Der Militaerschlag gegen die Chemiewaffenproduktion in Syrien,durchgefuehrt von
den USA,GB und Frankreich,wird gerne als Bruch des Voelkerrechtes bezeichnet.
Besonders wird dies damit untermauert,dass man auf den Artikel 2 der UN -Charta
verweist.
Darin wird die Unverletzlichkeit der Souverenitaet der Staaten hervorgehoben,und
soll,ausser zweier Ausnahmen Kriege untereinander verhindern.
Die Ausnahmen sind 1.) Verteidigungsmassnahmen des angegriffenen Staates und
2.)Aufnahme von Kriegshandlungen nur nach Beschluss der UNO.
Als damals 1945 die UNO gegruendet wurde und sich ein "Voelkerrecht" gegeben
hat,stand die Welt noch unter dem Eindruck des WK II.
Es dachte damals niemand daran,dass auch andere Entwicklungen den Weltfrieden
stoeren koennten.Von Al Quaida und dem IS und Gefahr vom bewaffneten poltischen
Islam,war weit und breit keine Spur.
Jedes Recht,auch das Voelkerrecht,wird zu toter Rechtsmaterie,wenn es nicht ro-
bust unterfuettert wird.Auch der Artikel 2 der UN-Charta hat dieses Schicksal er-
fahren.
Das einzige Gremium,dass zwischenstaatliche Auseinandersetzungen,die mit Kriegen
ausgefochten werden,einzudaemmen bzw.verhindern koennen,ist der Sicherheitsrat,der
berechtigt ist,Resolutionen zu beschliessen und Beschluesse zu fassen.
Die Durchsetzung dieser Beschluesse sollen UN-Truppen gewaehrleisten.Persoenliche
Verfehlungen der Staatsfuehrer u.s.w. der Gerichtshof in Den Haag sanktionieren.
Das ist aber zwischenzeitlich zu grauer Theorie geworden und die Realitaet sieht ganz
anders aus.
Sitzungen des Sicherheitsrates fuehren zu keinen Beschluessen,weil dieses Forum fuer
geopolitische Zwecke instrumentiert wird. Sagt Russland ja,sagen die Amis nein und
umgekehrt.
Schuld daran sind die Vetorechte,die einige staendige Mitglieder des Sicherheitsrats,
haben und dies auch ausnuetzen.
Resolutionen,wenn sie denn schon gefasst werden,sind zahnlos,weil sie keine bindende
Wirkung haben.
Es waere daher hoechst an der Zeit,die Vetorechte abzuschaffen und zu sorgen,dass eine
qualifizierte Mehrheit im Rat auch gegen die Grossmaechte sich durchsetzen kann.
Damit verbunden ist aber auch,dass UN -Truppen 1.)mit entsprechenden militaerischen
Resourcen ausgestattet werden und man sie 2.)nicht unter das Kommando einer "intere
sierten" Grossmacht stellt.
Die UN-Charta ist weiters dahingehend zu erweitern,dass das Erkennen von Gefahren,
die nicht im zwischenstaatlichen Beziehungen zu Grunde liegen,auch im Sanktionskatalog
aufgenommen werden. (Unterstuetzung,Finanzierung durch Staaten v/a Terrorgruppierungen,
Menschenrechtsverletzungen z.B. Einsatz von Giftgas gegen eigene Bevoelkerung u.s.w.)
Sind auch diese Teile in den Wertekatalog aufgenommen,muss man sich,bei einem
Schlag,wie eben durchgefuehrt nicht darauf berufen,man wende eine Gefahr gegen sich
selbst ab. (Selbstverteidigungsrecht lt.Art.2)
Jock