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Autor Thema: Abgeschoben trotz Heirat  (Gelesen 10185 mal)

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kapom

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Re: Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #60 am: 23. Januar 2018, 10:15:10 »

Meine Wenigkeit kennt ihn ebenfalls persoenlich. Und mir hat er ganz was anderes gesagt, naemlich, dass meine Heirat in Nakhon Si Thammarat rechtsgueltig ist!
PVA, TGKK und Standesamt in Tirol ueberigends auch  :-)

fr

Franzi, ich habe Erik gestern noch angeschrieben. Hier sein Antwort die eindeutig ist. Das mal für Deutsche. Ob Österreicher anders behandelt werden weiss ich nicht. War au h nicht meine Frage.
Habe jetzt ein Wort mit xxxxx geändert. Vielleicht besser so.

„Hallo

für die rechtsgültige Eheschließung ist für Ausländer eine Konsularbescheinigung der jeweiligen Botschaft notwendig.

Für deutsche Staatsbürger wird die Konsularbescheinigung gegen Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses des deutschen Standesamtes erteilt.

Darüber hinaus gibt es immer noch einige Meldeämter in Thailand, die entweder nicht informiert sind oder sich xxxxxxx lassen.“

Beste Grüße

Erik
« Letzte Änderung: 23. Januar 2018, 10:45:21 von kapom »
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Helli

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Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #61 am: 23. Januar 2018, 11:41:53 »

Dies muss aber auch fuer alle Asylbewerber, die ueber ein sicheres Herkunftsland einreisen gelten, (....)
Das haben sie bei der EU ja schon geändert! Neu: jeder Okkupant darf sein Asyl in der EU beantragen, wo er will (also da, wo er am meisten abgreifen kann  {[)!
Zu der abgeschobenen Thai war in der Regionalpresse (Nürnberger Nachrichten) zu lesen, dass der Herr Dr. von der AB ja mehrfach auf die Probleme aufmerksam gemacht wurde (das stand natürlich nicht in der BLÖD). Er hatte fast zwei Jahre Zeit, eine Rechtmäßigkeit herzustellen! Hochmut kommt eben vor dem Fall!
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franzi

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Re: Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #62 am: 23. Januar 2018, 14:04:21 »

@Kapom

Habe natuerlich aus oesterreichischer Sicht geschrieben. Aaaaber: auch fuer Deutsche muesste das mit nur einer Ledigenbescheinigung funktionieren.

Zitat
Da die Österreichische Botschaft weder standesamtliche noch meldeamtliche Befugnisse hat, kann sie nicht ohne weiteres Bescheinigungen etwa über die Ehefähigkeit und den Wohnsitz eines österreichischen Staatsbürgers ausstellen. Zur Ausstellung der Konsularbescheinigung ist daher die Vorlage des österreichischen Ehefähigkeitszeugnisses der Verlobten oder aber auch eine sogenannte Ledigkeitsbescheinigung erforderlich.

DAS interessiert in thailaendischen Bezirksaemtern keine Sau!

Zitat
Folgende weitere Unterlagen sind zur Ausstellung der Konsularbescheinigung erforderlich, sodass die Botschaft darin Ihre persönlichen Verhältnisse zusammenfassen kann:

    Reisepass
    Auszug aus dem Zentralmelderegister
    Ehefähigkeitszeugnis oder Ledigkeitsbescheinigung
    Geburtsurkunde
    Arbeitgeberbestätigung
    Einkommensbestätigung


In der Konsularbescheinigung sind zwei ÖsterreicherInnen als Trauzeugen zu nennen. Diese Personen sind der Botschaft namhaft zu machen, sodass deren Namen und Adressen in das Schreiben aufgenommen werden können. Die Konsulargebühr beträgt € 42,-, zahlbar in Baht.

Die Konsularbescheinigung bedarf nach Aushändigung noch der Übersetzung in die thailändische Sprache.

und die schauen sicher nicht auf die Staatsbuergerschaft des Auslaenders.
Habe die Ledigenbescheinigung und thailaendische Uebersetzung von der Botschaft beglaubigen lassen, damit hatte es sich.

Wenn der Auslaender nach thailaendischem Recht mit einer Thai verheiratet ist, kann mMn. der deutsche Staat gar nix dagegen unternehmen.
Und nur wegen DEM

Zitat
Auch wenn die ausländischen Heiratsbehörden kein Ehefähigkeitszeugnis verlangen, wird dennoch dringend empfohlen, ein österreichisches Ehefähigkeitszeugnis ausstellen zu lassen. Dies kann insbesondere für die Klärung des künftigen gemeinsamen Familiennamens wichtig sein.

wird kein Austrianer so bloed sein, ein Ehefaehigkeitszeugnis beizubringen.

https://www.bmeia.gv.at/oeb-bangkok/service-fuer-buergerinnen/personenstand-familie/eheschliessung/

Die Heiratspapiere samt Ue. wurden von der Botschaft ebenfalls beglaubigt und vom zustaendigen thailaendischen Amt in Bkk ueberbeglaubigt.

fr
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asien-karl

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Re: Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #63 am: 23. Januar 2018, 15:31:39 »

Also, jede im Ausland nach dortigem Recht geschlossene Ehe ist in DE anzuerkennen!  ;}
Aber, der Beamte kann diverse Dokumente verlangen, wie lange das spiel dann geht ist nicht beschrieben.  {:}
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Non2011

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Re: Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #64 am: 23. Januar 2018, 17:28:40 »

Die "Registrierung" einer im Ausland geschlossenen Ehe ist durch das deutsche Recht nicht vorgeschrieben. Deutsche Staatsangehörige sind dementsprechend nicht verpflichtet, beim zuständigen Standesamt einen Antrag auf Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister (§34 PStG) zu stellen.

Es ist daher möglich, dass jemand - obwohl dies nicht anhand der deutschen Personenstandsregister feststellbar ist - dennoch wirksam verheiratet ist.  Quelle – AA -

Lebst also die Fam. mit ihrem Lebensmittelpunkt nicht in der BRD – bzw. die Frau hat keinen Aufenthaltstitel weil die Ehe in TH gelebt wird, erscheint es mir ratsam, in Hinblick auf die zu erwartende Witwenrente der Dame / Ehefrau aus TH ( sollte die Regel sein ) die geschlossene ( auch f. d. BRD gültige ) Ehe zumindest von der Deutschen Botschaft in Bangkok beglaubigen zu lassen.
Wer also in der BRD auf die Einmeldung bei einem deutschen Standesamt verzichten möchte, so ohnehin kein rechtlicher Aufenthalt f. d. Thai Ehefrau in der BRD  – was gleichbedeutend das Personenstandsregister in der BRD weist aus – LEDIG.

Meiner Einer hat die Ehe ( vorbeugend f. d. Fall der Fälle betr. d. Deutschen Rentenversicherung Bund - zumindest v. d. Botschaft beglaubigen lassen.
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kapom

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Re: Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #65 am: 23. Januar 2018, 20:38:09 »

@Kapom

Habe natuerlich aus oesterreichischer Sicht geschrieben. Aaaaber: auch fuer Deutsche muesste das mit nur einer Ledigenbescheinigung funktionieren.

 
ganz anders sehen das die deutsche Botschaft Bangkok  und der genannte Herr Schottstädt.

http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/02/04-Eheschliessung/0-Eheschliessung.html

Deutsche Botschaft Bangkok - Eheschließungen
www.bangkok.diplo.de

https://www.thailaendisch.de/merkblatt-heirat-thai-deutsch_online.html

Kann sein du weißt das viel besser. Große Könige können in Thailand auh helfen. Noch besser sind beamte weit weg von Bangkok die weil unwissend vielleicht schon mal auf Unterlagen verzichten.

Übrigens.
„Thailändische Standesämter verlangen im Zuge der administrativen Vorbereitungen einer Eheschließung unter anderem eine Konsularbescheinigung, ausgestellt von der Botschaft des Herkunftslandes des ausländischen Verlobten, aus der dessen Ehefähigkeit, Wohnsitz und weitere persönliche Verhältnisse hervorgehen.“

So schreibt es die Botschaft Österreich in Bangkok.

https://www.bmeia.gv.at/oeb-bangkok/service-fuer-buergerinnen/personenstand-familie/eheschliessung/

Haste vielleicht bei Zitieren überlesen. Ist Suksabei nicht auch Österreicher?

In Thailand ist oft besser zu sagen...bei mir war das so...aber das muss nicht heissen...
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Suksabai

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Re: Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #66 am: 24. Januar 2018, 01:23:47 »


Nun ja, wenn du mich ansprichst:

bei mir hat die Botschaft dezidiert ein EHEFÄHIGKEITSZEUGNIS verlangt, kann aber auch aus persönlichen Animositäten geschehen sein.

Die zwei Trauzeugen österreichischer Provenienz, die sie mir vorschrieben, lösten sich später auch in Wohlgefallen auf (die Vorgabe).

Ich gratuliere jedenfalls jedem, der ohne grosse Bocksprünge behördlicherseits seine Liebste ehelichen konnte (und bin ein bisschen neidig  }{ )


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Non2011

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Re: Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #67 am: 24. Januar 2018, 08:55:03 »

@kapom@

https://www.thailaendisch.de/merkblatt-heirat-thai-deutsch_online.html

Ist im Anschluss an eine Heirat in Thailand ein Nachzug nach Deutschland geplant, ,,,,,,
einen Antrag auf Erteilung eines Visums zum Zwecke des Ehegattennachzuges ,,,

Dieser Antrag bedarf der Zustimmung des Ausländeramtes in Deutschland, so dass mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu zwei Monaten gerechnet werden muss. Dem Visumantrag ist auch eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises der Bezugsperson in Deutschland (hier also des Ehepartners) beizufügen.

Welcher Zustimmung?

Das Ausländeramt hat hier definitiv ( Artikel 6 des GG ) keinen Spielraum. Es geht hier nicht um eine gnadenvolle Zustimmung. Sofern der gültige Nachweis eines – A1 – erbracht, ist eine Aufenthaltsgenehmigung f. d. Ehefrau explizit zu erteilen. Und zwar selbst dann, wenn z. B. beide Eheleute Leistungen nach dem SBG II – auch als HARTZ IV bekannt – beziehen. Die / eine Fam. Zusammenführung zu einem Deutschen Souverän ist unabhängig von den finanziellen Gegebenheiten.

Es wird im www so Einiges an Schrott ( auch von Anwaltskanzleien ) geschrieben – nehme die deutsche Botschaft in Bangkok davon nicht aus – welches einem die Fussnägel hochrollt.
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kapom

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Re: Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #68 am: 24. Januar 2018, 10:12:05 »

Ich weiss jetzt nicht was das soll. Das Thema war nicht meins! Kann aber sagen ALLE Deutsche, die ich kennenlernte auf der Botschaft undim Ban Rak mussten das Ehefähigkeitszeugnis erbringen. ALLE!!! Dann fragt man noch die die man kennt, die letzter Zeit geheiratet hatten. Auch diese mussten ALLE das Zeugnis b ingen. So wies auch ganz genau in den Bestimmungen steht. Das bezieht sich auf die Zeit vor zwei Jahren. Die Bestimmungen haben sich in dem Punkt aber nicht geändert.Hier lesen auch Landsleute  mit die noch heiraten wollen. Wenn die den Unsinn „brauche ich doch nicht, das stand im Tip“ mit zur Botschaft  bringen ist der Konflikt doch schon vorprogrammiert. Ende!
« Letzte Änderung: 24. Januar 2018, 10:29:00 von kapom »
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franzi

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Re: Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #69 am: 24. Januar 2018, 11:39:26 »

Schottstädt selbst (nicht aber seine thailaendischen Mitarbeiter) und Ban Rak sind bekannt dafuer, dass sie mit diversen Botschaften kungeln.
Damit ist eigentlich alles gesagt.

fr
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Re: Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #70 am: 24. Januar 2018, 12:52:18 »

Wenn ich das richtig verstehe geht es doch jetzt um die Heirat in Thailand vor eine thailändischen Behörde? Wieso schreibt ihr
         hat die Botschaft dezidiert ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt
Wie kann die deutsche Botschaft da etwas verlangen, die hat doch in dieser Konstellation überhaupt nichts zu melden? Und da es in Thailand (leider) kein Papier gibt, das dem Ehefähigkeitszeugnis entspricht, wird die thailändische Behörde das auch nicht verlangen.
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Suksabai

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Re: Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #71 am: 24. Januar 2018, 13:34:47 »


@jms

Auch in Thailand kannst du nicht frisch fröhlich aufs Standesamt gehen und (gesetzlich) heiraten - dazu brauchst du eine Bescheinigung bzw.
beglaubigte Übersetzung von deiner Botschaft.

Und DIE verlangt die Papiere...
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franzi

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Re: Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #72 am: 24. Januar 2018, 13:39:44 »

Nicht leider, sondern Gott sei Dank!
Denn wenn es diese geben wuerde, haette ich mangels Einkommen damals nicht heiraten koennen.
Zitat
Folgende weitere Unterlagen sind zur Ausstellung der Konsularbescheinigung erforderlich, sodass die Botschaft darin Ihre persönlichen Verhältnisse zusammenfassen kann:

    Reisepass
    Auszug aus dem Zentralmelderegister
    Ehefähigkeitszeugnis oder Ledigkeitsbescheinigung
    Geburtsurkunde
    Arbeitgeberbestätigung
    Einkommensbestätigung


Lebte ja ein viertel Jahrhundert ohne Einkommen hier.

@Suksabai
Vermute, dass die meisten Provinzaemter mit "Konsularbescheinigung" nix anzufangen wissen.
Ob ein verheirater Farang seine Gattin erhalten kann stellt sich fuer diese Behoerde nicht. Denn, Harz 4  oder Mindestsicherung gibts in Thailand nicht

So gesehen, ein Hoch in diesem Punkt der hiesigen Bezirksaemter.

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« Letzte Änderung: 24. Januar 2018, 13:57:44 von franzi »
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Suksabai

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Re: Abgeschoben trotz Heirat
« Antwort #74 am: 24. Januar 2018, 14:07:38 »

@jms

Du kannst hier noch hunderte Links veröffentlichen, Fakt ist, wenn der deutsche oder österreichische Konsularbeamte auf einem Formular besteht,

um seinerseits die Bestätigung herauszurücken, bist du sicher am kürzeren Hebel...  {--

Wie du unschwer bemerkt hast, haben z.B. @franzi und ich, obwohl beide Österreicher, verschiedene Erlebnisse gehabt.

Also nimm es mit Gelassenheit hin...
 C--


@franzi

Nein, die interessiert AUSSCHLIESSLICH die Bescheinigung des Konsulates, und was da draufsteht, ist ihnen herzlich wurscht.
Aber für mich war ja da auch die grösste Hürde schon genommen, die eigentliche Eheschliessung war eine Entspannung...


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