ThailandTIP Forum

Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hier kommen sie zu den aktuellen Nachrichten auf ThailandTIP.info

Autor Thema: Hilfe im Todesfall  (Gelesen 21235 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Non2011

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.227
Re: Hilfe im Todesfall
« Antwort #120 am: 19. Februar 2017, 20:13:55 »

@Steed@

Das ist nicht nötig mich bei der – DRV - schlau zu machen. Voraussetzungen z. Bezug v.   Witwenrenten sind ( wenn der verstorbene Teil bereits Rente bezogen hat ) 

Mindestens 12 Monate gesetzlich verheiratet.

Unter d. Lebensalter von 45 Jahren d. d. Witwe gibt es 24 Monate lang die sog. Kleine Witwenrente ( 25% v. d. Bruttorente des Verstorbenen.

Ab dem ~ 45 Lebensjahr der Witwe die sog. Grosse Witwenrente ( 55% v. d. Bruttorente des Verstorbenen )

Die Werte ( 25 / 55 ) ändern sich, ob die Witwenrente sich nach dem ALTEN oder NEUEN Recht bemisst. Das hier auszuführen reicht die Plattform nicht.

Das dann Einkommen der Witwe z. B. aus Vermietung und oder, wird natürlich insbesondere im NEUEN Recht stärker zu berücksichtigen sein. Allerdings dürfte sich eine TH – Witwe noch wesentlich einfacher arm Rechnen können, als eine Witwe mit dem Lebensmittelpunkt BRD oder EU.

Die allerdings Besonderheit nach dem ALTEN – Recht :. hat der Verstorbene noch keine Rente bezogen, erhält die Witwe nur dann eine Rente ( Witwenrente ) wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hatte.

Auf die Erziehungsrente und oder Waisenrente d. s. leiblichen und oder Kinder näher einzugehen, auch das würde hier den Rahmen sprengen.
Gespeichert

Huangnoi

  • ist TIP-süchtig
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.993
Re: Hilfe im Todesfall
« Antwort #121 am: 19. Februar 2017, 20:45:03 »

Zitat
Die Werte ( 25 / 55 ) ändern sich, ob die Witwenrente sich nach dem ALTEN oder NEUEN Recht bemisst. Das hier auszuführen reicht die Plattform nicht.

Wieso sollte die Plattform nicht reichen???? Ist doch ganz einfach!

Das alte Recht (60 %) gilt, wenn

Ihr Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist oder
Ihr Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, Sie aber vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Das neue Recht (55 %) gilt, wenn

Sie Ihren Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 geheiratet haben oder
bei früherer Eheschließung: Sie und Ihr Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren sind.

Plattform hat ausgereicht!
Gespeichert

Non2011

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.227
Re: Hilfe im Todesfall
« Antwort #122 am: 19. Februar 2017, 20:55:28 »

Spitze {*meine Hochachtung.
Gespeichert

udo50

  • ไม่ มี ปัญ หา
  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4.894
  • alles wird gut
Re: Hilfe im Todesfall
« Antwort #123 am: 19. Februar 2017, 21:00:45 »

Huangnoi   {* }} ;}

  RICHTIG und so einfach ohne große Schnörkel
Gespeichert
Gruß Udo

Steed

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 650
  • Toleranz ist wie Hopfen und Malz
Re: Hilfe im Todesfall
« Antwort #124 am: 20. Februar 2017, 04:29:47 »

Non2011: Ich bin etwas irritiert. "Zitat ich muss mich nicht bei der DRV schlau machen Zitat Ende.
Ich habe keinen  Passus gefunden, wo ich jemanden "zum schlau machen" aufgefordert habe.
Bestenfalls sich umzusehen, wenn er  die deutsche Sprache nicht genügend versteht, dass er sich jemand sucht, der ihn in etwas durch die geforderte Bürokratie führt. Aber: Ich halte das aus mehreren Gründen, die ich Teils auch schon begründet habe, für bedenklich.
Man sucht immer einen Schuldigen, wenn irgendetwas nicht wunschgemäß klappt. Im Dschungel der Bürokratie kann vieles nicht ganz wunschgemäß verlaufen. Der Dumme ist meist immer der, der von der Familie am wenigsten Familienblut in sich hat.... Das ist Mentalität, die sich auch in den schönsten Träumen nicht ausradieren lässt.
Gespeichert

Non2011

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.227
Re: Hilfe im Todesfall
« Antwort #125 am: 20. Februar 2017, 21:07:59 »

@Steed@

Sorry, wollte Dir nicht auf den Schlips treten. War von mir etwas ungeschickt formuliert. Mir ist das Problem der sog. unterlassenen Hilfeleistung durchaus bekannt. Wie ich in Form einer schon etwas betagten Witwe in der Botschaft in BKK – habe erfahren müssen. Dem kleine häufchen Elend wurde seinerzeit auch nicht geholfen ( Lebensbescheinigung - DRV - ) wäre da nicht zufällig der non2011 anwesend gewesen. Wäre allerdings sämtliches vermeidbar, wenn rechtzeitig vorgesorgt bzw. die ( noch ) nicht Witwe über das dann Procedere im Vorfeld schlau gemacht würde. Wobei ich mir allerdings ziemlich sicher bin, das wenn ein Fam. Clan dahintersteht, das auch anderweitig bewerkstelligen, wenn es um den schnöden Mammon geht. Gebe aber zu, das es für annähernd Alleinstehende bzw. alleingelassenen und schon etwas betagten Reisbäuerinnen eine durchaus hohe Hürde darstellen kann. Zumal es sich tatsächlich so verhält, das die Mitarbeiter / innen der Botschaft der BRD ( zumindest in BKK ) - hier keine Hilfestellung anbietet.   
Gespeichert

Steed

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 650
  • Toleranz ist wie Hopfen und Malz
Re: Hilfe im Todesfall
« Antwort #126 am: 21. Februar 2017, 01:36:32 »

@NON2011: Ich muss jetzt wirklich einmal für die deutsche Botschaft eine Lanze brechen. Ich bin und war noch nie ein Mitglied in irgendwelcher Form dort (nur um meine Objektivität gewahrt zu wissen) Es ist in keiner Weise Aufgabe der deutschen Botschaft in Rentenangelegenheiten von irgendjemandem Hilfestellung zu leisten. Das ist und bleibt jedem sein Privatvergnügen. In  Deutschland hat jemand, egal welcher Nationalität das Recht auf Unterstützung, durch die Rentenversicherung.
Die Auslandsvertretung vertritt die Bundesregierung im Ausland und sonst niemand. Bilaterale Aufgaben ist ein weiteres Aufgabengebiet. Darunter fallen aber auch keine Privatangelegenheiten.
Dass die deutsche Botschaft es oft an moralischer Unterstützung in manchen Angelegenheiten ermangeln lässt, ist ein anderer Fall, die aber auch nicht einklagbar ist.
Deswegen das Sprichwort "Wissen ist Macht" verkörpert Selbstständigkeit die wir alle gewahrt haben wollen.
Nichtwissen kostet manchmal viel Geld oder ist mit schlechten Erfahrungen verbunden. Dafür kann man niemand verantwortlich machen außer sich selbst.
Gespeichert

schiene

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 28.818
Re: Hilfe im Todesfall
« Antwort #127 am: 21. Februar 2017, 02:42:27 »

Also wir haben ein paar Freunde und Bekannte welche wissen das es in dem Fall eines
Totes die Frauen bezw.deren Männer der Witwe helfen wenn sie mit den Papieren,Versicherung
und anderem nicht klar kommen würden.Auf diese Leute kann ich mich sowie auch sie sich auf mich verlassen
können.Das es wie in dem von @steed geschilderten Fall zu Vorwürfen oder ähnlichen kommen würde wage
ich zumindest in diesem unserem Umfeld anzuzweifeln aber 100%ig kann man nichts ausschließen.
Gespeichert
"𝕯𝖊𝖗 𝕲𝖔𝖙𝖙,𝖉𝖊𝖗 𝕰𝖎𝖘𝖊𝖓 𝖜𝖆𝖈𝖍𝖘𝖊𝖓 𝖑𝖎𝖊ß,𝖉𝖊𝖗 𝖜𝖔𝖑𝖑𝖙𝖊 𝖐𝖊𝖎𝖓𝖊 𝕶𝖓𝖊𝖈𝖍𝖙𝖊"

Steed

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 650
  • Toleranz ist wie Hopfen und Malz
Re: Hilfe im Todesfall
« Antwort #128 am: 22. Februar 2017, 18:33:30 »

Sicher ist, dass nichts sicher ist.
Sicher ist auch, dass die Technik sicherer ist als der Mensch.
Seit ich viele Menschen kennen lernen durfte, weiß ich immer mehr, was ich an meinem Soi Dog aus Ostpattaya habe.
Gespeichert
 

Seite erstellt in 0.02 Sekunden mit 22 Abfragen.