Ein paar dringend notwendige Erweitungsvorschlaege
• §4 Abs. 1. Will man dennoch einen Blinker benutzen, so darf dies nur die Warnblinkanlage sein. Diese ist beim Geradeausfahren an Kreuzungen zu benutzen.
• §16 Von einer Benutzung der Handbremse ist unbedingt abzusehen. Muss man zwangslaeufig in einer Steigung anhalten, so ist die Fussbremse in Zusammenspiel mit dem Gaspedal und schleifender Kupplung zu verwenden. Die Nadel des Drehzahlmessers sollte sich immer im roten Bereich befinden. Rollt man ein paar Meter rueckwaerts, so kann einen immer noch der Hintermann abfangen. Im Falle dass die Kupplung ihren Dienst versagt, darf die Handbremse benutzt werden - es ist jedoch angeraten, das Fahrzeug mit grossen Steinen gegen Abrollen zusaetzlich abzusichern, welche auch gerne nach der Reperatur auf der Strasse liegengelassen werden duerfen.
• §17 Warndreiecke sind in Thailand strengstens verboten. Bleibt man auf der Strecke oder ist in einen Unfall verwickelt, so hat man zur Absicherung der Unfallstelle einen grossen Ast oder Stein auf die Strasse zu legen. Falls dies nicht zur Hand ist, so sollte man sich einfach hinter das Fahrzeug stellen und telefonieren.
• §18 Fuer alle Fahrzeuge gilt die Faustregel "grosse Steigung und hoher Gang". Eine hohe Anlaufgeschwindigkeit vor dem Hang ist vorzubereiten.
• §19 Kommt es zu einem Unfall, so hat man sich unverzueglich von der Unfallstelle zu entfernen. Ist dies nicht moeglich so sollten sofort wichtige Freunde oder Familienmitglieder telefonisch verstaendigt werden. Verletzen kann spaeter geholfen werden, Fachkraefte koennen das besser.