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Autor Thema: Thai driving license  (Gelesen 7247 mal)

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sirimel

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Thai driving license
« am: 10. Juni 2019, 15:20:18 »

Hallo

Um die Thailändische driving license machen zu lassen, muss ich die National und international aus der Schweiz erst übersetzen lassen in thai und dann vom embassy abstempeln lassen.

kann mir jemand diesbezüglich einen tip geben, wo ich die Übersetzung machen lassen kann oder einen dienst der gleich die ganze Arbeit übernimmt?

Lg
Mel.
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namtok

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Re: Thai driving license
« Antwort #1 am: 10. Juni 2019, 15:35:49 »

Das sind ja ganz neue Sitten  {:} den internationalen übersetzen zu lassen...  :o 

und dann auch noch von der Botschaft beglaubigen   --C


Bist du dir da sicher?  ???

Da ist es ja noch einfacher den Thaiführerschein wie ein Anfänger  mit englischen Prüfungsfragen"richtig" selbst machen ...

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██████  Ich sch... auf eure Klimaziele !

sirimel

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Re: Thai driving license
« Antwort #2 am: 10. Juni 2019, 16:03:55 »

Ob der Nationale oder Internationale übersetzt werden muss, weiss ich jetzt nicht.
Aber der gang zum Embassy ist Pflicht.

Aber die Variante mit Thai Führerschein wie ein Anfänger klingt auch Interessant.
Wie ist den da der Zeitliche Aufwand und wo macht man das?
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goldfinger

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Re: Thai driving license
« Antwort #3 am: 10. Juni 2019, 16:27:46 »

Den nationalen Ausweis musst du übersetzen lassen. Den internationalen braucht es für den Vorgang nicht. Die Uebersetzung wird ausnahmsweise durch die Botschaft vorgenommen. Die setzen auf einem Formblatt einfach die richtigen Kreuzchen.
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Es gibt Staubsaugervertreter, die verkaufen Staubsauger. Es gibt Versicherungsvertreter, die verkaufen Versicherungen. Und dann gibts noch die Volksvertreter…

sirimel

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Re: Thai driving license
« Antwort #4 am: 10. Juni 2019, 16:32:07 »

Den nationalen Ausweis musst du übersetzen lassen. Den internationalen braucht es für den Vorgang nicht. Die Uebersetzung wird ausnahmsweise durch die Botschaft vorgenommen. Die setzen auf einem Formblatt einfach die richtigen Kreuzchen.

Dass heisst ich gehe mit meinem Nationalen Ausweis und Passport einfach zur Botschaft und die stellen mir diese Übersetzung aus oder muss noch etwas mitgenommen werden?
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goldfinger

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Re: Thai driving license
« Antwort #5 am: 10. Juni 2019, 16:35:57 »

Guck hier:

Zitat
Thailändischer Führerschein
Folgende Behörde ist für die Ausstellung der Thailändischen Führerscheine zuständig:

The Department of Land Transport
1032 Phahonyothin Road
Opposite Chatuchak Park
Bangkok 10900
Tel: +66 2 271 8888
Call Center 1584

Um einen Thailändischen Führerschein zu erhalten verlangen die Thailändischen Behörden oftmals eine Übersetzung des Schweizer Führerscheins durch das Regionale Konsularcenter. Bitte senden Sie uns dazu Ihren Original Schweizer Führerausweis und zahlen Sie die Gebühren per Postanweisung (Postal Money Order*) oder per Scheck (zahlbar an Embassy of Switzerland). Die Höhe der Gebühren für Bestätigung & Porto entnehmen Sie der Gebührenübersicht. Die Dokumente werden so rasch als möglich an Sie retourniert.

https://www.eda.admin.ch/countries/thailand/de/home/dienstleistungen/fuehrerausweis-fahrzeug.html
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sirimel

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Re: Thai driving license
« Antwort #6 am: 10. Juni 2019, 16:51:13 »

Hallo
Recht Herzlichen dank ;}
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Wandat

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Re: Thai driving license
« Antwort #7 am: 10. Juni 2019, 18:10:58 »

Das sind ja ganz neue Sitten  {:} den internationalen übersetzen zu lassen...  :o 

Das hatte ich vor 2 Jahren in Kalasin auch. Mein deutscher Führerschein wurde nur kurz angeguckt und zurückgegeben.
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Helli

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Thai driving license
« Antwort #8 am: 10. Juni 2019, 19:57:33 »

Das sind ja ganz neue Sitten  {:} den internationalen übersetzen zu lassen...  :o 

Das hatte ich vor 2 Jahren in Kalasin auch. Mein deutscher Führerschein wurde nur kurz angeguckt und zurückgegeben.
Warum heißt der denn "Internationaler Führerschein"? Die "Form" dieser beiden IFS ist in den jeweiligen Abkommen festgeschrieben! Von der Möglichkeit einer geforderten Übersetzungspflicht steht da nix!
...und es dürfte sich auch rumgesprochen haben, dass DE und TH abkommensmäßig nicht zusammen passen! A und TH aber sehr wohl! CH hat, wie immer, Sonderregelungen. :-)
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aladoro

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Re: Thai driving license
« Antwort #9 am: 11. Juni 2019, 12:11:18 »

...und es dürfte sich auch rumgesprochen haben, dass DE und TH abkommensmäßig nicht zusammen passen! A und TH aber sehr wohl! CH hat, wie immer, Sonderregelungen. :-)

zum IFS nochmal (ist im letzten Herbst hier + anderen Thai-Foren durchgekaut worden):

es gibt drei IFS-Abkommen: Paris 1926, Genf 1949, Wien 1968.
das einstige Königreich Siam hat den 1926er anerkannt, seit Mitte Sept 2018(!) tut dies auch das heutige Königreich Thailand.
in Thailand gelten weder "unsere" nationalen FS noch die 1949er + 1968er.

in D/A/FL kann man immer noch den 1926er kriegen, nicht aber in der CH!
Fazit: als CHler darf man weder mit CH-FS noch mit 1968er ein Motorfahrzeug in Thailand legal lenken!!
das dürfte der Grund sein, warum CH-Konsolutate in TH den CH-FS übersetzen/beglaubigen, was ermöglicht den TH-FS zu machen.
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carsten1

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Re: Thai driving license
« Antwort #10 am: 11. Juni 2019, 13:47:38 »


zum IFS nochmal (ist im letzten Herbst hier + anderen Thai-Foren durchgekaut worden):

es gibt drei IFS-Abkommen: Paris 1926, Genf 1949, Wien 1968.
das einstige Königreich Siam hat den 1926er anerkannt, seit Mitte Sept 2018(!) tut dies auch das heutige Königreich Thailand.
in Thailand gelten weder "unsere" nationalen FS noch die 1949er + 1968er.



Das stimmt so nicht, Thailand ist Mitglied des Genfer Abkommens von 1949 und hat das auch ratifiziert.
Beim Abkommen von 1926 ist Thailand nur Mitglied, und hat nicht ratifiziert, also ist der 1926er eine Grauzone.
Der einzige wirklich gültige IFS in Thailand, und gleichzeitig auch der einzige, der in Thailand ausgestellt wird, ist der nach Genfer Abkommen von 1949.
Das Hauptproblem haben damit die Deutschen, da Deutschland beim Genfer Abkommen nicht dabei war. DE stellt allerdings auf besondere Anfrage den 1926er aus, der allerdings in Thailand nicht überall anerkannt wird, z.B. im DLT Bangkok wird er NICHT anerkannt.
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Viele Gruesse
Carsten

Helli

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Thai driving license
« Antwort #11 am: 11. Juni 2019, 16:35:31 »

...und es dürfte sich auch rumgesprochen haben, dass DE und TH abkommensmäßig nicht zusammen passen! A und TH aber sehr wohl! CH hat, wie immer, Sonderregelungen. :-)

es gibt drei IFS-Abkommen: Paris 1926, Genf 1949, Wien 1968.

in D/A/FL kann man immer noch den 1926er kriegen, nicht aber in der CH!

Im Rahmen der Wiener Straßenverkehrskonvention wurde im Jahr 1968 durch die UN-Konferenz in Wien ein internationales Abkommen getroffen, welches in Artikel 41 die Voraussetzungen des internationalen Führerscheines regelt.
Wien 1968 ist "lediglich" eine Vereinbarung über die Form der int. Führerscheine und kein zwischenstaatliches Abkommen! Das hat also nichts an den Vereinbarungen von 1929 und/oder 1949 geändert!

PS.: wer ist "FL"?
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Suksabai

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Re: Thai driving license
« Antwort #12 am: 11. Juni 2019, 16:59:27 »


@Helli

Fürstentum Liechtenstein

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Helli

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Re: Thai driving license
« Antwort #13 am: 11. Juni 2019, 17:01:47 »


@Helli

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Danke, Vaduz hatte ich nicht auf dem Schirm!
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aladoro

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Re: Thai driving license
« Antwort #14 am: 13. Juni 2019, 12:18:32 »

danke für Eure Nachträge/Korrekturen!
bin davon ausgegangen, dass Thailand seit Sept 2018 den 1926er offiziell anerkennt (s zB motorrad-und-touren.ch/2018/08/24/motorradfahren-in-thailand)

was bedeutet das in der Praxis? (es geht mir konkret darum, ob ich (CH) im Urlaub ein Mietmoped lenken darf)

- stimmt meine Annahme, dass CH-ler in Thailand nicht lenken dürfen, weil sie nur den 1968er kriegen können?
- stimmt meine Annahme, dass D-ler einzig+allein mit dem 1926er legal lenken dürfen?

(was im Alltag bei einer Verkehrskontrolle als legal angesehen wird ist wohl eigenes Thema, ob+wie man zu einem TH-FS bekommen könnte ist nochmal ein anderes)
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