„Moment einmal, habe ich alle Unterlagen dabei?“ Dies dürfte wohl die am meisten gestellte Frage sein bei jedem, der sich auf den Weg zu einer der Behörden macht. Nicht selten teilt einem dann dort der Beamte mit, dass doch noch Unterlagen fehlen und/ oder man erfährt plötzlich, dass die Angelegenheit nun doch nicht so einfach ist, wie man sich das vorgestellt hat. Man fragt sich, wieso kann man sich nicht vorher verlässlich informieren was in einem konkreten Fall gebraucht wird? Genau diese Frage hat nun der thailändische Gesetzgeber mit einem neuen Gesetz beantwortet, welches am 21. Juli 2015 in Kraft getreten ist. Es handelt sich dabei um das „Gesetz zur Erleichterung von Beantragung von Lizenzen und Urkunden“.
Bei diesem Gesetzeswerk handelt es sich nun wirklich um ein Werk mit erheblichem Volumen und es deckt so ziemlich alle Möglichkeiten des „Verwaltungslebens“ ab. Von der Beantragung einer Arbeitsgenehmigung über die Eheschließung bis hin zur Zulassung von neuen Medikamenten. Die Motivation des Gesetzgebers war die Reduzierung des Ermessensspielraums der Behörden durch die genaue schriftliche Darlegung der Voraussetzungen für einen bestimmten Verwaltungsakt.
Beschränkung des Ermessungsspielraums der Beamten
Trotz der Regulierungswut des Gesetzgebers und dem Hintergrund, möglichst viele Lebenssachverhalte in Gesetzesform zu packen, ist dies schlicht unmöglich. Tritt nun ein Lebenssachverhalt ein, welcher vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt wurde, muss der Beamte im Rahmen seines Ermessensspielraums den Sachverhalt lösen. Das Problem in Thailand ist, dass in vielen Fällen dem Ermessensspielraum des Beamten keine gesetzlichen Grenzen gesetzt sind und die Ausübung durch den Beamten nicht gerichtlich überprüfbar ist. Mit einfachen Worten: Wenn der Beamte der Meinung ist, dass heute Donnerstag ist, obwohl alle wissen, dass Freitag ist, so muss man sich erst einmal damit abfinden, dass nun doch Donnerstag ist. Da die Kreativität der Beamten so bunt wie das Leben ist, verpflichtet das neue Gesetz nun die Schaffung von Handbüchern/ Leitfäden, in denen genau dargelegt wird, wie das Verfahren für jeden Verwaltungsakt zu erfolgen hat, für den die entsprechende Behörde zuständig ist. Die Worte dieser Handbücher sind in Stein gemeißelt. Das bedeutet, dass diesen Verfahrensabläufen explizit zu folgen ist und eine Abweichung nicht erlaubt ist, bzw. nicht gestattet ist. Eine Abweichung würde sofort den Weg zu den Verwaltungsgerichten eröffnen.
Regulierung des Verwaltungslebens
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