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Autor Thema: Deutsche Rente in Thailand  (Gelesen 42656 mal)

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asien-karl

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Re: Deutsche Rente in Thailand
« Antwort #150 am: 25. Oktober 2019, 06:40:25 »

Das zustaendige Finanzamt in D kann jederzeit von dir einen Nachweis verlangen,dass du in
Thailand steuerlich "bekannt" bist.

Nicht ganz richtig, es kann den Nachweis verlangen das du Steuern im rechtlichen Rahmen zahlen tust!
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jock

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Re: Deutsche Rente in Thailand
« Antwort #151 am: 25. Oktober 2019, 08:19:36 »

@asien-karl

Ich will nicht ein I-Tuepfelreiter sein,aber deine Behauptung ist falsch und begruende es wie
folgt :

Das Steuerrecht von Thailand unterscheidet sich von den Steuerrechten anderer Laender
mitunter gewaltig.

Da kann es sein,dass man in Deutschland gerade noch eine Steuer abfuehren muss,in TH
nicht und umgekehrt.

Wie schon festgestellt wurde,hat bei den genannten Gruenden (Abmeldung,Wohnsitz,Lebens-
mittelpunkt)die thailaendische Finanzverwaltung die Steuerhoheit und Deutschland diese
"verloren ". (Vorerst)

Es ist daher der deutschen Finanz vorerst egal,wieviel der Betreffende an Steuern zahlt.

Aber Achtung,das Doppelbesteuerungsabkommen ist nicht nur dafuer gedacht,Doppelsteuer-
belastungen zu vermeiden,sondern auch,um Steuervermeidungen zu verhindern.

Die unterschiedlichen Ansaetze zur Berechnung der Versteuerungsbasis TH/D finden bei der
thailaendischen oder deutschen Finanz keinen Niederschlag,weil weder ein thailaendischer
Finanzbeamter die deutschen,noch ein deutscher Finanzbeamter die thailaendischen Steuer-
regeln kennt.

Daher macht es keinen Sinn,wenn sich die deutsche Finanz,bei einen Rentner der in Thailand
residiert und keine weiteren Einkuenfte hat,kundigt macht,ob er die Steuerlast abgefuehrt hat
oder nicht.

Es reicht normalerweise,dass dem deutschen Finanzamt bestaetigt wird,dass der Betreffende
steuerlich " bekannt" ist.Also ob er eine Steuernummer hat.

Deine Einlassung :" ... Nachweis verlangen,dass du Steuern im rechtlichen Rahmen zahlen tust"

setzt voraus,dass die deutsche Finanz das thailaendische Steuerrecht und den Tarif kennt und
nachvollziehen kann.

Keine Angst vor der thailaendischen Finanz !

Die Damen und Herren sind nicht dafuer bekannt,dass sie besonderen Ehrgeiz an den Tag legen
den Steuerzahler bis auf die Hose auszuziehen.

Es zeichnet sie aus,dass sie den Steuerfall geraeuschlos abarbeiten wollen und sind dankbar,
wenn der Steuerpflichtige ihnen hilft,die Steuerbasis festzustellen.

Bei "normalen "Rentnern reicht die Vorlage jenes Bankbuches,wo die Renten eingehen.Am
Buchungskuerzel sieht man,ob die Ueberweisung aus dem Ausland kommt oder ob es sich um
einen Geldtransfer im Inland handelt.Das wissen nicht alle Finanzbeamten und sind dankbar,
wenn man zutreffende Betraege schon vorab markiert.

Jock


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Alex

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Re: Deutsche Rente in Thailand
« Antwort #152 am: 25. Oktober 2019, 08:44:41 »

An Comic kaum noch zu überbieten Jock ist , wenn gerade Du Dich hier auf Betreiben von an Einfällen

gesegneten Finanzbeamten in der Alpenrepublick darum bemühst eine Thai Steuernummer zu bekommen .

Hintergrund , die Alpenrepublick und einige ihrer Steuer-Finanz Eintreiber scheinen zu glauben , das wenn

der Aufnahmestaat ( hier Thailand ) auf die Besteuerung von Rentnern verzichtet ( das haben sie btw. nie getan )

fiele das Besteuerungsrecht an den Herkunftsstaat zurück ! Ich bin im Steuerrecht nicht so fit , darum habe ich

meine alte Steuerkanzlei in Ingolstadt dazu explizit befragt ... Antwort , das geht im Deutschen Steuerrecht nicht so !!!

Merke : Steuerrecht in D und auch in A unterscheiden sich ... und das ist gut so ! Der sogenannte " Lebensmittelpunkt "

ist jedenfalls eine rein Steuerrechtliche Definition ! Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung in Germony sind erstmal

in Germoney generierte Einkommen , die m.E. auch dort der Besteuerung unterliegen und nicht dem DBA ! wie will eine

Thai Finanzbehörde meine Staatsrente besteuern , die in D generiert wird und dort auch lagert ??? Wie also sollte ich auf

die Idee kommen mich im verdienten Ruhestand , finanziell gesichert und mit ausreichender Bonität hier in einem Land

welches gerade bemüht ist meine gesundheitlich vorbildliche Vorsorge fürs Alter hier zu einer Existenz Frage werden zu

lassen ... um eine Thai Steuer Nummer zu bemühen ??? Mein Lebensabend hier , war nie Alternativ-los , wie wenig in

meinem Leben ohne Alternative war ... also wird auch jetzt schon an Plan B dieser möglichen Alternativen  gearbeitet !
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Wir sind nicht auf der Welt , um so zu sein, wie andere uns haben wollen !

asien-karl

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Re: Deutsche Rente in Thailand
« Antwort #153 am: 25. Oktober 2019, 08:51:27 »

@Jock,
aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, das Finanzamt in DE Einblick in die Steuererklärung aus dem "anderem" Land haben will. Oder sagen wir es mal so, wenn es erwartet etwas zu bekommen. Dieses Recht oder Praxis kommt laut aussage meiner Steuerberaterin immer dann zum tragen wenn man Geld in DE Erwirtschaftet oder bekommt, sieht man ja in der Erklärung was da alles drunter fällt.
Als Deutscher Bürger darf das Finanzamt immer mal nachfragen was den die letzten Jahre so war. Auch wenn kein Geld aus DE kam. Man sollte da nicht zuviel drüber nachdenken, den es wird wohl nur aktive wenn es Geld richt!  :-)

Einfach eine Überweisung vorlegen und sagen das habe ich gezahlt reicht nicht! Habe ich versucht.  :(
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jock

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Re: Deutsche Rente in Thailand
« Antwort #154 am: 25. Oktober 2019, 09:40:07 »

@Alex

Wenn du deine Einkuenfte in Deutschland versteuerst,hat die thailaendische Finanz,
mit Hinblick auf das DBA keinen Anlass,nochmals Steuern zu verlangen.

Der Fall schein daher klar zu sein.

Ich habe eine thailaendische Steuernummer und es war sehr leicht eine zu bekommen.
Kein Finanzamt auf der Welt wird dir die Tuer weisen,wenn du um eine solche vorstel-
lig wirst.

Dass unterschiedliche Laender unterschiedliche Steuervorgaben/Gesetze haben habe ich
ja angemerkt.

Das zurueckfallen des Besteuerungsrecht des Herkunftsstaates ist dann moeglich,wenn der
Betreffende vergessen hat,im Wohnstaat Steuern zu bezahlen bzw.steuerlich veranlagt wird.

Du erinnerst dich sicherlich an das Rauschen vor einigen Jahren,wonach biedere Rentner
in Canada Post vom Finanzamt Neubrandenburg erhielten und aufgefordert wurden 5 Jahre
zurueckliegend,Steuern zu zahlen.Trotz bestehenden DBA.

@asien-karl

In Verbindung mit einem DBA ist auch eine Amtshilfe miteingeschlossen.Daher hat natuerlich
der Herkunftsstaat das Recht,Auskunft zu verlangen,ob man steuerlich veranlagt wird.

Im Normalfall sollte es reichen,dem heimatlichen Finanzamt mittels Steuernummer zu beweis-
en,dass man steuerlich bekannt ist und kann dies auch noch unterfuettern,indem man den/
die Einzahlungsbelege vorlegt.

Riecht das Finanzamt jedoch Steuerbetrug oder Steuervermeidung,wird es tiefer schuerfen.

Das kommt jedoch bei Rentnern,die nur einen Rentenbezug haben kaum vor.

Mit komplizierteren Faellen,wo neben Renten noch Einkuenfte aus selbststaendiger Taetigkeit,
Einnahmen aus Lizenzen oder Autorenhonoraren etc.womoeglich noch aus unterschiedlichen
Weltgegenden anfallen,kann man hier nicht eingehen,ohne ein Seminar zu veranstalten.

Jock






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asien-karl

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Re: Deutsche Rente in Thailand
« Antwort #155 am: 25. Oktober 2019, 13:59:06 »

Also das ist ja in Schönschrift was ich Notiert hatte.  :)
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peter1

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Re: Deutsche Rente in Thailand
« Antwort #156 am: 27. Oktober 2019, 12:52:16 »

hier der fall :

thai witwe 45 erhaelt im juli  19 von der rv bescheid euro 322 witwenrente zusammen mit der lebensbescheinigung, die sofort retounert wird.
zusaetzlich ein schreiben der knappschaft ueber euro 246. bis heute kein geldeingang, anwalt hat vor 2 wochen an die rv geschrieben, keine antwort.

was koennte noch getan werden ??

mfg
peter1
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Herby55

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Re: Deutsche Rente in Thailand
« Antwort #157 am: 27. Oktober 2019, 12:57:32 »

Also das einfachste ist doch da mal anzurufen.
Mit den relativ billigen Vorwahlen ist das doch
nicht so teuer.

Gruß Herbert
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schiene

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Re: Deutsche Rente in Thailand
« Antwort #158 am: 27. Oktober 2019, 14:38:35 »

Die Bearbeitungszeit für Renten beträgt ca.3 Monate.
Vielleicht liegts daran?
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Re: Deutsche Rente in Thailand
« Antwort #159 am: 27. Oktober 2019, 15:07:25 »

hier der fall :

thai witwe 45 erhaelt im juli  19 von der rv bescheid euro 322 witwenrente zusammen mit der lebensbescheinigung, die sofort retounert wird.
zusaetzlich ein schreiben der knappschaft ueber euro 246. bis heute kein geldeingang, anwalt hat vor 2 wochen an die rv geschrieben, keine antwort.

was koennte noch getan werden ??

mfg
peter1

Also das einfachste ist doch da mal anzurufen.
Mit den relativ billigen Vorwahlen ist das doch
nicht so teuer.

Gruß Herbert

Dafür benötigt man keinen Anwalt, die Dame soll einem Deutschen ihres Vertrauens eine Vollmacht
ausstellen, dann kann sich der Bevollmächtigte telefonisch bei Rentenversicherung erkundigen.

Der Fall scheint mir allerdings sehr ungewöhnlich, auch sollte sich die Dame mal persönlich bei ihrer Bank erkundigen, es gab schon Fälle das irgendeine Verwandte zur Bank geschickt wurde die das Geld abhebt und später behauptet es wäre nichts da gewesen, habe selbst schon so einen Fall gehabt.

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kalasin

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Re: Deutsche Rente in Thailand
« Antwort #160 am: 27. Oktober 2019, 18:30:47 »

Nach § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI entsteht der Anspruch auf die große Witwen, grundsätzlich erst dann, wenn der hinterbliebene Ehegatte bzw. Lebenspartner das 47. Lebensjahr vollendet hat. Die Altersgrenze wurde mit Wirkung vom 01.01.2008 festgesetzt.
Das Rentenalter wird seit 2012 schrittweise auf das 47 Lebensjahr angehoben.
Für das Todesjahr 2019 auf 45 Jahre und 8 Monate.

https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/leistungsrecht/304-grosse-witwenrente-grosse-witwerrente.html

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kalasin
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Lupo2002

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Re: Deutsche Rente in Thailand
« Antwort #161 am: 27. Oktober 2019, 19:54:38 »


Es geht hier um eine Witwenrente die bereits bewilligt wurde, nur hat die Witwe angeblich noch keine Gutschrift auf ihrem Konto.
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crazygreg44

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Re: Deutsche Rente in Thailand
« Antwort #162 am: 27. Oktober 2019, 20:27:22 »


Es geht hier um eine Witwenrente die bereits bewilligt wurde, nur hat die Witwe angeblich noch keine Gutschrift auf ihrem Konto.

tja, was darf ich dazu beitragen ?

ich warte seit Ende Juni auf die Bewilligung meines Rentenantrags

Als ich eine Beratung wollte, musste ich diese Online beantragen.  Am 7. Juni wollte ich mir im Onlineverfahren einen Beratungstermin in Heidelberg sichern.  Der nächst mögliche Termin war laut Website der Rentenversicherungsanstalt am 17. Oktober 2019 (!!!) ***

Was lernen wir daraus?  Unsere zahlreichen doitschen Beamten sind unterbezahlt, überarbeitet und schieben einen BERG voller unerledigter Aufgaben vor sich her

*** mit einem Quäntchen Glück konnte ich mir in Mannheim einen Termin für den 17. Juni sichern! Aber nur, weil offensichtlich  jemand abgesprungen war.  Der Termin stand erst zwei Minuten online! Weitere 2 Minuten später wäre er weg gewesen. Der nächstmögliche Termin in Mannheim war ebenfalls erst am 17. oktober 2019 . . .drei Monate später!!!

Ich glaube der Rentenantrag der besagten Thai ist einfach noch in Bearbeitung.  Ich würde aber trotzdem die Konto-nummern und Renten-Nummern auf Zahlendreher untersuchen

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aus meinem Profilbild: Life is hard, it is harder if you are stupid. (John Wayne)

namdock

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Re: Deutsche Rente in Thailand
« Antwort #163 am: 27. Oktober 2019, 21:34:47 »


Ich würde da mal per email mit einer Vollmacht im Anhang nachfragen, ich habe damit gute Erfahrungen gemacht.

mfg

Dieter
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Re: Deutsche Rente in Thailand
« Antwort #164 am: 30. Oktober 2019, 08:11:19 »



Meine Ehefrau erhält ab November eine Altersrente der LVA, den Antrag habe ich am PC ausgefüllt und von der Deutschen Botschaft in Bangkok beglaubigen lassen, nach ca. 2 Monaten wurde und der Rentenbescheid zugestellt, super Arbeit der LVA, hätte nicht gedacht das es so reibungslos läuft.
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