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Autor Thema: Meldebescheinigung Einwohnermeldeamt Deutschland  (Gelesen 4289 mal)

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Allgeier der 2.

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Meldebescheinigung Einwohnermeldeamt Deutschland
« am: 25. Juni 2015, 13:07:57 »


Die Tage wollte ich mit meinem Blog auf einen anderen Hoster umziehen und habe mir gedacht das so eine "de- Endung" auch gut ausschaut. In meinen Gedanken bin ich ja noch in Deutschland gemeldet und dacht mir in meinem Leichtsinn das man da das Einwohnermeldeamt bei uns auf dem Dorf anschreibt und die fragt ob sie einem so eine Meldebescheinigung schicken koennen.

"In der Antwort steht nur das nach ihrem Kenntnisstand ich schon seit Jahren in Thailand wohne und in Deutschland nur sporadisch. blabla, Bussgeld, Ordnungsgeld"

Die Antwort gibt mir natuerlich wieder zu denken.

Bin ich jetzt in Deutschland gemeldet oder nicht? Ich beziehe noch Einnahmen in Deutschland, das war meine Annahme das ich mich nicht in Deutschland abmelden kann. Oder doch?
Bin ich meldepflichtig in Deutschland oder nicht? Auf der deutschen Botschaft verlangen sie immer einen Horrorpreis fuer den deutschen Pass wenn man noch in Deutschland gemeldet ist. Das war eigentlich auch ein Punkt warum ich das Einwohnermeldeamt nach einer Meldung fragte.

Der Alex hat irgendwo mal einen Satz geschrieben:

"Er ist ein im Ausland lebender Deutscher wo noch in Deutschland gemeldet ist"  Oder so aenlich. Das gibt es dann eigentlich gar nicht.

Da fragt mal die Staatsdiener was und was kommt als Antwort, Ordnungsgeld, Bussgeld. 

Frage:

Kann ich mich in Deutschland abmelden auch wenn ich dort noch Einkuenfte erziehle? Hat jemand praktische Erfahrungen damit?

Nachdenklicher Allgeier
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karl

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Re: Meldebescheinigung Einwohnermeldeamt Deutschland
« Antwort #1 am: 25. Juni 2015, 13:38:44 »

wenn Du einen Steuerberater hast und der gut ist, frag den.
Der kann das mit den jeweiligen Steuernplicht  abklären.
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Alex

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Re: Meldebescheinigung Einwohnermeldeamt Deutschland
« Antwort #2 am: 25. Juni 2015, 13:53:49 »

Hier wird m.E. Steuer Recht :: Pflicht u. Meldewesen u. Meldepflicht durch einander gewürfelt !

Ich habe Deutschland nie verlassen , zahle dort meine Steuern u. meine Pflegeversicherung !

Wenn man es richtig abwägt , die Abschreibungs- Möglichkeiten eines voll Steuerabzugsberechtigten

der anderen Form , der in Deutschland abgemeldeten gegenüber stellt , könnte es sein , daß sich

so mancher in meiner Konstellation besser stellt ! Steuerliche Angelegenheiten werden schon seit

je her von Fachleuten in der Sache für uns erledigt ... mit solchen Dingen haben wir uns nie beschäftigt .

Melderecht ... Pflicht : eine Wohnungsummeldung geht , in Bayern auch auf dem Lande Problemlos

online von statten .
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Allgeier der 2.

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Re: Meldebescheinigung Einwohnermeldeamt Deutschland
« Antwort #3 am: 25. Juni 2015, 14:02:29 »

Das mit der Steuerpflicht macht mir keine Sorgen. Der  Fachausdruck ist wohl "beschraenkt Steuerpflichtig" in meinem Fall. Aber mir geht es um die Meldepflicht.

Ich bin jetzt  am durchlesen wie es im Bezug zum Melderecht ist. Eigentlich muesste ich in Deutschland abgemeldet sein wenn ich das richtig verstanden habe. Nur auf der Botschaft und der Reisepassbeantragung hat das auch niemand interesiert und dort wurde im Heimatort nachgefragt.

Hier erklaeren sie es ganz gut:

http://wirelesslife.de/wohnsitz-abmelden-umzug-ins-ausland/
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malakor

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Re: Meldebescheinigung Einwohnermeldeamt Deutschland
« Antwort #4 am: 25. Juni 2015, 14:10:44 »

Das Melderecht hat mit dem Steuerrecht nichts zu tun.
Das Melderecht regelt die melderechtlichen Vorschriften:               http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Moderne-Verwaltung/Verwaltungsrecht/Meldewesen/Bundesmeldegesetz/bundesmeldegesetz_node.html


Das Steuerrecht knuepft an den steuerlichen Wohnsitz an.            http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/wegzug-aus-deutschland-fester-wohnsitz-und-gewoehnlicher-aufenthalt.html

Man ist in DE unbeschraenkt oder beschraenkt steuerpflichtig, je nach dem, wo man seinen (steuerlichen) Wohnsitz hat (siehe oben).
https://de.wikipedia.org/wiki/Unbeschr%C3%A4nkte_und_beschr%C3%A4nkte_Steuerpflicht



Ich habe meinen steuerlichen Wohnsitz seit 11 Jahren in Thailand, beziehe aber Einkuenfte in DE.

Hinweis:     zwischen DE und Thailand besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA):    https://de.wikipedia.org/wiki/Unbeschr%C3%A4nkte_und_beschr%C3%A4nkte_Steuerpflicht


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Allgeier der 2.

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Re: Meldebescheinigung Einwohnermeldeamt Deutschland
« Antwort #5 am: 25. Juni 2015, 14:24:19 »


Vergessen wir ganz einfach das Steuerrecht in diesem Fall.

Zum Melderecht:

Lebt jemand das ganze Jahr hier und ist trotzdem noch in Deutschland gemeldet?
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malakor

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Re: Meldebescheinigung Einwohnermeldeamt Deutschland
« Antwort #6 am: 25. Juni 2015, 14:29:47 »


Vergessen wir ganz einfach das Steuerrecht in diesem Fall.

Zum Melderecht:

Lebt jemand das ganze Jahr hier und ist trotzdem noch in Deutschland gemeldet?

Erwartest du, dass sich jemand selbst der Verletzung der Meldepflicht bezichtigt ?
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Alex

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Re: Meldebescheinigung Einwohnermeldeamt Deutschland
« Antwort #7 am: 25. Juni 2015, 14:36:59 »

Zitat
Melderecht vs. Steuerrecht

Dein Wohnsitz ist aus steuerlich und melderechtlicher Sicht etwas komplett unterschiedliches. Für das Steuerrecht ist die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt komplett unerheblich.

Das Steuerrecht definiert deinen Status anhand des gewöhnliches Aufenthaltsortes, der nicht zwingend deiner Meldeadresse entsprechen musst. So kann es gut möglich sein, dass du auch nach der Abmeldung noch steuerpflichtig bist.

Der Link von Allgeier erklärt es eigentlich recht gut ...

Zitat
Das Steuerrecht knüpft an den steuerlichen Wohnsitz an.
 

Das mag ja alles sein , es würde hier wirklich zu weit führen alle " Ausnahmen von so einem einfachen Satz "

hier darzustellen , dafür gibt es berufliche Spezialisten die das viel besser können . Außerdem sind die

auch fit in allen Änderungen die sich so einfinden in dieser komplizierten Materie ! Der Link von Allgeier

erklärt es wirklich gut , kann aber auch nicht in den Ausnahmen einen Steuerberater ersetzen . Der

rechnet Dir auch ( auf Deine Kosten ) aus  wo Du Dich besser stellst . Also der Rat von Karl , sich an

berufener Stelle beraten zu lassen hat was ! Selbst Finanzbeamte konnten meiner Steuerkanzlei

anfänglich nicht immer ganz folgen , mussten sich aber letztendlich von deren Steueranwälten

eines besseren belehren lassen .


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Allgeier der 2.

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Re: Meldebescheinigung Einwohnermeldeamt Deutschland
« Antwort #8 am: 25. Juni 2015, 14:49:20 »


Ich bin jetzt seit 6 Jahren die ganze Zeit in Thailand und es hat sich bis jetzt noch nie jemand dafuer interessiert ob ich in Deutschland gemeldet bin oder nicht.

Im Gegenteil, letztes Jahr bei der Reisepass haette ich den Pass billiger bekommen wenn ich in Deutschland abgemeldet waere. Und dort wurde im Heimatort nachgefragt ob derjenige noch dort gemeldet ist. Auch auf dieses kein Schreiben warum man sich denn nicht abmeldet.

Ob sich jemand der Verletzung der Meldepflicht bezichtigt oder nicht. Ist hald eine Frage. Nichts weiter.

Ich habe keine Probleme mit den Steuern sondern wollte eine "de-Domain" beantragen und machte dies weil ich dachte das ich in Deutschland noch gemeldet bin. Aber das ist wohl nicht so. Aber interessiert hatte es bis jetzt auch niemanden von den Behoerden. Und jetzt habe ich sie mit meiner Anfrage wohl geweckt.

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Re: Meldebescheinigung Einwohnermeldeamt Deutschland
« Antwort #9 am: 25. Juni 2015, 14:54:49 »

Das erinnert mich an den " superschlauen " Somprit , der es unbedingt

vom Thai Gesundheitsministerium wissen wollte , wie es um die PKV für

Ausländer steht ... das Ergebnis aufgeweckter Thai Beamten ist jedem

bekannt , nachdem es in Udon Thani , Khon Kaen u. CNX schon eingeführt

 war ! !
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Re: Meldebescheinigung Einwohnermeldeamt Deutschland
« Antwort #10 am: 26. Juni 2015, 01:47:14 »

@Allgeier
wenn du " gut freunde " bei den Behörden in Deutschland hast kann es Dir sogar passieren das du von Amtswegen abgemeldet wirst .
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Re: Meldebescheinigung Einwohnermeldeamt Deutschland
« Antwort #11 am: 25. Juli 2015, 06:25:18 »

Es ist von Fall zu Fall unterschiedlich , hab mich vor 8J abgemeldet und bekomme dadurch 200€ mehr Rente. Ein Antrag beim Finanzamt
und von der jährlichen Steuererklärung auch befreit . Besser geht´s nicht ( für mich ) 
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Alex

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Re: Meldebescheinigung Einwohnermeldeamt Deutschland
« Antwort #12 am: 25. Juli 2015, 06:44:44 »

Mike , die Rechnung stimmt so nicht , da Du die zuvor erhaltenen KK Zuschüße nicht

mit eingerechnet hast und ganz vergessen hast , das der Normal Rentner mit seinen

Abzugsfähigen Auslagen ebenfalls keine Steuer zu entrichten hat und eine Freistellung

von der Abgabe der Steuererklärung so wie Du bekommt. Gruß Alex
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Re: Meldebescheinigung Einwohnermeldeamt Deutschland
« Antwort #13 am: 25. Juli 2015, 06:58:59 »

Hallo Alex , Ich beziehe 2 Renten , die KV + Pflegeversich. macht bei mir diese Summe aus. Kannst mir ruhig glauben .
Diese 200€ zahle ich seit 8J private deutsche KV und bin in Thailand sehr gut versichert.
Viele Rentner wissen nicht, dass man auch als Rentner die Einkommensteuererklärung weiter abgeben muss. Alles über den Freibetrag muss
versteuert werden , oder ?
Das neue Finanzamt für die Auslandsdeutschen in Brandenburg holt sich die Infos die sie brauchen um sich die Steuerflüchtlinge zu holen .
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udo50

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Re: Meldebescheinigung Einwohnermeldeamt Deutschland
« Antwort #14 am: 25. Juli 2015, 14:38:00 »

Hallo isaan.mike

       
Zitat
    Viele Rentner wissen nicht, dass man auch als Rentner die Einkommensteuererklärung weiter abgeben muss. Alles über den Freibetrag muss
versteuert werden , oder ?

  Wo kann ich denn im WWW erfahren wie hoch im Einzelfall der Freibetrag ist.?

   Schönes Wochenende Udo 
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Gruß Udo
 

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