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Autor Thema: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft  (Gelesen 42706 mal)

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karl

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Re: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft
« Antwort #165 am: 25. Mai 2012, 08:37:38 »

Ich hatte in DL jahrelang viele Etablissements mit technischen Dingen ausgestattet.
Mein Einzugsgebiet war von ca. München bis Karlsruhe und da vor allem welche, wo Thais gearbeitet haben.
Aus dieser Erfahrung heraus und bei vielen Gesprächen mit den Damen kann ich schon ziemlich genau behaupten, daß es 95% Isaanies sind oder waren.
Und nicht wenige von denen haben nur geheiratet um dem Gewerbe nachzugehen. Die Noch-Ehemänner erhalten dafür eine nicht kleine monatliche Abfindung.
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malakor

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Re: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft
« Antwort #166 am: 25. Mai 2012, 08:46:24 »

Das ist doch eine tolle Angelegenheit : der Ehemann bekommt von der Nu... eine monatliche Rente.
Wenn er Moslem waere, koennte er doch 4x kassieren.
Wahrscheinlich wuerde er ja auch noch Hartz4 oder spaeter 5 oder 6 bekommen.

Armes Deutschland.    Ich kann nur von Glueck sagen, dass meine Eltern das nicht mehr erleben muessen.
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arthurschmidt2000

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Re: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft
« Antwort #167 am: 25. Mai 2012, 09:49:14 »

Was Du hier so lauschig beschreibst, das ist in anderer Form schon längst Realität. Wandert ein Muslim mit seinen ihm rechtlich angetrauten Frauen nach Deutschland ein, werden diese Ehen natürlich von den deutschen Ämtern anerkannt und finden selbstverständlich auch ihren Eingang in die Regelsatzbemessung.

Nehmen wir nun mal an, besagter Einwanderer erwirbt Rentenansprüche in D. Verstirbt er, erhalten alle seine Frauen einen Anteil der Hinterbliebenenrente. Da das zum Leben für jede der Frauen dann zu wenig ist, wird selbstverständlich für jede auf GRUSI Niveau aufgestockt.

Ich glaube, der juristische Fachbegriff für so etwas völlig legales lautet Inländerdiskriminierung.
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Alex

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Re: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft
« Antwort #168 am: 25. Mai 2012, 09:51:10 »

Aber hallo ... Scheinehen stehen im Strafgesetzbuch ... bei Feststellung Ausweisung für den ausländischen Partner .

Im Ösi Land ..... 100 .. 300 Fälle .. eine Deutsche Statistik dazu habe ich nicht gefunden

Zitat
„100 oder 300 Fälle“

Doch wie viele Scheinehen gibt es tatsächlich? Über ihre Anzahl gibt es nur Vermutungen. Gerald Tatzgern vom Bundeskriminalamt geht von einer „dreistelligen Zahl“ aus. Ungefähr, denn „ob es 100 oder 300 sind, kann ich nicht sagen“.

Im Jahr 2008 wurden laut Statistik Austria 27.075 Ehen zwischen Österreichern geschlossen. Und es gab 6353 Fälle, in denen ein Partner nicht Österreicher war. Gesondert ausgewiesen in der Statistik sind dabei Eheschließungen zwischen Österreichern und 2238 Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien sowie 856 Personen aus der Türkei. Allesamt Scheinehen? Nein, aber die beiden Nationalitäten bilden jene Gruppe, in der die Polizei Scheinehen am häufigsten vermutet.

http://diepresse.com/home/panorama/integration/504042/Scheinehe_Heiraten-fuer-die-Aufenthaltsbewilligung

Auf jeden Fall müßten die nach einem unanfechtbaren Gerichtsurteil ja auch in der Kriminal Statistik auftauchen .....

Nun da rangieren Thailändische Staatsbürger im fast nicht erfassten Bereich .... und das über die letzten Jahre !

Zitat
2010 wurden rund 382.000 Eheschließungen in Deutschland gezählt.

und rechtlich gesehen ....

Zitat
Gegen einen Fremden, der eine Ehe geschlossen, sich für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung oder eines Befreiungsscheins auf die Ehe berufen, aber mit dem Ehegatten ein gemeinsames Familienleben im Sinn des Art. 8 EMRK nie – also zu keiner Zeit – geführt hat, kann ein bis zu zehnjähriges Aufenthaltsverbot erlassen werden (§ 60 Fremdenpolizeigesetz – FPG).

Die Ehen zwischen Deutschen und Ausländerinnen sind auf dem Vormarsch

Zitat
Zunahme bei der Heiratsmigration von Frauen: Entgegen dem allgemein rückläufigen Trend bei den Eheschließungen in Deutschland nehmen interethnische Ehen seit Jahren deutlich zu. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 1989 rund 36.000 Ehen zwischen Deutschen und Nichtdeutschen geschlossen. Im Jahr 2004 waren es bereits 60.198 Eheschließungen. Das sind fast 16 % aller Ehen, die im vergangenen Jahr in der Bundesrepublik geschlossen wurden.

Bei der Zunahme gibt es deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede: Im Zeitraum 1989-2000 hat sich die Zahl der Eheschließungen zwischen deutschen Männern und ausländischen Frauen etwa verdoppelt (1989: 15.670; 2000: 31.517), während die Zahl der Ehen zwischen ausländischen Männern und deutschen Frauen nur um rund 18 % stieg (1989: 20.216; 2000: 24.535). Dies kann als ein Indiz für die Zunahme von Heiratsmigration von Frauen gewertet werden.

aber hierüber habe ich keine Statistik gefunden , die Länder spezifische Schein Ehen darstellt

Zitat
Einen weiteren Hinweis darauf liefern die Zuwandererzahlen aus Entwicklungs- und Schwellenländern wie Thailand und Brasilien. Diese zählen seit den 1970er Jahren als „klassische Herkunftsländer“ für interethnische Heiratsmigration: Von mehr als 6.800 Zuzügen aus Thailand nach Deutschland im Jahr 2002 sind 80 % Frauen. Der Frauenanteil der rund 4.700 Einwanderer aus Brasilien lag im selben Jahr bei 75 %. Ende 2004 lebten 27.176 brasilianische Staatsbürger, davon 20.422 Frauen (75 %), und insgesamt 48.789 Menschen mit thailändischer Staatsangehörigkeit, darunter 41.779 Frauen (86 %), in Deutschland.

aber auch hier sind es mehr Ost Europäerinnen als Asiatinnen die es betrifft

Zitat
Aktuelle Herkunftsländer: Schätzungen gehen davon aus, dass die Heiratsmigration zwischen westeuropäischen Männern und asiatischen Frauen insgesamt stagniert, während die Eheschließungen mit Frauen aus Mittel- und Osteuropa in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Als wichtige Herkunftsländer sind hier vor allem Polen, Tschechien sowie die Russische Föderation zu nennen.

Damen aus Polen und Rußland führen dieses Feld an

Mit 2.535 Ehen zwischen thailändischen Frauen und deutschen Männern ist Thailand die dritthäufigste an interethnischen Ehen in Deutschland beteiligte Nation. ( 2003 )

Aber schon wieder , hier wird vom Thema abgelenkt ... hier geht es nicht um kriminelle Scheinehen um in der Prostitution in Deutschland tätig zu werden ,

hier geht es um zeitlich auf max. 90 Tage befristete " Besuchs Visa " für die ein Garantie Steller in Deutschland die " alleinige Haftung " übernimmt und die Frage

welche Risiken die Deutsche Botschaft vom Deutschen Volk mit dem Totschlag Argument der  nicht " bewiesenen Rückkehrwilligkeit " beschert  .

Einfach Lächerlich die verschiedenen Einwürfe hier ... die Deutsche Botschaft wolle Liebeskaspare vor eventuellen materiellen Enttäuschungen bewahren .

Dies ist weder die ordinäre Aufgabenstellung einer Botschaft noch eines Standesbeamten einen erwachsenen Menschen dahin gehend zu bevormunden !

Hinter dem Antrag auf ein Besuchsvisum eine eventuelle Scheinehe zu vermuten sollte die Botschaft gefälligst den Ermittlungsbehörden in D überlassen

und nicht im Vorfeld schon größtenteils über einen Kamm mit General Verdächtigungen unbescholtene Betroffenen Bürger in ein schlechtes Licht setzen .

@ Ralf 338

mit dem BfM macht die Schweiz natürlich den Bock zum Gärtner

Zitat
Jain Rückkehrwilligkeit ist schon DAS Totschlagarument. Da es sich weder 100% beweisen noch widerlegen lässt, bleibt immer ein Ermessenspielraum.

Ermessensspielraum was für ein Wort , wenn man sich die Praxis der Ermessung anschaut , wo ist da Platz zum spielen ?

Hier wird weiter ohne klare Richtlinien , die für jeden Antragsteller öffentlich sichtbar in der Regel nur bei bestehenden Besitz von der Rückkehrwilligkeit ausgegangen .

Familie , Kinder andere Bindungen ans Heimatland bleiben vollkommen unberücksichtigt ... im Gegenteil sie werden für eine Ablehnung mißbraucht !

Vielleicht sollte man wirklich jeden Antrag wie " RAMA 6 " meint mit folgender Begründung versehen

Zitat
Im Antrag zum Visum schreibt man unter "Grund der Reise"

Zum Kennenlernen des Umfeld,meiner Familie,der Wohnsituation,des Klima und der Ernährungsfrage,meines zukünftigen Ehepartners.
Nach dem unter Artikel 6 Abs.1 GG. stehenden Recht des Eheschließungsfreiheitsrecht,nach den Artikeln 8(1),12 und 13 der EMRK.

Dann kann die Botschaft jedenfalls nicht mehr so einfach und lapidar ablehnen ohne Begründung . Ein schneller Klageweg ist somit möglich

ohne über die oft zwecklose Remonstration zu agieren .  Meinen Thaifreunden werde ich diesen Passus bei der nächsten Antragstellung

jedenfalls empfehlen und abwarten wie sich die Botschaft dazu äußert .
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arthurschmidt2000

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Re: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft
« Antwort #169 am: 25. Mai 2012, 10:35:34 »

Zitat
Aber hallo ... Scheinehen stehen im Strafgesetzbuch ...

Meinem Wissen nach ist das Eingehen einer Scheinehe wenigstens in Deutschland nicht strafbewehrt. Unter Strafe steht allerdings, wenn z.B. zur Erschleichung einer Aufenthaltsbewilligung der Behörde falsche Angaben gemacht werden.

Beweispflichtig ist in diesem Fall die Behörde. Hier im Einzelfall prüfen zu wollen, das ist natürlich mit erheblichem Aufwand verbunden. Um diesen Aufwand möglichst gering zu halten macht man es sich einfach und sorgt dafür dass die Zahl der potentiellen Verdachtsfälle gering bleibt.

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Alex

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Re: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft
« Antwort #170 am: 25. Mai 2012, 10:46:35 »

 Arthur

Zitat
>>>  Verwaltungsgericht Berlin vom 05.09.2007: Auch nach der Änderung des Aufenthaltsgesetzes am 28.08.2007 trägt im Rahmen eines geltend gemachten Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung der ausländische Ehegatte die Beweislast dafür, dass beide Ehegatten die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft beabsichtigen. Es reicht also nicht, dass der deutsche Ehegatte eine Beziehung will, der ausländische aber nur eine Aufenthaltserlaubnis. Der Umstand, dass den Ehegatten für die Kommunikation keine jeweils von beiden beherrschte Sprache zur Verfügung steht, spricht gegen die Ernsthaftigkeit der Eheschließung.>>>


Folgen einer Scheinehe


Zitat
Kommt es zum Streit der Eheleute in einer Scheinehe muss der Ausländer damit rechnen, dass die Mitteilung des Scheinehencharakters seiner Beziehung an die Ausländerbehörde zum Verlust seiner Aufenthaltserlaubnis führt. Es kann dann zur Rücknahme von langjährig erteilten Aufenthaltserlaubnisse kommen (Vgl. etwa VG Göttingen - 3 B 177/03, Beschluss vom 15.08.2003).


Strafbarkeit einer Scheinehe

Zitat
Scheinehen sind strafbar. Das Eingehen einer solchen Ehe mit einem Ausländer allein zu dem Zweck, diesem den Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, erfüllt nach dem OLG Düsseldorf (22.12.1999 - 2b Ss 542/99) den Straftatbestand des Einschleusen von Ausländern gemäß § 92 a AuslG (vgl. unten zu den gesetzlichen Vorschriften). Wer also für die Eingehung einer Ehe Geld hingibt, muss damit rechnen, dass er und der Ehepartner bestraft werden.

In einem Fall in Hamburg im Jahre 2003 führte die Selbstanzeige einer Frau allerdings zu einer vergleichsweise harmlosen Geldstrafe in Höhe von 250 Euro. Wenn ein Ausländer eine Scheinehe nicht fortführen will und sich nach Scheidung dieser Zweckehe mit einem neuen Partner vermählen will, wäre es sinnvoll, eine Ehescheidung einzuleiten - und zwar nach den obigen Ausführungen völlig unabhängig davon, ob nun dieses Scheidungsverfahren in An- oder Abwesenheit des Ausländers beendet wird. Denn entscheidend ist, dass auch der Neuverehelichungswunsch eines geschiedenen bzw. ledigen Ausländers vom deutschen Ausländerrecht respektiert wird und im Rahmen eines Visums bei einer deutschen Auslandsvertretung als Grund für die Einreise angegeben werden kann.

Besonders fatal ist es, wenn es anlässlich der Feststellung einer Scheinehe zu einer Ausweisung/Abschiebung des Ausländers kommt oder sogar zur Rücknahme einer Einbürgerung (Dazu das BVerwG vom 9.9.2003, Aktz. 1 C 6.03). Das Verwaltungsgericht Mainz (VG Mainz  vom 15.04.2002, Aktz.: 291/02.MZ)  hat den Antrag einer Antragstellerin auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung ihrer Ausweisung abgelehnt, weil diese offensichtlich rechtmäßig sei. Die Antragstellerin habe einen Ausweisungsgrund verwirklicht, indem sie wiederholt gegen die ausländergesetzliche Regelung verstoßen habe, wonach der bestraft wird, der unrichtige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen eine Aufenthaltsgenehmigung zu beschaffen. Diese Vorschrift wurde auf die Scheinehe angewendet, weil die ausländische Antragstellerin  mehrmals wahrheitswidrig gegenüber der Ausländerbehörde erklärt hatte, sie lebe mit ihrem deutschen Ehemann zusammen.

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/scheidungsehe.htm
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ralph338

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Re: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft
« Antwort #171 am: 26. Mai 2012, 01:35:57 »

Dann kann die Botschaft jedenfalls nicht mehr so einfach und lapidar ablehnen ohne Begründung . Ein schneller Klageweg ist somit möglich
ohne über die oft zwecklose Remonstration zu agieren.
Alex, dem ist nicht so. Eine Klage vor einem bestimmten Gericht ist nur möglich, wenn die jeweils vorherigen Rechtsmittel ausgeschöpft wurden.
Wenn Du eine vorgeschriebene Instanz überspringst, wird die Klage als unzulässig abgewiesen.

Man kann es versuchen, Art. 8 EMRK & Co mit ins Feld führen, um den Antrag etwas mehr Gewicht zu verleihen.
Aber auch daraus lässt sich kein Rechtsanspruch auf ein Visum ableiten.

Es gibt keinen Anspruch auf Visumerteilung, das ist leider so.
(Ausnahme: bestimmte Familienangehörige von EU/EFTA-Bürgen (z.B. Ehegatten, Kinder), die sich auf die Personenfreizügigkeit berufen können.)
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tom_bkk

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Re: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft
« Antwort #172 am: 26. Mai 2012, 02:17:48 »

Was ich mir so vorstellen koennte ... so rein aus der Erfahrung mit vielen Thais ueber die Jahre hinweg an der Uni:

- Nervositaet der Antragstellerinnen, sowie Verunsicherung durch den Interviewer - das schaukelt sich dann hoch, und kommt so rueber als hat die Antragstellerin was zu verbergen oder luegt ...  >:
Ein jeder Mensch verhaelt sich unter Stress anders, bei manchen mag so etwas unbewusst verdaechtig rueberkommen.

- Etwas um Formular wurde nicht korrekt ausgefuellt (z.B. unbewusst ...) bzw. die Antragstellerin weiss nicht was da ueberhaupt im Formular steht bzw. sie selbst ausgefuellt hat  (z.B. weil es jemand anders ausgefuellt hat ... ohne Ruecksprache) - da mag mag man schnell in Erklaerungsnotstand bei Fragen geraten und steht dann als Luegner da ... Som Na Na  :-)  

- Jemand kommt mit einer ganzen Sammlung an Beweisen fuer die Rueckkehrbereitschaft daher, stapelweise Landpapiere, Bankbuecher ohne das ueberhaupt danach gefragt wurde und knallt das dem Gegenueber vor den Latz. Was denkt ich der Interviewer, da muss fast was falsch sein bzw. vertuscht werden - von Natur aus macht sowas kein Thai (Aufschneiden vielleicht schon, aber nicht so direkt mit Nachweisen)  ??? ... gegenueber hockt aber ein Thai und der ist verunsichtert was das Maedel aus NO so alles auf den Putz haut  :-X

PS: Der ist mir eingefallen, weil ihn mir meine Frau erzaehlt hat, neben der sass so eine im Interview. Und mit den Papieren fuchtelnd in einer Hand musste sie noch an einen jeden Satz hinzufuegen dass das alles die Wahrheit ist was da so auf den Tiwsch gehauen wird  }{

- Und dann fallen mir noch die Multitasker(innen) ein, welche es schon in x-Niederlassungen von EU-Botschaften der Heimatlaender von Ex-Farangboyfrieds versucht haben - der Antrag ging ggf. in die Hose und das wurde nicht gesagt, vielleicht gibts aber doch irgendwo einen Eintrag ... wir wissen es nicht. Natuerlich kriegt der "Neue" davon nichts mit was vorher passiert ist ...  ;)

« Letzte Änderung: 26. Mai 2012, 02:27:02 von tom_bkk »
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Hutch

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Re: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft
« Antwort #173 am: 26. Mai 2012, 02:56:26 »

Hallo Zusammen
Ich bin ein fleissiger schweizer Leser des TIP Forums, habe Thailand mehrere Male Besucht und bin auch dem Charme einer Landestochter erlegen.
Es kam wie es kommen musste: Der Antrag für ein Besuchevisum für 6 Wochen wurde mit Hilfe eines Visa Shops eingereicht.
Mir war das nicht so geheuer, weil ich mich sonst recht selbständig im Dschungel der Verwaltung bewege. Doch meine Freundin machte einen so unsicheren EIndruck , dass ich das Geld springen liess.....

Nun einige zeit später, der Entscheid der CH Botschaft: Ablehnung wegen "mangelnder Rückreisebereitschaft".
Im letzten Absatz des Schreibens wird auf die Einspruchsmöglichkeit hingewiesen.

Dieses langer Threads kurzer Sinn: ich las nur weniges, was mir weiterhalf.
Nur wenige Posts bezogen sich auf eine konkrete Ablehnung und einen darauffolgenden EInspruch. Ralph3xx hat einen angesprochen.

Nun ich bin bereit Einsprache in der Schweiz einzulegen und bemühe mich um Information.
Konkret möchte ich wissen ob es besser ist in der Schweiz die Einsprache zu machen oder in Thailand. In der Schweiz könnte ich das Heft in der Hand behalten.
Muss ich nun all bereit in Thailand eingereichten Dokumente nochmals 3fach einreichen?
Gibt es eine Anleitung für eine solche Einsprache?
Was ist eine erfolgreiche Strategie?

Besten Dank für konkrete Erfahrungstips
:-)



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tom_bkk

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Re: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft
« Antwort #174 am: 26. Mai 2012, 03:05:23 »

Es gibt ja i.d.R. zwei verschiedene Arten von Ablehnungen

1. Es wird schon im Interview signalisiert, dass der Antrag wenig Aussicht auf Erfolg hat, wird dann hoechstwahrscheinlich vom Antragsteller zurueckgezogen.
2. Interview ist ueberstanden, Antrag laeuft, Gebuehr bezahlt ... Ablehnung kommt danach schriftlich! Diese Faelle waeren am interessantesten.

PS: Von 1. kenne ich einige aus vielen Jahren, aber keinen von 2.

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ralph338

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Re: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft
« Antwort #175 am: 26. Mai 2012, 03:16:51 »

Dann gibt es noch Schlaumeier, die empfehlen man solle den tätsächlichen Charakter der Beziehung zum Farang verschweigen und erzählen man wolle wegen Sehenswürdigkeiten, den schönen Bergen oder sonst was nach Europa.
Das geht bei Besuchervisa garantiert in die Hose, weil völlig unglaubwürdig.
Andererseits muss man tunlichst den Verdacht vermeiden, man könnte den Schengenaufenthalt zum Heiraten missbrauchen.

... welche es schon in x-Niederlassungen von EU-Botschaften der Heimatlaender von Ex-Farangboyfrieds versucht haben - der Antrag ging ggf. in die Hose und das wurde nicht gesagt, vielleicht gibts aber doch irgendwo einen Eintrag ... wir wissen es nicht.
Aus formalen Gründen unzulässige Anträge werden nicht erfasst und zurückgegeben. Abgelehnte Anträge werden archiviert und auch ins VIS eingegeben. Jede Botschaft und Ausländerbehörde eines Mitgliedstaates kann das einsehen. Was wie lange gespeichert wird, regelt die VIS-Verordnung. Normalerweise kommt auch ein "Visum abgelehnt"-Stempel in den Pass.
Meine Freundin bekam so einen Stempel. Die später erteilte Visummarke wurde dann darüber geklebt, so dass man ihn nicht mehr sieht.

Man ist nicht zwingend verpflichtet vorherige Anträge anzugeben, nur erteilte Visa der letzten 3 Jahre.
Nach dem Gesetz ist jeder Antrag unabhängig erneut vollumfänglich zu prüfen. Vorherige Ablehnungen dürfen nicht automatisch zur erneuten Ablehnung führen.

Verschwiegene Anträge werden aber ein sehr schlechtes Licht auf den Gesuchsteller werfen und sind dann letztendlich doch kontraproduktiv.
Und wenn der Interviewer danach fragt, darf natürlich auch nicht gelogen werden.
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ralph338

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Re: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft
« Antwort #176 am: 26. Mai 2012, 04:06:17 »

2. Interview ist ueberstanden, Antrag laeuft, Gebuehr bezahlt ... Ablehnung kommt danach schriftlich! Diese Faelle waeren am interessantesten.
Konkret möchte ich wissen ob es besser ist in der Schweiz die Einsprache zu machen oder in Thailand. In der Schweiz könnte ich das Heft in der Hand behalten.
Muss ich nun all bereit in Thailand eingereichten Dokumente nochmals 3fach einreichen?
Gibt es eine Anleitung für eine solche Einsprache?
Was ist eine erfolgreiche Strategie?

Die Ablehnung der Botschaft kommt auf einem standardisierten Formblatt, wo ein oder mehrere Ablehnungsgründe angekreuzt werden.
Ausführliche Erklärungen gibt es nicht.
Es ist eigentlich egal wo du den Rechtsbehelf einlegst, Hauptsache Frist (30 Tage) wird eingehalten, Kosten sind etwa gleich, ca. 150 Stutz. An der Botschaft braucht es alles dreifach, direkt beim BFM, weiss ich nicht genau.

Du verfasst einfach ein Widerspruchsschreiben mit Begründung, so wie z.B. gegen eine Steuerveranlagung. Eine bestimmte Form benötigt es nicht.

Besorge dir im Internet die "BFM-Weisungen Visa", dort ist das Einspruchsverfahren und anderes sehr ausführlich beschrieben.
Die aktuelle Fassung enthält alles was Schweiz-spezifisch ist. Alle anderen Regelungen sind durchgestrichen, die findet man im Visahandbuch I.
In der Schweiz wurde der Visakodex in nationales Recht umgesetzt, die Visaverordnung (VEV, SR 142.204), ausserdem gilt das AuG mit.


Über Dein kantonales Migrationsamt erhälst Du irgendwann einen Fragebogen und die Verpflichtungserklärung, es entscheidet jedoch das BfM, das kann bis zu 3 Monate dauern.
Die Verfügung des BfM enthält eine ausführlichere Begründung.

Dagegen ist innerhalb von  30 Tagen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich.

Es gibt noch das "inoffizielle" Rechtsmittel Wiedererwägungsgesuch, darauf kann, muss die Behörde aber nicht eingehen. (Beschwerdefrist nicht verstreichen lassen)
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Hutch

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Re: Mal wieder eine durchgerasselt bei der D Botschaft
« Antwort #177 am: 26. Mai 2012, 04:46:53 »

@ralph338
Vielen Dank für Deine Antwort.
Ich mach mich Morgen mal ans Werk


Gruss
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Peter56

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Re: Mal wieder eine durchgerasselt bei der Botschaft
« Antwort #178 am: 26. Juli 2012, 19:36:09 »

Schweizer Botschaft stempelte thailändische Geschäftsfrau zu Unrecht ab.

Einer Geschäftsfrau aus Thailand wurde grundlos die Einreise in die Schweiz verweigert. Erst ihr Anwalt erstritt ihr das Visum. Offenbar kein Einzelfall.

Link zur ganzen Story: http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Schweizer-Botschaft-stempelte-thailaendische-Geschaeftsfrau-zu-Unrecht-ab/story/16232131

Gibt es auch in den anderen Schengen Staaten einen Stempel für die Ablehnung in den Pass?  {/



edit: Pattran hatte kurz vor deinem Post ein eigenes Thema eroeffnet:

http://forum.thailand-tip.com/index.php?topic=13530.msg1056965;topicseen#msg1056965
« Letzte Änderung: 26. Juli 2012, 19:54:22 von Bruno99 »
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aod

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Dt Botschaft Stempel in Thaipass
« Antwort #179 am: 26. Juli 2012, 20:08:36 »

Auch in der deutschen Botschaft wird dieser Stempel bei unbewiesenen Unterstellungen auf der letzten Seite des Reisepasses verwendet.
Abhilfe: Neuer Reisepass

Aber:  bei der Beantragung eines Visums wird immer gefragt, ob bereits eine Ablehnung vorliegt. Dies haben wir nicht bestritten und jetzt sonnt sich meine Frau in Deutschland.
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