ThailandTIP Forum

Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hier kommen sie zu den aktuellen Nachrichten auf ThailandTIP.info

Autor Thema: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?  (Gelesen 73385 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Steed

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 650
  • Toleranz ist wie Hopfen und Malz
Re: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?
« Antwort #30 am: 12. Dezember 2015, 02:03:46 »

Das neue "Overstaygesetz" ist doch nichts anderes als eine neue Grundlage zum abzocken. Damit das jeder weiß, wird das dementsprechend scharf publiziert.
Gespeichert

samurai

  • Erfinder der Buegelfalte
  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.925
  • damals
    • Sarifas
NON O Mutiple Entry Visa nur noch mit Prüfung durch die Thai - Botschaft
« Antwort #31 am: 12. Dezember 2015, 07:07:46 »

Das neue "Overstaygesetz" ist doch nichts anderes als eine neue Grundlage zum abzocken. Damit das jeder weiß, wird das dementsprechend scharf publiziert.
Endlich mal einer der den Mut aufbringt die Wahrheit zu sagen. Die letzten Bierpreiserhoehungen sprechen dieselben Worte. Fehlt nur noch das die Diaeten der Liebesdienstleister erhoeht werden, spaetestens dann wander ich aus   {;


Die "neue Overstay Praktik" wurde 2014 schon einmal angekuendigt. Ich weiss nicht in wie weit diese damals durchgesetzt wurde, genauso wenig wie ich weiss was diesmal draus wird. Einfach mal abwarten. Aber was solls, an den heurigen Visabestimmungen hat sich nix grossartig veraendert, wer ein Visum moechte und genug Kleingeld oder alternativ "Beziehungen" hat, kann hier ohne Visasorgen leben. Ich persoenlich habe keine Probleme mit Overstayern, die die ich kenne sind in dieser upaesslichen Situation nicht etwa aus krimminellen Motiven, sondern aus finanziellen. Es passiert oft genug das Leute mit viel Geld hier ankommen um zu bleiben. Aber aus den meisten Membern bekannten Gruenden ist das Geld schneller weg als erwartet, doch der Wille hier zu bleiben und "von der Hand in den Mund zu leben" ist groesser als die Angst vor Abschiebehaft und der Rueckkehr in die "Heimat".
aus 2014
http://www.thaivisa.com/forum/topic/740634-thai-immigration-bureau-to-blacklist-all-overstayers-of-more-than-90-days/
« Letzte Änderung: 20. September 2017, 17:16:29 von namtok »
Gespeichert
Ein Leben ohne Strand ist Moeglich, aber sinnlos. 

arthurschmidt2000

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5.873
Re: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?
« Antwort #32 am: 12. Dezember 2015, 08:13:52 »

Wenn Thailand diesen armen Menschen auch noch eine Grundsicherung bezahlt sollte eigentlich alles in Ordnung sein.
Gespeichert
Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

samurai

  • Erfinder der Buegelfalte
  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.925
  • damals
    • Sarifas
Re: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?
« Antwort #33 am: 12. Dezember 2015, 09:28:19 »

Arthur, Dein Sarkusmus in aller Ehre, aber die mir bekannten sorgen fuer sich selbst. In D waeren sie wahrscheinlich auf H 4 angewiesen, zumindest die erste Zeit nach der Rueckwanderung.
Gespeichert
Ein Leben ohne Strand ist Moeglich, aber sinnlos. 

arthurschmidt2000

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5.873
Re: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?
« Antwort #34 am: 12. Dezember 2015, 09:35:44 »

Soweit ich informiert bin stammt die überwiegende Zahl der (ungeliebten) Overstayer aus Ländern wie Pakistan, Nigeria usw.

Die müssen auch für sich selbst sorgen; einige sind jedoch der Meinung, dass es sehr viele davon  weit außerhalb der Legalität tun.
Gespeichert
Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

namtok

  • Globaler Moderator
  • Thailand Guru
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.989
Re: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?
« Antwort #35 am: 20. September 2017, 17:15:10 »

Die Honorarkonsulate in DACH dürfen anscheinend in der Kategorie Non Immigrant  keine Multiple Entry  Visa mehr ausgeben.

Man kann es zwar noch auf den Konsulaten beantragen, aber nicht mehr wie früher sofort dort eingestempelt bekommen:

Zitat
Das Non-Immigrant Visum mit mehrfacher Einreise bedarf einer Einzelfallbewilligung durch die Botschaft, welche von uns bei Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen eingeholt wird. Dieses Visum muss spätestens 4 Wochen vor dem Abflug beantragt werden. Beachten Sie bitte die Bearbeitungszeit von mindestens 7 Werktagen.

http://www.thaikonsulatmuenchen.de/visa-gebuehren
Gespeichert
██████  Ich sch... auf eure Klimaziele !

Non2011

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.227
Re: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?
« Antwort #36 am: 20. September 2017, 17:32:46 »

Ist - mit Verlaub - ein ( fast ) alter Hut. Komplett beantragt kann es auf den Konsulaten werden, nur die Kons. holen sich sodann die Bestätigung v. Berlin. Das - Warum / Weshalb / Wieso - erschliesst sich wie ( fast ) immer nur den Thai,s.
Gespeichert

namdock

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 709
Re: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?
« Antwort #37 am: 20. September 2017, 17:38:24 »


Das Generalkonsulat in Frankfurt/m. bearbeitet die Non O Visa selbst. (ist ein von Thais, hauptamtlich besetzes Konsulat)

Man muß den Antreag abgeben und nach zwei Tagen ist das Visa Non O im Paß.

In Frankfurt dauern allerdings auch alle anderen Visatypen 2 Tage.

mfg

Dieter
Gespeichert

namtok

  • Globaler Moderator
  • Thailand Guru
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.989
Re: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?
« Antwort #38 am: 21. September 2017, 03:15:27 »

Ist - mit Verlaub - ein ( fast ) alter Hut.


Wie alt ? 

 Vor ein paar Jahren wurde neu eingeführt, dass man für ein Multiple auch als Verheirateter noch einen kleinen Finanznachweis beifügen musste, den Visastempel gab es aber wie all die Jahre zuvor umgehend.
Gespeichert
██████  Ich sch... auf eure Klimaziele !

tom_bkk

  • Globaler Moderator
  • Thailand Guru
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8.347
  • 10.000km ausserhalb Bangkoks
    • köstlich authentisch essen.
Re: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?
« Antwort #39 am: 21. September 2017, 03:44:29 »

In MUC war das früher eine Sache von ein paar Minuten. Früher ist bei mir aber auch schon über 10 Jahre her ...
Gespeichert

Burianer

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12.930
Re: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?
« Antwort #40 am: 21. September 2017, 06:35:46 »

Mein Non O  Visa hat im April  2017  auch nur 2 Tage gedauert,  wie vorher auch immer.
Finanznachweis  ist Pflicht   und einige Kopieen von Pass, Flug etc.

Wenn das 4 Wochen dauern wuerde, dann gute Nacht Thailand  {+
Gespeichert

Non2011

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.227
Re: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?
« Antwort #41 am: 21. September 2017, 13:41:30 »

Wie alt ?   Glaube zu wissen ab - 2015 -

Vor ein paar Jahren wurde neu eingeführt, dass man für ein Multiple auch als Verheirateter noch einen kleinen Finanznachweis beifügen musste, den Visastempel gab es aber wie all die Jahre zuvor umgehend.


Vor ein paar Jahren wurde neu eingeführt, dass man für ein Multiple auch als Verheirateter noch einen kleinen Finanznachweis beifügen musste ,,,,


Auf der Homepage des Gen. Konsulates Frankfurt wird das für ein NON – O ( für Verheiratete ) noch immer verlangt. Meine Anfragen per Mail an FRA, warum ( nur ) Frankfurt auf finanzielle Nachweise besteht – jedoch die Botschaft in Berlin nebst den anderen Hon. Konsulaten selbiges nicht zur Grundlage / Bedingung macht, ist dieser Frankfurter Saftladen ( wie fast immer ) bis dato eine Antwort schuldig geblieben. 

F r a n k f u r t

Non-Immigrant-Visum “O” Single Entry (einmalige Einreise): 90-Tage-Aufenthalt
Non-Immigrant-Visum “O” Multiple Entry (mehrfache Einreise): 90-Tage-Aufenthalt pro Einreise, gültig für 1 Jahr

Personen, die mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sind:
vollständig ausgefüllter Visaantrag (die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft muss unbedingt angegeben werden/genaue Angabe von Hausnummer, Strasse, PLZ und Ort)
Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
1 Passbild
Kopie der Flugbestätigung
Kopie der Heiratsurkunde
Kopie vom Reisepass des thailändischen Ehegatten/der thailändischen Ehegattin
Kopie finanzieller Nachweise (z.B. Verdienstabrechnung)
Visagebühr

B e r l i n

Personen, die mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sind:
Vollständig ausgefüllter Visaantrag ( die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
1 biometrisches Passfoto
Kopie der Flugbestätigung
Kopie der Heiratsurkunde
Kopie vom Reisepass des thailändischen Ehegatten/ der thail. Ehegattin
Visagebühr

Hier wiederum verlangt zum Unterschied zu FRA /  Berlin die Namensnennung nebst Anschrift eines Bürgen in der BRD.

Fazit

Die jew. Bedingungen zur Erteilung eines NON – O / welche auf den Homepages der jew. TH – Vertretungen in der BRD zu lesen, weichen schon seit Jahren mitunter erheblich ab – bzw. werden nicht einheitlich dargestellt resp. analogisiert.
Gespeichert

Non2011

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.227
Re: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?
« Antwort #42 am: 21. September 2017, 14:11:52 »

Nachtrag

Antwort der Botschaft Berlin ( habe seinerzeit die Anfrage nach FRA in - CC - Berlin gegeben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der hohen Auslastung, bedingt durch die Hochsaison, sowie der Tatsache, dass die Thailändische Botschaft in Berlin die einzige Anlaufstelle für die postalische Beantragung des Visums deutschlandweit ist, möchten wir Sie bitten, die Mitarbeiter der Visaabteilung bezüglich Ihres Anliegens telefonisch von Mo. – Fr. zwischen 14.00 und 17.00 Uhr unter der Tel. 030 79481117 oder 030 79481101 zu kontaktieren.

Anbei senden wir Ihnen alle aktuellen Visabestimmungen mit Informationen über die Beantragung des Visums, die Ihre Fragestellungen evtl. bereits beantworten.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

In der Anlage dieser Mail von Berlin.:

Vollständig ausgefüllter Visa-Antrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue
Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge in Deutschland müssen unbedingt
angegeben werden
• Reisepass im Original und als Kopie (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
• 1 biometrisches Passfoto
• Kopie der Flugbestätigung
• Kopie der Heiratsurkunde
• Kopie vom Reisepass des thailändischen Ehegatten/ der thail. Ehegattin
• Visagebühr

Also - keine finanziellen Nachweise wie von FRA gefordert - und auch der Hinweis, das Berlin die einzige Anlaufstelle für eine postalische Beantragung
Gespeichert

carsten1

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 675
Re: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?
« Antwort #43 am: 21. September 2017, 14:22:34 »

In Italien werden mittlerweile überhaupt keine multiple Non-Immi-O Visa mehr ausgestellt. Einzige multiple Visa sind das multiple Tourist, das Non-Immi-Business und das rein für Rentner erhältliche Non-Immi-O-A, und dieses mit ca. den gleichen Auflagen wie die Extension of stay in Thailand + Führungs- und Gesundheitszeugnis
Gespeichert
Viele Gruesse
Carsten

xsarre

  • ist voll dabei
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 360
Re: Neue VISA-Bestimmungen für Thailand ?
« Antwort #44 am: 21. September 2017, 15:02:56 »

Wer in München ein Non -O- multyble Entry 1 Jahr will, muss seinen Pass mit sämtlichen geforderten Unterlagen mindestens 1 Woche vor Reise beginn beim Konsulat abgeben, Stand Juni 2017. Die Genehmigung zur Ausstellung erteilt Frankfurt bzw. Berlin. Der Pass kann auf dem Postweg zurückgeschickt werden,sofern gewünscht, Kosten trägt der Antragsteller

Ein Non-O- Single Entry 3Monate wird sofort ausgestellt,sofern alle Unterlagen komplett sind
Gespeichert
 

Seite erstellt in 0.02 Sekunden mit 23 Abfragen.