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Autor Thema: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz  (Gelesen 42521 mal)

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planin

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jock

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #196 am: 14. September 2015, 14:48:29 »

Einmal im Monat besucht mich Freund Herbie.

Ein quitschvergnuegter deutscher Rentner,immer einen Scherz auf den
Lippen und stets bestrebt meine Biervorraete zu dezimieren.

Als er letzten Freitag kam,erkannte ich ihn kaum.

Aschfahl im Gesicht,niedergeschlagen und sehr erregt.

Statt Chang reichte ich ihm Baldrian und dann klagte er sein Leid.

Sein Finanzamt in Deutschland hat ihn kurzerhand aufgefordert 4.000 Euro
Steuern nachzuzahlen.

Das hat ihn schwer getroffen,was auch verstaendlich ist,wenn man nur 1.200
Rente hat und immer alles bis zum letzten Cent ausgibt.

Er,der noch niemals Frau Merkel als Hosenanzug tituliert hat und Herrn Schaeuble
einen gerechten Staatsdiener nannte,findet ueber Nacht ploetzlich ganz andere
Vokabeln,wenn er ueber sie spricht.Einige davon sind nicht jugendfrei.

Offensichtlich hat sich das deutsche Finanzamt daran erinnert,dass der Herbst
Jagdzeit ist und handelt dementsprechend.

Jock

« Letzte Änderung: 14. September 2015, 15:10:55 von jock »
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Alex

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #197 am: 14. September 2015, 15:05:47 »

 {[ dann muß es sich um das Finanzamt in Neubrandenburg handeln Jock ,

ansonsten hat Dir der liebe Herbie einiges verschwiegen bei seiner Rentenhöhe !
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Alex

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #198 am: 14. September 2015, 15:09:25 »

Uwe , ich dachte eigentlich , die Sache mit dem Postrentenservice hätte sich längst

geklärt und man überweist die Rente ins Ausland 1:1 ohne Abzüge irgendwelcher

Intermediate Banken in NY z.B. Meine Fa. Rente von einem Deutschen Konzern kommt

jedenfalls seit Jahr und Tag hier immer ohne Abzüge an .
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uwelong

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #199 am: 14. September 2015, 15:58:46 »

Ne Alex,
die Renten laufen alle noch über deutsche Banken!
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Expat Charly

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #200 am: 14. September 2015, 18:16:42 »

@ alex @ uwelong

Seit 1.11.2008 wird meine Rente von der Deutschen Rentenversicherung auf mein SCB-Konto in Thailand überwiesen.

Als ich am 27.07.2008 der Versicherungsanstalt meine thailändische Bankverbindung mitteilte, fragte ich, ob die volle Rente ohne Abzug einer Überweisungsgebühr überwiesen wird.

Daraufhin wurde mir am 16.09.2008 folgendes mitgeteilt:

"Die Barclay's Bank (Korrespondenzbank) gibt den angewiesenen Zahlbetrag um 14,75 Euro gekürzt weiter. Aufträge unter einem Betrag von 250 Euro sind kostenfrei."
« Letzte Änderung: 14. September 2015, 18:23:08 von Expat Charly »
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uwelong

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #201 am: 14. September 2015, 18:23:59 »

Charly,

wie sieht das beim Wechselkurs aus?
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Expat Charly

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #202 am: 14. September 2015, 18:34:53 »

@ uwelong

Selbstverständlich ändert sich der überwiesene Betrag bei einer Änderung des Umrechnungskurses. Da ich keinen Einfluss auf den Kurs habe, rechne ich nicht jeden Monat den jeweiligen Kurs aus. Ich weiß nur, dass meine Rente in jüngster Zeit stieg, welches neben einem besseren Kurs sicherlich auch an der geringen Rentenerhoehung lag.
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arthurschmidt2000

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #203 am: 14. September 2015, 19:16:28 »

Zitat
Sein Finanzamt in Deutschland hat ihn kurzerhand aufgefordert 4.000 Euro Steuern nachzuzahlen.

Erbschaftssteuer?

Normalerweise wird in D eine Steuer nur auf Grundlage bestehender Gesetzte erhoben!
« Letzte Änderung: 14. September 2015, 19:30:09 von arthurschmidt2000 »
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Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

arthurschmidt2000

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #204 am: 21. Februar 2016, 09:05:49 »

Karlsruhe hat entschieden:

Doppelbesteuerungsabkommen haben in Deutschland nur den Rang eines einfachen Gesetzes. Nach dem Demokratieprinzip könne das Parlament daher später die Regelungen revidieren.

Der konkrete Fall betraf einen Vertrag mit der Türkei aus dem Jahr 1985. Geklagt hatte ein Techniker, der im Jahr 2004 zeitweise am Bosporus gearbeitet hatte. Im Jahr zuvor hatte der Bundestag das Einkommensteuergesetz ergänzt und die Freistellung von einer doppelten Besteuerung davon abhängig gemacht, dass der Betroffene eine Steuerzahlung oder Steuerbefreiung im Ausland nachweist.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/doppelbesteuerung-bundestag-darf-gegen-abkommen-verstossen-14066708.html


Ich sollte noch hinzufügen, nach dem Wortlaut des $ 50 d Abs. 8 EStG gilt das nur für unbeschränkt Steuerpflichtige. Aber wenns ums Geld geht...
« Letzte Änderung: 21. Februar 2016, 09:46:35 von arthurschmidt2000 »
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Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

peter1

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #205 am: 21. März 2018, 00:22:39 »

dppelbesteuerungsabkommen 1968 thail, deutschland artikel 18 absatz 1 regelaltersrenten werden in thailand besteuert, sofern dort der wohnsitz ist

mfg
peter1
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malakor

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Re: Deutscher Fiskus rückt Rentnern im Ausland auf den Pelz
« Antwort #206 am: 21. März 2018, 13:48:41 »

dppelbesteuerungsabkommen 1968 thail, deutschland artikel 18 absatz 1 regelaltersrenten werden in thailand besteuert, sofern dort der wohnsitz ist

mfg
peter1

am besten  :-X
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