@asien-karl
Ich will nicht ein I-Tuepfelreiter sein,aber deine Behauptung ist falsch und begruende es wie
folgt :
Das Steuerrecht von Thailand unterscheidet sich von den Steuerrechten anderer Laender
mitunter gewaltig.
Da kann es sein,dass man in Deutschland gerade noch eine Steuer abfuehren muss,in TH
nicht und umgekehrt.
Wie schon festgestellt wurde,hat bei den genannten Gruenden (Abmeldung,Wohnsitz,Lebens-
mittelpunkt)die thailaendische Finanzverwaltung die Steuerhoheit und Deutschland diese
"verloren ". (Vorerst)
Es ist daher der deutschen Finanz vorerst egal,wieviel der Betreffende an Steuern zahlt.
Aber Achtung,das Doppelbesteuerungsabkommen ist nicht nur dafuer gedacht,Doppelsteuer-
belastungen zu vermeiden,sondern auch,um Steuervermeidungen zu verhindern.
Die unterschiedlichen Ansaetze zur Berechnung der Versteuerungsbasis TH/D finden bei der
thailaendischen oder deutschen Finanz keinen Niederschlag,weil weder ein thailaendischer
Finanzbeamter die deutschen,noch ein deutscher Finanzbeamter die thailaendischen Steuer-
regeln kennt.
Daher macht es keinen Sinn,wenn sich die deutsche Finanz,bei einen Rentner der in Thailand
residiert und keine weiteren Einkuenfte hat,kundigt macht,ob er die Steuerlast abgefuehrt hat
oder nicht.
Es reicht normalerweise,dass dem deutschen Finanzamt bestaetigt wird,dass der Betreffende
steuerlich " bekannt" ist.Also ob er eine Steuernummer hat.
Deine Einlassung :" ... Nachweis verlangen,dass du Steuern im rechtlichen Rahmen zahlen tust"
setzt voraus,dass die deutsche Finanz das thailaendische Steuerrecht und den Tarif kennt und
nachvollziehen kann.
Keine Angst vor der thailaendischen Finanz !
Die Damen und Herren sind nicht dafuer bekannt,dass sie besonderen Ehrgeiz an den Tag legen
den Steuerzahler bis auf die Hose auszuziehen.
Es zeichnet sie aus,dass sie den Steuerfall geraeuschlos abarbeiten wollen und sind dankbar,
wenn der Steuerpflichtige ihnen hilft,die Steuerbasis festzustellen.
Bei "normalen "Rentnern reicht die Vorlage jenes Bankbuches,wo die Renten eingehen.Am
Buchungskuerzel sieht man,ob die Ueberweisung aus dem Ausland kommt oder ob es sich um
einen Geldtransfer im Inland handelt.Das wissen nicht alle Finanzbeamten und sind dankbar,
wenn man zutreffende Betraege schon vorab markiert.
Jock