Ach Helli, war ja gerade heute wieder einkaufen und ich trage die Maske ja auch im "Getuemmel".
Ausserhalb der Einkaufshallen haengt sie an einem Ohr runter, kommt mir eine Gruppe entgegen, ist sie schnell wieder montiert.
Auch ich bin weder Arzt noch Virologe und schon gar nicht Epidemiologe, aber die Frage, ob die Regierungen in Zukunft bei jedem Ausbruch von Grippe oder sonstigen virologischen Erkrankungen die Wirtschaft runterfahren und die Gesellschaft anhalten Masken zu tragen, darf und muss auch gestellt werden duerfen.
In der CH beginnt bereits eine Diskussion, ob in Bueros eine Maskenpflicht verordnet werden kann oder nicht.
Im naechsten Schritt stellt sich die Frage, ob jemand, trotz Erkrankung am Arbeitsplatz erscheint, rechtlich belangt werden kann, sofern diese Person keine Maske getragen hat und moegliche Ansteckungen erfolgt sind... was dann ?
Kann ich mich in diesem Fall als angesteckte Person auf das "Recht auf körperliche Unversehrtheit" berufen und eventuell Schadenersatz einfordern ?
Schoene Neue Welt.