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Autor Thema: Steuern in Thailand  (Gelesen 57420 mal)

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malakor

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #60 am: 09. April 2018, 18:10:05 »

Fuer die DRV Rente hat TH das Besteuerungsrecht. Ob die Besteuerung auch durchgefuehrt wird, steht auf einem anderen Blatt.

Eine Steuererklaerung brauchst du nicht abzugeben, weil die EST mit dem Lohnsteuerabzug abgegolten ist.
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sabeidi

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #61 am: 09. April 2018, 22:38:15 »

Tut mir Leid ich verstehe das ganze hier nicht.

Ich habe auch eine Betriebsrente, und eine normale Rente, meine Fa. hat für mich zum ersten die Lohnsteuerklasse 1 eingefordert, selbstverständlich musste
ich vorher, den Antrag auf unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer ausfüllen ( und das jedes Jahr zum Jahresende ).
Das bekommt die Fa. jedes Jahr neu von mir, und die Fa. reicht es dann an eine Körperschaft weiter. Damit ist der Fall schon für mich erledigt.
Ok, zum zweiten bekomme ich auch eine normale Rente, bei der nichts abgezogen wird, rein garnix, keine KV, kein Soli nix, die Rente bekomme ich Brutto für Netto. Und ich denke mal ich habe vor 1 Monat meine wahrscheinlich letzte Einkommenssteuererklärung eingereicht.
Aber schauen wir einmal, wie es weitergeht.??? Beim letzten Telefonat, sagte mir der Finanzbeamte, Ihre Steuernummer wird gestrichen.
HAHAHAHAHA warum aber, konnte er mir nicht sagen.  --C
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Huangnoi

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #62 am: 09. April 2018, 23:05:43 »

 }} }} }} Sehr gut, berichte bitte weiter!!
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sabeidi

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #63 am: 10. April 2018, 01:07:31 »

}} }} }} Sehr gut, berichte bitte weiter!!

meinst Du mich.????
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malakor

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #64 am: 10. April 2018, 08:21:00 »

Wer sich fuer den Antrag auf Behandlung als unbeschraenkt Steuerpflichtiger interessiert, moege deswegen meinen Beitrag von 2015 lesen:

http://forum.thailandtip.info/index.php?topic=17503.0
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Huangnoi

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #65 am: 10. April 2018, 10:07:23 »

}} }} }} Sehr gut, berichte bitte weiter!!

meinst Du mich.????

Ja, na klar, steht doch gleich unter deinem Beitrag!  ;D ;D
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sabeidi

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #66 am: 10. April 2018, 12:35:15 »

}} }} }} Sehr gut, berichte bitte weiter!!

meinst Du mich.????

Ja, na klar, steht doch gleich unter deinem Beitrag!  ;D ;D

ja aber ich habe im Moment ja nix zu berichten.
Ausser das ich denke das Du genau so wie ich    Alom Di bist,  jeden Tag gut drauf bist.  ;] C-- ;}
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Huangnoi

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #67 am: 10. April 2018, 21:44:18 »

Ja, danke, klar, alom, kriege jetzt auch seit Ende März 2 Renten, wunderbar.

Denke, weil ich, wie diu auch, in D abgemeldet, es ähnlich verlaufen wird.

Außerdem weiß ich mir zu helfen... ;D

Steuern zahlen und in D keine Vorteile mehr haben, ist bei mir nicht vorgesehen.

 }}
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marawolf

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #68 am: 10. April 2018, 22:35:25 »

Fuer die DRV Rente hat TH das Besteuerungsrecht. Ob die Besteuerung auch durchgefuehrt wird, steht auf einem anderen Blatt.

Eine Steuererklaerung brauchst du nicht abzugeben, weil die EST mit dem Lohnsteuerabzug abgegolten ist.

Genau so ist es. Mit dem zuständigen FA noch vereinbaren, daß künftig die ESt-Erklärung entfällt.
Gilt natürlich nur wenn man keine weiteren Einkünfte hat.
Gruß Wolfgang
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Lutz2013

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #69 am: 16. April 2018, 17:57:01 »

Ich habe einige Fragen und hoffe, dass ich hier darauf eine Antwort bekommen kann:

Kann mir jemand sagen welcher Steuersatz hier wie und wo berechnet wird:
Das im Ausland versteuert Einkommen, unterliegt dann nämlich nicht mehr der Besteuerung in Deutschland. Es findet aber Berücksichtigung bei der Berechnung des Steuersatzes zur Besteuerung  weiterer Einkommen in Deutschland.

Wie kann man denn dem thailändischen Finanzamt beweisen, das man im dem Steuerjahr kein Einkommen in Thailand hatte ?

Wie geht denn das thailändischen Finanzamt mit Einkommen aus Zinsen um, die als steuerfrei erklärt wurden ?
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jock

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #70 am: 16. April 2018, 18:17:04 »

@Lutz 2013

Hast du ueberhaupt eine thailaendische Steuernummer ?

Nach meiner Erfahrung nimmt das Finanzamt als Steuerbemessungsgrundlage
bei den "normalen" Auslaendern (Rentnern) nur das Bankbuch mit den Gut-
schriften aus dem Ausland als Basis der Steuerberechnung.

Damit ergeben sich Moeglichkeiten,die zu nuetzen sind.

Bist du bisher steuerlich unbekannt,wuerde ich um jedes thailaendische Finanz-
amt einen weiten Bogen machen.

Jock
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Lutz2013

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #71 am: 18. April 2018, 16:56:10 »

Hallo Jock,
Sorry, deine Antworten zeigen mir, dass aus einen meinen Fragen nicht zu erkennen war, um was es mir ging. Wenn man in Deutschland einen Antrag auf unbeschränkt steuerpflichtig stellt, muss man vom Thailändischen Finanzamt beglaubigtes Einkommensnachweis über sein Einkommen in Thailand beifügen. Auch wenn man kein Einkommen in Thailand hatte, muss das beglaubigt werden. In dem Fall steht dann bei Einkommen eine 0 drin.

Steuerjahr 2016 2 Zinsauszahlung für Sparbuchanlagen
Die Mitarbeiterin vom thailändischen Finanzamt nahm dann alle meine Unterlagen und hat sich erst einmal entfernt. Als sie wiederkam hat sie dann mir erklärt, um diese Bescheinigung zu bekommen, müsse ich vorher eine Steuererklärung über dieses Einkommen machen. Das hätte sie dieses Mal für mich gemacht, aber für das nächste Mal müsste ich das dann vorher selber machen. Sie hat mir dann alle notwendigen Daten gegeben Steuernummer, Link fürs Internet und auch die Zugangsdaten für die Site. Ich bekam dann auch den Einkommensnachweis nach ein paar Tagen per Post zugesandt.

Steuerjahr 2017 1 Zinsauszahlung für Sparbuchanlagen Laufzeit 5 Monate Okt 2016 -Feb 2017
Ich habe die geforderte Steuererklärung im Internet abgegeben und ausgedruckt. Dann bin ich mit allen Unterlagen zum thailändischen Finanzamt gegangen und hatte auch wieder die gleiche Mitarbeiterin wie im Jahr davor. Als dann auf mein Einkommen in Thailand gesehen hatte, dann ging es los und die Fragen die sie dann stellte hatten auch einen ganz anderen Tonfall.
Warum ist das Einkommen so niedrig, wo ist das ganze Geld geblieben, was haben sie mit dem ganzen Geld gemacht, haben sie das Geld wieder angelegt? Meine Antwort war Ja ich habe das Geld wieder angelegt. Sie nahm dann alle Papiere mit und ich ging dann auch wieder nach Hause.

Nach kurzer Zeit kam der Anruf vom Finanzamt, ich solle vom Anlagebuch und meinem Bankbuch Kopien machen und dann damit wieder zum Finanzamt kommen. Die Anlage die sie sehen wollte ging über 12 Monate vom Feb 2017 -Feb 2018. Da wir uns im März 2018 befanden, habe ich auch noch die das Buch für die aktuelle Anlage mitgenommen die auch über 12 Monate vom Feb 2018 -Feb 2019. Als ich wieder im Finanzamt war, hat sie dann meine Aussage bestätigt bekommen, dass ich das Geld wieder angelegt hatte. Aber es ging weiter. Das Buch ist ja auch schon wieder geschlossen. Ja sagte ich, die Anlage ging doch auch nur bis Feb 2018. Ich habe dann gleich weiter gemacht und ihr die Zinsen dieser Anlage im Bankbuch gezeigt und auch das Buch mit der neuen Anlage gezeigt.

Vielleicht ist es jetzt etwas besser verständlich, warum ich die beiden Fragen gestellt habe.
Wie kann man denn dem thailändischen Finanzamt beweisen, dass man einem Steuerjahr kein Einkommen in Thailand hatte ?

Wie geht denn das thailändischen Finanzamt mit Einkommen aus Zinsen um, die als steuerfrei erklärt wurden ?
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Lutz2013

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #72 am: 29. April 2018, 04:48:55 »

Ich bekomme von meinem Arbeitgeber eine Betriebsrente als Brutto auf mein Konto überwiesen. Da er keine Steuer an das Finanzamt überweist, muss ich dann die gesamte Steuer wenn der Steuerbescheid kommt an das Finanzamt überweisen.
Kann der Arbeitgeber meine Steuerschuld übernehmen und an das Finanzamt überweisen bevor der Steuerbescheid kommt und ich dadurch keine Steuer mehr an das Finanzamt überweisen muss? Er würde dann danach die gesamte Steuerschuld von mir erstattet bekommen.
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Non2011

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #73 am: 29. April 2018, 11:44:29 »

In den meisten Fällen wurde auf anfallende Betriebsrente bereits Lohnsteuer bezahlt. Wird also eine Betriebsrente fällig, die auf einem steuerpflichtigen Umlageverfahren basiert, fällt für den Rentner nach Paragraf 22 des EStG nur Steuer in Höhe des Ertragsanteils an. Die Umlagen wurden bereits versteuert, vom Arbeitgeber pauschal und vom Arbeitnehmer im Zuge der Gehaltsabrechnung. Ebenfalls nur nach Ertragsanteil wird Rente aus Pflichtbeiträgen vor 1978 besteuert.

Wurde die Rente aus steuerfreien Umlagen finanziert, unterliegt sie zu 100 % der Steuerpflicht. Ebenso müssen steuerbefreite Pflichtbeiträge des Arbeitgebers vollständig versteuert werden.

Zudem sind Rentner seit dem Jahr 2004 verpflichtet die allgemeinen Arbeitnehmer-Sozialabgaben (Krankenkassenbeitrag und Pflegeversicherung) prozentual von Ihrem Betriebsrentenvolumen abzuführen.
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sabeidi

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #74 am: 29. April 2018, 12:30:20 »

In den meisten Fällen wurde auf anfallende Betriebsrente bereits Lohnsteuer bezahlt. Wird also eine Betriebsrente fällig, die auf einem steuerpflichtigen Umlageverfahren basiert, fällt für den Rentner nach Paragraf 22 des EStG nur Steuer in Höhe des Ertragsanteils an. Die Umlagen wurden bereits versteuert, vom Arbeitgeber pauschal und vom Arbeitnehmer im Zuge der Gehaltsabrechnung. Ebenfalls nur nach Ertragsanteil wird Rente aus Pflichtbeiträgen vor 1978 besteuert.

Wurde die Rente aus steuerfreien Umlagen finanziert, unterliegt sie zu 100 % der Steuerpflicht. Ebenso müssen steuerbefreite Pflichtbeiträge des Arbeitgebers vollständig versteuert werden.

Zudem sind Rentner seit dem Jahr 2004 verpflichtet die allgemeinen Arbeitnehmer-Sozialabgaben (Krankenkassenbeitrag und Pflegeversicherung) prozentual von Ihrem Betriebsrentenvolumen abzuführen.


Bei mir wird garnix abgeführt, ich zahle schon seit dem ich hier angekommen bin keine Pflichtvers. keine Krankenvers. garnix mehr.
Seit meiner passiven ATZ zahle ich das alles nicht mehr.  Bin aber hier Krankenvers. seit 6 Jahren.
Auch wurde nach Abmeldung in DE, meine Steuerkl. sofort auf 6 gesetzt, dann übernahm alles meine Fa. damit die Lst. Klasse wieder auf 1 gesetzt wurde.
Mache aber nach wie vor einen Einkommenst. Ausgleich.
So einfach ist das alles.  ;}
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