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Autor Thema: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz  (Gelesen 42497 mal)

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arthurschmidt2000

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #90 am: 15. Dezember 2012, 13:51:58 »

In § 1 Abs. 1 EStG werden alle natürlichen Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben, der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterworfen. Unbeschränkt heißt, dass sich die Steuerpflicht auf alle in- und ausländischen Einkünfte im Sinne von § 2 Abs. 1 EStG (umgangssprachlich: Welteinkommen) erstreckt.

Nach § 22 EStG sind Renten sonstige Einkünfte und damit steuerpflichtig.
« Letzte Änderung: 15. Dezember 2012, 13:55:33 von arthurschmidt2000 »
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Patthama

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #91 am: 15. Dezember 2012, 16:46:20 »

Hallo
Bin ja noch kein Rentner,und auch kein Rechtsexperte.Koennte es aber nicht sein,dass das Finanzamt in D, bei hohen Renten,die auch in D die Freigrenze ueberschreiten, versucht dafuer die Steuern einzutreiben.Kann mir nicht vorstellen dass das Finanzamt fuer Rentner die in Th leben, Steurn verlangen kann,die in D lebend nicht erhoben werden.Sonst muessten ja alle (Normalrentner) sich wieder in D anmelden,damit sie Steuerfrei bleiben.
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Patthama

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #92 am: 15. Dezember 2012, 17:19:19 »

Evtl.kleiner Hinweis!
Ich mache ja jedes Jahr hier eine Steuererklaerung in TH.Trotz den von Alex erwaehnten Steuersaetzen bekomme ich immer jedes Jahr noch ein paar Baht zurueck,von den 15% Tax, die  die Banken von den Zinsen abfuehren muessen.Somit habe ich aber eine Th. Steuernummer,und ein Beleg,dass ich in TH eine Steuererklaerung abgegeben habe.Vielleicht ist dies eine Moeglichkeit fuer einige Rentner hier in TH.wenn sie ein Sparbuch mit vereinbarten Laufzeit anlegen,und dann am Ende des Jahres sich eben diese 15% wieder erstatten lassen,und somit auch eine Th.Steuererklaerung nachweisen koennen.Ob man in dieser TH-Steuerklaerung dann seine D Rente angibt,oder nicht,ist jedem selbst ueberlassen.Vielleicht ist eben diese TH Steuererklaerung hilfreich,um die(Tuepfleschiesser)bzw. pingeligen Deutschen Steuerbeamten,zu ueberzeugen,dass man in Th seine Einkuenfte versteuert.

Ps. bin mal gespannt,was den Politikern demnaechst noch einfaellt,die Staatskasse aufzubesseren.Am einfachsten ist es eben den Deutschen Michel,also die arbeitende Bevoelkerung, und Rentner heranzuziehen.Bei immer mehr Geringverdiener,und Hartzer ist ja nichts mehr zu holen,und fuer die Reichen hat man ja vor einigen Jahren die Vermoegenssteuer,und Erbschaftssteuer so gut wie abgeschaft.Hoffentlich gehen demnaechst auch mal in D einige Hunderttausend auf die Strasse, und machen den Politikern mal etwas Feuer unter den A....Aber so wie ich meine Landsleute einschaetze, werde ich das nicht mehr erleben.

Dennoch allen Tip-Freunden ein schoenes Wochenende.
« Letzte Änderung: 15. Dezember 2012, 17:33:59 von Patthama »
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malakor

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Re: Rückfall des Besteuerungsrechts an Deutschland?
« Antwort #93 am: 16. Dezember 2012, 07:18:27 »

Ich lebe ausschlieslich in Thailand,abgemeldet in Deutschland und beziehe deutsche Rente und wurde vom deutschen Finanzamt aufgefordert dafür Steuern zu entrichten.Auf den Einwand meines Steuerberaters hin das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand würde das Recht Steuern zu erheben auch in meinem Fall ausschliesslich die thailändischen Finanzbehörden haben wurde vom Finanzamt so kommentiert:
"Das Doppelbesteuerungsabkommen habe einen „Haken“. Im Ausland muss es zu einer steuerlichen Behandlung der Einnahmen kommen. Ob Steuer erhoben wird, ist unerheblich. Ansonsten wird nach herrschender Auffassung von einem Rückfall des Besteuerungsrechts an Deutschland ausgegangen!"
Hat jemand die gleichen Erfahrung mit einem Finanzamt gemacht?
Von einer solchen "herrschenden Auffasung" habe ich noch nie etwas gehört oder gelesen.
Ich bin auf eure Kommentare gespannt.Besten Dank

Nochmal:    warum stellst du das Schreiben (oder war es gar kein Schreiben, sondern nur eine muendliche Aeusserung?) nicht hier rein ?
PM oder email geht auch.
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somtamplara

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #94 am: 16. Dezember 2012, 10:15:37 »

Ich mache ja jedes Jahr hier eine Steuererklaerung in TH.Trotz den von Alex erwaehnten Steuersaetzen bekomme ich immer jedes Jahr noch ein paar Baht zurueck,von den 15% Tax, die  die Banken von den Zinsen abfuehren muessen.Somit habe ich aber eine Th. Steuernummer,und ein Beleg,dass ich in TH eine Steuererklaerung abgegeben habe
Der Hinweis ist erst mal in anderem Zusammenhang interessant (Zinssteuer zurueck holen).
Ueber die weiteren Moeglichkeiten moechte ich hier nicht spekulieren  {--

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kernel

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Re: Rückfall des Besteuerungsrechts an Deutschland?
« Antwort #95 am: 18. Dezember 2013, 15:28:58 »

Ich lebe ausschlieslich in Thailand,abgemeldet in Deutschland und beziehe deutsche Rente und wurde vom deutschen Finanzamt aufgefordert dafür Steuern zu entrichten.Auf den Einwand meines Steuerberaters hin das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand würde das Recht Steuern zu erheben auch in meinem Fall ausschliesslich die thailändischen Finanzbehörden haben wurde vom Finanzamt so kommentiert:
"Das Doppelbesteuerungsabkommen habe einen „Haken“. Im Ausland muss es zu einer steuerlichen Behandlung der Einnahmen kommen. Ob Steuer erhoben wird, ist unerheblich. Ansonsten wird nach herrschender Auffassung von einem Rückfall des Besteuerungsrechts an Deutschland ausgegangen!"
Hat jemand die gleichen Erfahrung mit einem Finanzamt gemacht?
Von einer solchen "herrschenden Auffasung" habe ich noch nie etwas gehört oder gelesen.
Ich bin auf eure Kommentare gespannt.Besten Dank

Nochmal:    warum stellst du das Schreiben (oder war es gar kein Schreiben, sondern nur eine muendliche Aeusserung?) nicht hier rein ?
PM oder email geht auch.
Tja, malakor, ich habe die Suchfunktion verwendet. Vielen Dank für den Hinweis. Aber genauso wie es der Forist oben beschrieben hat ist es auch. Und genau DAS, nämlich dass es zu einer steuerlichen Behandlung der Einnahmen kommen muss, hat mir eben mein Steuerberater vor ein oder zwei Jahren gesagt und zwar spontan. Es geht ja alleine schon darum, dass das FA eine Grundlage zur Besteuerung braucht. Dazu muss es wissen ob/wieviele Einnahmen in D und ob/wieviele Einnahmen in TH anfallen.
Aber Du hast natürlich recht, das gehört in diesen Thread. Ich muss mich da erst noch daran gewöhnen, da ich mit Foren nicht bewandert bin.

Noch ein Beispiel: Es ist für das FA doch wichtig zu wissen, ob Du in D 15000 Euro Mieteinnahmen hast und in TH  1500 Euro jährlich, oder ob DU in Deutschland jährlich 15000 Euro Einnahmen hast und in TH 150000 Euro. Grundsätzlich bist Du als deutscher Staatsbürger steuerpflichtig und dem FA zur Auskunft verpflichtet. Wie die Dich dann einstufen, das werden sie Dich schon wissen lassen.
« Letzte Änderung: 18. Dezember 2013, 15:35:06 von kernel »
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crazyandy

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Re: Deutscher Fiskus rückt mir nicht auf den Pelz / malaengsaab
« Antwort #96 am: 18. Dezember 2013, 17:52:49 »


@ Crazyandy. .

Da du mit deiner Pallaya-Dij verheiratet bist, ist das eben doch von belang  denn das Vermögen deiner Frau.   . ist vor den Staatsdieben auch nicht sicher.
Ist sie allerdings nur deine Mia, ja dann hast Du recht.


die Konstellation von meiner (hoffentlich) bald Frau und mir ist etwas anders als normal, der Staatsräuber erfährt nichts von unserer Ehe da er mir ja auch nichts erstattet.

Zudem haben wir nur ein Haus und das ist Ihr Erbstück. 
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arthurschmidt2000

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #97 am: 18. Dezember 2013, 23:26:31 »

Machst  Dir einmal die Mühe,  den Unterschied zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht  zu ergründen. Wenn Du das verstanden hast, werden Dir auch die steuerlichen Folgen klar sein, wenn  es im DBA  heißt, Thailand oder Deutschland hat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkommensarten.

Zitat
Ansonsten wird nach herrschender Auffassung von einem Rückfall des Besteuerungsrechts an Deutschland ausgegangen…

Wo steht das im Steuergesetz?
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Basy

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #98 am: 19. Dezember 2013, 00:15:21 »

Klar Leute, eine Riesen Schweinerei. Der deutsche Staat war schon immer ohne vernünftiges Maß was Steuern und Vernunft gegenüber seinen Staatsbürgern angeht. Ich bin der Meinung das Leute die auswandern das auch aus diesen gründen rigoros machen sollten.
In Drecks Germany weiterhin gemeldet zu sein würde mir nicht einfallen. Deshalb habt ihr nicht nur dieses Problem. Was gibt es euch in Germany gemeldet zu sein? Die KKV Anwartschaft? Die jeden Monat Geld kostet  und ihr aber nicht versichert seit? Solltet ihr zurückkommen müssen die euch eh wieder aufnehmen. Falls das für viel Geld gewollt ist. Rente muss überweisen werden, auch bei dauerhaften Wohnsitz im Ausland. Also, warum mit den deutschen Pennern noch beschäftigen wenn das überhaupt nicht nötig ist????

Keine deutsche Adresse, keine deutschen Probleme. Man hat das Recht sein Wohnsitz selbst zu bestimmen somit verstößt niemand gegen irgendwelche Meldegesetze was dadurch weder eine Straftat noch eine Ordnungswiedrigkeit ( so ist wohl der deutsche Name dafür {+)
Man ist noch nichtmal verpflichtet sich abzumelden. Das passiert  nach 3 Monaten automatisch. Das die KKV das von sich aus von jeden verlangt ist schon eine Frechheit.
Ihr seit einfach für keine deutsche Drecksbehörde erreichbar und das völlig legal!!!
Keine Bullen oder Zoll haben das Recht bei diesen Vorraussetzungen euch am Flughafen festzuhalten falls die deutscher Penner der Meinung sind eine" erzieherische Maßnahme" starten zu müssen und eine Haftbefehl wegen  Nichtigkeiten zu erwirken.
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vicko

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #99 am: 19. Dezember 2013, 00:52:24 »

Der deutsche Staat war schon immer ohne vernünftiges Maß was Steuern und Vernunft gegenüber seinen Staatsbürgern angeht.

Vor lauter Hass mal die Kirche im Dorf lassen.  ???

Was ist eigentlich, wenn der Deutsche nebst Frau und Kinder mal in einer Notlage geraten, nun sag nicht so was kann nicht passieren, dann soll natürlich der "blöde deutsche Staat", wie du behauptest, sprich die Gemeinschaft aller Steuerzahler, für dich und dein Anhang, wie selbstverständlich aufkommen, nicht wahr ?

Wenn du den dt. Staat so hasst, dann nehme doch die Staatsangehörigkeit des jeweiligen gelobten Landes an, niemand wird dich aufhalten. ;] 
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crazyandy

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #100 am: 19. Dezember 2013, 00:58:54 »


Was ist eigentlich, wenn der Deutsche nebst Frau und Kinder mal in einer Notlage geraten, nun sag nicht so was kann nicht passieren, dann soll natürlich der "blöde deutsche Staat", wie du behauptest, sprich die Gemeinschaft aller Steuerzahler, für dich und dein Anhang, wie selbstverständlich aufkommen, nicht wahr ?

Wenn du den dt. Staat so hasst, dann nehme doch die Staatsangehörigkeit des jeweiligen gelobten Landes an, niemand wird dich aufhalten. ;] 


zu 1.) da müsste die Familie erst mal in Kummerland leben

zu 2.) ist in Thailand für Langnasen doch sehr schwer erreichbar odrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr nicht mehr  ??? ???
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vicko

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #101 am: 19. Dezember 2013, 01:34:46 »

@crazyandy

zu 1) Deswegen schrieb ich ja auch, von einer Notlage und dazu muss er/sie sich in meinem Beispiel, in Deutschland aufhalten (es soll aber noch Ausnahmen geben  :-X).
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Bangkok-Manfred

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #102 am: 19. Dezember 2013, 02:05:23 »


Was ist eigentlich, wenn der Deutsche nebst Frau und Kinder mal in einer Notlage geraten

 die Staatsangehörigkeit des jeweiligen gelobten Landes an


ja dann kommen alle gekrochen, war ja nicht so gemeint, die Deppen helfen uns schon wieder
Und Staatsangehörigkeit abgeben, man weis ja nicht wie man die noch braucht, fragt sich in dem Fall nur wer die gegen die thailändische eintausche will  ???
Wie alle Sportler, leben im Ausland weil da die Luft so schön ist, machen sich noch über uns lustig, aber auf dem Siegertreppchen soll dann die deutsche Hymne spielen, alles klar.... {*
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Burianer

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #103 am: 19. Dezember 2013, 07:13:50 »

 ??? 
Einigkeit und Recht und Steuern
für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben
brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Steuern
sind des Staates  Unterpfand:
|: Blüh im Glanze dieser  Steuern  ,
   blühe, deutsches Vaterland! :|

So  kann man auch die Hymne singen    {--
Es gibt soviele Laender, Vaterland, Heimatland   und was ist Mutterland ?
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arthurschmidt2000

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #104 am: 19. Dezember 2013, 07:46:51 »

@Basy,

die Verpflichtung, in Deutschland Steuern zahlen zu müssen, richtet sich nicht danach, ob Du in D gemeldet bist oder nicht. Näheres  dazu steht in den Steuergesetzen.
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