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Autor Thema: Rentner Visa - neue Bestimmung  (Gelesen 23034 mal)

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karl

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Rentner Visa - neue Bestimmung
« am: 07. Juni 2011, 18:48:35 »

da gab es vor Tagen schon im Thaivisa die Meldung, daß die Bestimmungen zum Rentnervisa verschärft wurden.
konnte leider bis jetzt hier im TIP nichts finden.
Könnte sich bitte einer, der des Thai mächtig ist bzw. dessen Englisch perfekt ist, diesem Thema annehmen und hier in Deutsch berichten was Sache ist ?
Danke
http://www.thaivisa.com/forum/topic/473193-thai-immigration-tightens-requirements-for-retirement-visa-extensions/
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P-Pong

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Re: Rentner Visa - neue Bestimmung
« Antwort #1 am: 07. Juni 2011, 19:00:48 »

.... ??? neue Bestimmungen, welche für D-A-CH keine neuen sind!
Es bleibt so gesehen für >uns<  beim alt-hergebrachten  8)
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Say_What??

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Re: Rentner Visa - neue Bestimmung
« Antwort #2 am: 07. Juni 2011, 19:18:47 »

hab das mal kurz ueberflogen und scheinbar wollen die Behoerden nun nicht nur ein Schreiben einer Botschaft sehen, sondern auch 2 Pensionsauszuege mit min 65.000 THB jeweils. Ob das auch ueberwiesen werden muesste, ist fraglich.

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KhunBENQ

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Re: Rentner Visa - neue Bestimmung
« Antwort #3 am: 07. Juni 2011, 20:56:57 »

Ganz ausgereift ist das Thema noch nicht... Das wird noch einige Tage reifen müssen. Bisher keiner kennt exakte Ausführungsbestimmungen o.ä.

Bisher war es für einige Länder offenbar möglich, einen Schrieb von der Botschaft zu bekommen basierend ausschliesslich auf einer eidesstattlichen Erklärung (ohne dass sie Belege beibringen mussten)
Damit ist auf alle Fälle Schluss. Jetzt müssen Belege bei der Thai Immi vorgelegt werden, dass tatsächlich ein Einkommen von 65000 Baht/Monat vorliegt.
UND es steht zu befürchten, dass nachgewiesen werden muss, dass diese Summe regelmäßig nach TH überwiesen wird.
Ob das nun monatlich passieren muss, oder auch in größeren Summen: unklar ?
Offensichtlich gab es zuviele Pappenheimer die vorgaben über dieses Einkommen zu verfügen, tatsächlich aber hier von Schwarzarbeit leben.
Wäre also insofern eine Verschärfung als man gezwungen sein könnte, die 65000 tatsächlich nach TH zu transferieren, ob man sie braucht oder nicht.
---
Die 800000 bar auf dem Konto bleiben natürlich als Alternative (für die Glücklichen mit Speck auf den Rippen).
---
EDIT:
Also es gibt offenbar KEINEN Hinweis, dass man die regelmäßige Überweisung der 65000 Baht nachweisen müsste.
Vielleicht ein Sturm im Wasserglas.
Ich werde das Thema weiter verfolgen, z.Zt. scheint thaivisa etwas in die Knie zu gehen  ;)
« Letzte Änderung: 07. Juni 2011, 21:22:55 von KhunBENQ »
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P-Pong

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Re: Rentner Visa - neue Bestimmung
« Antwort #4 am: 07. Juni 2011, 21:16:39 »

...Bisher war es für einige Länder offenbar möglich, einen Schrieb von der Botschaft zu bekommen basierend ausschliesslich auf einer eidesstattlichen Erklärung (ohne dass sie Belege beibringen mussten) ...

...diese Handhabung, aufgrund einer eidesstattlichen Erklärung (ggf. gelogenen >: ) wie z.B. bei den US-Amerikanern, den Kanadiern und den Australiern, gab es bei den D-A-CH-lern noch nie; hier prüfte der Konsul/die Botschaft anhand vorgelegter Renten-/Pensionsbescheide pp. relativ genau nach, was wirklich an Einkommen vorhanden ist 8)... und bestätigte dies für 20 EURO in einem Schreiben an die Immi!

So gesehen, also nix Neues für >uns<  .... alle andere Überlegungen sind derzeit bodenlose Spekulationen ...
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KhunBENQ

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Re: Rentner Visa - neue Bestimmung
« Antwort #5 am: 07. Juni 2011, 21:26:26 »

Nachdem ich mich fast durch das ganze Thema durchgefressen habe, kann ich das nur bestatigen.
Wohl "viel Lärm um nichts". Sorgen müssen sich nur die richtigen Schwindler.
Aber für die gibt es ja bekanntlich die 25000 Baht "Kaufvisa"  vom Büro für schwierige Fälle :o
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hiro

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Re: Rentner Visa - neue Bestimmung
« Antwort #6 am: 08. Juni 2011, 10:20:33 »

Mir hat meine Immi Lady mit der ich seit Jahren bestens klar komme bereits im Feb bei der Visaverlaengerung basierend auf verheiratet mit einer Thai und einem Nachweis - Bestaetigung der Deutschen Botschaft - ueber Pensions ( Rentenansprueche ) ueber 40,000 Baht im Monat eroeffnet das ihre Chefs beim naechsten Verlaengerungsantrag einen Nachweis sehen wolllen das das Geld auch tatsaechich nach Thailand verbracht wird. alternativ 400.000 auf einem Thai Konto in meinem Namen.
Wie der Nachweis erbracht werden soll dazu gab es zu dem Zeitpunkt noch keine klare Aussage, auch heute nicht wie im Thai Visa Forum lang und breit diskutiert wird.
Tatsache ist die wollen Kohle sehen in der Zukunft nicht nur eine Bestaetigung von der Botschaft.
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P-Pong

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Re: Rentner Visa - neue Bestimmung
« Antwort #7 am: 08. Juni 2011, 10:49:13 »

... es ist nun mal den Immi-Beamten eigen, dass sie viel reden, wenn der Tag lang ist, ebenso dürfte bekannt sein, dass es sie wenig interessiert, was sie gestern gesagt haben, wenn sie es heute anders WOLLEN  ;]

Abgesehen davon, was soll bei 40.000 Baht monatlichen Eingängen in TH und den sich gegenüberstehenden Ausgaben als Hürde ergeben... wenn man z.B. einen 4-Personen-Haushalt zu hegen & zu pflegen hat ... da kann man einen Nachweis mit links, im Schlaf erbringen  ;) ... falls man sein Leben nicht über`m Gartenzaun in der Pampas fristet ...  ;D
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samurai

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Re: Rentner Visa - neue Bestimmung
« Antwort #8 am: 08. Juni 2011, 11:27:22 »

Nachdem ich mich fast durch das ganze Thema durchgefressen habe, kann ich das nur bestatigen.
Wohl "viel Lärm um nichts". Sorgen müssen sich nur die richtigen Schwindler.
Aber für die gibt es ja bekanntlich die 25000 Baht "Kaufvisa"  vom Büro für schwierige Fälle :o
Sorgen machen muß sich Niemand. Es gibt in Thailand immer Alternativen. Ob nun Aufstockung des Thai Kontos durch eine Service Agentur, das "Kaufvisa" oder das völlig legale Studentenvisa. Das Ergebnis ist immer dasselbe. Ein angenehmes Leben im LOS. [-] C--
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wolli

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Re: Rentner Visa - neue Bestimmung
« Antwort #9 am: 09. Juni 2011, 14:41:50 »

die Rentenbescheinigungs Schwindler, muessen sich schon sorgen machen,

die haben keine Alternative, sonst wuerden sie ja auch nicht schwindeln >:.
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kidpratunam

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Re: Rentner Visa - neue Bestimmung
« Antwort #10 am: 09. Juni 2011, 15:39:29 »

Sorgen machen muß sich Niemand. Es gibt in Thailand immer Alternativen. Ob nun Aufstockung des Thai Kontos durch eine Service Agentur, das "Kaufvisa" oder das völlig legale Studentenvisa. Das Ergebnis ist immer dasselbe. Ein angenehmes Leben im LOS.

Die Entwicklung geht aber ganz klar in die Richtung dass erstens die Richtlinien verschärft, und dass zweitens Schlupflöcher gestopft werden. Vor 10 Jahren konnte man noch ganz ohne Visum über Jahre in Thailand bleiben, man musste nur alle 30 Tage mal kurz über die Grenze. Touristenvisa gab es unbegrenzt so viele man wollte. Vor 5 Jahren gab es bei den Honorarkonsulaten in Deutschland noch jedes Non-Immigrant Visum das man wollte, ohne dass Nachweise erforderlich waren. Heute ist für Unverheiratete unter 50 die nicht arbeiten das Education Visum die einzige Change auf einen Daueraufenthalt in Thailand. Mal sehen wie lange das noch geht...
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thaiman †

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Re: Rentner Visa - neue Bestimmung
« Antwort #11 am: 09. Juni 2011, 16:03:59 »


Hallo samurai
Schwindler ist noch harmlos, frueher galt die Rentenbescheinigung 5Jahre
durch Copy wurde es versaut und heute heulen Sie, was kann ich machen
wie macht Ihr das?
eine jaehrl. Bescheinigung ist aber kein Thema, Aber der Kurs

Also ein Hoch den Schwindler
                                                                   Gruss thaiman/Manfred
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P-Pong

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Re: Rentner Visa - neue Bestimmung
« Antwort #12 am: 09. Juni 2011, 16:06:54 »

Die Entwicklung geht aber ganz klar in die Richtung dass erstens die Richtlinien verschärft, und dass zweitens Schlupflöcher gestopft werden. ...

Was man grundsätzlich bejahen sollte, es strolchen genug hier herum, welche solche Maßnahmen erforderlich machen!
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Re: Rentner Visa - neue Bestimmung
« Antwort #13 am: 09. Juni 2011, 16:16:45 »



Der Krug geht solange zum Brunnen, bis Er bricht

warum haelt man sich nicht an die Regeln/Vorschriften


Schwarzarbeiter wollen Mitleid wenn Sie erwischt werden
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kidpratunam

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Re: Rentner Visa - neue Bestimmung
« Antwort #14 am: 09. Juni 2011, 16:26:11 »

Schwarzarbeiter erwirtschaften ihren Lebensunterhalt immerhin selbst, im Gegensatz zu reinen Leistungsempfängern.
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