicht vererblich", zitierte der "Spiegel" die Hannoveraner Jura-Professorin Jutta Stender-Vorwachs.

Entscheidend ist demnach dabei, dass die Ansprüche Kohls zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht rechtskräftig waren.

Zwar hatte das Landgericht Köln Kohl im April 2017 wegen der unabgesprochenen Veröffentlichungen eine Million Euro Schadenersatz zugesprochen.

Als der Altkanzler dann im Juni starb, war der Rechtsstreit darüber aber noch offen, da beide Seiten Berufung eingelegt hatten.

Darüber will das Kölner Oberlandesgericht dem Bericht zufolge am 15. Februar verhandeln.

"Schmerzensgeldansprüche haben eine heilende Funktion", sagte Stender-Vorwachs" dazu weiter dem "Spiegel".

"Sie sollen der betroffenen Persönlichkeit etwas Gutes tun." Dieses Ziel könne aber nach dem Tod des Geschädigten nicht mehr erreicht werden.

Die Anwälte Kohls sowie die Autoren wollten sich laut "Spiegel" nicht zu dem Fall äußern. Der mitverklagte Heyne-Verlag äußerte demnach aber die Erwartung, das Oberlandesgericht werde die Klage "aus erbrechtlichen Gründen abweisen".

Schwan und Jens sind die Autoren des 2014 erschienenen Buchs "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle". Bei dem Streit geht es vor allem um Textpassagen zu vertraulichen Äußerungen Kohls über andere Politiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.

https://de.yahoo.com/nachrichten/schadenersatzanspr%C3%BCche-kohl-anscheinend-tod-altkanzlers-verfallen-102647032.html
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udo50

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #236 am: 31. Oktober 2017, 15:20:51 »

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Gruß Udo

Wonderring

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #237 am: 31. Oktober 2017, 17:16:59 »

Moin zu #234 und gleichlautend argumentierend moechte ich mir auch gerne eine 2. Frau aus TH oder , wenn es "einfacher' waere, sogar eine aus D nehmen koennen. Ein Versuch waer es doch wert, als Praezedenzfall in die andere Richtung!?

Aussichten scheinen gut.....,

Alles natuerlich freiheitlich-demokratisch (grundsaetzlich !) nach grundsatzgeordneter Rechtssprechung legitimiert.

Wie geht nicht? Warum ?

Das waere dann aber Diskriminierung, sollten einige Menschen dann doch nicht gleich sein?  Bzw. muesste es dort dann nicht mittlerweile 2 Gesetzbuecher geben, fuer die einen und fuer uns?

Unglaublich, ich denk mal die naechste Instanz wird es wieder richten (wenn es sie dann gaebe)?

LG W.
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franzi

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #238 am: 06. November 2017, 15:06:55 »

Amtsgericht bestätigt: Fristlose Wohnungskündigung wegen AfD-Mitgliedschaft rechtens

https://dieunbestechlichen.com/2017/11/amtsgericht-bestaetigt-fristlose-wohnungskuendigung-wegen-afd-mitgliedschaft-rechtens/

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Bruno99

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #239 am: 06. November 2017, 15:15:25 »

Amtsgericht bestätigt: Fristlose Wohnungskündigung wegen AfD-Mitgliedschaft rechtens

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