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Autor Thema: Deckung der Personenhaftpflicht bei Motorradunfall ?  (Gelesen 1244 mal)

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Micmac

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Deckung der Personenhaftpflicht bei Motorradunfall ?
« am: 28. Juni 2015, 07:27:28 »

Hallo

Wer möchte schon in Thailand in einen Motorradunfall verwickelt werden und mit Forderungen aus Personenschäden konfrontiert sein ?   [-] Da steht man schnell mal vor der Wahl, 100'000 Dollar hinzublättern oder einen längeren Thailandaufenthalt im Knast auf sich zu nehmen mit anschliessendem Landesverweis. Leider hätte ich mit meinem Urlaubsbudget nicht mal ein Wahlrecht und müsste im Loch sitzen.  {[ Mein Versicherungsschutz würde nämlich derartige Ansprüche nicht decken. {+

In den AGB's meiner Personenhaftpflicht-Versicherung heisst es:

1.) Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus vertraglich übernommener, über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehender Haftung und wegen Nichterfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Versicherungspflicht.

2.) Was ist nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert ?
Die Versicherung erstreckt sich - je nach gewählter Variante - auf die Haftpflicht als Benützer von Personen- und Lieferwagen bis 3.5 t Gesamtgewich sowie Motorräder.

2a) Ansprüche gegen einen Versicherten als Lenker fremder Motorfahrzeuge, soweit die Haftpflicht nicht durch die für das betreffende Fahrzeug abgeschlossen und im Zeitpunkt des Schadenereignisses gültige Haftpflichtversicherung versichert ist.

Deshalb habe ich mir einige versicherungsrechtliche Fragen gestellt: Nach meiner Kenntnis, ist eine Haftpflicht gegenüber Personen in Thailand weder für Motorradfahrer und selbst für Autofahrer nicht Pflicht und würde keine Pflichtverletzung bzw. Nichterfüllung der Versicherungspflicht gemäss Pkt.1 darstellen.

Bei uns in DACH ist eine Versicherungspflicht schon seit jeher obligatorisch.  ;} Ich werde bei meiner Versicherung mal nachfragen, ob in diesem Punkt das jeweilige Landesrecht zu gelten hat. Aber nach meiner Meinung würde sie jede Forderung ablehnen, mit der Begründung, dass es irgendwo in Thailand bestimmt eine Möglichkeit gegeben hätte, sich vor Ort versichern zu lassen.

Hat sich jemand von Euch schon hierzu nähere Gedanken gemacht ? Eine gewöhnliche Personenhaftpflicht-Versicherung wäre nämlich unter Umständen nicht ausreichend oder wertlos. Man müsste den Deckungsumfang seiner Versicherung in der Regel erweitern.

Weitere Infos sind willkommen

Gruss
Micmac
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namtok

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Re: Deckung der Personenhaftpflicht bei Motorradunfall ?
« Antwort #1 am: 28. Juni 2015, 13:18:35 »

Die thailändische "Fahrzeughaftpflicht" พ.ร.บ. kostet für die "Mopedklasse" gut 300 Baht pro Jahr, die bei der jährlichen Fahrzeugsteuer fällig werden, die Deckung wurde in den letzten Jahren von maximal 50 000  auf 60 000  Baht pro Todesfall erhöht ( was natürlich bei weitem nicht ausreichend ist).


Für Mietmotorräder soll sie etwas teurer sein (falls sie korrekt versichert sind, falls nicht sollte eigentlich der Vermieter dafür haftbar gemacht werden)
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██████  Ich sch... auf eure Klimaziele !

franzi

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Re: Deckung der Personenhaftpflicht bei Motorradunfall ?
« Antwort #2 am: 28. Juni 2015, 13:49:28 »

@Micmac
Zitat
Hat sich jemand von Euch schon hierzu nähere Gedanken gemacht ? Eine gewöhnliche Personenhaftpflicht-Versicherung wäre nämlich unter Umständen nicht ausreichend oder wertlos. Man müsste den Deckungsumfang seiner Versicherung in der Regel erweitern.
Wenn ich das so verstanden habe, dass du denkst, dass eine Privathaftpflichtversicherung Schaeden an Dritten durch Benuetzung eines Mopeds durch eine Erweiterung decken koennte, dann liegst du falsch.
Schaeden an Dritten durch Benuetzung von Motorfahrzeugen sind von der Versicherung immer ausgeschlossen, Erweiterungen gibts keine.

Zumindest in A, in D wirds aber gleich sein.

fr
Gespeichert
Wenn ich nur "hier" schreibe, meine ich Nakhon Si Thammarat und Umgebung

Micmac

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Re: Deckung der Personenhaftpflicht bei Motorradunfall ?
« Antwort #3 am: 28. Juni 2015, 19:05:09 »


Ich gehe einig, dass eine 300 Baht Versicherung garantiert bei einem Todesfall nicht ausreichend sein wird. Ausserdem entbindet man ja förmlich durch seine Unterschrift im Mietvertrag des Motorradverleihers die Versicherungshaftpflicht. Darin anerkennt der Mieter, dass er im vollen Umfang zur Verantwortung gezogen werden wird, falls es zu Schäden an Dritten kommt.

@franzi, offenbar hast Du dich bereits damit befasst. Ich finde es aber dennoch fragwürdig, weshalb sowas nicht zu versichern wäre. Einerseits gibt es durchaus Versicherungen, die Individuallösungen anbieten und andererseits bestehen für Garagisten und Unternehmer auch spezielle KFz-Kennzeichen, die temporär mittels Magneten an jedes Motorfahrzeug angebracht werden können. Zwecks Probefahrten durch mögliche Käufer oder irgendeinen Mitarbeiter. Vom Versicherungsrisiko wäre so eine Erweiterung durch die Versicherer durchaus einkalkulierbar. Nur wünscht es die Kundschaft nicht speziell, da sie offenbar meint, sie wäre ausreichend versichert...

Werde trotzdem mal bei einigen Versicherungen nachfragen, ob es keine Alternativen gibt

Gruss
Micmac
Gespeichert
 

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