@jock:
Das hört man immer wieder:
Keine Panik!
Aber ist diese Einstellung berechtigt?
Die grundsätzliche Frage lautet doch: was nützt dieses zusätzliche (Wahl)Recht für Ausländer den Deutschen?
Meine Meinung:
gar nichts.
Was sind denn nun die Begründungen? Dazu ziehe ich mal den folgenden Artikel heran:
Integrationsbeauftragte Aydan Özoguz fordert Wahlrecht für Ausländerhttp://www.huffingtonpost.de/2017/02/14/integrationsbeauftragte-p_n_14757130.htmlPunkt: 1:
„Das Papier zielt auf eine erleichterte Einbürgerung und mehr Vielfalt in den Amtsstuben ab, damit Zuwanderer in Deutschland schneller heimisch werden.“
Dann wird ja in Zukunft die Bevormundung und Gängelung durch unsere Neubürger noch verstärkt zunehmen. Die noch verbliebenen Kreuze werden abgenommen, traditionelle Feste weiter eingeschränkt, allerdings sind die Fastenzeiten dann zu respektieren.
Punkt 2:
„Menschen, die keine Aufenthaltserlaubnis erhalten, aber als Geduldete oft über Jahre in Deutschland bleiben, müsse eine "erreichbare Bleibeperspektive geboten werden". Zudem mahnt die Kommission faire und zügige Asylverfahren an.
Wenn keine Aufenthaltserlaubnis vorliegt, ist abzuschieben. Aber das ist natürlich nicht im Sinne der Asylindustrie und der dahinfliegenden Interessen.
Das erkennt man schon daran, wer in der Kommission mitarbeitet:
„Zu den 38 Mitgliedern der Kommission gehören der Geschäftsführer von Pro Asyl, Günter Burkhard, der Generalsekretär des türkischen Islamverbandes Ditib, Bekir Alboga…“
Gerade letztere Organisation war ja in den letzten Tagen wieder mal in den Schlagzeilen:
Spalten statt integrieren: Einblick bei DITIB | Panorama 3 | NDR
https://www.youtube.com/watch?v=V7RC8leOGxw&feature=youtu.be(hatte ich schon eingestellt, paßt aber hier noch mal)
Zu den Wahlen:
Es wird immer woandershin verwiesen, wo alles gut laufen würde. Kann ich aber nicht nachprüfen. Ich habe bei der Entwicklung nur ein ganz schlechtes Gefühl, Mohammedanern weitere Rechte einzuräumen, das erinnert so an die Salami-Taktik der EU. In NRW fängt man an, dann werden die nächsten Bundesländer „harmonisieren." Und dann dauerts nicht mehr lange, und der Stadtschlüssel ist an den Corbaci und an den Imam übergeben.
Da nutzen auch solche „Beschwörungen“ nicht:
„
Könnte eine Änderung der Verfassung Flüchtlingen das Wahlrecht gewähren?Hier ist die Antwort – was die Bundestagswahlen und Landtagswahlen betrifft – ebenfalls ein klares Nein. Für eine Änderung der Verfassung wird eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat benötigt. Da derzeit keine Partei eine Änderung beabsichtigt, die Flüchtlingen das Wahlrecht gewähren würde, scheint eine solche Mehrheit ausgeschlossen.“
Quelle:
https://bundestagswahl-2017.com/fluechtlinge-wahlrecht/Beste Grüße
Lung Tom