Und die zweite Frage ist, wieweit muss sich eine Muslima verbiegen, wenn sie mit Kleidervorschriften einiger Laender in Europa konfrontiert wird?
(Ich meine damit die Verbote der Vollverschleierung etc.)
Das sind wohl zwei Paar Schuhe. Wenn die Muslima als Urlauberin in Europa tourt ist das etwas anderes, als wenn sie hier in unserer Gemeinschaft leben will, wenn ihre Kinder in unsere Schulen gehen wollen (und sie ihren Lebensunterhalt aus unseren Sozialsystemen bestreiten will).
Wessen Brot ich ess', dessen Lied ich sing'. So war es jedenfalls bisher, und da sind wir gut mit gefahren!