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Autor Thema: Ablehnung Schengenvisa was tun ?  (Gelesen 5956 mal)

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Aistemer

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Ablehnung Schengenvisa was tun ?
« am: 17. Oktober 2009, 21:20:16 »

Hallo Leute ,

hat jemand Erfahrung mit der Ablehnung eines Schengenvisa für Deutschland ? Wir wollten die Nichte meiner Frau aus Thailand zum Besuch über Weihnachten einladen und nun dass! Habe in verschieden Internetforen recherchiert und oft gelesen , dass momentan sehr viele Visa abgelehnt werden stimmt dies ? Auch wurde der Begriff "remonstration" vielfach erwähnt , hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht . Wäre nett wenn es einige Infos gäbe!

Sawadee
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dii

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Re: Ablehnung Schengenvisa was tun ?
« Antwort #1 am: 18. Oktober 2009, 15:02:53 »

...wie alt ist die Nichte?
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...Alkohol macht langsam dumm - egal,wir haben Zeit... kein Sklave mehr  >:

solliz666

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Re: Ablehnung Schengenvisa was tun ?
« Antwort #2 am: 18. Oktober 2009, 15:18:57 »

JA    Und vor allem----Hat sie auf Grund ihres Alters??? vieleicht auch schon ein Ehefähigkeitszeugnis????? Dann wundert mich nichts mehr ???
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Hehe--- Wer Fehler findet kann sie behalten.

Aistemer

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Re: Ablehnung Schengenvisa was tun ?
« Antwort #3 am: 18. Oktober 2009, 15:25:04 »

Die Nichte ist 27 Jahre , und hat kein Ehefähigkeitszeugnis !!!!  Nur Besuch !!!
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quaychang

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Re: Ablehnung Schengenvisa was tun ?
« Antwort #4 am: 18. Oktober 2009, 15:28:46 »

Zur Erklaerung des Begriffes bitte hier schauen
http://de.wikipedia.org/wiki/Remonstration

Es geht darum, gegen die Entscheidung der Botschaft rechtlich vorzugehen. Das Verfahren kostet eine Menge Geld und ist nahezu aussichtslos. Auch dauert es, bis es ueberhaupt zu einem Gerichtstermin kommt.
Besonders lieb macht man sich bei der Botschaft damit mit Sicherheit auch nicht (wenn man weitere Visa etc. beantragen will/muss).

Vielleicht besteht eine kleine Moeglichkeit bei einer Botschaft eines anderen EU Landes ein Visa zu beantragen und zu bekommen. Einige Leute haben sowas schon gemacht.

Ansonsten bliebe nur, die Weihnachtsfeier nach Thailand zu verlegen.
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Frueher dachte ich immer die Geschichten ueber Schilda und die "Streiche" ihrer Buerger sind erfunden... heute weiss ich: Schilda = Thailand

peter51 †

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Re: Ablehnung Schengenvisa was tun ?
« Antwort #5 am: 18. Oktober 2009, 16:06:14 »

Die Nichte ist 27 Jahre , und hat kein Ehefähigkeitszeugnis !!!!  Nur Besuch !!!
abhaken(leider) - wird nix draus (aus dem Besuch)
btw: gute Frage, @dii ;D
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Benno

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Re: Ablehnung Schengenvisa was tun ?
« Antwort #6 am: 18. Oktober 2009, 16:15:31 »

"hat jemand Erfahrung mit der Ablehnung eines Schengenvisa für Deutschland?" >@Aistemer

Nein! - aber wie ich zu einem Besuchsvisum fuer eine Indonesierin nach Deutschland komme habe ich bereits persoenlich getestet.
Grundvoraussetzung fuer einen Antrag dazu ist erst einmal ein Termin bei der zustaendigen Auslaenderbehoerde.
Bei mir waere dieses Rathaus in Deutschland zustaendig:

"Solche Visa sind zustimmungspflichtig, d.h. die Ausländerbehörde des künftigen Wohnortes überprüft vor der Einreise, ob die Voraussetzungen für einen entsprechenden Aufenthalt im Bundesgebiet vorliegen. Das Ergebnis wird der Deutschen Auslandsvertretung übermittelt, die dann über die Erteilung des Visums entscheidet." >

http://www.dresden.de/de/02/or/anliegen/c_Einreise.php

Da ich seit 9 Jahren vagabundierend als Dauertourist in Suedostasien lebe,wuerde diese Angelegenheit einer meiner Kinder oder sogar freundlicherweise meine verflossene Ehefrau in Deutschland fuer mich erledigen,damit ich mit der Indonesierin zusammen als ihr Begleiter  zeigen kann um wieviel lebenswerter es sich in Indonesien (z.B.betreffs Klima,wesentlich unkomlizierer Alltag usw.) leben laesst.
Erst mit der Zustimmungserklaerung der zustaendigen Auslaenderbehoerde in Deutschland ist es ueberhaupt sinnvoll dann bei der entsprechenden Botschaft oder ueber ein Konsulat (die den Antrag allerdings immer an die jeweilige Botschaft weiterleitet) einen Antrag auf ein Besuchsvisum zu stellen.
Man stelle sich einmal vor wenn diese Prozedur Indonesien,Malaysia,Singapur,Thailand usw. fuer EU-Staatsbuerger im Zuge der Gleichberechtigung und der Allgemeinen Menschenrechte auch einfuehren wuerde.
Zumindest fuer Thailand koennte ich mir eine weitere Aenderung der Visabestimmungen dahingehend vorstellen,denn die Geldpotenz der Allgemeinheit in der EU wird in Zukunft weiter sinken und die Qualitaetstouristen kommen ja schon heute aus weiter oestlich gelegenen Regionen.
Eine sehr hilfreiche Familienvisum-Webseite koennte dir mit vielen Hinweisen helfen wie du doch noch zu einem Besuchsvisum fuer deine thailaendische Nichte nach Deutschland kommst:

"Herzlich willkommen bei familienvisum.de

Die Seite bietet Informationen rund um familiäre Besuche aus dem visumspflichtigen Ausland. Sie beschäftigt sich mit

    * Fragen der Einladung,
    * dem Visumsverfahren der Botschaften und Konsulate,
    * Terminvergabe und persönlichen Vorsprache,
    * Visa für ein oder gar mehrere Jahre, mit denen die Verwandten regelmäßig kommen können,
    * den in einigen Ländern geltenden Visaerleichterungsabkommen
    * Fragen des Datenschutzes im Zusammenhang mit dem Visumsverfahren
    * Fragen der notwendigen Krankenversicherung

Für verschiedene Probleme habe ich

    * Musterschreiben erstellt,
    * die rechtlichen Grundlagen zusammengetragen,
    * häufig gestellte Fragen beantwortet." >

http://www.familienvisum.de/

OB
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In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)

volkschoen

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Re: Ablehnung Schengenvisa was tun ?
« Antwort #7 am: 18. Oktober 2009, 16:22:16 »

Hallo  Aistemer, meiner damaligen Verlobten wurde ebenfalls das Schengen Visa verweigert, dass war im Oktober 2007. Ich habe mir dann die Begründung des Deutschen Beamten angehört und er stufte die Rückkehrwilligkeit nicht sehr hoch ein. Ich habe es dann mit dieser Äußerung belassen. Ein Widerspruchsrecht gibt es nicht nur eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Berlin. Ein Member hat ja schon geschrieben was das bedeutet. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Deutsches Gericht die Entscheidung des Deutschen Beamten ersetzt.
Im Juli 2009 sah es dann ganz anders aus, jetzt sind wir verheiratet und meine Frau erhielt das Schengen Visa, dass ich nur Bauklötzer staunte.
Das sind eben die feinen Unterschiede Deutscher Politik.
Noch ein Hinweis, ich habe in Berlin auf der Thailändischen Botschaft Thais angesprochen und gefragt mit welchem Visa sie in Deutschland sind. Im Moment werden Visa für Schulbesuche relativ großzügig verteilt, vielleicht ist das eine Möglichkeit für Deine Nichte.
Aber das war vor der Wahl und wie es jetzt ausschaut kann ich nicht sagen. Einfach bei der Botschaft nachfragen.
Gruß Volkma
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dii

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Re: Ablehnung Schengenvisa was tun ?
« Antwort #8 am: 18. Oktober 2009, 17:44:47 »

@ peter51, das ist die Frage  ;D

...bei ner 72 Jährigen spielts wohl keine Rolle  :o  :D
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Re: Ablehnung Schengenvisa was tun ?
« Antwort #9 am: 18. Oktober 2009, 18:34:12 »

bei ner 72-jährigen wird die Rückkehrwilligkeit aber sehr angezweifelt. Selbst, wenn sie die besten Gründe vorweisen kann. Statistisch gesehen ist die Sterblichkeitsrate in diesem Alter sehr hoch und damit die Wahrscheinlichkeit, dass sie für immer in Deutschland bleibt.  ;D 
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edesan

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Re: Ablehnung Schengenvisa was tun ?
« Antwort #10 am: 19. Oktober 2009, 10:32:07 »

Bei der Ablehnung des Schengener Visums für meine Freundin (Juli 2009) durch die Deutsche Botschaft in Bkk habe ich das "Remonstrationsrecht" beansprucht. Hat nichts geholfen.

Bei den Ablehnungsgründen hat sich die Deutsche Botschaft auf den hinreichenden Verdacht der nicht Rückkehrbereitschaft festgelegt. Diese "Gummiverordnung" ist so dehnbar und auslegungsfähig, dass man keine Chance hat.

( nicht verheiratet, kein Hausbesitz, kein großes Vermögen , keine Festanstellung und Kind bei den Eltern)

Auf die soziale Stellung des "Einladers" nehmen sie kein Bezug. Auch wird nicht berücksichtigt, wenn man hier ein Haus für mehrere Jahre angemietet hat.


Der Rechtsweg beim Verwaltungsgericht in Berlin ist die letzte Gelegenheit, aber dauert im Durchschnitt 19 Monate bis zum Verfahrensabschluß.

Man kann nur hoffen, dass die neue Regierung die Verordnungen ein wenig lockert.

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boehm

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Re: Ablehnung Schengenvisa was tun ?
« Antwort #11 am: 22. Oktober 2009, 12:42:35 »

Hier mal ein interessanter Artikel was an sich auch zu dem Them passt:

Kein Visum ohne Sprachkurs
Thailänderin bekommt kein Visum - Zu Hause verfolgt


NÜRNBERG - Sie sind verheiratet, doch vom normalen Eheleben meilenweit entfernt. 9200 Kilometer trennen Olaf Roth und seine Frau Somying. Obwohl die Behörden der Familienzusammenführung erst grünes Licht gaben, gibt es Probleme. Dramatisch für Somying, denn in ihrer Heimat Thailand wird sie bedroht.

Olaf Roth bangt um das Leben seiner Frau. Die 33-Jährige wird an ihrem Heimatort, der Touristenhochburg Phuket, von einem Stalker verfolgt. Während ihr Nürnberger Ehemann verzweifelt versucht, sie hierher zu holen, verweigern die dortigen Behörden sogar ein Touristenvisum.

Bald zusammengezogen

Olaf und Somying trafen sich Anfang 2004 in Thailand. Sie hatte einen Blumenstand, er installierte Leuchtsysteme in Hotelanlagen. Nach einem halben Jahr zogen die beiden zusammen.

Wegen des Tsunami-Unglücks im Dezember 2004 verlor der heute 66-jährige Roth seinen Job und musste Thailand verlassen. Der Kontakt aber hielt. Im Sommer 2006 heiratete das Paar auf dem Nürnberger Standesamt. Gemeinsam gingen sie nach Thailand zurück. Um dort zu leben, eröffneten die beiden ein Blumengeschäft.

Nach Deutschland zurück

Im Oktober 2007 bekam Roth Rückenprobleme. Da es in Thailand keine orthopädische Versorgung für ihn gab, kehrte er nach Deutschland zurück. Somying folgte im Dezember 2007. Verhandlungen mit dem Ausländeramt verliefen positiv. «Sie sagten, dass wir zum Verlängern einfach bei Ablauf des dreimonatigen Visums wiederkommen sollten«, erzählt Roth.

Doch diese Verlängerung kam nicht zustande. Im März 2008 verunglückte Somyings Sohn aus erster Ehe schwer mit dem Moped. Sie verließ Deutschland, um ihn zu pflegen - ohne zuvor beim Ausländeramt vorzusprechen. «Daraus wird uns jetzt ein Strick gedreht«, sagt Roth.

Bedroht und geschlagen

Ab Mai 2008 begannen die Probleme in Thailand: Ein Landsmann begann Somying nachzustellen. Den 43-jährigen Berufssoldaten hatte sie beim Arbeiten in einem Cafe kennengelernt. Er drohte ihrer Familie, nahm ihr den Reisepass ab und verprügelte sie. Später sperrte er sie in seiner Wohnung ein. Dabei soll es zu Vergewaltigungen gekommen sein.

Zwei Anzeigen bei der thailändischen Polizei verliefen im Sande. Auch Roth wurde, angeblich sogar mit Mord, bedroht - sollte er es wagen, nach Phuket zu kommen. Im August 2008 floh Somying zu Freunden nach Thap Sakae, um von dort mit dem wartenden Olaf Roth nach Deutschland zu reisen. Zuvor wurde das Visum für Familiennachzug beantragt. Die Deutsche Botschaft in Thailand und das Ausländeramt hatten grünes Licht gegeben.

Visum verweigert

Doch dann wurde das Visum verweigert. Begründung: Nach neuer Gesetzgebung aus dem Jahr 2007, müssen Deutschkenntnisse vor der Einreise nachgewiesen werden. «Zuvor hieß es, das gilt nicht für uns, da wir schon 2006 geheiratet haben«, sagt Roth. Zudem sei dem Paar vorgeworfen worden, den früheren Verlängerungstermin nicht eingehalten zu haben.

Ein Touristenvisum wurde dem Paar verweigert, weil Roth seine Frau nach Ablauf der Frist verstecken könnte. Seitdem hat Somying versucht, in einigen thailändischen Städten den Deutschkurs abzuschließen. Doch der Stalkers stellt ihr nach. Ständig muss sie über Nacht fliehen.

«Die Einreise-Erlaubnis für Frau Roth liegt nicht mehr in unserer Zuständigkeit«, sagt Herbert Albrecht, Leiter der Nürnberger Ausländerbehörde. Erst wenn die Deutsche Botschaft in Thailand die Ausreise genehmigt, kommt sein Amt ins Spiel. «Dann leiten wir ein sogenanntes Zustimmungsverfahren ein«, sagt Albrecht. Darin werde etwa geprüft, ob der Ehemann dazu in der Lage sei, für den gemeinsamen Lebensunterhalt zu sorgen.

«Es gäbe keine Probleme«

Und wenn Somying beim ersten Anlauf auf ein Visum einfach in Deutschland geblieben wäre? «Damals hätte sie hier bereits Deutsch lernen können, dann gäbe es jetzt keine Probleme«, erklärt Albrecht. Nun müsse sie sich an gängige Regeln halten. Ob ein humanitärer Härtefall vorliege, könne nur die Botschaft entscheiden.

Inzwischen muss sie den Kurs in Thailand absolvieren - hier darf sie nicht einmal mehr Urlaub machen. Für Roth ein Rätsel: «Das ist eine Zweiklassengesellschaft«, schimpft er. Für US-amerikanische oder japanische Frauen gäbe es keine Auflagen. Das bestätigt Rechtsanwalt Stefan Müller, Spezialist im Ausländerrecht. Diese Länder seien in unserer Rechtsprechung keine Drittländer.

Die Ungleichbehandlung gehe aber noch weiter. EU-Bürger, etwa Italiener oder Franzosen, könnten ihre Ehefrauen ohne Auflagen nachholen. Für sie gelte EU-Recht. «Wir sprechen dabei von Inländer-Diskriminierung«, sagt Müller. Ein Deutscher, der eine Ausländerin heirate, sei dabei schlechter gestellt, als ein europäischer Ausländer in Deutschland. Denn die EU greife in Länderrechte nicht ein. Rechtlich sei die Situation langfristig kaum haltbar. Doch momentan bleibt der Familie Roth nur der Deutschkurs oder der Klageweg.

Anna Schneider

Vielleicht ändert sich ja aufgrund der EU Gesetze bald irgend was....
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sam

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Re: Ablehnung Schengenvisa was tun ?
« Antwort #12 am: 22. Oktober 2009, 20:24:22 »

Diese Geschichte glaube ich nicht, nach 16 Jahren Thailand kenne ich die Frauen hier. ???
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boehm

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Re: Ablehnung Schengenvisa was tun ?
« Antwort #13 am: 22. Oktober 2009, 20:30:13 »

@sam

Ich habe diese Geschichte aus den Nürnberger Nachrichten vom 21.10.09

http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=1107698&kat=120

Böhm
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damkaodaeng

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Re: Ablehnung Schengenvisa was tun ?
« Antwort #14 am: 22. Oktober 2009, 21:03:43 »

Diese Geschichte glaube ich nicht, nach 16 Jahren Thailand kenne ich die Frauen hier. ???

Sehe ich auch so. Die Geschichte ist in den Details eher unglaubwürdig.

Ab Mai 2008 begannen die Probleme in Thailand: Ein Landsmann begann Somying nachzustellen. Den 43-jährigen Berufssoldaten hatte sie beim Arbeiten in einem Cafe kennengelernt. Er drohte ihrer Familie, nahm ihr den Reisepass ab und verprügelte sie. Später sperrte er sie in seiner Wohnung ein. Dabei soll es zu Vergewaltigungen gekommen sein.
(...)
Seitdem hat Somying versucht, in einigen thailändischen Städten den Deutschkurs abzuschließen. Doch der Stalkers stellt ihr nach. Ständig muss sie über Nacht fliehen.

Da hat sie auf jeden Fall nicht die ganze Geschichte erzählt. Dass es da einen Mann gibt mit dem sie Probleme hat mag ja sein. Aber wenn man jemand aus dem Weg gehen will, sich eine neue Telefonnummer zulegt und dazu in eine andere Stadt umzieht, dann funktioniert das normalerweise auch mit dem Kontaktabbruch.
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