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Autor Thema: Abmeldung aus Deutschland  (Gelesen 5665 mal)

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shaishai

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Re: Abmeldung aus Deutschland
« Antwort #15 am: 28. September 2016, 22:04:17 »

das mit dem 30 mios erbe war ein scherz  C--


mfg
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Lung Tom

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Re: Abmeldung aus Deutschland
« Antwort #16 am: 28. September 2016, 22:32:34 »

Mit der Erbschaft wirds auch schwieriger, wenn Du nicht mehr in Deutschland ansässig bist.
Ich wünsche Dir sogar 100 Mio., denn Dein Steuersatz wird deutlich in die Höhe gehen.

Im Rahmen meiner "Auswanderung" habe ich meinen Hausanteil an meine Eltern verschenkt, damit im Todesfall nicht die thail. Familie meinen Teil erbt und meine Eltern rauswirft um Kohle zu machen.
Wir sind zwar "ein Herz und eine Seele", aber man weiß nie was im Todesfall passiert.

Deshalb lieber mit Köpfchen agieren ;-)

Gruss Lung Tom
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malakor

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Re: Abmeldung aus Deutschland
« Antwort #17 am: 29. September 2016, 06:22:48 »

Von der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt erhaelt das Finanzamt eine Mitteilung.
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shaishai

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Re: Abmeldung aus Deutschland
« Antwort #18 am: 29. September 2016, 08:46:05 »

aha, danke.

was muss ich machen, um eine offizielle deutsche postadresse zu haben?


mfg
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matzeg

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Re: Abmeldung aus Deutschland
« Antwort #19 am: 29. September 2016, 09:09:23 »

auf die antwort bin ich nun mal gespannt... nach dem deutschen meldegesetz bist du nicht verpflichtet, angemeldet zu sein... somit kann ich mir schlecht vorstellen, dass das finanzamt eine abmeldungsmitteilung "offiziell" erhält... und werter kollege (lung), dir ist aber die gesetzliche erbfolge bekannt? im falle einer (deutschen)eheschliessung sollte man vorher einen ehevertrag machen, ob man sich den dann hier in die haare schmieren kann, steht noch auf einem anderen blatt. ich habe meine postadresse beim lpvwa angegeben, bisher kamen keine klagen... auch meine steuererklärung habe ich über meine postadresse machen lassen... eine ladungsfähige anschrift (anmeldung) zu machen, sollte nach der neuen regelung recht schwierig sein, da man eine "vermieterbescheinigung" benötigt! ausser man hat im näheren umfeld jemanden, der selbst eigentümer oder vermieter ist... ab- und anmeldungen klappen auch aus der ferne, man benötigt lediglich eine unterschriebene vollmacht für den "abmelder...hat bei mir super geklappt...
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arthurschmidt2000

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Re: Abmeldung aus Deutschland
« Antwort #20 am: 29. September 2016, 09:39:28 »

Zitat
und werter kollege (lung), dir ist aber die gesetzliche erbfolge bekannt?

Was bereits verschenkt ist kann man nicht mehr vererben!

Übrigens, lebt ein Deutscher im Ausland gilt im Erbfall das Recht des Wohnsitzstaates. Thailand kennt keine Pflichtteilregelungen.
« Letzte Änderung: 29. September 2016, 09:46:06 von arthurschmidt2000 »
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matzeg

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Re: Abmeldung aus Deutschland
« Antwort #21 am: 29. September 2016, 09:44:17 »

voooooooooorsicht.... schenkungen können, unter gewissen umständen, 10 jahre rückwirkend für nichtig erklärt werden...  :o
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arthurschmidt2000

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Re: Abmeldung aus Deutschland
« Antwort #22 am: 29. September 2016, 09:49:58 »

Da warst Du schneller, deshalb noch einmal:

Lebt ein Deutscher im Ausland gilt im Erbfall das Recht des Wohnsitzstaates. Thailand kennt keine Pflichtteilregelungen.
« Letzte Änderung: 29. September 2016, 09:56:11 von arthurschmidt2000 »
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matzeg

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Re: Abmeldung aus Deutschland
« Antwort #23 am: 29. September 2016, 10:02:16 »

das ist so nicht ganz richtig... unter umständen können gläubiger oder auch das finanzamt innerhalb der 10 jahresfrist (schenkung) zurück fordern, das würde hier aber jetzt den rahmen sprengen... das die erbfallregelung, wenn man in deutschland abgemeldet ist, dann ausschliesslich nach thailändischem recht gilt, war mir nicht bekannt und für mich schwer vorstellbar... gruss  }}
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Huangnoi

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Re: Abmeldung aus Deutschland
« Antwort #24 am: 29. September 2016, 10:14:36 »

Das Erbrecht wurde im Sommer 2015 grundlegend geändert!!

Neues EU-Erbrecht macht deutsche Testamente wertlos

https://www.welt.de/finanzen/altersvorsorge/article138285845/Neues-EU-Erbrecht-macht-deutsche-Testamente-wertlos.html

.....sagt Erbrechtspezialist Steiner. Damit soll ab 17. August 2015 Schluss sein. Bei grenzüberschreitenden Erbfällen gilt dann für den gesamten Nachlass nur noch die Rechtsordnung vor Ort – also das Erbrecht des Landes, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes „seinen gewöhnlichen Aufenthalt“ hatte.
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matzeg

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Re: Abmeldung aus Deutschland
« Antwort #25 am: 29. September 2016, 10:30:58 »

das bezieht sich auf die eu ... interessant wäre, was ist mit thailand, ist nicht in der eu ...  ???
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Huangnoi

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Re: Abmeldung aus Deutschland
« Antwort #26 am: 29. September 2016, 10:58:11 »

Ist in TH genau so. Man muss im Testament festlegen, nach welchem Erbrecht
TH oder D verfahren werden soll.

Die gesetzliche Erbfolge in Thailand

Wir wissen, dass das thailändische Erbrecht keinen Pflichtteilsanspruch vorsieht, wie beim deutschen Erbrecht. Der Thailänder ist bei seiner Entscheidung, wem er seinen Nachlass vererben will, frei. Er kann also nur einem Kind den ganzen Nachlass vererben oder den Nachlass aufteilen, ganz wie er möchte. Dieses geschieht durch ein Testament.

Liegt kein Testament vor, denn tritt die gesetzliche Erbfolge in kraft, die etwas anders gestaffelt ist als bei uns in Deutschland. Ferner ist auch der Wohnsitz von Bedeutung. Hält sich der deutsche Ehegatte überwiegend in Thailand auf, so tritt das thailändische Erbrecht ein, auch wenn er in Deutschland geheiratet hat.

http://www.repage5.de/member/eisstockgruppe/erbfolgeinthailand.html
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arthurschmidt2000

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Re: Abmeldung aus Deutschland
« Antwort #27 am: 29. September 2016, 12:43:04 »

Zitat
das bezieht sich auf die eu ... interessant wäre, was ist mit thailand, ist nicht in der eu ..


http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/4579840/Daten/5708562/Erbrecht.pdf


Noch ein Tipp: Mit der shift Taste kann man zwischen Gross- und Kleinschreibung wechseln.
« Letzte Änderung: 29. September 2016, 12:50:47 von arthurschmidt2000 »
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matzeg

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Re: Abmeldung aus Deutschland
« Antwort #28 am: 29. September 2016, 12:48:51 »

vorab mal ein grosses kompliment an die diskussionsteilnehmer... alles erwachsene menschen, die sich an die "nettikette" halten... klasse, so muss das sein !!!!

zum thema: ich denke, das was sie alle posten, bezieht sich auf die eu und thailand ist nicht in der eu.... auswanderer ok, aber innerhalb der eu und das ist ja für uns nicht relevant... oder?  ???
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arthurschmidt2000

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Re: Abmeldung aus Deutschland
« Antwort #29 am: 29. September 2016, 12:55:44 »

Lesen bildet.

Aus dem Schreiben der Deutschen Botschaft Bangkok:

Hatte  beispielsweise  ein  Deutscher  zum  Zeitpunkt  seines Todes  seinen  gewöhnlichen  Aufenthalt  in  Thailand,  gilt  für  Erbfälle  ab  dem  17.  August  nun  das thailändische Erbrecht.
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