auf die antwort bin ich nun mal gespannt... nach dem deutschen meldegesetz bist du nicht verpflichtet, angemeldet zu sein... somit kann ich mir schlecht vorstellen, dass das finanzamt eine abmeldungsmitteilung "offiziell" erhält... und werter kollege (lung), dir ist aber die gesetzliche erbfolge bekannt? im falle einer (deutschen)eheschliessung sollte man vorher einen ehevertrag machen, ob man sich den dann hier in die haare schmieren kann, steht noch auf einem anderen blatt. ich habe meine postadresse beim lpvwa angegeben, bisher kamen keine klagen... auch meine steuererklärung habe ich über meine postadresse machen lassen... eine ladungsfähige anschrift (anmeldung) zu machen, sollte nach der neuen regelung recht schwierig sein, da man eine "vermieterbescheinigung" benötigt! ausser man hat im näheren umfeld jemanden, der selbst eigentümer oder vermieter ist... ab- und anmeldungen klappen auch aus der ferne, man benötigt lediglich eine unterschriebene vollmacht für den "abmelder...hat bei mir super geklappt...