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Thailand-Foren der TIP Zeitung => Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten => Thema gestartet von: namtok am 14. Mai 2019, 02:07:33

Titel: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: namtok am 14. Mai 2019, 02:07:33
Krankenversicherungspflicht für über 50 jährige "Langzeitaufenthaltler" mit "Jahresvisum"


Insurance mandatory for long-stay foreigners (The Nation national May 14, 2019 01:00 )

http://www.nationmultimedia.com/detail/national/30369323



HEALTH insurance has been made mandatory for foreigners aged 50 years and above seeking long-term stay in Thailand.

The insurance policy must offer up to Bt40,000 coverage for outpatient treatment and up to Bt400,000 for inpatient treatment...

... the new rule applies to both new applicants for the non-immigrant visa (O-A), which offers a stay of up to one year, and those wishing to renew their visa. Each renewal is valid for one year. Overseas policies okay too
Titel: Re: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
Beitrag von: tom_bkk am 14. Mai 2019, 03:05:00
Zitat
The insurance policy must offer up to Bt40,000 coverage for outpatient treatment and up to Bt400,000 for inpatient treatment...

Nicht schlecht Herr Specht, aber für was denn 40k Outpatient - für ein paar Pillen oder Röntgenbilder oder einen Händedruck vom Doktor? Das für stationär sehe ich ja ein ... und da kanns auch wirklich teuer werden.
Titel: Re: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
Beitrag von: pierre am 14. Mai 2019, 09:10:59
Hier bei click auf die diversen Anbieter ein paar Preisbeispiele.

 https://longstay.tgia.org/?fbclid=IwAR1nAvBcShN05faoxsVF-RUJDT0bfuYat_E559EdgKy3M1VVR0hWGDcn4wQ&fbclid=IwAR1nAvBcShN05faoxsVF-RUJDT0bfuYat_E559EdgKy3M1VVR0hWGDcn4wQ (https://longstay.tgia.org/?fbclid=IwAR1nAvBcShN05faoxsVF-RUJDT0bfuYat_E559EdgKy3M1VVR0hWGDcn4wQ&fbclid=IwAR1nAvBcShN05faoxsVF-RUJDT0bfuYat_E559EdgKy3M1VVR0hWGDcn4wQ)

Scheint so um die 50.000 bis 70.000 Baht pro Jahr fuer diese Minileistung zu kosten. Dafuer bekommt man in Europa mit Reiseversicherern ein vielfaches an Leistung.
Titel: Re: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
Beitrag von: asien-karl am 14. Mai 2019, 09:46:00
Der Ambulante teil macht die Versicherung deutlich teuerer.
Eine Sinnvolle Versicherung mit höherer Deckungssumme bei Krankenhausaufenthalt ist deutlich billiger.
Wie der vorschreiben es schon sagte macht es einfach keinen Sinn.
Titel: Re: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
Beitrag von: tom_bkk am 14. Mai 2019, 11:37:40
Eben das meine ich ja. Das Geld für meine Auslagen zur ambulanten Behandlung meiner Oberarmfraktur, also so ca 400 Euro hatte ich in 14 Tagen zurück und die Versicherung kostet 17,50 für 2 Personen im Jahr. Denke das geht aber nur bei KV in DE und auch nur für ein paar Wochen im Jahr.
Titel: Re: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
Beitrag von: karl am 14. Mai 2019, 11:44:39
da ist die BDAE aber nach wie vor weit günstiger
in meinem Alter von 70 zahle ich jetzt für Full Service (ohne Zähne) rund 3500 EUR/Jahr
bei den aufgerufenen Thai-Versicheren müßte ich für Minimal Service rund 100 TTHB und in 10 Jahren rund 200 TTHB zahlen.
Titel: Re: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
Beitrag von: malakor am 14. Mai 2019, 12:50:18
Ich schlage vor, nun 2 getrennte Threads zu fuehren

1. Krankenversicherung fuer Touristen

2. Krankenversicherung fuer EOS-Leute
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: tom_bkk am 14. Mai 2019, 12:55:23
Erledigt.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: goldfinger am 15. Mai 2019, 14:48:02
Nein, sie kommt nicht oder noch nicht!

Was TheNation gestern verbreitet hat war eine Ente.

Die Versicherungspflicht kommt wenn einer ein Visum beantragt. Also Non-O oder etwas ähnliches.
EoS bei der Immigration sind nicht dabei.

Zitat
Die neuen Anforderungen, die im April vom Kabinett genehmigt und vom Gesundheitsministerium (MoPH) angekündigt wurden , besagen, dass Personen, die ein Nicht-Einwanderungsvisum beantragen oder erneuern (oder vielmehr erneut beantragen), jetzt krankenversichert sein müssen entweder von einer thailändischen Versicherungsgesellschaft oder von einer im Ausland gekauften Police.

Daraus resultierte wohl auch diese Meldung von TAT vom April 19.

http://forum.thailandtip.info/index.php?topic=15148.msg1317931#msg1317931 (http://forum.thailandtip.info/index.php?topic=15148.msg1317931#msg1317931)

https://forum.thaivisa.com/topic/1100622-mandatory-health-insurance-for-foreigners-aged-over-50-in-thailand-why-it-may-not-affect-you/ (https://forum.thaivisa.com/topic/1100622-mandatory-health-insurance-for-foreigners-aged-over-50-in-thailand-why-it-may-not-affect-you/)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: namtok am 15. Mai 2019, 21:59:21
Ob nach einer "Diskussionsrunde" am 22.Mai dann eine Entscheidung darüber gefällt wird ?


The Public Health Ministry and related agencies will meet again May 22 to discuss a proposal to mandate health insurance for all long-stay expats over 50 applying for one-year retirement visas.



https://coconuts.co/bangkok/news/thailand-set-to-deny-visas-to-retirees-without-insurance
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: karl am 16. Mai 2019, 06:14:50
im offiziellen English Text steht aber:

Zitat
The requirement applies to all new applicants for one-year non-immigrant O-A visas, and for those applying to “renew” their one-year permits-to-stay, he said.
Read more at https://www.thephuketnews.com/cabinet-approves-mandatory-health-insurance-for-long-stay-visas-71424.php#el4iF22XhDGS6Sc2.99

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Patthama am 16. Mai 2019, 14:05:23
Ich frage mich halt zum wiederholten Male,warum ich bei der Verlaengerung jedes Jahr 800.000.-Baht vorweisen muss,und nach den neuesten Bestimmungen sogar noch 400.000.- davon nach drei Monaten immer noch auf dem Konto sein muessen.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: namtok am 16. Mai 2019, 14:59:58
Gemäss der "Nation" solls im Juli losgehen.

Link nachgeliefert:

Mandatory health insurance for retirement visa holders likely to take effect in July

http://www.nationmultimedia.com/detail/national/30369468
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: asien-karl am 16. Mai 2019, 16:53:47
Ich frage mich halt zum wiederholten Male,warum ich bei der Verlaengerung jedes Jahr 800.000.-Baht vorweisen muss,und nach den neuesten Bestimmungen sogar noch 400.000.- davon nach drei Monaten immer noch auf dem Konto sein muessen.

Warum?
Der Sinn ist doch das du nachweisen tust das du über diese Summer verfügst!
Also wenn man verlangen würde, nach der ersten Verlängerung das dass Geld dann seit dem letzten mal auf dem Konto war, ist das eigentlich das selbe.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 16. Mai 2019, 19:40:05


Diese Aktion ist wieder mal eine der typischen unausgegorenen Schnellschüsse der Junta.

99% der hier lebenden Expats können sich die paar Baht für eine ambulante Behandlung leisten - aber über den Umweg über eine Versicherung kann man ja viel mehr einnehmen.

Dass die stationäre Behandlung versicherungspflichtig wird - zu zivilen Preisen und ohne Altersbeschränkung - ist noch akzeptierbar.

Im Endeffekt sieht es wieder mal so aus, dass es eine Geldbeschaffungsaktion einiger Reicher für Reiche wird, nämlich die örtlichen Versicherungen und deren Macher - wie in Thailand üblich!

Die Nachbarländer wird es freuen...

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Patthama am 17. Mai 2019, 10:50:54
Sehe das auch so wie @ Suksabei.Das ist eine Konjunkturspritze fuer die Versicherungsgesellschaften.Was ist wenn eine groessere Krankheit eintritt,und die Kosten ueber diese 40.bzw.400 tausend Baht steigen.

Ich selber bin ja bisher ohne KV sehr gut hier in TH klar gekommen.Wenn es nicht mehr anders geht, werde ich wohl oder uebel, halt auch eine KV abschliessen muessen.
Kennt jemand eine KV die auch Praemien-Rueckerstattungen anbietet,wenn man sie nicht in Anspruch genommen hat? Solch eine wuerde ich bevorzugen,weil ich sehr warscheinlich die Staatl. Krankenhaeuser sowieso nicht aufsuchen werde.Fuer die teuren Privat KKH werden die Thail.Vers. wohl kaum Leistungen uebernehmen.Muss mich halt nun doch ernsthaft informieren, welche KV was anbietet, zu welchen Kosten,und am besten zu mir passt.

Werde aber auf jeden Fall meine Reserven, die ich fuer evtl Krankheitskosten hier in TH angelegt habe,sicherlich nicht aufloesen,nachdem ich eine Zwangsversicherung abschliessen musste.

Leute bleibt heiter
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Marco Polla am 17. Mai 2019, 11:42:31
Daueraufenthalt gilt wohl für Expats die sich in Thailand dauerhaft aufhalten dürfen und das gilt wohl für die wenigstens von uns.
Ich z.B. muss jedes Jahr eine neue Jahresaufenthaltsgenehmigung bei der Immi beantragen und mich 3monatlich dort zeigen.... ???
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: karl am 17. Mai 2019, 11:52:56
@Marco Polla
Du musst mal richtig lesen was geschrieben ist.
Es betrifft alle mit Visa-Typ oder EoS Non-O und Non-A
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Burianer am 17. Mai 2019, 12:43:45
 suksabei, so habe ich auch gedacht und stimme Dir voellig zu.
Ich kann mir garnicht vorstellen, dass einige Longstayfarangs  ( muessen wohl sehr viele, viele sein ) sich in Krankenhaeuser begeben, sich behandeln lassen ueber Monate und die Rechnung nicht bezahlen  ???
Da kann, muss ich , falls das so ist, diesen Farangs in den Hintern treten, in den Hintern treten kann ich aber mehr diesen Krankenhaeusern.
Behandlung ueber laengerm Zeitraum ohne die Kostenfrage zu klaren  ???

Notfallbehandlung ok, danach, ? weitere Massnahmen  nur durch Kostenabdeckung, die voerher geklaert wird.
Dieser Schnellschuss von  der Junta, bzw dieser Mafia, hilft den Versicherungen, Kohle abzusahnen ohne entsprechende Leistungsabdeckung.
Aber wir sind ja nur Gaeste im Land des schoenen Laechens.  ( mir vergeht es immer mehr )

Mich wuerde mal eine Statistik interessieren, wer diese enormen Kosten fuer die armen Kranklenhaeuser verursacht.  Oder wird da wohl ( Statistik ) gefaelscht ?
Bin mir sicher, nicht die Longstayfarangs verursachen diese Millionen Baht Ausstaende.  Welche Art von Farangs / Touristen sind das ?
Gruss Helmut
Ich war in meinen 14 Jahren noch nie im Krankenhaus, beim Arzt schon mal, doch habe immer direkt nach der Behandlung bezahlt. ( Pipifax  zu Deutschland )
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: hartmutenton am 17. Mai 2019, 13:51:31
@karl
Du musst mal richtig lesen, es gibt kein Visa A

Die verschiedenen Non-Immigrant-Visa-Typen:

Non-Immigrant-Visum Type -O-
ab einem Alter von 50 Jahren (Rentner)
mit einer/einem Thai verheiratet
ehemalige Thaibürger
ausländische Kinder von Thaibürgern
Praktikanten im Freiwilligendienst

Non-Immigrant-Visum Type -B-
Geschäftsleute

Non-Immigrant-Visum Type -ED-
Professoren, Studenten, Lehrer, Schüler

Non-Immigrant-Visum Type -M-
Filmproduzenten, Journalisten

Non-Immigrant-Visum Type -OA-
“Rentnervisum” Longstay 365 Tage

Dieses speziell auf Rentner zugeschnittene Visum kann in Deutschland nur bei der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin oder dem Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt beantragt werden. Im Prinzip handelt es sich um die sonst in Thailand beantragte Verlängerung eines Non-Immigrant-Visum Type -O-. Vorher ein Non-Immigrant-Visum Type -O- beantragen zu müssen, entfällt allerdings auf diese Weise.

Entweder O oder OA
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Philipp am 17. Mai 2019, 14:05:30

Mich wuerde mal eine Statistik interessieren, wer diese enormen Kosten fuer die armen Kranklenhaeuser verursacht.

Ich geh davon aus das sind ihre Freunde von Südostasien, Laos, Kambodscha etc. ,also keine Farangs nur sollen die nun das bezahlen.
Bei einem Farang der hier wohnt wäre es doch das Einfachste die Kosten einzutreiben, spätestens wenn er mal wieder bei der Immi zum Rapport muss.

Müssen sich die Leute mit Pass aus den Südostasien-Ländern auch versichern ?
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Burianer am 17. Mai 2019, 14:25:42
Zitat
  Bei einem Farang der hier wohnt wäre es doch das Einfachste die Kosten einzutreiben, spätestens wenn er mal wieder bei der Immi zum Rapport muss.
   
  so ist es.
Da wird die falsche Kuh gemolken  ???   oder doch nicht ?
Farangs haben mehr Kohle und diese muss man denen aus der Tasche holen, mit einer kleinen Krankenversicherung als muss. ( ab 65   bis 90 tausend Baht )  {[   {/  bei dem jetzigen Kurs unter 35 echt ein Schnaepchen  {[
Diejenigen aus den angrenzenten Laender stehen unter ( Thais brauchen doch Leibsklaven )
Zitat
   Ich geh davon aus das sind ihre Freunde von Südostasien, Laos, Kambodscha   
  die koennen doch garnicht soviel verdienen wie sie an Versicherungskosten bezahlen muessen.

Ich frage mich wirklich, welches Krankenhaus bemueht sich um Farangs und bekommt keine Bezahlung  ???
Notfall klar, weitere Behandlung ? Kohle zeigen.
Bei meinem letzten Visarun in Kap Chaoeng kamen soviele aus Kambotia, ich musste 2 Stunden warten, bis ich ausreisen konnte an  der kambotianischen Grenze.
Die haben sich immer wieder vorgedraengelt und massenhaft ihre Reisepaesse abgegeben  mit ein wenig Suesses ( Satangs )  {[
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: tom_bkk am 17. Mai 2019, 15:49:42
Für die welche noch ein paar Monate pro Jahr in DE sind, sollte das kein Problem sein - eine Zusatzversicherung, wenn man in DE bereits versichert ist kostet nicht viel (Kern hatte da mal was gepostet) - ggf. reicht da sogar eine günstige Urlaubsversicherung, wenn es nicht zu lange am Stück ist  sowas wie 2 x 2-3 Monate pro Jahr.

Für Dauerresidenten ist das sicher eine andere Geschichte... Was wollen die denn überhaupt für einen Nachweis haben, die Police?
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Philipp am 17. Mai 2019, 16:11:08
Jch lebe nun schon 24 Jahre in Thailand ohne Krankenversicherung.
Natürlich hab ich von Anfang an eine gute Rücklage für eventuelle krankheitliche Notfälle geschaffen, zum Glück mußte ich da noch nicht zugreifen, ist also immer noch vorhanden.
Sollte ich in Zukunft jetzt plötzlich zusätzlich noch eine Krankenversicherug abschliessen müssen wäre dies schon blöd, denn dieses Geld ist weg, wenn ich die ärztliche Versorgung nicht beanspruchen muß, meine Rücklage gehört aber noch immer mir bzw später meiner Tochter.

Sollte dann der Krankenhausaufenthalt mehr als 400.000 Baht kosten muß ich ja wohl den Rest selbst bezahlen. Also diese 400.000, wären zum jetzigen Kurs um die 11.500 Euro, die hab ich dann aber auch noch. Da zahl ich ja in 10 Jahren mehr Prämie.

Diese Versicherungen werden ja wohl nur in den staatlichen Krankenhäusern akzeptiert werden.
Was ist wenn dann im Notfall alle Einzelzimmer belegt sind, soviel haben die da meistens  nicht, also ab in den Großraum mit 15 Personen und nachts dann noch das zusätzlich verwandte Betreueungspersonal schlafend auf dem Boden.

Ich bin jetzt 65 und da soll so eine Jahes-Prämie bei 50-70 tausend Baht liegen, ab 70 geht dann nichts mehr unter 100 tausend.
Ein Schnäppchen.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Marco Polla am 17. Mai 2019, 16:31:51
Eines dürfte mal klar sein....Ich habe Jahrzehntelang in der CH jeeden Monat über 400 sFr. an Versicherung bezahlt, ohne diese jemals nennenswert in Anspruch zu nehmen...Also Summasumarum ca. über die Jahre gerechnet..hmm..100'000 Euro..klaro waren die Versicherungen vor 20ig Jahren billiger..aber 100'000 Euro kommen hin..und jetzt kommt also der Siamese und will auch ein Stück von MEINEM Kuchen abhaben...neee...kommt nicht in Frage..Es gibt noch Plan "B" bei mir... C--
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: rampo am 17. Mai 2019, 16:42:45
Na wans  kommt , dan kommts die  Versicherung .

16 Jahre , ohne .

Werde mal bei der  Bank , vorfuehlen .

Was ich auslegen muss .

1x  im Jahr muss ich halt  2-3  Stier  ,  Opfern , obwohls  weht tut . ;]

Den 13 und 14 koennte ich auch noch naehmen , dazu . :]

Fg.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Hot am 17. Mai 2019, 17:46:02
suksabei, so habe ich auch gedacht und stimme Dir voellig zu.
Ich kann mir garnicht vorstellen, dass einige Longstayfarangs  ( muessen wohl sehr viele, viele sein ) sich in Krankenhaeuser begeben, sich behandeln lassen ueber Monate und die Rechnung nicht bezahlen  ???


Also im Krankenhaus muss man nach jeder Behandlung Bargeld auf den Tresen legen, sonst rühren die keinen Finger mehr. Bei anstehenden Operationen vorher Garantiezahlung leisten, sofern man keine Versicherung hat. Da frage ich mich ernsthaft, woher kommen die ganzen Außenstände der Krankenhäuser ?
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Jochen57 am 17. Mai 2019, 17:56:05
@rampo  braucht man für das, was du da geschrieben hast, einen Entschlüsselungscode, oder bin ich einfach nur zu blöd, da einen Sinn oder Inhalt herauszulesen? ??? ???
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 17. Mai 2019, 17:57:29

Ich machte bei einem meiner Aufenthalten im Bangkok Hospital Pattaya Bekanntschaft mit einem Finnen, den liessen sie nach der Erstversorgung nicht gehen,

der war sozusagen in Geiselhaft bis zur Bezahlung seiner Rechnung...

Deswegen bezweifle ich auch sowohl Höhe der Aussenstände als auch Argumentation, wie schon oben erwähnt ein Konjunkturschub für die Versicherungswirtschaft...


Titel: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Helli am 17. Mai 2019, 18:09:25
Deswegen bezweifle ich auch sowohl Höhe der Aussenstände als auch Argumentation, wie schon oben erwähnt ein Konjunkturschub für die Versicherungswirtschaft...
Sehe ich auch so.
Das ist ähnlich wie die zusätzliche Zwangsversicherung, wenn Du mit Deiner thaiversicherten Karre mal über eine Außengrenze in ein Nachbarland willst! Die deutsche AXA ist da vorn mit dabei!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: tom_bkk am 17. Mai 2019, 18:25:32
@Bauer

i werd glei gold-gelb vor Neid  :]
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Burianer am 17. Mai 2019, 18:41:24
Zitat
  @rampo  braucht man für das, was du da geschrieben hast, einen Entschlüsselungscode, oder bin ich einfach nur zu blöd, da einen Sinn oder Inhalt herauszulesen? ??? ??? 
    ??? offensichtlich.    :]
Was kostet eine Krankenversicherung  jetzt ,  60 bis 100 000 Baht  {[
Ja nach Preis , 2 oder 3  Buffalos  gehen dann    ins  ]-[     klar  :-)
 
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lung Tom am 17. Mai 2019, 19:53:31
Glücklicherweise habe ich noch zwei Jahre, bis mich diese Regelung trifft, ähm anderthalb....

Bis dahin hat sich der Markt vielleicht noch etwas belebt, denn die aufgerufenen Prämien sind ja beachtlich.

Habe zwar eine kleine Versicherung laufen, aber mit weit aus geringerem Leistungsumfang/Prämien als in den Beispielen aufgezeigt.

Woher die Außenstände der thai-Krankenhäuser kommen sollen ist mir auch schleierhaft. Hatte ja schon einige Male das zweifelhafte Vergnügen mich behandeln lassen zu müssen, aber das war halt ein "Zug um Zug Geschäft". Sprich, ich lege meine VK vor, damit (er)kennt das KKH das sie arbeiten koennen, allerdings gehe ich erst mal in Vorkasse, und der thai Versicherer erstattet mir die Kosten nach Abzug des Selbstbehaltes.

Zu der Frage mit den asiatischen Ausländern: "meine" Bauarbeiter gehoeren zu den Karen, kommen aus Birma. Die sind "angestellt" bei einem Thailander, der sie auch versichert, allerdings so auf dem Niveau der 30 Baht Versicherung.

Die Überlegung vom Kollegen @suksabei hat schon was für sich: so kann man die Versicherungswirtschaft auch stimulieren.
Oder anders: so lassen sich noch ein paar Baht zusätzlich aus den Farang rauspressen....

Paßt aber in meine Überlegungen. Hier gehts in riesen Schritten Richtung deutsche/europäische Verhältnisse - genießen wir noch ein paar schoene, entspannte Jahre

 [-]

In Europa sieht es dann schon wesentlich schlimmer aus...wenn meine Glaskugel mich nicht trügt  :-X
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Philipp am 17. Mai 2019, 19:54:03

..., wie schon oben erwähnt ein Konjunkturschub für die Versicherungswirtschaft...

Wahrscheinlich sitzen bei den Versicherungen in den oberen Etagen einige Leute der Elite, die brauchen Geld.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 17. Mai 2019, 20:10:19

..., wie schon oben erwähnt ein Konjunkturschub für die Versicherungswirtschaft...

Wahrscheinlich sitzen bei den Versicherungen in den oberen Etagen einige Leute der Elite, die brauchen Geld.

BINGO!!! (vermute ich auch)

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: tom_bkk am 17. Mai 2019, 20:11:07
@Lung Tom

Zitat
Woher die Außenstände der thai-Krankenhäuser kommen sollen ist mir auch schleierhaft

Doch, das kann ich mir vorstellen. Ich bin noch in der Thai Expat Facebook Group und so alle Woche mal kommt da wieder was, wo für eine verunfallte Langnase gesammelt wird, die auf der Intensivstation liegt und die Rechnung nicht bezahlen kann. Da ist alles mögliche dabei - ältere Herrschaften, oder jüngere Beg-Packer mit Motorradunfall, Schlägereien etc. Wenn das dann tatsächlich Intensivstation ist, dann kommt schnell eine große Summe zusammen.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Burianer am 17. Mai 2019, 20:42:01
 ???   
Zitat
 
Zu der Frage mit den asiatischen Ausländern: "meine" Bauarbeiter gehoeren zu den Karen, kommen aus Birma. Die sind "angestellt" bei einem Thailander, der sie auch versichert, allerdings so auf dem Niveau der 30 Baht Versicherung.

Sehr angenehm  :] 30 Baht Versicherung , sollten auch die Farangs haben  :]
Wo bekommt  man diese 30 Baht Versicherung    ???
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lung Tom am 17. Mai 2019, 20:42:48
Hallo @tom_bkk,

danke für Deine Aufklärung. Ist sicher denkbar.

Aber hat das was mit den hier dauerhaft Lebenden zu tun? Denke eher nicht.

Also für "normale" Besucher/Touristen denkbar, aber der Langzeitgast hat sich wohl seine eigenen Gedanken über seine Gesundheit und sein späteres Ableben gemacht...

Naja, wir koennen hier viel Schnacken, wir müssen schauen, was gewollt wird. Und wer will macht mit, wer nicht will oder kann, muss NACHDENKEN....

Liebe Grüße
vom gleichnamigen Onkel  :D
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Burianer am 17. Mai 2019, 20:46:25
Und hast Du schon nachgedacht ?  Nachdenken ?   
Wer gewinnt dabei ?
( meine Bauarbeiter )  {+   besser gehts nichtmehr  :-X
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: tom_bkk am 17. Mai 2019, 20:49:44
Zitat
Also für "normale" Besucher/Touristen denkbar,

Für die eigentlich sowieso, wenn ich an meinen Unfall vom letzten Jahr denke, dann ist die Wahnsinns Investition für die nächsten 25 Jahre schon drin
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Burianer am 17. Mai 2019, 20:54:55
Zitat
   
Für die eigentlich sowieso, wenn ich an meinen Unfall vom letzten Jahr denke, dann ist die Wahnsinns Investition für die nächsten 25 Jahre schon drin
 
    ;] das haben doch die Versicherungen schon eingeplant.
Weiss jetzt nicht was Dir passiert ist,
Die Regel ist 10 Prozente haben einen Unfall.
Sprech Dich bitte mal, was war  :-X
Was, wieso, wesshalb und warum  >:(
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: tom_bkk am 17. Mai 2019, 21:16:10
Den Oberarm ein paarmal gebrochen. Rechnung war so 350 Euro rum, und die Versicherung kostet ein wenig mehr als nen Zehner im Jahr. Ist halt nur was für Kurzurlaub ein paar Wochen
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: john am 17. Mai 2019, 23:31:57
Patthama, Kennt jemand eine KV die auch Praemien-Rueckerstattungen anbietet

Ja das gibt es bei der Pacific Cross,  die bieten NON Claim Rabatte an, allerdings  immer auf die 5 Jahre Beitragsperiode bezogen. Wenn eine 5 jaehrige Beitragsperiode neu anfaengt, beginnt die Rabattierung  wieder von vorne.  Ausserdem  bieten die  eine  Selbstbeteiligung  in mehreren Stufen an.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Philipp am 18. Mai 2019, 06:40:54
Patthama, Kennt jemand eine KV die auch Praemien-Rueckerstattungen anbietet

..., allerdings  immer auf die 5 Jahre Beitragsperiode bezogen. .

In hohem Alter eine Versicherung für 5 Jahre bezahlen, da gibt es einige die das Ende nicht erleben.
Das Geld ist weg oder glaubt Jemand die zahlen den verbliebenen Angehörigen die Prämie zurück.



Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 18. Mai 2019, 07:16:36
In hohem Alter eine Versicherung für 5 Jahre bezahlen, da gibt es einige die das Ende nicht erleben.
Das Geld ist weg oder glaubt Jemand die zahlen den verbliebenen Angehörigen die Prämie zurück.

Als meine Frau (aus Österreich) vor ein paar Jahren hier starb, gab es von der April  - obwohl im fetten Minus - eine Rückzahlung der Prämie.

Ich erinnere mich deshalb so gut, weil es für mich völlig unerwartet kam.

Bei Versicherungen thailändischer Provenienz wäre ich mir allerdings nicht so sicher...

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: franzi am 18. Mai 2019, 08:26:31
Mal abwarten, wie sich das weiterentwickelt.
Soweit mir bekannt ist, haben viele Member eine KV. Aber das Kriterium "40 000 Baht fuer Doktorbesuche" wahrscheinlich nur wenige, da total ueberfluessig.
Ueberdies steht die Praemie in keinem Verhaeltnis zum Deckungsumfang.

Meine Einschaetzung zu den Machern: Die haben einen Schuss!!

fr
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: john am 18. Mai 2019, 08:30:46
In hohem Alter eine Versicherung für 5 Jahre bezahlen

Nein, der Versicherungvertrag ist immer fuer ein Jahr ausgestellt und wird wenn man will entsprechend immer um 1 Jahr verlaengert. Die 5 Jahresperiode bezieht sich auf sie Beitragshoehe, d.h. der Beitrag wird immer fuer 5 Jahre festgelegt.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Burianer am 18. Mai 2019, 08:44:26
franzi
Zitat
  Soweit mir bekannt ist, haben viele Member eine KV. 
  habe ich auch, aber in Deutschland und die kostet  mich pro Jahr mehr als 8000 Euronen ohne Gegenleistung  {[
Warum, ich beziehe mein Einkommen ausschliesslich in Deutschland ( Renten usw ) und kann daher mich nicht abkoppeln von der Krankenversicherung.
Mal ne Frage , ist es moeglich, diese in Deutschland zu kuendigen ?
Wenn ich mal alle Schaltjahre   >:( ( 15 Monate  fuer 4 Wochen )  nach Deutschland komme, koennte ich doch fuer diesen Zeitraum eine private Kranklenversicherung abschliessen.
Mein Wohnsitz ist jedoch in Deutschland.
Waere fuer mich erheblich guenstiger.
In Thailand bin ich nicht versichert, da ich I'm Notfall nach Deutschland fliegen wuerde. Eine Notreserve ( bares) habe ich mir angelegt, einige tausend  Euros und 200 000 Baht. Sollte also fuer einen Ernstfall  / Notversorgung reichen.
Ansonsten, ab durch den Kamin  ]-[

Nachtrag, das Geld fuer die thailaendische  Versicherung ist am A :-X  weg.  {[
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Philipp am 18. Mai 2019, 09:07:34
Aber das Kriterium "40 000 Baht fuer Doktorbesuche" wahrscheinlich nur wenige, da total ueberfluessig.


War in all den Jahren auch schon mal beim Arzt, mal wegen Bienenstich, Schnittwunden bei der Haus-, Gartenarbeit, Grippe,  Hundebiss etc., da hab ich bis auf den Hundebiss (ca. 3.600 Baht bei 5 Spritzen) selten mal über 500 Baht pro Besuch bezahlt.
Bei 40.000 müßte man ja zweimal die Woche zur ambulanten Behandlung zum Arzt, wäre dann ein VIP-Patient und bekäme die Goldene-Karte.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 18. Mai 2019, 09:16:08
@Burianer

Hast Du einen Wohnsitz in Deutschland bist Du dort auch krankenversicherungspflichtig. Egal, ob Inländer oder Ausländer.

@Franzi
Zitat
Meine Einschaetzung zu den Machern: Die haben einen Schuss!!

Die haben das so gut gemacht wie sie konnten. Google mal nach: IQ Thailand.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Burianer am 18. Mai 2019, 09:34:32
Danke Dir As2000, aber ist das nicht zum  :'(
Gruss aus Buriram, Helmut
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: jock am 18. Mai 2019, 10:54:31
Es ist nun mal eine Tatsache,dass aeltere Herrschaften nur schwer eine Kranken-
versicherungspolizze loesen koennen und wenn doch,wird sie empfindlich teuer sein.

Zudem ist fraglich,ob nicht moegliche altersbedingte Krankheitsrisken ausgeschlossen
werden.

Dazu ist seitens der Behoerden in Thailand noch nichts bekannt,es scheint ihnen nur um
eine Deckungssumme von 40.000/400.000 THB zu gehen.

Wenn nicht eine spezielle Krankenversicherung fuer solche Herrschaften entwickelt wird,
bei der,die der Deckungssumme entsprechend angepassten Praemie leistbar ist,koennten
die Behoerden auf die Idee verfallen,dass zu den 400.000/800.000 Deposit/Einkommens-
nachweis zusaetzlich ein fixes Deposit von 440.000 THB anfordern.

Dieses Deposit waere fuer die Dauer des regulaeren Aufenthalts gesperrt und koennte nur
durch eine Vinkulierung zu Gunsten eines Krankenhauses belastet werden.

Der Vorteil einer solchen Regelung waere,dass den jetztigen Vorgaben entsprochen wird,
aber sonst keine Praemienzahlungen an eine Versicherungsgesellschaft anfallen.

Jock
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: john am 18. Mai 2019, 13:28:11
zusaetzlich ein fixes Deposit von 440.000 THB anfordern.


Je nach den Umstaenden koennte das eine brauchbare Loesung  sein.   Ein 65 jaehriger  der normal entsprechend seines Alters gesund ist steht sich meiner Meinung nach besser  wenn er  440.000 THB hinterlegt anstell eine KV abzuschliessen.  Der Betrag hat sich nach 5-6 Jahren Beitragszahlungen amortisiert, und der hinterlegte Betrag ist immer noch da. Man sollte auch nicht vergessen dass die Versicherungen im Anspruchsfall die Praemien um bis zu 25% erhoehen duerfen .
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: malakor am 18. Mai 2019, 14:15:32
Thailand koennte das so regeln:


Jeder, der ein Visum beantragt, muss vor Einreise in TH 800.000 b auf ein Konto der thail. Krankenhausverwaltung einzahlen.

Er erhaelt eine Debetkarte von denen, von der alle Rechnungen sofort abgebucht werden.


Sollte wider Erwarten sein Konto leer sein, so erfolgt eine Notschlachtung.    :} }} {-- {--



Das ganze kommt nicht zum Tragen, weil dann niemand mehr ein Visum beantragen wird.


Fazit:   so kann TH den Tourismus totschlagen.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: schiene am 18. Mai 2019, 14:18:59
Fazit:   so kann TH den Tourismus totschlagen.
Hier gehts aber nicht um Touristen sondern überwiegend ältere Personen welche
in Thailand leben.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: tom_bkk am 18. Mai 2019, 15:02:58
Für Touris und Teilzeit Expats gibt es preisgünstige Angebote, genauso wie für Angestellte.
Die haben sich schon gezielt eine Gruppe ausgesucht  >:
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: malakor am 18. Mai 2019, 15:32:02
Fazit:   so kann TH den Tourismus totschlagen.
Hier gehts aber nicht um Touristen sondern überwiegend ältere Personen welche
in Thailand leben.

Ist mir bekannt = Langzeittouristen.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 18. Mai 2019, 15:32:22
Die haben sich schon gezielt eine Gruppe ausgesucht  >:

Ja klar, die Gruppe, wo der wenigste Widerstand zu erwarten ist. Touris und Angestellte gehen bzw. kommen erst gar nicht mehr,

Expats haben vielfach Familie hier, da ist ein Ortswechsel schwierig ...

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Burianer am 18. Mai 2019, 15:36:51
suksabei, absolut richtig.
Ausserdem kann, moechte ich mir nichtmehr vorstellen, in Deutschland zu leben.
4 Wochen sind gerade so zum aushalten.
Wenn es die Schei :-X  ,  nette Politik nicht gaebe  :-)  In Thailand und zu Hause.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Jochen57 am 18. Mai 2019, 15:37:41
Ich halte nichts von diesen "Verschwörungstheorien". Wenn man hier keine Ausländer mehr haben wollte, gäbe es wohl einfachere und effektivere Massnahmem, diese zur Ausreise zu bewegen. Auch ist es müssig darüber zu diskutieren, was die thailändischen Behörden hätten anders oder besser machen können. Wenn wir bleiben wollen, müssen wir wohl oder übel und mit diesen neuen Vorschriften abfinden. Bleibt also die Frage, was nun zu tun ist. Ich für meinen Teil werde erst mal abwarten, da meine nächste EOS erst im Dezember wieder ansteht. Bis jetzt scheint mir das Angebot der Pacifik Cross attraktiv und mit rund 4200 THB auch erschwinglich. Wenn es dann noch bei Nichtinanspruchname Rückerstattungen gibt, wie hier im Thread erwähnt, umso besser. Aber vielleicht tut sich in den nächsten Monaten auf dem Markt noch was...
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: tom_bkk am 18. Mai 2019, 15:43:54
... vorher aber noch ein wenig melken, das ist besser als gleich rausschmeißen.
Spaß beiseite, ich glaube auch nicht an eine Verschörungstheorie. Manchmal kann ich mir den Zynismus halt leider nicht verkneifen.

@Jochen
Danke für den Tipp mit der Versicherung, das hilft ggf einigen hier.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Burianer am 18. Mai 2019, 16:03:27
 ??? 
Zitat
Bis jetzt scheint mir das Angebot der Pacifik Cross attraktiv und mit rund 4200 THB auch erschwinglich   
  monatlich oder hast Du eine NULL vergessen.
Ist allerdings ein gutes Angebot bei 42 000 Baht  fuers  Jahr.
Das ist keine Panikmache sondern ein abgemachtes Spiel mit den Versicherungen.  {[
Muss im Oktober wieder nach Freankfurt aus Konsulat, somit will ich das vorher geklaert haben.

Versicherung ist eben raussgeworfenes Geld.  Fuer mich zumindest, denn Krankenhausaufenthalt kann ich bezahlen, Arzt sowieso.
Ein Flug nach Deutschland ist fuer mich erheblich billiger. Dort bin ich rundum versorgt  ;]
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Jochen57 am 18. Mai 2019, 16:25:07
Sorry, 4200 THB monatlich, Jahresprämie für die Altersgruppe 61 - 65 Jahre 51.074 THB
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Burianer am 18. Mai 2019, 16:31:19
Jochen, das ist fuer Deine Alterklasse ok, doch ich werde 69 , somit einiges mehr und ab 70zig wirds ja noch  hoeher  :'(

Was machen denn die ueber 70zig bis 80zig jaehrigen ?
Ist schon verdammt hart, denn die Rente steigt nicht im selben Umfang wie der Euro beim Baht verliert  {[
Dank dem Breitmaulfrosch aus Italien.
Titel: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Helli am 18. Mai 2019, 16:52:27
Ist schon verdammt hart, denn die Rente steigt nicht im selben Umfang wie der Euro beim Baht verliert  {[
Dank dem Breitmaulfrosch aus Italien.
Immer die alte Leier! Wenn man hier schreibt, sollte man ab und zu auch hier lesen!
Der EUR verliert nicht beim Baht, sondern der Baht ist auf einem (für viele unerklärlichen) Höhenflug!
Wenn Du's nicht glauben willst, vergleiche den EUR mit Dollar, Pfund und Franken!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Jochen57 am 18. Mai 2019, 17:01:38
@helli kommt aber 1. unterm Strich aufs gleiche raus und hat 2. mit dem Thema hier nichts zu tun
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Burianer am 18. Mai 2019, 17:17:40
und drittens hat der Euro zum Dollar schon gewaltig verloren in den letzten Jahren  ???

1990 1,2793
   1,4706
   
2005 1,3567
   1,3471
   
2014 1,3743
   1,3931
   1,2098   

2019 1,1461
   1,1543
   1,1133         ???   hm   gegenueber dem Dollar ist er wohl in die Knie gegangen.   >:   :(
Ich kann ja noch rechnen und kann mir vorstellen, dass wir bald bei 30 Baht pro Euro sind. :'(
Als ich hierher kam waren es noch 50 Baht pro Euro.

Habe mal gelesen, dass der Euro  noch weiter im Sinkflug ist  und erst bei 1.08 zum Dollar etwa zum Stillstand kommt.
Stell Dir mal vor, du wechselst 1000 Euros und hast 50 000 Baht bekommen, und nun ?    35 bis 34,xxx  schon super  :]
ist ja Pippifax  {[  15 000 Baht weniger.
Sorry Jochen, diese 15 000 Baht koennte man  doch der Versicherung geben   :(    ( Spass )
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: tom_bkk am 18. Mai 2019, 17:23:50
Der Baht hängt am USD Index weil mehr als 90% der Exporte in USD bezahlt werden für den Baht an sich ist der Euro daher bedeutungslos. Hatten wir gefühlt schon 200x
Sorry fürs OT
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Burianer am 18. Mai 2019, 17:30:32
tom, das sehe ich jeden Tag, Euro zu Dollar down,  same same zum Baht.
Ist mir bekannt.   sorry  OT.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: archa am 19. Mai 2019, 06:30:25
Jochen, das ist fuer Deine Alterklasse ok, doch ich werde 69 , somit einiges mehr und ab 70zig wirds ja noch  hoeher  :'(

Was machen denn die ueber 70zig bis 80zig jaehrigen ?



Gute Frage !

Bin gespannt was ich bezahlen muss, oder ob ich noch bei einer Krankenkasse aufgenommen werde, denn  im Oktober erreiche ich  "das biblische Alter"  von 82 Jahren !
 
Ist und war halt sehr schwierig, hier im Lande, bei einem bestimmten Alter, in einer Krankenkasse aufgenommen zu werden.
Ich habe zum Glück keine Vorerkrankungen und fühle mich  -ausser der natürlichen Altersbeschwerden- wohl.


Noch ein schöner Sonntag wünscht

archa  (der alte Knacker)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Jochen57 am 19. Mai 2019, 10:20:08
@archa Das wird in deinem speziellen Fall in der Tat schwierig. Wenn mich meine flüchtigen Recherchen nicht täuschen, nimmt dich keine Versicherungsgesellschaft mehr auf.  ??? Ich würde bei deinem nächsten Besuch bei der Immi mal nachfragen, wie das Problem für dich zu lösen ist. Möglicherweise musst du dann tatsächlich noch zusätzlich 440.000 THB hinterlegen, wie hier schon mal angedacht. - Ich habe auch die Hoffnung, dass aufgrund der neuen Bestimmungen in absehbarer Zeit die staatliche KV (30 Baht Versicherung) wieder für die Farangs geöffnet wird, natürlich zu entsprechenden Konditionen. Ich war da von 2015 - 2017 drin, danach ging es dann leider nicht mehr. Auch unsere thailändischen Freunde werden sich darauf einstellen müssen, dass es für sie ebenfalls teurer wird. Der nette Herr Ministerpräsident hat ja schon verlauten lassen, dass diese KV in der jetzigen Form auf Dauer nicht zu finanzieren ist. In der staatlichen KV gibt es meines Wissens jedenfalls keine Altersbeschränkung.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: archa am 19. Mai 2019, 11:40:07
Danke @Jochen57 für deine Antwort.
Bleibt mir aber noch die Moeglichkeit mich bei der  "AXA schlau zu machen.

Gruss
archa
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 19. Mai 2019, 12:08:59
Obwohl dieser Aktionswildwuchs mich persönlich nicht tangiert ... schaut mal in Eure Pässe.

In meinem steht ein 2006 vom Thai Konsulat München eingeklebtes Non Immi O Visa
( das gab es damals mit den Endungen S ( für Single und M für multiple Entry`s )

Also wer hat in seinem Pass ein NON IMMIGRATION OA Visa ?

Selbst wenn die Thais bei den Ausführungsbestimmungen drauf kommen , daß dieses OA Visa
nur eine Handvoll Farang betrifft , wird sicherlich der Vorschlag kommen dies auf alle Non Immi O
auszuweiten !

Die bisher ausgestrahlten " GO Fond me " Hilferufe die mir bekannt wurden , waren jedenfalls
nicht von Farang Expats die hier ihren Lebensabend genießen , sondern explizit von Urlaubern -

Die " Fehlbestände " sollen auch , glaubt man der Presse nur in Staats Hospitälern zu Buche schlagen

Man kann nur jedem der jetzt von diesem Aktionismus Betroffenen empfehlen , sich sehr genau die
Angebote der Versicherer anzuschauen .

Für mich läuft das Ganze auf ein gewaltiges Konjunkturprogramm für die Versicherung`s Anbieter hinaus !

Auf keinen Fall sollten sich Betroffene auf Risiko Ausschlüsse einlassen ... eine Diabetes wird dann bei einem
teuren Herz Kasper schnell zu einer Folge Erkrankung mit Risiko Ausschluss !

Allen die glaubten im Alter hier im Land gesünder und ohne med. Risiken leben zu können , wünsche ich jedenfalls ,
daß ihr Optimismus keinen Schaden erleidet .
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Patthama am 19. Mai 2019, 14:17:32
 Dank an John,und Jochen57 fuer die Anregungen,bzw.Tipps zu der Pacifik Cross Versicherung.  {* {*

  Allen Tip-Membern noch einen gesunden Sonntag
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Burianer am 19. Mai 2019, 14:32:09
Alex, so ist es, mein Visa ist das gleiche NON-IMMI    Category = O    Multiple.

Nicht OA. Hoffentlich aendern die dies nicht.
Danke fuer die Aufmerksamkeit von Dir  {*
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Jochen57 am 19. Mai 2019, 15:01:15
Bei mir auch, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die das nicht ändern werden. Welchen Sinn sollte es aus Sicht der thailändischen Behörden machen, die Versicherungspflicht nur für die OA Visa Inhaber einzuführen? Nun ja, einfach mal abwarten, evtl. gibt es am 22. Mai schon Klarheit
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: namtok am 19. Mai 2019, 17:57:39


Zitat
Welchen Sinn sollte es aus Sicht der thailändischen Behörden machen


Eines hat sich in den letzten Jahrzehnten nicht geaendert : Frage nicht nach dem Sinn   ...  ]-[
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: durianandy am 19. Mai 2019, 18:09:38
es hat alles einen Sinn {;
der nächste Schritt wird die Steuernummer (bei der EoS Verlāngerung) sein,
bei hier gemeldeten (gelbes Hausbuch) und in DACH abgemeldeten Zeitgenossen sein.....



Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: tom_bkk am 19. Mai 2019, 18:20:08
@Alex

wie hast du denn das geschafft, dass dein Pass nach 13 Jahren noch gilt?

Zitat
In meinem steht ein 2006 vom Thai Konsulat München eingeklebtes Non Immi O Visa

Bei so einem Non Immigrant Multiple @Burianer, also ohne Jahresverlängerung würde ich es testweise mal mit einer Urlaubsversicherung versuchen und mit bestehender deutscher KV gibts auch noch gute Optionen für eine Versicherung, die über eine Urlaubsreise hinausgeht. Der Kollege Kern hatte da mal was gepostet...
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: durianandy am 19. Mai 2019, 18:38:14
bin zwar nicht @Alex
ein "alter"entwerteter Pass mit gültigem Visa gilt immer,muss nur eben zusätzlich zum neuen mitgeführt werden ;)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: durianandy am 19. Mai 2019, 18:43:42
durch die jährliche Verlāngerung ist ja das Thai Visa gültig und somit auch der "alte" D Pass
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: durianandy am 19. Mai 2019, 18:48:51
natürlich nur die eine einzige Seite mit dem TH Visum des entwerteten alten Passes ;)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 19. Mai 2019, 18:49:17
richtig Andy und Tom . das einzige Non IMMI O  ( M für multi Einreisen  ) was ich je von einem Thai Konsulat
 erhalten habe , klebt in dem alten Pass . Danach sind nur noch die Retirement Stempel sowie Re ENTRY`S
 im  Pass ein-gestempelt worden .

Btw. auch die weisen nur ein NON IMMI O aus ... nehmen also Bezug auf das im alten
Pass eingeklebte Visa des Thai Konsulat`s . So wurden bei meinem neu ausgestellten Pass
auch alle Visa Daten aus dem alten in den Neuen übernommen ( gestempelt und nicht als Visa geklebt )
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: tom_bkk am 19. Mai 2019, 18:52:34
Dachte ich mir schon, die Visa aus MUC waren früher ohnenhin auch nur gestempelt.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 19. Mai 2019, 19:23:40


Ok, spinnen wir den Faden über diese in meinen Augen Cerebralflatulenz der Kommissköpfe weiter:

natürlich denken wir spontan an die eigene Lage - aber wie verhält es sich mit den Alten und Gebrechlichen aus Übersee in den privaten Hospizen?

Ist doch eine absolute Idiotie, diesen Menschen eine Zwangsversicherung zu verordnen, die sind meist bereits bestens versorgt...

Wie üblich von diesen Proberegenten nicht zu Ende gedacht...


Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: asien-karl am 20. Mai 2019, 04:39:36
Also auch wenn es mich weniger betrifft, vielleicht bin ich auch nur etwas kleinlich, aber.
Man kann akzeptieren das einige bis dato keine Versicherung wollten weil einfach das Geld nicht so vorhanden war/ist, man muss aber akzeptieren das ein Land diese verlangt!
Ich habe bei vielen* das Gefühl das sie ihre Korrektheit die sie in DACH hatte bei der einreise nach Thailand abgeben.
Damit meine ich nicht nur die Versicherung sonder man neigt im Allgemeinen zu mehr Risiko.

*hiermit meine ich nicht nur die Leute im Forum sondern alle, auch die Touristen die oft Geistesabwesende sind wenn sie hier Urlaub machen.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 20. Mai 2019, 07:05:34
Ich habe bei vielen* das Gefühl das sie ihre Korrektheit die sie in DACH hatte bei der einreise nach Thailand abgeben.

Ganz im Gegentum, erstens WAR ich noch nie (gegenüber der Obrigkeit) korrekt und zweitens

kam ich genau deswegen hierher, um weniger Zwängen ausgesetzt zu sein...

(ich habe eine Versicherung, nur um Missverständnisse zu vermeiden)


Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: archa am 20. Mai 2019, 08:26:19
Nun ja, einfach mal abwarten, evtl. gibt es am 22. Mai schon Klarheit


Was soll es denn am     22. Mai    für Klarheiten geben  ???

Gruss
archa
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: asien-karl am 20. Mai 2019, 08:34:14
Ich habe bei vielen* das Gefühl das sie ihre Korrektheit die sie in DACH hatte bei der einreise nach Thailand abgeben.
Ganz im Gegentum, erstens WAR ich noch nie (gegenüber der Obrigkeit) korrekt und zweitens
kam ich genau deswegen hierher, um weniger Zwängen ausgesetzt zu sein...

Es ist das eine sich den zwängen zu entziehen, dies ist ja auch etwas was mir hier zeitweise gefällt. Aber ein Großteil verliert die Kontrolle bei der Einreise. Dies ist zumindest mein Eindruck, klar kann dieser Täuschen.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Burianer am 20. Mai 2019, 12:27:24
Zitat
    Aber ein Großteil verliert die Kontrolle bei der Einreise 
   ??? Achso, Du meinst, dass bei einigen das Hirn einen halben Meter tiefer rutscht  :]      Land des Laechelns   :-*

Sorry, es geht hier um Langzeitfarangs und nicht um diese Bumsbomber.
Ich war immer versichert in Thailand ueber die Wuerzburger Versicherung, aber ab 60zig ging denen wohl die Huhtschnur hoch und verlangten anstatt 700 Euros  nun  mehr als 3500 Euronen.
Seither hab ich pro Jahr 3500 Euros gespart, macht  bald 30 000 Euronen  aus. Bei einer Versicherung waere die Kohle irgendwo  im Gewinn der Versicherung verschwunden, weg und ich habe nichts davon  {[
Bin nie krank gewesen, habe auch keine sonstigen Wehwehchen oder Vorerkrankungen, ausser dass ich mir mal beim Spagetti zubereiten mir in den Finger geschnitten habe   :(  dafuer brauche ich kein Krankenhaus und keinen Arzt.

Ich kanns mir leisten, hier nicht Kranklenversichert zu sein und spare dabei. Meine Frau freut sich nach meinem Abgang    ]-[  auf die ueberschuessigen Euros.  I'm Notfall fliege ich nach Old Germany  ;]


Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: malakor am 20. Mai 2019, 12:53:11
Zitat
    Aber ein Großteil verliert die Kontrolle bei der Einreise 
   ??? Achso, Du meinst, dass bei einigen das Hirn einen halben Meter tiefer rutscht  :]      Land des Laechelns   :-*

Sorry, es geht hier um Langzeitfarangs und nicht um diese Bumsbomber.
Ich war immer versichert in Thailand ueber die Wuerzburger Versicherung, aber ab 60zig ging denen wohl die Huhtschnur hoch und verlangten anstatt 700 Euros  nun  mehr als 3500 Euronen.
Seither hab ich pro Jahr 3500 Euros gespart, macht  bald 30 000 Euronen  aus. Bei einer Versicherung waere die Kohle irgendwo  im Gewinn der Versicherung verschwunden, weg und ich habe nichts davon  {[
Bin nie krank gewesen, habe auch keine sonstigen Wehwehchen oder Vorerkrankungen, ausser dass ich mir mal beim Spagetti zubereiten mir in den Finger geschnitten habe   :(  dafuer brauche ich kein Krankenhaus und keinen Arzt.

Ich kanns mir leisten, hier nicht Kranklenversichert zu sein und spare dabei. Meine Frau freut sich nach meinem Abgang    ]-[  auf die ueberschuessigen Euros. I'm Notfall fliege ich nach Old Germany  ;]


tot oder lebendig   ?
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Jochen57 am 20. Mai 2019, 13:03:02
Was soll es denn am     22. Mai    für Klarheiten geben  ???

@archa da soll der Gesetzentwurf nochmal besprochen werden, bevor er dann wohl endgültig verabschiedet wird. Vielleicht ändern die das dann noch mit dem Visumstyp
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Burianer am 20. Mai 2019, 13:05:58
 Meine letzte Reise geht hier ins Wat, wat(s)  solls   :]    ]-[  oder meinst Du meine Frau wuerde einen teuren Flug fuer nichts bezahlen  ???

malakor, ich war bissher in meinem Leben noch nie in einem Krankenhaus  und einen Arzt habe ich nur aufgesucht, um mal fuer ein paar Tage zu entspannen,  :] Krankschreibung fuer , mein linker Fusszeh hat sich  eine schmerzhaft Verletzung zugezogen  ;) ( nach einem Fussballspiel )
Ernsthaft , ich habe keine gesundheitlichen Probleme und falls da was kommt ( ausser Alzheimer, was ich dann vergessen haben) , fliege ich nach Deutschland und lass mich fuer meine jaehrliche Krankenkassengebuehr ausreichend behandeln.
Mir tut dann wohl der rechte kleine Fusszeh weh  >: ( beim schwimmen hat mich dann ein Fisch gebissen )  :]
Spass aus.
Sicher , wer gesundheitliche Probleme, Vorbelastungen etc hat, tut gut daran, sich auch hier in Thailand zu versichern.
Ich moechte darueber keinen Scherz machen.


Ich wuerde es nur tun, wenn ich gezwungen werde   wegen dem Visa.    {[
Vorsorge habe ich  in Thailand gemacht, meine Frau ist gut versorgt  und wie sagt man, das letzte Hemd hat keine Taschen.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: namtok am 20. Mai 2019, 13:24:20
kam ich genau deswegen hierher, um weniger Zwängen ausgesetzt zu sein...

Hier scheint es immer mehr notwendig zu sein, sich die Welt schoenzureden, der Trend geht eher in die andere Richtung.

Ich kann mir nachmittags um 4 ein Bier kaufen wenns denn sein muss und regelmaessig Nase zeigen muss man hier wohl nur wenn "auf Bewaehrung vorzeitig entlassen"
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Bruno99 am 20. Mai 2019, 13:51:19
Hier scheint es immer mehr notwendig zu sein, sich die Welt schoenzureden, der Trend geht eher in die andere Richtung.

Der Trend vielleicht schon, ist aber noch weit weg von den Zwaengen in DACH, selbst wenn eine Versicherung fur uns notwendig wird.

Ich kann das Bier auch um 4 Uhr kaufen, gleich bei der Nachbarin mit ihrem kleinen Kiosk, mache ich ab und an, denn bis zum Nachtessen ist es dann garantiert auch kuehl  ;]

Nur schon jaehrlich keine Steuererklaerung ausfuellen zu muessen ist es wert nicht in der CH zu wohnen, nur um ein Beispiel von vielen zu erwaehnen.

Mir scheint eher, dass man sich nach den Ereignissen der letzten Jahre die EU und DACH schoenreden muss   :-X
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Burianer am 20. Mai 2019, 14:11:29
 ;] ich koennte auch morgens schon um 6 ein Bier kaufen, wenn ich es denn moechte  [-]   Kaffee ist mir lieber.
Bruno, Du bist ja Schweizer und somit beim Euro aussen vor.
Bei dem rapiten, schnellen Verfall des Euros, verusacht durch den Beitmaulfrosch und den  mafioesen suedlichen europaeischen Staaten, haben wir mit dem Euro italiensiche Lira Verhaeltnisse  und  griechischen Surtakis .  Wen juckts  {[
Von 50 Baht zu jetzt 34,xx , das ist ja schon Enteignung der hier lebenden Rentner. ( krass dargestellt )
Versicherung ? ich brauch die nicht.
Wie schon oft hier ge-beschrieben, wer bitte verursacht diese Millionen Baht  Aussenstaende der Krankenhaeuser  :-)
Wir Farangs , die hier lange Zeit leben ?

  https://www.youtube.com/watch?v=7IlUCJfl79M    (https://www.youtube.com/watch?v=7IlUCJfl79M)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 20. Mai 2019, 16:48:50
durch die jährliche Verlāngerung ist ja das Thai Visa gültig und somit auch der "alte" D Pass

Nein, das Visum ist schon laengst ungueltig ("used by")

eventuell wurde über Dein Visum von 2006 auch schon ein roter Stempel drüber geknallt, auf dem steht "used"  was die Immigration aber nicht bei jedem macht, da ja das Verfallsdatum "to be used until" eh dabei steht

Wenn man einen neuen deutschen Pass bekommt, aber im alten noch ein gültiger Aufenthaltstitel steht, behält man den alten Reisepass. In Thailand zeigt man dann bei der Einreise beide Pässe, damit man den korrekten Einreisestempel erhält. An seinem Wohnort geht man auf die zuständige Immigration und lässt den Aufenthaltstitel in den neuen Reisepass übertragen. Ein "Visum"  wird NICHT übertragen, das darf die Immigration gar nicht, denn eine Immigration ist dem Innenministerium unterstellt und darf keine Visa erteilen. Das darf nur das Aussenministerium und die ihm unterstellten Botschaften und Konsulate.  Ich schreibe deswegen extra das Wörtchen "Aufenthaltstitel".

Die "Extension of permit of stay" ist Deine jährliche Verlängerung des Aufenthaltstitels, den Du damals mit dem Visum Non Imm O  erstmalig erworben hast. Erfüllst Du die Voraussetzungen, bekommst Du jedes Jahr eine Verlängerung (Extension) aber Dein altes abgelaufenes Visum interessiert die Immigration schon lange nicht mehr. Dieses hat die Immigration bei der Übertragung des Aufenthaltstitels vom alten in den neuen Reisepass das letzte Mal überprüft und seitdem interessiert sie es nicht mehr.

Merke: Ein Visum hat immer ein aufgedrucktes Verfallsdatum. Da steht immer "to be used until" oder es ist durch die erfolgte Einreise bereits "benutzt"-  verbraucht, ungültig, abgelaufen . . . nennt es wie ihr wollt.  Grundsätzlich wird ein thailändisches "Visum" nicht "verlängert", es wird lediglich der genehmigte Aufenthaltszeitraum verlängert.  Eine "Permit of Stay" ist kein Visum, sondern ein Aufenthaltstitel.  Es ist richtig, da steht eine "Visa-Nummer"  im Pass bei jedem "Extension" - Stempel, diesen muss man bei Wiedereinreisen sogar in die Arrival Card schreiben, aber diese Nummer ist streng genommen keine Visa-Nummer sondern eine "Permit"-Nummer. Und wer genaustens hin schaut wird entdecken dass es eh nicht die gleiche Nummer ist wie die des Non-Imm-O , mit dem man vor vielen Jahren den Vorgang gestartet hat.

Merke: ein "Permit of Stay" ist eine "Erlaubnis zum Aufenthalt"  und das ist nicht dasselbe wie ein Visum, genauso wenig wie es - streng genommen - ein "Rentnervisum" gibt (altes Thema, gleicher Inhalt)

Ein einmal erteiltes Visum wird auch nicht "erneuert" und kann auch nicht "verlängert" werden, sondern es muss ein neues Visum beantragt werden.   Und das geht beim Non-Imm-O/A eh nicht in Thailand auf der Immigration sondern nur im Heimatland des Antragstellers. Da wurde in den Medien entweder etwas falsch übersetzt, oder der Minister wusste es einfach nicht besser, und ich warte jetzt einfach mal darauf, dass die Thais den sprachlichen und inhaltlichen Fehler zurecht rücken. Denn es kann ja gar nicht sein dass nur eine winzige Gruppe von Personen - die sich mit einem Non-Imm-O/A im Land aufhalten wollen oder den Aufenthalt aus ihrem Non-Imm-O/A heraus verlängern wollen -  eine KV abschliessen müssen und die andere, grosse Gruppe derer die mit ihren Non-Imm's bereits eine Aufenthaltsbewilligung aufgrund "retirement" haben,  oder mit einem Non-Imm-O beantragen möchten, ungeschoren davon kommen.  Das wäre - auch in thailändischer oft verquerer "Logik" gedacht -  gar nicht mehr logisch und nicht konsequent zu Ende gedacht

Der Vorgang ist alleine für sich schon unzureichend, denn es ist genauso wichtig, die 38 Millionen Urlauber die nach Thailand kommen, darauf abzuklopfen ob sie auch eine gültige Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben oder nicht (und im negativen Fall dazu zwingen, sich an der Grenze bei der Einreise eine KV zu kaufen!)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: durianandy am 20. Mai 2019, 16:59:17
das "alte" Visum interessiert die Immi sehr wohl und zwar dann wenn es als ein Stempelnachweis  in den neuen Pass ein/nachgetragen wird.
Bei mir wurde der alte Pass ausdrücklich angefordert bei meiner Vorabinfo was ich so benötige zum Umschreiben bei der Immi in BKK.
was ja auch für die Immi Sinn macht um das Visa auf eventuelle "Unstimmigkeiten" abzuklopfen
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: namtok am 20. Mai 2019, 17:03:33
Ich wollte an sich nicht vom Thema ablenken um eine "Bierdiskussion" vom Zaun zu brechen   ]-[  das koennen wir gerne an anderer Stelle vertiefen   [-]  (Bier gibts ausser zu nachtschlafener Zeit auch gleich ein paar Meter weiter, aber leider gemaess den Konsumgewohnheiten der Einheimischen nur Leo und Chang   :'(  )

Der Stress mit der Steuer haelt sich doch sehr in Grenzen, Abgeltungssteuer bei Kapitalertraegen wird einbehalten, Grund- und Kfz Steuer abgebucht, Finanzamt liegt um die Ecke...

Krankenversicherungspflicht finde ich auch nervig, meinen vor 10 Jahren abgeschlossenen Tarif (AXA) mit satten 4500 Euro Selbstbeteiligung habe ich in dieser Form nirgendwo mehr gesehen.

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Philipp am 20. Mai 2019, 18:10:30

... aber Dein altes abgelaufenes Visum interessiert die Immigration schon lange nicht mehr. Dieses hat die Immigration bei der Übertragung des Aufenthaltstitels vom alten in den neuen Reisepass das letzte Mal überprüft und seitdem interessiert sie es nicht mehr.

Meine Immi interessiert dies schon, die wollen ja wissen mit welchem Visum ich mal eingereist bin.
Hab inzwischen hier in Thailand mir drei neue deutsche Pässe machen lassen und jedesmal kommt da ein Stempel rein wo die Daten meines Einreisevisums von 1995 vermerkt werden.

Ist doch im Grunde auch logisch.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 20. Mai 2019, 18:20:09
Meine Immi interessiert dies schon, die wollen ja wissen mit welchem Visum ich mal eingereist bin.
Hab inzwischen hier in Thailand mir drei neue deutsche Pässe machen lassen und jedesmal kommt da ein Stempel rein wo die Daten meines Einreisevisums von 1995 vermerkt werden.

[/quote]

Meine Immigration (Sisaket) hat noch nie in den letzten 14 Jahren im Zug der jährlichen Anträge auf die Verlängerung des Permits of Stay mein altes Non-Imm-O Visum sehen wollen, und ich habe seitdem schon den dritten Reisepass.  Beim Übertragen vom zweiten in den dritten übertrugen sie nur den Stempel des Aufenthaltstitels (der Extension of Permit of Stay based on Retirement) , nach dem Visa (im ersten Reisepass) wurde erst gar nicht gefragt, das ist verbraucht, benutzt, ungültig

Man muss ja bei jeder Extension die Voraussetzungen und Nachweise neu erbringen, alleine deswegen spielt das bei der Ersteinreise und dem Erstantrag vorliegende Visum keine weitere Rolle mehr

Eventuell bekommst Du beim jährlichen Antrag auf Verlängerung Erleichterungen, die auf eine "grandfathering" Regel zurück zu führen sind. Dann wäre es natürlich plausibel, wenn sie jedesmal auch Dein altes Visum von 1995 sehen wollen - als Nachweis des Datums Deines ersten Antrags auf die "Extension of Stay"

Und dazu kommt, wenn Du den alten Pass jedesmal ungefragt vorlegst, blättern sie auf der Immigration natürlich darin herum und machen einen auf "wichtig" . . . aber wie bereits geschrieben, Dein alter Reisepass mit den ganzen verfallenen Visa darin ist total irrelevant für Deinen neuen Antrag auf die extension of stay
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 20. Mai 2019, 18:40:27
das "alte" Visum interessiert die Immi sehr wohl und zwar dann wenn es als ein Stempelnachweis  in den neuen Pass ein/nachgetragen wird.
Bei mir wurde der alte Pass ausdrücklich angefordert bei meiner Vorabinfo was ich so benötige zum Umschreiben bei der Immi in BKK.
was ja auch für die Immi Sinn macht um das Visa auf eventuelle "Unstimmigkeiten" abzuklopfen

 zum Umschreiben wird ja auch der alte Reisepass verwendet, in dem sich das Visum befindet. Aber sobald Du schon eine "Extension" erhalten hast, wird nicht das Visum in den neuen Pass übertragen, sondern nur der Stempel der Verlängerung (des Aufenthaltstitels).  Sobald Du einen dritten Reisepass vorlegst für eine Übertragung, interessiert sich die Immigration nicht mehr für den ersten Reisepass mit dem darin eingestempelten alten verfallenem Visum.

Auch bei allen Anträgen auf Verlängerungen in den Folgejahren, unter Verwendung des zweiten Reisepasses, wird nicht mehr nach dem ersten Einreisevisum gefragt. Nur wenn Du den alten Pass ungefragt vorlegst, blättern sie auf der Immigration natürlich darin herum und machen auf "wichtig"
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: tom_bkk am 20. Mai 2019, 19:08:53
Zitat
Krankenversicherungspflicht finde ich auch nervig,

Es ist immer nervig wenn man etwas MUSS und immer gut wenn man Optionen hat. Daher werde ich vermutlich niemals mehr 100% nach Thailand ziehen... dann gehts in die eine sowohl auch in die andere Richtung wenn es sein muss ganz schnell. Einfach Koffer packen und Flug buchen ...
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Philipp am 20. Mai 2019, 19:27:17

Auch bei allen Anträgen auf Verlängerungen in den Folgejahren, unter Verwendung des zweiten Reisepasses, wird nicht mehr nach dem ersten Einreisevisum gefragt. 

Dann schau mal in Deinen neuen Reisepaß.
Bei mir ist jedesmals der erste Stempel wo die Angaben der alten Paßnummer von meinem Paß aus dem Jahre 1995, die Visumsart "Non-O" sowie das Datum der damaligen Einreise, 28. Nov. 1995 vermerkt sind.

Dann gibt es noch einen Stempel mit den Angaben:
Visa Class: Non-0
Advisitted: 28. Nov. 1995 (also Einreisetag)
Until: 28. Febr. 1996 (bis dahin sind die 90 Tage für Non-O abgelaufen oder man beantragt spätestens da die Extension of Stay)

Dann kommt der Stempel mit den Angaben meiner letzten Einreise vom alten Paß:
Visa-Class: Non-Re (mein letztes Re-Entry vom alten Paß)
Advisitted: 26. Juni 2016 (meine letzter Einreisetag vom alten Paß)
Until: 27. Nov. 2016 (Gültigkeit meiner Jahresverlängerung)

Und danach kommt der übliche Stempel für die Jahresverlängerung, hier auch wieder das Datum 27. Nov. 2016.

Nehme an dies ist bei allen Leuten so mit neuen Paß und Du bist ein Wunder.

Bei der jährlichen Verlängerung wird vom meiner Immi auch eine Kopie dieser Seite gefordert.

Wie gesagt für mich absolut logisch,man kann ja nicht mit einem neuen Paß kommen ohne alte Daten.
Woher sollen die sonst wissen wie Du eingereist bist.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 20. Mai 2019, 20:04:43
ich habe mich auf den Poster bezogen der meinte, er hätte seit 2006 ein Visum

Hat er NICHT . . er hat einen Aufenthaltstitel. Sein Non-Imm Visum von 2006 ist verfallen, ungültig, passee, verbraucht

Die Immigration in Thailand stellt weder Visa aus, noch verlängert sie Visa

Auch Du hast einen Aufenthaltstitel und kein Visum, und das seit Deinem Erstantrag  auf Verlängerung im Jahr 1995

Dein altes Visum ist verfallen und interessiert die Immigration nicht die Bohne mehr, wenn Du zur Verlängerung der Jahresaufenthaltserlaubnis kommst.  Diese darf die Immigration ausstellen, dazu ist sie berechtigt. Was anderes ist natürlich, wenn Du in vorauseilendem Gehorsam jedesmal Deinen alten Reisepass zu den Anträgen legst, dann machen die Immigrationsbeamten gerne einen auf wichtig. Sie verwenden zum Beispiel auch die falschen Begriffe, sagen zum Beispiel oft  "retirement Visa" obwohl es ein "retirement permit of stay" ist.

Und der Herr Minister der (halt nur in der englischen Übersetzung!) davon schwafelte, dass die Antragsteller auf ein Non-Imm-O/A nun KV-pflichtig werden, und auch diejenigen welche dieses "Visum erneuern"   ( "renew the visa") aus Unkenntnis heraus, dass man ein Visum gar nicht erneuern oder verlängern kann ( woher soll er es wissen, er hat mit Gesundheit zu tun und nicht mit Einwanderung und Visa-Angelegenheiten) hat wider besseren Wissens Öl auf die Mühlen aller gegossen, die seit vielen Jahren mit einem "Rentnervisum" im Land leben und tatsächlich denken, sie seien immer noch mit ihren originalen Einreisevisum Non-Imm-O oder O/A im Land, mit dem sie das "Rentnervisum" beantragt hatten.  Das ist leider ein Irrtum.

Meine Immigration (Sisaket) macht zwar immer eine Kopie der Seite mit der BESTEHENDEN Aufenthaltsgenehmigung, aber nach meinem alten Non-Imm-O mit dem ich das "Rentnervisum"  (ich weiss ich weiss, falscher Begriff) damals beantragt habe, und meinem alten Reisepass und dem alten Non-Imm-O  bin ich in 14 Jahren nicht einmal gefragt worden.  Die Bearbeitungsnummern werden für jede Extension neu vergeben. 

Es gibt keine Wunder in Thailand, nur übereifrige und wichtigtuerische Beamte
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 20. Mai 2019, 20:17:54


Wieso kommt in mir das Gefühl auf, dies schon gefühlte tausend Mal hier gelesen zu haben, nicht unbedingt den Wortlaut, aber sinngemäss.

Ihr seid schon ein komisches Volk - mit Verlaub -

ihr nehmt als Basis:

einen der englischen Sprache nicht wirklich mächtigen Regierungsbeamten

Immigrations, wobei jede Immi ihr eigenes Süppchen kocht

und zu guter letzt ein Visum, das den Namen zwar umgangsprachlich hat, aber keines ist

und wollt wirklich und wahrhaftig den Sachverhalt bis ins letzte Detail klären...

Na, wenn das nicht  {:} }{ ist, falls noch nicht bekannt oder vergessen: WIR SIND IN THAILAND!


Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: tom_bkk am 20. Mai 2019, 20:42:16
Ja, das denke ich mir auch. Wenigstens sind wir jetzt so richtig im OT  {{
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: archa am 21. Mai 2019, 06:39:56
@archa Das wird in deinem speziellen Fall in der Tat schwierig. Wenn mich meine flüchtigen Recherchen nicht täuschen, nimmt dich keine Versicherungsgesellschaft mehr auf.  ??? Ich würde bei deinem nächsten Besuch bei der Immi mal nachfragen, wie das Problem für dich zu lösen ist. Möglicherweise musst du dann tatsächlich noch zusätzlich 440.000 THB hinterlegen, wie hier schon mal angedacht.


Na ja, wenn es keine andere oder bessere  "Lösung" mehr gibt, so bleibt mir halt nichts anderes übrig als diese geforderten 440.000.-- Baht  (rund SFR.:13.500.--)  zu hinterlegen.

Aber sollte ich ein weiteres Jahr Gesund bleiben und kein Atz Besuch oder Spitalaufenthalt beanspruchen so bleibt doch die obengenannte Summe weiterhin bestehen und muss nicht  "erneuert" werden. Oder etwa doch ?

Gruss
archa
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 21. Mai 2019, 07:13:52
??? 
Zitat
Bis jetzt scheint mir das Angebot der Pacifik Cross attraktiv und mit rund 4200 THB auch erschwinglich   
   

Ein Flug nach Deutschland ist fuer mich erheblich billiger. Dort bin ich rundum versorgt  ;]

diese Rechnung kann ganz gewaltig schief gehen, je nachdem WIE krank Du wirst . . . . . kippst Du mit einem Herzinfarlt um und kommst ins KKH, befördert Dich so schnell keine Airline nach Deutschland

Ist man erst mal erkrankt, nimmt die Fluggesellschaft einen nur mit, wenn ein Arzt bestätigt dass man beförderungsfähig ist.   

Da wird unterschieden zwischen einem Liegendflug mit Krankenschwester und Arzt, oder mit einem "Sitzend"-Flug in der Business in Begleitung eines Arztes.

Jetzt mal zur Sache, der genehmigte "Liegendflug" kostet zum Beispiel schon mal 50,000 Euro und mehr . . . da reicht die  Rentnervisumskasse mit den 800,000 THB nicht mehr aus. Wohl dem, der ausreichend versichert ist


Ich selbst kam gerade erst vor 10 Wochen mit einem Lungenödem als Notfall in ein Dorfkrankenhaus im Isaan (Alptraumhaftes Erlebnis!!) -  dann nach 4 Tagen nach Ubon Ratchathani in eine "private hospital" (leider zweiter Klasse, das BESTE hospital in Ubon war AUSGEBUCHT)  und zu guter Letzt per Medevac-Evakuierungsflug ins Samitivej Bangkok. Ich hätte in der ersten und zweiten Woche aus dem Samitivej nach Deutschland transportiert werden können, aber nur als Liegendflug. Da mein Zustand aber nicht "kritisch" war, darf die Versicherung entscheiden, dass ich so lange im Samitivej bleibe bis ich den Rücktransport nach Deutschland SITZEND als Business-Class Passagier schaffe (mit einem Arzt als Begleitung) . . gesagt, getan . . man DARF zwar Einspruch einlegen, aber ich möchte ja auch in Zukunft versichert sein, da sollte man seine Freunde und Helfer nicht unnötig strapazieren

Warum?

Die zwei Wochen im Samitivej kommen die Versicherung VIEL billiger als ein Liegendflug

Die Gesamtrechnung des Samitivej war 795,000 THB für 16 Tage

Ein Liegendflug kostet 50,000 Euro . . der begleitende Arzt und ich hatten ein paar sehr aufschlussreiche Gespräche

Jetzt hoffe ich dass mein nächster 6-Monate Aufenthalt in Thailand wieder bei der deutschen Auslandskrankenversicherung versichert wird - inklusive einer Absicherung der Vorerkrankung (Lungenödem, Vorhofflimmern) . . kostet für einen 61-jährigen wie mich 287.-Euro für 6 Monate.   Das war die besten Investition meines Lebens

Das sieht für Dauer-Aufenthaltler in Thailand natürlich etwas anders aus . .man darf bei der Gesamtrechnung nicht vergessen dass ich als nicht aus Deutschland Abgemeldeter in Deutschland noch der Krankenversicherungspflicht unterliege

Ich habe mit Interesse in diesem thread verfolgt, welche speziellen Probleme sich hierbei für member "archa" aufgetan haben.  Ich wünsche ihm dass die Thais ihm gestatten,  durch ein Guthaben -ein Deposit -  die KV-Pflicht umgehen zu dürfen. Denn Expats seines Alters bekommen tatsächlich keine ausreichende Versicherung mehr bzw nur sehr schwierig und nicht richtig abgesichert. Der Ausweg wäre eventuell, sich wieder in Deutschland anzumelden und per METV oder Non-Imm-O/A  in #Thailand leben.  Als in D Gemeldeter hätte er Anspruch auf die deutschen Auslands-KV
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: pierre am 21. Mai 2019, 07:17:24

...Na ja, wenn es keine andere oder bessere  "Lösung" mehr gibt, so bleibt mir halt nichts anderes übrig als diese geforderten 440.000.-- Baht  (rund SFR.:13.500.--)  zu hinterlegen.


und das waere wohl auch die beste alternative zu diesen speziellen thai-visum-versicherungen. (damit will ich vernuenftige krankenversicherungen aus dach oder wo auch immer nicht in abrede stellen).

nur von der mathematik her - um einen hoechstmoeglichen schaden von 440,000 baht mit einer jaehrlichen praemie mit ca 60.000 baht abzusichern entspraeche bei einer vollkaskoversicherung fuer ein 1.000.000 baht auto einer jahrespraemie von 136.000 baht (nur um dieses zu ersetzen). da ist das risiko von fremdschaeden 2. und 3. person noch gar nicht bei. da wuerde sich der beitrag noch erheblich erhoehen. wuerde das jemand bezahlen ? never !! damit ist klar, um was es geht, keinesfalls um die thai-krankenhaeuser, und auch nicht um die gesundheit der expats.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: pierre am 21. Mai 2019, 07:21:50
eine erhoehung von 800.000 auf 1,2 mio des zu hinterlegenden betrages auf einer thai bank waere fuer mich voellig akzeptabel, schon daher dass die jetzigen 800.000 schon jahrelang gelten, damit eine erhoehung um 50% eigentlich nicht sooooo schlimm waere. das letzte mal wars von 400.000 auf 800.000 - ergo 100%.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: archa am 21. Mai 2019, 11:02:59
eine erhoehung von 800.000 auf 1,2 mio des zu hinterlegenden betrages auf einer thai bank waere fuer mich voellig akzeptabel,

Für dich schon, aber bitte denke doch auch an andere Farangs die nicht so auf Rosen gebettet sind wie Du  {+ und gerne weiterhin hier bleiben möchten.

archa
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: tom_bkk am 21. Mai 2019, 14:57:45
Vielleicht auch ein klein wenig OT, aber der Tipp an der Stelle schadet vielleicht nicht.

Als ich letztes Jahr wegen meiner Oberarmfraktur im Polizeikrankenhaus in Bangkok behandelt wurde, und nur knapp einer OP entging sagten die meiner Frau, dass die auch Langnasen stationär zu Thaipreisen behandeln, wenn man die Heiratsurkunde vorlegt.
Da die OP bei mir ja dann abgesagt wurde, hatten wir das nicht mehr weiter verfolgt, da die Dokumente ja in DE liegen und man sich erst mal in Bang Rak ne Abschrift holen müsste. Da ich da aber ohnehin jetzt schon registriert bin, wäre das jetzt nur noch eine Formalie und man müsste dann im Notfall wo es ohnehin stressig ist hier schon mal nichts mehr zusetzlich machen - ich schau mal, ob ich das diesemal erledigen kann. So wie ich das aber lese, sind die meisten von euch im Issan, also weit weg.
 
Das Krankenhaus ist relativ modern eingerichtet und auch die Ärzte machten mir einen kompetenteren Eindruck (deren Behandlung wurde vom Chefarzt daheim im KH auch ausdrücklich gelobt) als so manche Privatklitsche die ich gesehen hatten bei humanen Preis. 
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: rampo am 21. Mai 2019, 16:15:14
@Bauer

i werd glei gold-gelb vor Neid  :]

Das geht noch , Rot solls halt nicht werden  :]

Bin schon am Bohren , na vieleicht kann ich den Sohn doch noch dazu ueberreden  STAATSDIENST .

Zahl dan an ihn die Versicherung , wen ich da einmal die Praemie  nicht zahle , ist sicher nicht so schlimm.

Fg. [-]
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Rod 55 am 21. Mai 2019, 16:49:43
pierre,hast du vollkommen richtig erkannt.Meiner Meinung nach,hat sie die Versicherungslobby eingeschaltet um auch ein stueck vom kuchen  zu bekommen,nach der Aenderrung vom Visa.800000B auf dem Konto und 400K muessen stehenbleiben.Die Banken freuts, {+ nun ist die Versicherung an der Reihe!!!ich haette gern mal die Laender gewusst, die ihre Krankenhausrechnungen nicht bezahlt haben!Aber da kommt nix.Wenn ich hier zum Arzt oder ins Krankenhaus gehe, muss ich in Vorleistung teten {+.Ende der Geschichte.bin mal gespannt was da noch kommt
Titel: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Helli am 21. Mai 2019, 17:53:08
nun ist die Versicherung an der Reihe!!!ich haette gern mal die Laender gewusst, die ihre Krankenhausrechnungen nicht bezahlt haben!Aber da kommt nix.
Zitat aus einem Artikel eines deutschsprachigen Blatts (Link ist hier nicht erwünscht): Zwischen 2012 und den ersten vier Monaten des Jahres 2019 ereigneten sich in staatlichen Krankenhäusern insgesamt 51 gewaltsame Zwischenfälle, bei denen zehn Menschen starben und 56 verletzt wurden. Das Gesundheitsministerium schlug Anfang des Monats Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Krankenhäusern vor; darunter eine Überprüfung der Aufteilung der Notunterkünfte und die Installation von Doppeltüren mit kontrolliertem Zugang, zusätzliche Überwachungskameras sowie eine Lebensversicherung für medizinisches Personal in den Notunterkünften.

"Offene Rechnungen" gibt es in den staatlichen KH also genug!

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: tom_bkk am 21. Mai 2019, 17:58:07
@rampo
Zitat
Das geht noch , Rot solls halt nicht werden  :]
Bin schon am Bohren , na vieleicht kann ich den Sohn doch noch dazu ueberreden  STAATSDIENST .

Ah eh ned  [-] ... aber da mit dem Staatsdienst ist was dran. Meine Frau meinte mal (Vater war Offizier bei der Armee), dass ab einem bestimmten Rang oder Stellung im Staatsdienst so gut wie die ganze Familie KV und sozialversichert ist, also auch die Eltern wenn die Kinder im Staatsdienst sind. Zählt das auch für Langnasen  ???
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: namtok am 21. Mai 2019, 18:13:59
Ja, hatte auf dieser Basis mal Thai KV welche ambulante Behandlung sowie 2 Wochen stationär pro Jahr abdeckt inclusive anfangs 4000, später 6000 Baht jährlich beim Zahnklempner.

Von Prinzip her  gefällt mir das Thai - System mit einer akzeptablen Grundversorgung auch wesentlich besser als das komplett gegenteilige deutsche System einer hohen Selbstbeteiligung...

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lung Tom am 21. Mai 2019, 20:35:12

...auch früher konnte man schon über die 2/3 Klassen-Gesellschaft beim Doktor lachen:

Herbert Hisel - Der Kassenpatient


https://youtu.be/MwvDaDjjaLs
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 22. Mai 2019, 11:04:03
Zitat
Ist man erst mal erkrankt, nimmt die Fluggesellschaft einen nur mit, wenn ein Arzt bestätigt dass man beförderungsfähig ist.
 

richtig Greg 44 ... schon ein eingegipster Arm oder Bein werden auf der Langstrecke nicht mitgenommen .

Vollkommen zutreffend waren auch Deine Ausführungen zu den Unwissenheiten beim Thema VISA durch die Thai Gesundheitsbehörden !

Ein med. & komatöser Liegendheimflug schlägt btw. mit größer 70 kTHB zu Buche . Ein Bekannter von uns hat das nach der Rückführung mit einem Lear Jet und ärztlicher Begleitung nach Hamburg mal gerade eine Woche lang überlebt !

Das BPH hätte diesen Patienten , dem es an Bonität nicht fehlte wohl gerne behalten ... seine Deutsche Noch Ehefrau  und das begleitende med. Personal hatten sich aber in dem Fall durch gesetzt !

Die thailändische Lebensabschnittsgefährtin und der gemeinsame Sohn ( mit deutschem Pass ) leben nun ohne gesicherte Versorgung wieder in der Heimat Buriram .

Die in Thailand bestehende 3 Klassen Medizin wurde jedenfalls in der 30 THB K-Versicherung vom politisch unbeliebten Thaksin eingeführt . Jeder Versuch der gut versorgten Obrigkeit daran etwas zu ändern ist bisher kläglich gescheitert !

Auch die Mangel behafteten und stümperhaft vorgetragenen Vorschläge , jeden Expaten ohne Rücksicht auf Eintritts Alter und
gesundheitliche Beschaffenheit zum Fixpreis  zu übernehmen werden im Chaos des Aktionswahns in einer Risiko Bewertung der
Versicherer enden !

Die ganze Thematik köchelt ja nun schon ne ganze Zeit ohne Ergebnis so vor sich hin ... daß ein zur Rückkehr gezwungener Farang
in seiner Heimat genug Probleme hat , sich bei einem Neuanfang dort finanziell über Wasser zu halten , läßt wohl den Schluß zu , daß er kaum in der Lage sein wird , seine unter Zwang zurück gelassene Thai Familie weiter zu versorgen !



Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 22. Mai 2019, 13:49:05
Die US-Botschaft in Bangkok hat die Amerikaner in einem Warnhinweis darauf hingewiesen, dass sie eine angemessene medizinische Versorgung haben, wenn sie sich langfristig im Land aufhalten, insbesondere wenn sie im Rentenalter sind. 

Das Advisory lautet wie folgt:

Thailand bleibt eines der beliebtesten Ruhestandsziele der Welt. Großartige Kultur; tolles Essen; tolle Leute. Mit zunehmendem Alter der US-Bürger bietet Thailand auch Zugang zu einer exzellenten Gesundheitsversorgung, die von international ausgebildeten Ärzten in erstklassigen privaten Krankenhäusern bereitgestellt wird. Aber du musst es dir leisten können. 

Leider haben wir in der Botschaft in Bangkok viele Fälle erlebt, in denen US-Bürger zu spät feststellen, dass eine unverzichtbare, qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung nicht in finanzieller Reichweite ist und ihre Möglichkeiten begrenzt sind. Wenn Sie über Ihre eigene Vorsorge nachdenken, bitten wir Sie dringend, einige wichtige Ausgaben zu planen: medizinische Behandlung, Krankenpflege und, falls erforderlich, medizinische Evakuierung.


Lesen Sie mehr unter https://www.thephuketnews.com/us-embassy-issues-advisory-on-medical-care-for-tourists-long-stay-expats-71492.php#AcR8SATv5mZiMkKj.99
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 22. Mai 2019, 14:02:37

Ein med. & komatöser Liegendheimflug schlägt btw. mit größer 70 kTHB zu Buche . Ein Bekannter von uns hat das nach der Rückführung mit einem Lear Jet und ärztlicher Begleitung nach Hamburg mal gerade eine Woche lang überlebt !


 . . auch so eine typische Geschichte, die den Situationen ähnelt, die mir der begleitende deutsche Arzt meiner Auslandskrankenversicherung ADAC erzählt hatte.  Seine Worte waren: " Thailand ist eines der wenigen Länder, in denen es KEINE medizinische Unterversorgung gibt.  Das stellen WIR, der ADAC, immer wieder fest. Die privaten Krankenhäuser, vor allem diejenigen in Bangkok und den touristischen Hotspots, stehen in punkto Einrichtung und des Könnens ihrer Ärzte den deutschen Krankenhäusern in nichts nach. Wir reden beim Bungrumrad und dem Samitivej von erstklassigen Krankenhäusern. Leider bestehen viele deutsche Kunden aus Unkenntnis darauf, trotzdem nach Deutschland ausgeflogen zu werden"

Die Ausführung meines Arztes wird nochmal in Deinem nächsten Beitrag unterstrichen. Die U.S. Botschaft in Bangkok hatte ja dieser Tage die eindringliche Aufforderung seiner  Bürger zu adäquater Versicherung lanciert. Die thailändische medizinische Versorgung wurde hierbei korrekt klassifiziert als:

"Thailand bleibt einer der beliebtesten Ruhestands-Orte der Welt. Großartige Kultur, tolles Essen; tolle Leute. Mit zunehmendem Alter der US-Bürger bietet Thailand auch Zugang zu einer exzellenten Gesundheitsversorgung, die von international ausgebildeten Ärzten in erstklassigen privaten Krankenhäusern bereitgestellt wird. Aber du musst es dir leisten können."

ein kleiner Fehler ist Dir unterlaufen, lieber Alex. Der beschriebene Liegendheimflug im Learjet kostete wohl eher 70,000 Euro als 70,000 Thai Baht . . . .  :)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: jock am 22. Mai 2019, 14:51:37
Eine Krankenversicherung fuer aeltere,in Thailand lebende Expat ? Wo ist das Problem ?

Einfach die Homepage einer Versicherung aufrufen und in 2 Minuten ist die Versicherung
abgeschlossen.

Die monatliche Praemie von,je nach Klasse,zwischen 500 und 800 Euro akzeptieren und
man kann ruhig schlafen und auch die Vorgaben der Immigration fuer die Verlaengerung
der EOS damit erfuellen.

2 unterschiedliche Gruppen draengen nach einer Krankenversicherung.

Eine Gruppe,die etwas juengeren,sich gesundfuehlenden,wollen nur die vorgesehene Ab-
deckung gegenueber der Immigration erfuellen und die andere Gruppe,die wirklich  eine
finanzielle Absicherung im Krankheitsfall beduerfen.

Die zweite Gruppe muss achten,nicht den Schwarzen Peter im Ernstfall in der Hand zu haben.

Am Bildschirm ist alles sehr easy,Name,Adresse,Auswahl des Pakets und ein Fragebogen ueber
die selbsteingeschaetze Gesundheitslage.

Ist alles ausgefuellt,wird zu 99 % ein Versicherungsvertrag geschlossen,ohne dass das Klein-
gedruckte gelesen und verstanden worden ist.

Die laengst,im Alter von 4 Jahren erfolgte Mandelentfernung oder das Zusammennaehen der
Achillessehne vor 40 Jahren,werden bei der Beantwortung gerne uebersehen,da sie ja keine
spaetern gesundheitlichen Folgen nach sich ziehen.

Genau die unabsichtlich vergessenen oder leicht geschoenigten Angaben am Frageogen koennen
dazu fuehren,dass sich die Versicherungsgesellschaft als nicht leistungspflichtig erklaert und
die erbrachte medizinische Leistung aus eigener Tasche zu berappen ist.

Es ist aber auch kein Trost,wenn man roechelnd in der Aufnahme liegt und die Verwaltung
des Krankenhauses erst das ok. der Versicherung abwartet,bevor ein Arzt das Skalpell zur
Hand nimmt.Je nach Versicherungsgesellschaft kann das Tage dauern.

Nicht ausser Acht lassen sollte man,dass die Versicherungsgesellschaft nach einer Leistung
den Vertrag kuendigen kann.Mittlerweile hat man 20 - 30.000 Euros an Praemien berappt,die
Leistung,meinetwegen ein einfacher Beinbruch,haette 5.000 THB gekostet.Aber abgerechnet
mit der Versicherung(ohne Selbstbehalt)kann anschliessend der Vertrag gekuendigt werden,
weil,inzwischen aelter ,das Risiko fuer die Gesellschaft gestiegen ist.

Wird die Huerde,die die thailaendischen Behoerden fuer uns errichten zu hoch,kann man ja
noch ins benachbarte Land uebersiedeln.

Die Palmen dort sehen gleich aus,die Wetterlage ist wie in Thailand,die Mentalitaet fast gleich
nur der Abschied von der errichteten Blaudachvilla und dem Haushund wird schwer fallen.

Jock




Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 22. Mai 2019, 15:12:12


jock, jock, jock....

Mit diesem Beitrag hast du dich aber nicht mit Ruhm bekleckert!

Abgesehen von der Leistbarkeit - ab einem gewissen Alter wird je nach Versicherung noch ein Gesundheits- Check vor dem endgültigen OK verlangt.

Viele werden dabei schon durchfallen bzw. jede Menge Ausschluss-Gründe in der Polizze erfahren...

Ausserdem macht es einen grossen Unterschied, WO die Versicherung ihren Sitz hat. In Europa gilt die EU-weite Regel, dass weder eine individuelle

"Prämienanpassung" oder gar die Aufkündigung einer Polizze von Seiten der Versicherung im Schadensfall zulässig ist...

Wo ich dir recht gebe, ist die von dir angeführte Option des Nachbarlandes...


A propos: wäre schon neugierig, wenn ein fünfundsiebzigjähriger Herzkranker zwar die Zwangspolizze erworben hat, aber das Risiko Herzerkrankung darin ausgeschlossen ist - eindeutig

absolut blödsinnig im Sinne der Argumentation der Junta - wenn dann wirklich der Ernstfall eintritt: was passiert dann (ausser, dass der Patient selber löhnen muss), aber noch wichtiger:

wie erklärt die Junta dann die Notwendigkeit ebendieser Versicherung?


Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: tom_bkk am 22. Mai 2019, 15:40:25
@Alex

Alles richtig was du geschrieben hast, aber hier

Zitat
richtig Greg 44 ... schon ein eingegipster Arm oder Bein werden auf der Langstrecke nicht mitgenommen .

Es wird schon lange bei Frakturen kaum mehr gegipst, auch nicht in Thailand. Da gibt es mittlerweile andere Konstruktionen. Ich konnte auch letztes Jahr mit meine 4 fach gebrochenen Oberarm ohne Probleme einchecken und man hat mir ausserdem noch ein schönes Plätzchen besorgt. Schön war der Flug aber trotzdem nicht ...
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: asien-karl am 22. Mai 2019, 16:24:48
Ich konnte auch letztes Jahr mit meine 4 fach gebrochenen Oberarm ohne Probleme einchecken und man hat mir ausserdem noch ein schönes Plätzchen besorgt.

Hier habe ich vor etwa einem Jahr etwas mitbekommen was etwas anderes war.
Thaiair, Fluggast mit Gipsbein in einer normalen reihe, redet mit der Flugbegleitung.
Antwort war recht heftig, wenn er dort nicht Sitzen könnte solle er doch das Flugzeug verlassen.
Er war dann ruhig! 
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: jock am 22. Mai 2019, 18:04:35
@Suksabai

Warum verbellst du den Mond ?

Mein Einleitungssatz war ironisch zu verstehen.

Du hast aber recht,wenn du darauf hinweist,dass es einen Unterschied geben kann,wo
der Versicherer seinen Sitz hat.

Die europaeischen Privatkrankenversicherer sind an das europaeische Abkommen/Ge-
setz gebunden,d.h. keine nachtraegliche Kuendigung oder Anhebung der Praemie.

Mit Ausnahmen natuerlich - dann,wenn dem Versicherer Umstaende bekannt werden,die
einen Vertragsabschluss von vornherein verhindert haette.(Falsche Angaben etc.)

Nur,unsere Expat in Thailand werden versuchen,bei einer nach thailaendischen Recht op-
erierenden Gesellschaft unter Vertrag zu kommen.

Wuerde mich nicht ueberraschen,wenn diese auf die europaeischen Vorschriften pfeifen .
Aber genauere Information koennte man den Versicherungsbedingungen entnehmen.Du,
als pfiffiger Bursche,kennst sie sicherlich.Lass uns diesbezueglich nicht dumm sterben.

Die Wr.Staedtische Versicherung oder die Wechselseitige Grazer Versicherung verlangt
sicherlich vor Abschluss einen Check durch ihren Vertauensarzt.
Ein Interessent,der in Thailand lebt und mit ihnen einen Vertrag abschliessen will,wird
lange auf einen Termin bei einem thailaendischen Vertrauensarzt warten muessen,wenn
er nicht dafuer nach Oesterreich fliegen will.
Ich halte es fuer unwahrscheinlich,dass sich die Versicherung mit einem Attest,ausge-
stellt von der Ordinationsgehilfin unseres Dorfarztes zufrieden zeigt.

Gerade vorhin habe ich ein unverbindliches Angebot eines Krankenversicherer eingeholt.

Man wollte nur wissen,fuer welches Land die Versicherung gelten soll = Thailand und
das Geburtsjahr.
Ruckzuck kam das preisliche Angebot = 1.700 Euro pro Monat.

Nicht einmal den Oberkoerper musste ich freimachen !

Da die neue Regelung ansteht,werden alle Kollegen gebeten,ihre Erfahrungen hier zu ver-
oeffentlichen um Irrwege oder falsche Erwartungen und Entscheidungen zu vermeiden.

Jock





Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: tom_bkk am 22. Mai 2019, 18:36:50
Zitat
Antwort war recht heftig, wenn er dort nicht Sitzen könnte solle er doch das Flugzeug verlassen.

Richtig, das sollte er dann auch in eigenem Interesse, oder ein Business Class Update buchen. Falls mir so etwas noch einmal passieren sollte, dann mache ich das auch!
Man hatte uns in eine leere Reihe verfrachtet und dafür andere Leute umgesetzt, dass diese auch leer war. Bringt aber wenig, wenn andere - welche vor dir hocken dann ihren Sitz zurückklappen ...
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 22. Mai 2019, 18:37:42

@jock

Für Versicherungsangelegenheiten gibt es den ehrenwerten Beruf des Maklers, der dich hoffentlich gut berät.

Ich habe so einen Spitzenmann...

Aber eines weiss ich auch ohne Maklerausbildung: für schlappe 20.400 EURO/anno nimmt dich wahrscheinlich jede Versicherung mit Handkuss,

du wirst es wahrscheinlich stemmen können, andere eher nicht...

Btw. gibt es nicht nur Versicherungen mit Sitz Österreich, internationalen Konzernen genügt ein Befund von z.B. Bangkok Hospital



Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Bruno99 am 22. Mai 2019, 19:50:27
Gerade vorhin habe ich ein unverbindliches Angebot eines Krankenversicherer eingeholt.

Man wollte nur wissen,fuer welches Land die Versicherung gelten soll = Thailand und
das Geburtsjahr.
Ruckzuck kam das preisliche Angebot = 1.700 Euro pro Monat.

Klingt sehr unglaubwuerdig, vor allem wenn dazu kein Link geliefert wird, abgesehen davon, wer 1700 Euro/Monat stemmen kann macht sich wohl weniger Gedanken um eine Krankenversicherung.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: franzi am 22. Mai 2019, 19:54:37
Darf ich mich a bissl wundern?
Wenn ja, keine Panik!
Was wurde nicht schon alles verbreitet von den hochintelligenten Halbaffen der thailaendischen XXXXXX.
Ich sags mal so: Thaizigaretten immer teurer.
Kenn inzwischen keinen mehr, die solche raucht (hier im Sueden, alles von einem Nachbarland steuerfrei eingefuehrt).
Versicherungspflicht fuer Residenten (Alex hat das kurz angeschnitten), kein normaler Resident wird so gesetzestreu sein  :'(, eine Abzockerversicherung abzuschliessen.
Es gibt diesbezueglich viele/einige Moeglichkeiten, sich nicht fuer bloed verkaufen zu lassen.

fr
Titel: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Helli am 22. Mai 2019, 20:18:47
Ich sags mal so: Thaizigaretten immer teurer.
Kenn inzwischen keinen mehr, die solche raucht (hier im Sueden, alles von einem Nachbarland steuerfrei eingefuehrt).

fr
Da kommt man aber im Isaan nicht dran! Bis Vientiane hab' ich 500 km hin und zurück (und meine Gattin quengelt eh seitdem wir uns kennen wegen meiner Räucherei).
Letztlich stehe ich auch auf dunklem Tabak in Zigaretten ohne Filter und auch in Laos sind keine Gitanes oder Gauloises mehr zu haben, von deutschen Rothhändle oder (früher) Goldhut, Lasso, Bali, Africane ganz zu schweigen! Das Selberdrehen ist mir zu lästig, bin ja auch kein Niederländer! {{
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: franzi am 22. Mai 2019, 20:46:33
OT
Du wirst doch nicht denken, dass ich an die M. Grenze fahre.
200 Meter entfernt beim Greisler gibts die.
Sicher bei jedem 10. anderen Greisler auch (sogar billiger, denn die hiesige Greislerin ist geldgierig, was mich aber nicht beruehrt).
Rauche derzeit "John", sehr stark (37, woanders 30, beim Kauf groesserer Mengen (5 Stangen) 23)

fr
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Hot am 22. Mai 2019, 22:11:22
Wenn es wirklich so kommt mit der Versicherung, hab ich für mich schon die passende Lösung. Bevor ich eine Thaiversicherung abschließe, die eventuell zicken macht wenn sie bezahlen soll und für die irren Beiträge bei kleiner Leistung hier meine Lösung.

Die billigste Thaiversicherung kostet 54.000 im Jahr 61-70 Jahre Pacific Cross)

Eine Langzeitversicherung in D 17.500 THB im Jahr bis 69 Jahre ( AXA )
Eine Postadresse in D muß vorhanden sein.
Es kann sein, das die Versicherung Schäden nicht bezahlt ( ist ja auch nur für das Visum)
Wenn sie doch zahlen hat man halt Glück, wegen Wohnsitz etc.

  54.000 THB
-17.500 THB
-------------
 36.500 THB gespart

Ab 71 Jahre wird es noch heftiger bei der Thaiversicherung mit 70.200 THB im Jahr

Bis 69 kann die Versicherung in D sogar für 5 Jahre abgeschlossen werden und es sind dann 52.700 THB im Jahr Einsparung

Wenn ich dann unbedingt eine KV haben möchte, nehme ich die AXA Belgien für 20.000 THB im Jahr für 450.000 THB Deckungssumme von der ich weiß die bezahlen auch.

Dann sind immer noch 32.700 THB eingespart 
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: tom_bkk am 22. Mai 2019, 22:18:42
Wobei man noch keine Info hat, welche Versicherungen die anerkennen.
Wenn es so ist, wie hot es sagt, dann könnte man denen ja auch eine 15 Euro Reiseversicherung unterjubeln...
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: namtok am 22. Mai 2019, 23:07:34
eben, bis  jetzt ist ja noch nix offiziell aber es wird wohl primaer Langzeitaufenthalter treffen bei denen eine "Reiseversicherung" nicht greift...
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 22. Mai 2019, 23:58:19
Wenn es wirklich so kommt mit der Versicherung, hab ich für mich schon die passende Lösung. Bevor ich eine Thaiversicherung abschließe, die eventuell zicken macht wenn sie bezahlen soll und für die irren Beiträge bei kleiner Leistung hier meine Lösung.

Die billigste Thaiversicherung kostet 54.000 im Jahr 61-70 Jahre Pacific Cross)

Eine Langzeitversicherung in D 17.500 THB im Jahr bis 69 Jahre ( AXA )
Eine Postadresse in D muß vorhanden sein.
Es kann sein, das die Versicherung Schäden nicht bezahlt ( ist ja auch nur für das Visum)
Wenn sie doch zahlen hat man halt Glück, wegen Wohnsitz etc.


tolle Rechnung !   Aber wurde da nicht etwas vergessen ?

Dass man mit Wohnsitz in Deutschland, der für die von Dir genannte Langzeit-Auslandskrankenversicherung Voraussetzung ist,  in Deutschland krankenversicherungspflichtig ist, wird glatt vergessen

Der Versuch, den Wohnsitz so schön klingend mit "Postadresse" zu verschleiern, der greift bei hellwachen Versicherungsangestellten leider nicht . . .

Und die deutsche KV-Pflicht ist ja nicht für umsonst zu haben . . . . . es fehlt also noch ein ordentlicher monatlicher Eurobetrag in Deiner Rechnung!

Alles oben genannte wäre zudem der Versuch eines Betrugs oder Verschleierung von Tatsachen, die Einfluss auf die Versicherungsbedingungen hat. Da möchte ich die Versicherungsgesellschaft sehen, die im Eintrittsfall bezahlt

auch die angebliche Lösung "Belgien" ist für einen deutschen Staatsangehörigen nicht das Gelbe vom Ei . . . beachte mein Wörtchen "angeblich" . . (ja, auch ich habe von dem belgischen Herrn in Bad Aya gelesen, der diese schöne Konstrukt anbietet!)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: tom_bkk am 23. Mai 2019, 01:47:23
@greg

Da kommt es ohnehin nicht zum Abschluss, denn i.d.R. wollen die einen GKV Nachweis.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: durianandy am 23. Mai 2019, 04:37:47
die Frage ist nicht ob die KV Pflicht kommen wird sondern jeder sollte schnellstmöglich als hier lebender Vollpfosten handeln um eine KV abzuschliessen :D
nur also Bsp. um hier am Strassenverkehr in LOS teilzunehmen wird vieleicht bei einem schweren Unfall nicht reichen einfach mal eben ein Flugticket in das gelobte Land Germoney zu buchen weil da ist man ja KV  :]
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Philipp am 23. Mai 2019, 06:49:47

Dass man mit Wohnsitz in Deutschland, der für die von Dir genannte Langzeit-Auslandskrankenversicherung Voraussetzung ist,  in Deutschland krankenversicherungspflichtig ist, wird glatt vergessen

Genauso ist es.
Die Krankenversicherungen aus Deutschland greifen doch in der Regel nicht im Ausland, sonst bräuchte man ja z.Bsp. bei Urlaub keine Reiseversicherung abschliessen.
Also muß man sich mit deutschem Wohnsitz doppelt versichern.

Zudem sind diese Langzeit-Auslandsversicherungen meist beschränkt auf höchstens 5 Jahre.
Sollte man diesen Zeitraum nun überleben kommt das Problem von Neuem, da dies in der Regel eine einmalige Sache ist und man nicht verlängern kann, sonst würde man dies ja gleich als normale Versicherung sehen.



Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 23. Mai 2019, 08:55:04
moin moin @ Greg ... danke für die THB - € Korrektur ... beim med. Rückholflug !

@ Tom ... ob nun ein älterer Gips Verband oder ein neuzeitlicher Kunstharzverband , beide wollen eine Gewebe
Ausdehnung bei den Luftdruckverhältnissen auf Langzeitflügen nicht im med. Umfang mitspielen !

Bei meiner letzten OP in 2016 im Klinikum Ingolstadt wollte mich die OMAN AIR mit meinem Fuß nicht an Bord nehmen .
Erst ein Unbedenklichkeits- Fax des Klinikums sorgte für die Rückflug Bordkarte !

Die deutsche Bodenverantwortliche erklärte mir , daß bei dem Flug alle Nähte aufplatzen könnten ... schon der Foren Doc
hatte bei seinem Besuch die hervorragende Arbeit der Chirurgie gewürdigt aber erkannt daß hier sehr eng genäht wurde !

Nun die Dame der OMAN Air behielt recht ... in Bkk waren bei Ankunft alle Nähte gebrochen und es dauerte fast 1 Jahr bis
die Wunde offen zuheilte .

Der liebe Greg ist ein sehr aufmerksamer Beobachter hier und hat schon richtig festgestellt , daß eine KV Pflicht in D besteht Hinzukommt aber bei Deutschem Wohnsitz  noch die Pflegeversicherung , die unnütz wie ein Kropf für hier lebende Farang ist
und die in Zukunft wohl mit exorbitanten Prämiensteigerungen aufwartet  !

Nun ich habe noch einen Deutschen Wohnsitz , eine Top PKV und somit auch die obligatorische Pflege Versicherung . Es kann sich
bei genügend zu versteuerndem Einkommen trotzdem rechnen , da diese Ausgaben mit Wohnsitz in Deutschland voll absetzbar
sind .

Sollte ein eigentlich sinnvoller Abschluß einer PKV hier in Thailand in den Ausführungsbestimmungen nur die EOS Farang über
50 betreffen , bliebe ja noch der Visa Run mit einer jährlichen Erneuerung des Non Immi O Visas ... auch nicht gerade preiswert
und immer noch nicht gegen gesundheitliche Risiko im Alter deckend ! Auch hier könnten die Thai`s mit ihren Anforderungen
an das Non Immi O  nachjustieren !!!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: rampo am 23. Mai 2019, 09:18:36
Das Selberdrehen ist mir zu lästig, bin ja auch kein Niederländer! {{

Nur der Sparsame Bauer , er machts wie die Hollaender .

Immer Fleisig keine  Arbeit ,schreckt im ab .

Billiger Rauchen , und kein Falang schnorrt um einen Tschik , bei den Thais muss man da schon aber aufpassen .

Man kann  seinen Tischik , auch selbst verbessern .

Ist besonder  von Vorteil , bei lesen im TIP . ;]

Fg.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: rampo am 23. Mai 2019, 09:25:32
die Frage ist nicht ob die KV Pflicht kommen wird sondern jeder sollte schnellstmöglich als hier lebender Vollpfosten .

Wie alle die keine KV haben sind  VOLLPFOSTEN .

(https://up.picr.de/35816549ni.jpg)

Echt  Falang .

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: jock am 23. Mai 2019, 09:42:09
@Suksabai

Du ruehmst deinen Versicherungsmakler in hohen Toenen.

Da kam mir die Idee,dass es vielleicht fuer einige Freunde hier hilfreich waere,wenn du
ihn kontaktierst und ihn darauf aufmerksam machst,dass sie vielleicht gezwungen sind
eine Krankenversicherung abschliessen zu muessen.

Er als Makler kennt den Versicherungsmarkt und er ist als Makler an keine bestimmte
Versicherung gebunden.

Hat er Interesse,dann koennte er ein Paket schnueren,das geteilt fuer die Altersgruppen
50 +,60 + und 70 +ist und Auskunft gibt,was den Leistungsumfang,Ein - und Ausschluesse
sowie Praemienhoehe umfasst.

Klar ist,dass dies nur eine ungefaehre Einschaetzung waere und eine persoenliche Beratung
nicht umgaenglich sein wird,bevor es zum Abschluss kommt.

Doch als etwas feinerer Ueberblick diente es allemal und da das Interesse gross ist und fuer
einige Herrschaften,eine Krankenversicherung eminent ist,koennte die Forenleitung in dem
Fall zustimmen,dass seine Vorschlaege hier eingestellt werden.

Jock
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: franzi am 23. Mai 2019, 09:49:32
Obwohl mich das Blabla ueber eine Pflichtkrankenversicherung eher amuesiert als interessiert (kann mich natuerlich taeuschen):
EINE Moeglichkeit-KV abschliessen, einen Monatsbeitrag zahlen, dann nix mehr.
Vor der naechsten EOS-dasselbe (sollte die Immi auf einen Zahlungsbeleg bestehen).
Usw.

fr
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 23. Mai 2019, 10:14:35
Du ruehmst deinen Versicherungsmakler in hohen Toenen.

Da kam mir die Idee,dass es vielleicht fuer einige Freunde hier hilfreich waere,wenn du
ihn kontaktierst und ihn darauf aufmerksam machst,dass sie vielleicht gezwungen sind
eine Krankenversicherung abschliessen zu muessen.


Du kannst sicher sein, dass er in dieser Causa bestens informiert ist - und bestünde die Möglichkeit einer Gruppenversicherung oder ähnliches, hätte ich es schon publik gemacht.

Da aber speziell Krankenversicherungen sehr individuell abgestimmt werden sollten (und müssen), ist solches nicht gegeben.

Sollte sich wider Erwarten was ergeben, werde ich es natürlich hier veröffentlichen...

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: malakor am 23. Mai 2019, 10:27:20
Ein neues Geschaeftsfeld fuer bestimmte Agenturen:

wieviel kostet eine fake Police  ? {--
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: asien-karl am 23. Mai 2019, 11:01:21
Sollte ein eigentlich sinnvoller Abschluß einer PKV hier in Thailand in den Ausführungsbestimmungen nur die EOS Farang über
50 betreffen , bliebe ja noch der Visa Run mit einer jährlichen Erneuerung des Non Immi O Visas ..
Es würde noch die Möglichkeit geben ein anderes Visum zu nutzen. Vielleicht rechnet sich das ja ab einem gewissen alter.  :-)

Ein neues Geschaeftsfeld fuer bestimmte Agenturen:
wieviel kostet eine fake Police  ? {--
Den Gedankengang hatte ich auch schon.  ;D
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Rod 55 am 23. Mai 2019, 11:05:26
Ein neues Geschaeftsfeld fuer bestimmte Agenturen:
wieviel kostet eine fake Police  ?
Wird mit Sicherheit kommen,nur die Frage was kostet diese?
Abwarten!!!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: franzi am 23. Mai 2019, 11:06:26
Habe mich gestern mit einem Bekannten (Schweizer) ueber diese Versicherungspflicht unterhalten.
Die haben eine englische Versicherung, die in den letzten drei Jahren ueber drei Millionen fuer aerztliche Behandlung fuer die Gattin (Thai mit schweizer Pass) und fuer ihn 750 000 Baht bezahlt hat.
Monatsbeitrag fuer die Beiden ueber 500 Franken.
Allerdings 750 Euro? Selbstbehalt pro Jahr. Und keine Bezahlung fuer Medikamente bei Doktorbesuchen.
Diese Versicherung wuerde den bekanntgegebenen Normen aber nicht entsprechen  --C --C

Darum, alles nicht zu ernst nehmen, was die hochintelligente Regierung hier rausruelpst!

Zitat
Zitat von: malakor am Heute um 10:27:20

    Ein neues Geschaeftsfeld fuer bestimmte Agenturen:
    wieviel kostet eine fake Police  ? {--

Den Gedankengang hatte ich auch schon.  ;D

Dies wollte ich nicht so deutlich schreiben

fr
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: kiauwan am 23. Mai 2019, 11:12:20
man kann man auch anders rechnen

4x im jahr nach Deutschland a ca 30000 = 120000 Baht
4 x visa =        ca    30000

150000

Ersparnis, die 400000/800000 auf der bank + KV

und wenn man es geschickt einfaedelt verpackt man das ganze als 4 Reisen und macht ne guenstige Reisekrankenversicherung und ist somit  gut versorgt
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: tom_bkk am 23. Mai 2019, 11:31:11
@Alex
sowohl die Ärzte in TH, als die in DE und auch die Airline sahen da in meinem Fall kein Problem und es war abgesehen davon dass es unbequem war auch keins...
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 23. Mai 2019, 11:58:32
man kann man auch anders rechnen

4x im jahr nach Deutschland a ca 30000 = 120000 Baht
4 x visa =        ca    30000

150000

Ersparnis, die 400000/800000 auf der bank + KV

und wenn man es geschickt einfaedelt verpackt man das ganze als 4 Reisen und macht ne guenstige Reisekrankenversicherung und ist somit  gut versorgt

noch nicht einmal so oft notwendig wie viermal im Jahr nach Deutschland fliegen. . . . . . .

warum auch?

Wer den Finanznachweis (Guthaben kann sich in Deutschland befinden) erbringt . . .

geht mit einem 1-Jahr Non-Imm-O Multi Entry nach Thailand . . bringt 1 Jahr Aufenthalt

Wohnsitz in Deutschland, man zahlt zwar seine deutsche Pflicht-KV und Pflegeversicherung, und schliesst für eine Absicherung in Thailand eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung ab, z.B. die der ADAC, Laufzeit ist maximal zwei Jahre, passt also. Beitrag ist gestaffelt nach Alter und Dauer, ein z.B. 62-jähriger zahlt für 6 Monate zirka 280 Euro, ein Jahr 560.- Euro

Ein Knackpunkt in dieser Sache, aber auch in dem Vorschlag zu viermal fliegen, KÖNNTE sein, wer sich länger als 6 Monate aus Deutschland entfernt, hat laut amtlichem Rechts-Sprech seinen Lebensmittelpunkt nicht mehr in Deutschland, das hängt indirekt mit der Wohnsitzfrage zusammen. Das ist eine zum jetzigen Zeitpunkt ungelöste Frage, die nichts mit Thailand zu tun hat. Seit der Einführung der deutschen KV-Pflicht hat die Drohung eines Rausschmisses bei längerer Abwesenheit zwar ihre Wirkung eingebüsst, denn auch ohne KV-Anwartschaften muss (zumindest die GKV) einen Rückkehrer wieder in ihre Versicherung aufnehmen.  Hier gibt es einige ungelöste rechtliche Fragen, vielleicht weiss der eine oder andere eine korrekte Antwort darauf. Die deutschen PKV im Gegensatz zu den GKV haben für solche Langzeit-Abwesenheiten bereits massgeschneiderte Lösungen.

Und sodann ist ja noch nicht raus, ob die Thais wirklich nur die KLEINE Gruppe der Non-Imm-O/A Visa-Halter KV-pflichtig machen werden, und nicht die ganze Gruppe der Langzeitler, also auch die Non-Imm-O und die Langzeitler auf EOS und die Gruppe der Touristenvisums-Inhaber UND auch die der 30-Tage Exemptler . . . . alle Signale und Rauchzeichen sprechen für die "all-or-nothing" - Lösung !   Ich hatte ja schon geschrieben,  dass ich es unlogisch fände, würde die Regierung auf der vom Gesundheitsminister dahergehaspelten in schlechtem Englisch verbreiteten "Halbfalschmeldung" beharren. . . .

Im schlimmsten Fall wäre die Hin-und Herfliegerei, das Jahresvisum, das zwei-Jahres-Visum und alle touristischen Aufenthalte zur Vermeidung einer von Thailand verlangten vorzulegenden Krankenversicherung, sowieso zwecklos.

Wobei man sich ja darüber klar sein sollte, wer meint dass seine 400,000 oder 800,000 THB Bankguthaben reichen, um einen medizinischen Notfall abzudecken, spielt bereits Roulette. Und je ungesünder man in den Tropen lebt, desto riskanter wird es, nicht abgesichert zu sein

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Jochen57 am 23. Mai 2019, 15:13:22
Obwohl mich das Blabla ueber eine Pflichtkrankenversicherung eher amuesiert als interessiert (kann mich natuerlich taeuschen):
EINE Moeglichkeit-KV abschliessen, einen Monatsbeitrag zahlen, dann nix mehr.
Vor der naechsten EOS-dasselbe (sollte die Immi auf einen Zahlungsbeleg bestehen).
Usw.

fr
Toller Vorschlag.  {[Meines Wissens kassieren die Versicherer einen Jahresbeitrag im Voraus
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Jochen57 am 23. Mai 2019, 15:17:26
man kann man auch anders rechnen

4x im jahr nach Deutschland a ca 30000 = 120000 Baht
4 x visa =        ca    30000

150000

Ersparnis, die 400000/800000 auf der bank + KV

und wenn man es geschickt einfaedelt verpackt man das ganze als 4 Reisen und macht ne guenstige Reisekrankenversicherung und ist somit  gut versorgt
Ein weiterer "toller" Vorschlag. Dir ist wohl entgangen, dass man seit einiger Zeit nur noch maximal 2 Einreisen pro Kalenderjahr hat.

Sorry, aber hier wird momentan ziemlich viel Unsinn geschrieben.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Jochen57 am 23. Mai 2019, 16:17:47
Die 4 postings der "Thailand-Gurus"  {[ über das Zigarettendrehen sind auch sehr "informativ" für jemand Neuen , der diesen Thread von Anfang an durchliest, und sich dann durch diesen überflüssigen Schrott durcharbeiten muss. Aber dafür gibt's ja quasi als Belohnung die Fleisspunkte unter dem Nutzernamen. Wofür gibt's hier Moderatoren?  {[

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 23. Mai 2019, 16:47:07


@Jochen57

na, du schreibst aber ziemlich unentspannt...

Preussische Gene?

Bei uns geht es halt ein bisschen lockerer zu, da können sich schon mal ein paar OT-Kommentare einschmuggeln...


 C--


Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Jochen57 am 23. Mai 2019, 17:46:10


@Jochen57

na, du schreibst aber ziemlich unentspannt...

Preussische Gene?

Bei uns geht es halt ein bisschen lockerer zu, da können sich schon mal ein paar OT-Kommentare einschmuggeln...


 C--



Ohne Vorurteile geht's bei dir wohl nicht. Preussen gibt's übrigens schon seit ca. 150 Jahren nicht mehr, und mitnichten. Wenn das hier allerdings zu einem Allerweltschat oder Kaffeeklatsch verkommt, dann verabschiede ich mich und störe die Herren nicht mehr beim Fleisspunktesammeln. Nebenbei war mein Hauptanliegen die besagten zwei völlig unpraktikablen Vorschläge.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: asien-karl am 23. Mai 2019, 17:47:58
Preussische Gene?

Also je nachdem welches Jahr du meinst müsste es mich jetzt auch betreffen. Aber ich bin ganz entspannt!  [-]
Titel: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Helli am 23. Mai 2019, 18:01:53
Preussen gibt's übrigens schon seit ca. 150 Jahren nicht mehr, (....)
Mitnichten! Preussen gab es bis 1947!
https://de.wikipedia.org/wiki/Preu%C3%9Fen
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Rangwahn am 23. Mai 2019, 18:07:46
Derjenige der sich über OT beklagt trägt mit nun selbst dazu bei.... {:}
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: schiene am 23. Mai 2019, 18:13:10
@Jochen57
na, du schreibst aber ziemlich unentspannt...
Preussische Gene?
Bei uns geht es halt ein bisschen lockerer zu, da können sich schon mal ein paar OT-Kommentare einschmuggeln...
C--
Ich musste mich sehr täuschen wenn das nicht ein alter Account von dem   rausgewurfenen Exmember @ MarcoPolla ist..
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: tom_bkk am 23. Mai 2019, 18:57:43
Zitat
Mitnichten! Preussen gab es bis 1947!

In Bayern gibts die immer noch, Erzpreußen sogar  ;]
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Schmizzkazze am 23. Mai 2019, 19:09:39
Und Saupreissn
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lung Tom am 23. Mai 2019, 19:54:45

Ihr seid wohl ein bischen neidisch, kann ich verstehen:

https://youtu.be/up_wzmqCsh8

Heil dem Koenig!

(https://up.picr.de/33768654jw.png)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: kiauwan am 23. Mai 2019, 20:57:48
 mit Sicherheit Preusse......

es gibt ein Non Immigrant 3monate einmalige Einreise, Finanznachweis 5000 Euro

Soweit ich mich erinnern kann betrift das mit 2 x Einreise zB. bei Tourist Visa den Landweg und bei Visa nicht im Heimatland gemacht.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: franzi am 23. Mai 2019, 21:49:40
Obwohl mich das Blabla ueber eine Pflichtkrankenversicherung eher amuesiert als interessiert (kann mich natuerlich taeuschen):
EINE Moeglichkeit-KV abschliessen, einen Monatsbeitrag zahlen, dann nix mehr.
Vor der naechsten EOS-dasselbe (sollte die Immi auf einen Zahlungsbeleg bestehen).
Usw.

fr
Toller Vorschlag.  {[Meines Wissens kassieren die Versicherer einen Jahresbeitrag im Voraus

Dann hast halt a falsches Wissen.

fr
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: jorges am 23. Mai 2019, 21:53:48
Ich musste mich sehr täuschen wenn das nicht ein alter Account von dem   rausgewurfenen Exmember @ MarcoPolla ist..

Jetzt sei mal nicht so gehaessig, ich glaube der nannte sich M. Pollo - also M. Haehnchen.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiH1N2t77HiAhVMQI8KHVF2A3YQFjABegQIABAB&url=https%3A%2F%2Fcontext.reverso.net%2F%25C3%25BCbersetzung%2Fspanisch-deutsch%2Fes%2Buna%2Bpolla&usg=AOvVaw18usVRWbTtaFn6xQFZy9Xk

Da besteht ja immerhin ein Unterschied!  :D

Und wenn er's ist, dann isses auch kaa Preiss net.

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 24. Mai 2019, 00:17:09
mit Sicherheit Preusse.

es gibt ein Non Immigrant 3monate einmalige Einreise, Finanznachweis 5000 Euro

Soweit ich mich erinnern kann betrift das mit 2 x Einreise zB. bei Tourist Visa den Landweg und bei Visa nicht im Heimatland gemacht.

Es gibt auch noch ein Non-Immigrant O Visum mit multiplen Einreisen, bei Finanznachweis usw., gilt sogar für 1 ganzes Jahr Aufenthalt plus am dessen Ende noch mal 30/60 Tage

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 24. Mai 2019, 00:24:16
Obwohl mich das Blabla ueber eine Pflichtkrankenversicherung eher amuesiert als interessiert (kann mich natuerlich taeuschen):
EINE Moeglichkeit-KV abschliessen, einen Monatsbeitrag zahlen, dann nix mehr.
Vor der naechsten EOS-dasselbe (sollte die Immi auf einen Zahlungsbeleg bestehen).
Usw.

fr
Toller Vorschlag.  {[Meines Wissens kassieren die Versicherer einen Jahresbeitrag im Voraus

Dann hast halt a falsches Wissen.

fr

Dann hat er vielleicht falsches Wissen, aber DU bist nicht mehr krankenversichert.

Es stimmt, das hat er richtig geschrieben, die deutschen Langzeit-Auslandskrankenversicherungen sowie die Reisekrankenversicherungen basieren allesamt auf Jahresbeiträgen, diese sind bei Vertragsabschluss zahlbar, geht keine Zahlung ein ist der Vertrag ungültig. Gewinnen tust Du also gar nix, da Du gar nicht für nur einen Monat zahlen kannst.

Der Vertrag geht online erst nach Eingang der Zahlung an Deine Emailadresse zum Ausdrucken. Vorher hast Du also gar keinen Vertrag in den Händen zum Vorzeigen bei der Immigration Thailand (ganz davon abgesehen dass dieser wahrscheinlich von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und von der deutschen Botschaft beglaubigt werden muss, sollte es wirklich einmal so weit kommen. Dieser Papierkram würde nur beim Erstantrag in Deutschland weg fallen, nicht mehr bei der Extension)

Du kannst eine KV in Thailand abschliessen, diese basieren auf monatlichen Beiträgen. Dann kannst Du die Beitragszahlung ja jederzeit aussetzen.

Ob sich die thailändische Immigration damit foppen lässt, ist eine ganz andere Frage. Die digitale Vernetzung in Thailand wird jeden Tag gründlicher. Und so blöd da keine Riegel vor zu schieben sind sie auch wieder nicht

Jochen hat völlig recht, hier schreiben einige drauf los als hätten sie sich niemals ernsthaft und schlüssig mit dem Thema auseinander gesetzt.  Solche Fehlsch(l)üsse sind normal für ein Forum, es stört nur diejenigen, die den Spreu vom Weizen trennen müssen, wollen sie eine fruchtbare Diskussion führen

Der Vorteil der Diskussion ist, wir wissen schlussendlich was GEHT und wir wissen dann wenigstens auch, was NICHT GEHT
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: namtok am 24. Mai 2019, 02:51:46
Vor wenigen Tagen trat ein neues "Tourismusgesetz" in Kraft, einfach mal durch den Übersetzer laufen lassen:


https://www.matichonweekly.com/hot-news/article_196205

Ausschnitt:

นายวีระศักดิ์ กล่าวว่า พ.ร.บ.ฯฉบับปรับปรุงนี้ยังกำหนดให้ภาครัฐสามารถบังคับนักท่องเที่ยวต่างชาติที่เข้ามาในไทยต้องชำระค่าประกันภัยประกันชีวิตให้ตนเอง เพื่อที่ภาครัฐจะนำเงินส่วนนี้ไปซื้อกรมธรรม์คุ้มครองนักท่องเที่ยวต่างชาติได้แบบครอบคลุมทุกคน โดยไม่ต้องรบกวนเงินภาษีจากประชาชนในประเทศ “แต่ละปีรัฐต้องแบกรับค่ารถฉุกเฉิน ค่ารักษาพยาบาล ค่าจัดการศพให้นักท่องเที่ยวต่างชาติเพราะไม่สามารถเรียกเก็บจากใครได้ประมาณ 300 ล้านบาท”

Herr Weerasak sagte, dass die überarbeitete Fassung des Gesetzes auch von der Regierung verlangt, ausländische Touristen, die nach Thailand einreisen, dazu zu zwingen, die ("Gefahren" - also umgangssprachlich Reise- und Reisekrankenversicherung ) sowie Lebensversicherung selbst zu bezahlen. Damit der Staat mit diesem Geld Versicherungen zum Schutz ausländischer Touristen aller Art abschließen kann Ohne die Steuergelder von Menschen auf dem Land stören (also dafür verwenden) zu müssen "Der Staat muss jedes Jahr ein Einsatzfahrzeug tragen. Krankheitskosten Bestattungsmanagementgebühren für ausländische Touristen, weil sie bei niemandem (die bisher angefallenen - meine Ergänzung in Klammern zum besseren Verständnis der automatischen Übersetzung) etwa 300 Millionen Baht sammeln können.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: franzi am 24. Mai 2019, 05:06:23
Obwohl mich das Blabla ueber eine Pflichtkrankenversicherung eher amuesiert als interessiert (kann mich natuerlich taeuschen):
EINE Moeglichkeit-KV abschliessen, einen Monatsbeitrag zahlen, dann nix mehr.
Vor der naechsten EOS-dasselbe (sollte die Immi auf einen Zahlungsbeleg bestehen).
Usw.

fr
Toller Vorschlag.  {[Meines Wissens kassieren die Versicherer einen Jahresbeitrag im Voraus

Dann hast halt a falsches Wissen.

fr

Dann hat er vielleicht falsches Wissen, aber DU bist nicht mehr krankenversichert.


Eh klar! Ist aber schnurzegal, da ich keine solche Versicherung brauche.
Die Gattin zahlt ihre Krankenversicherung mit Monatsbeitraegen.

fr
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 24. Mai 2019, 06:58:40
Eh klar! Ist aber schnurzegal, da ich keine solche Versicherung brauche.
Die Gattin zahlt ihre Krankenversicherung mit Monatsbeitraegen.

fr
[/quote]

Das ist schön wenn Du bei A) bei Deiner Gattin in Thailand mitversichert bist. Oder B) Deine Gattin als Beispiel von jemand der monatlich seinen KV-Beitrag zahlt, aufführst. Das können wir uns aber nicht träumen, bevor Du es (bruchstückhaft) erklärt hast. Das macht man mit Wohnsitz  in Deutschland ja auch. Zum Beispiel ich, der Thailand nur 6 Monate im Jahr aufsucht und zudem noch steuer- und pflegeversicherungspflichtig ist.

Ob ich als Inhaber einer jährlichen EOS demnächst eine Krankenversicherung die in Thailand gilt, bei der Immigration als Inhaber nachweisen muss, lässt mich eigentlich unberührt, da ich sowieso für jeden Aufenthalt eine bei einem deutschen Träger abschliesse.

Für viele Ruheständler mit Dauerwohnung in Thailand sieht es dann aber nicht so rosig aus, und ich glaube kaum, dass jemand aus dieser Gruppe diesen von Dir vorgeschlagenen Vertuschungs-Versuch startet.

man sollte aber erklären wie sich die Situation in Deinem besonderen Fall darstellt, damit wir Dich besser verstehen und niemand beim Lesen denkt, Dein Vorschlag die monatliche Zahlung einfach auszusetzen gälte im allgemeinen und für alle, die nach Thailand ausgewandert sind, egal ob verheiratet, als Rentner mit der EOS oder als Tourist . . denn das geht ja nicht einfach so . . . . .

 . . .mit ein paar erklärenden Begriffen kann man die individuellen Fälle ein wenig auseinander halten
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: franzi am 24. Mai 2019, 07:46:18
Ist nicht persoenlich gemeint, aber Naeheres werde ich aus nachvollziehbaren Gruenden nicht bekanntgeben.
Waere eh fuer die Katz, da ueber diese Schnapsidee des G. ja noch nichts Konkretes bekannt ist.

fr
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: kiauwan am 24. Mai 2019, 09:44:42
wird eh eine Krankenversicherung fuer jeden kommen
fuer die Touris die billige und fuer die hier leben dann die teure VErsion.
Das Ziel wird sein die Expats zu minimieren bzw die mit weniger Geld dann wieder nach Hause zu schicken...
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: namtok am 24. Mai 2019, 13:26:16
Vorerst sieht es nach "Touristeuer" oder auf altdeutsch "Kurbeitrag" für jeden Thailandbesucher aus...


https://www.bangkokpost.com/news/general/1682844/tourism-and-sports-ministry-mulls-levy-for-tourists
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: goldfinger am 24. Mai 2019, 13:56:17
Das Neueste von ThaiVisa gemaess Immi Prachuap Khiri Khan

Prachuap Khiri Khan Immigration teilte Thaivisa mit, dass die neuen Anforderungen nur Personen betreffen, die ein Nicht-Einwanderungsvisum beantragen.

Das Erfordernis der obligatorischen Krankenversicherung betrifft nicht diejenigen Personen, die sich in Thailand aufhalten und eine Verlängerung ihres Aufenthalts aufgrund des Ruhestands in Anspruch nehmen.

Das Erfordernis gilt auch nicht für Personen, die in Thailand aufgrund einer Verlängerung der Ehe oder einer Verlängerung des Aufenthalts bleiben, wenn sie Eltern eines thailändischen Kindes sind.

https://forum.thaivisa.com/topic/1102516-mandatory-health-insurance-for-over-50s-in-thailand-only-affects-those-on-non-immigrant-visa-o-a/ (https://forum.thaivisa.com/topic/1102516-mandatory-health-insurance-for-over-50s-in-thailand-only-affects-those-on-non-immigrant-visa-o-a/)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Patthama am 24. Mai 2019, 14:34:54
Ja, Goldfinger,dein Beitrag (Wort) in Gottes Ohr. {*

Hoffen wir dochmal ,dass die Immi in Prachuab-Khirikhan kompetent genug ist,um Thai-Visa eine Antwort auf ihre Anfrage zu geben.Nicht dass da irgend ein Beamter einfach mal so locker  in die PC-Tastatur rein haute
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: kiauwan am 24. Mai 2019, 15:46:17
Das Problem wird sein das eine Krankenversicherung fuer jedermnan (Touri und Expat)ein riesigfes Eigentor wird

wenn ein Tourist z.B. eine Versicherung hat dann wird er auch wegen jeden Wehwehchen zum Arzt gehen, was dann eine Preisspirale ausloest
Abgesehen davon auch die vielen asiatischen Touristen fuer die es somit teurer wird und mit befrenzten Budget dann eben weniger geshoppt wird

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 24. Mai 2019, 15:57:00
Das Neueste von ThaiVisa gemaess Immi Prachuap Khiri Khan

Prachuap Khiri Khan Immigration teilte Thaivisa mit, dass die neuen Anforderungen nur Personen betreffen, die ein Nicht-Einwanderungsvisum beantragen.

Das Erfordernis der obligatorischen Krankenversicherung betrifft nicht diejenigen Personen, die sich in Thailand aufhalten und eine Verlängerung ihres Aufenthalts aufgrund des Ruhestands in Anspruch nehmen.

Das Erfordernis gilt auch nicht für Personen, die in Thailand aufgrund einer Verlängerung der Ehe oder einer Verlängerung des Aufenthalts bleiben, wenn sie Eltern eines thailändischen Kindes sind.

https://forum.thaivisa.com/topic/1102516-mandatory-health-insurance-for-over-50s-in-thailand-only-affects-those-on-non-immigrant-visa-o-a/ (https://forum.thaivisa.com/topic/1102516-mandatory-health-insurance-for-over-50s-in-thailand-only-affects-those-on-non-immigrant-visa-o-a/)

Wenn Du den ThaiVisa Bericht weiter liest und die folgenden Kommentare, stellst Du fest dass sich aus dem Gesagten mehr Fragen ergeben als Fragen lösen . . . (wieder einmal) . . . . zum Beispiel die Tatsache dass es ja Expats gibt die ihr EOS durch ein Non-Imm-O/A erworben haben und nicht durch ein Non-Imm-O, sind diese nun auch kv-pflichtig oder nicht?  Es geht aus dem Gesagten nicht hervor!  Er sagt, es betrifft nur diejenigen die einen ANTRAG stellen auf ein Non-Imm-O/A ,nicht die Expats mit einem EOS . . . . . . .das heisst also, sobald ich dann mit einem Non-Imm-O/A eine Extension hole brauche ich die KV nicht mehr ????  Oder wie ?  Oder was ?

Das ist ein weiterer Beitrag eines Immigrationsfuzzis zur allgemeinen Verunsicherung. Wir sind genauso schlau wie vorher.

Schliesse mich meinem Vorredner an . . . was ein kleiner Beamter einer x-beliebigen Immigration so alles interpretiert, ist für mich weiterhin nur Spekulation.  Ich glaube es erst wenn der Ober-Boss es verkündet und es in einer neuen "police order" manifestiert wird
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: franzi am 24. Mai 2019, 17:04:54
Obwohl ich deine ausfuehrlichen Beitraege schaetze: Versuchs mal mit "Was scheissimmi"!
Anders gesagt, nicht alles zu ernst nehmen.

fr
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: jock am 24. Mai 2019, 17:41:47
@franzi

Ich finde deine Einlassungen zum Thema als aeusserst unkollegial.

Kollege @archa hat offensichtlich ein Problem,wenn eine verpflichtende Kranken -
versicherung kommt und sucht hier Informationen,wie er seinem Problem bei-
kommen kann.

Du beobachtest es amuesiert und bezeichnest die Beitraege als Blabla.Dann ver-
breitetest du dich ueber deine Rauchgewohnheiten,die in diesem Faden keinen
Menschen interessieren.

Schliesslich soll man das alles mit "Was scheissismi" nicht so ernst nehmen.

Wenn du nicht instande bis,Konkretes zum Thema beizutragen,sei so nett und halte
dich da raus.

Jock
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: franzi am 25. Mai 2019, 06:33:35
Deine Phantasterei, 440 000 Baht zu hinterlegen und im Krankheitsfall dann dort von irgendeiner Stelle abbuchen zu lassen, hilft dem Kollegen archa aber auch nicht weiter.
Derzeit ists halt so, dass man sich ueber diesen Krampf entweder amuesiern oder aergern kann.
Ich bevorzuge Ersteres.

fr
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 25. Mai 2019, 07:36:24


Diese ganze Diskussion könnte obsolet werden:

http://thailandtip.info/2019/05/24/jedem-auslaendischen-touristen-in-thailand-soll-eine-versicherungsgebuehr-von-100-baht-berechnet-werden/ (http://thailandtip.info/2019/05/24/jedem-auslaendischen-touristen-in-thailand-soll-eine-versicherungsgebuehr-von-100-baht-berechnet-werden/)

Basierend auf 38 Millionen Besuchern pro Jahr wären das dann 3,8 Milliarden Baht, mehr als genug Kohle, um damit ALLE Touristen und Expats zu versichern...

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: malakor am 25. Mai 2019, 07:59:40
Man sollte alle die, die von den Touris abkassieren, (Fluggesellschaften, Flughaefen, Taxis, Hotels, Restaurants, Tourveranstalter, chinesenabkassierende Unternehmen, shopping malls etc) zur Kasse bitten, mit einer speziellen VAT in ausreichender Hoehe, um fuer jeden Touristen eine kostenlose Behandlung im Krankenhaus (staatlich oder privat) zu gewaehrleisten.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 25. Mai 2019, 08:23:43

@malakor

nun ja, ob staatlich wirklich das Gelbe vom Ei ist?

Gerade in letzter Zeit wurden mir wieder Ereignisse zugetragen, wo sich meine spärlich vorhandenen Haupthaare sträuben.

Einem älteren Schotten, hier in der Gegend sesshaft, wurde nach langem hin und her ein Bein unterhalb des Knies amputiert im Sunpasitthiprasong Hospital (Government),
ein riesiger Komplex, untergebracht in einem der Standard 30 Mann Zimmer.
Nun ergab sich, dass er sich zu allem Überdruss auch noch wund lag, eine Dekubitus-Matratze gibt es in dieser Preislage natürlich nicht, kurzerhand haben sie ihn in
Seitlage angeschnallt....

Einer mir wohlbekannten alten Thai haben sie nach einer Odyssee durch untergeordnete Spitäler - das muss so sein, die müssen mehr oder weniger ihre "Unfähigkeit" dokumentieren -
zwar ebendort einen Fremdkörper aus dem Auge entfernt, aber gleichzeitig betont, dass die Entzündung hinter dem Auge operativ behandelt werden muss.
OP-Termin irgendwann im NOVEMBER!!!!!!!

Nein danke, dann lieber doch in den sauren Apfel beissen mit einer individuellen KV oder selber zahlen...


Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: franzi am 25. Mai 2019, 08:29:32
Ich kann mich da nur wiederholen.

Die kleine TGKK hat Aussenstaende von

Zitat
84 Mio. Euro von Gastpatienten in Tirols Spitälern offen

Ein grosser Teil wird da wohl wieder hereinkommen, aber ein paar Millioenchen werden abgeschrieben werden muessen.

Aber: Der Tourismus bringt dem Land Tirol soviel Devisen, Arbeitsplaetze, Steuern etc, dass ein Verlust bei kranken oder verunfallten Besuchern die paar Millionen EURO Verlust im Spitalswesen mehr als wett machen.
Umgelegt auf Thailand, dies zu begreifen sind die hirnlosen und geldgierigen thailaendischen Schaltstellen an der Macht aber nicht in der Lage.

https://www.tt.com/politik/landespolitik/15175451/84-mio-euro-von-gastpatienten-in-tirols-spitaelern-offen (https://www.tt.com/politik/landespolitik/15175451/84-mio-euro-von-gastpatienten-in-tirols-spitaelern-offen)

fr
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 25. Mai 2019, 08:33:32
Aber: Der Tourismus bringt dem Land Tirol soviel Devisen, Arbeitsplaetze, Steuern etc, dass ein Verlust bei kranken oder verunfallten Besuchern die paar Millionen EURO Verlust im Spitalswesen mehr als wett machen.
Umgelegt auf Thailand, dies zu begreifen sind die hirnlosen und geldgierigen thailaendischen Schaltstellen an der Macht aber nicht in der Lage.

Wo ich dir uneingeschränkt recht gebe...

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 25. Mai 2019, 08:48:05
In Tirol kassieren die geldgierigen und  hirnrissigen Schaltstellen eine  Aufenthaltsabgabe und über die satten Verbrauchssteuern halten sie sich ebenfalls schadlos.   
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: franzi am 25. Mai 2019, 09:05:59
Deine Staenkerei geht ins Leere, denn genau dies schreibe ich ja. Allerdings nicht so falsch wie du.
Die Kurtaxe zahlt der Vermieter, die Mehrwertsteuer auch alle Oesterreicher.
In Thailand nebenbei auch alle Thailander.

fr
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: jock am 25. Mai 2019, 09:41:05
Die thailaendischen Behoerden haben sicherlich die Problematik um die "Versicherung
fuer Touristen"durchgedacht.

Genaue Durchfuehrungsbestimmungen sind noch nicht bekannt.

Aber vielleicht erfaehrt man bald,wie das alles praktisch ablaufen soll.

Werden alle Einreisenden als Touristen gewertet,die 100 THB beim Grenzuebertritt be-
zahlen sollen ?Also erfasst das auch den kleinen Grenzverkehr Thailand/Burma etc.?

Wie kommt der Einreisende zu dem Voucher,der ihn berechtigt medizinische Leistung zu
erhalten ?
Wird dieser von der Immigration an der Grenze ausgegeben ?Ist dieser Voucher per-
sonenbezogen,nummeriert und ueberprueft ?

Erstreckt sich die Gueltigkeit auf eine bestimmte Dauer oder stellt er nur auf den jeweil-
igen Aufenthalt ab ?(Der Besuch eines Touristen in Thailand,der fuer 2 Tage Angkor Wat
besucht und wieder nach Thailand zurueckreist,benoetigt einen weiteren Voucher ?)

Ist die medizinische Leistung gedeckelt oder sind gewisse Krankheiten ausgeschlossen ?
Wird eine Altersbeschraenkung beim Patienten angedacht ?

Jedes zusaetzliches Handling an der Grenze bedeutet aber auch,dass die Einreiseprozedur
laenger dauernwird.Wenn da nicht eine Zahlungsbestaetigung ausgestellt wird,wird Grenzbe-
amten eine Versuchung zugemutet,die schwer zu widerstehen sein wird.

Wenn es generell so ablaeuft,wie beschrieben,ist die Gefahr eines Medizintourismus von
den Nachbarlaendern ausgehend gross.( Der Opa aus Kambodscha faehrt von der Grenzstation
direkt ins Spital)

Jock

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: NST am 25. Mai 2019, 10:14:58
Der EUR verliert nicht beim Baht, sondern der Baht ist auf einem (für viele unerklärlichen) Höhenflug!
Wenn Du's nicht glauben willst, vergleiche den EUR mit Dollar, Pfund und Franken!

Was ist daran unerklärlich ???  >:

Ihr bekommt jährlich in D mindestens eine viertel Million neue Facharbeiter geschenkt(neuerdings kommen die alle mit dem Flugzeug - ohne Identitätsnachweise  {:}), die sind auch alle krankenversichert und die Zähne müssen gerichtet werden. Ihr regt euch über die Thais auf, weil sie euch abzocken wollen mit einer KV  {+

Dass eine KV kommen wird ist klar. Die wird dergestalt sein, dass die Armutsrentner ihre Koffer packen und zurück in die Demokratie die Echte wandern.

Ihr denkt immer, die hiesige Administration wüsste nicht was in der EU und der Anstalt so läuft  .  :]

Ich schätze mal die wissen das ganz genau und setzen deshalb die Ausschlusskriterien für einen Daueraufenthalt hier punktgenau.
Als echte Demokraten könnt ihr euch eben überhaupt nicht vorstellen, zu was Regierungen fähig sind, wenn es ums abkassieren geht. Was ihr auch nicht begreifen könnt, dass hier zuerst die Ausländer abkassiert werden und dann die eigenen Bürger.

In D läuft das eben gerade anders herum. Also liebe Transferleistungsempfänger - ihr seid in der klassischen Zwickmühle gelandet.
Gruss
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: asien-karl am 25. Mai 2019, 11:11:19
ihr seid in der klassischen Zwickmühle gelandet.
Eher doppelt gefickt!  }{
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: kiauwan am 25. Mai 2019, 13:03:16
wer nicht versichert ist geht nur zum Arzt wenn es unvermeidlich ist.
Der der versichert ist. der wird dann auch oefter mal...

naja bei der Einreise , das ist schnell geloest....jeder bekommt sein Arnbaendchen...so wie das mal schon vor Jahren geplant war. :D :D :D
Hat dann auch den Vorteil die Illegalen erkennt man dann schnell am fehlenden Armbaendchen
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: malakor am 25. Mai 2019, 13:23:51
Armband war frueher,
heute bekommt jeder einen Chip eingeschossen.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Burianer am 25. Mai 2019, 13:26:48
Krankenversichert fuer 100 Baht bei der Einreise nach Thailand    ???
Wer erzaehlt denn so ein Maerchen / Schmarn? .  Das ist eine Touristensteuer um Ausgaben zu begleichen , die  einige  Touristen vergessen haben zu bezahlen. Die Masse machts.

100 Baht fuer eine Krankenversicherung  {+ bei meinen 4- 5 Einreisen  pro Jahr ( Non O Visa multiple, alle 90 Tage rauss in wieder rein  ) wuerde ich gerne und locker bezahlen  :]

Ich wuerde sogar nochmals diese Summe drauflegen, nur damit  die  Verwaltungsangestellten  in den Kranklenhaeusern oefters mal Essen gehen  und ne Flasche Hong Thong trinken koennen.

Die nicht bezahlten  Kosten in den Krankenhaeusern werden doch nicht durch uns Langzeitfarangs verursacht.
Bei jedem Arztbesuch bezahle ich sofort. Im Krankanhaus war ich bissher nur auf Besuch eines Familienangehoerigen.
Im privaten Krankenhaus wird vor der Behandlung erst mal danach gefragt, wer denn dafuer buergt. ( erst mal  Papiere ausfuellen, Namen, Adresse , Ausweis , Kreditkarte  und einiges mehr )
Hatten wir,  als ein Member sich im privaten Krankenhaus untersuchen lies und meine Frau dafuer mit ihrer Unterschrift ,  im Notfall , dafuer gerade stehen musste/sollte.

Nachtrag, frueher, schon sehr lange her, gab es doch mal eine Abgabe beim Ausreisen  am Flughafen  ???  oder war das die Gebuehr  fuer Start- und Landung der Flugzeuge. Airporttax  ???

Jock, bei Deinen Ausfuehrungen wuerden ja die Verwaltungskosten ein mehrfaches der 100 Baht kosten  ;]
Einreisesteuer fuer besondere Zwecke  }}  wuerde ich das deklarieren.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Burianer am 25. Mai 2019, 13:29:28
Zitat
  Armband war frueher,
heute bekommt jeder einen Chip eingeschossen. 
  malakor  ,  in sein bestes Stueck, danach wird  pro   :-*  kassiert  als Vergnuegungssteuer   :]
Damit kann man auch die unbeglichenen Rechnungen bezahlen  ;]

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: bangkok53 am 25. Mai 2019, 14:57:26
wenn einer hier Thailand lebt ohne viel Geld und Krankenversicherung, 1st gleich selbstmord
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Burianer am 25. Mai 2019, 15:41:02
 ;]  selber schuld, som nam na  >:  ]-[
Zitat
 
wenn einer hier Thailand lebt ohne viel Geld und Krankenversicherung, 1st gleich selbstmord
 
  man kanns wenigstens selber bestimmen  :-X
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Philipp am 25. Mai 2019, 18:14:37
wenn einer hier Thailand lebt ohne viel Geld und Krankenversicherung, 1st gleich selbstmord

Ohne Geld kann man hier doch gar nicht leben, oder warum muß ich jährlich die 800.000 Baht vorzeigen ?

Es soll auch Leute (Farangs, Asiaten sind ja keine Farangs) geben die leben hier und haben die entsprechende Rücklage, da bisher das Muß einer Krankenversicherung nicht vorgeschrieben war.
Wozu sollen diese Leute dann in Zukunft zahlen ?
Das Geld ist weg und die Versicherungen (mit Vorstand aus der Elite) freuen sich.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: samurai am 25. Mai 2019, 19:08:44

Jungs, kommt mal runter. Bisher ist alles Spekulation. Aber es ist auch typisch Deutsch ueber zu reagieren. Einfach mal abwarten.
Im uebbrigen, es gibt keine Probleme, sondern Loesungen. Sicher auch wenn der "worst case" in Sachen "Zwangsversicherung" eintritt. Es ist schon ein wenig befremdlich das hier so panisch reagiert wird. Wer hier laenger lebt wurde des oefteren mit wuesten Aenderungen konfrontiert. Na und, sind wir nicht immernoch hier ....
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 25. Mai 2019, 19:41:18
Es ist schon ein wenig befremdlich das hier so panisch reagiert wird. Wer hier laenger lebt wurde des oefteren mit wuesten Aenderungen konfrontiert. Na und, sind wir nicht immernoch hier ....


 }} ;} {* {* {*

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: kiauwan am 25. Mai 2019, 22:06:45
@Burianer
diese Gebuehr ist irgendwann in die Ticketgebuehr gewandert, ich kenne es auch noch, speziell beim ersten mal nur noch 100 baht in der Tasche und extra nochmal zum Wechselschalter...

Ich sag mal voraus
100 Baht fuer alle Tourisum die schwindende Staatskasse zu fuellen
Non Imigrant dann dafuer richtig teuer
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: goldfinger am 28. Mai 2019, 16:25:55
Jetzt meldet sich noch ein Versicherungsmafioso zum Wort

Ich stelle den Wortlaut einmal in Deutsch ein.

Zitat
Nach der Ankündigung, dass die thailändische Regierung eine Krankenversicherung für Nichteinwanderer vorschreiben will, warten die thailändischen Versicherungsunternehmen noch auf eine Klärung, wie genau die neuen Anforderungen umgesetzt werden sollen.

Es gebe auch weiterhin Verwirrung in Bezug auf eine Reihe von Problemen, einschließlich Co-Pays, Selbstbehalte und bereits bestehende Bedingungen, sagte Nick Potter, CEO von Aetna Thailand, gegenüber Thaivisa.

Die Erklärung von Herrn Potter zur aktuellen Situation:

Nach der jüngsten Ankündigung bezüglich der Krankenversicherungsanforderungen für in Thailand lebende Ausländer bestehen nach wie vor große Unsicherheiten. Die folgenden Informationen geben mein Verständnis der aktuellen Situation wieder und können sich natürlich ändern, wenn weitere Einzelheiten bekannt gegeben werden.

Aufgrund von Gesprächen mit den verschiedenen Behörden und gemäß den Empfehlungen des Regierungskonsulars (http://www.consular.go.th) gilt die neue Anforderung derzeit nur für diejenigen, die das Nicht-Einwanderungsvisum „OX ”(Long Stay Visa 10 Jahre). Dies ist das relativ neue Visum für Personen über 50 Jahre, deren erstes Visum für 5 Jahre erteilt wurde und das um weitere 5 Jahre verlängert werden kann. Es ist mit anderen Anforderungen bezüglich erheblicher Barguthaben auf einem thailändischen Bankkonto verbunden und steht nur Anwohnern von 14 Ländern zur Verfügung.

Ich verstehe jedoch, dass viele Ausländer mit Wohnsitz in Thailand ein „OA“ -Visum haben, das zunächst ein Jahr lang gültig ist, jedoch jährlich erneuert oder verlängert werden kann, solange die finanziellen und sonstigen Bedingungen erfüllt sind, die belegen, dass sich die Person selbst versorgen kann angemessen. Derzeit gelten die neuen Krankenversicherungsbestimmungen nicht für diesen Visumtyp. Es wird jedoch erwartet, dass die Krankenversicherungspflicht innerhalb der nächsten 3 bis 6 Monate zu einer gesetzlichen Verpflichtung für neue und verlängerte OA-Visa wird.

Das andere Visum, mit dem viele Menschen nach Thailand eingereist sind, ist das nicht eingewanderte „O“. Ursprünglich für 90 Tage bewilligt, kann dieses Visum für ein ganzes Jahr verlängert und dann jährlich verlängert werden - häufig als „Verlängerung des Aufenthalts aufgrund des Ruhestands“ bezeichnet. Es stellt ähnliche Anforderungen wie das OA-Visum, um sicherzustellen, dass sich Antragsteller während ihres Aufenthalts in Thailand selbst versorgen können. Derzeit wurde dieser Visumtyp im Zusammenhang mit den neuen Anforderungen an die Krankenversicherung nicht erwähnt.

Es gibt einige spezifische Bereiche, in denen ich mich weiterhin um Klarheit bemühe, insbesondere in Bezug auf die Verwendung von Zuzahlungen / Selbstbehalten / Selbstbehalten bei diesen Richtlinien und die Behandlung ausgeschlossener Erkrankungen und / oder Wartezeiten durch die Einwanderungsbehörden. Sobald wir diese Details verstanden haben, kann Aetna ihren derzeitigen Kunden und Expat-Bewohnern in Thailand Richtlinien empfehlen, die den Anforderungen der thailändischen Einwanderung entsprechen.

Es ist zu beachten, dass die in den Visabestimmungen festgelegten Deckungsgrade, insbesondere der stationäre Grad, ein Mindestbetrag für die Beantragung des Visums sind. Jeder Einzelne sollte prüfen, ob dieses Deckungsniveau angesichts seiner eigenen Gesundheitssituation, seiner Krankengeschichte und seiner Präferenz für die Behandlung im Krankenhaus angemessen ist.

Sobald weitere Informationen bekannt werden, werde ich diese über dieses Forum mit Ihnen teilen.

In der Zwischenzeit kann sich jeder, der spezifische Fragen zu seiner individuellen Situation hat, unter changeofthaivisareq@th.aetna.com an mich  wenden.

https://forum.thaivisa.com/topic/1103286-insurance-firms-still-awaiting-clarification-over-mandatory-health-insurance-for-non-immigrant-o-a-visa/ (https://forum.thaivisa.com/topic/1103286-insurance-firms-still-awaiting-clarification-over-mandatory-health-insurance-for-non-immigrant-o-a-visa/)

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Kern am 29. Mai 2019, 02:40:14
Ich stelle den Wortlaut einmal in Deutsch ein.

Danke u.a. für viele Übersetzungen  {*   ;}   {*
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: xsarre am 19. Juni 2019, 16:30:11
Am 16.6.19 stand on verschiedenen deutschen Tageszeitungen zu lesen,dass Thailand eine Touristensteuer von 3 € einführen will.  So wie Japan angeblich 1000 yen verlange und Malysia 10 ringit. Ob pro Urlaubstag oder Monat geht nirgends hervor
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 19. Juni 2019, 16:41:42
Am 16.6.19 stand on verschiedenen deutschen Tageszeitungen zu lesen,dass Thailand eine Touristensteuer von 3 € einführen will.  So wie Japan angeblich 1000 yen verlange und Malysia 10 ringit. Ob pro Urlaubstag oder Monat geht nirgends hervor

Sie haben nachgerechnet,  und sind zum Ergebnis gekommen, dass würde jeder der jährlichen 38 Milliionen Touristen bei der Einreise 100 Baht  (zwee Euro achzisch)  löhnen,  wären damit die jährlichen Schulden gedeckt, welche von Touristen durch unbezahlte Krankenhausrechnungen angehäuft werden. Diese sind ziemlich happig, wie man in der Zeitung nachlesen konnte.

Im Gespräch war die Rede von 100 Baht pro Tourist pro Einreise (nicht pro Tag)

Aber noch ist nichts endgültiges entschieden, es handelt sich lediglich um Gedankenspiele.

Hier die Liste der Krankenhaus-Schulden, verursacht von Touristen:

2017
Number of foreign visitors: 35 million
Number medical visits by them: 3.3 million
Number of non-immigrant (O-A) visa holders: 68,696
Number of unpaid medical bills: 565,000
Outstanding debt: Bt346 million

2018
Number of foreign visitors: 38 million
Number of medical visits by them: 3.42 million
Number of non-immigrant (O-A) visa holders: 80,950
Number of unpaid medical bills: 680,000
Outstanding debt: Bt305 million


Etwas unglücklich daher kommt die Bezeichnung Non-Imm-O/A Visa Halter für die Zahl der im Land lebenden Expats, welche angeblich Kosten verursacht haben. Dazu muss man anmerken, es gibt auch andere Aufenthaltsarten als nur das Non-Imm-O/A. Der Ausdruck ist etwas leichtfertig über einen Kamm geschoren und bezeichnet eigentlich, um es genauer zu sagen, Expats die sich mit "Aufenthaltsgenehmigung in Thailand" aufhalten, also mit hoher Wahrscheinlichkeit auch solche die schon längst ihre jährlichen "extensions" machen

Von denen sind vielleicht die meisten über ein ursprüngliches Non-Imm-O/A Visum zu einer "Extension" gekommen (ein Visum wird NICHT verlängert!!!)  aber im thai-amtlichen Sprachgebrauch  leben diese alle als "Non-Imm-O/A Holder" weiter. Sind aber rein technisch keine mehr!

Nun sorgen diese ominösen 250- bis 350,000 Expats die alle angeblich mit einem Non-Imm-O/A in Thailand leben, seit der Veröffentlichung in den Medien für überflüssige Verwirrung

Die Zahlen sagen auch nichts darüber aus, wieviele dieser Gruppe zu zurechnenden Expats den Krankenhäusern etwas schuldig blieben . . . .es könnten genauso gut nur Kurzzeit-Touristen dafür schuld gewesen sein . . . . Die Zahlen besagen nur, dass sich so und so viele "Expats"  haben behandeln lassen, und nicht wieviele von denen ihre Rechnungen nicht bezahlt haben . . . . . . . . . diese Statistik ist vorsichtig zu interpretieren!
Titel: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Helli am 19. Juni 2019, 20:33:54
Sie haben nachgerechnet,  und sind zum Ergebnis gekommen, dass würde jeder der jährlichen 38 Milliionen Touristen bei der Einreise 100 Baht  (zwee Euro achzisch)  löhnen,  wären damit die jährlichen Schulden gedeckt, welche von Touristen durch unbezahlte Krankenhausrechnungen angehäuft werden. Diese sind ziemlich happig, wie man in der Zeitung nachlesen konnte.
Sind diese Beträge bzw. Rechnungen schon -gemäß neuer Regelungen- von der "Regierung" auf heillos überzogene Forderungen der fordernden Krankenhäuser überprüft?
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 19. Juni 2019, 20:46:54
Sie haben nachgerechnet,  und sind zum Ergebnis gekommen, dass würde jeder der jährlichen 38 Milliionen Touristen bei der Einreise 100 Baht  (zwee Euro achzisch)  löhnen,  wären damit die jährlichen Schulden gedeckt, welche von Touristen durch unbezahlte Krankenhausrechnungen angehäuft werden. Diese sind ziemlich happig, wie man in der Zeitung nachlesen konnte.
Sind diese Beträge bzw. Rechnungen schon -gemäß neuer Regelungen- von der "Regierung" auf heillos überzogene Forderungen der fordernden Krankenhäuser überprüft?

Soviel Transparenz ist selten auf der Welt . . .

Immerhin, wenn diese Zahlen stimmen sollten, kapiere ich es auch nicht.

Die Anzahl der unbezahlten Rechnungen beträgt 680,000.  Die Gesamtsumme der Schulden belaufen sich auf 305  Millionen.

Das würde bedeuten dass eine durchschnittliche unbezahlte Rechnung gerade mal 448,53 Baht beträgt.

13.- Euro ??

Wer in Thailand macht sich die Mühe und schlüsselt die Rechnungen auf, in die Kategorie "überhöht" und "fair" ?

Ich lag vom 9.März bis zum 3. April in Thailand mit einem Lungenödem in 3 verschiedenen Krankenhäusern. Die Gesamtrechnung belief sich auf runde 900,000 THB. 

P.S. Die Rechnung ist bezahlt!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: udo50 am 20. Juli 2019, 08:48:32
Moin.Nicht's Neues hier?Ich kann mir nicht vorstellen das kein Forist nach dem ersten Juli eine EOS gemacht hat .Und nach MEINEM bisherigen Wissensstand wäre eine Krankenversicherung dafür erforderlichen.Naja,schaun mer mal .Schönes Wochenende noch
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: planin am 21. Juli 2019, 13:18:19
Udo,
nicht nach dem ersten,aber kurz vorher.26.06.!
Keine Nachfrage seitens der Immigration wegen Krankenversicherung!
Auf Nachfrage meinerseits,nur fuer Non Immigrant Visa O-A.
Immigration Changwat Nakhon Pathom.
Planin
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: franzi am 21. Juli 2019, 14:49:23
Keine Nachfrage seitens der Immigration wegen Krankenversicherung!
Auf Nachfrage meinerseits,


Werde niemals verstehen, warum man quasi um eine Krankenversicherung bettelt  --C

fr
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: goldfinger am 21. Juli 2019, 15:08:12
Kommentar aus ThaiVisa:

Zitat
Gesendet Freitag um 15:53 ​​Uhr
Das Datum des 1. Juli war nur Spekulation.
Es wurde noch nicht formalisiert und genehmigt (falls überhaupt). Die erste Nachricht war nur ein Vorschlag, der nur als Konzept angenommen wurde.


https://forum.thaivisa.com/topic/1112716-health-insurance-for-oa-visa/?tab=comments#comment-14366192 (https://forum.thaivisa.com/topic/1112716-health-insurance-for-oa-visa/?tab=comments#comment-14366192)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Philipp am 21. Juli 2019, 15:20:38

Werde niemals verstehen, warum man quasi um eine Krankenversicherung bettelt 

Da hast Du meine volle Zustimmung, man muss die Beamten ja nicht darauf hinweisen.
Wahrscheinlich fragen die aber auch wenn sie wegen einer Meldung zu spät kommen und im Grunde alles klar ist, wieso sie nicht zahlen müssen.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: udo50 am 21. Juli 2019, 19:48:53
 {/ {/ {/ {[ {[
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: kiauwan am 23. Juli 2019, 08:51:29
Projekt von vornherein Totgeburt

fakt ist wenn es eine Krankenversicherung geben wuerde, dann wuerde die auch genutzt und wegen jeden querliegenden Furz ein Arzt aufgesucht und das is dann mit Sicherheit auch nicht guenstiger
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Rangwahn am 23. Juli 2019, 09:57:39
Projekt von vornherein Totgeburt

fakt ist wenn es eine Krankenversicherung geben wuerde, dann wuerde die auch genutzt und wegen jeden querliegenden Furz ein Arzt aufgesucht und das is dann mit Sicherheit auch nicht guenstiger

Wegen jedes Furzes gehe ich selbst mit der besten Versicherung nicht zum Arzt.
Und falls die Versicherngen damit Verluste machen wird die Prämie erhöht, so einfach ist das.




Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 23. Juli 2019, 10:17:48
fakt ist wenn es eine Krankenversicherung geben wuerde, dann wuerde die auch genutzt und wegen jeden querliegenden Furz ein Arzt aufgesucht und das is dann mit Sicherheit auch nicht guenstiger

Ich würde sie mit Sicherheit nicht nutzen, ich bleibe bei meiner (a.rschteuren) Privatversicherung.
Eine halbwegs niedrig kalkulierte und für alle leistbare Versicherung für Farangs kann nur Service in staatlichen Krankenhäusern abdecken.

Gestern war in dem kleinen Spital 500m neben unserem Wohnhaus eine Vorsorgeuntersuchung auf Krebs.
Solche Menschenmassen habe ich noch bei keinem anderen Anlass hier erlebt - die Wartezeiten waren dementsprechend
und über die Aussagekraft der "Untersuchungen" möchte ich mir kein Urteil erlauben, da im 5 bis 8 Minutentakt...






Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: goldfinger am 18. August 2019, 14:27:41
Einzelheiten zur obligatorischen Krankenversicherung für Non-Imm OA-Visa werden nächste Woche bekannt gegeben

Am 22.8. sollen die Details bekannt gegeben werden.

Zitat
Bis heute ist die obligatorische Krankenversicherung nur für Nichteinwanderungsvisa (Non-Immigrant OA Visa) und nicht für andere Arten von Visa oder Verlängerungen des Aufenthalts vorgesehen.

https://forum.thaivisa.com/topic/1118333-details-of-mandatory-health-insurance-for-non-imm-o-a-visas-to-be-announced-next-week/ (https://forum.thaivisa.com/topic/1118333-details-of-mandatory-health-insurance-for-non-imm-o-a-visas-to-be-announced-next-week/)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: peter1 am 18. August 2019, 19:28:43
kardinale frage bleibt.....wird das auch fuer non-o-a applikanten gelten die z.b. einen antrag auf 12 monatige extension in los stellen ???

mfg
peter 1
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Pladib am 18. August 2019, 21:04:47
Wegen jedes Furzes gehe ich selbst mit der besten Versicherung nicht zum Arzt.
Und falls die Versicherngen damit Verluste machen wird die Prämie erhöht, so einfach ist das.

Worauf wir einen (Furz) lassen können. }}
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: peter1 am 24. August 2019, 10:35:24
stimmt folgendes :

bekannter behauptet er sei ueber die thai kv seiner frau mitversichert, die frau arbeitet im service hotel in pattaya seit 2017 ???
also im thai oeffentlichen dienst sind familienmitglieder mitversichert auch farang,aber in der freien wirtschaft ????

mfg
peter1
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Pladib am 24. August 2019, 10:45:08
also im thai oeffentlichen dienst sind familienmitglieder mitversichert auch farang ...

Interessant, das wusste ich bisher noch nicht.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 24. August 2019, 11:49:32
stimmt folgendes :

bekannter behauptet er sei ueber die thai kv seiner frau mitversichert, die frau arbeitet im service hotel in pattaya seit 2017 ???
also im thai oeffentlichen dienst sind familienmitglieder mitversichert auch farang,aber in der freien wirtschaft ????

mfg
peter1

Dann soll er den Wahrheitsgehalt seiner Behauptung doch mal testen.  Einfach ins nächstgelegene staatliche Hospital gehen und sagen, er hat ne Erkältung und der Hals tut weh.

Oder hatte er bereits einmal Behandlungen durch die KV seiner Ehefrau abrechnen lassen ?

Wenn er nur die obligatorischen 30 Baht fürs Angucken und diagnostizieren zahlen muss, ist er bei der Mia versichert,  muss er jedoch mehr abdrücken kann er seine Behauptung in den Wind schiessen
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: karl am 24. August 2019, 11:52:35
Zitat
er sei ueber die thai kv seiner frau mitversichert
darauf wird die Immi mit Sicherheit einen scheixxen, denn diese Versicherung zahlt nicht mal das allernötigste im staatlichen KKH
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: peter1 am 24. August 2019, 13:04:17
stimmt folgendes :

bekannter behauptet er sei ueber die thai kv seiner frau mitversichert, die frau arbeitet im service hotel in pattaya seit 2017 ???
also im thai oeffentlichen dienst sind familienmitglieder mitversichert auch farang,aber in der freien wirtschaft ????

mfg
peter1

Dann soll er den Wahrheitsgehalt seiner Behauptung doch mal testen.  Einfach ins nächstgelegene staatliche Hospital gehen und sagen, er hat ne Erkältung und der Hals tut weh.

Oder hatte er bereits einmal Behandlungen durch die KV seiner Ehefrau abrechnen lassen ?

Wenn er nur die obligatorischen 30 Baht fürs Angucken und diagnostizieren zahlen muss, ist er bei der Mia versichert,  muss er jedoch mehr abdrücken kann er seine Behauptung in den Wind schiessen

er war beim allgemien mediziner splitter aus der hand entfernen, formular ausgefuellt, alles kostenlos...begruendung bei der mia mitversichert.

mfg
peter1
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Pladib am 24. August 2019, 13:54:06
Meines Wissens ist das Geschichte. Einem Freund widerfuhr vor über 10 Jahren Ähnliches.
Als er vor drei Jahren wieder auf der "30 Baht Schiene" reisen wollte, hat man ihn
abgewiesen. Das gäbe es längst nicht mehr. OK, meine Information ist aus zweiter Hand.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: peter1 am 24. August 2019, 15:42:55
Zitat
er sei ueber die thai kv seiner frau mitversichert
darauf wird die Immi mit Sicherheit einen scheixxen, denn diese Versicherung zahlt nicht mal das allernötigste im staatlichen KKH

hier ist  keine immi gefordert, da die person mit einer thai verheiratet ist mit aufenthaltsstatus  extension of stay verheiratet....diese kategorie wird bei der pflicht kv ausgespart.

mfg
peter1
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: peter1 am 24. August 2019, 15:47:19
Meines Wissens ist das Geschichte. Einem Freund widerfuhr vor über 10 Jahren Ähnliches.
Als er vor drei Jahren wieder auf der "30 Baht Schiene" reisen wollte, hat man ihn
abgewiesen. Das gäbe es längst nicht mehr. OK, meine Information ist aus zweiter Hand.

ist von gestern.

aber heisst 30 baht nicht staatl. kv ???? seine thaifrau ist ueber den arbeitgeber versichert, ist das die gleiche staatliche 30 baht kv ???

mfg
peter1
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Pladib am 24. August 2019, 15:55:49
Vielleicht melden sich ja noch direkt "Betroffene".
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: namtok am 24. August 2019, 20:06:13
Thai Sozialversicherung für reguläre Arbeitnehmer "Prakan Sangkhom" und 30 Baht Schema sind 2 verschiedene Paar Stiefel.

das 30 Baht Schema gab es für einige Wochen gegen Ende 2013 auch für Ausländer als Ehepartner, wurde wegen grossem Andrang aber dann ziemlich schnell dichtgemacht.

Das andere hängt abgesehen vom Rechtsanspruch bei Staatsbediensteten vom Arbeitgeber ab. Mitversichert war ich auch mal. Da gibts dann auch eine Versicherungskarte und einen Schrieb über die Höhe der versicherten Leistungen.

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Pladib am 24. August 2019, 21:27:33
Ich hatte es mir schon gedacht, wenn es Einer genauer weiss ...  }}
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: peter1 am 25. August 2019, 10:21:02
Thai Sozialversicherung für reguläre Arbeitnehmer "Prakan Sangkhom" und 30 Baht Schema sind 2 verschiedene Paar Stiefel.

das 30 Baht Schema gab es für einige Wochen gegen Ende 2013 auch für Ausländer als Ehepartner, wurde wegen grossem Andrang aber dann ziemlich schnell dichtgemacht.

Das andere hängt abgesehen vom Rechtsanspruch bei Staatsbediensteten vom Arbeitgeber ab. Mitversichert war ich auch mal. Da gibts dann auch eine Versicherungskarte und einen Schrieb über die Höhe der versicherten Leistungen.

meinen dank@ namtok.

mfg
peter1
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Jochen57 am 25. August 2019, 12:54:10
Thai Sozialversicherung für reguläre Arbeitnehmer "Prakan Sangkhom" und 30 Baht Schema sind 2 verschiedene Paar Stiefel.

das 30 Baht Schema gab es für einige Wochen gegen Ende 2013 auch für Ausländer als Ehepartner, wurde wegen grossem Andrang aber dann ziemlich schnell dichtgemacht.

Das andere hängt abgesehen vom Rechtsanspruch bei Staatsbediensteten vom Arbeitgeber ab. Mitversichert war ich auch mal. Da gibts dann auch eine Versicherungskarte und einen Schrieb über die Höhe der versicherten Leistungen.

Das ist so nicht ganz richtig. Ich hatte die 30 Baht Versicherung v. 1.5.15 bis 30.4.17. Danach ging es dann leider nicht mehr.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Pladib am 25. August 2019, 13:46:41
Das meinte ich mit "ist Geschichte". Die Provinzen haben die 30 Baht Möglichkeit für
Farangs offenbar unterschiedlich schnell abgeschafft, aber inzwischen wohl flächendeckend.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: peter1 am 25. August 2019, 14:33:10
also wie seht ihr den sachverhalt ueberteuerte thaikv ist ueberfluessig, stattdessen

1. mia arbeiten lassen, dann ueber ihre kv mitversichert sein
2. dazu eine thai unfallvesicherung  2 mio thb 5 k im jahr z.b. pacific cross
3. wenn ernsthaft krank z.b krebs  sofort zurueck nach d.

mfg
peter 1
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: rampo am 25. August 2019, 15:28:18
also wie seht ihr den sachverhalt ueberteuerte thaikv ist ueberfluessig, stattdessen

1. mia arbeiten lassen, dann ueber ihre kv mitversichert sein
2. dazu eine thai unfallvesicherung  2 mio thb 5 k im jahr z.b. pacific cross
3. wenn ernsthaft krank z.b krebs  sofort zurueck nach d.

mfg
peter 1

Dem Sohn oder Tochter im Staatsdienst , und alles in  Butter .

Fg.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: namtok am 25. August 2019, 19:53:07

Das ist so nicht ganz richtig. Ich hatte die 30 Baht Versicherung v. 1.5.15 bis 30.4.17. Danach ging es dann leider nicht mehr.

Nach deinem Profil müsste das in der Provinz Sukhothai sein. 

Ich hatte ca. Anfang Nov 2013 auf die bestätigten Gerüchte dass einige "Darksidebewohner" in dieses Schema reingerutscht  sind und kostenfrei Medikamente bekommen hatten im Banglamung Hospital mit Vorlage des gelben Buches nachgefragt und da war der Stand dass es eine Woche vorher noch gegangen wäre...
Titel: *** BREAKING NEWS ***
Beitrag von: goldfinger am 09. Oktober 2019, 14:59:33
(https://scontent.fbkk7-3.fna.fbcdn.net/v/t1.0-9/71900188_10158905583903012_8091376695245799424_o.jpg?_nc_cat=103&_nc_oc=AQnaGpgMPFkegwr7mWe832g_KaBvakZ5741SiM1ZVdlRI6xuErrAiam-bkLHl08vcXY&_nc_ht=scontent.fbkk7-3.fna&oh=1661bc891f738958119e06dada43ddff&oe=5E277BB6)

*** BREAKING NEWS ***
Thaivisa geht davon aus, dass die Regierungspressekonferenz heute zwischen 13.30 und 15.30 Uhr über die Krankenversicherungsanforderungen für das Nichteinwanderungsvisum "OA" (Long Stay) veröffentlicht wird.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: goldfinger am 09. Oktober 2019, 15:19:51
Ok, es ist geschehen.

Hier der LINK zur Thaiversion der Poizeiverordnung. Englisch offenbar noch nicht verfügbar.

https://www.immigration.go.th/read?content_id=5d9c3b074d8a8f318362a8aa&fbclid=IwAR39UI_zBxVLedZKgZeAeYnvb0yyyIsr6SHPhnq64ohzACO7VsLUU_LlGn0 (https://www.immigration.go.th/read?content_id=5d9c3b074d8a8f318362a8aa&fbclid=IwAR39UI_zBxVLedZKgZeAeYnvb0yyyIsr6SHPhnq64ohzACO7VsLUU_LlGn0)

Hier hat einer aus ThaiVisa eine Uebersetzung in Englisch versucht.

Zitat
Date:  8 October 2019
Allowing foreigners who have been granted a non-immigrant visa Non-Immigrant Visa OA Code ( Duration 1) Temporary stay in the Kingdom

 

With the issuance of a police order, immigration orders, as well as guidelines for allowing foreigners who have been granted a temporary type of visa Non-immigrant Visa
OA code (duration not over 1 year) came into the Kingdom temporarily. Cabinet resolution on 2 April 62, which was approved in principle to add rules for aliens. Applicant for a non-immigrant visa Non-Immigrant Visa OA code (duration 1 year) to have Thai health insurance covered throughout the period of stay in the Kingdom With an insured amount of not less than 40,000 baht for outpatient medical fees, for inpatient fees of not less than 400,000 baht by purchasing insurance policies online via longstay.tgia.org For those who buy health insurance from foreign companies Must have the sum insured not less than Thai health insurance as stipulated as well, effective from 31 October 2019, in a total of 3 copies

Press conference at 2.30pm Wednesday 9th October

Ein Versuch das der Transkription in Deutsch mit DeepL Uebersetzer

Zitat
Datum: 8. Oktober 2019
Erlaubt Ausländern, denen ein Nichteinwanderungsvisum erteilt wurde, einen OA-Code für Nichteinwanderungsvisum ("Duration 1") für einen vorübergehenden Aufenthalt im Königreich.

 

Mit der Erteilung einer Polizeiverordnung, Einreiseverordnungen sowie Richtlinien für Ausländer, denen ein temporäres Visum erteilt wurde.
OA-Code (Dauer nicht über 1 Jahr) kam vorübergehend in das Königreich. Kabinettsbeschluss vom 2. April 62, der grundsätzlich genehmigt wurde, um Regeln für Ausländer hinzuzufügen. Antragsteller für ein Nicht-Einwanderungsvisum Nicht-Einwanderungsvisum Visum OA-Code (Dauer 1 Jahr), um eine thailändische Krankenversicherung während des Versicherungssumme von nicht weniger als 40.000 Baht für ambulante medizinische Gebühren, für stationäre Gebühren von nicht weniger als 400.000 Baht durch den Kauf von Versicherungspolicen online über longstay.tgia.org Für diejenigen, die eine Krankenversicherung von ausländischen Unternehmen kaufen, muss die Versicherungssumme nicht weniger als die vorgeschriebene thailändische Krankenversicherung haben, gültig ab 31. Oktober 2019, in insgesamt 3 Kopien.

Pressekonferenz um 14.30 Uhr Mittwoch, den 9. Oktober.

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator

Vielleicht kann ja ein des Thai mächtiger eine brauchbare Übersetzung machen.

https://forum.thaivisa.com/topic/1127739-compulsory-health-insurance-for-0-a-visa-applicants-effective-31st-october/ (https://forum.thaivisa.com/topic/1127739-compulsory-health-insurance-for-0-a-visa-applicants-effective-31st-october/)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: peter1 am 09. Oktober 2019, 18:27:22
moege bitte jemand von www.thaivisa.com den englische text police order aus dem thread hier reinkopieren.

mfg
peter1
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: tom_bkk am 09. Oktober 2019, 21:34:09
Sicher werden wir nicht ganze Artikel reinkopieren ... relevant sind eh nur ein paar Zeilen.

Zitat
Mandatory health insurance for Non O-A visa effective from 31 October
Applicants are required to have 40,000 baht outpatient coverage and 400,000 baht inpatient coverage.
According to the order, health insurance is not required for those applying for an extension of stay based on retirement and only applies to Non O-A visas.

Krankenversicherung wird Pflicht ab 31.10.2019 für Nonimmigrant O-A Visa.
Antragsteller sind verpflichtet, eine KV mit mindestens 40.000 Baht Deckung für ambulante Krankenversorgung, sowie 400.000 Baht für stationäre Behandlung nachzuweisen.
Nach der Auflage, ist kein Nachweis einer KV für die Verlängerung des Aufenthalts für das Rentnervisa nötig und gilt nur für den Visatyp Nonimmigrant O-A.

Hier steht nochmal, was das O-A eigentlich ist: https://thaiconsulate.de/non-immigrant-o-a-longstay also das 365 Tage Visa für Rentner bzw. ab 50, aber nicht die mit Verlängerung.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: boehm am 09. Oktober 2019, 21:50:33
Na also!

Danke für diesen Beitrag @tom_bkk!!

 }}
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 10. Oktober 2019, 10:14:30
Hier ist ein Link für alle, die einen Antrag zu einem Non-Imm- O/A bei der th-Botschaft in Berlin oder auf einem Konsulat stellen wollen. Der Nachweis einer Krankenversicherung muss geführt werden

 - aber sie akzeptieren auch eine ausländische Krankenversicherung  (z.B. Hanse Merkur oder ADAC Langzeit Auslands KV). 

Der Link öffnet ein Bestätigungsschreiben, das man sich von seinem Versicherungsträger bestätigen lassen muss. Anscheinend kann man erst mit diesem Bestätigungsschreiben eine vorliegende ausländische KV ( in unserem Fall die einer deutschen/schweizerischen/österreichichen Versicherung) von Botschaft, Konsulat und Immigration anerkennen lassen . . . . . . . . . .

auf der TH Botschaft in London ist das bereits zum Antrag auf ein Non-Imm-O/A aktualisiert . . . . wird wohl demnächst auch auf der Website der TH Botschaft Berlin folgen

http://longstay.tgia.org/home/companiesoa?fbclid=IwAR0RqMPvZLD0V3cJJ7N-ivaed2YN4NwTnR79HGIsrq_2yK2UUqCkyV3hM4I

http://longstay.tgia.org/document/overseas_insurance_certificate.pdf?fbclid=IwAR24_f92YrDCW3hYnUNJQlYhltf9C52rv4Hp4Yj8qDgWZ26tl-7itk1NvEg
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: peter1 am 10. Oktober 2019, 10:38:25
der pfiffige alte wird diese kv regel aushebeln......gleich retirement extension mit re-entry permit beantragen nur thb 2900, nur 1 x mehr aufwand.
gut es muessen 800k in los auf dem kto liegen oder weniger kombi-methode.

mfg
peter1
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 10. Oktober 2019, 11:04:22
Pflichtversicherung fuer Rentner-Visas ab November

Seit heute ist es offiziell. Ab 1. November greift die Pflicht-Krankenversicherung fuer Rentner-Visas (Non-O-A). Das betrifft, alle, die mit ebensolchen Visum, erteilt aus dem Ausland einreisen wollen. Es betrifft nicht (!) Retirement-Extensions im Land.

Der englische Text wurde jetzt auch per PDF File veröffentlicht ... und befindet sich unter der Thai Police Anordnung im Link  !

https://www.immigration.go.th/read?content_id=5d9c3b074d8a8f318362a8aa&fbclid=IwAR0ZdhvnlGCFXfa3IMWQvWNsKL4JOQ1QQfASdzRDea81yBmAWIdAH4_9Diw
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Philipp am 10. Oktober 2019, 12:45:12

Hier steht nochmal, was das O-A eigentlich ist: https://thaiconsulate.de/non-immigrant-o-a-longstay also das 365 Tage Visa für Rentner bzw. ab 50, aber nicht die mit Verlängerung.

Würde dann mich, der 1995 mit einem Non-Immi O eingereist ist und nächsten Monat seine 24.Verlängerung machen muß, also nicht betreffen.
Nur sehen dies die Thais auch so oder kocht da wieder jede Immi ihr eigenes Süppchen ?

Bin eh auf meine neuerliche Verlängerung gespannt.
Mir wurde bei meiner letzten 90-Tage-Meldung vor zwei Monaten eine total neue Immigration zugeteilt.
Bei meiner alten Immi in Ayutthaya war das inzwischen fast schon familär in all den Jahren, nun werd ich da auf einmal mit ganz neuen Gesichtern konfrontiert und die kennen mich ja auch nicht.
Da geht es beim ersten Mal bestimmt nicht so reibungslos wie bisher.


Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 10. Oktober 2019, 13:00:44
Pflichtversicherung fuer Rentner-Visas ab November

Seit heute ist es offiziell. Ab 1. November greift die Pflicht-Krankenversicherung fuer Rentner-Visas (Non-O-A). Das betrifft, alle, die mit ebensolchen Visum, erteilt aus dem Ausland einreisen wollen. Es betrifft (noch!) nicht (!) Retirement-Extensions im Land.


Die Pflicht ist schon bei Antragsstellung zu einem Non-Imm-O/A Visum in Deutschland zu erfüllen, nicht erst bei der Einreise
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 10. Oktober 2019, 13:04:40

Würde dann mich, der 1995 mit einem Non-Immi O eingereist ist und nächsten Monat seine 24.Verlängerung machen muß, also nicht betreffen.
Nur sehen dies die Thais auch so oder kocht da wieder jede Immi ihr eigenes Süppchen ?


den neusten Meldungen nach hat ja heute ein Thai Ministerialbeamter angekündigt, dass die KV-Versicherungspflicht bald auf ALLE Langzeitler angewendet werden wird. Er sagte explizit "Langzeit-Expats" und sprach ganz allgemein von "alle Non-Imm Visa" und schloss nur das Non-Imm für Verheiratete davon aus. Aber wie um es abzuschwächen, sagte er dies gelte für alle "Neuanträge unter den Non-Imm Visatypen".  Ob er jetzt die EOS dazu rechnet ( denn man muss ja jedes Jahr "einen neuen Antrag stellen" ) das steht in den Sternen das kann er wohl selbst nicht zutreffend erklären, denn sie wissen es nicht besser und machen wieder ein grosses Bohei
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: goldfinger am 10. Oktober 2019, 16:24:20
Die zur Zeit gültigen Kriterien für ein EoS und die verlangten Dokumente für Pensionierte ohne grosses bla,bla

(https://thumbs.picr.de/36956859rj.jpg) (https://up.picr.de/36956859rj.pdf)
Titel: Re: Motorisiert in Thailand - mit Auto oder Motorrad
Beitrag von: crazygreg44 am 10. Oktober 2019, 17:47:37
Die Thai Botschaft London hat die neuen Bestimmungen zum Erwerb des Non-Imm-O/A nun aktualisiert.
Auch die TGIA Website hat ihre Information zu der erforderlichen KV nachkorrigiert

Ich denke, die Thai Botschaft Berlin wird demnächst folgen.

Bitte meine Anmerkung ganz am Schluss beachten !

London Thai Embassy website now updated and requesting Health insurance for Non Immigrant O-A Visa applications. Start date as of today. It appears to be saying needing Insurance immediately for new applications.
Copy of evidence stating that applicants have insurance as stipulated by the Office of Insurance Commission and health insurance of Thailand which has insurance coverage for outpatient not less than 40,000 Baht and for inpatient not less than 400,000 Baht. Please check < http://longstay.tgia.org> for more information regarding the insurance requirement.

http://www.thaiembassy.org/london/en/services/7742/84508-Non-Immigrant-visas.html?fbclid=IwAR2fRg6KxkW8deMtxj3pTCCkiGI8lHiQpm-nYW819TkvzS8HSQipbOsfS0g


GUIDELINES from the TGIA Website (Insurances):
Applicant must be aged 50 years old and over (on the day of visa submission application)
This visa is allowed to stay in Thailand for 1 year each time.
Health insurance policy must have coverage not less than 400,000 Thai Baht per policy year for Inpatient, and not less than 40,000 Thai Baht per policy year for outpatient.
In the case where the accompanying spouse is not eligible to apply for the O-A visa, he or she will be considered for temporary stay under Category “O” visa. A marriage certificate must be provided as evidence.
First year, all applicants can buy health insurance from insurance companies in their owned countries or authorized insurance company in Thailand. When the applicants want to renew the visa, the applicants must buy insurance from authorized insurance companies in Thailand only. Any inquiries on completing Insurance application can be addressed at each insurance company.

https://longstay.tgia.org/home/guidelineoa

Anmerkung: eine 356 Tage gültige Auslands-Langzeit KV wird nur im ersten Jahr anerkannt. Möchte man das Non-Imm-O/A Visum ins zweite Jahr  verlängern,  muss eine thailändische KV abgeschlossen werden. Es ist vollkommen verständlich: die Immigration kann das Vorliegen einer ausländischen KV nicht überprüfen, dafür sind sie nicht eingerichtet. Das macht nur die Botschaft im Heimatland des Antragsstellers bei Antragsstellung. Immer beachten, das sind zwei verschiedene Ministerien: das eine ist das aussenministerium, das andere ist die Polizei/Innenministerium. Dafür kann die thailändische Immigration den Abschluss einer thailändischen KV ohne weiteren grossen Aufwand selbst prüfe)

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 10. Oktober 2019, 17:55:41
 . .danke, @goldfinger.  Die von Dir abgebildete police order wurde ergänzt und "neu definiert" . . im Übrigen gelten für das NON-IMM-O  das zur EOS based on retirement führt, nur die ersten FÜNF Punkte dieser police order.  Der Rest betrifft Non-Imm-O/A

Unten nach meinem Beitrag steht  die Ergänzung bzw. der Kommentar des mit entscheidenden Beamten


Die Thai Botschaft London hat nun die Anforderungen zum Antrag auf das Non-Imm-O/A aktualisiert und auf den neusten Stand gebracht. Ich denke die Thai Botschaft Berlin wird bald folgen.

Auf deren Website ist die Verlinkung auf die Website der https://longstay.tgia.org/   und auf dieser finden sich in den „Guidelines for Non-Imm-O/A“  https://longstay.tgia.org/home/guidelineoa  auf denen unmissverständlich klar gemacht wird, dass man im ersten Jahr eines neu ausgestellten Non-Imm-O/A eine ausländische KV akzeptiert, solange sie bestätigt wird mittels DIESER Bescheinigung:
https://longstay.tgia.org/document/overseas_insurance_certificate.pdf
und die finanziellen Kriterien erfüllt (was deutsche Auslands-KV eh tun da sie eine sehr hohe Deckungssumme aufweisen, höher noch als die entsprechende thailändische KV!)

Es sollte weiterhin beachtet werden, dass wie immer sämtliche Verlautbarungen mit Vorsicht zu geniessen sind und ebenso die Regelauslegung einzelner Beamter, sei es in Ihrer Funktion als Botschaftsmitarbeiter oder als Immigrationspolizei


London Thai Embassy website now updated and requesting Health insurance for Non Immigrant O-A Visa applications. Start date as of today. It appears to be saying needing Insurance immediately for new applications.
Copy of evidence stating that applicants have insurance as stipulated by the Office of Insurance Commission and health insurance of Thailand which has insurance coverage for outpatient not less than 40,000 Baht and for inpatient not less than 400,000 Baht.

Please check < http://longstay.tgia.org> for more information regarding the insurance requirement  (Hier wird auf die tgia Website weiter verlinkt, und auf dieser findet man dann die Bestätigung, dass man auch eine ausländische KV akzeptiert, diese aber speziell nachgewiesen werden muss. Den Inhalt hierzu habe ich weiter unten gepostet!)

http://www.thaiembassy.org/london/en/services/7742/84508-Non-Immigrant-visas.html?fbclid=IwAR2fRg6KxkW8deMtxj3pTCCkiGI8lHiQpm-nYW819TkvzS8HSQipbOsfS0g


GUIDELINES from the TGIA Website:

Applicant must be aged 50 years old and over (on the day of visa submission application)
This visa is allowed to stay in Thailand for 1 year each time.
Health insurance policy must have coverage not less than 400,000 Thai Baht per policy year for Inpatient, and not less than 40,000 Thai Baht per policy year for outpatient.
In the case where the accompanying spouse is not eligible to apply for the O-A visa, he or she will be considered for temporary stay under Category “O” visa. A marriage certificate must be provided as evidence.
First year, all applicants can buy health insurance from insurance companies in their owned countries or authorized insurance company in Thailand. When the applicants want to renew the visa, the applicants must buy insurance from authorized insurance companies in Thailand only. Any inquiries on completing Insurance application can be addressed at each insurance company.

https://longstay.tgia.org/home/guidelineoa

Anmerkung: eine 356 Tage gültige Auslands-Langzeit KV wird nur im ersten Jahr anerkannt. Möchte man das Non-Imm-O/A Visum ins zweite Jahr  verlängern,  muss eine thailändische KV abgeschlossen werden (die Immigration prüft NICHT die ausländische KV, das macht nur die Botschaft bei Antragsstellung. Dafür kann die Immigration den Abschluss einer thailändischen KV ohne Verständigungsprobleme prüfen und als gültig erachten)

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 10. Oktober 2019, 18:08:45
 . . es geht hin- und her

die Thais wissen anscheinend selbst noch nicht wie das Ganze am Ende in einem Guss stehen soll

Jedenfalls hat die Versicherungslobby in Thailand ihre Sicht durchsetzen können, nun zumindest teilweise. Wie das weitergehen soll und was auf EOS Langzeitler noch zukommt, darüber wage ich keine Prognose abzugeben.

das Aussenministerium benutzt seinen eigenen Wortlaut, das Innenministerium (die Immigrationspolizei) legt mit ihren eigenen Worten nach

so wird es noch ein Weilchen hin- und her gehen

bis Klarheit herrscht in der Kiste

rappelt es noch?
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: jektor am 10. Oktober 2019, 19:07:34

den neusten Meldungen nach hat ja heute ein Thai Ministerialbeamter angekündigt, ………..


Diesen netten Herrn  ;) kenne ich persoenlich. Er hat vor nicht all zu langer Zeit auch mal gesagt, zur Reduzierung der Luftverschmutzung sollen die Leute kleinere Raeucherstaebchen benutzen.  Daher laest mich die o.g. Aussage kalt.   :)

Gruesse
jektor
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: namtok am 11. Oktober 2019, 04:58:28
http://www.khaosodenglish.com/news/2019/10/10/health-insurance-will-be-mandatory-for-retiree-visa-holders/
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 11. Oktober 2019, 05:18:03
http://www.khaosodenglish.com/news/2019/10/10/health-insurance-will-be-mandatory-for-retiree-visa-holders/

was das Khaosod hier schreibt und interpretiert, ist inhaltlich falsch.  Und eben dieser Herr Pitutecha mit seinen kürzeren Räucherstäbchen verdreht die Faktenlage, weil er es einfach nicht besser weiss.

Es geht um den Einleitungsatz: "Starting Oct. 31, foreigners over 50 entering the country with an O-A visa must show that they have valid health insurance covering their period of stay"

Nicht bei der Einreise - wie behauptet "when entering the country they have to show" - sondern bei der Antragstellung zum Non-Imm-O/A auf Botschaft oder Konsulat wird geprüft, ob eine Auslands-KV vorliegt.  Im ersten Jahr des Visums kann dies eine thailändische Versicherung sein oder eine ausländische Versicherung, gültig für ein Jahr!

Ist es eine ausländische KV (Hanse Merkur, ADAC)  muss die KV von der Versicherung auf diesem Formular wie von mir im Vor-Post Nr. 251 beschrieben und zum download und ausdrucken verlinkt (!!!)  bestätigt werden. Hier nochmal:

https://longstay.tgia.org/document/overseas_insurance_certificate.pdf    - - - - - zur Vorlage auf Botschaft / Konsulat

Bei der ERSTEN Einreise mit einem Non-Imm-O/A wird von der Immigration am Airport nämlich GAR NIX GEPRÜFT !! Oder erwarten wir, dass man den Einreisebeamten am Airport eine deutschsprachige Versicherungspolice unter die Nase halten dürfen?

Der treue Herr Pitutecha hätte statt dessen korrekt sagen müssen: "Starting Oct. 31, foreigners over 50 applying in their home country for a Non-Imm O-A visa must show that they have valid health insurance covering their period of stay"

Wird während des ersten Jahres der Gültigkeit des Visum ausgereist und wieder eingereist, wird nix weiter mehr geprüft, denn die KV gilt ja genauso lange wie das Visum - exakt ein Jahr.

Erst dann wenn ein Non-Imm-O/A Inhaber per Verlängerung auf der Immigration oder bei einer Wiedereinreise ins zweite Jahr des Non-Imm- O/A gehen möchte (also eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis möchte-  ein "Visum" wird nicht verlängert, falsche Wortwahl des Räucherstäbchen - Liebhabers),  wird das Vorliegen einer KV von der Immigration überprüft. Für diese Verlängerung wird eine ausländische KV nicht mehr akzeptiert, sondern JETZT, ab da, muss es eine thailändische KV sein.

Wie immer - die Redenschreiber der sogenannten "Ministerialbeamten" und die Journalisten dieser Medien "der Farang" oder eben "khaosod" nehmen es mit der korrekten Wortwahl nie so genau - zum Leidwesen derer, die eine korrekte Information benötigen. Vieles geht bei der Übersetzung der Redenschwinger von Thai ins Englisch verloren oder wird falsch wiedergegeben
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 12. Oktober 2019, 12:08:21
(https://scontent.futp1-1.fna.fbcdn.net/v/t1.0-9/72668581_2464300680521466_3912699963817066496_n.jpg?_nc_cat=111&_nc_oc=AQmXS_y761TAN-KyK48GtsVAGw_dTd5xihy0l2DqLoS5hw9JQzKn_7VcnOSg9F832aA&_nc_ht=scontent.futp1-1.fna&oh=fde24da573f61c4f3e01d3484e0e4ab3&oe=5E1A9B47)

Danke für den Link Crazygreg ... das ist die Teil Ansicht des Formblatt`s , was in Zukunft wohl jeder Farang bei der Immigration vorzeigen muß .

 Um langen Diskussionen mit der Immigration über die bewiesene Leistungsfähigkeit meiner PKV hier im Land von > 20 MIO THB zu vermeiden , habe ich meine PKV in D heute per Mail aufgefordert das PDF Formblatt vollständig ausgefüllt an mich zu retournieren !
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 12. Oktober 2019, 12:53:13
(https://scontent.futp1-1.fna.fbcdn.net/v/t1.0-9/72668581_2464300680521466_3912699963817066496_n.jpg?_nc_cat=111&_nc_oc=AQmXS_y761TAN-KyK48GtsVAGw_dTd5xihy0l2DqLoS5hw9JQzKn_7VcnOSg9F832aA&_nc_ht=scontent.futp1-1.fna&oh=fde24da573f61c4f3e01d3484e0e4ab3&oe=5E1A9B47)

Danke für den Link Crazygreg ... das ist die Teil Ansicht des Formblatt`s , was in Zukunft wohl jeder Farang bei der Immigration vorzeigen muß .

 Um langen Diskussionen mit der Immigration über die bewiesene Leistungsfähigkeit meiner PKV hier im Land von > 20 MIO THB zu vermeiden , habe ich meine PKV in D heute per Mail aufgefordert das PDF Formblatt vollständig ausgefüllt an mich zu retournieren !


Nein, nicht für die Immigration.

Erlaube mir das mal richtig zu stellen.

Diese "Bescheinigung über das Vorliegen einer ausländischen Krankenversicherung" - steht ja in der Überschrift "foreign insurance certificate" . . .das muss der Non-Imm-O/A Antragsteller auf Botschaft oder Konsulat vorzeigen.

des weiteren steht da ja auch : "for Alien to apply for Non Imm O/A"  (besser: "for the alien who wishes to apply on the embassy for the issuance of a Non-Imm-O/A year long visa")

Damit sind immer die thailändischen Botschaften oder Konsulate im Heimatland des Antragssteller gemeint.

Die Immigration am Suvarnabhumi und auch die Immigrations im Land haben damit GAR NIX zu tun, die kontrollieren das nicht. Ich denke auch dass die Botschaft/Konsulat dieses Formular nach erfolgter Non-Imm-O/A Visaerteilung einbehält.

Der Knackpunkt ist (gültig für alle nach dem 31.Oktober ausgestellte Non-Imm-O/A) Wenn der Non-IMM-O/A Inhaber ins 2. Jahr gehen will, bekommt er die 1-Jahre Verlängerung nur, wenn er eine thailändisch akkreditierte Krankenversicherung nachweist

Die ausländische KV wird fürs zweite Jahr nicht mehr akzeptiert (selbst wenn Du sie für 2 Jahre abgeschlossen haben solltest!!! Vorsicht!!)

Das hat dann mit dem obigen Formular nichts zu tun. Denn von der thailändischen Versicherung wird er wohl eine Police auf English und Thai erhalten - und DIESE dient zur Vorlage auf der Immigration, die können THAI lesen ;)

 . . auf die gute, die schlechte Nachricht.  Im Visaforum hat sich einer beschwert, dass die Immigration (Korat??) ihm die Verlängerung des Non-Imm-O/A das ihm demnächst abläuft, verweigert, solange er keine thailändisch akkreditierte KV vorweisen kann.  Da hat wieder mal ein Immi Beamter übers Ziel hinaus geschossen und die police order falsch verstanden, denn die neue Regel zum Abschluss einer thailändischen KV greift frühestens in einem Jahr (!!!) - da erst für alle nach dem 31.Oktober 2019 abgeschlossene Non-Imm-O/A Visa

Ich hoffe ich habe das allgemein verständlich ausgedrückt





Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 12. Oktober 2019, 13:06:18
Crazygreg , verstehe ich das jetzt richtig ... eine bestehende und mehr als geforderte Auslands PKV nur im ersten Jahr nach Einführung dieser Police Order , danach nur noch THAI PKV ???

Ist denn schon klar gestellt bei diesen " Ankündigungs Irren " , daß die Thai PKV unabhängig vom Alter und der med. Vorgeschichte
Farangs im Alter > 75 zu bezahlbaren Preisen und akzeptablen  Leistungen aufnimmt .

Alles was ich bisher auf diesem Markt der angebotenen PKV `s  zu Gesicht bekommen habe ist mit großem Abstand für mich eine
Verschlechterung !

Wenn meine D PKV auf dem PDF Formblatt bestätigt , daß ich ohne Zeitbegrenzung zu einem vielfachen der geforderten Risikosumme
hier im Land Versicherungs Schutz habe ... soll ich unter Aushebelung des Wettbewerbs einen THAI PKV Vertrag zeichnen ???

Das wäre dann die Zeit , Plan B aus der Schublade zu holen !!!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 12. Oktober 2019, 13:14:36
Crazygreg , verstehe ich das jetzt richtig ... PKV nur im ersten Jahr nach Einführung dieser Police Order , danach nur noch THAI PKV ???

Ist denn schon klar gestellt bei diesen " Ankündigungs Irren " , daß die Thai PKV unabhängig vom Alter und der med. Vorgeschichte
Farangs im Alter > 75 zu bezahlbaren Preisen und Leistungen aufnimmt .

Alles was ich bisher auf diesem Markt der angebotenen KV `s  zu Gesicht bekommen habe ist mit großem Abstand für mich eine
Verschlechterung !

Wenn meine D PKV auf dem PDF Formblatt bestätigt das ich ohne Zeitbegrenzung zu einem vielfachen der geforderten Risikosumme
hier im Land Versicherungs Schutz habe ... soll ich unter Aushebelung des Wettbewerbs einen THAI PKV Vertrag zeichnen ???

Das wäre dann die Zeit , Plan B aus der Schublade zu holen !!!

Ja, Du benötigst nächstes Jahr für die Verlängerung des Non-Imm-O/A ins zweite Jahr eine thailändische KV.

ich kann Dich gut verstehen - und mit Dir die Anglosachsen und Amerikaner, denn deren PKV für das erste Jahr kostet bei denen HORRENDE Summen, wogegen unsere deutschen Auslands-Langzeit KV noch moderat kosten, 1 Jahr beim ADAC für einen 62 jährigen knapp 500.- Euro. Was das für einen 72-jährigen kostet kann man in der Tabelle nachlesen, das ist auch noch bezahlbar und die Deckungssume ist ja erheblich höher als die der "Pseudo" thailändischen Versicherer, die einen nach erfolgter Behandlung rausschmeissen.

Ich habe kurz nachgedacht, und sehe als momentanen Ausweg nur,  auf die Verlängerung des Non-Imm-O/A ins zweite Jahr zu verzichten.  Heimfliegen und ein neues Non-Imm-O/A wieder mit Bescheinigung einer deutschen PKV beantragen.  Und wieder nur EIN Jahr mit diesem visum in Thailand bleiben. 

Alternative: man macht im Heimatland ein METV, oder ein 1-Jahr gültiges Multi-Entry Non-Imm-O. 

Sollten sie dafür AUCH noch KV's verlangen, wäre es kein Beinbruch, alles machbar, deutsche PKV wird akzeptiert (ganz zu schweigen davon dass man eh eine haben sollte)

Aus dem Multi Entry Tourist Visum lassen sich 9 Monate Aufenthalt herausholen. Aus dem Non-Imm-O bis zu 15 Monate
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: peter1 am 12. Oktober 2019, 13:17:53
@crazyggreg44   nun verschrecke ich dich einmal

1. m.e. wird auch eine auslaendisch assekuranz akzeptiert solange eine akkreditierung fuer los vorliegt.
2.offenbar werden extension retirement , die aus non-oa hervorgehen in die kvpflicht einbezogen, siehe thaivisa, nongkhai immi
ein neuseelaender hatte nachgefragt.
3. das foreign insuance certificate beizubringen fast unmoeglich siehe unten 2 direktoren muessen zeichnen
4 neben dem non-oa sticker wird eine annotation mit kvpolicen verfalldatum eingetragen.

vg
peter1
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 12. Oktober 2019, 13:26:11
Ne ne Peter .... alte weisse Männer erschreckt man nicht so schnell !!!

Mein Plan B , sieht abgesehen davon , daß bei mir in all den Jahren noch keiner Flugscham diagnostiziert hat
in dem Fall anders aus ... ich werde diesen Chaoten dann meine Kaufkraft hier im Land entziehen und befürchte
für das Land einen allgemeinen Exodus von uns alten weisen Männern und deren Kaufkraft !

Ps. die 3 Direktoren haben mich auch verwundert , ich weiß gar nicht ob meine PKV so viele hat für diesen Fachbereich
anscheinend sind die hier wohl üblich , oder die PDF Pamphlet Ersteller sind vollkommen Betriebsblind !
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 12. Oktober 2019, 13:31:51
@crazyggreg44   nun verschrecke ich dich einmal

1. m.e. wird auch eine auslaendisch assekuranz akzeptiert solange eine akkreditierung fuer los vorliegt.
2.offenbar werden extension retirement , die aus non-oa hervorgehen in die kvpflicht einbezogen, siehe thaivisa, nongkhai immi
ein neuseelaender hatte nachgefragt.
3. das foreign insuance certificate beizubringen fast unmoeglich siehe unten 2 direktoren muessen zeichnen
4 neben dem non-oa sticker wird eine annotation mit kvpolicen verfalldatum eingetragen.

vg
peter1

zu 1)  Versicherungen die NICHT auf der tgia Seite gelistet sind, werden fürs ZWEITE Jahr nicht akzeptiert.

zu 2)  genau, dieser Neuseeländer wollte auf Nong Khai eine bereits 7. "Extension based on retirement" (EOS) machen . .
          die aus einem 7 Jahre zurückliegendem Non-Imm-O/A resultierte . . .  und da hat dem ein übereifriger Immi
         Specht vor den Latz geknallt, dass er eine thailändische KV braucht. Dabei sind die Regeln noch gar nicht in Kraft
         und gelten schon gar nicht für Folge-"EOS" bereits in Thailand lebender Expats mit einem "Rentnervisum" (ich
         schreib jetzt mal extra diesen falschen Begriff damit auch alle verstehen was gemeint ist

zu 3) das foreign insurance certificate benötigt man NUR und AUSSCHLIESSLICH auf Botschaft oder Konsulat in
        Deutschland! Also schickst Du das an Deine deutsche Auslands-PKV und lässt sie das bestätigen !Bitte die Dame von
        der Poststelle eine Unterschrift hinzu zu fügen unter "2. Direktor" ;) oder unterschreibe das doch selbst !!!  ;)

zu 4) das ist nebensächlich, sollen sie's doch machen. Von mir aus können sie mir den Sticker auf die Stirn kleben.
         Wenn ich in Deutschland ne Jahres-PKV für Thailand abschliesse, dann schliesse ich eben für 13 Monate ab und
         habe damit alle Eventualitäten abgedeckt. Und die Botschaft/Konsulat prüft doch ob die KV-Police für den
         gewünschten Zeitraum gilt. Sind es zuwenig Tage, dann gibts halt kein Visum.  Das ist doch logisch.


Ich habe gerade nachgedacht. Kurz bevors Non-Imm-O/A abläuft, reist man in ein Nachbarland. Dann kommt man mit einem Visa Exempt für 30 Tage zurück,  und das kann man um weitere 30 Tage verlängern. Dafür braucht es keine Thailändische PKV und es sind 14 Monate Aufenthalt, wenn man ganz schlau ist schliesst man seine PKV für exakt diesen Zeitraum ab und kann ruhig schlafen
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: peter1 am 12. Oktober 2019, 13:32:20
alex, da pflichte ich dir bei ein  neues exodusprogramm.

mfg
peter1
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 12. Oktober 2019, 13:35:58
alex, da pflichte ich dir bei ein  neues exodusprogramm.

mfg
peter1

schreckt mich alten weisen Mann nicht, da hatte Alex recht  C-- :]

 . . ich bin doch der zweite Direktor von diesem Irrenhaus !  Unterschriftenunberechtigt !


aber lies doch was ich schrieb zu den Alternativen METV oder Multi Entry Non-Imm-O
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 12. Oktober 2019, 13:47:41
Exodus . . . . . .

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 12. Oktober 2019, 13:52:30
Meine PKV hat sicherlich keine Dependance hier in Thailand ... das wurde im BPH immer über die
Roland ( mit Sitz in Köln ) über überhöhte Rechnungen bewerkstelligt !

Im Bungrumrad ging es bei einer Kostenübernahme Erklärung auch ganz ohne die Kölner Abzocker
von Roland bei einer Summe von 1,4 Mio THB  in 2016 .

Im Gegenzug meiner PKV wurden die vom Bungrumrad dann aufgefordert , nach G O Ä ( Gebühren
Odnung Ärzte ) abzurechnen bevor sie die Kosten Deckungszusage der D PKV erhalten . Das haben
die in BKK unverzüglich und sofort gezeichnet !
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: peter1 am 12. Oktober 2019, 14:08:55
alex, da pflichte ich dir bei ein  neues exodusprogramm.

mfg
peter1

schreckt mich alten weisen Mann nicht, da hatte Alex recht  C-- :]

 . . ich bin doch der zweite Direktor von diesem Irrenhaus !  Unterschriftenunberechtigt !


aber lies doch was ich schrieb zu den Alternativen METV oder Multi Entry Non-Imm-O


die  non-om mia variante ist die guuenstigste, da kein finanz nachweis  erforderlich, dann kaeme marriage  extension beide sind nicht kv gefaehrdet.

grusspeeter1
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 12. Oktober 2019, 17:38:52
Der Tanz geht los !!!!

Original-Text:

 I have no info outside of this, but would be interesting to confirm this for anyone going to Chang Mai immigration over the next few weeks.

Officer have confirmed that any person who has previously held an OA visa and then extended it inside Thailand WILL NEED health insurance for the renewal. This means if you arrived 3 years a go on an OA visa and since then have been getting extensions in Chiang Mai, you will need to show health insurance at your next extension.

I'm editing this to include nong kai immigration who have said to a member in another forum, almost exactly the same thing... extensions of stay for those who held a previous OA will also be required to have qualifying health insurance.

Ich habe keine Informationen darüber, aber es wäre interessant, dies für jeden zu bestätigen, der in den nächsten Wochen zur Immigration nach Chang Mai geht.

Der Beauftragte hat bestätigt, dass jede Person, die zuvor ein OA-Visum hatte und es dann in Thailand verlängern möchte, für die Verlängerung eine Krankenversicherung benötigt. Das bedeutet, wenn Sie 3 Jahre nach Ihrer Ankunft mit einem OA-Visum anreisen und seitdem die Extension (EOS) in Chiang Mai erhalten, müssen Sie bei Ihrer nächsten Verlängerung eine Krankenversicherung vorweisen.

Ich füge dies hinzu, um die Nong-Kai- Immigration mit einzubeziehen, die einem Mitglied aus Neuseeland in einem anderen Forum gesagt haben, fast genau das Gleiche ... Verlängerungen des Aufenthalts für diejenigen, die eine vorherige OA hatten, müssen ebenfalls eine qualifizierte thailändisch akkreditierte Krankenversicherung haben.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 12. Oktober 2019, 17:45:09
 the police orders have already been issued. AND it specifically mentions people who get yearly extensions of stays based on being over 50 (retirement) who HAD held an O-A visa before getting their extension. People in that situation WILL require insurance, BUT people who are on yearly extensions off a former Non-Imm-O visa (note there is no A after the O) will NOT be required to have an insurance

Die Police Orders wurden bereits erteilt. UND es werden insbesondere Personen erwähnt, die eine jährliche Verlängerung des Aufenthalts erhalten, wenn sie älter als 50 Jahre sind (Extension based on retirement  kurz EOS), die vor der Verlängerung ein Non-Imm-O/A-Visum hatten. Personen, auf die dies zutrifft, benötigen eine Versicherung, ABER Personen, die eine jährliche Verlängerung ausgehend von einem Non-Imm-O-Visa erhalten sind NICHT verpflichtet.

Da haben sie sich eine grosse Gruppe herausgefischt, die jetzt die neuen Erforderniss erfüllen müssen. Es sind ja laut Aussage des Innenministeriums über 80,000 Non-Imm-O/A Halter unterwegs, oder eben schon auf EOS. Die thailändische Versicherungsindustrie leckt sich die Finger.

Nee, Lösung ist: heimfliegen, METV machen oder Non-Imm-O
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 12. Oktober 2019, 19:14:15
 . . oder Extension Thai wife
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: udo50 am 12. Oktober 2019, 19:15:33
nabend

   Sorry aber watt is datt denn ??? ???
Zitat
  Nee, Lösung ist: heimfliegen, METV machen   
METV????
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: udo50 am 12. Oktober 2019, 19:25:46
Hat ein Member Erfahrung ob die Immi den Titel ,natürlich unter den gesetzlichen Vorlagen von Visa non o/a oder non o
in married with Thai Wife ändern kann?.Da ja im Normalfall dann ein neues Visum ausgestellt wird ,und das ja eigentlich nur im Ausland bei den TH Botschaften oder Konsulaten erhältlich ist. Ich selber bin ja damals mit dem non o Visa eingereist.Und
habe meine EoS jährlich gemacht.Wenn ich das Theater richtig kapiere sollte ich bei der nächstenEos keine Probleme haben in Bezug Versicherungs Nachweis
schönes Wochenende
Udo.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 12. Oktober 2019, 19:53:45
nabend

   Sorry aber watt is datt denn ??? ???
Zitat
  Nee, Lösung ist: heimfliegen, METV machen   

Das frage ich mich auch.

VORAB : Ich habe seit 16 Jahren die NON-O-Verlaengerung….bin also nicht
betroffen…..oder NOCH nicht ?!

Also mache ich mir voraus schauend schon Gedanken.

Das ganze KONSTRUKT kann nicht funktionieren.

Ich habe mir bei einigen der "14 Angebote" die Leistungen angeschaut :

Da werden Spital-Tages-Zimmer-Ansaetze von  2'000 und 3'000 Baht geboten.

Bei 400'000 Baht Deckung…..das reicht fuer eine Hueft-OP mit "anstaendigem" Gelenk nicht.

Ich erspare mir mehr Beispiele…..denn.....diese PREIS-GESTALTUNG passt sicher
nur auf STAATLICHE Spitaeler…...NICHT auf BANGKOK-HOSPITAL und Co...!!!

Wenn ich und Andere meine "EU-Standard-Versicherung" NICHT mehr "haben darf.....

.....dann kann ich nicht mehr ins BANGKOK HOSPITAL oder ins SAMITIVEJ und Co.

Also UMSATZ- und KUNDEN-Verlust fuer BANGKOK HOSPITAL, SAMITIVEJ und Co.

Lassen sich diese das einfach so gefallen ?   ???

Wenn man sich die "Gestaltung" der Praemien-Tarife anschaut......bei einem Beispiel
der 14er Liste....der THAILIFE....Alter 61 - 65 = 21'037 Baht fuer 1Jahr !?
Da "verhungert" jede serioese Versicherung.

Seit Jahren und immer mehr werden wir, resp. das LAND Thailand durch solche "Furz-Ideen"
fast woechentlich eingedeckt.

Wann kommt die WENDE ?  So kann es echt nicht weiter gehen.....auch Thai's denken und
sagen das.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 12. Oktober 2019, 20:25:52


Ich habe speziell in den letzten 5 Jahren so viele Cerebralflatulenzen von angeblich kompetenten "Volksvertretern" hier im LoS gehört

und gelesen - ich lasse mich durch solche Idiotien nicht aus der Ruhe bringen.

Mein Lebensmotto war immer: "Gesetze sind dazu da, um umgangen zu werden" - und gerade hier in Thailand kann es sich maximal auf die

Preispolitik der "professionellen Gesetzesumgeher" auswirken, auch dies werde ich verkraften, obwohl ich ihre Dienste bis dato nicht

in Anspruch nehmen musste...

Im Moment bin ich noch nicht akut gefährdet, startete auch vor Jahren mit "non O".

Schau mer mal, wer den längeren Atem hat, die Hirnis, die solche Fürze kreieren - oder ich...

Btw. habe ich eine zwar nicht ganz  billige, aber leistungsbereite Versicherung aus Frankreich, die schon ein paar Milliönchen für mich und

meine (verblichene) Ex-Frau gelöhnt hat, von der werde ich mich sicher nicht trennen...

Wenn die Fuzzis es unbedingt wollen, dann kaufe ich halt jährlich eine Polizze um 20.000 Bärte und hänge sie aufs Scheixxhaus...

 C--

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: udo50 am 12. Oktober 2019, 20:37:13
nabend Günther

Zitat
Wenn die Fuzzis es unbedingt wollen, dann kaufe ich halt jährlich eine Polizze um 20.000 Bärte und hänge sie aufs Scheixxhaus... 

Sollte ich irgendwann zu dem auserkorenen Personenkreis gehören für den diese Versicherung erforderlich ist, werde ich genau diesen Weg gehen.
Gruß in den Osten des LoS
Udo
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 12. Oktober 2019, 20:53:49


@Udo

Gruss zurück!  ;} ;} ;}

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 13. Oktober 2019, 02:06:52
nabend

   Sorry aber watt is datt denn ??? ???
Zitat
  Nee, Lösung ist: heimfliegen, METV machen   
METV????

oh, sorry @udo50

das ist kein Mettbrötchen, METV ist das gebräuchliche Kürzel für "Multi Entry Tourist Visa"

Ich bemühe mich immer, zuerst den voll ausgeschriebenen Text in meinen Beiträgen zu verwenden und dann in Klammern dahinter das Kürzel. Im weiteren Verlauf des Textes verwende ich dann das Kürzel, um nicht jedesmal den Begriff wieder voll ausschreiben zu müssen.

Der Einfachheit halber.

Ich habe das Kürzel METV benutzt da der Begriff im vorherigen Beitrag voll ausgeschrieben war, weil ich annehme, dass wenn sich jemand einklinkt, dieser zumindestens 10 bis 12 Beiträge davor ansetzt um sich schlau zu machen darüber um was es geht.

Das gilt ebenso für SETV (Single Entry Tourist Visa) ;  EOS  (Extension of Stay)  Non-Imm-O M  (wobei M für Multi Entry steht)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 13. Oktober 2019, 02:14:06

Im Moment bin ich noch nicht akut gefährdet, startete auch vor Jahren mit "non O".


genauso ist es. DU bist nicht betroffen.  Nur Personen die mit einem Non-Imm-O/A gestartet sind.

Aber @luklak im Beitrag 273 hat zu recht gefragt, wie lange noch ?

Momentan wird von denjenigen die ihre Extension of Stay based on Retirement (EOS) aus einem Non-Imm-O heraus vorgenommen haben, keine Krankenversicherung gefordert.

Eigentlich logisch, denn die Erforderliche Mindestdeckungssumme von 40,000 outpatient und 400,000 inpatient, erfüllt man ja locker mit den fürs als Verheiratet Thai Wife (hat 400,000 auf dem Konto)  und als Rentner (man hat 800,000 THB auf dem Konto)

Ein einziger Kritikpunkt wären diejenigen die keine derartigen Beträge in Thailand vorhalten und von den monatlich eintrudelten Renten und Pensionen leben (EOS mit Nachweis monatliche Einkünfte) Diese können im Notfall nicht auf die erforderlichen Summen für eine Behandlung in einem Privaten KKH zurückgreifen. Was machen die dann ?
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: franzi am 13. Oktober 2019, 03:48:53


Wenn man sich die "Gestaltung" der Praemien-Tarife anschaut......bei einem Beispiel
der 14er Liste....der THAILIFE....Alter 61 - 65 = 21'037 Baht fuer 1Jahr !?
Da "verhungert" jede serioese Versicherung.

Seit Jahren und immer mehr werden wir, resp. das LAND Thailand durch solche "Furz-Ideen"
fast woechentlich eingedeckt.

Wann kommt die WENDE ?  So kann es echt nicht weiter gehen.....auch Thai's denken und
sagen das.


Was mich sehr wundert, sogar meine Gattin (hauptsaechlich auf Prayut bezogen).

Im uebrigen halte ich es so wie



Ich habe speziell in den letzten 5 Jahren so viele Cerebralflatulenzen von angeblich kompetenten "Volksvertretern" hier im LoS gehört

und gelesen - ich lasse mich durch solche Idiotien nicht aus der Ruhe bringen.

Mein Lebensmotto war immer: "Gesetze sind dazu da, um umgangen zu werden" - und gerade hier in Thailand kann es sich maximal auf die

Preispolitik der "professionellen Gesetzesumgeher" auswirken, auch dies werde ich verkraften, obwohl ich ihre Dienste bis dato nicht

in Anspruch nehmen musste...

Im Moment bin ich noch nicht akut gefährdet, startete auch vor Jahren mit "non O".


Wenn die Fuzzis es unbedingt wollen, dann kaufe ich halt jährlich eine Polizze um 20.000 Bärte und hänge sie aufs Scheixxhaus...

 C--


 [-]

fr
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 13. Oktober 2019, 08:03:00
 . . . . . . . . .  ich habe erst keine thailändische Versicherungspolice  für ins Scheisshaus zu hängen.

Ich würde meine deutsche KV-Police eher in Echtgold rahmen, hinter Glas.  Denn immerhin hat meine Auslands-Langzeit Krankenversicherung für mich in Thailand bereits 1,4 Millionen Baht auslegen müssen.

Auch betrifft mich das alles nicht wirklich. Ich halte mich sowieso nur sieben, bis höchstens acht Monate in Thailand auf. Sechs Monate während des Winters, und 1 bis 2 Monate im Juni. Sollte ich bei der Verlängerung meiner jährlichen Extension of Stay based on Retirement (EOS) dazu gezwungen werden, eine thailändische Krückenversicherung abzuschliessen, lasse ich meine EOS verfallen und ziehe die 800,000 Baht von der Bank ab!

Dann hole mir in Deutschland jedes Jahr ein Multi Entry Tourist Visum. Das Visum erlaubt 6 Monate Aufenthalt. Für diese 6 Monate versichere ich mich bei einer deutschen Assekuranz.

Es gibt schon Mittel und Wege. In ein anderes Land zu gehen macht für mich keinen Sinn, und das wird vielen so gehen. Wir haben uns hier ein Haus gebaut oder gekauft und dieses möbiliert, eine Frau oder Freundin, wir haben ein Fahrzeug und zwei Mopeds, und so weiter. Das alles einfach so weg schmeissen ist nicht mein Ding
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 13. Oktober 2019, 08:32:55
Mit Interesse ist die Handlungsweise der vielen VISA und EOS Bonitäts-Jongliere  zu beobachten ...

wo zaubern jetzt die vielen Agenturen die Versicherungs-Policen her ???
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Schmizzkazze am 13. Oktober 2019, 08:35:07
Kann mir mal bitte jemand sagen, was der Unterschied zwischen Non-Immi O und Non-Immi OA ist?
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 13. Oktober 2019, 08:58:41
Kann mir mal bitte jemand sagen, was der Unterschied zwischen Non-Immi O und Non-Immi OA ist?

 ;D ;D der Unterschied ist, dass es ein paar Unterschiede gibt  C--

Spass beiseite:

Zum ersten die Dauer: es gibt ZWEI verschiedene Non-Imm-O

das eine ist single entry und hat eine Gültigkeit von 90 Tagen

das andere ist ein multi entry und hat eine Gültigkeit von einem Jahr

Zum Beispiel, wer mit einer Thai verheiratet ist, kann sich in einem Konsulat in zb Savannakhet oder Ho Chi Minh ein Non-Imm-O based on marriage with thai wife  holen, ohne Finanznachweis. Muss alle 90 Tage aber einen Visa Run machen.

Dieses kann man, wenn man die finanziellen Voraussetzungen erfüllt (40,000 monatliches Einkommen,  400,000 auf thai bankkonto) in eine Jahresaufenthaltverlängerung umwandeln ("extension of permit of stay" (EOS))

Ein Non-Imm-O/A kann man nur im Heimatland bekommen, niemals im Thai-Nachbarland (ausser auf dem Konsulat Perth, Australien)

Ein Non-Imm-O/A ist ein multi entry, gilt ein Jahr und kann kurz vor Ablauf auf der Immigration oder durch eine Aureise und Wiedereinreise kurz vor dem Verfalldatum, um ein weiteres Jahr verlängert werden

Frag mich nicht warum, aber wer von einem Non-Imm-O/A ausgehend eine EOS machen möchte, zieht den schwarzen Peter, weil er dann eine Thai-akkreditierte KV nachweisen muss

jetzt darfst Du fragen warum: Weil es 80,000 dieser "Finanzjongleure" in Thailand gibt, wie ein andere bereits erkannt hat. Eine sich lohnende Zielgruppe.

Was noch unklar ist, warum jemand der mit einem anfänglichen Non-Imm-O/A die EOS mit den 800,000 THB auf der Thai Bank beantragte und bekam,  genau wie jemand, der die EOS aus einem Non-Imm-O heraus gemacht hat, warum man diese ungleich behandelt ??  Weiss ich auch nicht

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 13. Oktober 2019, 09:05:07
Mit Interesse ist die Handlungsweise der vielen VISA und EOS Bonitäts-Jongliere  zu beobachten ...

wo zaubern die jetzt die Versicherungs-Policen her ???


Da diese ja den Service fuer Farang

- OHNE 800'000 Baht auf EIGENEM Bank-Konto
oder
- mit zu wenig RENTE = weniger als 65'000 Baht pro Monat
oder
- NICHT wie die DEUTSCHSPRACHIGEN von der Botschaft eine "Renten-Bestaetigung" erhalten

…...diesen SERVICE aber nur in "ZUSAMMEN-ARBEIT" mit BEAMTEN der IMMIGRATION machen
und dafuer auch ZAHLEN, Preise zwischen 12'000 und 35'000 Baht.....

Werden sie fuer ihre KUNDEN den STEMPEL auch OHNE eine geforderte VERSICHERUNG
bekommen…..   ;D

Spannend wir es nur…..wenn einer dieser "Kunden" im Spital landet und keine Police hat.....
…..na ja.....der DUMME ist dann er…..sicher nicht die IMMI oder die "Bonitäts-Jongliere" 
    :)

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 13. Oktober 2019, 09:16:08

…...diesen SERVICE aber nur in "ZUSAMMEN-ARBEIT" mit BEAMTEN der IMMIGRATION machen
und dafuer auch ZAHLEN, Preise zwischen 12'000 und 35'000 Baht.....

Werden sie fuer ihre KUNDEN den STEMPEL auch OHNE eine geforderte VERSICHERUNG
bekommen…..   ;D


 . . ich dachte, es gab einen grossen Kehraus durch die Erfordernis, die 800,000 noch 3 weitere Monate auf seinem Konto vorzuhalten?

Ach,  {[  ich vergaß . .. das hat alles seinen Preis
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 13. Oktober 2019, 09:18:11


Btw. habe ich eine zwar nicht ganz  billige, aber leistungsbereite
Versicherung aus Frankreich, die schon ein paar Milliönchen für mich und...

 C--

Ich und meine Frau und unser Sohn sind auch in dieser…..seit 2010.

Auch bei uns....die Franzosen haben fuer mich und Sohn seither
fast 3 Mio. Baht Kosten uebernommen.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 13. Oktober 2019, 09:23:57

…...diesen SERVICE aber nur in "ZUSAMMEN-ARBEIT" mit BEAMTEN der IMMIGRATION machen
und dafuer auch ZAHLEN, Preise zwischen 12'000 und 35'000 Baht.....

Werden sie fuer ihre KUNDEN den STEMPEL auch OHNE eine geforderte VERSICHERUNG
bekommen…..   ;D


 . . ich dachte, es gab einen grossen Kehraus durch die Erfordernis, die 800,000 noch 3 weitere Monate auf seinem Konto vorzuhalten?

Ach,  {[  ich vergaß . .. das hat alles seinen Preis

Weil "die an der FRONT" wissen dass "die da OBEN" (ihre Chefs) auch HINLANGEN,
lassen sie sich das NICHT "nehmen".   ;]

Auch weil "die da OBEN" nicht ihre "die da UNTEN" veraergern wollen.....  ;]

Ist halt :  "Geben und nehmen"   :D
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 13. Oktober 2019, 09:32:25
Wenn ich richtig informiert bin hat die franz. APRIL PKV in BKK ein Headoffice ,

 dürfte also in Thailand akkreditiert ... anerkannt sein
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 13. Oktober 2019, 10:11:14


@Alex

joo, bist richtig informiert mit dem Headoffice, ob sie da mitmachen bzw. akkredititert sind  ???


@luklak

Das mit der "ZUSAMMEN-ARBEIT" hast du schön formuliert, Wissende schmunzeln darüber...


Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: goldfinger am 13. Oktober 2019, 10:39:02
Kann mir mal bitte jemand sagen, was der Unterschied zwischen Non-Immi O und Non-Immi OA ist?

Schau einmal auf die Website der Thai Botschaft Berlin, dort wird dir geholfen.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Schmizzkazze am 13. Oktober 2019, 12:29:33
Danke CG und Goldfinger
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: franzi am 13. Oktober 2019, 14:31:03
@crazygreg44
Zitat
Was noch unklar ist, warum jemand der mit einem anfänglichen Non-Imm-O/A die EOS mit den 800,000 THB auf der Thai Bank beantragte und bekam,  genau wie jemand, der die EOS aus einem Non-Imm-O heraus gemacht hat, warum man diese ungleich behandelt ??  Weiss ich auch nicht
Vielleicht, weil dem mit einer Einheimischen verheirateten weniger Pruegel auf den Weg gelegt werden will.

fr
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 13. Oktober 2019, 14:53:11
@crazygreg44
Zitat
Was noch unklar ist, warum jemand der mit einem anfänglichen Non-Imm-O/A die EOS mit den 800,000 THB auf der Thai Bank beantragte und bekam,  genau wie jemand, der die EOS aus einem Non-Imm-O heraus gemacht hat, warum man diese ungleich behandelt ??  Weiss ich auch nicht
Vielleicht, weil dem mit einer Einheimischen verheirateten weniger Pruegel auf den Weg gelegt werden will.

fr

Das hast Du falsch verstanden . . lies das nochmal. Ich schreibe von 800,000 THB Einlage, damit kann ich nur eine Retirement "Extension of Stay" (EOS) gemeint haben, nicht eine EOS aufgrund Thai Wife. Denn für die EOS married braucht man ja nur 400,000 THB. Das muss doch beim Lesen auffallen.

Es muss heissen, nicht nur den Verheirateten, sondern auch denen die ihr EOS based on retirement mit einem Non-Imm-O begonnen haben, diesen beiden  werfen sie keine Prügel in den Weg.

Es handelt sich eh um eine kleine Zielgruppe.

Luklak hat bereits beschrieben, dass hier in Thailand 80,000 Non-Imm-O/A Finanzjongleure unterwegs sind. Vor diesem Hintergrund, kein Wunder das ganze Bohei
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: goldfinger am 13. Oktober 2019, 15:16:53
Mit Interesse ist die Handlungsweise der vielen VISA und EOS Bonitäts-Jongliere  zu beobachten ...

wo zaubern jetzt die vielen Agenturen die Versicherungs-Policen her ???

Es gibt sogar "Hirnis" die denken darüber nach auf ein ELITE-Visum zu wechseln  {+ {[ {[

https://www.thailandelite.com/?locate=en (https://www.thailandelite.com/?locate=en)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 13. Oktober 2019, 15:30:03
Mit Interesse ist die Handlungsweise der vielen VISA und EOS Bonitäts-Jongliere  zu beobachten ...

wo zaubern jetzt die vielen Agenturen die Versicherungs-Policen her ???

Es gibt sogar "Hirnis" die denken darüber nach auf ein ELITE-Visum zu wechseln  {+ {[ {[

https://www.thailandelite.com/?locate=en (https://www.thailandelite.com/?locate=en)


5 Jahre für 500,000 THB

https://www.thailandelite.com/at-your-service/card/elite-easy-access-membership?locate=en
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: goldfinger am 13. Oktober 2019, 16:09:44
Ist aber immer noch teurer als die Krankenversicherung, es sei denn du hast ein Prämie von THB 100'000 pro Jahr. Zudem musst du ausreisen deine bisherige Aufenthaltsbewilligung verfallen lassen und wieder einreisen. Wobei ein Nachbarland reicht und das ist nicht so teuer. Also nur wegen den Goodis (Limusinenservice, Assistenz am Airport und bei der 90-Tage Meldung) brauche ich den Mist sicher nicht.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 13. Oktober 2019, 17:04:34
Ist aber immer noch teurer als die Krankenversicherung, es sei denn du hast ein Prämie von THB 100'000 pro Jahr. Zudem musst du ausreisen deine bisherige Aufenthaltsbewilligung verfallen lassen und wieder einreisen. Wobei ein Nachbarland reicht und das ist nicht so teuer. Also nur wegen den Goodis (Limusinenservice, Assistenz am Airport und bei der 90-Tage Meldung) brauche ich den Mist sicher nicht.

das sind 3000 Euro im Jahr. Wenn ich an die vielen Ex-Beamten im Ruhestand denke, die jeden Monat 3500.- Euro und mehr nach Thailand überwiesen bekommen,  hätte wir ja schon die geeignete Zielgruppe.

Natürlich ist das nichts für Geizige
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 14. Oktober 2019, 18:24:30
@crazyggreg44   nun verschrecke ich dich einmal

2.offenbar werden Extensions based on Retirement , die aus einem Non-Imm-O/A hervorgehen in die KV-pflicht einbezogen, siehe thaivisa, Nongkhai Immigration.    Ein Neuseelaender hatte nachgefragt.

vg
peter1


@peter, wie liest sich das?  - widersprüchlich zu Deinem Schreibe in einem anderen Forum - wo Du par tout bestreitest, dass Extensions based on Retirement, selbst wenn sie aus einem Non-Imm-O/A heraus beantragt wurden, keinerlei KV-Pflicht nach sich ziehen?

Zur Erinnerung, Du hast dort heute geschrieben: "" ""extension resultierend aus non-oa sind von der kvpflicht ausgenommen, quelle chaengwattana immigration "" ""

Deine tolle Quelle in Ehren, aber:

Die zwei bekannt gewordenen Fälle in Nong Khai und in Chiang Mai sprechen eine andere Sprache! Sie wurden aufgefordert, eine Thai akkreditierte KV beizubringen

Hast Du eine Erklärung dafür?

Das übliche?  Alles wieder nur persönliche Auslegungssache einzelner Beamter`?

Und wenn . . . . wie wehrt man sich dagegen ?
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 15. Oktober 2019, 09:33:13
da @peter noch nicht geantwortet hat, möchte ich mal die Nachrichten auf den neuesten Stand bringen.

Hier:

das ist das AKTUELLSTE  zu der KV-Pflicht für O/A Antragsteller

UND:  zu den Non-Imm-O/A Antragstellern auf eine Extension of Stay Based on Retirement
auf einer thailändischen Immigration

crazygreg44: ich habe keine Zweifel dass dies nicht stimmt!   Die Vorgänge zeigen es, mittlerweile wurden viele, die ihre Extension verlängern wollten, aufgefordert eine thailändische KV nachzuweisen. Die Zahl derer die sich an den Thai Visa Advice gewendet haben, steigt

Also hier klärendes:  erst geht es um die Antwort auf eine Anfrage:

‎David Bankes-Milner‎ an Thai visa advice

TRYING VERY HARD TO EARN 2019 "IDIOT OF THE YEAR" AWARD!

This enquiry is prompted by the new Medical Insurance requirement. I am 69 years old and live in Thailand.
How do I know whether I have an "O", "O-A" or "O-X" Non-Immigration Visa? I have been happily renewing at Chaeng Wattana what I simply thought was called a Retirement Visa every year since 2010.

I attach the stamps from my passport together with a screen capture from a visa descriptive page from the UK Thai Embassy.
Thanking you in advance.

ANTWORT:
FB Gruppe Visa advice: James Miller:

You will have to LOOK at your FIRST original entry into Thailand for retirement purpose. IF it was using an O-A Visa then extended yearly

... you will have to meet the new health insurance requirements. If not with an O-A ...you are NOT required to have health insurance.

Sie müssen im Reisepass (bzw im alten) Ihren ERSTEN ursprünglichen Eintritt in Thailand für den Ruhestand suchen. Wenn ein O-A-Visum
verwendet wurde und  dieses jährlich verlängert wird, müssen Sie die neuen Anforderungen der Krankenversicherung erfüllen.
Wenn nicht mit einem O-A ... müssen Sie NICHT krankenversichert sein.

James Miller
Moderator
Fellow Members.
PLEASE USE THIS POST FOR ALL QUESTIONS AND YOUR POSTINGS ABOUT NEW HEALTH INSURANCE
REQUIREMENTS FOR O-A Visas.

****IF you have an O visa with annual Extension of Stay...for retirement... it DOES NOT AFFECT YOU.

****IF you have an O-A with which you entered Thailand on for retirement...
and want to Extend it INSIDE THAILAND for an added year in Thailand...YOU NEED TO MEET the NEW REQUIREMENTS

****You can return to your home country and make a new O-A visa application every two years...and must meet the health insurance
requirement by either providing proof of health insurance using the an approved form OR by purchasing a plan approved by Thailand.

**** Or you can begin the retirement process over again by obtaining an O Visa ...converting it to an annual Extension of Stay by
meeting the financial requirements for it inside Thailand.

****And as there are 70+ Thai Immigration offices ...
PLEASE Ask your local office for their requirements.
Thank you.

Thai Immigration has posted the NEW HEALTH INSURANCE REQUIREMENTS for the O-A Visa.

The O-A Visa is ONLY available in your HOME COUNTRY.....NOT available in Thailand.

This does NOT APPLY to those on Age 50+ Extension of Stay for retirement.

Nor does it apply to those who obtain a Non O Visa as step to conversion from an entry visa or status you may have.
https://www.immigration.go.th/read…

UPDATE..Thursday October 10th
Though not yet seen on Thai Embassy Websites in home countries, I have found this NEW FORM...I share it with you for whatever its worth....
We are watching foreign Thai Embassy websites ...yet no changes seen.

But if you do have health insurance which covers you in Thailand as well as home country it appears it will meet the requirement.
A form for this health insurance certificate of coverage does appear on the Thai website which does now sell the O-X health insurance
...with O-A now added.

See the new Overseas Health Insurance Certificate here....
http://longstay.tgia.org/document/overseas_insurance_certificate.pdf

Kolleginnen und Kollegen.

BITTE BENUTZEN SIE DIESEN BEITRAG FÜR ALLE FRAGEN UND IHRE ANGABEN ZU DEN NEUEN
GESUNDHEITSVERSICHERUNGSANFORDERUNGEN FÜR O-A-Visa.

**** WENN Sie ein O-Visum mit jährlicher Aufenthaltsverlängerung haben ... für den Ruhestand ... BEEINTRÄCHTIGT ES SIE NICHT.

**** WENN du ein O-A hast, mit dem du in Thailand in den Ruhestand gegangen bist ...
und möchten es INSIDE THAILAND um ein weiteres Jahr in Thailand verlängern ... SIE MÜSSEN DIE NEUEN ANFORDERUNGEN ERFÜLLEN

**** Sie können in Ihr Heimatland zurückkehren und alle zwei Jahre ein neues OA-Visum beantragen ... und müssen die Anforderungen
der Krankenversicherung erfüllen, indem Sie entweder einen Krankenversicherungsnachweis mit einem genehmigten Formular
vorlegen ODER einen von genehmigten Plan erwerben Thailand.

**** Oder Sie können den Ruhestandsprozess erneut beginnen, indem Sie ein O-Visum beantragen ... und es in eine jährliche
Verlängerung des Aufenthalts umwandeln, indem Sie die finanziellen Voraussetzungen dafür in Thailand erfüllen.

**** Und da es über 70 thailändische Einwanderungsbehörden gibt ...
BITTE erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Niederlassung nach deren Anforderungen.
Danke.

Thai Immigration hat die NEUEN KRANKENVERSICHERUNGSANFORDERUNGEN für das O-A-Visum veröffentlicht.
Das O-A-Visum ist NUR in Ihrem Heimatland erhältlich   NICHT in Thailand erhältlich.
Dies gilt NICHT für Personen ab 50 Jahren, die ihren Aufenthalt für den Ruhestand verlängern.
Dies gilt auch nicht für Personen, die ein Non-O-Visum als Schritt zur Umstellung von einem Einreisevisum oder Status
erhalten, den Sie möglicherweise haben.
https://www.immigration.go.th/content/not_found
https://www.immigration.go.th/read…

UPDATE .. Donnerstag 10. Oktober
Obwohl ich noch nicht auf den Webseiten der thailändischen Botschaft in den Heimatländern gesehen habe, habe ich dieses
NEUE FORMULAR gefunden ... Ich teile es mit Ihnen für was auch immer es wert ist ...
Wir schauen uns die Webseiten der thailändischen Botschaft an.
Wenn Sie jedoch eine Krankenversicherung haben, die Sie sowohl in Thailand als auch in Ihrem Heimatland abdeckt, wird diese
anscheinend die Anforderungen erfüllen.
Ein Formular für diese Krankenversicherungsbescheinigung wird auf der thailändischen Website veröffentlicht, auf der jetzt die
O-X-Krankenversicherung verkauft wird. O-A wurde hinzugefügt.
Sehen Sie hier den neuen Krankenversicherungsschein für Übersee ...

http://longstay.tgia.org/document/overseas_insurance_certificate.pdf



Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: karl am 15. Oktober 2019, 10:27:52
um es jetzt noch komplizierter zu machen:
Ursprung war im Jahr 2008 das Non - O
beim Neuen Pass haben die das Non-O übertragen und daneben den VISA-CLASS  Non -RE eingetragen !
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 15. Oktober 2019, 10:38:53
Tja , da hab ich gleich mal bei mir nachgeschaut ... bin mit einem Non O ( multiple ) eingereist und dies wurde

beim neuen Pass original als NON O auch so bestätigt und durch ein handschriftliches OM ergänzt !
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 15. Oktober 2019, 11:03:45
um es jetzt noch komplizierter zu machen:
Ursprung war im Jahr 2008 das Non - O
beim Neuen Pass haben die das Non-O übertragen und daneben den VISA-CLASS  Non -RE eingetragen !

Non RE -  damit gemeint ist ein Re-Entry mit einem Non-Imm Visaclass

Du bist am 4. Juli 2017 eingereist und bekamst nur Aufenthalt bis zum 16. August 2017. Das muss das Datum sein zu dem Deine Extension of Stay ausläuft, richtig ?

Der Engländer suchte verzweifelt in seinen Extension-Stempeln nach der Visaklasse. Aber dort war er nicht fündig geworden. Du kannst in der Tat am Extension-Stempel nichts entdecken. Steht nur im ursprünglichen Visum

Der daneben stehende Stempel bezeichnet Dein Visum von 2008 eindeutig als Non-Imm-O
Titel: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Helli am 15. Oktober 2019, 16:01:43
Nur mal so nebenbei erwähnt:
Ich küsse meiner Gemahlsgattin die Füße, dass sie mit mir doch lieber die meiste Zeit des Jahres in DE leben will. Wenn ich diesen ganzen Kram mit Immi, Visas und Zwangs-KV lese, wird mir klar, was mir erspart geblieben ist. Ich beneide Euch wirklich nicht!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: tom_bkk am 15. Oktober 2019, 20:56:07
@Helli

geht mir auch so. Da ich aber eh noch ein paar Jahre arbeiten soll, hat sich das Thema derweil eh erledigt. Was danach kommt wird sich zeigen, ich glaube aber - das mir auch später so 4-6 Monat am Stück in TH reichen werden. Für die Jahresvisa wird das KV aber trotzdem sein müssen.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 15. Oktober 2019, 22:32:09
Ich denke und hoffe das ganze "Furz-Konstrukt" dieser "Pflicht-Versicherung"
fuer Inhaber von "NON OA" geht demnaechst "in die Luft"....erledigt sich.

Denn....wenn ich diese KALKULATION von LEISTUNG und PRAEMIEN angucke,
frage ich mich, wie soll das fuer diese THAI-Versicherungen "aufgehen" bei :


Meine "Milch-Rechnung"...…

zB. ein 60-jaehriger :

- zahlt 20'000 Baht Jahres-Praemie
- Leistung der KV = 400'000 Baht....aber pro "Schadenfall", nicht pro Jahr

Nehmen wir mal an "Otto" muss 2x im  Jahr in das Spital und beide male  uebersteigen
die Kosten die 400'000er Marke.

Also stehen 20'000 EINGANG an die KV den 800'000 Kosten der Behandlung gegenueber.  ;]

Es braucht also 40 Farang-Praemien-Zahler die einzahlen und in diesem Jahr
nicht KRANK werden duerfen…. ;]
Da sind die Verwaltungs-Kosten, Profit der Gesellschaft und andere Kosten noch nicht dabei.


Von wegen KRANK....wie ist in diesen KONSTRUKT der Versicherungsnehmer = NON-OA-Farang
den bei UNFALL versichert ?


Sinnigerweise hat ja die "Prayuth-Regierung" die THAI-Spitaeler erst kuerzlich
"aufgefordert", nun die hoeheren "Spital-Preise"fuer FARANG anzuwenden....
   ;)

Keiner soll denken dass die THAI's die hohen Schaeden der ALTEN und KRANKEN Farangs
grosszuegig "quersubventioniert"....

Das wird sich noch lustig und ein HOEHE-PUNKT im laufenden TREND, den hier LEBENDEN
Farang die FREUDE und LUST am schoenen Thailand zu versauern, zu verleiden....

Wenn bisher hier das Motto war : "Die sind so"

So meine ich : "Denn sie wissen nicht was sie tun" 

Trotzdem an Alle :

 C-- [-] C-- [-]



Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Zürcher am 15. Oktober 2019, 22:41:44
@ luklak  [-] C-- ;]

Genau so denke ich auch

ist ein Griff ins weiche aber, Geld kassieren und Leistung verweigern ist ein anderes Thema.

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Philipp am 16. Oktober 2019, 06:29:08


zB. ein 60-jaehriger :

- zahlt 20'000 Baht Jahres-Praemie



Wie heißt diese Versicherung mit dem geringen Jahrebeitrag ?

Bei meinem groben Überblick hab ich da nichts unter 50.000 gefunden ab 60 Jahre.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: jock am 16. Oktober 2019, 07:13:48
Wenn es eine "Krankenversicherung" um 20.000 THB Jahrespraemie gibt,die die
Immigration anerkennt,bezeichne ich sie nicht als Krankenversicherung sondern
als Ticket fuer den Aufenthalt.

Aber auch eine thailaendische Krankenversicherung mit dem entsprechenden
Tarifen,eines 60 - 70 jaehrigen angemessen,ist wahrscheinlich nicht als um-
fassende Vorsorge im Krankheitsfall zu betrachten.

In der Altersklasse,wo sich normalerweise Farangs in Thailand befinden,ist es
normal,dass die Pumpe keine volle Leistung mehr hat,dass Diabetes eine taeg-
liche Tablattenzufuhr noetig hat,der Cholesterinspiegel erschreckend hoch ist,der
Bewegungsapparat Sand im Getriebe hat und das Roengtenbild der Lunge lange
herbstliche Schatten wirft.

Das weiss nicht nur der zukuenftige Patient,sondern auch der Vertrauensarzt der
thailaendischen Versicherung.

Und flugs sind alle Risken in der Polizze ausgeschlossen und abgedeckt wird ein
einfacher Beinbruch und Nasenbluten.

Im Moment bin ich nicht in der Verlegenheit,mich um eine Krankenversicherung
wegen des Aufenthaltes zu bemuehen,weil Visa - Class "0" eingetragen ist,aber bin
sicher das aendert sich.

Jock

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 16. Oktober 2019, 09:17:45


zB. ein 60-jaehriger :

- zahlt 20'000 Baht Jahres-Praemie



Wie heißt diese Versicherung mit dem geringen Jahrebeitrag ?


Bei meinem groben Überblick hab ich da nichts unter 50.000 gefunden ab 60 Jahre.



Im TIP-Artikel sind 12 der Angebote aufgefuehrt :

http://thailandtip.info/2019/10/11/14-private-versicherungsunternehmen-unterstuetzen-die-krankenversicherung-fuer-auslaender-mit-einem-non-oa-visa/

Hier :

http://longstay.tgia.org/home/companiesoa

Halt jeden LINK anklicken und die Info bis GANZ unten lesen,
da sind meist die TARIFE im ALTER !

ACHTUNG.....auch die LEISTUNGEN lesen.....da findet man etwelche "Einschraenckungen"

Ist einfach nur SCHROTT !
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Schmizzkazze am 16. Oktober 2019, 11:43:27
Das braucht man nicht lesen, das weiß man.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 16. Oktober 2019, 12:08:26
Zitat
Ist einfach nur SCHROTT !

Besser kann man diese Angebote nicht beschreiben !!! {* {* {*
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 16. Oktober 2019, 12:25:13
Von SCHROTT zu "Edel-Schrott" :

Zur schon laenger bekannten "FURZ-IDEE", sprich Angebot an EDEL-Residenten =
10 Jahre Visa (2x 5 Jahre) werden diese "VERunSICHERUNGEN" auch verlangt :

Non – Immigrant Visa "O-X" (10 years)
The listed companies who participate in this scheme.


Hier :

http://longstay.tgia.org/home/companiesox

Letztes Jahr haben wir uns bei der CHONBURI und BANGKOK IMMIGRATION
jeweils vor Ort "schlau" gemacht.

Als wir zum THEMA der Versicherungen unsere Policen von APRIL, GLOBALITY,
BDAE und Co zeigten….mit DECKUNG pro Jahr von +/-  1 Mio. EURO/USD
 =  +/- 30 Mio. Baht....


Haben uns die "Beamten" ausgelacht    :]   und gemeint…."Sowas gibt es doch nicht !"

Thailand 4.0.....Thailand smart....THAILAND wohin fuehrst du uns ?
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: franzi am 16. Oktober 2019, 13:14:32
Hab grad vorhin mit meiner Gattin ueber diese Versicherungspflicht gesprochen und ihr leider sagen muessen, dass mir dieses Regime langsam aufn Hammer geht (wagte dies, weil sie vor ein paar Tagen Aehnliches sagte). Hab mir sogar erlaubt zu behaupten, dass dem von Thaksin leider uebel beratenem Hascherl Yinglalk ein solcher Schwachsinn vielleicht nicht eingefallen waere.
Bei diesen Versicherungsangeboten ist es doch offensichtlich, dass sich Versicherungen einen Spass daraus machen, "uns" mit Zustimmung der "Regierung" zu erpressen, so einen Dreck abzuschliessen. Nix anderes als Erpressung ists naemlich: Entweder schliesst man so eine Drecksversicherung ab, oder man muss das Land verlassen.
Allerdings gibts da noch die Visaservices, Kosten dafuer wurden weiter oben schon angedeutet. Werde so ein Service zwar vermutlich nie in Anspruch nehmen, aber wie heisst ein James Bond Film: Sag niemals nie  {{

fr
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: jock am 16. Oktober 2019, 13:27:39
@franzi

Sag zum Abschied leise Servus !

Kopf hoch,auch in Kambodscha ist es schoen und in Innsbruck noch viel mehr.

Deine Kaetzchen werden dich vermissen,wenn du sie nicht mitnimmst.Kaeme
dein Frauchen auch nach Oesterreich ?

Jock
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: franzi am 16. Oktober 2019, 13:50:38
Kann dich beruhigen, habe NON-A  [-]

fr
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 16. Oktober 2019, 14:20:55
Kann dich beruhigen, habe NON-A  [-]

fr

nur weil's a Tiroler bist, hast noch lange kein Non-A   (Austria!)

Du hast ein Non-O
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: uwelong am 16. Oktober 2019, 15:04:28
Bei mir war das so:

Ich bin immer mit einem Jahresvisum NON O Multiple eingereist. Ausgestellt im Konsulat Hamburg.

Alle 90 Tage Visarun nach Burma!

Dann entschloß ich mich auf EOS (verh.) umzusteigen.

Das zu der Zeit gültige Visum endete Mitte Januar.

Da ich aber im Nov. schon nach D wollte, ging ich zur IMMI um die EOS zu beantragen damit ich mit einem gültigen Visa (EOS) wieder in TH einreise.

Das ging nicht, weil zu früh!

Man riet mir deshalb auf der IMMI, mit einem 3-Monats-Visum wieder zu kommen und 1 Monat später das EOS beantragen.

Das 3-Monats-Visum war dann ein NON O - S (ich vermute mal das „S“ steht für single entry!).

Genauso habe ich es auch durchgezogen.

Ich hoffe, damit auf der sicheren Seite zu sein (noch!)

Nächste EOS im März 20. bis dahin dürfte sich die Sachlage wohl geklärt haben!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 16. Oktober 2019, 16:19:49
Wo ich @uwelong lese, fällt mir ja noch etwas ein, das hier noch gar nicht  geschrieben wurde.


Die Tage des Non-Imm-O Multi Entry für 1 Jahr gehen dem Ende entgegen.

Die Botschaft in London stellt sie bereits nicht mehr aus.

Die Botschaft Berlin und die Konsulate werden dem bald folgen - einfach mal deren Websites im Auge behalten.

Es wird weiterhin geben das Non-Imm-O 90 Tage mit single entry  und das Non-Imm-O/A multi entry für 1 Jahr

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: namtok am 16. Oktober 2019, 16:28:15
Wenn es eine "Krankenversicherung" um 20.000 THB Jahrespraemie gibt,die die
Immigration anerkennt,bezeichne ich sie nicht als Krankenversicherung

ich hatte mal eine fuer 2000 Baht Jahrespraemie , ist aber schon ueber 20 Jahre her (damals noch ein kerngesunder "junger Hupfer").  Das Leistungsspektrum war aber durchaus o.k. und ich waere nie auf die Idee gekommen, sie nicht als "Krankenversicherung" zu bezeichnen denn sonst haette ich sie ja auch nicht freiwillig abgeschlossen.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 16. Oktober 2019, 16:52:18
Wenn es eine "Krankenversicherung" um 20.000 THB Jahrespraemie gibt,die die
Immigration anerkennt,bezeichne ich sie nicht als Krankenversicherung

ich hatte mal eine fuer 2000 Baht Jahrespraemie , ist aber schon ueber 20 Jahre her (damals noch ein kerngesunder "junger Hupfer").  Das Leistungsspektrum war aber durchaus o.k. und ich waere nie auf die Idee gekommen, sie nicht als "Krankenversicherung" zu bezeichnen denn sonst haette ich sie ja auch nicht freiwillig abgeschlossen.

2000 Baht?  Hast die KV auf der Khaosan Road gekauft ?  :P


Im Prinzip nix Neues. Du kannst ja in Deutschland schon für 9.- Euro im Jahr (bei der Hanse Merkur) eine Reisekrankenversicherung für ein Jahr Dauer abschliessen. Sie ist für jede Reise, die Du in diesem Jahr antrittst, für exakt 6 Wochen ab Reiseantritt gültig. So gesehen hättest Du Dir die 2000 Baht sparen können.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: namtok am 17. Oktober 2019, 01:28:35
2000 Baht?  Hast die KV auf der Khaosan Road gekauft ?  :P

Nein, bei der AIA , die hatten damals noch ein weitgehende Monopolstellung in diesem Bereich des thailaendischen  Versicherungswesens. Hab mir die Unterlagen zwar nicht solange aufgehoben aber ich fand's sehr fair vom Preis= Leistungsverhaeltnis.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 17. Oktober 2019, 08:44:23
2000 Baht?  Hast die KV auf der Khaosan Road gekauft ?  :P

Nein, bei der AIA , die hatten damals noch ein
weitgehende Monopolstellung in diesem Bereich des thailaendischen 
Versicherungswesens. Hab mir die Unterlagen zwar nicht solange aufgehoben
aber ich fand's sehr fair vom Preis= Leistungsverhaeltnis.

Mit der AIA am Hauptsitz der Provinz CHONBURI habe ich im
2011 mit denen mal, mit Dolmetscher, "verhandelt".

Meine Frage an das Management :

"Habt ihr fuer uns FARANG ein Angebot dass 100% bei Krankheit und Unfall abdeckt
und zwar in jedem Spital"

AIA :
"Nein"

Ich :
"Wenn ich bei euch versichert bin, gesund eingetreten bin (!), muss in ein Spital zur Behandlung
OP  usw…...uebernehmt ihr die vollen Kosten ?"

AIA :
"Kommt darauf an, welche Krankheit…."

Ich :
"Wie bitte…?"

Ich :
"Ein Vorschlag von mir, macht ein "neues Produkt" dass fuer FARANG interessant ist !"

AIA :
"Sagen sie das unserer Direktion in Bangkok"   ;]

Das ist das PROBLEM in diesem Land.

Ob Banken, Versicherungen, Immigration und andere Behoerden,
gute Ideen oder Vorschlaege oder Loesungen "duerfen" NICHT
"von unten nach oben" getragen...vorgetragen werden.



Gesichts-Verlust


Unten darf nicht - Oben kann es nicht - Resultat : Schrott, Stillstand, Furz-Ideen...

TRAGISCH

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 17. Oktober 2019, 09:41:04
Im Schadenfall mit der APRIL PKV muß auch nicht jeder in Thailand erstellte Negativ Bescheid
Widerspruchslos entgegen genommen werden .

Einige Bekannte , die dort versichert sind haben solche negativ Bescheide zur Kostenübernahme 
erfolgreich durch die Zentrale in Frankreich korrigieren lassen !
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: namtok am 17. Oktober 2019, 12:55:20
"Habt ihr fuer uns FARANG ein Angebot dass 100% bei Krankheit und Unfall abdeckt
und zwar in jedem Spital"


Nun, muss es wirklich "jedes Spital" sein, soweit ich mich erinnere war eine Liste von etwa 20 privaten Vertragskrankenhaeusern mit bekannten Namen dabei. Ein paar Ausschluesse gab es auch z.B. alkoholbedingte irreversible Leberschaeden und ein Skiurlaub in den Alpen waere wohl auch nicht mitversichert gewesen.

Das Kostenproblem im westlichen KV - Wesen kommt ja auch daher, dass ohne Kostenobergrenze alles versichert sein soll und es macht Sinn dass nicht alle Staaten und alle Versicherungen dieser Welt diesen Weg gehen, welcher das Gesundheitswesen nur unnoetig verteuert was mir schon immer gewaltig auf den Zeiger geht.

Schliesslich sollte jeder weitgehend selbst für seine Gesundheit verantwortlich sein, vor allem ältere Privatpatienten werden in D von einem Facharzt zum anderen sinnlos durchrotiert und weitergereicht weil "die Kasse zahlts ja" und jeder will was davon abschöpfen.

Während die Kfz Versicherung Schadensrabatte gewährt je länger man unfallfrei bleibt bringt mir das bei der KV überhaupt nix wenn ich ihr  keine Ausgaben verursache, ganz im Gegenteil es wird trotzdem von Jahr zu Jahr teurer. Meine Frau hält nicht ohne Grund das deutsche Zwangsversicherungsgesundheitswesen für das "bescheuertste auf der Welt" und sie hat damit wohl recht...



Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 17. Oktober 2019, 14:54:16
Ich denke und hoffe das ganze "Furz-Konstrukt" dieser "Pflicht-Versicherung"
fuer Inhaber von "NON OA" geht demnaechst "in die Luft"....erledigt sich.

Denn....wenn ich diese KALKULATION von LEISTUNG und PRAEMIEN angucke,
frage ich mich, wie soll das fuer diese THAI-Versicherungen "aufgehen" bei :



Sinnigerweise hat ja die "Prayuth-Regierung" die THAI-Spitaeler erst kuerzlich
"aufgefordert", nun die hoeheren "Spital-Preise"fuer FARANG anzuwenden....
   ;)

Keiner soll denken dass die THAI's die hohen Schaeden der ALTEN und KRANKEN Farangs
grosszuegig "quersubventioniert"..


Heute anderswo gelesen :

Die staatlichen Spitaeler in PHUKET wurden von der "Regierung/Ministerium" angwiesen,
die "Preis-Staffelei" nun anzuwenden :

1. Stufe : Thai-Buerger
2. Stufe : Laoten, Cambodschaner, Burmesen
3. Stufe : Farang mit "Aufenthalts-Status"
4. Stufe : Touristen (Kurz-Urlauber)

Macht sich gut in der "TOURISTEN-Werbung" : Ein Tourist ist 4.klassig  ;]

Wenn man nun davon ausgeht dass bei der Kalkulation der "Visa-Versicherung"
die bis anhin "normalen Spital-Tarife" zu Grunde lagen….in der PRAXIS aber den
Thai-Versicherungen die nun hoeheren Preise "verrechnet" werden....dann gehen
die Praemien hoch...
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 17. Oktober 2019, 14:59:59
"Habt ihr fuer uns FARANG ein Angebot dass 100% bei Krankheit und Unfall abdeckt
und zwar in jedem Spital"


Nun, muss es wirklich "jedes Spital" sein, soweit ich mich erinnere war
eine Liste von etwa 20 privaten Vertragskrankenhaeusern mit bekannten Namen dabei.




"Vertrags-Krankenhaeuser"

Das kommt noch dazu, du wirst krank oder hast einen Unfall, wohnst in der Provinz X
und musst in das Spital in der Provinz Y.

Deine Angehoerigen werden es dir danken dass du 50 Km oder mehr von Zuhause "liegst".
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 17. Oktober 2019, 15:10:16
50% FARANG-Zuschlag im "Army Hospital Queen Sirikit Hospital"
in Satthahip….

Anschlag in "pink" an der Wand an diversen Orten im Spital.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: namtok am 18. Oktober 2019, 01:44:21
... schon seit ein paar Jahren, ich glaube seit 2015
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Kern am 18. Oktober 2019, 05:37:30
Das Kostenproblem im westlichen KV - Wesen kommt ja auch daher, dass ohne Kostenobergrenze alles versichert sein soll und es macht Sinn dass nicht alle Staaten und alle Versicherungen dieser Welt diesen Weg gehen, welcher das Gesundheitswesen nur unnoetig verteuert was mir schon immer gewaltig auf den Zeiger geht.
...
Während die Kfz Versicherung Schadensrabatte gewährt je länger man unfallfrei bleibt bringt mir das bei der KV überhaupt nix wenn ich ihr  keine Ausgaben verursache, ganz im Gegenteil es wird trotzdem von Jahr zu Jahr teurer. Meine Frau hält nicht ohne Grund das deutsche Zwangsversicherungsgesundheitswesen für das "bescheuertste auf der Welt" und sie hat damit wohl recht...


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Titel: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Helli am 18. Oktober 2019, 16:56:22
Das Kostenproblem im westlichen KV - Wesen kommt ja auch daher, dass ohne Kostenobergrenze alles versichert sein soll und es macht Sinn dass nicht alle Staaten und alle Versicherungen dieser Welt diesen Weg gehen, welcher das Gesundheitswesen nur unnoetig verteuert was mir schon immer gewaltig auf den Zeiger geht.
...
Während die Kfz Versicherung Schadensrabatte gewährt je länger man unfallfrei bleibt bringt mir das bei der KV überhaupt nix wenn ich ihr  keine Ausgaben verursache, ganz im Gegenteil es wird trotzdem von Jahr zu Jahr teurer. Meine Frau hält nicht ohne Grund das deutsche Zwangsversicherungsgesundheitswesen für das "bescheuertste auf der Welt" und sie hat damit wohl recht...


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Sehe ich selbst nicht so! Die GKV ist grundsätzlich ein Solidarsystem, also von allen Mitgliedern nach "Leistungsfähigkeit" getragen! Über die oft negative politische Einflußnahme müssen wir nicht diskutieren und über die zum Teil sogar kriminellen Möglichkeiten, die die Politik bezüglich der Geldgier der Pharma- und Gesundheitsindustrie lässt, auch nicht!
Auch ist es nach meiner Meinung nicht ok, dass die Politik -wie bei den Renten- die "Besserverdienenden" aus den Solidarsystemen rauslässt!

Nicht jedes gesundheitliche Problem ist selbstverschuldet und es kann nicht sein, dass eine mögliche Gesundung oder sogar ein Weiterleben vom Geldbeutel abhängen soll!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Schmizzkazze am 18. Oktober 2019, 19:41:52
Genau so!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: namtok am 21. Oktober 2019, 01:59:59

Sehe ich selbst nicht so! Die GKV ist grundsätzlich ein Solidarsystem, also von allen Mitgliedern nach "Leistungsfähigkeit" getragen!

In meinem Fall zahlen wir (privatversichert) aber in kein gegenseitiges Solidarsystem ein sondern maximieren mehr oder weniger unfreiwillig (Krankenversicherungspflicht) die Profite eines französischen Konzerns mit 3 Buchstaben (beginnt und endet mit A)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: asien-karl am 21. Oktober 2019, 05:41:41
Ein System aufgebaut auf die Solidarität der Leistungsträger funktioniert nur solange es Überfluss gibt!

Anmerkung dazu: Selbst Karl Marks wusste das und sprach daher von Arbeitszwang und Enteignung, exzipiert auch der Enteignung von Flüchtlingen!  ;D
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 21. Oktober 2019, 07:47:38
Ein System aufgebaut auf die Solidarität der Leistungsträger funktioniert nur solange es Überfluss gibt!

Anmerkung dazu: Selbst Karl Marks wusste das und sprach daher von Arbeitszwang und Enteignung, exzipiert auch der Enteignung von Flüchtlingen!  ;D


Auch ich pflichte @Helli vollkommen bei.

Ich bin froh in dem Solidarsystem GKV untergekommen zu sein, habe ich ja bereits einige Krankenhausaufenthalte hinter mir und aufwändige Behandlungen. So gesehen waren die Summen an Beiträgen die ich im Laufe meiner Arbeitsjahre eingezahlt habe, gut angelegt. Ich stellte mir vor, solche Behandlungen müsste ich in Thailand aus eigener Tasche leisten, weil es keine Versicherungsleistungen mehr sind, da zu hoch. Da lobe ich mir das deutsche Gesundheits- und Versicherungssystem.

Kein Solidarsystem sind die PKV . . in die man in jungen Jahren zwar weniger einzahlt als ein GKV'ler, sich der Spieß aber im Alter umdreht und die Beträge der PKV horrend hoch werden, bis man sie dann im Rentenalter nicht mehr bedienen kann und die Bedingungen zurück stutzen muss. In Deutschland gibt es ja schon viele ältere Menschen, die nicht mehr wissen, wie sie die PKV Beiträge jeden Monat aufbringen sollen, weil sie früh unterlassen hatten, nachzurechnen.

Dass Beamte die Versicherungspflicht ignorieren dürfen und später als Pensionisten ungleich bessere Bedingungen vorfinden, ist gelinde gesagt Beschiss am Steuer-, Renten- und Versicherungszwangszahler.

Im Hinblick darauf finde ich es Verrat an Solidarität an den GKV'lern, den PKV'lern bis zum Alter von 55 Jahren zu erlauben, sich zurück unter die Fittiche der GKV zu begeben.  Das dürfte erst gar nicht sein. Erst viel Geld sparen, um dann den GKV Füllkorb in Anspruch zu nehmen, war eigentlich nicht im Sinn der Gesetzgeber.

Was die Thais sich nun ausgedacht haben, stellt sämtliche Expats die sich mit einem Non-Imm-O/A oder mit einer Extension aus einem Non-Imm-O/A heraus (Ausnahme: auf Basis verheiratet) in Thailand aufhalten, gleich.   Diejenigen, deren deutsche PKV "eigentlich" auch die Behandlung in Thailand trägt, finden sich nun auf der Seite der Nicht-Versicherten wieder. Alle diese Rentner/Langzeitaufenthaltler werden nun gezwungen, ab dem 2. Jahr des Non-Imm-O/A oder ab der ersten Extension, eine thailändisch akkreditierte KV abzuschliessen, unabhängig davon ob ihre deutsche PKV in Thailand gültig ist oder nicht.

Das ist echte Gleichbehandlung, das schreibe ich mal ganz ohne Ironie ! Ob das nun logisch ist oder nicht, lasse ich mal dahin gestellt.

Zu diesem Thema und nach Lesen etlicher widersprüchlicher oder falsch verstandener Beiträge in diesem und anderen Thailandforen, weise ich noch einmal darauf hin, dass ein Bestätigungsschreiben einer deutschen PKV von der Immigration innerhalb Thailands NICHT und niemals, in keiner Form, auch nicht übersetzt und beglaubigt, akzeptiert wird. Das weiter vorne abgebildete, im Internet zum Download verfügbare Formular, gilt ausschliesslich zur Vorlage bei der Beantragung eines Non-Imm-O/A auf Botschaft und Konsulat in Deutschland und NUR im ersten Jahr des Non-Imm-O/A.  Nach Ablauf des ersten Jahres dieses Visums MUSS der Langzeitaufenthaltler sich um eine thailändische PKV bemühen. @Helli wird wissen auf wen ich mich beziehe, er nennt sich @socrates und ist member in einem anderen Forum und hampelt gerade mit seiner deutschen PKV herum und ist der Meinung die thailändische Immigration MÜSSTE ihm gehorchen(!!)



Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Schmizzkazze am 21. Oktober 2019, 08:26:13
CG, wenn es so ist, dass du mit dem Beglaubigungsschreiben usw. recht hast, dann ist ja auch nix verloren. Die PKV kann er ja weiter nutzen, ABER er muss halt noch eine thailändische KV dazu kaufen. Einfach die billigste, die die Kriterien erfüllt, und fertig. Alles was diese Versicherung abdeckt, kann er über diese laufen lassen (und so seine "gute" deutsche PKV) "schonen", und alles, was nicht von der Billig-Thai-Versicherung abgedeckt ist, analog über seine deutsche.l
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 21. Oktober 2019, 09:17:51
CG, wenn es so ist, dass du mit dem Beglaubigungsschreiben usw. recht hast, dann ist ja auch nix verloren. Die PKV kann er ja weiter nutzen, ABER er muss halt noch eine thailändische KV dazu kaufen. Einfach die billigste, die die Kriterien erfüllt, und fertig. Alles was diese Versicherung abdeckt, kann er über diese laufen lassen (und so seine "gute" deutsche PKV) "schonen", und alles, was nicht von der Billig-Thai-Versicherung abgedeckt ist, analog über seine deutsche.l

Das mit der doppelten Versicherung klingt gut und richtig.  Kann aber Probleme machen.  Die deutsche Versicherung frägt im Schadensfall immer, ob noch andere Versicherungen nebenher existieren. Das hat dann erheblichen Einfluss auf die Kostenübernahme, das ist nicht so einfach beantwortbar., ich bin kein Versicherungsfachmann.

Dass man die ganzen Jahre über bei einer deutschen KV versichert bleibt, man aber trotzdem eine thailändische ab dem 2. Jahr benötigt, das hat noch Diskussionsbedarf. Fakt ist, ohne thailändische KV keine Extension.

Für Verheiratete bietet sich eine Lösung an. Man geht auf die Immigration oder auf ein Konsulat im Nachbarland.  Dort lässt man sich ein Non-Imm-O auf Basis verheiratet ausstellen. Voraussetzung zu einer Extension of Stay für ein Jahr sind dann die 400,000 THB auf dem thailändischen Konto oder von Botschaft beglaubigter Nachweis von mindestens 40,000 THB im Monat.  Damit lässt sich die KV-Pflicht umgehen, auch wenn man vorher ein Non-Imm-O/A hatte.

Wieso @socrates da überhaupt noch mit seiner PKV herumhampelt, da fasse ich mir an den Kopf. Es liesse sich im Handumdrehen auf diese Weise erledigen.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 21. Oktober 2019, 13:56:17
"Für Verheiratete bietet sich eine Lösung an. Man geht auf die Immigration oder auf ein Konsulat im Nachbarland.  Dort lässt man sich ein Non-Imm-O auf Basis verheiratet ausstellen. Voraussetzung zu einer Extension of Stay für ein Jahr sind dann die 400,000 THB auf dem thailändischen Konto oder von Botschaft beglaubigter Nachweis von mindestens 40,000 THB im Monat.  Damit lässt sich die KV-Pflicht umgehen, auch wenn man vorher ein Non-Imm-O/A hatte"

Dazu möchte ich noch folgendes sagen:

Selbstverständlich kann man als Verheirateter sich die EOS auch aus einem Non-Imm-O/A heraus geben lassen, bevor das Visum ungültig wird. Das ging ja die ganzen Jahre lang sowieso, es war ja auch der eigentliche Sinn des Non-Imm-O/A, es früher oder später in eine EOS umzuwandeln.  Dazu musste man NICHT extra ins Nachbarland, dazu macht man auch keinen "visa run" (das ist etwas völlig anderes!) das lässt sich auf der Immigration machen, solange man die finanziellen Voraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Dokumente beibringt.

Meine Warnung gilt nur denjenigen, die vorhaben kurz vor Ablauf des Non-Imm-O/A eine EOS based on retirement zu beantragen. Einigen bestätigten Berichten zufolge bekommt man sie nach dem 30.Oktober nicht mehr ohne Vorlage einer 1-Jahres thailändischen KV

Anbetrachts dieser Umstände rate ich dennoch den Verheirateten, das Non-Imm-O/A verfallen zu lassen und sich ein Non-Imm-O  Visum zu holen,  bevor eine EOS beantragt wird. Nicht dass es später einigen Immi-Beamten einfällt, auf die thailändische KV zu bestehen bloss weil man seine EOS based on marriage aus dem Non-Imm-O/A gemacht hatte.  Einfach zur eigenen Sicherheit gegen eigenwillige Interpretationen übereifriger Beamter zu Regeln, die nicht in der police order stehen

Sollte man sich auf "seiner" Immigration aber bereits die Zusicherung des o.g. Vorgangs - eine EOS aus dem Non-Imm-O/A heraus - eingeholt haben, dann steht einer EOS ohne thailändische Pflicht KV nichts im Wege.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 21. Oktober 2019, 14:48:12
Zitat
Kein Solidarsystem sind die PKV . . in die man in jungen Jahren zwar weniger einzahlt

@  crazygreg44

nun hier sollte nicht verschwiegen werden , daß schon länger PKV ´ler in Germoney für Ihre Altersrückstellungen

eingezahlt haben . Meine PKV hat in meinem mehr als einem Jahrzehnt hier , auch in meinem Alter die Prämien nur

einmal um verträgliche 6 % erhöht .... und sich nicht wie so manche Thai PKV am Schadensverlauf oder Alter gesund

gestoßen . Wegen meines Alters dagegen gab es bei meiner PKV gar keine Prämien Anpassung !!! Die Gültigkeit sowie

die Weltweit freie Wahl des Arztes ist ebenfalls nicht eingeschränkt


Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 21. Oktober 2019, 14:54:13
(https://scontent.futp1-1.fna.fbcdn.net/v/t1.0-9/11206065_1154475831244684_8269446823097212464_n.jpg?_nc_cat=103&_nc_oc=AQnnWFqlENa0mHjik1da0VXcDjlcUBpjQJS6GWFa6pHrl5gBjOeGvkhd-e9ANhevK1g&_nc_ht=scontent.futp1-1.fna&oh=3ecc7e20218c879d8cad6cf5d00b8fdc&oe=5E65459F)


Zu den Vorschlägen von Greg mit dem verheirateten Non O Visa ... ich bezweifele ernsthaft , daß die

THAI PKV Anordnung dauerhaft auf ein O/ A Visa beschränkt bleiben ... also wird auch hier nur eine

Schonfrist eingekauft ! In Bezug was auf uns alle zurollt bin ich hier für Thailand eher zum Realisten geworden

dagegen überwiegt mein Pessimismus in Sachen was da alles noch in der Heimat so abgehen wird !

Zum Bsp. die SPD Pläne zur Abschaffung der PKV zu Gunsten einer Einheits PKV ! Wie wollen sich denn

dort ältere Menschen , denen ihre Gesundheitsversorgung im Alter am Herzen lag , die wie ich mit Rückstellungs-

Beiträgen für`s Alter einem Versicherungs Prämien Horror Vorsorge getroffen haben mit ihren gesundheitlichen

Risiken ( Vorerkrankungen ) dann klar kommen ??? Noch habe ich die Hoffnung nicht aufgegeben , daß ein Herr

Lauterbach ( SPD ) nie in diese Verantwortung kommt , mir meine Vorsorge zu Nichte zu machen !!!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 21. Oktober 2019, 15:20:30
Zitat
Das mit der doppelten Versicherung klingt gut und richtig.  Kann aber Probleme machen.  Die deutsche Versicherung frägt im Schadensfall immer, ob noch andere Versicherungen nebenher existieren. Das hat dann erheblichen Einfluss auf die Kostenübernahme, das ist nicht so einfach beantwortbar., ich bin kein Versicherungsfachmann.

{* {* {*

Auch ohne Fachmann im Versicherungsrecht voll erkannt , davon kann ich Deutschen PKV`lern wie der GReg nur abraten !
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 21. Oktober 2019, 16:06:58
das mit den "Altersrückstellungen" der PKV liest sich zwar schön

das ist aber nicht die ganze Wahrheit.

Spätestens wenn der PKV'ler unter den Schutzschirm der GKV zurückkehren möchte (was er ja bis zum Alter von 55 Jahren noch machen kann!)  ist nix mehr mit "Altersrückstellungen".  Weder werden diese von der PKV an die GKV ausgehändigt, noch bekommt der Versicherte sie ausbezahlt.

Was mache ich denn als GKV'ler anders als ein Privatversicherter?  Ich zahle meine monatlichen Beiträge und die kannst Du auch "Altersrückstellung" schimpfen . . . . die verwaltet die Kasse für mich stellvertretend. Wenn ich krank werde trägt sie meine Kosten zu fast 100% (wenn man von den mickrigen 10.- Euro pro Tag KKH Zuschuss absieht)

Das eine ist ein Solidarsystem, das andere ist eine profitorientierte Versicherungswirtschaft, bei der jedes noch so kleine Extra auch extra kostet. Ich dagegen als GKV'ler könnte übertrieben sagen: "Hinter mir stehen 36 Milliarden Euro Deckung für einen Krankheitsfall - meine Rückstellung!"  und das wäre noch nicht mal gelogen
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 21. Oktober 2019, 16:12:13

... ich bezweifele ernsthaft , daß die

THAI PKV Anordnung dauerhaft auf ein O/ A Visa beschränkt bleiben ... also wird auch hier nur eine

Schonfrist eingekauft


Doch, das darfst Du ruhig bezweifeln.

Die Thais haben sich nicht von ungefähr auf die relativ grosse Zielgruppe der Expats mit Non-Imm-O/A eingeschossen,  das sind laut Ihren Angaben über 80,000 Personen die das betrifft.

Dagegen scheinen die Zahlen derjenigen mit Non-Imm-O und daraus resultierenden EOS und die Verheirateten, eine kleinere überschaubare Zahl zu sein.

Deswegen kann ich mir gut vorstellen, dass diese auch in Zukunft nicht belangt werden,  zumal ja diejenigen mit EOS based on retirement zum grossen Teil mit 800,000 THB auf dem Thai Konto bewehrt sind, also ihre Krankenhausrechnungen im Ernstfall selbst bezahlen können! Nicht umsonst ist die verlangte Deckung inpatient nur 400,000 THB.  Und das wissen die Thais schliesslich auch!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 21. Oktober 2019, 16:24:07
Zitat
zumal ja diejenigen mit EOS based on retirement zum grossen Teil mit 800,000 THB auf dem Thai Konto bewehrt sind, also ihre Krankenhausrechnungen im Ernstfall selbst bezahlen können!

soweit mir bekannt müßen auch die O/A  EOS die 800 K THB zeigen , somit nicht besonders überzeugendes Argument für mich .

Den 80.000 Farang O/A  betrachte ich als Testlauf ... in einer nicht repräsentativen Umfrage heute Morgen hatten von 6 hier schon länger weilenden D Farangs am Tisch 5 davon ein EOS basierend auf einem NON IMMI O( m)

Wer hat denn hier ein EOS based on NON IMMI O/A ... und von wann ist das ???
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 21. Oktober 2019, 16:27:45

soweit mir bekannt müßen auch die O/A  EOS die 800 K THB zeigen , somit nicht besonders überzeugendes Argument für mich .


nein, müssen sie nicht. 

Dem Antrag zum Non-Imm-O/A Visum auf der Botschaft oder Konsulat müssen 5000.- Euro auf einem deutschen oder thailändischen oder wie auch immer Bankkonto nachgewiesen werden, sonst nichts und keineswegs 800,000 THB !! und auch keine 400,000 THB

Auch die Verlängerung ins zweite Jahr geschieht ohne irgendeinen Finanznachweis!

Nur wenn der Visainhaber den GRUND ändert, also ab sofort eine EOS based on retirement oder married machen möchte, muss er die Finanzvorgaben erfüllen.

Bei einer einfachen Jahresverlängerung des Non-Imm-O/A ins zweite Jahr muss er gar nichts! Da muss er sich höchstens um re-entry permits kümmern, damit bei einer Ausreise und Wiedereinreise das Non-Imm-O/A nicht verfällt.

Ich sagte ja bereits: DAS ist die Zielgruppe, die halten sich über 2 Jahre im Palmenland auf für Lau, die haben alle keine 800,000 oder 400,000 in Thailand liegen, DIE wollen sie an den Eiern packen

aus den gleichen Grund wird demnächst das 1-Jahr Non-Imm-O Multi Entry Visum abgeschafft - auch hier ist kein unnatürlich hoher Finanznachweis notwendig (3000.- Euro auf deutschem Konto)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 21. Oktober 2019, 16:34:04

Wer hat denn hier ein EOS based on NON IMMI O/A ... und von wann ist das ???


wahrscheinlich auch viele, denn wenn 80,000 pro JAHR (!!!) mit einem Non-Imm-O/A nach Thailand kommen,  ist da schon was dran und manche machen dann irgendwann ihre EOS aus diesem Visum heraus, aber der Grossteil geht einfach nur in die Verlängerung ins zweite Jahr und benötigt somit keinen Finanznachweis . . . . . . ein Zwei-Jahre Aufenthalt unter Palmen für LAU !!

Zur Deiner Frage:

Du konntest schon IMMER (also zumindest solange ich nach TH komme, das war 1996)  ausgehend von einem 90-Tage Non-Imm-O, einem 1-Jahr Non-Imm-O M  oder einem 1-Jahr Non-Imm-O/A eine EOS beantragen. Auch im 2. Jahr eines Non-Imm-O/A stand dir der Weg zum Antrag auf ein EOS jederzeit frei

aber wie Du nun selbst siehst:  wer Geld sparen wollte, konnte schon immer ohne Finanznachweis (bis auf die 5000.- Euro in Deutschland) per Non-Imm-O/A Visum über zwei Jahre unter Palmen heraus holen
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Wandat am 21. Oktober 2019, 17:13:05
Dass Beamte die Versicherungspflicht ignorieren dürfen und später als Pensionisten ungleich bessere Bedingungen vorfinden, ist gelinde gesagt Beschiss am Steuer-, Renten- und Versicherungszwangszahler.

Das ist so nicht ganz richtig. Krankheitskosten übernimmt Papa Staat nur zur Hälfte, für die andere Hälfte muss der Beamte selbst aufkommen - oder eine PKV abschließen. Und deren Kosten belaufen sich bei mir auf ca. 12% meines Ruhegehaltes - also wesentlich mehr, als ich als pflichtversicherter Rentner an die AOK zahlen müsste.

Ich weiß allerdings nicht, ob das auf alle Beamte zutrifft. Bei Soldaten z.B. nicht, habe ich gehört.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Rayong am 21. Oktober 2019, 17:24:36
Hier  ???
                                                                         beamtenservice.com/freie-heilfuersorge-bw-bundeswehr-polizei-feuerwehr/                                                                                  (http://beamtenservice.com/freie-heilfuersorge-bw-bundeswehr-polizei-feuerwehr/)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 21. Oktober 2019, 17:37:55

 Und deren Kosten belaufen sich bei mir auf ca. 12% meines Ruhegehaltes - also wesentlich mehr, als ich als pflichtversicherter Rentner an die AOK zahlen müsste.


soll ich jetzt WEINEN ??  Das sind doch paradiesische Zustände für beamtete Ruhegenüssler!

schon gewusst : man muss als Rentner 28,4%   jedes hinzuverdiensten Euro an die GKV (DAK) abführen.  Von 12% (!!!) träumen wir alle !!

ich gönne es ja jedem der seine Lebenszeit für unsere Verwaltungen opferte und echt hart gearbeitet und nicht nur Zigarettenbildchen geklebt hat . . . aber es geht um die Verhältnismässigkeit. Wenn ein Ex-Bundestagsabgeordneter jeden Monat fürs Nichtstun nach ein paar Jahren Mandat 20,000 Euro monatliches Ruhegehalt einstreichen darf, hört bei mir der Sinn für Verhältnismässigkeit auf. Ich würde ihm zweimal im Jahr seine abgewetzten Hosenböden erstatten und das war's
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Wandat am 22. Oktober 2019, 07:31:08

 Und deren Kosten belaufen sich bei mir auf ca. 12% meines Ruhegehaltes - also wesentlich mehr, als ich als pflichtversicherter Rentner an die AOK zahlen müsste.


soll ich jetzt WEINEN ??  Das sind doch paradiesische Zustände für beamtete Ruhegenüssler!

schon gewusst : man muss als Rentner 28,4%   jedes hinzuverdiensten Euro an die GKV (DAK) abführen.  Von 12% (!!!) träumen wir alle !!

ich gönne es ja jedem der seine Lebenszeit für unsere Verwaltungen opferte und echt hart gearbeitet und nicht nur Zigarettenbildchen geklebt hat . . . aber es geht um die Verhältnismässigkeit. Wenn ein Ex-Bundestagsabgeordneter jeden Monat fürs Nichtstun nach ein paar Jahren Mandat 20,000 Euro monatliches Ruhegehalt einstreichen darf, hört bei mir der Sinn für Verhältnismässigkeit auf. Ich würde ihm zweimal im Jahr seine abgewetzten Hosenböden erstatten und das war's

Ich schreibe niemanden vor, ob er weinen soll oder nicht ;)

28,4% kann ich mir nicht vorstellen, allenfalls bei arg konstruierten Einzelfällen. Ich habe auch nichts dergleichen im Netz gefunden.


Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 22. Oktober 2019, 07:44:09


28,4% kann ich mir nicht vorstellen, allenfalls bei arg konstruierten Einzelfällen. Ich habe auch nichts dergleichen im Netz gefunden.


dann rufe bei der DAK an und mache Dich schlau.  Als Rentner bei der GKV wird mir von jedem hinzuverdienten Euro exakt 28,4% abgezogen, egal ob Du dir das jetzt vorstellen kannst oder nicht.

Das ist bei denen gesetzlich festgelegt,  wenn Du das nirgends findest kann ich Dir auch nicht helfen, musst halt richtig googeln lernen, aber das ist Tatsache, ich muss es ja wissen, ich bin bei denen versichert !

Soll ich jetzt schreiben,  da kommt wieder so ein von der Realität abgehobener Ex-Beamter. Keine Ahnung hat er von den Nöten und Leiden der nicht beamteten Bevölkerung, noch dazu bestreitet er davon zu wissen dass mir 28,4% abgezogen wird.  Ist das nicht typisch für diese längst abgehobene Kaste ?

Ich habe wegen dieser Regelung alle meine Immobilien bis auf die Eigengenutzte verkauft, damit ich keine Mieteinnahmen mehr habe . . . . . . der Staat will Steuer darauf und die GKV will ihre 28,4% , da wäre ich schön blöd gewesen weiterhin Mieteinnahmen  zu kassieren, wenn man mir die Hälfte der Mieteinnahmen weg nimmt
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 22. Oktober 2019, 08:28:15
gerade kam der Bericht eines Visa-Antragsstellers in der Botschaft von Sydney herein.

Er hatte mutmasst dass er für den Antrag des Non-Imm-O/A  eine australische PKV nachweisen müsste, es hat sich aber bewahrheitet dass die Regel erst ab dem 31.Oktober gilt und er für den Antrag keine KV nachweisen muss. Also weder für den Antrag aufs Visum noch für die Einreise.

ABER, und jetzt kommt's :

Man hat ihn gleichzeitig darauf aufmerksam gemacht, dass er für jegliche Extension,  die er NACH dem 31.Oktober 2019 macht, eine thailändische KV benötigt.

So.
Lodged my application today in Sydney for Non Immigrant O A multiple entry.

Was not asked for the health insurance and was assured will not be asked for it at entry point though i will need it for any extensions in Thailand after 31/10/2019.

I’ll report back when i pick up the passport and Visa on Friday.

Das Ding läuft und es gibt kein Zurück mehr.  Und im "Visa Advice" wird ihm jetzt erzählt, dass er also zwei Jahre lang keine Extension machen muss. Dabei lese ich die police order ganz anders:   Die ERSTE "extension" braucht er ja für das Visum selbst, um mit dieser Extension ins ZWEITE Jahr zu gehen.  Ich bin also der Meinung dass er nach einem Jahr bei der Verlängerung des Visums, eine thailändische KV nachweisen muss. Seltsamerweise widerspricht mir der Admin.

Wir werden sehen,  das ist alles Wunschdenken
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Kern am 22. Oktober 2019, 13:21:36
Das Ding läuft und es gibt kein Zurück mehr.

 :-)

Im sympathischen Land der unzähligen Luftnummern, vieler Rückzieher, eigener Süppchen und des Egal-Denkens ist das eine witzige Behauptung.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 22. Oktober 2019, 15:37:21
Auch das "laeuft" :

https://www.yumpu.com/xx/document/read/62877456/leserbrief-preise-staatliche-hospitaler-191019

Hoehere oder gar doppelte Preise in Staatlichen Hospitaeler.


"Denn sie wissen nicht was sie tun"   --C
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Wandat am 22. Oktober 2019, 16:27:30


28,4% kann ich mir nicht vorstellen, allenfalls bei arg konstruierten Einzelfällen. Ich habe auch nichts dergleichen im Netz gefunden.


dann rufe bei der DAK an und mache Dich schlau.  Als Rentner bei der GKV wird mir von jedem hinzuverdienten Euro exakt 28,4% abgezogen, egal ob Du dir das jetzt vorstellen kannst oder nicht.

Das ist bei denen gesetzlich festgelegt,  wenn Du das nirgends findest kann ich Dir auch nicht helfen, musst halt richtig googeln lernen, aber das ist Tatsache, ich muss es ja wissen, ich bin bei denen versichert !

Soll ich jetzt schreiben,  da kommt wieder so ein von der Realität abgehobener Ex-Beamter. Keine Ahnung hat er von den Nöten und Leiden der nicht beamteten Bevölkerung, noch dazu bestreitet er davon zu wissen dass mir 28,4% abgezogen wird.  Ist das nicht typisch für diese längst abgehobene Kaste ?

Ich habe wegen dieser Regelung alle meine Immobilien bis auf die Eigengenutzte verkauft, damit ich keine Mieteinnahmen mehr habe . . . . . . der Staat will Steuer darauf und die GKV will ihre 28,4% , da wäre ich schön blöd gewesen weiterhin Mieteinnahmen  zu kassieren, wenn man mir die Hälfte der Mieteinnahmen weg nimmt

Das hättest Du auch sachlich schreiben können, ohne Ausfälle und Unterstellungen.

PLONG!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 22. Oktober 2019, 16:41:49


Das hättest Du auch sachlich schreiben können, ohne Ausfälle und Unterstellungen.

PLONG!

so antworte ich halt, wenn man mir partout nicht glauben will, noch dazu wenn es um Wahres geht.

Es ist ja gleichbedeutend mit dem Vorwurf, man schreibe Fantastereien, und sowas kann ich gar nicht ab!

nichts für ungut !
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Kern am 23. Oktober 2019, 10:13:02
Hallo crazygreg44

Als Rentner bei der GKV wird mir von jedem hinzuverdienten Euro exakt 28,4% abgezogen, egal ob Du dir das jetzt vorstellen kannst oder nicht.

Wie kommst Du denn zu diesem sehr speziellen Prozentsatz? Abzüge "von jedem hinzuverdienten Euro exakt 28,4%"
Solange Du das nicht belegen kannst, gilt für mich:
28,4% kann ich mir nicht vorstellen, allenfalls bei arg konstruierten Einzelfällen.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 23. Oktober 2019, 10:26:03
. .ihr dürft gerne glauben was ihr wollt und nicht glauben was ihr wollt

Kannst ja bei der DAK - meine gesetzliche Krankenversicherung - anrufen und nachfragen.

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %

Ich bin übrigens kein Rentner, sondern freiwillig versichert. Das ist der einzige Fehler der mir weiter oben unterlaufen ist.

Mieteinahmen sind für Rentner nicht kv-pflichtig, sehr wohl aber für freiwillig Versicherte.

Es ist kompliziert!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Kern am 23. Oktober 2019, 11:05:04
Ich bin übrigens kein Rentner, sondern freiwillig versichert. Das ist der einzige Fehler der mir weiter oben unterlaufen ist.

 :D    :D
Der war gut!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: kiauwan am 23. Oktober 2019, 11:29:53
Die doppelten Preise  fuer Auslaender in staatlichen Hospitaelern sind dazu da das man die Pflichversicherung bei Auslaendern auch besser nutzen kann.

Man tut eben alles um die Zahl der Dauergaeste zu verringern bzw das nur die die Geld haben uebrig bleiben.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: asien-karl am 23. Oktober 2019, 11:39:04
Verstehe die ganze Aufregung bis dato eh nicht.
Eigentlich dürfen sich nur die Aufregung die jetzt den Nachteil haben mit ihrer bisherigen Versicherung! Alle die bis dato kein Versicherung hatten, haben eigentlich den Mund zu halten.  :}
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 23. Oktober 2019, 11:58:10
Alle die bis dato kein Versicherung hatten, haben eigentlich den Mund zu halten.  :}

Sehe ich ein bisschen differenzierter!
Wenn ich genug Eigenkapital habe, brauche ich keine Versicherung, um nur ein Beispiel zu nennen, dann bin ich im Ereignisfall Selbstzahler.

Dieser leicht durchschaubare Zwang, um die thailändische Versicherungslobby zu befriedigen, kotzt mich an, überhaupt wenn ich Prämien
und Leistung mit meiner Versicherung vergleiche!  {/

Du kannst ziemlich sicher sein - und das wissen diese A...löcher ganz genau, dass Expats, die Frau, Haus, evtl. Kinder hier haben, alle Hebel
in Bewegung setzen werden, um die Bedingungen für eine EoS zu erreichen.

Falls das noch keiner durchschaut hat: "non immigrant o/a"-Inhaber angeblich 80.000, der Grossteil davon wahrscheinlich Ü60 oder knapp davor.
Bei einer Jahresprämie der verbindlichen Versicherung von ca. 60.000 in dieser Altersgruppe sprechen wir von einem

JÄHRLICHEN VOLUMEN von 4,8 MILLIARDEN Baht an Einnahmen, die vorher als Devisen eingeführt werden...





Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 23. Oktober 2019, 12:47:02
Zitat
Dieser leicht durchschaubare Zwang, um die thailändische Versicherungslobby zu befriedigen, kotzt mich an, überhaupt wenn ich Prämien ..und Leistung mit meiner Versicherung vergleiche! 

Meine PKV hat es abgelehnt das Versicherungspamphlet mit den 3 Direktoren auszufuellen , hat mir stattdessen ein unterschriebenes
Schreiben in englisher Sprache zukommen lassen , indem bestaetigt wird , dass meine PKV weit oberhalb der geforderten Leistung im ambulanten , Zahnmedizinischen & stationaeren Bereich meine med. Auslagen in Thailand voll uebernimmt !

Auch der bisherige Umsatz mit dem BPH & Bungrumrad in Hoehe von 20 Mio. THB laesst sich belegen oder ueber meine Kunden Nummer bei den beiden Haeusern abfragen.

Ich werde den Teufel tun , mir neben einer Top PKV hier noch eine Alibi Thai PKV zuzulegen !!!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: asien-karl am 23. Oktober 2019, 13:20:05
Sehe ich ein bisschen differenzierter!
Wenn ich genug Eigenkapital habe, brauche ich keine Versicherung, um nur ein Beispiel zu nennen, dann bin ich im Ereignisfall Selbstzahler.

Der Staat macht die Spielregeln!
Wenn jener sagt er erwartet eine Versicherung, dann ist das nicht das selber wie Kapital! Das magst du anders sehen, aber es bleibt dabei das es nicht gleichwertig ist!

Wie hier schonmal geschrieben ist dies eine art Zwangssolidarisierung zu lasten jener die vorher sich abgesichert hatten, da sei jetzt mal dahingestellt wie sie das gemacht haben!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 23. Oktober 2019, 13:27:54
Wie hier schonmal geschrieben ist dies eine art Zwangssolidarisierung zu lasten jener die vorher sich abgesichert hatten, da sei jetzt mal dahingestellt wie sie das gemacht haben!

Auch dies sehe ich anders, siehe meinem vorherigen Beitrag, da geht es um Abzocke...

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: asien-karl am 23. Oktober 2019, 13:42:56
Ein gewisser Anteil (Sagen wir mal20%) an abzocke ist schon dabei, fällt aber unter die sind so.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 23. Oktober 2019, 13:47:58
nur ein Beispiel

wenn es mich beträfe . . ich halte mich ein halbes Jahr in Thailand auf und habe mir dafür seit 15 Jahren jedes Jahr wiederkehrend eine EOS based on retirement geholt, mit den geforderten 800,000 THB auf einem Thai-Bankkonto, der Bequemlichkeit halber und weil ich auch gerne noch weitere 2 Monate in der Gegend bin.

Seit erst drei Jahren hole ich mir jedes Jahr für die 6 Monate eine deutsche Auslands-Langzeit KV.  Die Prämie belief sich dieses Jahr auf 248.- Euro.

Ich würde den Teufel tun, mir eine Zwangs-thailändische PKV aufhalsen zu lassen, falls das tatsächlich mal Gegenstand einer gesetzlichen Regelung betreffend alle aus einem Non-Imm-O  entstandenen EOS based on retirement werden sollte.

Ohne mich.

Dann würde ich meine EOS based on retirement (auf deutsch "Rentnervisum") einfach verfallen lassen und die 800,000 THB vom Konto abziehen! Vielen Dank dafür, Thailand.  Nase gedreht ! Endlich kann ich dann diese Summe ausgeben !

Und mir statt dessen jedes Jahr auf dem Konsulat Frankfurt ein Multi Entry Touristvisum abholen. Was hält mich davon ab? 

Und selbst wenn Touristen irgendwann in der Zukunft für ein METV eine KV nachweisen müssten -  das wird dann wohl schwerlich eine erzwungene thailändische Versicherung sein; bei der Vielzahl der zig-mal besser ausgestatteten, unlimitiert haftenden ausländischen Langzeit-Aufenthalts KV's

Ich selbst sehe den Ereignissen entspannt entgegen.

Ich kann aber diejenigen verstehen, die nun im Alter von 60+  und ihren wiederkehrenden Non-Imm-O/A Visa aus heiterem Himmel heraus zur Pflichtversicherung gezwungen werden. Bei vielen war ja die monatliche Rechnung schon eh knapp an der Kante zum Machbaren. Diesen bleibt dann nur die Koffer packen.

Cambodia ist für mich keine Lösung.  Die Infrastruktur hinkt meilenweit hinter der Thailands her, die Chinesen besetzen nach und nach das Land und verteuern Miete und Aufenthalt
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lupo2002 am 23. Oktober 2019, 21:10:37
Ich kann aber diejenigen verstehen, die nun im Alter von 60+  und ihren wiederkehrenden Non-Imm-O/A Visa aus heiterem Himmel heraus zur Pflichtversicherung gezwungen werden. Bei vielen war ja die monatliche Rechnung schon eh knapp an der Kante zum Machbaren. Diesen bleibt dann nur die Koffer packen.


Der Personenkreis Non O-A nicht verheiratet mit Thailänderin, kann ohne weiteres auf ein anderes Land ausweichen, voraus gesetzt man hat hier keine Immobilie erworben, dann könnte es schwierig werden.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 23. Oktober 2019, 21:49:20

Der Personenkreis Non O-A nicht verheiratet mit Thailänderin, kann ohne weiteres auf ein anderes Land ausweichen, voraus gesetzt man hat hier keine Immobilie erworben, dann könnte es schwierig werden.

Eine Immobilie ist kein Problem, dann verkauft man die Immobilie eben ganz günstig, dann findet man auch einen Käufer und man ist sie los . . .

sie könnten natürlich auch allesamt  (auf der Immi oder im Nachbarland) auf ein Non-Imm-O wechseln wenn über 50 Jahre alt den Finanznachweis erbringen und sich eine EOS based on retirement holen . . . damit wären sie die KV Pflicht erstmal los.

Aber wie bereits geschrieben handelt es sich vorwiegend um Personen, welche eben keine 800,000 THB Vermögen mal eben herum liegen haben sondern sich mit schmalem Einkommen Monat für Monat durch ihre Existenz hangeln. Die meisten haben auch keine Condos erworben sondern wohnen günstig zur Miete

Denn aus welchem Grund sonst hätten sie alle das Non-Imm-O/A gewählt für ihren Langzeitaufenthalt ? Antwort: weil der Finanznachweis die ganzen Jahre über noch relativ leicht zu erbringen war (5000.- Euro)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Don Patthana am 23. Oktober 2019, 21:53:41

Der Personenkreis Non O-A nicht verheiratet mit Thailänderin, kann ohne weiteres auf ein anderes Land ausweichen, voraus gesetzt man hat hier keine Immobilie erworben, dann könnte es schwierig werden.


Jeder kann ausweichen- ob mit oder ohne Immobilie, die eh nicht dem Falang gehört ,(ausgenommen Condo)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lupo2002 am 23. Oktober 2019, 22:32:11
Angenommen ein Ehepaar Deutsch / Deutsch mit Condo in THA, im Alter um die 70 Jahre, Non O/A mit internationaler KV, sollen nun zusätzlich zur bestehenden KV eine thailändische KV zum Preis für beide von ca 160.000,00 THB abschliessen, da frage ich mich doch was in den Köpfen der thailändischen Behörden vorgeht.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 23. Oktober 2019, 22:47:34
Angenommen ein Ehepaar Deutsch / Deutsch mit Condo in THA, im Alter um die 70 Jahre, Non O/A mit internationaler KV, sollen nun zusätzlich zur bestehenden KV eine thailändische KV zum Preis für beide von ca 160.000,00 THB abschliessen, da frage ich mich doch was in den Köpfen der thailändischen Behörden vorgeht.

dann muss halt nur einer der beiden eine EOS based on retirement machen, aus einem Non-Imm-O heraus, mit 800,000 auf der Bank.  Der Ehepartner kann auf der EOS des anderen mit drauf sein (piggyback)

und schon benötigen sie beide nach Stand nach dem 31. Oktober keine thailändische KV.

Oder sie fliegen im Frühling nach Europa, verbringen dort den Sommer, und kommen beide jedes Jahr mit einem METV für  sechs bis neun Monate Aufenthalt in Ihr Condo nach Thailand. Finanznachweis für Visa-Antrag beträgt 3000.- Euro. Die Air China fliegt für 420.- Euro Frankfurt-Bangkok und zurück
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lupo2002 am 24. Oktober 2019, 05:13:16
Angenommen ein Ehepaar Deutsch / Deutsch mit Condo in THA, im Alter um die 70 Jahre, Non O/A mit internationaler KV, sollen nun zusätzlich zur bestehenden KV eine thailändische KV zum Preis für beide von ca 160.000,00 THB abschliessen, da frage ich mich doch was in den Köpfen der thailändischen Behörden vorgeht.

dann muss halt nur einer der beiden eine EOS based on retirement machen, aus einem Non-Imm-O heraus, mit 800,000 auf der Bank.  Der Ehepartner kann auf der EOS des anderen mit drauf sein (piggyback)

und schon benötigen sie beide nach Stand nach dem 31. Oktober keine thailändische KV.

Oder sie fliegen im Frühling nach Europa, verbringen dort den Sommer, und kommen beide jedes Jahr mit einem METV für  sechs bis neun Monate Aufenthalt in Ihr Condo nach Thailand. Finanznachweis für Visa-Antrag beträgt 3000.- Euro. Die Air China fliegt für 420.- Euro Frankfurt-Bangkok und zurück

Danke für die Aufklärung, so kann die Pflichtversicherung leicht umgangen werden, ob das langfristig Bestand hat ist fraglich.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lupo2002 am 24. Oktober 2019, 05:15:47

Jetzt ist es amtlich.

http://german.thaiembassy.de/visaarten-und-erforderliche-unterlagen


NEU ab 31.10.2019: Auslandskrankenversicherungsnachweis:

            Krankenversicherung muss die gesamte Dauer des Aufenthalts in Thailand decken
            Ambulant (OPD) Leistung muss mind. 40.000 THB/Jahr (1.300 EUR/Jahr) betragen
            Stationär (IPD) Leistung muss mind. 400.000 THB/Jahr (13.000 EUR/Jahr) betragen
                Deutsche oder ausländische Versicherungsgesellschaft
                    Versicherungsbescheinigung (Original vorzeigen + 2 Kopien einreichen)
                    Foreign Insurance Certificate, ausgefüllt, unterzeichnet und gestempelt von der Versicherungsgesellschaft (Original + 1 Kopie einreichen)
                Thailändische Versicherungsgesellschaft
                    Über longstay.tgia.org eine thailändische Krankenversicherung abschließen
                    Versicherungsbescheinigung (Original falls vorhanden vorzeigen + 2 Kopien einreichen)
                    Foreign Insurance Certificate, ausgefüllt, unterzeichnet und gestempelt von der Versicherungsgesellschaft (Original + 2 Kopien einreichen)

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 24. Oktober 2019, 06:21:29


                Thailändische Versicherungsgesellschaft

                    Über longstay.tgia.org eine thailändische Krankenversicherung abschließen
                    Versicherungsbescheinigung (Original falls vorhanden vorzeigen + 2 Kopien einreichen)

                    Foreign Insurance Certificate, ausgefüllt, unterzeichnet und gestempelt von der Versicherungsgesellschaft (Original + 2 Kopien einreichen)


Schilda lässt grüssen!

warum auch eine thailändische Versicherungsgesellschaft ein "foreign insurance certificate" unterschreiben sollte, entzieht sich meiner Verständnis.  Da sind sie übers eigentliche Ziel hinaus geschossen !!  Denn das Formular ist ja eigentlich NUR und ausschliesslich für den Fall gedacht, dass der Antragsteller eine deutsche KV (für die Thais eine "foreign" KV !!!) abgeschlossen hat. Es steht ja auch so auf dem Formular !!

Das Konsulat Canberra, dessen Text mir gestern vorlag, macht das richtig:  Das Formular "foreign insurance certificate" wird nur ausgefüllt, wenn der Antragsteller eine australische KV abgeschlossen hat. Bei Abschluss eine thailändischen KV genügen die Vorlage der Original-Police und 2 Kopien. Ist ja auch logisch !

Ganz abgesehen davon:  Der Antragsteller befindet sich in Deutschland,  er kann eine thailändische Versicherung nur online abschliessen,  sodann muss man mir mal erklären, wie es dann weiter gehen soll:

muss er das unausgefüllte Formular mit der Post an die thailändische Versicherung schicken?? und darauf hoffen, das von drei Direktoren unterschriebene Dokument wieder zeitig zurück zu erhalten ????? Das kann ja WOCHEN dauern !! Wie stellen sie sich das vor auf der Botschaft?

Erstaunlicherweise gibt es nach wie vor das  1-Jahr Non-Omm-O  Multi Entry auf der Botschaft und den beiden Konsulaten.  Da kann man nur jedem raten, sich damit zu behelfen, bevor man sich auf dieses HickHack einlässt.

Aus dem Non-Imm-O heraus kann man jederzeit die EOS based on marriage oder retired beantagen, solange man die finanziellen Voraussetzungen erfüllt - OHNE jegliche KV-Pflicht


Schilda, zweiter Teil:

Es wird ohne weitere Erklärung geschrieben, dass eine Versicherung für die gesamte Dauer "des Aufenthalts" abgeschlossen werden muss. Hier steht NICHTS von der Gültigkeitsdauer des Visums. Die Gesamtdauer des Visums beträgt 1 Jahr, zusätzlich bekommt man ein zweites Jahr Aufenthaltsberechtigung, wenn man kurz vor Ablauf des Visums ausreist und wieder einreist (das Visum wird nicht "verlängert" - nur die zusätzlich genehmigte Aufenthaltsdauer von weiteren 365 Tagen wird gestempelt)

Das würde ja bedeuten, dass man bei beabsichtigten zwei Jahre Aufenthaltsdauer diese mit einer deutschen KV bestreiten darf !!!!

Darf man aber laut der police order, der das Ganze zugrunde liegt, gar nicht.  Haben die was übersehen? Ja, sie haben etwas übersehen!

In der police order steht explizit, dass man im zweiten Jahr keine deutsche (foreign)  KV mehr akzeptiert, sondern es dann eine thailändische KV sein muss.

Man hat das Gefühl, dass der Textgestalter der Botschaft geschlafen hat. Guten Morgen, der Herr !!  Aufgewacht !!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Kern am 24. Oktober 2019, 10:31:42
Denn das Formular ist ja eigentlich NUR und ausschliesslich für den Fall gedacht, dass der Antragsteller eine deutsche KV (für die Thais eine "foreign" KV !!!) abgeschlossen hat.

Anmerkung zu "deutsche KV (für die Thais eine "foreign" KV !!!)":
Momentan hab ich keinen Globus zur Hand. Aber angeblich soll es neben Deutschland noch andere Länder geben.  :-)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 24. Oktober 2019, 11:55:23

Anmerkung zu "deutsche KV (für die Thais eine "foreign" KV !!!)"

Momentan hab ich keinen Globus zur Hand. Aber angeblich soll es neben Deutschland noch andere Länder geben.  :-)


das ist ja auch unschwer als Beispiel zu erkennen !?

deutsche Antragsteller greifen ja vorwiegend zu deutschen Versicherern, für die Thais ist das eine "foreign insurance" . . so falsch ist das nicht, obwohl es nur als Beispiel her halten soll

ja sicher kannst Du Dich auch bei der französischen April KV versichern

oder bei einer besonders "günstigen" U.S. amerikanischen KV , oder eine chinesiche? Eine aus Namibia?

google mal auf rumänisch, vielleicht findest Du in Bukarest eine günstige KV ?


Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: boehm am 24. Oktober 2019, 12:44:48
...
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 24. Oktober 2019, 12:49:15


jetzt brauchst nur noch den richtigen Adressat

ich habe nicht damit angefangen ;)  das war Schwabenmanni
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: namtok am 24. Oktober 2019, 16:55:36
Kurz angemerkt :

Von urspruenglichen Grundgedanken sich weitgehend ohne behoerdliche Zwaenge und Vorschriften ein langfristiges Aufenthaltsrecht zu erwerben ist wenig uebriggeblieben, jetzt arbeitet man sich durch Vorschriftenwulst und sucht man nach Ausnahmeregelungen, eigentlich ganz so wie man es von "Zuhause" in good old Europe kennt.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 24. Oktober 2019, 17:08:17
Kurz angemerkt :

Von urspruenglichen Grundgedanken sich weitgehend ohne behoerdliche Zwaenge und Vorschriften ein langfristiges Aufenthaltsrecht zu erwerben ist wenig uebriggeblieben, jetzt arbeitet man sich durch Vorschriftenwulst und sucht man nach Ausnahmeregelungen, eigentlich ganz so wie man es von "Zuhause" in good old Europe kennt.

das ist richtig erkannt. 

Auch die Anforderungen an "einfache" Visa sind ja erheblich komplizierter geworden. Man denke z.B. bei den einfachen Touristen-Visa an den Zwang, Hotelbuchungen vorzulegen oder Einladungen eines Hausherren/Hausdame bei denen man wohnen möchte, diese ominösen "Bürgen in Deutschland" oder "Bürgen in Thailand".  Sodann das Hin- und Her auf den Konsulaten und Botschaften in den Nachbarländern wegen des Nachweises von Bankguthaben. Da will der eine Immigrationsbeamte ein originales Bankbuch sehen,  der zweite will Bargeld sehen und der dritte möchte einen aktuellen Kontoauszug.

Vor 20-15 Jahren noch war es meiner Ansicht nach viel übersichtlicher und eindeutiger, und die Erfordernisse waren überschaubar und leicht zu erfüllen. Seitdem hat sich aber ein Chaos festgesetzt, wie ein schwärender Pilz, die Computerisierung und die damit einhergehende Zentralisierung der Daten über Touristen und Longstay-Expats hat nichts vereinfacht -  im Gegenteil, sie hat alles weiter verkompliziert

Ob es der Hinwendung der herrschenden Elite zu den Chinesen geschuldet ist, dass wir Langnasen nicht mehr erwünscht sind?  Ich war schon vor 10-12 Jahren der Meinung, dass Thailand sich nach China öffnen und dafür den Westlern weniger Zugriff erlauben wird . . es hat sich bisher bewahrheitet, und die jetzigen Neuregelungen sind noch nicht das Ende der Fahnenstange

Ich hab's ja weiter vorne bereits geschrieben, ich bereite mich innerlich darauf vor, dass ich nur noch mit einem METV nach Thailand reisen kann und dies dann auch durchziehen werde, wenn die Hürden für Rentner und Langzeitresidenten weiter aufgestockt werden.  Ich habe nach wie vor eine Bleibe in Deutschland und diese behalte ich auch bei. Ich bin nicht jemand, der gerne Brücken hinter sich abbricht.

Die Zeiten ändern sich, wir sind mitten drin, so schön wie früher wirds halt nicht mehr

Lasst uns die Brise am Meer geniessen, im Isaan die lachenden Gesichter, das scharfe Essen und das Singha Bier, die lauten Karaoke Schuppen und den lustig zu beobachtenden Strassenverkehr, solange es noch wohlfeil ist
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Schmizzkazze am 24. Oktober 2019, 19:15:46
Muss es Singha sein?
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 24. Oktober 2019, 19:21:44
Muss es Singha sein?

nee, natürlich nicht.  Leo, Chang, Heineken, Carlsberg, Asahi  und Paulaner . . . . . .. alles steht bereit.

Das einzige was mich ärgert ist, dass Thailand kaum BeerLao importiert (bis auf eine Handvoll Einkaufsmärkte in Patty)

denn BeerLao ist ein echt wohlschmeckendes Bier
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: namtok am 24. Oktober 2019, 19:28:49
Nun "alles" steht sicher nicht zur Auswahl welche in Thailand noch nie allzu üppig war.

Ausserdem haben wir ein  eigenes Bierthema  ;)


Verglichen damit dass einem vor 20 Jahren gar das Businessvisum schon fast nachgeworfen wurde (wurde einmal gar gefragt ob ich eins brauche obwohl ich gar keins haben wollte) hat sich wirklich viel verändert.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Helli am 24. Oktober 2019, 19:32:06
Das einzige was mich ärgert ist, dass Thailand kaum BeerLao importiert (bis auf eine Handvoll Einkaufsmärkte in Patty)
denn BeerLao ist ein echt wohlschmeckendes Bier
...und sie machen dieses gute Lao-Bier zum Schutz ihrer eigenen Getränke mit Zollgebühren(?) auch noch schweineteuer!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: peter1 am 27. Oktober 2019, 12:43:38
anlaesslich der  thai  bottschats webseeiten update zur kvpflicht

1. auslaendische kvs koennen auch im 2. jahr non-oa verwendet werdenn,, wenn sie seitens der immi akzepttiert werden.
2. nur non-oa antragsteller betrifft die kv pflicht, keine extension ist betroffen.  quelle ubon joe thaivissa, heute

mfg
peter1
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 27. Oktober 2019, 13:31:34
anlaesslich der  thai  bottschats webseeiten update zur kvpflicht

1. auslaendische kvs koennen auch im 2. jahr non-oa verwendet werdenn,, wenn sie seitens der immi akzepttiert werden.
2. nur non-oa antragsteller betrifft die kv pflicht, keine extension ist betroffen.  quelle ubon joe thaivissa, heute

mfg
peter1

noch ist das gar nicht endgültig in Granit gemeisselt !

Das ist lediglich Deine oder wessen auch immer Textinterpretation.

zu1.   "wenn sie seitens der Immigration innerhalb Thailands akzeptiert werden" =  ganz genau! Es heisst, WENN!

das setzt nämlich voraus, dass bei der Stempelung des zweiten Jahres bei der Einreise kurz bevor das Visum verfällt, das von zwei Direktoren unterschriebene Formular noch im Original vorhanden ist (!!) die Versicherung für zwei Jahre abgeschlossen wurde und der Immigrationsbeamte willens ist, dieses Formular zu akzeptieren (wenn er es denn entziffern kann, den Stempel der KV und die Unterschriften kann er ja gar nicht auf Echtheit nachprüfen!!!) Denn laut Deinen Worten soll es ja bei der Einreise (zur Verlängerung ins zweite Jahr) und auch bei einem Wechsel zu einer EOS nochmal vorgelegt werden. DASS dies so kommen wird,  bezweifle ich alleine deswegen, weil die Echtheit des Formulars von einer Immigration innerhalb Thailands nicht verifiziert werden kann - das kann nur die Botschaft. Wenn die Botschaft aber das auf dem Formular vermerkt, okay dann glaube ich das es möglich sein wird

in der eigentlichen police order war die Rede davon, dass im ZWEITEN Jahr des Non-Imm-O/A die KV zwingend eine thailändisch akkreditierte sein muss.  Da war nirgendwo die Rede davon, dass man sich aus Deutschland eine 2-jährige Auslands-Langzeit KV mitbringen darf. Wenn das so wäre - dann ist das ja ein geringeres Übel.  Ich bin aber der Meinung, dass es sich um eine Fehlinterpretation der Botschaft handelt. Es wäre nicht das erste Mal !!

zu2.    selbst UbonJoe ist nicht im Besitz einer Kristallkugel !! Er kann uns also gar nicht mit Sicherheit sagen, was diejenigen trifft, die mit einem Non-Imm-O/A , ausgehändigt NACH dem 31. Oktober 2019, machen müssen sobald sie eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer vornehmen, oder zu einer EOS based on marriage oder retirement wechseln wollen. Das hat selbst UbonJoe in einem anderen Thread zugegeben: ER WEISS ES NICHT MIT SICHERHEIT

wir alle werden das in der Tat erst mit Sicherheit wissen, wenn die ersten Erfahrungsberichte von Beteiligten eintrudeln

Du kannst ihn gerne als QUELLE zitieren, aber 100%-ige Sicherheit bietet er Dir auch nicht, genauso wenig im Moment die Admins der Visaberatungsgruppe, von denen beide sich weigern, zur Kenntnis zu nehmen dass dieses Formular für Antragssteller, auf denen ihre ausländische KV unterschreiben soll, irgendetwas mit den Immigrationsbeamten bei der Einreisekontrolle zu tun haben. Ich sage "NICHTS!!" und sie behaupten, "doch, die überprüfen das bei der EINREISE"!!!  Dabei ist dieses Formular nur zur Vorlage beim Antragstellen gedacht, nicht zur Vorlage für eine Extension, bei einer Einreise oder für einen Visa-Wechsel. Ich habe oben beschrieben aus welchen Gründen (Echtheit-Verifizierung!) und im Endeffekt ist das Formular für eine Immigration innerhalb Thailands nur "echt" wenn eine thailändische Botschaft das ausdrücklich bestätigt hat, wie auch immer, per Stempel auf dem Formular oder per extra Begleitschreiben

Es heisst, abwarten und Tee trinken und erst mal schauen, was sich die Immigrationsbeamten auf 70 verschiedenen Immigrations-Büros und an unzähligen Einreise-Ports noch so alles ausdenken werden!  Und ob die Botschaft in Berlin noch merkt, welch widersprüchlichen Text sie da wieder auf die Welt gesetzt haben

ach ja, und Post Scriptum:

es gibt keine Non-Imm-O/A visa Extension of Stay.  Ein VISUM kann man nicht verlängern! Man kann nur die genehmigte Aufenthaltsdauer verlängern. 

Deswegen schreibe ich extra immer in getrennten Worten:  "Verlängerung ins 2. Jahr des Non-Omm-O/A" und EOS aus einem Non-Imm-O/A heraus = das ist der Wechsel vom "Visum" oder der "Aufenthaltsberechtigung" zu der "jährlichen Verlängerung der genehmigten Aufenthaltsdauer" (Extension of Permit of Stay - kurz: EOS)

Auch wenn es kompliziert klingt - es ist alles ziemlich logisch und die Unterschiede sind in sich schlüssig, wenn man das erstmal kapiert hat
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: franzi am 27. Oktober 2019, 14:08:06
Finde es zwar super, dass du andere Meinungen bezuglich dieser Scheissversicherung widerlegen versuchst, aber wie haelts du das aus?
Positiv denken (den Kopf in den Sand stecken  ;D) wuerde dein Leben erleichtern.

Zitat
Es heisst, abwarten und Tee trinken und erst mal schauen, was sich die Immigrationsbeamten auf 70 verschiedenen Immigrations-Büros

Hast schon mal gehoert, dass xxxxXXxxxXxX ncht nbstchlch snd  ??? Derzeit reichen 20k.

fr
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 27. Oktober 2019, 14:23:39
warten wirs mal ab, was das thailändische mfa demnächst als update auf ihrer Website herausbringt. DARAN werden sich die Geister scheiden. (P.S. das "mfa" ist das "Ministry of Foreign Affairs" - dem unterstehen die Botschaften)


Ach und es zwingt ja niemand einen Farang, sich ein Non-Imm-O/A zu besorgen.  Es gibt auch andere Visa, die für einen längeren Aufenthalt in Thailand genügen.  Das fängt mit dem SETV (Single Entry Tourist Visa) - 3 Monate - an und hört mit dem 20 Jahre Elite Visa für 3 Millionen Baht auf

*** apropos "Elite" -  für das Non-Imm-MX  (10 Jahre) benötigte man schon immer eine thailändisch akkreditierte KV.  Da hat aber niemand gemault (vielleicht weil der Einkaufspreis fürs Visa hoch ist)

 . . und ob nun die Agenturen unter diesen neuen Umständen noch mit 20K zufrieden sind???  Darf man fragen! Vor allem wie man eine echte Versicherungspolice herbeizaubert, hätte ich gerne gesehen.  Am Computer ist ja schnell eine gebastelt, aber siehe oben : WER kontrolliert die Echtheit und vor allem, wie? Und wieviel mehr als 20K kostet es, keine Police zu benötigen?

ich will niemandem den Spass verderben, Unkenrufen ist nicht mein Ding, ich erkläre nur die Faktenlage. Wer mitliest ist im Vorteil.

Ich selbst bin nicht direkt betroffen, habe ich weiter vorne ja schon mal geschrieben
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 27. Oktober 2019, 14:56:40
 . .und HEUTE fällt der Immigration Phuket plötzlich auf

(nachdem es seit einem Monat diskutiert wurde !!!!)

dass man ja nur den Non-Imm-O/A longstayern eine Krankenversicherung aufbrummt

und nicht den Non-Imm-O  Longstayern !!!

Jetzt schreien sie nach Gleichheit vor dem Gesetz. Jetzt plötzlich wollen sie das MFA bitten, die Gesetzgebung zu pausieren,  bis "Klarheit" herrscht.   Klarheit bedeutet für sie, DASS ALLE Longstayer zur KV Pflicht berufen werden.

Die Phuket News berichtet:

https://www.thephuketnews.com/mandatory-health-insurance-for-retirees-falls-flat-as-non-imm-o-visa-loophole-exposed-73376.php#KXP5HeSl2Ty7RpH7.97

Sunday 27 October 2019, 09:00AM

Mandatory health insurance for retirees falls flat as ‘Non-Imm O’ visa loophole exposed

PHUKET: Phuket Immigration this week finally confirmed that the mandatory health insurance requirement for people staying in the country on permits to stay under “Non-Immigrant O-A” visa status do not apply to those staying under the general “Non-Immigrant O” visa.

The admission renders enforcing the mandatory health insurance requirement pointless as Phuket Immigration this week also confirmed that foreigners can change the visa conditions under which they are applying for a one-year permit to stay.

Hence, any foreigners staying on a “Non-Immigrant O-A” visa can change their permit-to-stay status to “Non-Immigrant O” and avoid the mandatory health insurance requirement.

The loophole is expected to greatly affect expat retirees staying in Thailand on such so-called “retirement” visas.

The mandatory health insurance requirement is to come into effect next Thursday (Oct 31).

Under the new regulation, all foreigners applying for a one-year permit to stay on an O-A visa must have health insurance coverage for up to B40,000 for outpatient services and up to B400,000 for inpatient services.

The Immigration Bureau posted on its website an announcement on Oct 8, stating that the change in the Immigration regulations follows the Cabinet resolution made on April 2 this year.

The order, issued by Royal Thai Police Commissioner-General Chakthip Chaijinda on Sept 27, specifically states that the new rule is to come into effect on Oct 31. (See story here.)

However, Phuket Immigration Chief Lt Col Kathathorn Kumthieng confirmed to The Phuket News this week, “People applying under the Non-Immigrant O visa do not need health insurance, but people applying for permits to stay under different visas will get the different benefits of the visa they are applying under.

“For example, a foreigner who has Non- Immigrant O-A visa will get a one-year year extension,” he said.

Yet Col Kathathorn would not confirm that one-year permits to stay would no longer be approved for those applying under “Non-Immigrant O’ visa status. Under immigration regulations, that option is still available.

The Phuket News understands that Phuket Immigration is likely to be under considerable pressure to abide by and uphold the new health insurance rule instituted by officials in Bangkok, but yet cannot deny applicants the right to change their visa status as already permitted under Immigration regulations.

To that end, Col Kathathorn this week also denied a rumour that Phuket Immigration had submitted an official request to postpone the health insurance requirement until the rules had been “made more clear”.

The claim was presented to The Phuket News from a reliable source and cited a high-ranking officer at Phuket Immigration claiming that in total eight major Immigration offices in the country – Chiang Mai, Ubon Ratchathani, Nong Khai, Prachuap Khiri Khan, Petchburi, Chonburi, Rayong and Phuket – had all submitted such requests.

Regardless, when asked about the rumor, Col Kathathorn said, “It is not true. The health insurance requirement for Non-Immigrant O-A visas will start on Oct 31. Nothing has changed. If we receive any updates, we will share that information.”

image: https://www.thephuketnews.com/photo/banner/2019/1559639575_1-org.gif

QSI International School Phuket
Regarding foreigners exercising the option to change their visa status, Col Kathathorn said, “I don’t want to point out which one is good for any particular foreigners. It is their choice whether they apply under a Non-Immigrant O-A visa or a Non-Immigrant O visa – those are the options. Foreigners can choose which to apply for to stay in the Kingdom of Thailand.”

Col Kathathorn declined to answer any further questions on the issue, and instead referred other officers to give further explanations.

Lt Col Worapol Panpetch, who holds the position of Inspector at Phuket Immigration, also confirmed, “It is correct. Non-Immigrant O visa holders do not require health insurance. Phuket Immigration officers will not ask for it.”

Lt Col Worapol also confirmed the option for foreigners to change their visa status from within Thailand.

“For example a foreigner on a tourist visa can applying to be under a Non-Immigrant visa, such as a Non-Imm O, Non-Imm B (Business), Non-Imm Ed (education), or other. They can come to apply for the visas type that the foreigner is qualified for.”

However, like Phuket Immigration Chief Col Kathathorn, Lt Col Worapol also avoided expressly confirming that foreigners can change their visa status from Non-Immigrant O-A to Non-Immigrant O.

The confusion over the options open to retirees to be granted one-year permits to stay – along with the Non-Immigrant O visa loophole – comes amid much oblique and confusing explanations of visa requirements available through the Ministry of Foreign Affairs (MFA).

The main MFA website in Thailand makes no mention of any health insurance required for foreigners to be issued a Non-Immigrant O-A visa, which will allow the foreigner to be permitted to stay in Thailand for one year from the date of first entry – but it does state that the mandatory health insurance is required in order for Non-Immigrant O-A visa holders to be granted an extension to stay in the country. (See here.)

Oddly, the website also no longer lists the requirements for a Non-Immigrant O visa. Selecting “Non-Immigrant Visa” on the “Issuance of Visa” webpage has for at least weeks brought up a “404 – Page Not Found” error. (See here.)

Meanwhile, directly contradicting the main MFA website, the website for Royal Thai Embassy in London plainly states that the health insurance is required in order to be issued a Non-Immgrant O-A visa. (See here.)

The Royal Thai Embassy in London also promotes the Non-Immigrant O visa as appropriate for “retirement” for foreigners on a state pension looking to stay less than 90 days. To stay longer would require a permit to stay to be approved by Immigration once the foreigner has arrived in the country.

Phuket Immigration Inspector Lt Col Worapol declined to comment on the information provided by the Ministry of Foreigner Affairs.

“Please check the Immigration website (click here), that is better for foreigners who have a Non-Immigrant O-A visa, or other type of visa,” he said.



Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 27. Oktober 2019, 15:02:19
deutsch (google übersetzer, für Fehler bitte nicht mich haftbar machen!)

Sonntag, 27. Oktober 2019, 09:00 Uhr

Die obligatorische Krankenversicherung für Rentner fällt pauschal aus, da eine „Non-Imm O“ -Visumlücke aufgedeckt ist

PHUKET: Die Einwanderung nach Phuket in dieser Woche bestätigte schließlich, dass die obligatorische Krankenversicherung für Personen, die sich im Land aufhalten, deren Aufenthaltsgenehmigung dem Status „Nichteinwanderer O-A“ entspricht, nicht für Personen gilt, die sich im Rahmen des allgemeinen Visums „Nichteinwanderer O“ aufhalten.

Die Zulassung macht die Durchsetzung der obligatorischen Krankenversicherung überflüssig, da die Einwanderung nach Phuket in dieser Woche auch bestätigt hat, dass Ausländer die Visabedingungen ändern können, unter denen sie eine einjährige Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Daher können alle Ausländer, die mit einem „Non-Immigrant O-A“ -Visum reisen, ihren Aufenthaltsgenehmigungsstatus in „Non-Immigrant O“ ändern und die obligatorische Krankenversicherung umgehen.

Es wird erwartet, dass die Lücke Expat-Rentner, die sich in Thailand aufhalten, in hohem Maße von solchen sogenannten „Ruhestandsvisa“ betroffen sein wird.

Die obligatorische Krankenversicherung soll am kommenden Donnerstag (31. Oktober) in Kraft treten.

Nach der neuen Verordnung müssen alle Ausländer, die eine einjährige Aufenthaltserlaubnis für ein O-A-Visum beantragen, für ambulante Leistungen bis zu 40.000 B und für stationäre Leistungen bis zu 400.000 B krankenversichert sein.

Das Einwanderungsbüro veröffentlichte am 8. Oktober auf seiner Website eine Ankündigung, dass die Änderung der Einwanderungsbestimmungen der Kabinettsentschließung vom 2. April dieses Jahres folgt.

Der Befehl, der am 27. September vom Generalkommissar der Royal Thai Police, Chakthip Chaijinda, erlassen wurde, besagt ausdrücklich, dass die neue Regelung am 31. Oktober in Kraft treten soll.

Der Einwanderungsbeauftragte von Phuket, Oberstleutnant Kathathorn Kumthieng, bestätigte gegenüber den Phuket News in dieser Woche: „Personen, die ein Nichteinwanderungsvisum beantragen, benötigen keine Krankenversicherung, aber Personen, die eine Aufenthaltsgenehmigung für verschiedene Visa beantragen, erhalten die unterschiedlichen Vorteile des Visum beantragen sie unter.

"Ein Ausländer, der ein OA-Visum für Nichteinwanderer besitzt, erhält beispielsweise eine einjährige Verlängerung", sagte er.

Col Kathathorn würde jedoch nicht bestätigen, dass eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr für diejenigen, die das Visum für Nichteinwanderer beantragen, nicht mehr genehmigt wird. Nach den Einwanderungsbestimmungen ist diese Option weiterhin verfügbar.

Den Phuket News ist bekannt, dass die Einwanderung nach Phuket wahrscheinlich unter erheblichem Druck steht, die von Beamten in Bangkok eingeführte neue Krankenversicherungsregel einzuhalten, aber den Antragstellern nicht das Recht zu verweigern, ihren Visastatus zu ändern, wie dies bereits nach den Einwanderungsbestimmungen zulässig ist.

Zu diesem Zweck bestritt Col Kathathorn diese Woche auch das Gerücht, dass die Einwanderung nach Phuket einen offiziellen Antrag auf Aufschub der Krankenversicherungspflicht gestellt habe, bis die Regeln "klarer" geworden seien.

Die Behauptung wurde The Phuket News von einer zuverlässigen Quelle vorgelegt und ein hochrangiger Beamter der Einwanderungsbehörde von Phuket zitiert, der behauptete, insgesamt acht große Einwanderungsbehörden im Land zu haben - Chiang Mai, Ubon Ratchathani, Nong Khai, Prachuap Khiri Khan, Petchburi, Chonburi , Rayong und Phuket - hatten alle solche Anträge eingereicht.

Unabhängig davon sagte Oberst Kathathorn, als er nach dem Gerücht gefragt wurde: „Es ist nicht wahr. Die Krankenversicherungspflicht für O-A-Visa für Nichteinwanderer beginnt am 31. Oktober. Es hat sich nichts geändert. Wenn wir Updates erhalten, werden wir diese Informationen weitergeben.


In Bezug auf Ausländer, die von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihren Visastatus zu ändern, sagte Col Kathathorn: "Ich möchte nicht darauf hinweisen, welcher für einen bestimmten Ausländer gut ist. Es ist ihre Wahl, ob sie ein O-A-Visum für Nichteinwanderer oder ein O-A-Visum für Nichteinwanderer beantragen - das sind die Optionen. Ausländer können wählen, welchen Antrag sie für einen Aufenthalt im Königreich Thailand stellen möchten. “

Oberst Kathathorn lehnte es ab, weitere Fragen zu diesem Thema zu beantworten, und verwies stattdessen andere Beamte, um weitere Erklärungen abzugeben.

Oberstleutnant Worapol Panpetch, der die Position des Inspektors bei Phuket Immigration innehat, bestätigte ebenfalls: „Es ist richtig. Inhaber eines Non-Immigrant O-Visums benötigen keine Krankenversicherung. Beamte der Einwanderungsbehörde von Phuket werden nicht danach fragen. “

Oberstleutnant Worapol bestätigte auch die Möglichkeit für Ausländer, ihren Visastatus von Thailand aus zu ändern.

„Zum Beispiel kann ein Ausländer mit einem Touristenvisum beantragen, dass er ein Nicht-Einwanderungsvisum erhält, wie zum Beispiel ein Nicht-Einwanderungsvisum O, ein Nicht-Einwanderungsvisum B (Unternehmen), ein Nicht-Einwanderungsvisum Ed (Bildung) oder ein anderes. Sie können die Visa beantragen, für die der Ausländer qualifiziert ist. “

Wie Oberstleutnant Kathathorn von Phuket hat es auch Oberstleutnant Worapol vermieden, ausdrücklich zu bestätigen, dass Ausländer ihren Visastatus von Nichteinwanderer-OA auf Nichteinwanderer-O ändern können.

Die Verwirrung über die Optionen für Rentner, die eine einjährige Aufenthaltserlaubnis erhalten sollen, sowie über die Nichteinwanderungs-O-Visum-Lücke kommt in den viel schrägen und verwirrenden Erklärungen der vom Außenministerium (MFA) zur Verfügung gestellten Visabestimmungen zum Ausdruck.

Auf der Hauptwebsite von MFA in Thailand wird keine Krankenversicherung erwähnt, die für Ausländer erforderlich ist, um ein OA-Visum für Nichteinwanderer auszustellen, das es dem Ausländer ermöglicht, sich ab dem Datum der ersten Einreise für ein Jahr in Thailand aufzuhalten gibt an, dass die obligatorische Krankenversicherung erforderlich ist, damit Nicht-Immigranten-OA-Visuminhabern eine Verlängerung des Aufenthalts im Land gewährt wird. (Siehe hier.)

Seltsamerweise werden auf der Website auch nicht mehr die Anforderungen für ein Non-Immigrant O-Visum aufgeführt. Bei Auswahl von „Nichteinwanderungsvisum“ auf der Webseite „Visaerteilung“ wird seit mindestens Wochen der Fehler „404 - Seite nicht gefunden“ angezeigt. (Siehe hier.)

In der Zwischenzeit wird auf der Website der Royal Thai Embassy in London ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Krankenversicherung erforderlich ist, um ein Non-Immgrant O-A-Visum ausstellen zu können. Dies steht in direktem Widerspruch zur Haupt-MFA-Website. (Siehe hier.)

Die königliche thailändische Botschaft in London wirbt auch für das Nichteinwanderungsvisum für Ausländer mit einer staatlichen Rente, die weniger als 90 Tage bleiben möchten. Ein längerer Aufenthalt würde eine Aufenthaltsgenehmigung erfordern, die von der Einwanderungsbehörde genehmigt werden muss, sobald der Ausländer im Land angekommen ist.

Der Einwanderungsinspektor von Phuket, Oberstleutnant Worapol, lehnte es ab, sich zu den Informationen des Außenministeriums zu äußern.

"Bitte besuchen Sie die Einwanderungswebsite (hier klicken). Dies ist besser für Ausländer, die ein OA-Visum für Nichteinwanderer oder eine andere Art von Visum haben", sagte er.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 27. Oktober 2019, 15:03:43
 . .das Ding ist noch nicht in Stein gemeisselt, war vorhin mein Spruch   C-- C--

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Kern am 27. Oktober 2019, 15:04:51
Hallo crazygreg44

Es bringt nichts, jeden geistigen Thai-Verwaltungs-Furz von allen Seiten ausgiebig zu untersuchen. Eine kurze Duftprobe reicht.
Weniger ist oft mehr!

Bitte!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 27. Oktober 2019, 15:08:03
Hallo crazygreg44

Es bringt nichts, jeden geistigen Thai-Verwaltungs-Furz von allen Seiten ausgiebig zu untersuchen. Eine kurze Duftprobe reicht.
Weniger ist oft mehr!

Bitte!

Für KURZFASSUNGEN

und den damit einhergehenden Ungenauigkeiten und groben Fehlern

ist das nittaya zuständig !  {--
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 27. Oktober 2019, 15:25:39
ok ok

hier nur ganz kurz das NEUSTE :

breaking news:

https://forum.thaivisa.com/topic/1130876-mandatory-health-insurance-for-retirees-falls-flat-as-%E2%80%98non-imm-o%E2%80%99-visa-loophole-exposed/?fbclid=IwAR2HhihpGmGfRlYcIf1p7W0L96Vkz23ek_MOEKdCUaWIYJ9mMEkSgsgA_l4
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: durianandy am 27. Oktober 2019, 15:52:43
Hallo crazygreg44

Es bringt nichts, jeden geistigen Thai-Verwaltungs-Furz von allen Seiten ausgiebig zu untersuchen. Eine kurze Duftprobe reicht.
Weniger ist oft mehr!

Bitte!

ich möchte mal dem crazygregg44 danken für die Immi Infos die er so bringt .

Bitte gibt nicht auf! ;}
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 27. Oktober 2019, 16:49:00
Und jetzt nochmal für Alle hier im Los .....

..Rule #1- if the rule is too easy to understand, Change it.

Rule #2- All rules must have at least 3 different meanings, each of which can be proved valid.

Rule #3- All rules are subject to the Interpretation of the Officer, regardless of his state of mind.

Alle Regeln unterliegen der Interpretation des Offiziers, unabhängig von seiner Einstellung.

heisst die gängige Thai Regel 🤣
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 27. Oktober 2019, 17:03:55
Wenn jetzt noch der Befehlston der Putschisten im grünen Tarnanzug einer Pseudo-Demokratie

Einzug hält ... kurz und bündig ... alle Non Immi O Visa und darauf beruhender EOS benötigen

eine Thai PKV wird das angerichtete Chaos perfekt ....
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Philipp am 27. Oktober 2019, 17:17:12
...aber wie haelts du das aus?


Indem man in Thailand keinen Wohnsitz hat, oder hat dies unser "crazygreg44" ?
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 27. Oktober 2019, 17:22:51
...aber wie haelts du das aus?


Indem man in Thailand keinen Wohnsitz hat, oder hat dies unser "crazygreg44" ?

doch, habe Wohnsitz - mit gelbem Hausbuch sogar - Thai Führerscheine, Internet, Thai-Handy, Auto und Bankkonto auf meinem Namen und so weiter, seit 15 Jahren mit EOS based on retirement, aus einem Non-Imm-O heraus

Wohne aber nur jeweils ein halbes Jahr in Thailand, den Rest der Zeit woanders. Gehöre nicht zu denjenigen die "alle Brücken abgebrochen haben"

Wer sich die Mühe macht, kann weiter vorne nachlesen was mich das angeht oder "wie ich das aushalte" ;) . . . gerade eine leckere selbstgemachte Linsensuppe mit Debrecziner und Altmeister Essig verspeist (beides erhält man online bestellt in Pitsanulok von gourmetplaza. dot. com) und nun spiele ich mit meiner Geliebten eine Runde Kniffel Würfelpoker. Daneben ein Gläschen Jack Daniels. So lässt sich das aushalten!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 27. Oktober 2019, 18:05:32
warten wirs mal ab,

. . und ob nun die Agenturen unter diesen neuen Umständen noch mit 20K zufrieden sind??? 
Darf man fragen! Vor allem wie man eine echte Versicherungspolice herbeizaubert, hätte ich gerne gesehen. 
Am Computer ist ja schnell eine gebastelt,



Diese Visa-Agenturen "arbeiten" ja mit der IMMI "zusammen" und zahlen
denen dafuer Geld. 
   8)

Also werden sie NICHT in "die Lage kommen muessen",
eine echte Versicherungspolice "herbei-zu-zaubern" oder eine solche "zu basteln".   ;]
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 27. Oktober 2019, 18:18:50
Wenn jetzt noch der Befehlston der Putschisten im grünen Tarnanzug einer Pseudo-Demokratie

Einzug hält ... kurz und bündig ... alle Non Immi O Visa und darauf beruhender EOS benötigen

eine Thai PKV wird das angerichtete Chaos perfekt ....

Wenn (alle) FARANG hier "flaechendeckend" diese SCHROTT-Versicherung nehmen
muessen, ist doch klar, dass WIR mit dieser "duennen Deckung" :  400'000  und  40'000,
fuer die meisten Behandlungen NICHT mehr in die guten und spezialisierten
PRIVAT-Kliniken/Spitaeler gehen koennen, UND das lassen sich die PRIVATEN sicher
nicht gefallen !  >:

UND von wegen "Putschisten/Chaos-Regierung:, SCHLIMM ist doch auch,
das diese "Hohlkoepfe" die STAATLICHEN Kliniken "aufgefordert" haben, den FARANG
fuer "was Gleiches" das DOPPELTE zu verlangen.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 27. Oktober 2019, 18:21:42


Diese Visa-Agenturen "arbeiten" ja mit der IMMI "zusammen" und zahlen
denen dafuer Geld. 
   8)

Also werden sie NICHT in "die Lage kommen muessen",
eine echte Versicherungspolice "herbei-zu-zaubern" oder eine solche "zu basteln".   ;]


ganz richtig, luklak. Das hatte ich ja auch mit aufgezählt, Du hast mich nur unvollständig zitiert, darf ich gerne - in fett - das Fehlende hinzufügen?

 ". . und ob nun die Agenturen unter diesen neuen Umständen noch mit 20K zufrieden sind???  Darf man fragen! Vor allem wie man eine echte Versicherungspolice herbeizaubert, hätte ich gerne gesehen.  Am Computer ist ja schnell eine gebastelt, aber siehe oben : WER kontrolliert die Echtheit und vor allem, wie? Und wieviel mehr als 20K kostet es, keine Police zu benötigen?"
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 27. Oktober 2019, 18:24:18
Wenn jetzt noch der Befehlston der Putschisten im grünen Tarnanzug einer Pseudo-Demokratie

Einzug hält ... kurz und bündig ... alle Non Immi O Visa und darauf beruhender EOS benötigen

eine Thai PKV wird das angerichtete Chaos perfekt ....

Wenn (alle) FARANG hier "flaechendeckend" diese SCHROTT-Versicherung nehmen
muessen, ist doch klar, dass WIR mit dieser "duennen Deckung" :  400'000  und  40'000,
fuer die meisten Behandlungen NICHT mehr in die guten und spezialisierten
PRIVAT-Kliniken/Spitaeler gehen koennen, UND das lassen sich die PRIVATEN sicher
nicht gefallen !  >:

UND von wegen "Putschisten/Chaos-Regierung:, SCHLIMM ist doch auch,
das diese "Hohlkoepfe" die STAATLICHEN Kliniken "aufgefordert" haben, den FARANG
fuer "was Gleiches" das DOPPELTE zu verlangen.

Das Samitivej Bangkok hat für meinen Aufenthalt zur Rekonvaleszens eines Lungenödems - teilweise in der ICU -  vom 17. März bis 4. April

eine runde 800,000 THB Rechnung geschrieben.

Das war zwar ein sogenannter "VIP" Aufenthalt, aber . . . . . .

Man sieht, die avisierten 400,000 THB reichen noch nicht mal ansatzweise zur Erstbehandlung nach einem Herzinfarkt, besteht man darauf in ein erstklassiges Privat-KKH verlegt zu werden
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 27. Oktober 2019, 18:31:26
Hallo crazygreg44

Es bringt nichts, jeden geistigen Thai-Verwaltungs-Furz von allen Seiten ausgiebig zu untersuchen. Eine kurze Duftprobe reicht.
Weniger ist oft mehr!

Bitte!

Kurz gesagt - kurz gedacht :

Es ist doch so dass wir mit NON-O die 800'000/400'000 auf der Bank oder
die 65'000/40'000 Baht pro Monat VORWEISEN muessen.
Also GARANTIE fuer eine moegliche Krankenhaus-Rechnung.

Die mit NON-OA eben nicht.   
Keine GARANTIE.

Wobei ich ja auch nicht wissen kann, was in einem "high-tech" HIRN eines
Offiziers der statt "rum kommandieren" nun aktuell "regieren kann/muss/darf",
oder so "vorgeht" ?!

Wenn ich den neuen FURZ zur Kenntnis nehme =

das SEE-BAD PATTAYA soll von der "TOURISTEN- zu einer WIRTSCHAFT-Metropole"
transferiert werden. 
;D

PATTAYA war Gestern - NEO Pattaya ist Morgen.

An allen Ecken nur SUPER-Maenner am Werk.    }{
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 27. Oktober 2019, 18:35:05


Diese Visa-Agenturen "arbeiten" ja mit der IMMI "zusammen" und zahlen
denen dafuer Geld. 
   8)

Also werden sie NICHT in "die Lage kommen muessen",
eine echte Versicherungspolice "herbei-zu-zaubern" oder eine solche "zu basteln".   ;]


ganz richtig, luklak. Das hatte ich ja auch mit aufgezählt, Du hast mich nur unvollständig zitiert, darf ich gerne - in fett - das Fehlende hinzufügen?

WER kontrolliert die Echtheit und vor allem, wie? Und wieviel mehr als 20K kostet es, keine Police zu benötigen?"

Sorry, habe ich ueberlesen.
 [-]
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 27. Oktober 2019, 18:39:24


Es ist doch so dass wir mit NON-O die 800'000/400'000 auf der Bank oder
die 65'000/40'000 Baht pro Monat VORWEISEN muessen.

Also GARANTIE fuer eine moegliche Krankenhaus-Rechnung.

Die mit NON-OA eben nicht.   
Keine GARANTIE.


An allen Ecken nur SUPER-Maenner am Werk.    }{


 {* {* {*  fürs letzte!!

bloss das mit  "Garantie", das haperte ja früher. Du konntest die 400/800,000 damals noch selbst aufbrauchen und musste sie erst 3 Monate vor dem EOS wieder vorrätig haben.

Ist jetzt rein theoretisch : Ausserdem konntest Du schon immer - und jetzt auch noch - einfach auf die nächste EOS sch...en und die 800,000 andersweit verbraten - also eine Garantie dass Du Deine Krankenhausrechnung bezahlst, waren die 800,000 eigentlich nie!


Und wenn jemand 65,000 THB im Monat bekommt und die auch für seine Lebensführung benötigt und ausgibt, ist erst recht kein Sparguthaben übrig aus dem er eine Krankenhausrechnung bezahlen will. Also auch keine Garantie.

Hast Du das mal so rum gesehen?

Ich denke dass die Immigrationsoffiziere auch untereinander solche möglichen Szenarien diskutieren, für so blöd dass die nicht auch mitdenken, sollte man sie nicht halten
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 27. Oktober 2019, 18:43:33
Wenn jetzt noch der Befehlston der Putschisten im grünen Tarnanzug einer Pseudo-Demokratie

Einzug hält ... kurz und bündig ... alle Non Immi O Visa und darauf beruhender EOS benötigen

eine Thai PKV wird das angerichtete Chaos perfekt ....

Wenn (alle) FARANG hier "flaechendeckend" diese SCHROTT-Versicherung nehmen
..................das lassen sich die PRIVATEN sicher nicht gefallen !  >:

UND von wegen "Putschisten/Chaos-Regierung:, SCHLIMM ist doch auch,
das diese "Hohlkoepfe" die STAATLICHEN Kliniken "aufgefordert" haben, den FARANG
fuer "was Gleiches" das DOPPELTE zu verlangen.

Das Samitivej Bangkok hat für meinen Aufenthalt zur Rekonvaleszens eines Lungenödems - teilweise in der ICU -  vom 17. März bis 4. April

eine runde 800,000 THB Rechnung geschrieben.

Das war zwar ein sogenannter "VIP" Aufenthalt, aber . . . . . .

Man sieht, die avisierten 400,000 THB reichen noch nicht mal ansatzweise
zur Erstbehandlung nach einem Herzinfarkt, besteht man darauf in
ein erstklassiges Privat-KKH verlegt zu werden


Kommt dazu,
wer jetzt "froh" ist eine solche "guenstige" Versicherung zu "haben" und
in gutem GLAUBEN im Spital liegt und am "Tag 5" oder so, Besuch von der
"Spital-Leitung" bekommt :

"Mister, sorry, ihre 400'000 sind "aufgebraucht", ab Morgen muessen sie alles selber zahlen"

Was dann ?

Ich denke dank diesem CHAOS-Konzept wird es erst recht "offene Spital Rechnungen" geben.   ??? ;D --C
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 27. Oktober 2019, 18:48:32


Es ist doch so dass wir mit NON-O die 800'000/400'000 auf der Bank oder
die 65'000/40'000 Baht pro Monat VORWEISEN muessen.

Also GARANTIE fuer eine moegliche Krankenhaus-Rechnung.

Die mit NON-OA eben nicht.   
Keine GARANTIE.


An allen Ecken nur SUPER-Maenner am Werk.    }{


 {* {* {*  fürs letzte!!

bloss das mit  "Garantie", das haperte ja früher.

also eine Garantie dass Du Deine Krankenhausrechnung bezahlst, waren die 800,000 eigentlich nie!

Hast Du das mal so rum gesehen?


Ja doch, habe ich das so rum gesehen. Ist mir schon klar.

Aber ich "argumentiere" ja in der  "Thai-Logik"   :D
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 27. Oktober 2019, 19:11:46

Aber ich "argumentiere" ja in der  "Thai-Logik"   :D


 8) 8) . . dann bist Du ja bestens integriert !  [-]
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 27. Oktober 2019, 19:47:29

Aber ich "argumentiere" ja in der  "Thai-Logik"   :D


 8) 8) . . dann bist Du ja bestens integriert ! [-]

Ich "nehme" Alles was mir nutzt.  ;]

Bin "flexibelllllll"   [-] C-- 8)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Bruno99 am 27. Oktober 2019, 20:17:35
Wenn man die Kommentare der letzten zwei, drei Wochen durchgeht, verstehe ich Khun Somchai bestens, wenn er sagt, dass die Farangs sich unnoetig viele Gedanken machen  ;]

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: boehm am 27. Oktober 2019, 20:28:00
Diese Haarspalterei hier nervt!

Abwarten und Leo trinken.

Wenn die Immi was will, wird sie es schon rechtzeitig sagen.

Diese Schlaumeiereien hier gehen einem unnötig auf den Sack.

Am besten Thema schließen!!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 27. Oktober 2019, 20:51:18
Wenn man die Kommentare der letzten zwei, drei Wochen durchgeht, verstehe ich Khun Somchai bestens, wenn er sagt, dass die Farangs sich unnoetig viele Gedanken machen  ;]

das kann nur jemand schreiben, der nicht davon betroffen ist, Herr bruno99. Schönen Dank für nichts!

ebenso Gruss an @boehm:  ("am besten Thema schliessen")

Thema schliessen ist Vogel Strauss Taktik, warum sollten wir das tun?

Betrifft Dich nicht, na und ?

Ist Dir langweilig bei dem Thema ? Oder kannst Du den angeblichen "Schlaumeiereien" nicht folgen, weil Du nicht intelligent genug dafür bist ?

(Ich bin der Meinung, dass ich grammatikalisch und inhaltlich EXZELLENTES Einser-Deutsch schreibe, für jeden der DEUTSCH beherrscht, ein leichte Aufgabe!)

Dann lasse es doch sein und trink Dein LEO

Es zwingt Dich niemand, diese Diskussion zu lesen

Es gibt nicht wenige, welche dieses Thema brennend interessiert

weil direkt betroffen
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Bruno99 am 27. Oktober 2019, 20:57:41
Wenn man die Kommentare der letzten zwei, drei Wochen durchgeht, verstehe ich Khun Somchai bestens, wenn er sagt, dass die Farangs sich unnoetig viele Gedanken machen  ;]

das kann nur jemand schreiben, der nicht davon betroffen ist, Herr bruno99

oder einfach nicht typisch Deutsch denkt... ueberlass ich dir.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 27. Oktober 2019, 21:07:35


oder einfach nicht typisch Deutsch denkt... ueberlass ich dir.


Herr bruno ? Was schreiben Sie da?

when in Rome, think as the romans do

wenn ich mich in Thailand aufhalte, und mich mit thailändischen Immigrationsgesetzen auseinander setzen muss, würde mich der Teufel reiten wenn ich typisch deutsch denke.

Luklak und ich sind da auf einer Linie: when in Thailand, you have to think Thai

ich habe in KEINER meiner Reden eine typisch deutsche Denke vertreten. Bitte nennen Sie mir eine einzige Stelle !

wenn Ihnen Herr bruno, die Diskussion egal ist, dann unterlassen Sie einfach Ihre nicht wirklich hilfreichen Kommentare, egal ob Sie nun "global moderator" sind oder sonstwas . . . ich habe davor NULL Respekt, weil es nicht verhindert, dass der so Geadelte Unsinn verbreitet
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: boehm am 27. Oktober 2019, 21:22:45
Wieder einer mehr auf meiner Ignorierliste... {+ {+ {+
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 27. Oktober 2019, 21:28:42
Wieder einer mehr auf meiner Ignorierliste... {+ {+ {+

das habe ich mir schwer verdient

das Ignorieren nützt Dir aber gar nichts, solange man mir erlaubt, meine Beiträge in diesem freien Forum zum Besten zu geben

durch das ignorieren entgeht Dir was
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Kern am 27. Oktober 2019, 22:11:47
Hallo crazygreg44

Meinst Du, dass mir das aus Versehen in die Tastatur gerutscht ist?
Hallo crazygreg44

Es bringt nichts, jeden geistigen Thai-Verwaltungs-Furz von allen Seiten ausgiebig zu untersuchen. Eine kurze Duftprobe reicht.
Weniger ist oft mehr!


Bitte!

---
Und nun:
when in Rome, think as the romans do
...
wenn ich mich in Thailand aufhalte, und mich mit thailändischen Immigrationsgesetzen auseinander setzen muss, würde mich der Teufel reiten wenn ich typisch deutsch denke.
...
ich habe in KEINER meiner Reden eine typisch deutsche Denke vertreten.

1. Der Spruch heißt "When in Rome, do as the Romans do".
Schön für Dich, dass Du Dich so siehst  :-) .

Der war auch gut:
(Ich bin der Meinung, dass ich grammatikalisch und inhaltlich EXZELLENTES Einser-Deutsch schreibe ...

2. Zwar schreibst Du ...
. .das Ding ist noch nicht in Stein gemeisselt, war vorhin mein Spruch   C-- C--

.. eierst aber in epischer und nerviger Breite um diese unausgegorenen Verwaltungs-Fürze rum.
Glücklicherweise sind die meisten Deutschen nicht so.

3. Und dann quatschst Du aus diesem nichtigem Anlass meinen Kollegen Bruno sehr schräg von der Seite an.  >:
wenn Ihnen Herr bruno, die Diskussion egal ist, dann unterlassen Sie einfach Ihre nicht wirklich hilfreichen Kommentare, egal ob Sie nun "global moderator" sind oder sonstwas . . . ich habe davor NULL Respekt, weil es nicht verhindert, dass der so Geadelte Unsinn verbreitet

Das bringt Dir 3 Tage Sendepause.
Falls Du länger Gast dieses Forums sein möchtest, solltest Du Dein Verhalten überdenken.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: archa am 28. Oktober 2019, 07:28:09
Päng, päng,
 und schon fliegt wieder ein  :-X  für kurze Zeit auf die Golan Höhe,
ob dies etwas nützt ? ???
der @crazygregg ist eben so...… eben etwas crazy und sehr Schreibgewandt.

archa
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 28. Oktober 2019, 10:31:25


oder einfach nicht typisch Deutsch denkt... ueberlass ich dir.



Luklak und ich sind da auf einer Linie: when in Thailand, you have to think Thai


Ich sehe mich nicht auf "einer Linie", ich habe NUR geschrieben :

Ich "argumentiere" wie ein Thai.

Zudem ist auch meine DEVISE bei solchen "Ankuendigungen" der THAI-Behoerden
oder oft von EINZELNEN "Wuerden-Traeger", denn oft kommt :

- nach Ankuendigung das DEMENTI
- war nicht so gemeint
- falsch uebersetzt
- nicht richtig interpretiert
- geht doch nicht

….also meine DEVISE ist auch : abwarten bis es fuer MICH zutrifft !   8)

Zudem wurde jetzt schon 999 mal erklaert, dass es NUR die von uns, die mit "NON OA"
betrifft und die Meisten, da mit "NON O" hier, eben NICHT.   C--

Und wer davon betroffen ist, der hat MOEGLICHKEITEN einen "anderen Weg"
zu gehen, um NICHT mehr betroffen zu sein.

Dass das Viele NICHT schnallen ist deren PROBLEM, ABER je laenger man darueber
HIN und HER schreibt, wird das VERWIRRNIS fuer die NICHT-BEGREIFER groesser,
aber eben, das ist deren PROBLEM.

FAKT ist aber schon, dass es SPITAELER gibt, die von FARANG auf die Zahlung
oder "Rest-Zahlung" fuer eine BEHANDLUNG "warten".

Gerade erst erlebt, da "wartet" das BANGKOK HOSPITAL PATTAYA seit Maerz 2019
auf 550'000 Baht von einem FARANG, obwohl er den Betrag von seiner Versicherung
bekommen hat.

Egal ob WIR "deutsch" oder "Thai" denken, WIR muessen die THAI's auch VERSTEHEN
und wo sie RECHT haben, da haben sie RECHT.

Das beanspruchen WIR ja auch fuer UNS, oder ?

 [-]   C--
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Patthama am 28. Oktober 2019, 22:05:23
Also,mich hat es auch etwas genervt,wie da in den letzten Wochen auf den Paragraphen herum geritten wurde.In meiner alten Heimat nannte man solche Leute, Duepfleschiesser.
Zumal ich keinen in meinem Umfeld kenne,der ein O/A Visum hat.Auch in unserem geliebten Forum hat noch keiner berichtet,dass er ein solches Visum hat.

War heute auf der Immi KKH
1. Uebertrag von Stempeln vom alten in den neuen Reisepass. Ohne dieses 850.- Baht teure Schreiben von der Botschaft.Habe aber vorsichtshalber bei der letzten 90 Tage Meldung nachgefragt,wobei mir der Beamte sagte,dass ich es nicht benoetige. Diese Aktion ist nach wie vor kostenlos.

2. Jahresverlaengerung (EOS) Retirement mit Nachweis von 800.000.- Baht .Natuerlich wie die ganze Zeit hier berichtet ohne KV Nachweis.

3. 90 Tage Meldung.

War nach  gut 40 Minuten erledigt.Musste allerdings vorher fast eine Stunde warten bis meine NR. aufgerufen wurde.

So,nun habe ich wieder 1 Jahr Ruhe.
Bis dahin kann noch viel Wasser den Mekong herunterfliessen.
Manche Propheten sagen fuers naechste Jahr eine Klimakatastrophe,mit Weltuntergang voraus. Andere widerum ein Finanzcrash, mit Weltwirtschaftskrise,und widerum andere sagen den 3. Weltkrieg voraus.
Leute bleibt heiter,und gelassen.Da wird eine evtl. Ein, oder Nichteinfuehring einer Pflicht KV fuer das Non Immigrant O Visa das geringste Uebel sein. C--

Habe heute dafuer etwas Probleme, mit der Bestaetigung des Bankguthabens fuer die Immi gehabt. Bisher bin ich immer in die Filiale gegangen,der Chef,bzw. die Chefin hat ein Schreiben aufgesetzt,mit Stempel,und Unterschrift, einige Kopien angefertigt und 10 Min spaeter fuhr ich dann  zur Immi.
Das geht so nicht mehr,meinte die  Filialleiterin.Sie setzte sich an den PC, und hat einiges ausgefuellt,sogar eine Kopie vom Pass wurde benoetigt.Sie hat dann die Seiten abgesandt.So, und nun mussten wir warten,bis ein Bestaetigunsschreiben von der Direktion in BKK kommt.Das hat allerdings fast zwei Stunden gedauert.Dieses dann, mit der Rechnung von 100.- Baht, ausgedruckt,mit Stempel,und Unterschrift versehen,und dann aber nix wiel los.
Ich vermute mal,dass es somit nicht mehr so einfach ist, fuer zwielichtige Agenturen,den Vermoegensnachweis fuer etwas Finanzschwache Farangs zu bringen.

So ist halt Thailand.
Macht man sich evtl.Gedanken, ob bei der Immi alles Reibunglos ueber die Buehne geht,kommt es ganz anderst,und die eigene Hausbank bringt  den Rentner Patthama  schon am fruehen Montagmorgen fast aus dem Tritt.

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Philipp am 29. Oktober 2019, 05:50:34

So, und nun mussten wir warten,bis ein Bestaetigunsschreiben von der Direktion in BKK kommt.Das hat allerdings fast zwei Stunden gedauert.


Welche Bank ?
Benötige dies auch die nächsten Tage, bei 2 Stunden Wartezeit für den Dreizeiler muß ich ja um 6 in der Früh auf die Bank, damit ich das mit der Immi schaffe.
Bei mir wurden in den letzten Jahren nur Bankbestätigungen vom selben Tag akzeptiert.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 29. Oktober 2019, 09:25:09
Zitat
Zumal ich keinen in meinem Umfeld kenne,der ein O/A Visum hat.Auch in unserem geliebten Forum hat noch keiner berichtet,dass er ein solches Visum hat.

Habe ich auch schon registriert ...  persönlich befürchte ich , ist die PKV Anordnung für O/A Visa Inhaber ein
Testlauf an geschätzten 80.000 Aspiranten ... der bei Protest losem Verlauf auf alle Non Immi O Visa
und deren Extention ( O m/ s , B & E ) ausgeweitet werden kann !
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: peter1 am 29. Oktober 2019, 13:56:12
was auch gerne uebersehen wird

non-oa visa die vor dem 311019 z.b. august 19 ausgestellt wurden, unterliegen bei erneuter wiedereinreise ncht der kvpflicht. daraus folgt weiter auch aufenthaltsverlaegerunge fuer verheiratete mit einer thai, die aus dem non-oa hervorgehen sind nicht kvpflichtig.

mfg
peter1
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Patthama am 29. Oktober 2019, 16:11:15

Welche Bank ?
Benötige dies auch die nächsten Tage, bei 2 Stunden Wartezeit für den Dreizeiler muß ich ja um 6 in der Früh auf die Bank, damit ich das mit der Immi schaffe.
Bei mir wurden in den letzten Jahren nur Bankbestätigungen vom selben Tag akzeptiert.
[/quote]

Hallo Philipp
Ich war gestern Morgen,wie die letzten drei Jahre auch , bei der Kiatnakin Bank.Die Filialleiterin meinte,das diese Bestaetigung viel Zeit beansprucht,mindestens drei Stunden,und es besser waere,wenn ich das naechste mal am Vortag komme, dann ist dieses Schreiben sicher dann am naechsten Morgen zum Ausdruck bereit.Ich sagte dann zu ihr sie soll es lassen.Ist bestimmt nur so ein Furz von dieser Bank war mein Gedanke. Bin dann einige Strassen weiter zur UOB Bank gefahren, wo ich auch ein Sparbuch habe.Leider die gleiche Antwort wie zuvor.Die Filialleiterin hat aber dann in BKK angerufen,mit der Auskunft,dass es mindestens eine Stunde dauert.Es wurden dann knapp zwei.Somit bin ich halt erst nach der Mittagspause bei der Immi angekommen.
Philipp ich kann dir nicht sicher sagen ob es bei allen Banken nun so ist.Vermutlich aber schon.Vieleicht geht es bei anderen Banken aber auch etwas schneller.
Frueher hiess es einmal,dass diese Bestaetigung nicht aelter als sieben Tage alt sein darf.Wobei mir auch bekannt ist, dass einige Immis ein UP-Date des Sparbuchs ,mit einer Kopie,Stempel,und Unterschrift von der Bank, vom selben Tag verlangten.
Ja, Philipp am besten wird sein,dass du mal bei deiner Bank nachfragst.
Gruss Patthama
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Philipp am 30. Oktober 2019, 14:06:53

Ja, Philipp am besten wird sein,dass du mal bei deiner Bank nachfragst.
Gruss Patthama

So, war heute früh auf meiner Bank, Bangkok Bank, hatte in 10 Minuten den Dreizeiler für die 800.000.

Mein Horrorerlebnis auf der Immigration heute ist hier nachzulesen:
http://forum.thailandtip.info/index.php?topic=20296.msg1333929#new
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 30. Oktober 2019, 16:33:43

Ja, Philipp am besten wird sein,dass du mal bei deiner Bank nachfragst.
Gruss Patthama

So, war heute früh auf meiner Bank, Bangkok Bank,
hatte in 10 Minuten den Dreizeiler für die 800.000.

Mein Horrorerlebnis auf der Immigration heute ist hier nachzulesen:
http://forum.thailandtip.info/index.php?topic=20296.msg1333929#new

Siehst du, auch deine BANGKOK BANK "tickt richtig".     {*

Nicht immer nur "schimpfen", man soll auch LOBEN. !!!   

 [-]
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 30. Oktober 2019, 16:37:31
Heute bei meinem BESUCH auf der CHONBURI IMMIGRATION in Pattaya,
im Office gelesen :

Ab 30.Oktober 2019 wird eine VERSICHERUNG fuer
NON IMMIGRANT - OA verlangt !

Fuer NON-O eben nicht !
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Philipp am 30. Oktober 2019, 17:09:04

Nicht immer nur "schimpfen", man soll auch LOBEN. !!!   


Was würdest Du sagen, wenn Deine Extension nicht um 1 Jahr, sondern nur um ein Jahr minus einem Tag verlängert wird und die Immi-Granaten ihren Fehler nicht einsehen wollen ?
Nächstes Mal machen sie aus versehen Sept. statt Nov. in den Stempel.
Die Tussie hat ganz einfach das Stempel-Rad nicht richtig auf 27. eingestellt.
In den nun fast 25 Jahren war schon fünfmal der 29. Februar und hab immer wieder den 27. Nov. erhalten.

Ich hatte bisher mit jeder Immi ob Nong-Khai, Bangkok oder Ayutthaya ein sehr gutes Verhältnis.

O.K., ich muß meiner Bank ein Lob aussprechen, hab aber von denen auch nichts anderes erwartet, meine Sachbearbeiterinen (sind halt nur Ladies) erhalten zum Jahreswechsel von mir immer ein kleines Präsent für die Arbeit mit mir.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 30. Oktober 2019, 17:47:18

Nicht immer nur "schimpfen", man soll auch LOBEN. !!!   


Was würdest Du sagen, wenn Deine Extension nicht um 1 Jahr, sondern nur um
ein Jahr minus einem Tag verlängert wird und die Immi-Granaten ihren Fehler
nicht einsehen wollen ?


1 Tag,  da wuerde ich nicht reklamieren.  Wenn es aber 24 Stunden waeren, dann schon.   ;]

 ;}  }}  {*   {+
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: tingtong58 am 30. Oktober 2019, 18:48:04
Allgemeine Info:
Ich war heute zwecks Retirement Extension in Phitsanuloke.

Erst zur Bank (Bangkok Bank): Nach 10 Min. hatte ich meine Bescheinigung in der Hand (trotz kleinem Missverstaendnis - ich nannte das was ich haben wollte "Statement" - ich haette sagen sollen "Bai Lap Loong"). Egal.

Weiter zur Immi: Nach 20 Minuten wieder raus - alles beim Alten - ausser:

Auf dem mir neu ausgestellten 90 Tage Wisch (normal waere 4.12.19 der naechste Termin) war vermerkt, dass ich in 3 Monaten, bzw. am 27.Jan.20 eine Kopie meines aktuellen Bankbook Updates vorlegen muss (wegen den 800 T- die dann noch drauf sein muessen).

Da ich den "90 day Servive" nutze brauche ich am genannten Termin nur ein Foto des Updates an meinen Immibeamten (per Line) zu schicken und gut is!

Have a nice day

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Bruno99 am 30. Oktober 2019, 19:20:04
... sondern nur um ein Jahr minus einem Tag verlängert wird und die Immi-Granaten ihren Fehler nicht einsehen wollen ?

Alle doof ausser der Philipp... welches Fass willst du hier eigentlich aufmachen  {+

Auch wenn sie dir jedes Jahr einen Tag "stehlen" wuerden, macht das in 30 Jahren einen Monat aus... reichst du dann noch eine Verlaengerung ein ?

Wie war das noch mit dem Deutschen Wesen...  {--
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 31. Oktober 2019, 09:01:38
Viele FARANG hier haben halt ein HOBBY, mit Namen :

"Wer findet den Fehler ?"

Manche werden jeden Tag "fuendig", wenn nicht auf Anhieb,
dann wird gesucht bis "gefunden".

Dann wird der FUND "geteilt", dank Internet braucht es nicht
mehr den Gang zum STEINTISCH.   [-]

Am "Schluss des Tages" kommt dann, statt ein "Punkt" :

"Die sind so !"

Genau, "die sind so".

Auch "ich bin so".    ;]

JEDER "ist so"

Und das ist gut so !

Wieder mal die Frage :

"Warum sich sein Leben unnoetig schwer machen ?"   :)

 C--   [-]   8)   
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: franzi am 31. Oktober 2019, 09:27:06
Normalerweise verteile ich nur Komplimente an Frauen (gleichgueltig ob haesslich oder fesch).
Bei dir aber ausnahmsweise als Mann (hat aber nix mit attraktivitaet zu tun)

Du hast dein eintoeniges Smiley von frueher ( ;]) als einziges S. jetzt endlich abgelegt. Du bist also sozusagen gewachsen, bist flexibler geworden!

 ;}

 [-]

fr
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 31. Oktober 2019, 09:30:35
das Neuste von der Versicherungsfront:

(laut verifiziertem Schriftwechsel zwischen einem Expat und der Versicherung)

die AXA Global Healthcare UK weigert sich, das Formular "foreign insurance certificate" zu unterschreiben.  Begründung: Sie unterschreiben grundsätzlich kein ausländisches Formular, das ausserhalb ihrer Jurisdiktion liegt.

Die AXA ist lediglich bereit, auf ihren Polices gesondert zu bestätigen, wie hoch die Deckung ist und der versicherte Zeitraum. Weitere Besonderheit:  die weltweit gültige AXA deckt keine "outpatient" kosten, nur "inpatient"

Für Leute die sich nun also um ein Non-Imm-O/A bewerben und denken, dass ihre Versicherung dieses von der Botschaft/Konsulat angeforderte Formular ohne Weiteres unterschreiben - jetzt ist schwarz sehen angesagt! Ob sich das jetzt auf die UK beschränkt oder ob wir von deutschen Versicherern Ähnliches zu erwarten haben - keine Ahnung, werden wir bald wissen.

wer den kompletten Schriftwechsel lesen möchte, mag mich bitte per PM kontaktieren. Ich wurde von der Moderation gebeten, mich hier kurz fassen, also lasse ich den informativen Schriftwechsel weg

warm anziehen !!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 31. Oktober 2019, 09:32:23
Zitat
Viele FARANG hier haben halt ein HOBBY, mit Namen :

"Wer findet den Fehler ?"

Wie schön ... das hier noch Fehler gefunden werden und die Gleichgültigkeit wie in der Heimat noch
keinen Einzug gehalten hat .

Steintisch und INET unterscheiden sich schon noch in der " Reichweite " !

Fakt ist halt  daß wir als NON IMMIGRANTEN ( also Gäste auf Zeit hier ) im LOS nichts , aber auch rein gar nichts
politisch ändern können .  In der Heimat könnten wir , aber tun es nicht !!! Suche den Fehler  :'(

Politisch wach zu bleiben und eventuell kommende Thai Entscheidungen auf dem Schirm zu haben , halte ich btw.
nicht für einen Fehler .  Eine Vorbereitung eines Plan " B " auf solche Widrigkeiten ist m.E. eher angesagt als man sie
kritisieren sollte !

Zu den VISA Agenturen noch ein Wort ... wie viele glaubt ihr denn  reisen  aus der sogenannten Pampa hier im Seebad
jährlich  an , um diesen Service zu nutzen ?  Persönlich bin ich auf solche " Schlupfloch Spezialisten " nicht angewiesen .
Wäre ich es , würde mir die Tatsache Sorge bereiten , daß ich ohne mein Zutun mit allen Folgen daraus auffliegen kann !
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 31. Oktober 2019, 09:39:03
Zitat
die AXA Global Healthcare UK weigert sich, das Formular "foreign insurance certificate" zu unterschreiben.  Begründung: Sie unterschreiben grundsätzlich kein ausländisches Formular, das ausserhalb ihrer Jurisdiktion liegt.

Dto. kann ich von meiner Deutschen Voll PKV berichten , die auf Anfrage mir ein Schreiben in englisher Sprachausführung
zugesandt hat , indem bestätigt wird , daß sie für alle meine med. Kosten hier in Thailand ohne Limit wie seit mehr als einem
Jahrzehnt aufkommen wird !

Im Gegensatz zur AXA Worldwide PKV bin ich durch meine D voll  PKV sowohl als IN wie OUT Patient und im Zahntechnischen
Bereich ohne Limit hier versichert , dies wurde in dem Schreiben auch explizit so bestätigt !

Wie Greg  glaube auch ich , wird sich kaum eine ausländische Versicherung finden wird , die das "foreign insurance certificate"
zeichnen wird ... der nächste Flopp dieser Ankündigungs Fantasten !
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: rampo am 31. Oktober 2019, 17:11:38
Viele FARANG hier haben halt ein HOBBY, mit Namen :

"Wer findet den Fehler ?"

Manche werden jeden Tag "fuendig", wenn nicht auf Anhieb,
dann wird gesucht bis "gefunden".

Dann wird der FUND "geteilt", dank Internet braucht es nicht
mehr den Gang zum STEINTISCH.   [-]



Beim Letzten  Steintisch , haben sie mich gefragt , warum Jammerst du nicht  ueber  die  Thaipolitik .

Meine Antwort , weil mich wen eine Kuh  bei uns  krank ist das mehr interessiert .

So hat halt jeder sein Hobby .
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: peter1 am 31. Oktober 2019, 18:14:49
schauen wir einmal wann die ersten fluggesellschaften reisende abweisen mit non-oa aber ohne kv. vielleicht kommt nach zwangs-kv die zwangs-flugbuchung mit thai airways. was meint ihr, wird noch spassig.

kaiser versicherungen usa lehnt das kv formular ab.

mfgpeter1
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: namtok am 31. Oktober 2019, 18:18:25
Nun  um der finanziell klammen Thai Airways aus der Klemme zu helfen sind kreative Ideen gefragt. Solche Niedrigpreise zu Saisonbeginn wie derzeit hab ich bei denen noch nie gesehen.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: karl am 31. Oktober 2019, 19:38:19
FRA-BKK-FRA für 560 EUR, incl. Bahnanreise und 30 kg Gepäck - ist schon ein guter Preis
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 31. Oktober 2019, 20:35:16
schauen wir einmal wann die ersten fluggesellschaften reisende abweisen mit non-oa aber ohne kv. vielleicht kommt nach zwangs-kv die zwangs-flugbuchung mit thai airways. was meint ihr, wird noch spassig.

kaiser versicherungen usa lehnt das kv formular ab.

mfgpeter1

peter

warum sollten die Airlines die Beförderung verweigern ?

Selbst wenn der Reisende wegen der fehlenden Krankenversicherung zu einem Non-Imm-O/A ( wie soll das denn überhaupt gehen jetzt wo die Botschaften das zur Bedinung machen??)  die Einreise verweigern - der Reisende kann immer noch einen 30 Tage Visa Exempt Entry machen (muss sich am check-in halt eben online eine Weitereise kaufen) und sie müssen einen das Boarding machen lassen

okay, mir ist das alles viel zu theoretisch . ..  da habe ich ein Bild vorm Auge, das eines "Rattenkönigs"

die Behandlung der nächsten Aspiranten auf eine Extension des ihrer VOR dem 31.Oktober erstandenen Non-Imm-O/A Visums weckt mein höchstes Interesse. Alles andere geht mir am A vorbei. Von Jomtien und Cheang Wattana erreichen mich Berichte mit dem identischen Wortlaut: Alle Extensions von Non-Imm-O/A benötigen AB SOFORT eine thailändische KV . . .egal wann das Visum erteilt wurde !

DAS war zu erwarten

das hatte auch peter vorausgesagt. Allerdings hat peter vorausgesagt, dass solche die eine EOS based on marriage with a Thai machen,  KEINE KV benötigen . . . . . . . . . es liegt noch kein Bericht vor, also heisst es: abwarten

Wenn nun Jomtien sagt, ALLE extensions . . . .dann kann das eigentlich nur heissen - AUCH DIE VERHEIRATETEN

Das ist FIES. Denn die Verheirateten können die Extension eh nur machen wenn sie 400,000 THB auf der Bank haben.  Das ist genau die Summe die eine Thai KV versichern soll


Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 31. Oktober 2019, 22:50:18
breaking news:

keine Extension mehr des Non-Imm-O/A

EGAL VON WANN ES STAMMT

ohne Nachweis thailändisch akkreditierte KV

Quelle: Immigration Jomtien
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: peter1 am 02. November 2019, 12:54:51
breaking news:

keine Extension mehr des Non-Imm-O/A

EGAL VON WANN ES STAMMT

ohne Nachweis thailändisch akkreditierte KV

Quelle: Immigration Jomtien



die quelle jomtien ??? dort sagen von 3 immi offizieren am tisch 4 retirment extension folgendes 1. 2 immi offiziere sagen ja, es werde keine kv benoetigt bei non-oa 2. 1 immi offizier sagt nein, eine kv wird benoetigt.

mfg
peter1
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 02. November 2019, 14:21:28
Zitat
die quelle jomtien ??? dort sagen von 3 immi offizieren am tisch 4 retirment extension folgendes 1. 2 immi offiziere sagen ja, es werde keine kv benoetigt bei non-oa 2. 1 immi offizier sagt nein, eine kv wird benoetigt.

Sorry , aber da liegt wohl Unkenntnis vor Information ...

am Schalter No. 4 sitzen 3 Beamte , von denen beschäftigen sich zwei mit dem 90 Tg Stempel und einer ( rechts davon ) mit
overstay ! Mit EOS haben die nichts am Hut ... so erlebe ich das schon ne ganze Weile .

So also wer von denen in Jomtien sagt bitteschön was ... wem gegenüber ... und wann ???
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: peter1 am 02. November 2019, 15:34:16
Zitat
die quelle jomtien ??? dort sagen von 3 immi offizieren am tisch 4 retirment extension folgendes 1. 2 immi offiziere sagen ja, es werde keine kv benoetigt bei non-oa 2. 1 immi offizier sagt nein, eine kv wird benoetigt.

Sorry , aber da liegt wohl Unkenntnis vor Information ...

am Schalter No. 4 sitzen 3 Beamte , von denen beschäftigen sich zwei mit dem 90 Tg Stempel und einer ( rechts davon ) mit
overstay ! Mit EOS haben die nichts am Hut ... so erlebe ich das schon ne ganze Weile .

So also wer von denen in Jomtien sagt bitteschön was ... wem gegenüber ... und wann ???

warum sorry @alex muessen sie ja auch nicht zwingend denn es geht um deren meinung der immi captain und immi leutnant tisch 4 wissen sicherlich
worueber sie reden, der immi sergeant weiblich vertritt eine andere meinung. genau wie jessy von tisch 6 usw.

mfg
peter1
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 02. November 2019, 15:59:35
 . . bis jetzt nur einige widersprüchliche Berichte auf den sich mit Thai Visa beschäftigenden Seiten des World Wide Webs

Es bleibt abzuwarten wie es sich entwickelt. Noch sind ja mal gerade 2 Tage ins Land gegangen, seitdem die Verordnung in Kraft trat.

Ich selbst werde ab sofort keine Prognose mehr abgeben . . . . ;)

 . . . . die Meinungen der Immigrations-Beamten ändert sich stündlich/täglich, und es hängt auch davon ab auf welcher der zirka 70+ Immigrations im Land man frägt.

"normalerweise" gilt was Chaeng Wattana (CW) und Jomtien vorgeben . . . . . nur, in der Vergangheit hat sich gezeigt dass nicht alle Immigrationsbeamten gewillt sind, den Interpretationen aus CW zu folgen. Man hat das ganz deutlich bei der Vorgehensweise zum TM30 gesehen - CW waren unter den LETZTEN Büros, die schlussendlich auch auf der Anmeldung beharrten wenn man aus dem Ausland ankommt

entscheidend ist die jeweilige Meinung des/r diensthabenden Chef/in eines Immigrationsbüros. Was DER/DIE vorgibt, wird gemacht, selbst wenn es nicht ganz im Einklang mit der englischen Übersetzung der police order steht
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: peter1 am 02. November 2019, 16:08:09
@crazygreg44

so ist es mit dem ermessensspielrauemen.

@alex wenn du lust hast, besuche mich, ich lebe in banglamung.

mfg
peter1
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 02. November 2019, 16:50:51
Zitat
die quelle jomtien ??? dort sagen von 3 immi offizieren am tisch 4 retirment extension folgendes 1. 2 immi offiziere sagen ja, es werde keine kv benoetigt bei non-oa 2. 1 immi offizier sagt nein, eine kv wird benoetigt.

Sorry , aber da liegt wohl Unkenntnis vor Information ...

am Schalter No. 4 sitzen 3 Beamte , von denen beschäftigen sich zwei mit dem 90 Tg Stempel und einer ( rechts davon ) mit
overstay ! Mit EOS haben die nichts am Hut ... so erlebe ich das schon ne ganze Weile .

So also wer von denen in Jomtien sagt bitteschön was ... wem gegenüber ... und wann ???

warum sorry @alex muessen sie ja auch nicht zwingend denn es geht um deren meinung
der immi captain und immi leutnant tisch 4 wissen sicherlich
worueber sie reden, der immi sergeant weiblich vertritt eine andere meinung. genau wie jessy von tisch 6 usw.

mfg
peter1

Warum schreibst du von "Meinung" von BEAMTEN an "Tisch 4 oder 6", wenn am "Tisch 8',
da wo man die "JAHRES-VERLAENGERUNG = NON O" machen muss,
3 PLAKATE an der THEKE
aufgeklebt sind, darauf steht :

Ab 31.Okt. 2019 braucht es fuer "NON-OA" eine VERSICHERUNG !!!

Du wohnst ja in BANGLAMUNG, fahre hin in die SOI 5 zur IMMI und schau dir dies an,
mach eine FOTO und stell es hier rein, nach dem Motto : "Leser als Reporter".    :)

Dann hoert das HIN und HER raetseln, vermuten, meinen, glauben und so AUF.
Ganz einfach.

Ich war letzten MITTWOCH und DONNERSTAG da und meine dass ich nicht getraeumt habe.

 [-]
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 02. November 2019, 17:05:59


Warum schreibst du von "Meinung" von BEAMTEN an "Tisch 4 oder 6", wenn am "Tisch 8',
da wo man die "JAHRES-VERLAENGERUNG = NON O" machen muss,
3 PLAKATE an de THEKE
aufgeklebt sind, darauf steht :

Ab 31.Okt. 2019 braucht es fuer "NON-OA" eine VERSICHERUNG !!!



 . .es fehlt zwar der Zusatz "auch für Extensions aus dem Non-Imm-O/A heraus" . . . schade dass Du nicht den originalen englischen Text zitiert hast, ist dieser eventuell detaillierter?

 . . dann stimmt ja mein Beitrag 443, den ich im Glauben an die Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit von 2 mich erreichten Live-Berichte hier abgeladen hatte  ;}   .  . . . . . . jetzt bin ich sehr erleichtert dass man mich nicht wieder "Fantast" schimpfen muss, "Dummschwätzer", "Klugscheisser" oder Schlimmeres  ]-[

aber weitere Prognosen geb ich erst wieder ab wenn sich der Nebel lichtet, versprochen!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lupo2002 am 02. November 2019, 19:32:20

Ich selbst war so doof eine thailändische KV ab zuschließen, die war allerdings noch um einiges besser wie die Verträge dieser Pflichtversicherungen, macht nicht den Fehler und schmeißt der thailändischen Versicherungslobby euer sauer verdientest Geld hinterher.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Bruno99 am 02. November 2019, 19:36:53
aber weitere Prognosen geb ich erst wieder ab wenn sich der Nebel lichtet, versprochen!

ist doch schon mal ein faires Angebot  ;}

Wenn dann alle Nebelschwaden verzogen sind, alle einen klaren Blick haben, braucht es vielleicht auch keine Prognosen mehr.

. . . schade dass Du nicht den originalen englischen Text zitiert hast...

Um hier auch mal etwas klug zu scheissen...
Der Originaltext ist sicherlich in Thai, Englisch ist nur eine Uebersetzung mit mehr oder weniger grossem Interpretationsspielraum.
Mit Verweis auf die TM30 Diskussion, wo du ja auch verschiedene Ansichten bezueglich der Uebersetzungen eingebracht hast.

Mein Kommentar verlangt nicht zwangslaeufig nach Antwort, du kannst ihn ohne Probleme ignorieren.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 02. November 2019, 19:51:08

. . . schade dass Du nicht den originalen englischen Text zitiert hast...

Um hier auch mal etwas klug zu scheissen...
Der Originaltext ist sicherlich in Thai, Englisch ist nur eine Uebersetzung mit mehr oder weniger grossem Interpretationsspielraum.


Es ging mir nur darum in Erfahrung zu bringen, ob luklak in seiner deutschen Übersetzung etwas vom englischen Text weg gelassen hat, nämlich das Wörtchen "Extensions" . .  das habe ich ihn gefragt

Denn nicht NUR das Visum O/A selbst ist KV-Pflichtig, sondern auch sämtliche sich aus dem Visum ergebenden Extensions, also die eigentliche Verlängerung durch einen border run UND die Extension based on retirement zu irgendeinem Zeitpunkt

(braucht niemand zu kommentieren, da es keine Prognose von mir ist, lediglich eine Feststellung)

@ kleinbuchstabenpeter:   WICHTIG für DICH zu wissen wegen Deiner diskussion bei den nayanern:  Es gibt eine Menge Immis, die aus dem Non-Imm-O/A KEINE Extensions based on marriage vornehmen, sondern ausschliesslich das based on retirement.  Für die marriage EOS braucht man bei denen zwingend ein Non-Imm-O zur Ausgangslage !
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Bruno99 am 02. November 2019, 20:02:50
Dann frag ihn doch einfach direkt was du wissen willst und eiere nicht die ganze Zeit rum...  {+

Deine endlose Korinthenhackerei in verschiedenen Themen nervt zusehends und bringt keinen Mehrwert in der Diskussion.

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 02. November 2019, 20:08:17
Dann frag ihn doch einfach direkt was du wissen willst und eiere nicht die ganze Zeit rum...  {+

Deine endlose Korinthenhackerei in verschiedenen Themen nervt zusehends und bringt keinen Mehrwert in der Diskussion.

muss ich wegen jeder belanglosen Frage eine PM abschicken ?

Da meine Frage nicht OT war, erlaubte ich mir, sie in einen Beitrag zu verpacken, zusammen mit anderen Infos zum Thema.

Was ist denn so nervend daran, verstehe ich jetzt nicht. 

Es ist doch der Sinn & Zweck eines Forums, eine Diskussion öffentlich zu  betreiben, anstatt sie hinter persönlichen Emails zu verstecken

Ich verstehe auch gar nicht, warum Du mich der "Korinthehackerei" bezichtigst.  Fast alle hier schreiben über etwas, von dem sie eine Ahnung haben. Ich beschäftige mich gerne mit den thailändischen Visaregeln und Immigrations-Gesetzen. Ist ein Hobby. Ich würde niemals behaupten, einen 100%igen Durchblick zu haben, das wäre überheblich. Aber ist das jetzt "Korinthenhackerei" wenn ich meinem Lieblingsthema treu bleibe und über Tagesaktuelles schreibe ?

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lupo2002 am 02. November 2019, 20:13:12
Es gibt eine Menge Immis, die aus dem Non-Imm-O/A KEINE Extensions based on marriage vornehmen, sondern ausschliesslich das based on retirement.  Für die marriage EOS braucht man bei denen zwingend ein Non-Imm-O zur Ausgangslage !

Meine Immi hat mir bestätigt das ich aus dem Non-Imm-O/A eine Extensions based on marriage machen kann, Gewissheit werde ich im laufenden Monat haben.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Kern am 02. November 2019, 20:26:21
Es geht um Deine viel zu ausgiebige Korinthenhackerei. Zur Erinnerung:

Hallo crazygreg44

Meinst Du, dass mir das aus Versehen in die Tastatur gerutscht ist?

Hallo crazygreg44

Es bringt nichts, jeden geistigen Thai-Verwaltungs-Furz von allen Seiten ausgiebig zu untersuchen. Eine kurze Duftprobe reicht.
Weniger ist oft mehr!


Bitte!

...
2. Zwar schreibst Du ...

. .das Ding ist noch nicht in Stein gemeisselt, war vorhin mein Spruch   C-- C--

.. eierst aber in epischer und nerviger Breite um diese unausgegorenen Verwaltungs-Fürze rum.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 03. November 2019, 07:49:56
(https://scontent.futp1-1.fna.fbcdn.net/v/t1.0-9/75298468_2946341118782331_3938753720765906944_n.jpg?_nc_cat=1&_nc_oc=AQkvc5ZqJ9l0sh0NTjlKjYELlFn0j-ypGH4Jce543ZB0OkXy6uurfvvfo933PLgkmPo&_nc_ht=scontent.futp1-1.fna&oh=3e9d62898420f9d5d1b0f0a326e1d2c7&oe=5E64BD7E)


Ich finde, dass Erfahrungsberichte aus dem größten Thai Forum ( Thai VISA ) in Vorbereitung auf

existenziell wichtige Immigration Themen schon hier her gehören und das man darüber auch diskutieren

können darf ! Was mir immer noch nicht ganz klar ist , dass die meisten Alten EOS basierend auf einem

Non Immi O  mit seinen Extention ( s/m , B & E ) ausgestellt wurden , neuere VISA aber auf O/A .

In meinem Bekanntenkreis ist nur einer der ein OA Visa hat und noch in diesem Monat damit seine EOS

beantragen muß ! Er ist mit Jahresverträgen D - RK versichert und muß wohl erst mal  die Vertragslaufzeiten

mit seinen Visa Laufzeiten unter einen Hut bringen !
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: peter1 am 03. November 2019, 10:09:53
also weiter im text......non-oa ausgestellt am 19.7.19, erste einreise am 2.11.19 , gestempelt ohne kv bis 31.10.20 quelle thaivisa

mfg
peter1
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: peter1 am 03. November 2019, 13:19:18
Zitat
die quelle jomtien ??? dort sagen von 3 immi offizieren am tisch 4 retirment extension folgendes 1. 2 immi offiziere sagen ja, es werde keine kv benoetigt bei non-oa 2. 1 immi offizier sagt nein, eine kv wird benoetigt.

Sorry , aber da liegt wohl Unkenntnis vor Information ...

am Schalter No. 4 sitzen 3 Beamte , von denen beschäftigen sich zwei mit dem 90 Tg Stempel und einer ( rechts davon ) mit
overstay ! Mit EOS haben die nichts am Hut ... so erlebe ich das schon ne ganze Weile .

So also wer von denen in Jomtien sagt bitteschön was ... wem gegenüber ... und wann ???

warum sorry @alex muessen sie ja auch nicht zwingend denn es geht um deren meinung
der immi captain und immi leutnant tisch 4 wissen sicherlich
worueber sie reden, der immi sergeant weiblich vertritt eine andere meinung. genau wie jessy von tisch 6 usw.

mfg
peter1

Warum schreibst du von "Meinung" von BEAMTEN an "Tisch 4 oder 6", wenn am "Tisch 8',
da wo man die "JAHRES-VERLAENGERUNG = NON O" machen muss,
3 PLAKATE an der THEKE
aufgeklebt sind, darauf steht :

Ab 31.Okt. 2019 braucht es fuer "NON-OA" eine VERSICHERUNG !!!

Du wohnst ja in BANGLAMUNG, fahre hin in die SOI 5 zur IMMI und schau dir dies an,
mach eine FOTO und stell es hier rein, nach dem Motto : "Leser als Reporter".    :)

Dann hoert das HIN und HER raetseln, vermuten, meinen, glauben und so AUF.
Ganz einfach.

Ich war letzten MITTWOCH und DONNERSTAG da und meine dass ich nicht getraeumt habe.

 [-]

um dir es klipp und klar zu sagen.....bei einer aktion bin ich dabei, wenn du auch partizipierst d.h. wir treffen uns vor der immi um dann gemeinsam zu eruieren wie non-oa verlaengerungen behandelt werden. gegebenenfalls schliesst sich @alex an.

mfg
peter1
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: thai-ger am 03. November 2019, 13:59:22
Mensch Leute, haltet doch mal die Füße still!

Es betrifft euch doch nicht!!!

Durch die ewige Nachfragen bei der Immi bringt ihr die Beamten doch nur auf dumme Gedanken!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: boehm am 03. November 2019, 14:00:37
Gute Idee!!

Tip Treffen in der Immi Jomtien.

Jeder bringt einen Campingstuhl, kleinen Tisch, belegte Brötchen und eine Kühltasche Bier mit.

Davon dann bitte ein Video hier einstellen!  [-] [-]
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: peter1 am 03. November 2019, 14:43:50
Mensch Leute, haltet doch mal die Füße still!

Es betrifft euch doch nicht!!!

Durch die ewige Nachfragen bei der Immi bringt ihr die Beamten doch nur auf dumme Gedanken!

god favours the brave and the well prepared.

mfg
peter1
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Philipp am 03. November 2019, 15:08:23

Durch die ewige Nachfragen bei der Immi bringt ihr die Beamten doch nur auf dumme Gedanken!

Volle Zustimmung.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 03. November 2019, 18:11:56
Mensch Leute, haltet doch mal die Füße still!

Es betrifft euch doch nicht!!!


Durch die ewige Nachfragen bei der Immi bringt ihr die Beamten doch nur auf dumme Gedanken!

So ist es !

@peter1, bist du betroffen ?

Ich nicht ! Und von den ca. 400 "hier lebenden" Farang die ich kenne,
ist mir KEINER bekannt der NON-OA hat !!!

Ich habe hier NUR geschrieben WAS ich letzten MI und DO auf der IMMI gesehen habe.

Fuer mich ist das GEGESSEN !

Wenn ein BETROFFENER der hier MEMBER ist, dann seine ERSTE Erfahrung hat/macht,
dann kann er hier 1:1 berichten.

@peter1
Wir koennen aber gerne mal im BON CAFE in NAKLUA eine "Bohne" trinken.


 [-]   (damit ist Kaffee gemeint  :))

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: peter1 am 04. November 2019, 09:11:15
Mensch Leute, haltet doch mal die Füße still!

Es betrifft euch doch nicht!!!


Durch die ewige Nachfragen bei der Immi bringt ihr die Beamten doch nur auf dumme Gedanken!

So ist es !

@peter1, bist du betroffen ?

Ich nicht ! Und von den ca. 400 "hier lebenden" Farang die ich kenne,
ist mir KEINER bekannt der NON-OA hat !!!

Ich habe hier NUR geschrieben WAS ich letzten MI und DO auf der IMMI gesehen habe.

Fuer mich ist das GEGESSEN !

Wenn ein BETROFFENER der hier MEMBER ist, dann seine ERSTE Erfahrung hat/macht,
dann kann er hier 1:1 berichten.

@peter1
Wir koennen aber gerne mal im BON CAFE in NAKLUA eine "Bohne" trinken.


 [-]   (damit ist Kaffee gemeint  :))

@luklak 

1. im moment noch nicht aber es wird sich aendern.

2. gerne bon cafe 21.11   zwischen 11.00 und 14.00 uhr ???

mfg
peter1
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 04. November 2019, 09:28:17
Es betrifft euch doch noch nicht!!! sollte es heißen

wer outet sich denn mal endlich hier mit seinem O A Visa basierten EOS ???

Persönlich ist mir nur ein derzeit inaktiver Altmember hier mit einem OA VISA  bekannt  ]-[

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lupo2002 am 04. November 2019, 10:36:03
Es betrifft euch doch noch nicht!!! sollte es heißen

wer outet sich denn mal endlich hier mit seinem O A Visa basierten EOS ???

Persönlich ist mir nur ein derzeit inaktiver Altmember hier mit einem OA VISA  bekannt  ]-[


Ich habe ein O A Visa, mein EOS endet am 31.12.19
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 04. November 2019, 11:17:44
Ich bin im 2003 mit NON-O eigereist und habe darauf nun die 17. Verlaengerung.

Also ich nicht. Auch nicht : noch nicht.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 04. November 2019, 11:23:37


@peter1
Wir koennen aber gerne mal im BON CAFE in NAKLUA eine "Bohne" trinken.


 [-]   (damit ist Kaffee gemeint  :))

@luklak 

1. im moment noch nicht aber es wird sich aendern.

2. gerne bon cafe 21.11   zwischen 11.00 und 14.00 uhr ???

mfg
peter1

OK.
Von mir aus auf 11.00 Uhr
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: peter1 am 04. November 2019, 11:38:57


@peter1
Wir koennen aber gerne mal im BON CAFE in NAKLUA eine "Bohne" trinken.


 [-]   (damit ist Kaffee gemeint  :))

@luklak 

1. im moment noch nicht aber es wird sich aendern.

2. gerne bon cafe 21.11   zwischen 11.00 und 14.00 uhr ???

mfg
peter1

OK.
Von mir aus auf 11.00 Uhr


machen wir so.
mfg
peter1
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 11. November 2019, 11:13:13
immi jomtien

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 11. November 2019, 12:02:33
immi jomtien

Genau dieses "Plakat" meine ich, habe ich gesehen.

Damit ist doch Alles gesagt und klar, oder ?
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 11. November 2019, 12:22:10
immi jomtien

Genau dieses "Plakat" meine ich, habe ich gesehen.

Damit ist doch Alles gesagt und klar, oder ?


genau, und damit fangen die Probleme erst an

auch Wiedereinreisen mit einem pre-31.Okt. Non-Imm-O/A führen nun an den Grenzen, laut einigen Berichten, zur Nachweispflicht einer thailändischen KV.  Hat man keine, bleibt das O/A Visum erstmal unberührt und man erhält 30 Tage Entry Permit, und die Aufforderung, innerhalb dieser 30 Tage eine Versicherung abzuschliessen. Mit der Police geht man auf seine Immigration und bekommt dann sein Non-Imm-O/A wieder aktiviert.

meiner Kontaktaufnahme zufolge halten die Moderatoren einiger Visaberatungen die Zahl von 80,000 Non-Imm-O/A Inhaber für krass übertrieben und nennen 20,000 als eher zutreffende Zahl
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 11. November 2019, 15:13:41
immi jomtien

Genau dieses "Plakat" meine ich, habe ich gesehen.

Damit ist doch Alles gesagt und klar, oder ?


genau, und damit fangen die Probleme erst an

meiner Kontaktaufnahme zufolge halten die Moderatoren einiger Visaberatungen
die Zahl von 80,000 Non-Imm-O/A Inhaber für krass übertrieben und nennen 20,000
als eher zutreffende Zahl

Ich denke auch, das sind nicht so viele !

Nochmal meine FRAGE an anderer Stelle :
"Wieviele sind mit "NON O" da ?  Hat man da Zahlen ?"

Mal auch eine andere Frage :

Wer "macht" den dieses "NON OA" ? Aus was fuer einem Grund ?
    ???
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 11. November 2019, 15:16:25
Zusatz Frage :

Was ist wenn (alle) diese THAI-NON-OA-Versicherugen
einen VISA/Versicherungs-Antragsteller NICHT nehmen ?
  ???
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: volkschoen am 11. November 2019, 15:54:48
Zitat
Wer "macht" den dieses "NON OA" ? Aus was fuer einem Grund ?

Also ich kenne einen, der hat so etwas.  {*
Der ist weit über 50 Jahre, mit der Thai nicht verheiratet und bezieht eine gutes Ruhestandsgehalt.  [-] :]
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lupo2002 am 11. November 2019, 16:01:55

Zitat
Wer "macht" den dieses "NON OA" ? Aus was fuer einem Grund ?

Also ich kenne einen, der hat so etwas.  {*
Der ist weit über 50 Jahre, mit der Thai nicht verheiratet und bezieht eine gutes Ruhestandsgehalt.  [-] :]

Ich kenne auch einen der so was hat, das aber demnächst in ein Non O umwandelt. :)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 11. November 2019, 16:29:25
auf Spekulationen wie viele Antragsteller es jedes Jahr sein könnten, will ich mich hier nicht einlassen, ich habe jedenfalls eine Zahl als Anhaltspunkt genannt

Das Non-Imm-O/A ist für alle über 50 Jahren interessant, weil es zu einem 2-Jahre Langzeitaufenthalt berechtigt, ohne dass man beim Antrag in der Heimat mehr Finanzen nachweisen muss als besagte 5000.- Euro auf einem Konto (das sich in DACH befinden kann oder in Thailand) - im Unterschied zum Non-Imm-O, das man schon vor Ablauf von 90 Tagen für einen EOS Antrag verwenden, UND zusätzlich den nicht gerade knappen Betrag von 800,000 THB (24,000.- Euro) auf einem thailändischen Konto nachweisen muss.

Selbst das Multi Entry Non-Imm-O  ist nicht besonders attraktiv, wegen den ständigen Ausreisen die man alle 90 Tage vornehmen muss

Haben nicht eher 20,000 Ausländer die 5000.- Euro mal schnell zur Hand, oder haben die alle 24,000 Euro in der Schublade liegen?

Es ist doch insofern leicht einzusehen,warum eine grössere Anzahl Farang aller Länder mit einem Non-Imm-O/A nach Thailand kommen als mit dem Non-Imm-O




Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 11. November 2019, 16:50:48
auf Spekulationen wie viele Antragsteller es jedes Jahr sein könnten,
will ich mich hier nicht einlassen, ich habe jedenfalls eine Zahl als
Anhaltspunkt genannt


Es ist doch insofern leicht einzusehen,warum
eine grössere Anzahl Farang aller Länder mit einem Non-Imm-O/A
nach Thailand kommen
als mit dem Non-Imm-O

Und ich denke, es ist eher UMGEKEHRT !

Denn, nach deiner Rechnung, selbst wenn 50'000 oder 80'000 mit "NON-OA" hier waeren,
dann waeren es ja mit "NON-O" weniger.

Also nur ca. 40'000 oder 60'000 !?

Schweizer, ich kenne keinen der "NON-OA" hat, sind ca. 10'000 hier.
Dann :
Deutsche
Oesterreicher
Italiener
Franzosen
Belgier
Hollaender
EnglaenderAmerikaner
Kanadier
Australier
usw. !!!

Aber lassen wir das.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 11. November 2019, 18:07:10
das eigentliche Problem steht denen noch bevor

die alle ihre Extension of Stay based on retirement aus einem Non-Imm-O/A heraus bereits gemacht haben

und dieses jedes Jahr erneuern müssen, inklusive natürlich mit Finanznachweis usw.

Denn auf diese kommt bei der nächsten Erneuerung die thailändische Krankenversicherungspflicht zu. Selbst wenn der alte Reisepass mit dem längst abgelaufenen Visum nicht mehr vorhanden ist, auf dem Extensions-Stempel der meisten  steht noch ein winziges handschriftliches "Non-Imm-O/A"

Diejenigen haben sich die ganze Zeit in Sicherheit gewiegt, aber die aktuellen Ereignisse haben den Wortlaut der Police Order bestätigt, denn davon war nicht die Rede. Es hiess nur dass dies alles nach dem 31.10.2019 fällig wird

Es sei denn, sie steuern um und lassen Gnade vor Recht ergehen, das nennt man dann "grandfathering"
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 11. November 2019, 18:11:40
auf Spekulationen wie viele Antragsteller es jedes Jahr sein könnten,
will ich mich hier nicht einlassen, ich habe jedenfalls eine Zahl als
Anhaltspunkt genannt


Es ist doch insofern leicht einzusehen,warum
eine grössere Anzahl Farang aller Länder mit einem Non-Imm-O/A
nach Thailand kommen
als mit dem Non-Imm-O

Und ich denke, es ist eher UMGEKEHRT !

Denn, nach deiner Rechnung, selbst wenn 50'000 oder 80'000 mit "NON-OA" hier waeren,
dann waeren es ja mit "NON-O" weniger.

Also nur ca. 40'000 oder 60'000 !?

Schweizer, ich kenne keinen der "NON-OA" hat, sind ca. 10'000 hier.
Dann :
Deutsche
Oesterreicher
Italiener
Franzosen
Belgier
Hollaender
EnglaenderAmerikaner
Kanadier
Australier
usw. !!!

Aber lassen wir das.

eins ist verbrieft,

es halten sich zirka 3 bis 3,2 Millionen Ausländer LONGSTAY in Thailand auf

von diesen der Grossteil Burmesen, Kamboschaner, Filippinos

und zirka 210,000 Ausländer (plus/minus 20T) aus Europa, Australien, Neuseeland und Amerika

von den letztgenannten halte ich es für gut möglich, dass sich 80,000 mit einer EOS aus einem Non-Imm-O/A heraus im Land aufhalten. Das mit den 20,000 ist pure Spekulation zweier Visaberatungs-Moderatoren

Du gehst von uns reichen Schweizern, Deutschen und Österreicher aus. Wir haben es ja und sind mit Penunzen gesegnet und reichlich Pensionen und üppigen Schwerbehinderten-Abfindungen. Wirvsind hier alle mit dem 90-Tage Non-Imm-O aufgeschlagen, haben eine Million Baht eingezahlt und seitdem lässt man uns in Ruhe 

Ja, DU kennst vielleicht selbst keine.  Bewegst Du Dich in italienischen, französischen, englischen, dänischen Kreisen? Das bezweifle ich doch stark  . . eventuell kämst Du bei denen nämlich zu anderen Ergebnissen

Ich kann auf Anhieb bei Lektüre der VisaBeratung im Fb erkennen, dass unsere "armen" Vettern aus den angelsächsischen Ländern in Thailand hier zu 80% mit einem O/A aufgeschlagen sind, aus dem einfachen Grund weil es am billigsten war

Ich lese über das Thema nicht seit gestern, es ist offensichtlich so
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Bruno99 am 11. November 2019, 19:39:17
Bewegst Du Dich in italienischen, französischen, englischen, dänischen Kreisen? Das bezweifle ich doch stark  . .

Hast du denn Einblick in diese Expatkreise, oder beruhen deine Kenntnisse auf Kommentaren in den paar wenigen Foren... wie repraesentativ sind die denn ?
Fuer die Aufenthalte du hier in Thailand teilzeit verbringst, scheinst du ja enormen Einblick in die verschiedenen Communities zu haben  {--

Ich lese über das Thema nicht seit gestern, es ist offensichtlich so

Ist dem tatsaechlich so ?
Man sagt zwar lesen bildet, aber wie hast du es denn mit persoenlichen Kontakten zu Expats verschiedener Nationalitaeten in Thailand?
 
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 11. November 2019, 20:11:58
Bewegst Du Dich in italienischen, französischen, englischen, dänischen Kreisen? Das bezweifle ich doch stark  . .

Hast du denn Einblick in diese Expatkreise, oder beruhen deine Kenntnisse auf Kommentaren in den paar wenigen Foren... wie repraesentativ sind die denn ?
Fuer die Aufenthalte du hier in Thailand teilzeit verbringst, scheinst du ja enormen Einblick in die verschiedenen Communities zu haben  {--

Ich lese über das Thema nicht seit gestern, es ist offensichtlich so

Ist dem tatsaechlich so ?
Man sagt zwar lesen bildet, aber wie hast du es denn mit persoenlichen Kontakten zu Expats verschiedener Nationalitaeten in Thailand?
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 11. November 2019, 20:42:37
@crazygreg44


Es ist erstaunlich wie du dieses "Thema", das hier sonst wenige Member "bewegt" oder
persoenlich "betrifft", am "Laufen haelst".

Deine Aussage :

Du gehst von uns reichen Schweizern, Deutschen und Österreicher aus.
Wir haben es ja und sind mit Penunzen gesegnet und reichlich Pensionen und
üppigen Schwerbehinderten-Abfindungen. Wirvsind hier alle mit dem
90-Tage Non-Imm-O aufgeschlagen, haben eine Million Baht eingezahlt und seitdem
lässt man uns in Ruhe 

Ja, DU kennst vielleicht selbst keine.  Bewegst Du Dich in italienischen,
französischen, englischen, dänischen Kreisen? Das bezweifle ich doch stark  . . eventuell
kämst Du bei denen nämlich zu anderen Ergebnissen.


Ja, ich "bewege mich" auch in anderen "Kreisen" als der D.A.CH.ler, stell dir vor, hier in Thailand
hat es nicht wenige italienische, französische, englische (Briten), den auch SCHOTTEN,
mein Schwager ist Einer, gehoeren dazu und dann nicht nur dänische, auch die anderen
SKANDINAVIER findet man hier, dann BELGIER, AMIS, KANADIER und AUSTRALIER.

Wenn ich bei denen in einem PUB, einer BAR oder einem Restaurant bin, faellt mir auf dass diese
UNTEREINANDER nicht so streiten wie die Schweizer oder Deutschen.

Keine Ahnung warum dass das so ist.

Sogar IRANER, ja IRANER. Einer ist ein Freund von mir. Als Kind mit den Eltern nach Italien gefluechtet,
dann in die SCHWEIZ. Schweizer Pass, im Emmental/BE gewohnt, Roh-Kaffee-Einkaeufer fur ua. die
MIGROS und Co., mit Schweizer Frau verheiratet und auch hier, seit 10 Jahren lebend.
Er trifft sich 1x im Monat mit anderen IRANER, einer ist/war Arzt, ein anderer Anwalt....

Zu den "Insel-Affen", von @Volkschoen habe ich das schon so oft gelesen, dass ich mich frage,
WAS haben die BRITEN dem "armen" VOLKMAR den "angetan" ?

Also alle diese Leute aus diesen Nationen sind "arm dran"?   ???

Fuer mich als SCHWEIZER ist DEUTSCHLAND der "grosse Bruder", der "grosse Kanton" der SCHWEIZ.
Das ist ein Kompliment !  ;}

In meinem LEBEN bin ich viele Deutsche Autos gefahren, in meiner Druckerei und Zeitungs-Verlag
standen fast ausschliesslich Maschienen aus Deutschland.
Das ist ein weiteres Kompliment !   ;}

Wenn ich aber, nun 16 Jahre hier, sprich NICHT mehr in Europa, wenn ich sehe, hoere und lese
dass DEUTSCHLAND (Regierung/Politiker) meint, die EU, Europa muesse sich "unter ordnen",
D und F seien "die wichtigsten" Laender der EU. PUNKT.

Dann verstehe ich auch besser, warum man meint :

O-Ton @crazygreg44

Ich kann auf Anhieb bei Lektüre der VisaBeratung im
Fb erkennen, dass unsere "armen" Vettern aus
den angelsächsischen Ländern
in Thailand hier zu 80% mit einem
O/A aufgeschlagen sind,
aus dem einfachen Grund weil es am
billigsten war.


Also alle diese Leute aus diesen Nationen sind "arm dran" ?
Arme Vetter ?


Alle haben : "NON-OA" ?!  ???

Noch eine kleine Hilfe fuer dich :

Der "PATTAYA Sports Club" hat ca. 43'000 Mitglieder.
Davon etwa 80% FARANG.
Davon 7'000 Golfer.

Was meinst du, sind das alles Deutsche oder Schweizer ?
Oder eben die von dir beschriebenen :

.....dass unsere "armen" Vettern aus den angelsächsischen Ländern.

Zu den "armen Vetter" in PATTAYA kommen noch die "Armen" in HUA HIN, KRABI, SAMUI,
BANGKOK, CHIANG MAI und an weiteren Orten dazu, "arme" Vettern aus
den angelsächsischen Ländern die in Thailand hier zu 80% mit einem
O/A aufgeschlagen sind.



Nichts fuer ungut.

 8)   :)   C--   ;)   [-]






 

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: boehm am 11. November 2019, 20:52:40
Das Thema her nervt an sich nur noch.

Es könnte auch heißen: wie spalte ich ein Haar, oder ein Atom, oder ein Molekül....

 :-) :-) :-)

Aber mir ist es egal, lese es nicht, bis auf Ausnahmen.

Vollkommen schnurz, was kommt das kommt, man kann es eh nicht ändern, oder manmuss woanders hingehen.

Müssen wir das nun noch mal durchkauen wie eine Kuh?? Nur weil einer Langeweile hat???

Gibt es keine anderen Themen, die vielleicht wichtig sein könnten???

Meistens klicke ich mittlerweile gleich auf, alles gelesen.... {{
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 11. November 2019, 23:37:32
ja klar. Die Elite gewinnt immer

die Golfer

sehr reiche Leutschen

und die Masse der Armen kommt mit dem Non-Imm-O/A

DU gehörst vielleicht zu denjenigen

die sich locker ein ELITE visa kaufen können
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 11. November 2019, 23:43:15


Gibt es keine anderen Themen, die vielleicht wichtig sein könnten???

Meistens klicke ich mittlerweile gleich auf, alles gelesen.... {{


dann lies doch einfach die anderen Themen im ThailandTipp

oder langeweilen sie Dich ?

niemand zwingt Dich,Themen zu lesen die Dir am Arsch vorbeigehen 


Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 12. November 2019, 11:42:03
es hat nun Korrekturen gegeben !

für alle EOS und Verlängerungen mit Non-Imm-O/A Visa die VOR dem 31.10.2019 ausgestellt wurden

gilt nun die "grandfathering" - Regel !

Wie von mir in Beitrag 481 vorhergesagt, es hat geklappt.

KEINE Krankenversicherung nötig !


Somit kann auch derjenige, der sein O/A zuerst in ein "O" umwandeln möchte, um dann eine EOS based on marriage zu beantragen, sich die Umwandlung schenken - und gleich aus dem O/A heraus die EOS beantragen

P.S. ihr wisst sicher um wen es sich handelt, Beitrag 477
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 12. November 2019, 12:03:00


@crazygreg

gibt es dazu schon ein offizielles Statement oder ist dein Bericht nur basiert auf Einzelfall?

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 12. November 2019, 12:09:22


@crazygreg

gibt es dazu schon ein offizielles Statement oder ist dein Bericht nur basiert auf Einzelfall?

offizielles Ergebnis eines IO Treffens am Suvarnabhumi vom 7. November

steht angeblich bereits im ThaiVisa Forum -  mit Bild. Habe es aber selbst noch nicht angeschaut !

Ich ziehe andere glaubwürdige Quellen vor, zB die FB Gruppe thai visa advice und deren Moderator, und den kleinbuchstabenpeter !
Die sind bestens vernetzt.

Auskunft der Immi Jomtien, Chaeng Wattana, Chiang Mai
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 12. November 2019, 12:20:28
zur Info, vielleicht beruhigt dies, ich habe besagte Quelle mit Bild im TV Forum gefunden,  Seite 61 des threads:

https://forum.thaivisa.com/topic/1132569-oa-visa-and-insurance-experience-today/page/61/#comments

wer sonst, wenn nicht "UbonJoe"

Several reports since today that when you were incorrectly stamped in for 30 days when arriving on an OA Visa issued before Oct 31, that you can get this corrected at the Airport (or at some local IOs, e.g. HuaHin).

sowie kleinbuchstabenpeter im nittaya (der Einzige der durchblickt - leider verstehen ihn die meisten nicht wegen seiner Schreibweise)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 12. November 2019, 12:25:43
(https://scontent.futp1-1.fna.fbcdn.net/v/t1.0-9/75302633_2493403407611193_7029001150007345152_n.jpg?_nc_cat=100&_nc_oc=AQnXvB_H7oz932k4gYyBOTMURsKawvEDQMP25IFnrzF3o0JUkoGT-BtYD7p0T8caRps&_nc_ht=scontent.futp1-1.fna&oh=fb85de5e55faa564300fd83b143ae1dd&oe=5E41767C)

Es könnte aber auch sein , das Antragsteller in einem gewissen Alter , die nicht von der Thai PKV angenommen wurden
... einen sogenannten" GROSSVATER " Schutz gewährt bekommen .

Offiziell werdet ihr zu diesem Gerücht keine Bestätigung finden ... also abwarten was die Praxis mit diesem O/A in Zukunft hergibt !!!

(https://assets.thaivisa.com/forum/uploads/monthly_2019_11/image.png.87aa4eab05a5b8cfe04afff740bb8045.png)

Es handelt sich um einen normalen visumfreien Einreisestempel für 30 Tage, der um 30 Tage verlängert werden kann.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 12. November 2019, 12:32:20
(https://scontent.futp1-1.fna.fbcdn.net/v/t1.0-9/75302633_2493403407611193_7029001150007345152_n.jpg?_nc_cat=100&_nc_oc=AQnXvB_H7oz932k4gYyBOTMURsKawvEDQMP25IFnrzF3o0JUkoGT-BtYD7p0T8caRps&_nc_ht=scontent.futp1-1.fna&oh=fb85de5e55faa564300fd83b143ae1dd&oe=5E41767C)



mehrere gleichlautende Berichte quer durch die Foren, die 30-Tage Stempel aus der vergangenen Woche werden inzwischen korrigiert und die Leute erhalten ihre 365 Tage Verlängerungen  . . ohne KV . . . . . . . . weil es ein Missverständnis gewesen ist

also definitiv KEIN Gerücht sondern harte Fakten

zu dem Bild oben: lies bitte im Text nach, worum es da ging. Sie hatten 30-Tage exempt ausgeteilt mit der Aufforderung, sich eine thailändische KV zu verschaffen, dann zur Immi und den 365 Tage Stempel erhalten. Das wurde jetzt korrigiert, weil sich die Immi -Bosse am 7.November darauf geeinigt haben,  das "grandfathering" bei älteren Non-Imm-O/A  zu respektieren

ich werde ab jetzt nichts mehr zum grandfathering kommentieren, es ist alles gesagt
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 12. November 2019, 12:51:24
Zitat
Das wurde jetzt korrigiert, weil sich die Immi -Bosse am 7.November darauf geeinigt haben,  das "grandfathering" bei älteren Non-Imm-O/A  zu respektieren

Greg , ich habe das gelesen bei Thai Visa , das Bild mit dem 30 Tage Stempel auf Seite 61 des Threads sagt natürlich

nichts zu dem von Dir geschriebenen "Beschluß" der Immi Bosse ( vom 7.11.) zu einem  "grandfathering"  --C

Hilf uns doch mal , bevor wir die 61 Seiten in dem Thread durchforsten müssen , wo finden wir Aussagen zum

7. November der Immi Bosse ? Dank schon mal im voraus ...   ;}
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 12. November 2019, 12:54:31
nittaya, thread "Immigration"

Beitrag 2250 von kleinbuchstabenpeter  (der ist sehr gut vernetzt!)


Zitat Zitat von MadMac Beitrag anzeigen
Ich argumentiere garnicht, das Bild ist von Deiner "Insiderquelle" Jomtien Immi. Harter Fakt. Nichts zu interpretieren.

Derzeit erteilte 30 Tage Stempel ohne Versicherung werden nach Nachweis einer Versicherung offensichtlich ohne erneute Ausreise auf 1 Jahr korrigiert. Aber eben nur mit Versicherungsnachweis.



eben nicht sondern ohne kv nachweis korrigiert aufgrund eines io treffens swampy 7.11.19
mfg
peter1

http://www.nittaya.de/behoerden-papiere-24/immigration-50599/index225.html


Was MadMac behauptet, stimmt nicht!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 12. November 2019, 12:56:31
Mein GROSS-Vater ("grandfathering") sagte mir vor 2 Wochen zu diesem
"NON-OA-Hin-und-Her" :

Wer eine VERSICHERUNG bringen/zeigen muss (zum OA), ABER eben dann
KEINE bekommt, der MUSS dann halt 400'000 Baht auf einer THAI-Bank haben.


Und jetzt ?  Stimmt es oder nicht ?

Meine Quelle : IMMI-Chonburi, habe das bisher NICHT hier geschrieben, weil
ja auch NICHT "klar" ist, ob das so STIMMT oder ob das so GE-HAND-HABT wird.   ;] ??? >:

ABER Haupsache, es beschaeftigt uns....   [-]

@crazygreg44 : 

"Was willst du damit sagen ?"

P.S. ihr wisst sicher um wen es sich handelt, Beitrag 477
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 12. November 2019, 13:00:40


@crazygreg44 : 

"Was willst du damit sagen ?"

P.S. ihr wisst sicher um wen es sich handelt, Beitrag 477

besagter ist auch hier Forenmitglied, ich werde ihn nicht bloßstellen. Auf ihn bezieht sich der Beitrag 477 hier und ich meine mich dunkel zu erinnern dass er hier im Forum sein Vorhaben bereits geschildert hat. Falls nicht, dann:

im nittaya ist er "thairetter"   . . den findest Du im thread "Immigration"

Er könnte nun angesichts der neuen Entwicklung auf die Umwandlung vom OA zu O verzichten und gleich die EOS based on marriage beantragen, denn seine Absicht war ja nur, der KV-Pflicht auszuweichen  P.S. er hat bereits eine BDAE KV, aber halt eben keine aus der tgia Liste der 12
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 12. November 2019, 13:25:03
kein Einzelfall, der nächste von vielen, die Nachricht ist 33 Minuten alt:

Info...just came through Nong Khai border on my pre October
31 issued OA Retirement Visa. No hassles no insurance asked for. Although did have a long look and asked the guy in adjoining booth some questions.  Stamped in to 11 th Nov 2020

Info ... kam gerade über die Grenze bei Nong Khai mit meinem vor dem 31. Oktober
ausgestellten OA Retirement Visa. Kein Ärger, keine Versicherung nachgefragt. Der Beamte hat sich den Pass zwar lange angesehen und seinem Kollegen am angrenzenden Stand einige Fragen gestellt. Aufenthalt gestempelt bekommen bis 11. November 2020
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 12. November 2019, 13:31:05
Danke Greg ... im Nittaya geht`s ja auch heftig nun schon über 226 Seiten zu ... da geht`s ja hier harmlos zu !

Gleichlautend wie hier haben wohl alle mit einer Auslands PKV Probleme das tgia Pamphlet gezeichnet zu bekommen .
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 12. November 2019, 13:35:18
Danke Greg ... im Nittaya geht`s ja auch heftig nun schon über 226 Seiten zu ... da geht`s ja hier harmlos zu !

Gleichlautend wie hier haben wohl alle mit einer Auslands PKV Probleme das Pamphlet gezeichnet zu bekommen .

das stimmt, die zoffen sich schon eine Weile . .  :)

ich kenne nur eine Nachricht, dass ein Deutscher seine Hanse Merkur KV dazu bringen konnte, das "certificate of foreign insurance" Formular zu unterschreiben, mit dem er einen Antrag zum Non-Imm-O/A auf der Botschaft/Konsulat machen kann.

Allerdings wurde die Nachricht weder verifiziert noch wissen wir, ob die Botschaft das so akzeptiert hat und wie es weiter ging
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 12. November 2019, 13:43:26
::: Vor 13 Min. schrieb jemand in Thai Visa zum Thema :::

Einer unserer Kunden kam gerade von der Einwanderung nach Hua Hin zu uns.

Der Kunde ist kontinuierlich seit 4 Jahren mit jährlichen Verlängerungen eines OA-Visums in Thailand. Er hat keine neue Verlängerung erhalten, weil er keine Krankenversicherungsbescheinigung hatte. Dies bedeutet, dass in Hua Hin auch bei Verlängerung eines OA-Visums der Versicherungsnachweis vorliegen muss. Also nicht nur bei Neuausstellungen im Ausland, sondern auch bei Erweiterungen in Thailand. Kann mir jemand aus einer anderen Region das bestätigen oder verweigern? Vielen Dank

Das Durcheinander scheint perfekt !

https://forum.thaivisa.com/topic/1132569-oa-visa-and-insurance-experience-today/page/61/#comments

Posting 915
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 12. November 2019, 13:46:51

Das Durcheinander scheint perfekt !


genau, denn im gleichen thread an anderer Stelle (oder wars im FB thai visa advice?) beschreibt ein anderer, dass die Immi Hua Hin ihm den ein paar Tage alten 30-Tage Exempt Stempel gelöscht und ihm seine 365 Tage genehmigt hat - OHNE Nachweis KV

die berühmte thailändische Inkontinenz ähhhhh  Inkonsistenz in Reinform


Mr. Watson, gestatten Sie mir bitte, meine Vermutung zu äussern:

eventuell beschreibt dieser Beitrag aber einen Vorgang (trotz des "er kam gerade von der Immi")  der schon ein paar Tage zurück liegt - BEVOR die Korrekturen in Kraft getreten sind. Vor ein paar Tagen war dieser Vorgang noch auf fast allen Immigrations üblich

Wenn das Erlebnis aber aktuell von heute ist, dann ist das schon wieder ein Mißverständnis ! Oder der Beamte will Teegeld? Warum steht da "einer unserer KUNDEN" ??? Ist das vielleicht eine Visa-Agentur und das Teegeld war wohl nicht hoch genug?
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 12. November 2019, 14:04:00
Zitat
Es ist in der Polizeiverordnung überhaupt nicht klar, dass IOs die Versicherungskriterien auf die Einreise in OA-Visa
anwenden sollten, die vor dem Inkrafttreten ausgestellt wurden.

(https://assets.thaivisa.com/forum/uploads/monthly_2019_11/oa.JPG.3f930e728595391b277b485e589d4829.jpg.7e83d5cc7ea1606e9db32444fcc7aad0.jpg)


Ich denke, diese Anweisungen scheinen glasklar.

"Bis zum Ende der Versicherung". Es ist ausdrücklich vorgesehen, dass dieser Prozess am 31. zur Durchsetzung anläuft und für alle Ankünfte gilt. Es gibt kein "Pre and Post" für das Visum, das irgendwo aufgelistet ist, wo ich es sehen kann.

Ich finde es großartig, dass diese Anweisungen nicht genau befolgt werden, aber ich kann diese Anweisung nicht auf andere Weise lesen, egal wie oft ich es versuche. In der Tat heißt es in der Bestellung ausdrücklich, dass sie für Visa gilt, die vor dem 31. ausgestellt wurden, da die folgenden Anweisungen dann beginnen und für alle Visa gelten, die dem IO bei der Ankunft vorgelegt werden.

(https://assets.thaivisa.com/forum/uploads/monthly_2019_11/OA-Rules.thumb.jpg.9034305c26a369ddf2f702b5c08e8f15.jpg)

Die Debatte geht also darum , ob das Non IMMI O/A vor oder nachdem 31.10 2019 erstellt wurde ... oder sehe ich das falsch ???

Ausstellungs Datum O/A ist nicht relevant ??? ... wichtig ist das Einreise Datum nachdem 31.10 ,
also nach Inkrafttretung der Police  Order ... !

Total Konfus denn es geht doch um die EOS Erneuerung bei einem Non Immi O/A Visa , oder ???
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 12. November 2019, 14:11:49
"The customer is continuously for 4 years with annual extensions of an OA visa in Thailand. He has not received a new extension because he had no health insurance certificate"

das ist eigentlich ein falsches Wort  . . es zeigt dass irgendetwas nicht stimmt mit diesem Schreiber . . . .nicht das Visum wird verlängert, denn er ist bereits im vierten Jahr. Das Visum ist schon lange abgelaufen. Er hat eine EOS based auf entweder retirement oder marriage.

Ich traue dieser Nachricht überhaupt nicht!

Erstens: es ist ein NEU angelegtes Profil und der ERSTE Beitrag dieses members

Zweitens: Ich tippe auf TROLL ! Er will sich an der Verwirrung weiden, die er mit seinem Geschreibe anrichtet

Drittens geht bisher niemand auf diese Behauptung ein . . . die ein-Jahr KV Dauer welche gefordert wird, hat mit diesem Hua-Hin Antragsteller nicht das geringste zu tun

Viertens : Das ist ein TROLL !
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 12. November 2019, 14:19:25
ich habe den jetzt mal bei den Eiern gepackt und ihn direkt gefragt, ob er ein Troll ist
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 12. November 2019, 14:29:20
Hab`s gesehen ... klare Ansage  {*

Ein Bekannter von mir ( der Einzige den ich kenne mit einem O/A ) muß diesen Monat noch nach Jomtien ,

bin mal gespannt wie die auf sein 1 Jahr altes O/A reagieren , wenn er seine EOS erneuert !
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 12. November 2019, 14:34:29
oh Alex, und ich erst !!  Bis zum Starkstrom gespannt !

aha, im TV Forum eine gescheite Antwort

habe ich mich zu früh gefreut ?      {+


Anträge auf EOS retirement mit alten O/A werden anders behandelt als die Extensions durch Wiedereinreise ??


How Immigration is treating pre-Oct. 31 O-A visa entries at the airports or land borders is an entirely separate issue from how they're treating extension of stay applications that originated from prior (or future) O-A visas...

It seems as though Immigration has sorted out the pre and post Oct. 31 issue date O-A visas.  Those before Oct. 31 not requiring insurance when used for entry, and those from Oct. 31 requiring insurance.

There's been no such clarification regarding O-A based retirement extension of stay applications being filed from Oct. 31 onward. And there continue to be fresh reports arriving from various Immigration offices of insurance being required, rightly or wrongly, when past O-A visa holders now apply for retirement extensions of stay.  {;
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 12. November 2019, 14:59:36
da habe ich mich ja schön blamiert, bin übers Ziel hinaus geschossen

Was für die Wiedereinreisen und 365 erneute Tage mit altem O/A gilt

ist nicht dasselbe was Leute zu erwarten haben, wenn sie ihre EOS aus einem alten O/A im Land beantragen oder eine bestehende EOS verlängern wollen

Es bleibt bei den EOS wie gehabt: wir wissen es noch nicht
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 12. November 2019, 15:41:52
Ja, es fängt an, sich in Thailand als Rentner zu fühlen. Es ist ideal für Masochisten

schreibt einer der genervten Member in dem Thai Visa Thread ...

Können wir mal festhalten ::: wer mit neuem O/A einreist benötigt eine PKV !

Die Position der alten O/A`s zur EOS Erneuerung hier im Land gebliebener Farang ist offen !

Sollte sich herauskristallisieren , daß bei O/A`s mit Ausstellungsdatum vor dem 31.10.2019
und bei deren EOS Verlängerung keine PKV verlangt wird , bliebe ja für die meisten Farang
alles beim alten ...  ;}

Nur Einreisen mit O/A Datum nach dem 31.10.2019 und deren EOS wären so betroffen ! [-]

Insofern Greg bist Du nur mit dem " Großvater " Modul übers Ziel hinaus geschossen  ;]
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 12. November 2019, 15:47:09
ich diskutiere das gerade mit dem kleinbuchstabenpeter

er meint, es würde bei allen weiteren EOS mit alten O/A zum "grandfathering" kommen, ergo hätte ich mich nicht blamiert

der member TallGuyJohninBangkok auf Thaivisa meint dagegen, er bezweifelt stark dass es so kommt, damit hätte ich mich blamiert

ich habe "haribo" im TVF um Entschuldigung gebeten für meine "troll" Anfrage . . es hat halt so ausgesehen! Ausserdem ist das kein Bericht aus erster Hand, da steht "one of our clients said"  also reines "Hörensagen"

ich schreibe kurz  "grandfathering" damit ich nicht jedesmal über 2 Zeilen erklären muss, was damit gemeint ist. Das Wort ist übrigens geläufig im Sprachgebrauch der Immigration. Es gibt nur kein "grandmothering"

schaue mer mal
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: namtok am 12. November 2019, 16:05:53
Das ist wohl ähnlich wie bei der deutschen Grundrente, in ein paar Tagen wird man klarer sehen was wirklich "Sache ist" und minütliche widersprüchliche "Wasserstandsmeldungen" wer wann wo sind dabei eher nicht hilfreich zumal die Anzahl der O - A Inhaber doch sehr begrenzt ist, derzeit ist es morgens hüh und abends hott...
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 12. November 2019, 16:34:07

 zumal die Anzahl der O - A Inhaber doch sehr begrenzt ist


die vom TH Innenministerium bezifferte Anzahl war 80,000  . . . eine sehr geringe Zahl, noch dazu sind darin jene enthalten, die weltweit auf den thailändischen Botschaften Anträge stellen
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 12. November 2019, 16:49:43
Am meisten online (heute): 211. Am meisten online (gesamt): 597 (19. Mai 2010, 19:10:09)


Sehr dramatisch wie das hier "abgeht", scheint das "Nachfolge-Thema"
von "Dauerlaeufer" TM30 zu sein.

Und die "Zweig-Stelle" eines anderen FORUM, das scheinbar besser INFORMIERT ist.
Auch "FB-sei-Dank" sind wir schlauer.   ;]

Ich wuerde vorschlagen, die FARANG-Gemeinde startet eine weitere PETITION
an die "Thai-Armee-Regierung".


 :)  8)   ;}
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: namtok am 12. November 2019, 18:10:48
Nun es war diese "Armee Regierung" welche dieses Non Immigrant O - A als expatfreundliche Langzeitmoeglichkeit vor ein paar Jahren aufs Tablett gebracht hat. Dass die Bedingungen nun nachtraeglich geaendert wurden war damals noch nicht abzusehen.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 12. November 2019, 18:26:25
Nun es war diese "Armee Regierung" welche dieses Non Immigrant O - A als expatfreundliche Langzeitmoeglichkeit
vor ein paar Jahren aufs Tablett gebracht hat.
Dass die Bedingungen nun nachtraeglich geaendert wurden war damals noch nicht abzusehen.

Na sag ich doch.

Wenn ich hier seit Jahren lese, dass MEMBER im FORUM
begeistert von den LEISTUNGEN und TATEN der "Armee Regierung" sind,
verstehe ich die momentane Empoerung nicht !?   ???
   

Die wollen doch nur unser BESTES.    :)

- TM30 - zu unserem Schutz
- Pflicht-Versicherung - fuer unsere Gesundheit
- Rauch-Verbot - fuer unsere Lunge
- an einigen Tagen ALK verboten - unsere Leber dankt es
- doppelte Preise fuer uns - geben macht seelig
- Geld auf dem Bank-Konto - fuer unsere sichere Zukunft
- da kommt sicher noch mehr - zu unserem Wohl

Einfach locker bleiben.

 8)  C--   [-]


Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 12. November 2019, 18:59:55
Die wollen doch nur unser BESTES.    :)

Da gehe ich absolut konform mit dir, die wollen nur unser BESTES - unsere Kohle.

Auf uns persönlich würden sie locker verzichten, wenn es ohne finanzielle Verluste ginge...

 {:}


Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Bruno99 am 12. November 2019, 19:29:37
Die wollen doch nur unser BESTES.    :)

- TM30 - zu unserem Schutz
- Pflicht-Versicherung - fuer unsere Gesundheit
- Rauch-Verbot - fuer unsere Lunge
- an einigen Tagen ALK verboten - unsere Leber dankt es
- doppelte Preise fuer uns - geben macht seelig
- Geld auf dem Bank-Konto - fuer unsere sichere Zukunft
- da kommt sicher noch mehr - zu unserem Wohl

Und welche der obgenannten Punkte sind denn in den letzten 5 Jahren von Militaerregierung erfunden und eingesetzt worden?

TM30... eher kaum, gibt es schon lange als Gesetz
Alkohol und Rauchverbote gibt es schon seit ich in TH bin, > 15 Jahre, wurde nur einfach erweitert, wie an vielen anderen Orten der Welt auch
die doppelten Preise sind schon lange ein Thema, also auch nichts neues, genauso wenig wie die Kapital- oder Einkommensregel.

Aber du waerst ja nicht der luklak, wenn du nicht die Gelegenheit nutzen wuerdest, der dir so gehassten Regierung ans Bein zu pinkeln.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 12. November 2019, 19:52:20
Die wollen doch nur unser BESTES.    :)

- TM30 - zu unserem Schutz
- Pflicht-Versicherung - fuer unsere Gesundheit
- Rauch-Verbot - fuer unsere Lunge
- an einigen Tagen ALK verboten - unsere Leber dankt es
- doppelte Preise fuer uns - geben macht seelig
- Geld auf dem Bank-Konto - fuer unsere sichere Zukunft
- da kommt sicher noch mehr - zu unserem Wohl

Aber du waerst ja nicht der luklak, wenn du nicht die Gelegenheit nutzen wuerdest, der dir so gehassten Regierung ans Bein zu pinkeln.

Du irrst dich aber gewaltig, ich habe mit allen Punkten oben echt KEIN Problem,
es sind ANDERE die sich darueber aufregen !


Aber von wegen REGIERUNG, ich "hasse" keine REGIERUNG, nicht hier und
nicht anderswo, ABER wenn diese REGIERUNG wollte, koennte sie mit ihrer "Macht"
schon fuer "Ordnung" sorgen, korrigieren was THAKSIN, YINGLUCK denn in all
den Jahren vorher "falsch" gemacht haben.


Wer denn sonst ?

Aber was bleibt, es ist dir sicher aufgefallen dass seit ueber 5 Jahren nicht
Weniges GEGEN die FARANG hier "laeuft", Vielen das Leben hier "schwer"
gemacht wird.

Siehe eben TM30 und nun "NON-OA".

Und von wegen "Demokratie", selbst hast du sicher mitbekommen dass diese sog.
WAHLEN manipuliert und getrickst wurden.

Und nun soll wieder eine unbequeme PARTEI, die erfolgreichen ORANGEN,
ausgehebelt werden.

Alles im "gruenen Bereich", oder ?

Artet das jetzt wieder in den "Klein-Krieg" zwischen uns aus oder was ?

Kannst du nicht akzeptieren dass ICH eine MEINUNG habe und du hast
eine ANDERE.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Bruno99 am 12. November 2019, 20:02:57
Was hast du fuer ein Problem, wo rufe ich zu einem Kleinkrieg aus  {+

Dass wir nicht einer Meinung ist hinlaenglich bekannt, gestehst du mir meine Meinungsaeusserung etwa nicht zu?
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: namtok am 12. November 2019, 20:04:07
Das erinnert so ein bisserl an eine Sache im Jahre 2006:

Ende September wurde die Anzahl visafreier Einreisen über Land von den Nachbarländern begrenzt, die damaligen Putschisten versuchen es so darzustellen als ob diese Entscheidung eine der letzten Amtshandlungen Thaksins gewesen wäre.
Implementiert wurde sie aber trotzdem und ich hatten den sonst so überlaufenen Grenzübergang noch nie so tot gesehen.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 12. November 2019, 20:14:47
Was hast du fuer ein Problem, wo rufe ich zu einem Kleinkrieg aus  {+

Dass wir nicht einer Meinung ist hinlaenglich bekannt, gestehst du mir meine Meinungsaeusserung etwa nicht zu?

Kennst du das, WER zuerst angefangen hat.

Kann mich nicht erinnern dass ICH einen Beitrag von DIR  so "bewertet" habe wie
du jetzt MIR unterstellst, ICH wuerde diese REGIERNG "hassen".


Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 12. November 2019, 20:25:06
Das erinnert so ein bisserl an eine Sache im Jahre 2006:

Ende September wurde die Anzahl visafreier Einreisen über Land von den
Nachbarländern begrenzt, die damaligen Putschisten versuchen es so
darzustellen als ob diese Entscheidung eine der letzten Amtshandlungen
Thaksins gewesen wäre.

Implementiert wurde sie aber trotzdem und ich hatten den sonst so
überlaufenen Grenzübergang noch nie so tot gesehen.

Genau.

Wenn die PUTSCHISTEN "regieren", ist RUHE.

Auf jedem FRIEDHOF ist auch Ruhe.

Das ist kein HASS von mir - das ist eine Feststellung.

UND,
darunter LEIDEN vor allem die THAI's, quer durchs Land "tote Hose".

http://thailandtip.info/2019/11/12/in-den-ersten-10-monaten-des-jahres-2019-standen-mehr-als-1-300-fabriken-zum-verkauf-oder-waren-nicht-mehr-in-betrieb/

http://thailandtip.info/2019/11/11/ministerium-fuer-arbeit-bereitet-fast-80-000-arbeitsplaetze-zur-bekaempfung-der-arbeitslosigkeit-vor/

http://thailandtip.info/2019/11/08/die-anmeldungen-der-farmer-fuer-subventionen-uebertreffen-um-26-milliarden-baht-bei-weitem-die-budgetierten-mittel-der-regierung/

http://thailandtip.info/2019/11/09/fast-300-personen-kaempfen-gegen-die-erpressungen-durch-urheberrechtsagenten/

http://thailandtip.info/2019/11/06/der-thailaendische-reisexport-knickt-aufgrund-des-harten-preiswettbewerbs-noch-weiter-ein/

Einfach taeglich die TIP-NACHRICHTEN lesen !
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 13. November 2019, 12:44:23
und hier nochmal an alle Zweifler, die behaupten, es gäbe nicht viele Farang, die sich mit einem Non-Imm-O/A in Thailand aufhalten, und das nur weil sie selbst keinen kennen !

Es gibt ein offizielles Dokument der Botschaften und Konsulate, welche die Zahlen an das Gesundheitsministerium weiter gegeben haben

und aufgrund dieses Dokuments kann man sehen, dass es ÜBER 80,000 Personen betrifft :

https://app.box.com/s/qv72tiztjo4bagccpb9fh2n4kiz3q9tk

(für den Link meinen ausserordentlichen Dank an member "sathorn" im nittaya !)


quod erat demonstrandum (und dafür ist hier DIESES Thema, wenns um Bier ginge würde ich im Bier-thread schreiben!)

Es geht um die Direktive "braucht man eine Pflichversicherung für O/A" -  und das hier ist SEHR wohl passend zum Thema, passender gehts eigentlich nicht mehr - dieses hier kommt direkt vom Gesundheitsministerium

 . . aber Du hast ja recht . .die Besucherzahlen im TTipp Forum . .WEN?? interessieren die ?
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 13. November 2019, 13:31:39
(https://scontent.futp1-1.fna.fbcdn.net/v/t1.0-9/74491002_2494334927518041_6119694979318153216_n.jpg?_nc_cat=100&_nc_oc=AQkf_HCAUQwvtYSNwm6swLvu3NCwktlwuzH27VQtQenJKWzqYkszbbe-sjNAsMwJoPw&_nc_ht=scontent.futp1-1.fna&oh=bf545d23af606ce5fb2ab355961fcbf2&oe=5E4BFE56)

OA Visa also ab 2016 ... oder ?


(https://scontent.futp1-1.fna.fbcdn.net/v/t1.0-9/75419099_2494341824184018_4165000610665463808_n.jpg?_nc_cat=109&_nc_oc=AQkf-HtDRtPaqce-OF4SccxwrtaN6j8UDHdBgAellUme4NnAjx9Rvo0vR9umSN_VPmU&_nc_ht=scontent.futp1-1.fna&oh=219166247c91d7a1ae03e27acdb2c3b7&oe=5E3F05A4)

interessant sind die aufgelisteten und angeblich entstandenen Schäden ...

aufgelistet nach OPD & IPD Patienten

kann mir aber nicht vorstellen , dass die in Privat Häusern entstanden sind !

Und waren die Schadenverursacher alles OA Visa Inhaber ???

Danke für den hilfreichen Link ... für was stehen die Kürzel RTE ,RTC und IB ???

RTE :: Re Entry .... RTC :: ? ... IB :: international Board ?

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 13. November 2019, 13:44:34

interessant sind die aufgelisteten und angeblich entstandenen Schäden ...

aufgelistet nach OPD & IPD Patienten

kann mir aber nicht vorstellen , dass die in Privat Häusern entstanden sind !

Und waren die Schadenverursacher alles OA Visa Inhaber ???


Sicherlich nicht,  es muss sich um "Gesamt"-Schulden aller in Th lebenden "Ausländer" handeln.  Es wird wahrscheinlich sowohl Government Hospitals betreffen als auch Privatkrankenhäuser.  Touristen können ja nicht die schwarzen Schafe sein, die bekommen doch bei der Einlieferung ihre Pässe abgenommen und bekommen sie erst zurück wenn die Rechnungen bezahlt wurden, wenn ich das mal richtig verstanden habe (eine rechtlich zweifelhafte Methode)

Die Schäden betragen im Durchschnitt pro Fall 448.- THB  . . . . würde man am Airport und an den Grenzen eine Versicherung "Light" verkaufen oder für die Arrival Card eine Gebühr zahlbar an einen Fonds der die Krankenhauskosten ausgleicht . . in diesem Fall reichten schon 12 (!!!) THB pro Person (bei 30 Millionen Touristen!) wären diese Kosten ja gedeckt. Vorausgesetzt diese Gebühr flösse dann nicht in die falschen Taschen.

Natürlich hat die Versicherungslobby da ein paar Wörtchen mitgeredet


Apropos deine rote Umrandung:  auch links davon die 1843 Personen gehören noch in die O/A Gruppe , macht also über 80,000 Personen

 . . und zu Deiner Frage die ich zuerst übersehen habe:

Nein, nicht "ab 2016" sondern JEDES Jahr wird aufs Neue gezählt, bzw. so viele leben mit O/A  in Thailand. Und diese Zahl ist seit 2016 und wahrscheinlich auch davor, kontinuierlich gestiegen
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 13. November 2019, 15:09:17

@crazygreg

Zitat
Natürlich hat die Versicherungslobby da ein paar Wörtchen mitgeredet

Meine Rede von Anfang an! Purer (dilettantischer) Versuch, die thailändische Versicherungswirtschaft zu pushen.

Wie du augerechnet hast, bewegen sich die angeblichen Schadensfälle im Durchschnitt im 500 Baht - Bereich.

Ich darf dazu an die zahlreichen Meldungen erinnern, wo das Personal ohne vorheriges Deposit keinen Finger rührt...

Da beisst sich doch was!


Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: namtok am 13. November 2019, 16:11:05
Zitat
für was stehen die Kürzel RTE ,RTC  und IB

RTE, RTC höchstwahrscheinlich Royal Thai Embassy, Consulate und IB Immigration Bureau.

Frei Schnauze geraten, aber es macht jedenfalls Sinn
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 13. November 2019, 16:35:08
Zitat
für was stehen die Kürzel RTE ,RTC  und IB

RTE, RTC höchstwahrscheinlich Royal Thai Embassy, Consulate und IB Immigration Bureau.

Frei Schnauze geraten, aber es macht jedenfalls Sinn

genau

"neu" beantragt auf Botschaften (RTE) und Konsulaten (RTC) hatten von Jan. bis Sept. 2018 ganze 1843 Personen

im Land unter Obhut und "take care" der Immigration (IB) selbst befinden sich 79,107 Personen

 . .  mit entweder noch gültigem O/A Visum, der Verlängerung aus diesem oder mit bereits erfolgter EOS aufgrund Retirement oder Married

wobei hier nicht ganz klar ist, wie sie das zählen . . . wieviele derjenigen die man zu den 1843 Neuanträgen zählt, sich schon längst im Land befinden und eigentlich schon bei der Immigration an der Grenze erfasst wurden, aber halt eben noch nicht bei der Immigration im Land selbst gewesen sind oder nach einer Wiedereinreise dann der zweiten Gruppe hinzu gezählt wurden (?)  Die absoluten Zahlen jedenfalls wage ich nicht anzuzweifeln
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 13. November 2019, 16:50:14
Und wie kam denn diese Beschlußlage überhaupt zusammen    ...

Die Ergebnisse der Diskussion mit den zuständigen Behörden

Die Abteilung für Unterstützung des Gesundheitswesens veranstaltet am 12. das Beratungstreffen zur Ausstellung von Vorschriften und Bedingungen für die obligatorische Krankenversicherung für Ausländer zur Beantragung eines Nichteinwanderungsvisums vom Typ OA (Zeitraum nicht länger als 1 Jahr) Oktober 2018 bei der Einwanderungsbehörde.

Die zuständigen Behörden, die die Vertreter zur Teilnahme an der Sitzung ernannten, bestanden aus der Einwanderungsabteilung
1 und 2, der Abteilung für konsularische Angelegenheiten, dem Büro des Ständigen Sekretärs des Innenministeriums, der Versicherungskommission, der Thai Life Assurance Association und Thai Allgemeine Versicherungsvereinigung.

Das Department of Health Service Support erklärte sich damit einverstanden, die Regelung für Ausländer dahingehend zu ändern, dass sie ein Nichteinwanderungsvisum vom Typ O-A beantragen (Zeitraum nicht länger als 1 Jahr), um die obligatorische Krankenversicherung in Bezug auf das Einwanderungsgesetz, B.E. 2522.

Obwohl dies den Vorteil mit sich bringt, dass ältere Ausländer während ihres Aufenthalts vor ihrer Reise nach Thailand eine Krankenversicherung mit Versicherungsschutz abschließen, kann dies Auswirkungen auf Ausländer haben, die sich vor der angekündigten Police im Königreich aufhalten.

Daher sollte es dem Kabinett zur Prüfung angeboten werden.


und wenn man sich schon auf die obligatorische RKV von Schengen Staaten versteift in der Argumentation ,
ist es für mich umso fraglicher , warum diese Kuh nicht mit einer RKV Pflicht für die Besuchszeit von Non
Immigranten geeinigt hat . Da kam dann die Power der rosa eingefärbten Truppe oben zum Zug
  {[
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 14. November 2019, 08:36:18
(https://scontent.futp1-1.fna.fbcdn.net/v/t1.0-9/75419099_2494341824184018_4165000610665463808_n.jpg?_nc_cat=109&_nc_oc=AQkf-HtDRtPaqce-OF4SccxwrtaN6j8UDHdBgAellUme4NnAjx9Rvo0vR9umSN_VPmU&_nc_ht=scontent.futp1-1.fna&oh=219166247c91d7a1ae03e27acdb2c3b7&oe=5E3F05A4)

Krass ist das Verhältnis der Staats Hospitäler bei den Zahlen für IPD zu OPD !

Der defizitäre Haushalt dieser Staats Krankenhäuser kommt aber auch daher , daß Thais die ihre OP
Rechnung nicht begleichen können , später vor Gerichten verklagt ... diese Summe in monatlichen Raten
von um die 100 THB abzuzahlen haben ! Ein jeder kann sich vorstellen , wie lange so eine Bypass OP dann
offen bleibt ! Die Summe haette ich gerne mal gesehen zu der obigen Farang Verlust Darstellung !
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: NST am 14. November 2019, 10:41:27
und hier nochmal an alle Zweifler, die behaupten, es gäbe nicht viele Farang, die sich mit einem Non-Imm-O/A in Thailand aufhalten, und das nur weil sie selbst keinen kennen !

Es gibt ein offizielles Dokument der Botschaften und Konsulate, welche die Zahlen an das Gesundheitsministerium weiter gegeben haben

und aufgrund dieses Dokuments kann man sehen, dass es ÜBER 80,000 Personen betrifft :

Also hier einmal das komplette Dokument und ohne Bezahldienst
http://www.hss.moph.go.th/fileupload_doc/2019-10-18-1-19-50192312.pdf (http://www.hss.moph.go.th/fileupload_doc/2019-10-18-1-19-50192312.pdf) --  {--


Es gibt keine Geheimnisse - schon gar nicht wenn ihr Thai lesen könnt. Es genügt aber auch Englisch - dort aber inklusive möglicher Übersetzungsfehler.  Bei Unklarheiten sind dort eine E-mail Adresse oder alternativ Telefonnummern angegeben.
 C--

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 14. November 2019, 13:25:41
Danke für das vollständige Formular !

Was gabs denn zu bezahlen für das Öffnen meines Links ?   Habe nichts gesehen, nur das mit den Cookies muss man weg klicken, man muss sich auch nicht registrieren.

So, und der Bericht eines Deutschen in der FB Gruppe "Thai visa advice"  stellt nochmal (für Sisaket) klar:


Sisaket immigration will not renew "Extension for Retirement" if your original visa was OA unless you have a thai based  health insurance!

Die Immigration Sisaket verlängert keine EOS based on retirement, wenn sie aus einem Non-Imm-O/A Visum heraus gemacht wurde, ohne den Nachweis einer thailändischen Krankenversicherung
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 14. November 2019, 14:27:57
(https://scontent.futp1-1.fna.fbcdn.net/v/t1.0-9/s960x960/75472750_2495169900767877_4222117392165109760_o.jpg?_nc_cat=106&_nc_oc=AQmCFTYjUEcAedTTnwRxnyUxKGGhFKwf0NgXSN5OEaWUgwzfQdzAt8R-TWol3hSyusk&_nc_ht=scontent.futp1-1.fna&oh=65b47f434fe6bd9388b28b09568595f0&oe=5E4DC31E)

Tja wo ist denn die APRIL KV gelistet ... ???
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 14. November 2019, 14:38:43
Florenz . ein ruhiger Vertreter der angenehmen Art erklärt sein PKV bemühen

auf Samui ( mit OA Visa ) schon vor 2 Monaten

https://www.youtube.com/watch?v=KfZRV8ZCunU&t=127s
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 14. November 2019, 14:40:36
https://www.youtube.com/watch?v=fqUrkNnvZCg

sollte man bei den hiesigen PKV`s immer beachten
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 14. November 2019, 14:48:59
Florenz . ein ruhiger Vertreter der angenehmen Art erklärt sein PKV bemühen

auf Samui ( mit OA Visa ) schon vor 2 Monaten

https://www.youtube.com/watch?v=KfZRV8ZCunU&t=127s

was er orange unterlegt hat, sind die Tarife der APRIL

da will ich hoffen dass der ruhige Vertreter der angenehmen Art noch nichts abgeschlossen hat, es wäre echt Pech wenn die APRIL nicht anerkannt wird

die ja, wie Du erkannt hast, auf der ursprünglichen Liste der 12 die nun plötzlich zu einer Liste von 15 thailändischen KV's angewachsen ist, NICHT aufgeführt ist.

Ich empfehle einen Anruf bei der APRIL
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 14. November 2019, 17:16:15
Florenz . ein ruhiger Vertreter der angenehmen Art erklärt sein PKV bemühen

auf Samui ( mit OA Visa ) schon vor 2 Monaten

https://www.youtube.com/watch?v=KfZRV8ZCunU&t=127s

was er orange unterlegt hat, sind die Tarife der APRIL

da will ich hoffen dass der ruhige Vertreter der angenehmen Art noch
nichts abgeschlossen hat, es wäre echt Pech
wenn die APRIL nicht anerkannt wird

die ja, wie Du erkannt hast, auf der ursprünglichen Liste der 12
die nun plötzlich zu einer Liste von 15 thailändischen KV's angewachsen ist,
NICHT aufgeführt ist.

Ich empfehle einen Anruf bei der APRIL

Dann kannst du noch 99 weitere Anrufe empfehlen, was meinst du WIE VIELE
andere INTERNATIONALE Versicherungen aus der EU, Schweiz, USA, Australien usw.
hier seit Jahren angwendet werden.   ;D
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 14. November 2019, 18:00:22
Experten an jeder Ecke, ein weiterer "Erklaerer" :

https://www.youtube.com/watch?v=J_qPoYPwkZo
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 14. November 2019, 18:17:53


Dann kannst du noch 99 weitere Anrufe empfehlen, was meinst du WIE VIELE
andere INTERNATIONALE Versicherungen aus der EU, Schweiz, USA, Australien usw.
hier seit Jahren angwendet werden.   ;D


das mag ja sein

es ging weiter vorne aber um speziell solche Personen, die ein O/A Inhaber für eine Extension of Stay (EOS) in der Tasche haben müssen - es werden dafür keine ausländischen KV anerkannt. Sondern nur diese 15 thailändischen Krankenversicherungen

Wenn Du damit schreiben wolltest, dass man mit einer nationalen oder internationalen 1-jährigen Auslands-Langzeit-KV um ein Non-Imm-O/A Visum auf der thailändischen Botschaft beantragen darf, stimmt Dein Einwand zwar zum Teil, aber:

Nur hat die Sache zwei Haken:

*** erstens unterschreiben die meisten nicht dieses thailändische Formblatt "certificate of foreign insurance" . . also wirds auch nix mit einem Visum O/A von Botschaft oder Konsulat und man muss eine thailändische KV abschliessen um das Visum O/A bewilligt zu bekommen

*** zweitens entsteht - selbst mit 1 Jahr nationaler/internationaler PKV nun für reisefreudige O/A Inhaber folgendes Problem,

welches in den Foren gerade diskutiert wird.  Es geht nämlich um die Tatsache, wenn ein O/A Inhaber nach, sagen wir mal,  5 Monate nach seiner Ersteinreise eine Reise nach Vietnam macht, bekommt er bei der Wiedereinreise nämlich nicht mehr erneut 365 Tage gestempelt, sondern nur noch den Zeitraum, der übrig ist und der von seiner ersten Krankenversicherung gedeckt wird - in diesem Fall maximal 7 Monate. Das hat sich - einigen Berichten aus erster Hand zufolge - bereits bei den Grenzbeamten herum gesprochen und wird auch so ausgeführt. Er darf beim Antrag in der Heimat für genau 1 Jahr eine ausländische KV nutzen, danach muss es zwingend eine thailändische KV sein. Eine Verlängerung des O/A Visums um ein zweites Jahr - nach alter Manier -  ist nun nicht mehr möglich.  Und für den Antrag auf eine EOS muss es sowieso eine thailändische KV sein.  Das ist schon etwas komplizierter, als es den Anschein hat. Noch Fragen, Kienzle ?
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: asien-karl am 14. November 2019, 18:49:50
I frag m, w cg44 so ad OA af? Die G mit der KV idn Lustig!  [-]
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 14. November 2019, 19:09:20


@luklak

die APRIL betreibt zwar (als ausländische?) Versicherung ein Büro in Bangkok, sollte dafür ja eigentlich eine hiesige Konzession innehaben und demzufolge berechtigt sein,
(wie z.B. die AXA) diese o.ä. Versicherung anzubieten bzw. zu bescheinigen.

Warum sie es nicht tut, entzieht sich meinen Kenntnissen....


Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 14. November 2019, 19:27:13
es haben bestimmt noch andere Versicherungen eine Dependance in Bangkok, aber um auf die Liste der tgia - Thailand zu kommen und für die O/A Visa anerkannt zu werden, ist eine andere Sache. Eventuell muss man da zu einem erlauchten Kreis mit "conncections" gehören, um die Früchte der Lobby-Arbeit zu geniessen

dazu fällt mir ein . . im nittaya Versicherungs-thread kann man lesen, dass sich jemand über die APRIL heftig beschwert . . . . . . . aufgrund schlechter Erfahrungen mit denen
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 14. November 2019, 19:35:09

Ich frage mich, warum cg44 so eine OA hat? Die Geschichte mit der KV ist nicht Lustig!  [-]



nee ich hob gottseidank ein Non-Imm-O mit dem ich vor 15 Jahren die EOS holte

also keine KV Pflicht.

Aber für meine Zeit in Thailand bin ich selbstverständlich ausreichend kranken- und unfallversichert inklusive Rückführungsoption, und habe es bereits einmal benötigt, Kosten 1,2 Millionen Baht für 3 Krankenhäuser, ein Medevac-Flug (Evakuierungs-Flug) mit den "Flying Doctors" Thailand, plus Rückführung in ärztlicher Begleitung mit der LH in der Business

es ist zu empfehlen so eine Langzeit-Auslands KV zu haben . . . . . solange die Abmeldung aus D dieser nicht im Wege steht
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 14. November 2019, 19:52:56
dazu fällt mir ein . . im nittaya Versicherungs-thread kann man lesen, dass sich jemand über die APRIL heftig beschwert . . . . . . . aufgrund schlechter Erfahrungen mit denen

Kann absolut nicht klagen, habe die auch seit fast 10 Jahren, bis jetzt geschätzt 3-4 Millionen Baht (u.a. 2x je 14 Tage ICU nach multiplem Organversagen) ohne Murren direkt verrechnet.

Aber ich will nicht bestreiten, dass es in den Anfangszeiten des Büros in Bangkok schwierig war, da half ein Skype-Out-Anruf in Paris....

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 14. November 2019, 19:54:58
Ich hatte gerade erst privat einen interessanten Email Austausch mit einem aus D abgemeldeten Deutschen, der über eine gültige BDAE Krankenversicherung verfügt.  Diese würde ihm im Krankheitsfall die entstehenden Kosten in Thailand zahlen. Aufgepasst: mit Betonung auf Thailand!

Dann hat er seine Versicherung mal gefragt, was ist, wenn er, solange noch transportfähig,  mit einem gesundheitlichen Problem nach Deutschland fliegt, bezahlt die BDAE die Kosten einer Behandlung in Deutschland, die Antwort lautete: NEIN !

Seine nächste Frage war: bezahlt die deutsche gesetzliche KV die Behandlungen, nachdem ich mich wieder in Deutschland angemeldet habe?  Da sagte ihm die Versicherungsvertreterin am Telefon ebenso:  „NEIN ! . . . die Kosten für die Behandlung einer bereits existierenden Krankheit mit der Sie nach Deutschland einreisen, werden NICHT übernommen von einer GKV“
Sie sagte ihm, er müsse für eine Kostenübernahme schon im GKV-Antrag lügen und falsche Angaben machen.

Dies deckt sich mit meiner Kenntnis von einem weiteren Fall. Der Mann war aus D abgemeldet, lebte in der Dom Rep. Er bekam Nasenkrebs, flog nach Deutschland zurück. Dort verweigerte die Krankenkasse eine Kostenübernahme.  Er musste seine kompletten Ersparnisse aufwenden, um behandelt zu werden.

Im nittaya wurde ich seinerzeit wegen dieser wahren Geschichte ausgelacht und beleidigt und ein „Märchenerzähler“ geschimpft, heute früh hat mir der Expat in seiner Email zur BDAE bestätigt dass ich damals zu Unrecht niedergemacht wurde

Ich denke, es wird im Einzelfall schon ein wenig anders sein . . zum Beispiel wenn jemand kurz nach der Wiedereinreise in D – dann bereits gezeichnet  – ein wenig später akut lebensbedrohlich erkrankt . . . . dann wird ihm auf jeden Fall geholfen. Aber auf wieviele Krankheitsverläufe trifft dies schon zu?
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 14. November 2019, 19:58:40
dazu fällt mir ein . . im nittaya Versicherungs-thread kann man lesen, dass sich jemand über die APRIL heftig beschwert . . . . . . . aufgrund schlechter Erfahrungen mit denen

Kann absolut nicht klagen, habe die auch seit fast 10 Jahren, bis jetzt geschätzt 3-4 Millionen Baht (u.a. 2x je 14 Tage ICU nach multiplem Organversagen) ohne Murren direkt verrechnet.

Aber ich will nicht bestreiten, dass es in den Anfangszeiten des Büros in Bangkok schwierig war, da half ein Skype-Out-Anruf in Paris....

 . . jetzt bleibt mir aber die Spucke weg auf Deinen Beitrag hin !

Eine rein thailändische KV hätte Dich wahrscheinlich bereits nach dem ersten Mal rausgeworfen, man hört davon

Ich wünsche Dir weiterhin allerbeste Gesundheit !
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 14. November 2019, 20:09:09

Eine rein thailändische KV hätte Dich wahrscheinlich bereits nach dem ersten Mal rausgeworfen, man hört davon
Joo, dem vernehmen nach...
Deswegen schwöre ich ja auf diese Versicherung, Vertrag nach EU-Recht!
Zitat
Ich wünsche Dir weiterhin allerbeste Gesundheit !

Danke, zu spät, bin seit 3 Tagen wegen extremer Ischiasbeschwerden mit beginnenden Ausfallserscheinungen linkes Bein im Privatspital bei bester Versorgung "wohnhaft"...  :D

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 14. November 2019, 20:13:48


@luklak

die APRIL betreibt zwar (als ausländische?)
Versicherung ein Büro in Bangkok,

sollte dafür ja eigentlich eine hiesige Konzession innehaben und demzufolge berechtigt sein,
(wie z.B. die AXA) diese o.ä. Versicherung anzubieten bzw. zu bescheinigen.

Warum sie es nicht tut, entzieht sich meinen Kenntnissen....


Das Office von APRIL in BANGKOK dient zur schnelleren "Schaden-Regulierung",
das wurde etwa vor 5 Jahren installiert, vorher haben das fuer APRIL "Fremd-Firmen" gemacht,
diese waren nicht immer zuverlaessig.

Ich kenne die "Chef's" von APRIL, die in PARIS und die in BANGKOK.

Die 2 oberen habe ich im November 2011 in BANGKOK getroffen, beim
"Nacht-Essen" in der 53. Etage eines "Turmes", 6 Personen = 37'000 Baht.  ;]

Remy BELLET und Julien HUGUES.
FIONA war Nachfolgerin von Julien, sie habe ich 2016 in Pattaya getroffen.

Alle wollten sie die Jahre mit den hiesigen "Bossen" der HOSPITAL-Gruppen ueber
faire BEDINGUNGEN und vorallem "gerechte" PREISE verhanden.

Sie haben auf GRANIT gebissen.

Das Office der APRIL in BANGKOK kenne ich auch, ich war im
2015 das erste mal bei denen und habe mit dem (damaligen) Chef
mit Namen Mickael CARBOULEC verschiedene Fragen diskutiert.

Ua., warum "plant" man die Kosten der "Nachuntersuchungen" nach einem
SPITAL-AUFENTHALT
nicht in der Haupt-Rechnung ein ?

Er sagte mir :
"Genau das wollen wir aber die meisten THAI-Spitaeler machen es NICHT !"

Das SAMITIVEJ in SRIRACHA macht das.

Ich kenne auch den "APRIL BOSS" in Paris, REMY BELLET, hatte mit ihm immer wieder Kontakt :

Hier ein "Auszug" aus einer @mail an mich (Juli 2016)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hallo L.
 
Ich hoffe es geht Dir gut.
 
Da ich kein Deutsch kann, habe ich Fiona darum gebeten diese Email für mich zu übersetzen,
so daß der Text verständlicher zu lesen ist.
 
Wir von APRIL INTERNATIONAL EXPAT haben 3 Hauptgeschäftsfelder:
die Entwicklung von Versicherungslösungen, der Vertrieb von denen und
die Verwaltung dieser Lösungen im Auftrag des Versicherers.
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---------------------------------------------------------------------------------
--------------------------------------------------------------------------------
 
In Thailand verlieren wir, APRIL, seit Jahren hunderttausende Euro.
Wir haben es aber geschafft-------dank unseres  Büros in Bangkok, das uns mit
Cost Containement hilft------- .
Andererseits verlassen wir uns auf unseren Maklern, damit sie die Situation
verstehen und sie den Kunden erklären.
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Mit freundlichen Grüßen,
 
Rémy
 
Remy BELLET
Responsable courtage international / Head of international broking
rbell@aprilmobilite.com
110, avenue de la République
CS 51108
75127 Paris Cedex 11
FRANCE
Tél. : +33 (0)1 73 02 93 93 - Fax : +33 (0)1 73 02 93 90
--------------------------------------------------------------------------------------------------

Es geht ja nicht "nur" um APRIL oder AXA, wenn man alle Expat hier einrechnet, das gibt
100 oder mehr verschiedene Versicherungen.

Zu "AXA",
AXA ist nicht gleich AXA, hier geht es um AXA-Thailand, die haben wenig mit AXA-Deutschland
oder AXA-Schweiz zu tun.

Wir muessen unterscheiden zwischen mind. "4 Sorten" Versicherungs-Arten hier in Thailand :

1. - reine THAI-Versicherung
2. - THAI-International, die ihre damaligen Farang-Partner inzwischen "entsorgt" haben
3. - reine INTERNATIONALE, die mit Thai's nichts am Hut haben, ZB. nach EU-STANDARD
4. - Versicherungen aus unserer Heimat (Herkunfts-Land)  (so wie bei @Alex)

1 und 2 sind fuer div. Ueberraschungen gut   ???
3 und 4 sind "wasserdicht" und sicher und verlaesslich.    ;}













Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 14. November 2019, 20:26:24
dazu fällt mir ein . . im nittaya Versicherungs-thread kann man lesen, dass sich jemand über die APRIL heftig beschwert . . . . . . . aufgrund schlechter Erfahrungen mit denen

Kann absolut nicht klagen, habe die auch seit fast 10 Jahren, bis jetzt geschätzt 3-4 Millionen Baht (u.a. 2x je 14 Tage ICU nach multiplem Organversagen) ohne Murren direkt verrechnet.

Aber ich will nicht bestreiten, dass es in den Anfangszeiten des Büros in Bangkok schwierig war, da half ein Skype-Out-Anruf in Paris....

 . . jetzt bleibt mir aber die Spucke weg auf Deinen Beitrag hin !

Eine rein thailändische KV hätte Dich wahrscheinlich bereits nach dem ersten Mal rausgeworfen, man hört davon

Ich wünsche Dir weiterhin allerbeste Gesundheit !

APRIL bei mir :  2010 - bis heute Nov. 2019 = 2,5 Mio. Baht.
Unserem 25-j Sohn vor 2 Jahren TUMOR entfernt, auch 220'000 Baht.

Ein schwerer Biker-Unfall eines Deutschen vor 5 Jahren, 1 Fuss fast ab, Kopf verletzt,
8 Monate am Stueck im BKH Pattaya, all die Jahre immer wieder Spital und OP's...= 24 Mio. Baht !

Und noch mehr Faelle.

Ist doch klar : 
- gute Versicherungen zahlen ALLES = grosse Schaeden = hohe Praemien
- guenstige Versicherungen sind "geizig" und "klemmen", am Schluss zahlt man selber drauf

Man kann ja waehlen !

WELCHE Versicherung ist "gut", welche zahlt "immer", WER weiss das ?

Gehe in ein grosses Spital und frage da, diese wissen das ?

Der MAKLER und den BROKER empfiehlt oft die, welche ihm am meisten PROVISION gibt !
Hier musst du nicht fragen !
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 14. November 2019, 20:30:05

Eine rein thailändische KV hätte Dich wahrscheinlich bereits nach dem ersten Mal rausgeworfen, man hört davon
Joo, dem vernehmen nach...
Deswegen schwöre ich ja auf diese Versicherung, Vertrag nach EU-Recht!
Zitat
Ich wünsche Dir weiterhin allerbeste Gesundheit !

Danke, zu spät, bin seit 3 Tagen wegen extremer Ischiasbeschwerden
mit beginnenden Ausfallserscheinungen linkes Bein im Privatspital bei
bester Versorgung "wohnhaft"...  :D

BINGO !  Genau !

Sage/schreibe ich doch staendig = EU-STANDARD ! Alles andere = Thai-Style ist  :-X
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 14. November 2019, 20:38:55

@luklak

also ich finde meine neue Vorschreibung für 2020 (Alter 60-65)  3246,-- Euronen entspricht monatlich 270 Eus zwar nicht als Schnäppchen, aber angemessen (Ambassade essentielle).

Vor allem in Hinblick darauf, dass sie mich schon lange sorgenfrei hält und ich mich ganz entspannt in (fast) jedes Spital begeben kann.

Fast deswegen, weil die Wahnsinnigen der Bangkok-Group Fantasie-Zimmerpreise haben, die das Limit übersteigen, aber was solls, im Ernstfall zahle ich halt auf....


Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 14. November 2019, 20:58:16
@ luklak . . . . . wahnsinnig vielen Dank für Dein Engagement in diesem thread ! ;}

Das ist ja richtig voll interessant !!!

Ich finde es aussergewöhnlich an wieviel Hintergrundinformation Du uns teilhaben lässt !  Soviel Mühe machen sich fast niemand der an Thailandforen teilnimmt

so habe ich heute wieder mal etwas neues gelernt ! 

Many XXX
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 14. November 2019, 21:44:04
@Suksabai

Nachdem mir ein "Schweizer Profi Broker" im 2003 die THAI/INTERnationale (Thai/USA ?)
"NSi" als Kranken-/Unfall-Versicherung "verkauft" hat, ich 2003/2004 und 2005 "Schadenfrei" war,
im 2006 2x je 6 Tage im BANGKOK HOSPITAL war (Herz-Intensiv-Station), hat Damals nur
schlappe 98'000 Baht gekostet, DANN ging bei dieser "NSi" fuer die Folge-Jahre die Rechnung
um satte +50% hoch.
Da meine Thai-Frau in der gleichen Versicherung war, ihre Praemie auch !   >:

Aus der "NSi" wurde "LMG", aus "LMG" wurde PACIFIC CROSS, oder "LMG" wurde mit
dieser "fusioniert" oder die Kunden an diese "verkauft' ?!

UND,
ab 2007 war ich NUR noch statt 100% fuer 80% "gedeckt".


MERKE,
was ich GELERNT habe, die THAI und THAI/INTER "aendern" die Eintritts-Bedingungen
in den Folge-Jahre je nach belieben, UM ihre "Interessen" zu wahren und "Kosten" zu sparen.


Man,
bekommt, erst NACH ZAHLUNG der Praemie, eine "neue" POICE, meist MEHR-Seitig,
man lese und staune. Quiz-Frage : "Was steht was da, vorher nicht da stand ?"  ???

Also,
ich habe mich ab 2007 staendig umgesehen und im 2010 bei einem
BASLER Broker, da wo ich her komme, die APRIL "entdeckt".  :)

Ich bin bei APRIL im mit meiner Frau 2010 in den "Plan" :  ASIA EXPAT
Unser Sohn ist in APRIL  AMBASSADE.

WEIL,
aber die APRIL ihre TARIFE, auf Grund der "falschen" Angaben = tieferen
Kosten-Ansaetzen, die den FRANZOSEN von den netten THAI's geliefert wurden,
zu "guenstg" kalkulierten, im 2010 war die "JAHRES-Praemie" fuer einen 63-j =
USD 1'150.--, wollte JEDER in die APRIL.

UND,
wer kam ? 
Alte, Kranke, Trinker, Raucher, Vorerkrankte, Rennfahrer, toent krass, aber es ist/war so,
ES,
kamen RISIKO-Gruppen. 

Da die ASIA EXPAT ja ein "neues" PRODUKT war, von den
FRANZOSEN nur GUT gemeint fuer uns RENTER, die wir ja UNSERE angestammten
Versicherungen aus dem HEIMAT-LAND, in die WIR 40 bis 60 Jahre einbezahlt hatten
NICHT weiter haben durften, BIG thanks an PARIS !
   ;} }}
kamen KEINE JUNGEN, keine KINDER, keine JUGENDLICHE, die eingezahlt haetten
und jahrelang KEINE Schaeden verursacht haben.

ALSO,
viel Alte, viel Kranke und logischerweise werden es, mit steigendem Alter immer mehr
= mehr SCHAEDEN = mehr KOSTEN = hoehere Praemien.


DAS,
ist das "Schicksal" der Firmen die INTERNATIONALE Versicherungen anbieten.

UND,
weil im Laufe der Jahr zu APRIL dann auch die Deutsche B.D.A.E./Wuerzbuerger und Andere
dazu kamen, haben UNSERE Thai's "gemerkt", die FARANG haben GUTE Versicherungen,
jetzt "schlagen" wir zu.

Und,
wenn jetzt auf all dieses Uebel und Gebaren vieler PRIVAT-Spitaeler = absahnen, UNSERE
tolle und verehrte "MILITAER-REGIERUNG" auch noch den STAATLICHEN Spitaelern "befiehlt",
fangt an den FARANG hoehere Preise zu verlangen, dann MUSS man eine solche REGIERUNG
nicht "hassen", man kann diese nur noch "bemitleiden".


"Denn sie wissen nicht was sie tun"
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 14. November 2019, 21:50:15
@luklak

ich weiss gar nicht mehr was ich noch sagen soll, Deine Expertise ist die Krönung dieses threads.

Fühle Dich gedrückt !

P.S.  die Kostensteigerungen der Hospitäler kann man mit dem thailandtypischen "greed" erklären

GIER . .. 

wo es etwas zu holen gibt, da loten sie aus, wie weit sie gehen können

Nur aus diesem Grund gibt es ja diese "Kostenregler" vor Ort, die Verhandlungsgeschick haben müssen. Ich habe das am Rand mit bekommen als ich im Samitivej lag und nebenbei erfuhr dass der ADAC verhandelt hat

klar verhandelt jeder Versicherung, aber das EU-Recht definiert ein klares Vorgehen

was natürlich den Thais so was von Schnuppe ist
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: franzi am 15. November 2019, 03:53:59
Wenn ich mir die letzten Beitraege ueber die Privatspitaeler so ansehe, scheint deren Vorgangsweise fuer den gewuenschen Medizintourismus nicht gerade Werbung zu sein.
Die Behandlungskosten dort sind ja schon hoeher wie in A-Privatkrankenhaeusern bzw "Klasse"behandlungen in oeffentlichen Kliniken.

fr
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Philipp am 15. November 2019, 07:10:10
Es wäre jetzt mal schön zu wissen, ob in den zwei Novemberwochen schon Jemand nun ein neues EOS beantragt hat, welches und wie es abgelaufen ist.

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 15. November 2019, 07:41:06
@Suksabai
Also,
ich habe mich ab 2007 staendig umgesehen und im 2010 bei einem
BASLER Broker, da wo ich her komme, die APRIL "entdeckt".  :)

Ich bin bei APRIL im mit meiner Frau 2010 in den "Plan" :  ASIA EXPAT
Unser Sohn ist in APRIL  AMBASSADE.

WEIL,
aber die APRIL ihre TARIFE, auf Grund der "falschen" Angaben = tieferen
Kosten-Ansaetzen, die den FRANZOSEN von den netten THAI's geliefert wurden,
zu "guenstg" kalkulierten, im 2010 war die "JAHRES-Praemie" fuer einen 63-j =
USD 1'150.--, wollte JEDER in die APRIL.

UND,
wer kam ? 
Alte, Kranke, Trinker, Raucher, Vorerkrankte, Rennfahrer, toent krass, aber es ist/war so,
ES,
kamen RISIKO-Gruppen. 

Da die ASIA EXPAT ja ein "neues" PRODUKT war, von den
FRANZOSEN nur GUT gemeint fuer uns RENTER, die wir ja UNSERE angestammten
Versicherungen aus dem HEIMAT-LAND, in die WIR 40 bis 60 Jahre einbezahlt hatten
NICHT weiter haben durften, BIG thanks an PARIS !
   ;} }}
kamen KEINE JUNGEN, keine KINDER, keine JUGENDLICHE, die eingezahlt haetten
und jahrelang KEINE Schaeden verursacht haben.

ALSO,
viel Alte, viel Kranke und logischerweise werden es, mit steigendem Alter immer mehr
= mehr SCHAEDEN = mehr KOSTEN = hoehere Praemien.

Tja, da war ich glücklicher...
Durch einen gemeinsamen Freund lernte ich einen in Patty ansässigen Schwarzwälder bei einem meiner vielen Urlaube vor der endgültigen Auswanderung kennen und wir freundeten uns an.
Er ist selbständiger Broker und Immobilienmakler und ein ziemlich cleverer Typ, seit Jahrzehnten in Patty tätig und Harley-Fahrer.
Der riet mir von Anfang an zur Ambassade-Variante, wegen der versicherungsmathematischen Risikoverteilung.
Die Asia Expat beurteilte er als Fehlkalkulation wegen des Altersschnitts - was sich dann ja auch durch Prämienanpassungen herausstellte.
Ambassade wurde hingegen ursprünglich für Botschaftspersonal, Auslandsengagements etc für ganze Familien entworfen - daher verteilt sich der Altersschnitt und somit das Risiko.

Dass JEDE Versicherung natürlich auch was verdienen will, sollte jedem klar sein - und dass die Prämien bei steigendem Risiko im Rahmen angepasst werden, auch...


Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 15. November 2019, 08:37:36
Wenn ich mir die letzten Beitraege ueber die Privatspitaeler so ansehe,
scheint deren Vorgangsweise fuer den gewuenschen Medizintourismus
nicht gerade Werbung zu sein.
Die Behandlungskosten dort sind ja schon hoeher wie in
A-Privatkrankenhaeusern bzw "Klasse"behandlungen in oeffentlichen Kliniken.

fr

@franzi

Du musst das in "Wechsel-Wirkung" sehen.

Mit PROMOTION = tiefen Preisen "lockt" man "Kunden" an.

Wenn man sie hat, "melkt" man sie.

Grundsaetzlich hat ein Spital je nach dem wie es (top) ausgeruestet ist
und mit welchen Spezialisten es aufgestellt ist, NORMALE oder eben "gerechte" Preise/Tarife.

ABER,
nicht immer ist das so, denn je nach "Saison", Tages-Stimmung, oder wenn
ein "einzelner Arzt" fuer seine MiaNoi oder das neue Auto Geld braucht,
dann kann es teurer werden.

ODER,
du kommst 3 Wochen spaeter zum gleichen Arzt, er "macht" mit dir nur was er muss
und "generiert" KEINE Zusatz-Einkuenfte.

Es,
ist einfach wie LOTTERIE.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 15. November 2019, 08:51:12
@luklak


GIER . .. 

wo es etwas zu holen gibt, da loten sie aus, wie weit sie gehen können

Nur aus diesem Grund gibt es ja diese "Kostenregler" vor Ort,
die Verhandlungsgeschick haben müssen.


JA,
zum Glueck und den "Praemien" sei dank, verhandeln "unsere" Versicherungen.

Mal haben sie "Erfolg", mal nicht.

UND,
es kam schon vor, dass das SPITAL einer VERSICHERUNG "verklickt" hat :
"Eure Kunden wollen wir nicht mehr !"
WAS dann ?

ABER,
meistens klappt es : 
- Tumor auf den Stimmbaender = 1,5 Mio., nach "Einspruch" dann = 1 Mio.  ;]
- Aufschlag fuers Einzel-Zimmer weil nur "2-Bett" versichert, nach "Einspruch" wieder ohne.  :)
- 270'000 fuer "Grauer-STAR" (beide Augen) mit "Linsen", nachher 240'000   ;)
- usw.

IST,
aber schon muehsam fuer eine Versicherung und vorallem fuer uns PATIENTEN.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 15. November 2019, 09:12:42
Zitat
Die Behandlungskosten dort sind ja schon hoeher wie in A-Privatkrankenhaeusern bzw "Klasse"behandlungen in oeffentlichen Kliniken.

Das stimmt so nicht ganz ... sowohl das BPH als auch das Bungrumrad BKK zeichnen vor Erhalt einer Deckungszusage ,
daß sie nicht höher als das in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Deutschland vorgeschrieben abrechnen werden ]-[

Zitat
versicherungsmathematischen Risikoverteilung

Die versicherungsmathematischen Risikoverteilung ist jedenfalls bei meiner D Signal Voll PKV ganz anders aufgestellt . Da zahlt
man schon in jungen Versicherungsjahren für eine Altersrückstellung ein , die Kostensteigerungen im Alter wie hier bei den
tiga Thai Versicherungen und deren Altersbegrenzungen gar nicht aufkommen laeßt !

Außerdem wird hier das Krankheitsrisiko als " Schadenfall " behandelt , das sagt schon viel über den versicherungsmathematischen
Umgang mit Patienten !

Zitat
OPD vs IPD ... angeblich aufgelaufene unbezahlte Rechnungen


Das kommt wohl daher , daß sich viele hier eine ambulante Behandlung ( also OPD ) ersparen und somit sowohl die
Vorsorge , Zahn und Augenarzt-kosten aus eigener Tasche berappen .  Da kommt hier die Quittung erst nach der Behandlung ,
das sieht im In Patient Bereich jedenfalls bei den privaten Hospitälern  etwas anders aus ( Deposit , Kostenübernahme etc. )

Einzig der ( ICQ ) intensiv Bereich hier in den privaten Hausern liegt preislich m.E. über dem EU Niveau  {:}

Wie sehr sich die Leute da in die eigene Tasche lügen ... alleine an meinen linken Gehwerkzeug wurde bevor mir unser Forendoc
der bei einer dieser Behandlungen anwesend war einen dringenden Arzt wechsel angeraten hatte und vor der Teil Amputation im Bungrumrad beim BPH mehr als 5 Mio THB verbraten !

Med.High Tec Untersuchungen im ambulanten Bereich ( NMR , Darmspiegelungen , Katheter Untersuchungen etc. ) haben auf der
ganzen Welt ihre Hochbepreisung a.G. der Anschaffungskosten solcher Anlagen . Ich weiß wovon da die Rede ist , meine Firma hat bei Siemens Erlangen die Sensorik für die Positionierung der ersten NMR Anlagen geliefert .

Das Top Auslands PKV`s die allesamt eine nicht vergleichbare , weil höhere Risiko Absicherung haben hier die Akkreditierung
versagt bleibt ... ein offen liegender Akt von Wettbewerbs Kriminalität und reiner Korruption .

Das diese Auslands PKV Gesellschaften allesamt das tiga PDF Formular nicht zeichnen hat Formal Juristische Gründe ... daß wie
Buri hier berichtete auf dem Thai General Konsulat Frankfurt auch juristifikativ unbedenklich in english abgefasste Schreiben , obwohl sie höhere Schadensrisiken abdecken nicht anerkannt werden ... legt das korrupte System wie oben beschrieben offen  !

Schon bei den veröffentlichten Besprechungs Protokollen , wie es zu dieser Police Order zu den OA Visa gekommen ist , mit dem
Verweis auf Schengen Visa und deren obligatorischen PKV Anforderung für die max 90 Besuchs-Tage ersieht man , daß man die
Kuh hätte einfacher mit einer obligatorischen RKV fuer den VISA begrenzten Zeitraum hätte vom Eis bringen können !!!


Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lupo2002 am 15. November 2019, 16:43:25
Es wäre jetzt mal schön zu wissen, ob in den zwei Novemberwochen schon Jemand nun ein neues EOS beantragt hat, welches und wie es abgelaufen ist.

Waren heute bei der Immi, mein Visa Non O-A aus 2018, Umwandlung in Non O kein Problem in Extension retirement, oder Extension based on marriage.

Hab mich für die Extension based on marriage enschieden, die Unterlagen waren noch nicht vollständig, falls es zeitlich knapp wird erhalte ich 30 Tage Aufenthaltsverlängerung.

Mein schöner Lageplan am PC erstellt wurde mit Begeisterung aufgenommen und anerkannt. 

Die Fotos vom Haus und von uns entsprachen nicht den Richtlinien, die Heirat mus noch vom Ampör bestätigt werden und die Rentenbescheinigung muss neuerdings überbeglaubigt werden.

Ich glaube wir schaffen das schon.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 15. November 2019, 17:14:56
Super.  Geht docht !

 [-]
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 15. November 2019, 17:54:17
was auf @lupo's Immigration geht und nicht geht, kann von Immi zu Immi unterschiedlich sein

Mit der "Conversion", also der Umwandlung eines O/A in ein O um danach auf Basis des "O" die EOS based on marriage zu beantragen, hat er Glück gehabt

Ich hätte ihm gerne gratuliert, aber: Ich finde es ist etwas zu früh, um sich zu freuen, denn immerhin muss ja Bangkok als übergeordnete Behörde nach Durchsicht aller Dokumente die EOS marriage erst noch genehmigen, bei der Gelegenheit sehen sie auch die Umwandlung . . . . .
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lupo2002 am 15. November 2019, 18:17:39
was auf @lupo's Immigration geht und nicht geht, kann von Immi zu Immi unterschiedlich sein

Mit der "Conversion", also der Umwandlung eines O/A in ein O um danach auf Basis des "O" die EOS based on marriage zu beantragen, hat er Glück gehabt

Ich hätte ihm gerne gratuliert, aber: Ich finde es ist etwas zu früh, um sich zu freuen, denn immerhin muss ja Bangkok als übergeordnete Behörde nach Durchsicht aller Dokumente die EOS marriage erst noch genehmigen, bei der Gelegenheit sehen sie auch die Umwandlung . . . . .

Die Extension retirement hätte ich heute sofort erhalten können, möchte das mit dem EOS based on marriage aber jetzt durchziehen wegen dem Wechselkurs.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: udo50 am 15. November 2019, 18:52:08
nabend
Zitat
  Die Fotos vom Haus und von uns entsprachen nicht den Richtlinien, 

 @Lupo2002 prima das der erste Schritt geklappt hat. Währe interresant zu wissen ,damit andere nicht den gleichen Fehler machen,was den bei deinen Bildern nicht den Richtlinien entsprach .
Schönen Abend  Udo
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lung Tom am 15. November 2019, 19:02:17
Ein Foto vor den Eingang, am Briefkasten beschriftet mit der Hausnummer.
Ein Foto im Schlafzimmer.
Ein Foto vor dem Haus.
Ein Foto, wenn man´s hat, im Arbeitszimmer.
Ein Foto, ", im Wohnzimmer.
Einmal im Garten  oder wo auch immer ein Wiedererkennungswert besteht....da muss man ggf. improvisieren...

Für die Standorte, wo nur drei Fotos notwendig sind, unterstreiche ich mal, wo ich glaube, was am wichtigsten ist....

Sollten beide Ehepartner auf dem Foto sein  ;]

Ansonsten, vorher bei der Immi anfragen. War ja dieses Jahr auch mein Problem sodaß ich drei Fotos (nicht unterstrichen) nachgeliefert habe.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: udo50 am 15. November 2019, 19:07:30
nabend Tom
Dankee ;} ;}
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lung Tom am 15. November 2019, 19:25:51
Immer wieder gerne!  8)

Hab zwar das EOS gerade durchgezogen, bin aber gewissermassen "underage"  ;], da erst 48.
Jedenfalls wurde ich nicht danach gefragt, und selber werd ich nicht die Büchse der P. oeffnen.

Ich les hier interessiert mit, aber trotz allem, bleibt bei mir eine gewisse Unklarheit zurück.
Hab ja - um hier das Thema zu bedienen, eine Versicherung bei einer, sogar in der Liste geführten, Thai-Versicherung laufen. Allerdings (noch) nicht mit den vorgesehenen Rahmendaten. Schon gar nicht für normale Behandlungen 40k.

Eins muss ich aber leider - auch nach dem gestrigen Jahres-Besuch der Immigration-Polizei konstatieren:
es wird für uns mich nicht einfacher hier im gelobten Land.

Weiß ein Kollege vielleicht, ob ich mit 50 geschmeidig, und ohne Probleme, in die Rentner-"Variante" wechseln kann? Oder braucht man dazu ein neues Visum  :'(

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lupo2002 am 15. November 2019, 20:12:47
nabend
Zitat
  Die Fotos vom Haus und von uns entsprachen nicht den Richtlinien, 

 @Lupo2002 prima das der erste Schritt geklappt hat. Währe interresant zu wissen ,damit andere nicht den gleichen Fehler machen,was den bei deinen Bildern nicht den Richtlinien entsprach .
Schönen Abend  Udo

Ein Foto vom Haus, muss komplett sichtbar sein, hatten wir nicht, eine Foto von uns vor dem Haus mit sichtbarer Hausnummer war vorhanden und ok, zwei Fotos von uns im Haus, wir hatten nur eins.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: udo50 am 15. November 2019, 20:44:56
Auch dir ein Danke.

 Nicht lange denke ich mal dann muß das Ehepaar auch Händchen halten auf den Fotos :] :]
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 15. November 2019, 20:57:24
Nicht lange denke ich mal dann muß das Ehepaar auch Händchen halten auf den Fotos :] :]

Nicht zu vergessen: die zerwühlten Bettlaken des Ehebettes...  ;] ;] ;]


Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: jorges am 15. November 2019, 21:35:38
Videodemonstration von Liebesakt  :-*.

Coming soon?

  ???
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Don Patthana am 15. November 2019, 22:19:47
So weit sind sie noch nicht

https://www.vice.com/de_ch/article/pajz7m/verdacht-auf-scheinehe-wir-mussten-der-polizei-unsere-liebe-beweisen
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Philipp am 16. November 2019, 06:13:41

Weiß ein Kollege vielleicht, ob ich mit 50 geschmeidig, und ohne Probleme, in die Rentner-"Variante" wechseln kann? Oder braucht man dazu ein neues Visum  :'(

Hi Lung Tom,

erstmal Danke für Deine Info über das EOS nach dem 31. Okt.

Hatte die ersten Jahre auch die Heirats-Variante, da noch unter 50.
Als dies dann mit den Bildern los ging, hatte keine dabei da Ahnungslos und dachte immer die vor mir schauen sich Urlaubsbilder an, hat mir die freundliche Immi-Beamtin geraten auf die Retirement-Variante umzusteigen, genügend Geld war auf dem Bankkonto.

Sofort gewechselt, Stempel in Pass und seitdem läuft dies.
Der Umstieg war allerdings schon vor über 10 Jahren, damals brauchte man noch keine Bankbestätigung, das Kontobuch reichte vollkommen aus.
Sollte aber auch noch heut klappen, wieso nicht ?
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: franzi am 16. November 2019, 09:27:57
Zitat
Die Behandlungskosten dort sind ja schon hoeher wie in A-Privatkrankenhaeusern bzw "Klasse"behandlungen in oeffentlichen Kliniken.

Das stimmt so nicht ganz ... sowohl das BPH als auch das Bungrumrad BKK zeichnen vor Erhalt einer Deckungszusage ,
daß sie nicht höher als das in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Deutschland vorgeschrieben abrechnen werden ]-[


Alex, ich habe von oesterreichischen Privatkrankenhaeusern (oft oder meistens sind das Sanatorien, die katholische Dingsda betreiben) geschrieben.
Bei deinem Fussproblem scheint das vielgeruehmte wie oben von dir angefuehrt aber "gepfuscht" zu haben, sonst haettest du dir ja nicht der Muehe unterziehen muessen, die Operation in Deutschland durchfuehren zu lassen.

Zitat


@luklak

na, da herrscht offenbar ein Missverständnis: auch ich hasse die Regierung nicht - noch unterstelle ich es dir.
Eher nötigen die letzten Vorgänge wie z.B. berechtigt "vergessene" Blindgänger der Gesetzgebung wieder scharf zu machen mir ein gezwungenes Lächeln auf die Lippen.

Zitat
@Suksabai
Ich bin wie du bei der APRIL.
Ich und meine Thai-Frau und ihr Sohn, alle sind wir seit 2010 in der APRIL.

Das kostet GELD, bietet aber SICHERHEIT.

Tja, da ist der Krug vorerst an uns vorbeigegangen mit unseren EoS aus "non o".
Aber natürlich macht man sich Gedanken, was wenn...
Ich könnte auch die absolut vergeudeten 60.000 Bärte ++ für eine Thai"Versicherung" im Falle des Falles verschmerzen - aber mit einem deutlich hörbaren Zähneknirschen,
da ich meine gute und leistungswillige Versicherung (wie ich gerade aktuell erlebe) sicher nicht gegen so einen Scheixxx eintausche...


Die sechzig Braunen und mehr wuerde sogar ich aufbringen koennen, aber nur eintausend Baht waere hinausgeschmissenes Geld und wuerden meiner Seele unermesslichen Schaden antun, da eine Krankenversicherung fuer mich unnoetig ist (hoffentlich verschrei is nit)
Krankenhaus als Patient nur einmal von innen gesehen (nach Motorradunfall).
Hausarzt nur fuer Rezepte fuer Captagon oder Rohypnol konsultiert  :-X (Alles aber schon lange vorbei). Und einige wenige male zur Gesundenuntersuchung, damit er was verdient.

fr



Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 16. November 2019, 09:50:09
Franzi ,

meine Teil Amputation links Ende 2015 lag mit anderen Katheter Untersuchungen bei 1,4 MIO THB  im Bungrumrad  BKK ...

die Teil Amputation am rechten Fuß im Klinikum Ingolstadt 2016 ebenfalls mit Katheter Untersuchungen bei 35.000 Euronen

In beiden Häusern wurde ich als Privat Patient geführt ... der Abrechnungs Modus war im Bungrumrad unkomplizierter ,
da die Chefarzt Kosten in der Ges. Rechnung ... in Ingolstadt mußten die einzeln von mir verauslagt &  geltend gemacht werden .

Die chirurgischen Leistungen wurden bei beiden OP`s nachträglich von unabhängiger med. Seite für gut befunden !

Diese OP in D wurde nicht wegen fehlender ärztlicher Kunst in Thailand in D durch geführt , sondern hatte
andere Gründe ... weil da auch andere Dinge zu erledigen waren .
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 16. November 2019, 11:08:48
Face BOOK & der unlautere Wettbewerb

Ich werde in meinem Account und im News Feed jede Werbung für die sogenannten Thai tiga PKV`s als irrelevant löschen ..

Begründung :

solange Thai Botschaften und General Konsulate PKV Erklärungen ausländischer Krankenversicherer nicht anerkennen

 findet hier m.E. ein krimineller unlauterer Wettbewerb statt !
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lung Tom am 16. November 2019, 19:48:32

Hallo @Philipp,

recht herzlichen Dank für Deine Info.

Sie beruhigt mich ungemein  [-]

Herzliche Grüße

Lung Tom
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: karl am 17. November 2019, 16:08:37
Nur so als Hinweis zu den aufgerufenen Prämien:
Meine Frau und meine Kinder sind bei AXA Thailand versichert.
Wenn man die Versicherung nicht in Anspruch genommen hat, gibt es KEINEN Bonus.
Im Schadensfall aber gibt es kräftige Erhöhungen.
Also die aufgerufenen Prämien sind unterstes Level, bei Inanspruchnahme gehen die Prämien deutlich nach oben.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Philipp am 17. November 2019, 17:36:00
Mal ne Frage:

Ein Thai, Türke, Kongolese etc. hat seinen Hauptwohnsitz in Deutschland.
Der braucht doch dann eine gesetzliche Krankenversicherung, oder nicht ?

Erkennt jetzt Deutschland für den Ausländer mit Hauptwohnsitz in Deutschland eine ausländische Versicherung aus Thailand, von der Türkei, vom Kongo etc. an ?

Bin schon seit über 24 Jahren aus Deutschland abgemeldet, kenne mich da mit den Gesetzen nicht mehr so aus.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: riklak am 17. November 2019, 18:01:11
Da sind alle privaten Krankenversicherungen gleich,manche noch gleicher!

Ich bin noch bei der LUMA versichert. Mein Jahresbeitrag ist zur Zeit ca.120.000.-THB Alter 68 Jahre.

Nächstes Jahr müsste ich ca.140.000.-THB bezahlen! Also mehr als nur die angesagten 8 -12% ! Es sind schon ca. 17% !!

Wenn ich das mal für die nächsten 10 Jahre hochrechne,dann wird mir schon anders !  Also mit 70 Jahre schon ca. 160.000.-THB

Dann mit 71 die "Alters Anpassung" von 30% - 40% drauf,da sind es schon mal so um die 208.000.-THB  bis 224.000.-THB

Und nicht zu vergessen,jedes Jahr noch einmal die 8- 12 % Prämien Erhöhung!  Wobei eine Kostensteigerung im medizinischem Bereich da noch nicht eingepreist sind!

So käme ich  im Alter von 71 auf eine ungefähre Prämie von 225.000.-THB im Jahr oder auch mindestens 19.000.-THB im Monat!

Weiter will ich gar nicht rechnen, ich stelle mir nur mal vor ich werde noch 80 Jahre alt.....Schon mit 75 wäre ich bei den gleichen Erhöhungen schon bei ca.500.000.-THB im Jahr!!

Also mal eben 40.000.-THB im Monat!



Hier die Auskunft der Versicherung auf meine Anfrage hin...

Sehr geehrte Damen und Herren
Ich hoffe, dass diese E-Mail  gut finden und entschuldige mich für die späte Antwort.
Wenn Sie die Altersgruppe wechseln,also alle 5 Jahre, steigt Ihre Prämie um insgesamt 30-40% - inklusive medizinischer Inflation und Community-Rating sind in dieser Erhöhung nicht enthalten.
Wenn Sie noch unter der gleichen Altersgruppe sind, erhöht sich Ihre Prämie um 8-12%.j pro Jahr
Bitte zögern Sie nicht, mich jederzeit zu kontaktieren, wenn Sie weitere Fragen haben.
Ich wünsche dir einen schönen Tag!
Mit freundlichen Grüßen

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 18. November 2019, 01:29:20
das nenne ich sehr schlechte Aussichten auf die Zukunft

40,000 THB im Monat für eine quasi nutzlose Versicherung habe ich auch als Millionär kein Verständnis dafür

Wenn das wirklich so hart auf hart kommt, empfiehlt sich eine Rückkehr ins Geburtsland

oder steht das nicht zur Debatte ?

fliegst halt jedes Jahr mit einem 6 Monate Multi Entry Tourist Visa (METV)  (Gebühr 175 Euro) nach Thailand.  Eine Langzeit Auslands KV für eine Dauer von 8 Monaten kostet Dich als 75- jähriger bei z.B. dem ADAC 1009.- Euro

(ich schreibe 8 Monate weil Du aus einem METV genauso viel Zeit heraus holen kannst)

Dazu rechnen noch die Flugkosten

ist halt eben auch von deutscher Seite her eingeschränkt, die Langzeit-KV gibts nur bis zum Alter von 76 (das entspricht dem Durchschnittsalter von Männern in Deutschland)

das heisst, wenn Du 76 geworden bist, gehst Du mit einem METV für 6-8 Monate nach Thailand, unversichert.  Lege Dir 15000 bis 30,000 Euro Guthaben auf der Bank als Notfallnagel zurück, über Kreditkarte zugreifbar, dann kannst Du eine nötig werdende KKH Behandlung in einem thailändischen Hospital aus eigener Tasche bezahlen. Bleibst in Deutschland angemeldet, bist Du pflichtversichert (kostet auch)  aber der Knackpunkt ist immer, wenn Du in Thailand krank wirst und willst zurück nach Deutschland, musst Du fit sein. bist Du bereits krank, muss ein Arzt und der Kapitän des Flugzeugs entscheiden ob Du flugfähig bist. Und der Flugkapitän kann dir jederzeit die Beförderung verweigern wenn er der Meinung ist Du seist zu krank!

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 18. November 2019, 10:52:09
Einen D Wohnsitz angemeldet zu haben vs. auch dort Zeitweise zu leben fehlt in dem Vergleich !

Mal abgesehen von den Anschaffungspreisen für eine Wohnung , Miete und alle Nebenkosten ,
Mobilität etc ... da kann der Luxus eines doppelten Haushaltes schon ganz toll aufs Konto schlagen  :-X
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lupo2002 am 18. November 2019, 19:53:35
Einen D Wohnsitz angemeldet zu haben vs. auch dort Zeitweise zu leben fehlt in dem Vergleich !

Mal abgesehen von den Anschaffungspreisen für eine Wohnung , Miete und alle Nebenkosten ,
Mobilität etc ... da kann der Luxus eines doppelten Haushaltes schon ganz toll aufs Konto schlagen  :-X

Eine doppelte Haushaltsführung, Winter in Thailand, Sommer in Deutschland konnten wir uns nicht leisten, deshalb haben wir uns für Thailand entschieden und alle Brücken abgebrochen, falls das wirklich total hier in Thailand in die Hose geht, können wir jederzeit zurück nach Deutschland, abseits der Ballungsgebiete gibt es jede Menge bezahlbaren Wohnraum und Wohnungseinrichtungen aus zweiter Hand zu sehr günstigen Preisen.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 18. November 2019, 20:27:30
Einen D Wohnsitz angemeldet zu haben vs. auch dort Zeitweise zu leben fehlt in dem Vergleich !

Mal abgesehen von den Anschaffungspreisen für eine Wohnung , Miete und alle Nebenkosten ,
Mobilität etc ... da kann der Luxus eines doppelten Haushaltes schon ganz toll aufs Konto schlagen  :-X

die Heizungskosten die ich einspare, wenn die Wohnung in meinem Haus in D im Winter leer steht, tragen schon mal die Flugkosten und einiges mehr.  Mein Haus kostet 250.- Euro im Jahr Gebäudeversicherung und 4 mal 12.- Euro Grundsteuer (alte Kiste!)

Ich bin seit dem ersten August dieses Jahr Rentner mit sehr geringer Rente pro Monat und zahle 48.- Euro gesetzliche Krankenversicherung pro Monat. Ich hatte 6 Jahre sozial VS pflichtig geabeitet  und 32 Jahre selbstständig und dabei diese 32 Jahre lang freiwillig den Mindestsatz einbezahlt in die RV

Das Haus in Thailand gehört meiner Freundin

Mein Haus in Deutschland ist seit vier Jahren bezahlt.

Beide Autos - eins in D und eins in TH - sind bezahlt.

Die Motorräder sind bezahlt.

Der Sprit in Thailand kostet weniger als die Hälfte als in D. Die Steuer fürs Auto 4000 Baht im Jahr. Eine second class Versicherung 6500 Baht im Jahr.

Ich wüsste nichts, was mich ausserordentlich belastet dabei, einen doppelten Haushalt zu führen. 

Ich kann jeden Tag nur das essen was auf den Tisch kommt, ob das jetzt in Th oder D ist, geschenkt. Die meisten Lebensmittel sind in Thailand günstiger als in Deutschland. In Thailand esse ich was auch der Thai isst, und in Deutschland esse ich was ein Deutscher isst. Ich brauche in Thailand weder Salami noch Käse noch Wurst noch Pizza noch sonst irgendein Farang-food (bis auf Kartoffelsalat, Linsensuppe und Spaghetti!) Ich zahle weder in Thailand noch in Deutschland Miete.  Ich brauche hier keine Aircon während der "kalten Jahreszeit" unser Haus im village ist innen sehr kühl und das einzige was läuft sind Ventilatoren. Unsere monatliche Stromrechnung beträgt 600- 700 Baht. Die Wasserechnung beträgt pro Monat 300 Baht (ich dusche öfters am Tag und die Waschmaschine läuft jeden Tag)  Die Strom- und Wasserrechnungen in Deutschland betragen während meiner Abwesenheit NULL Euro. Das einzige was ich durchgehend bezahlen muss ist ein Unity Media Internetanschluss für 28.- Euro in D, und die jährliche Müllabfuhr Grundgebühr (6 Monate keine Abholungen, auch gespart!) Mein deutsches Handy kostet übers Jahr  fix 9,99.- im Monat (vodafone 1&1 Tarif). Mein Thai Handy kostet  400 Baht im Monat. Unser 3BB Internet kostet 650 Baht im Monat. Ich trage an meinen Füssen CROCS für 30 bis 40 Euro in beiden Ländern, das Paar hält 1 Jahr. Bekleidung ist bescheiden, in Deutschland Trigema und in Thailand casual bis lässig.

Meine 6-Monate ADAC Ausland Langzeit Krankenversicherung kostet mich als 62-jähriger 248.- Euro (für 6 Monate)

Meine doppelte Haushaltsführung ist unterm Strich fast günstiger als ein Ganzjahresaufenthalt in Deutschland !

Ich investiere nicht in Geschäfte in Thailand.

Okay, das alles hat man sich zwar erst anschaffen müssen, aber für was arbeitet man denn 38 Jahre lang ?


Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Bruno99 am 18. November 2019, 21:35:21
Ich kann jeden Tag nur das essen was auf den Tisch kommt, ob das jetzt in Th oder D ist, geschenkt.

Isst du jeden Tag, egal ob TH oder DE immer zu Hause ?
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 18. November 2019, 21:45:57
Ich kann jeden Tag nur das essen was auf den Tisch kommt, ob das jetzt in Th oder D ist, geschenkt.

Isst du jeden Tag, egal ob TH oder DE immer zu Hause ?

ich meinte damit, dass ich nicht doppelt essen kann

Ich gebe für Lebensmittel und Getränke in beiden Ländern etwa gleichviel aus

in Deutschland koche ich mir oft selbst etwas, es macht mir Spass und ich habe Zeit. Ich gehe selten ins Restaurant, eher ab und zu um 10 Uhr zum Bäcker frühstücken

In Thailand essen wir öfters in einem Restaurant. Es gibt in dem Städtchen wo wir wohnen ein sehr gutes
da trinke ich aber meistens Wasser dazu

auch in Thailand bekoche ich mich gerne selbst, mit Frischware vom Markt und dem Lotus

P.S. ich bin kein Kneipengänger, weder in D noch in TH
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Bruno99 am 18. November 2019, 22:24:35
P.S. ich bin kein Kneipengänger, weder in D noch in TH

Das ist in TH ja auch ziemlich einfach wenn man laendlich wohnt, denn da gibt es ein Kneipenleben so nicht.
Einerseits irgendwie schade, denn die sog. Steintische haben niemals den Charakter einer Kneipe wo jedermann willkommen ist und auch ein Gespraech unter Gleichgesinnten anknuepfen kann, ohne gleich als Alien taxiert zu werden.
Unsere Frauen/Freundinnen/Partner sehen dies eventuell anders.

Kontakt zu anderen "Expats" ist da schon von Vorteil, man trifft sich vor Ort und tauscht auch die neusten Informationen aus.
War jemand in der Zwischenzeit in seinem ehem. Heimatland und bringt was an kulinarischen Happen mit, ist die Welt schnell in Ordnung, und die Freundschaft festigt es auch.

Handhabst du das auch so?
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 18. November 2019, 22:30:30


Kontakt zu anderen "Expats" ist da schon von Vorteil, man trifft sich vor Ort und tauscht auch die neusten Informationen aus.
War jemand in der Zwischenzeit in seinem ehem. Heimatland und bringt was an kulinarischen Happen mit, ist die Welt schnell in Ordnung, und die Freundschaft festigt es auch.

Handhabst du das auch so?

bis auf wenige Ausnahmen, nein
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 19. November 2019, 10:23:57


@peter1
Wir koennen aber gerne mal im BON CAFE in NAKLUA eine "Bohne" trinken.


 [-]   (damit ist Kaffee gemeint  :))

@luklak 

1. im moment noch nicht aber es wird sich aendern.

2. gerne bon cafe 21.11   zwischen 11.00 und 14.00 uhr ???


mfg
peter1

OK.
Von mir aus auf 11.00 Uhr


machen wir so.
mfg
peter1


Ich habe an dich eine PN gesendet.  Termin meinerseits abgesagt.

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 21. November 2019, 09:57:58
Der Leserbrief in der TIP Zeitung zeigt deutlichst wie die Praxis auf der Immi in Samui ablaeuft

https://www.tipzeitung.de/Zeitgeschehen-Thailand/52/Kein-Jahresvisum-ohne-THAI-Versicherung?fbclid=IwAR2vIYdp8hMr_uR5MD0ecoS-YH6mQhmcjWJVKtFjwcTxxDs6cbvfwhQdPg4

Er zeigt klar , was die dortigen Verantwortlichen von einer in english gehaltenen PKV Erklärung
zu PKV Schutz ausländischer Anbieter zu tun pflegen ... sie verweigern die Anerkennung !

Insofern sind Greggs Einlassungen zum Erst Eintritt ( mit OA ) und ausländischen PKV Anbietern
hinfaellig , wenn diese nicht bei der tiga Liste akkreditiert sind !

Das ist keine Wettbewerbsverzerrung , das nenne ich Wettbewerbs Betrug !

Was gedenkt das AA und die Botschaft z.B. über die WHO dagegen zu tun ... ich befürchte
Merkelsches Aussitzen  Die EU könnte zum Schutz ihrer Versicherungen gegen dieses Vorgehen
z.B. einen sofortigen Stopp aller Freihandels Bemühungen mit Thailand auf Eis legen !
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 21. November 2019, 10:07:12
(https://scontent.futp1-1.fna.fbcdn.net/v/t1.0-9/75478396_2501760340108833_8527606928543580160_n.jpg?_nc_cat=110&_nc_eui2=AeGPa1YhNEMwD9-JUtjJe7Q8eCwiHxZxy9fES_Tv1yN3aAMkdRONfH9SauZbnefE6bV4n1XIZs-NrQOb1aJcrSv7oJzvv6D08SkM-XrtylVvug&_nc_oc=AQnYX8qeGVkleqmgUk9HjW2X-KyDaUoMb0GGGZNKc6GqMcPT1Gv-tS-c3CvFA3WjbsY&_nc_ht=scontent.futp1-1.fna&oh=708b4714b30ebc4b0cbbbee2a80feaf8&oe=5E84F385)

Gestern Immigration Phuket, grosser Aushang vor dem Office ...
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 21. November 2019, 10:23:26


Etwas OT, aber vielleicht für den einen oder anderen Leser informativ:

es geht speziell um die APRIL PKV...

http://forum.thailandtip.info/index.php?topic=18948.msg1335627#msg1335627 (http://forum.thailandtip.info/index.php?topic=18948.msg1335627#msg1335627)

 ;}


Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 21. November 2019, 10:25:50
Der Leserbrief in der TIP Zeitung zeigt deutlichst wie die Praxis auf der Immi in Samui ablaeuft

https://www.tipzeitung.de/Zeitgeschehen-Thailand/52/Kein-Jahresvisum-ohne-THAI-Versicherung?fbclid=IwAR2vIYdp8hMr_uR5MD0ecoS-YH6mQhmcjWJVKtFjwcTxxDs6cbvfwhQdPg4

Er zeigt klar , was die dortigen Verantwortlichen von einer in english gehaltenen PKV Erklärung
zu PKV Schutz ausländischer Anbieter zu tun pflegen ... sie verweigern die Anerkennung !

Insofern sind Greggs Einlassungen zum Erst Eintritt ( mit OA ) und ausländischen PKV Anbietern
hinfaellig , wenn diese nicht bei der tiga Liste akkreditiert sind !

Das ist keine Wettbewerbsverzerrung , das nenne ich Wettbewerbs Betrug !

Was gedenkt das AA und die Botschaft z.B. über die WHO dagegen zu tun ... ich befürchte
Merkelsches Aussitzen  Die EU könnte zum Schutz ihrer Versicherungen gegen dieses Vorgehen
z.B. einen sofortigen Stopp aller Freihandels Bemühungen mit Thailand auf Eis legen !

Das  von dem Betroffenen berichtete steht im Widerspruch zu der AKTUELL GÜLTIGEN Vorgehensweise der Immigration am Suvarnabhumi Airport, da inzwischen (seit dem 7. November nach einem Treffen mehrer Immigrations-Chefs) die anfängliche Fehlinterpretation aufgehoben wurde!

Wer mit einem VOR dem 31.Oktober 2019 ausgestellten Non-Imm-O/A einreist, benötigt KEINE Krankenversicherung.

Anscheinend ist der Betroffene am 7. November zu einem Zeitpunkt eingereist, als die Direktive des Treffens von diesem Tag noch nicht in Kraft getreten war. 

Das ist leider PECH für den Betroffenen. 

Er hat auch einen Punkt falsch verstanden. Er hat ein 30-Tage Bleiberecht erhalten, um eine thailändische KV abzuschliessen, mit dieser hätte er zur Immi gehen können und darauf hätte man ihm die 365 Tage Aufenthaltserlaubnis gestempelt. Er wurde nicht wörtlich/wortgleich aufgefordert, nach 30 Tagen das Land zu verlassen.   Die 30 Tage sind einem Visa Exempt Entry gleichzusetzen, er kann ohne Weiteres einen border run machen und wieder 30 Tage erhalten, die er auf der Immi  für weitere 30 Tage und 1900 THB erweitern kann.

Aber:  Wer im Land mit diesem Visum eine 1-Jahr EOS beantragen möchte, benötigt eine PKV aus der tgia Liste. Eine ausländische PKV wird nicht akzeptiert.

Ebenso betrifft es alle, die mit dem O/A Visum während des ersten Jahres der Visagültigkeit in ein Nachbarland reisen. Bei der Wiedereinreise kann laut mehreren Erfahrungsberichten folgendes passieren:

man muss nach wie vor KEINE Krankenversicherung nachweisen, bekommt aber nur die REST-Tage des ersten Einreisestempels als "admitted until" gestempelt und NICHT die früher üblichen erneuten 365 Tage

Er kann folgendes versuchen:

Er kann an den Suvarnabhumi Airport zurück und dort zur Immigration (das Büro steht auch Personen offen, die bereits eingereist sind)   und sie bitten, seine Einreise mit einem Non-Imm-O/A Visum nach den berichtigten Regeln zu ändern.  Ihm stehen 365 Tage Aufenthalts-Stempel zu, OHNE KV-Nachweis. Dieser Vorgang wird in dem Visaberatungsforum empfohlen und hat bei einigen Personen - jene, die im Zeitraum zwischen dem 1. Nov bis 7. Nov. eingereist waren und ebenfalls nur 30 Tage erhielten, bereits zum Erfolg geführt.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 21. November 2019, 10:37:40
(https://scontent.futp1-1.fna.fbcdn.net/v/t1.0-9/75478396_2501760340108833_8527606928543580160_n.jpg?_nc_cat=110&_nc_eui2=AeGPa1YhNEMwD9-JUtjJe7Q8eCwiHxZxy9fES_Tv1yN3aAMkdRONfH9SauZbnefE6bV4n1XIZs-NrQOb1aJcrSv7oJzvv6D08SkM-XrtylVvug&_nc_oc=AQnYX8qeGVkleqmgUk9HjW2X-KyDaUoMb0GGGZNKc6GqMcPT1Gv-tS-c3CvFA3WjbsY&_nc_ht=scontent.futp1-1.fna&oh=708b4714b30ebc4b0cbbbee2a80feaf8&oe=5E84F385)

Gestern Immigration Phuket, grosser Aushang vor dem Office ...

Nichts Neues.  Das betrifft das Non-Imm-O und die aus diesem noch zu beantragende EOS based on retirement.

Die Regel hat sich nicht geändert.  Über 50 Jahre alt, Nachweis Finanzen entweder Verdienstbescheinigung 65,000+ THB monatlich oder 800,000+ auf einem Th Bankkonto, bei Antragsstellung bereits 2 Monate drauf plus "bank guarantee"-Brief

Das Untenstehende betrifft die "grandfathering" Methode zur Berechnung der Finanzen für bereits mit einer EOS based on retirement seit 1998 im Land lebenden Expats  (es wurde lediglich von 1996 auf 1998 nachkorrigiert, da die "grandfathering" Methode immer nur 20 Jahre zurück reicht. Die finanziellen Voraussetzungen sind für dies Personengruppe etwas niedriger angesetzt.

Im Übrigen wieder wie immer grottenschlechtes Englisch, es geht nicht klar daraus hervor, dass zur Beantragung einer EOS oder zu deren Verlängerung, die Summe von 800,000+ THB  sich 2 Monate VOR und 3 Monate NACH dem Antrag auf dem Konto befinden muss, und während des laufenden Jahres mindestens 400,000+ THB betragen muss
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 21. November 2019, 10:45:21
 Was soll das jetzt ... 🤔 Non O Visa Inhaber haben über ihr darauf basierende EOS längst die notwendige Bonität
 nachweisen müssen !

Man darf gespannt sein wie lange es dauert , bis die PKV Order auch hier beim Non Immi O Visa Einzug hält 😱

Zum OA Visa ...  Das ist keine Wettbewerbsverzerrung , das nenne ich Wettbewerbs Betrug !

Was gedenkt das AA und die Botschaft z.B. über die WHO dagegen zu tun ... ich befürchte Merkelsches Aussitzen

 Die EU könnte zum Schutz ihrer Versicherungen gegen dieses Vorgehen
z.B. einen sofortigen Stopp aller Freihandels Bemühungen mit Thailand auf Eis legen !
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 21. November 2019, 10:48:52
zur "Verdienstbescheinigung" bezogen aus das von @alex gepostete Foto mit Text der Phuket Immi:

nach wie vor können sich Deutsche eine Bescheinigung der deutschen Botschaft Bangkok zu ihrem dort vorzulegenden Rentenbescheid holen, und diese Bescheinigung wird zur Vorlage zum Nachweis von monatlichem Einkommen über dem Betrag von 65,000 THB von allen Immigrations in Thailand akzeptiert.

Lediglich Angehörige von AUS, USA und dem UK  (Dänemark fällt raus, wurde korrigiert) müssen lückenlose Belege dafür bringen, dass jeden Monat ein Eingang von 65,000+ aus dem Ausland auf ihr thailändisches Bankkonto erfolgte. Deren Botschaften stellen keine Bescheinigungen mehr aus.

Das ist die AKTUELLE Situation !

(und bitte nicht alles glauben was im nittaya zum diesem Thema gerade verzapft wird, dort werden Begriffe jongliert und Vermutungen angestellt, einfach unglaublich was für einen Mist dort manche schreiben)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 21. November 2019, 10:52:33

Zum OA Visa ...  Das ist keine Wettbewerbsverzerrung , das nenne ich Wettbewerbs Betrug !

Was gedenkt das AA und die Botschaft z.B. über die WHO dagegen zu tun ... ich befürchte Merkelsches Aussitzen


Gar nichts wird getan.

Ich schrieb ja schon, wäre der Betroffene HEUTE am Suvarnabhumi mit einem Non-Imm-O/A , ausgestellt VOR dem 31. Okt. 2019 eingereist,

hätte er anstandslos seine 365 Tage Aufenthaltsberechtigung gestempelt bekommen - KEINE Krankenversicherung nötig !


Alle Personen, die NACH dem 31. Oktober 2019 in Ihrem Heimatland ein Non-Imm-O/A beantragen, müssen eine KV gültig für mindestens 1 Jahr ab geplantem Einreisedatum nachweisen !!!

Es DARF ausdrücklich für das ERSTE Jahr des Non-Imm-O/A  eine deutsche KV sein, WENN diese das "certificate of foreign insurance" unterschrieben hat und dieses BEI DER Beantragung vorgelegt wird.

Eine NACHTRÄGLICHE Vorlage des "certificate"  ist nicht und nirgends möglich 


Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 21. November 2019, 11:00:25
noch einmal:

Wenn jemand in Kontakt zu diesem Betroffenen steht, soll er ihm BITTE diese Nachricht zukommen lassen:

 . . . .  ich empfehle (weil sich die Immi Samui stur stellt, obwohl ein Anruf am Suvarnabhumi den Irrtum klären würde)

zurück zum Suvarnabhumi Airport zu fahren oder fliegen. Ein Domestic Flug ist OK, es wird ja kein Visum oder Aufenthaltsstempel geprüft.

Dort kann er auf der Immigration den Fehler berichtigen lassen. Der im TIP beschriebene Vorgang ist mehreren anderen Einreisenden genauso passiert (zwischen dem 1.11. und dem 7.11.) Es gibt bestätigte Berichte, dass diesen Personen nun mehr nachträglich die ihnen zustehenden 365 Tage gestempelt wurden.

Die Immigration am Suvarnabhumi hat sich bereit erklärt, diesen Fehler nachträglich zu korrigieren.  Sie wissen dort Bescheid !

Er bekäme seine 365 Tage gestempelt OHNE Nachweis einer KV !

(ohne Gewähr, aber 98% Erfolgschance)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 21. November 2019, 11:17:41
Gregg , das "certificate of foreign insurance" wird von fast allen ausländischen PKV Anbietern

aus Formaljuristischen Gründen abgelehnt zu zeichnen ...  bin kein Jurist , aber die werden darin Ablehnungs

Formalien gefunden haben ... eine english gehaltene Bestätigung eines Voll PKV Schutz wird nicht anerkannt !

Die PKV Versicherer werden da bestimmt keinen Druck aufbauen , da sie ja durch diesen Wettbewerbsausschluß

bei Altverträgen keine Leistungsnachteile haben . Hier sind die AA`s und Botschaften gefragt zu intervenieren , die

sind ja auch bei wirtschaftlichen Interessen ansonsten hyperaktiv .
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 21. November 2019, 11:29:50

Gregg , das "certificate of foreign insurance" wird von fast allen ausländischen PKV Anbietern aus Formaljuristischen Gründen abgelehnt zu zeichnen


 . .auch nichts Neues, habe ich, glaube ich, schon vor 2 Monaten geschrieben.

Es gab einen - zugegeben unbestätigten Bericht - dass es einem Deutschen gelungen sei, die Hanse Merkur zur Unterzeichnung es verlangten Formulars  zu bringen und es zur Vorlage bei der Beantragung zum Non-Imm-O/A zu benutzen. Ich persönlich glaube diese Geschichte nicht

Zu Deiner Auslassung zur "Gegenseitigkeit"  des Wettbewerbs:

Kannst Du mir auf Anhieb eine thailändische Versicherung nennen, die ihre Bürger für die Beantragung zum Schengen Tourist Visa für eine 1,2,3 Monate Reise in den Schengen Raum krankenpflichtversichert ? Werden die Thai-Versicherungen  von den europäischen Botschaften anerkannt und/oder bieten diese das Produkt überhaupt an ?  Ich habe mich mit dieser Frage noch nicht beschäftigt. Das zumindest müsste geklärt sein, bevor man von "Wettbewerbsbetrug" wegen ausbleibender Gleichbehandlung schreibt. Sollte es nicht der Fall sein dann sind Deine Argumente selbstverständlich gerechtfertigt.

Aber welche Lobby, egal welchen Landes, lässt sich schon in die Karten schauen ?
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 21. November 2019, 11:51:23
 . . ich denke nicht, dass die KV Pflicht auf Inhaber einer auf dem Non-Imm O  beruhenden Extension of Stay ausgeweitet wird, aus dem simplen Grund weil sichergestellt ist, dass dieser Personenkreis über genügend Finanzen verfügt, welche die für die Krankenversicherungen geforderten Deckungssummen bereits erreichen

EOS based on marriage hat 400,000 THB auf dem Konto und ein EOS based on retirement muss ja seit neuestem auch das ganze Jahr über mindestens 400,000 THB vorhalten. Das entspricht der Summe welche man als Garantie dafür akzeptiert, dass eine KKH Behandlung auf jeden Fall bis zu dieser Höhe bezahlt werden wird

Ich weiss, jetzt kommt sicher der Einwand, das sei für Farang zwar logisch und nachvollziehbar, aber seit wann sind Gesetze und Verordnungen immer logisch ? Ich bin mir dessen bewusst
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 21. November 2019, 12:22:29
ach,übrigens, ob die O/A Inhaber an den Grenzen bei der Einreise nach der KV gefragt werden oder NICHT nach der KV gefragt werden, darüber gibt es unterschiedliche Berichte. Allein dass am Suvarnabhumi die KV Pflicht für alle ERST-Einreisen mit O/A die vor dem 31.okt.2019 erteilt wurden, entfällt, ist bestätigt und das habe ich ja weiter oben bereits beschrieben.

Die aktuelle und tägliche Berichterstattung darüber im ThaiVisa-Forum ist bereits auf  (92) ZWEIUNDNEUNZIG Seiten angeschwollen . . . . man stelle sich vor! 

Ob dieser Thread alle Rekorde brechen wird?  Es ist anzunehmen bei 80,000 Betroffenen!

Nachzulesen hier  (habe mal auf Seite 64 begonnen . . . C-- )

https://forum.thaivisa.com/topic/1132569-oa-visa-and-insurance-experience-today/page/64/?tab=comments#comment-14758579


gerne hätte ich die Bitte geäussert, diesen Beitrag dem betroffenen Deutschen aus dem TIP Leserbrief - Zeitungsbericht zur Verfügung zu stellen, falls es den Moderatoren möglich ist


Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Kern am 21. November 2019, 13:09:48
gerne hätte ich die Bitte geäussert, diesen Beitrag dem betroffenen Deutschen aus dem TIP Leserbrief - Zeitungsbericht zur Verfügung zu stellen, falls es den Moderatoren möglich ist

Hallo crazygreg

Um Leserbriefe im TIP online schreiben oder kommentieren zu können, musst Du Dich im TIP online anmelden.

>> http://thailandtip.info/ << , Start-Seite oben rechts "Anmelden"
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 21. November 2019, 13:19:51
Zitat
EOS based on marriage hat 400,000 THB auf dem Konto und ein EOS based on retirement muss ja seit neuestem auch das ganze Jahr über mindestens 400,000 THB vorhalten. Das entspricht der Summe welche man als Garantie dafür akzeptiert, dass eine KKH Behandlung auf jeden Fall bis zu dieser Höhe bezahlt werden wird

Ich weiss, jetzt kommt sicher der Einwand, das sei für Farang zwar logisch und nachvollziehbar, aber seit wann sind Gesetze und Verordnungen immer logisch ? Ich bin mir dessen bewusst

Da die Verlustzahlen die hier von staatlichen Hospitälern ja überwiegend aus dem Bereich OPD kamen , könnte man mit der
Deckung eine gewisse Logik erkennen .

Im iPD Bereich zeigen meine Rechnungen , daß da bei 400 KTHB unzureichende Deckung vorhanden gewesen wären und bei den größer 1 Mio. Bill`s gar keine .

Geht`s da denn ans Beton Gold der Thai Ehefrau ???

Btw. haben die Thai`s ( und auch nicht zu wenige Farang )  hier im Land auch ganz andere gravierende Versicherungsrisiken
die nicht abgedeckt sind .
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 21. November 2019, 13:22:37

Hallo crazygreg

Um Leserbriefe im TIP online schreiben oder kommentieren zu können, musst Du Dich im TIP online anmelden.

>> http://thailandtip.info/ << , Start-Seite oben rechts "Anmelden"


mekwürdig, wie soll das gehen?  ???   ???

nach Anklicken von "Anmelden" (steht nicht rechts oben sondern ein Stückchen weiter unten) erscheint die Seite:

http://thailandtip.info/wp-login.php?redirect_to=http%3A%2F%2Fthailandtip.info%2Fwp-admin%2F&reauth=1

Meine Login-Daten aus dem ThailandTipp Forum funktionieren in dieser Anmeldemaske nicht, also weder die Emailadresse noch der Benutzername

und von "registrieren" steht hier nirgends etwas . . . .
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 21. November 2019, 13:28:15

Im iPD Bereich zeigen meine Rechnungen , daß da bei 400 KTHB unzureichende Deckung vorhanden gewesen wären und bei den größer 1 Mio. Bill`s gar keine .


Klar reicht das nicht, aber "verlangte Deckungssumme" ist "verlangte Deckungssumme"

Man kann gerne 3 Millionen Baht während eines Krankenhausaufenthalts in Thailand verballern, sofern man soviel hat.

Hat man es nicht, wird man dann wahrscheinlich nach Aufbrauch der 400,000 auf der (hoffentlich bezahlten) Bahre aus dem KKH geschoben und nicht weiter behandelt !
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Kern am 21. November 2019, 13:34:00
Betreff Anmeldung im TIP online:

Gerade getestet ... funktioniert nicht mehr!  ???
Werde das intern melden.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 21. November 2019, 21:10:09
sehr peinlich

vor allem weil der Betroffene Leserbriefschreiber ja einen HILFEEEruf ausgesendet hat

dem pressiert es

und gerade eben wieder habe ich im ThaiVisa gelesen dass Bangkok respektive Suvarnabhumi den Irrtum anstandslos korrigiert

Das Memo von dem Treffen der Immigrations-Bosse am 7. November ist raus, man müsste die Immi Samui einfach mal dazu bringen, dieses MEMO zu lesen !

Falls der Betroffene es schafft, der Immi Samui den Sachverhalt HÖFLICHST und LÄCHELND und ZUVORKOMMEND  nahe zu bringen, kann er sich die Reise nach Bangkok vielleicht sparen
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Kern am 21. November 2019, 22:17:16
Gerade ist mir aufgefallen, dass es bei diesem Leserbrief um die TIP-Zeitung geht, die seit ca. 10 Jahren nicht mehr zum TIP Forum und zum TIP online gehört.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: crazygreg44 am 21. November 2019, 23:21:31
Gerade ist mir aufgefallen, dass es bei diesem Leserbrief um die TIP-Zeitung geht, die seit ca. 10 Jahren nicht mehr zum TIP Forum und zum TIP online gehört.

ja sowas

der richtige Link wäre gewesen:

 https://www.tipzeitung.de/

sie schreiben:

Hinweis!
Die Beliebtheit unseres TIP-Logos ehrt uns, jedoch führt die Verwendung durch einen unkreativen Internet-Nutzer häufiger zu Verwechslungen.
Informationen der TIP Zeitung für Thailand erhalten Sie im Internet nur unter den folgenden zwei Links:
Website: www.tipzeitung.de
Facebook: thailandTIPzeitung.de
TIP Zeitung für Thailand
Politisches Geschehen und Hintergrundberichte

Der TIP ist die älteste deutschsprachige Zeitung Thailands.
Der Inhalt ist auf keiner deutschsprachigen Website zu finden.
Sie haben
Thailand-Erfahrung
und möchten Ihre Erlebnisse und Erfahrungen regelmäßig oder als Gastschreiber anderen Menschen mitteilen? Der TIP ist an Ihren Berichten interessiert.


aber jetzt mal klar gestellt:


Wie ein "Leserbrief" die Redaktion erreichen kann, ist mir schleierhaft, weil ich mich nirgends registrieren lassen kann, um irgendwelche Leserbriefe zu schreiben

oder kann mir da jemand einen "TIP" geben?
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Alex am 28. November 2019, 08:34:19
Zitat
Zu Deiner Auslassung zur "Gegenseitigkeit"  des Wettbewerbs:

Kannst Du mir auf Anhieb eine thailändische Versicherung nennen, die ihre Bürger für die Beantragung zum Schengen Tourist Visa für eine 1,2,3 Monate Reise in den Schengen Raum krankenpflichtversichert ?


Nein das kann ich nicht , aber ich kann Dir sagen , daß kein Schengenstaat Ausländische PKV`s von vorneherein ausschließt !

Fraglich bleibt , ob überhaupt eine der korrupten tiga Versicherungen im Stande ist , unter Wettbewerbsgesichtspunkten
und den geltenden Requirements eine solche RKV für die EU anzubieten ! Da fällt mir nur die original AXA ein !

Ob nun die AXA München ( die mich über meine AMEX Flug-Zahlung RKV versichert ) oder jede Voll PKV aus D ... alle bieten
auf diesem Gebiet mehr Schutz als die tiga PKV`s je angeboten haben !

Soviel zu meiner Kritik , warum das AA nicht diplomatisch gegen diesen Wettbewerbsbetrug tätig wird !

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: NST am 23. Dezember 2019, 20:14:17

Hat man es nicht, wird man dann wahrscheinlich nach Aufbrauch der 400,000 auf der (hoffentlich bezahlten) Bahre aus dem KKH geschoben und nicht weiter behandelt !

Im Land der Dichter und Denker kann dir das nicht passieren  -  dort ist alles bestens geregelt.
https://quergedacht40.wordpress.com/2019/12/20/gesundheitsversorgung/ (https://quergedacht40.wordpress.com/2019/12/20/gesundheitsversorgung/)

Ich würde im Notfall nach D gehen - dort wird dir geholfen, du brauchst nur ein Netz und die App    ;] {+ C--

Zitat
Die EU könnte zum Schutz ihrer Versicherungen gegen dieses Vorgehen
z.B. einen sofortigen Stopp aller Freihandels Bemühungen mit Thailand auf Eis legen !

Wäre Peer Steinbrück Kanzler geworden - hätte der die Kavallerie geschickt - und Deutschland in Thailand verteidigt.  [-]
 {*
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 06. Januar 2020, 12:57:30
Und ?

Keiner mehr betroffen ?

Alles im Griff ?

Fertig mit der "Voraus eilenden Sorge" ?

Super !

 [-]
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: schiene am 11. Januar 2020, 13:52:15
Zu diesem Thema ein Artikel aus der Tip Zeitung...
https://www.tipzeitung.de/Zeitgeschehen-Thailand/52/Kein-Jahresvisum-ohne-THAI-Versicherung?fbclid=IwAR3OAldMw4BRX-Y34j8gROFo7-K8XGPTnDN-88dcQKBIfjyoyL4urHDU3O0 (https://www.tipzeitung.de/Zeitgeschehen-Thailand/52/Kein-Jahresvisum-ohne-THAI-Versicherung?fbclid=IwAR3OAldMw4BRX-Y34j8gROFo7-K8XGPTnDN-88dcQKBIfjyoyL4urHDU3O0)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: luklak am 11. Januar 2020, 15:21:26
@schiene

Danke.

Aus dem LINK :

Das habe ich heute bei der AXA versucht. Das hätte ca 88.000 Baht gekostet und
ein Gesundheits-Check-up wäre außerdem notwendig. Ich finde die Forderung
der Thai-Immigration unverschämt, zumal auf der Website der Thai-Botschaft
in Berlin nach wie vor zu lesen ist, dass auch eine in Deutschland abgeschlossene
Versicherung zählt.

Ich bin ratlos, was ich jetzt tun soll.
Meine Frage ist, haben sie von ähnlichen Fällen gehört?


Ja sicher ist auch vorgesehen dass es mit INT.-Versicherungen geht, sonst
gaebe es ja das FORMULAR des THAI-Gesundheits-Ministerium nicht.

Oder ist daseine "Faelschung ?"

Ich dene, wenn man nicht will - dann will man nicht.

Ich kenne nur wenige Betroffene, allen habe ich gesagt :

"Wechsle von "NON-OA" zu "NON-O" !"

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: uwelong am 29. Juni 2020, 16:23:09
Moin,
habe gerade im Radio gehört, das man sich neuerdings auf dem Frankfurter Flughafen auf Corona testen lassen kann. Vor Abflug oder nach Ankunft. (Mehr weiß ich auch noch niccht darüber, z. B. Kosten)

Das wäre doch interessant da der Test innerhalb von 48 Stunden erfolgen mußte.
Ich weiß gar nicht, ob das sonst zu Hause zu schaffen wäre!

Frage: Muß man diesen Test sowie die Reiseversicherung bereits beim Einchecken vorzeigen und wird das in TH dann noch mal kontrolliert? Wenn ja, dann bestimmt doch auf Englisch oder Thai!

Hat schon einer das procedere durchlaufen?

Na schaun wir mal, ob es neue Infos darüber geben wird!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Damnam am 30. Juni 2020, 02:09:44

"Wechsle von "NON-OA" zu "NON-O" !"

Das ist das Einzige Vernünftige
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: schiene am 30. Juni 2020, 02:22:15
Moin,
habe gerade im Radio gehört, das man sich neuerdings auf dem Frankfurter Flughafen auf Corona testen lassen kann. Vor Abflug oder nach Ankunft. (Mehr weiß ich auch noch niccht darüber, z. B. Kosten)
Das wäre doch interessant da der Test innerhalb von 48 Stunden erfolgen mußte.
Hat schon einer das procedere durchlaufen?
Kostet 59 Euro und dauert etwa 3-4 Std.
Ist/soll international anerkannt werden und das mobile Labor ist direkt vor Ort
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Helli am 01. Juli 2020, 20:30:19
Moin,
habe gerade im Radio gehört, das man sich neuerdings auf dem Frankfurter Flughafen auf Corona testen lassen kann. Vor Abflug oder nach Ankunft. (Mehr weiß ich auch noch niccht darüber, z. B. Kosten)
Das wäre doch interessant da der Test innerhalb von 48 Stunden erfolgen mußte.
Hat schon einer das procedere durchlaufen?
Kostet 59 Euro und dauert etwa 3-4 Std.
Ist/soll international anerkannt werden und das mobile Labor ist direkt vor Ort
Moment mal!
Die 59 € gelten für den "normalen" Test. Ergebnis am nächsten Tag!
Der Schnelltest (3-4 Stunden) kostet 139 € !
So kam es gestern in den Nachrichten!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: tobi_67 am 17. September 2020, 14:01:16
Ein Herzliches Hallo an alle!  :-*

Vielleicht kann mir jemand Tipps geben.
Letztes Jahr im November hatte ich auf der Thai Botschaft in Wien ein Jahresvisum O / A beantragt.
Neu war, dass ich eine Krankenversicherung vorweisen musste.
Hab bei Hanse Merkur eine 5 Jahres Krankenversicherung und mit dieser Bestätigung bekam ich das Jahresvisum.

Jetzt hatte ich in der Chiang Rai Immigration für ein Retirement Visum angefragt.
Und die Dame gab mir eine Liste, von der ich eine Krankenversicherung abschließen müsste!
Sie wollte meine Europäische KV nicht akzeptieren.  ???
Ich fragte, ob ich nicht von Non O/A auf O ändern kann, sie meinte nicht beim ersten Mal.
Hat von euch jemand einen Tipp,
den eine teure Thai KV ohne Vorerkrankungen wäre hinaus geworfenes Geld.  {;
Bin sehr Dankbar für jeden Tipp.

Liebe Grüße
Tobi

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: volkschoen am 17. September 2020, 14:25:23
Das ist einem Freund vor etwa 3 Wochen erfolgt, Immi Kamphaeng Phet.

Sie akzeptierten nicht die deutsche KV und er musste eine Thai KV abschliessen.

Sonst hätte er raus gemusst. 

     
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lupo2002 am 17. September 2020, 14:29:05

Nimm die LMG, ist die günstigste, bist ja ohnehin gut versichert.

https://www.lmginsurance.co.th/en/Products/Documents/Universal%20-%20Long%20Stay%20VISA%20OA%20with%20Deductible%20Feb%202020.pdf
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: riklak am 28. September 2020, 13:43:35
Also, günstig sehe ich da nichts !

Beispiel: Alter zwischen 61 - 70 Jahre alt! Jährliche Prämie ist nur "15.200.-THB

Was aber hinzugerechnet werden muss sind die bei Plan 1 die 100.000.-THB Selbstbehalt!!! Entspricht dann einer Prämie von 115.200.-THB

Und das für eine eventuelle Leistung von max. 400.000.-THB ....Na ja !

Bei Plan 2 der ja noch "Billiger" ist 7.700.-THB sind es dann schon 200.000.-THB Selbstbehalt!!!

Also 207.700.-THB also gut die Hälfte einer max.400.000.-THB Behandlung bezahle ich selber!!

Dafür werden jegliche Vorerkrankungen ausgeschlossen !!

Nach einem Schadensfall kann der Versicherer die Prämie bis zu 100% anheben!

Das Unternehmen wird in den ersten 120 Tagen, ab dem ersten Beginn der Police, keine Kosten für folgende Krankheiten zahlen: Gutartiger oder bösartiger Tumor oder Krebs oder zystische Masse, Hämorrhoiden, Hernien, Pterygium, Pinguecula, Katarakt, Tonsillektomie oder Adenoidektomie, Steine, Varikosevenen, Endometriose.

Vorhandene Bedingungen, 
Chronische Krankheiten oder/und HIV, AIDS fallen nicht unter diese Richtlinie, es sei denn, bereits bestehende/chronische Erkrankungen wurden zum Zeitpunkt der Anwendung ausdrücklich schriftlich akzeptiert.

Keine Leistungen für eine Krankheit oder Verletzung, für die eine versicherte Person eine Diagnose, ärztliche Beratung oder Behandlung erhalten hat, oder ein verschriebenes Medikament eingenommen hatte oder bei denen vor dem Inkrafttreten deutliche Symptome erkennbar waren.

Da steht noch mehr an "Ausnahmen" drinn....Also ???

Also .....Muss jeder sich mal selber ausrechnen...Und wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Erstattung ist auch ;-)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: malakor am 28. September 2020, 14:04:39
TH:   einmal und nie wieder.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: riklak am 07. Oktober 2020, 11:27:54
Hallo malakor

es wäre interessant zu wissen auf was sich deine Aussage: "TH: Einmal und nie wieder" bezieht!

Denn wenn ein "Thailand Guru" mit mehr als 7000 Beiträgen so etwas scheibt, muss ich mich schon wundern!

Denn "Einmal und Nie wieder" wäre für mich zum Beispiel :

1 x Urlaub Nie wieder!

Aber als Expat so etwas zu schreiben wäre schon sehr seltsam !

Aber wer schreibt schon in einem Urlaub mehr als 7000 Beiträge?  ;-)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lupo2002 am 22. Oktober 2020, 15:09:43

Nimm die LMG, ist die günstigste, bist ja ohnehin gut versichert.

https://www.lmginsurance.co.th/en/Products/Documents/Universal%20-%20Long%20Stay%20VISA%20OA%20with%20Deductible%20Feb%202020.pdf
Also, günstig sehe ich da nichts !

Beispiel: Alter zwischen 61 - 70 Jahre alt! Jährliche Prämie ist nur "15.200.-THB

Was aber hinzugerechnet werden muss sind die bei Plan 1 die 100.000.-THB Selbstbehalt!!! Entspricht dann einer Prämie von 115.200.-THB

Und das für eine eventuelle Leistung von max. 400.000.-THB ....Na ja !

Bei Plan 2 der ja noch "Billiger" ist 7.700.-THB sind es dann schon 200.000.-THB Selbstbehalt!!!

Also 207.700.-THB also gut die Hälfte einer max.400.000.-THB Behandlung bezahle ich selber!!

Dafür werden jegliche Vorerkrankungen ausgeschlossen !!

Nach einem Schadensfall kann der Versicherer die Prämie bis zu 100% anheben!

Das Unternehmen wird in den ersten 120 Tagen, ab dem ersten Beginn der Police, keine Kosten für folgende Krankheiten zahlen: Gutartiger oder bösartiger Tumor oder Krebs oder zystische Masse, Hämorrhoiden, Hernien, Pterygium, Pinguecula, Katarakt, Tonsillektomie oder Adenoidektomie, Steine, Varikosevenen, Endometriose.

Vorhandene Bedingungen, 
Chronische Krankheiten oder/und HIV, AIDS fallen nicht unter diese Richtlinie, es sei denn, bereits bestehende/chronische Erkrankungen wurden zum Zeitpunkt der Anwendung ausdrücklich schriftlich akzeptiert.

Keine Leistungen für eine Krankheit oder Verletzung, für die eine versicherte Person eine Diagnose, ärztliche Beratung oder Behandlung erhalten hat, oder ein verschriebenes Medikament eingenommen hatte oder bei denen vor dem Inkrafttreten deutliche Symptome erkennbar waren.

Da steht noch mehr an "Ausnahmen" drinn....Also ???

Also .....Muss jeder sich mal selber ausrechnen...Und wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Erstattung ist auch ;-)
Ein Herzliches Hallo an alle!  :-*

Vielleicht kann mir jemand Tipps geben.
Letztes Jahr im November hatte ich auf der Thai Botschaft in Wien ein Jahresvisum O / A beantragt.
Neu war, dass ich eine Krankenversicherung vorweisen musste.
Hab bei Hanse Merkur eine 5 Jahres Krankenversicherung und mit dieser Bestätigung bekam ich das Jahresvisum.

Jetzt hatte ich in der Chiang Rai Immigration für ein Retirement Visum angefragt.
Und die Dame gab mir eine Liste, von der ich eine Krankenversicherung abschließen müsste!
Sie wollte meine Europäische KV nicht akzeptieren.  ???
Ich fragte, ob ich nicht von Non O/A auf O ändern kann, sie meinte nicht beim ersten Mal.
Hat von euch jemand einen Tipp,
den eine teure Thai KV ohne Vorerkrankungen wäre hinaus geworfenes Geld.  {;
Bin sehr Dankbar für jeden Tipp.

Liebe Grüße
Tobi

Er ist bei Hanse Merkur versichert, die LMG KV dient nur dafür das EOS auf Basis Non O/A zu erhalten.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: goldfinger am 20. Oktober 2021, 08:13:02
Welche Sau wird denn jetzt wieder durchs Dorf getrieben ??? Das ist doch wirklich ein alter Hut. {+

Foreigners applying for non-immigrant (O-A) visas for stays in Thailand of up to one year are now required to have a health insurance policy with minimum coverage of three million baht for in-patient medical fees, instead of the previous 400,000 baht.

https://www.thaipbsworld.com/non-immigrant-visa-applicants-required-to-have-3m-health-insurance/ (https://www.thaipbsworld.com/non-immigrant-visa-applicants-required-to-have-3m-health-insurance/)

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: goldfinger am 20. Oktober 2021, 14:03:33
Zu obiger unklarer Meldung Von ThaiPBS:

Es geht um die über 70-jährigen.

Zitat
Ausländer im Alter von über 70 Jahren, die mit einem einjährigen O-A-Visum in Thailand leben, können nun eine Krankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 100.000 USD (ca. 3 Mio. THB) für medizinische Kosten und die Behandlung von Covid-19 abschließen, sagte der stellvertretende Gesundheitsminister Dr. Satit Pitutecha am Dienstag.

https://www.nationthailand.com/in-focus/40007747
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lupo2002 am 20. Oktober 2021, 14:36:04
Zu obiger unklarer Meldung Von ThaiPBS:

Es geht um die über 70-jährigen.

Zitat
Ausländer im Alter von über 70 Jahren, die mit einem einjährigen O-A-Visum in Thailand leben, können nun eine Krankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 100.000 USD (ca. 3 Mio. THB) für medizinische Kosten und die Behandlung von Covid-19 abschließen, sagte der stellvertretende Gesundheitsminister Dr. Satit Pitutecha am Dienstag.

https://www.nationthailand.com/in-focus/40007747

Das ist nichts Neues, bereits am 16 Juni wurde von Bangkok Post darüber berichtet,

https://www.bangkokpost.com/thailand/general/2132935/virus-cover-needed-for-long-stays

Ausländer mit dem Nichteinwanderungsvisum O-A, manchmal auch als Ruhestandsvisum bezeichnet, müssen künftig einen Versicherungsschutz von mindestens 100.000 US-Dollar (drei Millionen Baht) gegen Covid-19 nachweisen.

Der Vorschlag wurde am Dienstag vom Kabinett grundsätzlich genehmigt und Traisuree Taisaranakul, stellvertretende Regierungssprecherin, sagte, er werde für alle Inhaber des einjährigen Visums gelten.

Die neue Regelung folgt einer vom Kabinett im April letzten Jahres beschlossenen Änderung der Verordnung.

Die zusätzliche Covid-19-Versicherungsverordnung gilt nicht für andere Nichteinwanderungsvisakategorien: unter anderem für Ehe, Geschäft, Bildung und Medien.

Derzeit müssen Inhaber des Non-Immigrant-O-A-Visums nur mit 40.000 Baht für die ambulante Behandlung und 400.000 Baht für die stationäre Behandlung in einem Krankenhaus versichert werden. Sie müssen eine thailändische Krankenversicherung über eine spezielle Website abschließen, was problematisch ist.

Zukünftige Nichteinwanderungs-O-A-Visumantragsteller müssen nachweisen, dass sie die weitaus höhere Versicherung gegen Covid-19 abgeschlossen haben, und wenn sie Anspruch auf staatliche Sozialhilfe oder Versicherung haben, gilt die gleiche Mindestdeckung.

Diejenigen, die ihr Nichteinwanderungs-O-A-Visum erneuern möchten, können die Versicherung im Ausland kaufen.

Wenn sie Zugang zu einer staatlich geförderten Versicherung haben, müssen sie von den in Bangkok ansässigen Botschaften ihrer jeweiligen Nationen oder von einem bevollmächtigten Beamten des Außenministeriums ihres Heimatlandes beglaubigte Nachweise vorlegen.

Wenn jemandem die erforderliche Covid-19-Versicherung verweigert wird, weil er einer Risikogruppe angehört, muss er das Ablehnungsdokument sowie einen Nachweis über die finanzielle Sicherheit, ein Bankkonto oder eine andere Krankenversicherung im Wert von mindestens 100.000 US-Dollar vorlegen .

Frau Traisuree sagte, da das Kabinett die neue Regel im Prinzip gebilligt habe, bestünde der nächste Schritt darin, dass die Einwanderungsbehörde alle Details veröffentlicht und sie offiziell macht.

Das Außenministerium wird auch daran arbeiten, das Verfahren zur Beantragung eines O-A-Visums für Nichteinwanderer zu verbessern, während das Gesundheitsministerium und das Innenministerium dafür verantwortlich sind, die entsprechenden Vorschriften zu ändern und die Öffentlichkeit darüber zu informieren.

Frau Traisuree sagte, die aktuellen O-A-Visumbestimmungen für Nichteinwanderer seien fehlerhaft, da Expats über 70 in Thailand keine Versicherung abschließen konnten, was dazu führte, dass sie von der Verlängerung ihres Aufenthalts im Königreich ausgeschlossen wurden.

Zitat
Frau Traisuree sagte, da das Kabinett die neue Regel im Prinzip gebilligt habe, bestünde der nächste Schritt darin, dass die Einwanderungsbehörde alle Details veröffentlicht und sie offiziell macht.

In der Richtung ist seitdem nichts passiert.

Zitat
Ausländer über 70 Jahre, die in Thailand mit einem einjährigen OA-Nichteinwanderungsvisum leben, können jetzt eine Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 100.000 US-Dollar (ca sagte Satit Pitutecha am Dienstag.

Das Ministerium hat die Krankenversicherungsgrenze von 40.000 THB für ambulante Pflege und 400.000 THB für stationäre Pflege auf 3 Millionen THB erhöht, um Ausländer mit hoher Kaufkraft für das Leben in Thailand zu gewinnen und gleichzeitig sicherzustellen, dass ihre medizinischen Kosten während ihres Aufenthalts vollständig gedeckt sind. .

https://www.nationthailand.com/in-focus/40007747

Jetzt drehen sie wohl völlig durch {+
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: franzi am 20. Oktober 2021, 15:34:31
Wahrscheinlich ist es nur ein Uebersetzungsfehler Thai/Englich/Deutsch.

Zitat
Das Ministerium hat die Krankenversicherungsgrenze von 40.000 THB für ambulante Pflege und 400.000 THB für stationäre Pflege auf 3 Millionen THB erhöht, um Ausländer mit hoher Kaufkraft für das Leben in Thailand zu gewinnen

fr
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: dolaeh am 21. Oktober 2021, 06:22:52
Hier steht nicht's von nur 70 jaehrigen:
https://www.schoenes-thailand.at/Archive/66132
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: goldfinger am 21. Oktober 2021, 06:32:13
@dolaeh,

Bisher konnten die über 70 sich nicht versichern lassen. Jetzt geht es und nur darum geht es und nichts anderes auch wenn im ST wieder einmal geschwurbelt wird.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: dolaeh am 21. Oktober 2021, 07:00:36
@dolaeh,
Bisher konnten die über 70 sich nicht versichern lassen. Jetzt geht es und nur darum geht es und nichts anderes auch wenn im ST wieder einmal geschwurbelt wird.

Ok  :)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lupo2002 am 21. Oktober 2021, 11:13:33
Thailand verlangt eine 3-Millionen-Baht-Versicherung für "Ruhestandsvisa"



https://wochenwitz.com/index.php/home/wochenwitz/2013-09-11-06-44-59/item/12019-thailand-verlangt-eine-3-millionen-baht-versicherung-fuer-ruhestandsvisa

Bangkok - In einer Überarbeitung der Regeln für Nichteinwanderungs-OA-Visa müssen Ausländer jetzt mindestens 3 Millionen Baht in der Krankenversicherung für stationäre Leistungen vorhalten, um für einen langfristigen Aufenthalt in Thailand in Frage zu kommen, 8 mal mehr als die bisher geforderten 400.000 Baht.

Das OA-Visum wird auch als Ruhestandsvisum (oder Geeza-Visum) bezeichnet.

Laut Thai PBS World wurde die neue Regel gestern vom stellvertretenden Minister für öffentliche Gesundheit, Satit Pitutacha, angekündigt und sagte, dass die Aufstockung der Versicherung notwendig ist, um sicherzustellen, dass ein Reisender, der während seines einjährigen Aufenthalts im Land krank wird, versorgt werden kann. Mehr verfügbares Versicherungsgeld ist notwendig, um eine angemessene Behandlung zu gewährleisten.

Die massiv erhöhte Versicherungspflicht wäre für Ausländer mit einem Nichteinwanderungsvisum, einschließlich O-Visa und A-Visa, die sich bis zu einem Jahr in Thailand aufhalten. Aufgrund der strengen Grenzkontrollen, die die Einreise für fast alle versperrten, wurden im gesamten Jahr 2021 und 2020 nur 3.768 Expats und ausländische Reisende Nichteinwanderungsvisa erteilt.

Das Gesundheitsministerium sagt, dass Versicherungspolicen von ihrem Heimatland oder im Inland innerhalb Thailands erworben werden können, schreibt jedoch vor, dass die Deckung mindestens 3 Millionen Baht oder den Gegenwert betragen muss, wenn die Police in einer Fremdwährung ausgestellt wird.

Die Ankündigung wird wahrscheinlich auf Unmut und Gegenreaktion von internationalen Reisenden stoßen, die hoffen, Thailand langfristig oder zumindest für ein Jahr zu ihrer Heimat zu machen. Es ist besonders schwierig für diejenigen, die in Thailand in Rente gehen möchten, da die Versicherungsprämien dafür bekannt sind, dass sie ab einem bestimmten Alter in die Höhe schnellen und mit zunehmendem Alter exponentiell ansteigen, da ältere Menschen anfälliger für Krankheiten und Unfälle sind.

Als Thailand einen Plan nach dem anderen veröffentlicht, um Touristen zurückzulocken, beklagen viele, dass der komplizierte Einreiseprozess, die steigenden Kosten und die ständigen Änderungen der Einwanderungspolitik, die nicht zum Vorteil internationaler Reisender sind, gleichzeitig die Expats mit Geld verdrängen.

Quelle: PBS
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lupo2002 am 22. Oktober 2021, 12:32:40

Jetzt ist es scheinbar endgültig beschlossen, wird vermutlich ein böses erwachen für viele Rentner geben.

 https://thailandtip.info/2021/10/21/krankenversicherungsleistungen-fuer-auslaender-erweitert-die-obergrenze/
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: kiauwan am 22. Oktober 2021, 13:51:03
80000 Euro Deckungssumme , die haben ja einen an der waffel

Ist das jetzt nur fuer das O-A oder auch fuer das nur "O"
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 22. Oktober 2021, 13:59:57
Ist das jetzt nur fuer das O-A oder auch fuer das nur "O"

Ich lese im Tip nur was von OA...

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: thai-ger am 22. Oktober 2021, 14:49:43
 ???Merkwürdig  ???   Ich habe auch immer nur von O-A gelesen, aber dann habe ich auf 
https://www.thaiembassy.at/en/type-of-visa/non-immigrant-visa-o-other-purposes.html

das gefunden:
Für Rentner ab 50 Jahren („O“-Ruhestand) :
Personen über 50 , die noch nicht im Ruhestand sind, können diese Art von Visum nicht beantragen; Ihnen wird empfohlen, das OA-Visum zu beantragen, stattdessen  HIER KLICKEN.
...........
Dokument der Krankenversicherungspolice für den gesamten geplanten Aufenthalt in Thailand mit folgendem Versicherungsschutz :
Ambulante Leistung mit einer Versicherungssumme von mindestens 40.000 THB oder 1.300 EUR und
Stationäre Leistung mit einer Versicherungssumme von mindestens 400.000 THB oder 13.000 EUR.
HINWEIS: Das Dokument zur Krankenversicherungspolice, das für den Antrag auf ein "O - Retirement"-Visum eingereicht wird, kann auch für den COE-Antrag verwendet werden * nur wenn*  die Versicherung ausdrücklich COVID-19 mit einer Mindestdeckung von 100.000 USD abdeckt. Wenn die für die Beantragung des „O-Retirement“-Visums verwendete Versicherung COVID-19 nicht ausdrücklich mit der erforderlichen Mindestdeckung abdeckt, müssen die Antragsteller eine zusätzliche Krankenversicherung für ihren COE-Antrag abschließen (weitere Informationen zum COE-Antrag siehe unten).

 ???  ???
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Zentrum am 23. Oktober 2021, 15:35:05
Die € 80.000.- Deckungssumme – ist doch zumindest bei Deutschen Assekuranzen ( Wohnsitz – BRD - ) kein Problem. Dabei ist es völlig wurscht, ob das Visum nun ein – O – oder A B C D ,,,. Daher erwähne ich gerne nochmals die - Hanse Merkur - mit unbegrenzter Deckung. Bis 64 Jahre 1,15 Euro und ab 65 bis 100 Jahre Jahre 3,50 Euro per Tag. Kann für 365 Tage abgeschlossen werden, monatliche Zahlung. Eine Verlängerung – Anschlussvertrag - kurz vor Ablauf der Versicherung ist auch vom Ausland aus möglich. Bedarf aber der ausdrücklichen Zustimmung des Versicherer. Ob ähnliche Vers. auch in (D)ACH angeboten werden – ? Wer also seine Zelte in der – BRD – ( Abmeldung ) warum auch immer, nicht gänzlich abgebrochen hat, wäre hier mit einem monatlichen Beitrag – bis 64 J – mit monatlich ~ 34,50 Euro und ab 65 J mit monatlich ~ 105.- Euro bestens bedient.

PS: Um die Vers. abschließen zu können ist der Wohnsitz – BRD - ist entscheidend, nicht die jeweilige Nationalität. Und nein, ich war und bin kein Mitarbeiter der – Hanse Merkur - .

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: samurai am 23. Oktober 2021, 16:07:08
Danke, hoert sich gut an.
Ich mache naechste Woche meinen Jahresstempel - Extension of stay (O-A?). Schaun wa mal ob ich ne Vers. brauche. Wenn doch, werde ich das Angebot der HM mal checken.  ;}
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: thai-ger am 23. Oktober 2021, 16:39:55
Für das O Visa wirst du keine Versicherung brauchen. Die HM kannst du sowieso nur VOR reiseantritt abschließen. Sie kann bis max. 5 Jahre verlängert werden, oder sofort auf 5 Jahre abschließen, danach must du wieder nach DE um eine neue (VOR reiseantritt) abzuschließen.  Hab ich alles schon gemacht. 2X hat sie auch schon bezahlt.
Vor 1 Monat hat meine Immi mir gesagt, das im nächstem Bank Statement bitte der Kontostand von den letzten 3 Monaten aufgeführt sein sollte. Also 3 x ein Kontostand und der aktuelle. Sonst keine Änderungen erlebt.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Philipp am 23. Oktober 2021, 17:43:58
Für das O Visa wirst du keine Versicherung brauchen.t.

Samurai

schreibt Extension of stay (O-A?) und dafür braucht er eine Krankenversicherung.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: samurai am 23. Oktober 2021, 18:41:40
Für das O Visa wirst du keine Versicherung brauchen.t.

Samurai

schreibt Extension of stay (O-A?) und dafür braucht er eine Krankenversicherung.
Kann ich Ende naechster Woche mit Eigenerfahrung beantworten ....
Bin im uebrigen nicht wirklich Experte. In meinen ersten Jahren hatte ich reihenweise Tourivisa (tripple Entry + Verlaengerung), nachdem das immer komplizierter wurde NON O mit WP und seit 5 Jahren Extension of stay. Ich weiss nichtmal ob damit das Non O-A gemeint ist. Aber es funktioniert. Bisher ohne KKV. Unfallversichert bin ich ueber meine Bankkarte. Es wurde auch schon ein Mopedunfall korrekt abgerechnet. C--


Edit: die gefuehlt 50 Leerzeilen am Schluss entfernt, am Kommentar nichts geandert   ;)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Zentrum am 23. Oktober 2021, 18:47:37
@Lupo2002 -

Wer zwingend daran festhält, sich in diesem Lande niederzulassen ( Rente ) dafür kommt bei mir zwar kein Verständnis auf, aber sei,s drum.  Es gibt zwischenzeitlich Länder – das Thema hatten wir ja schon – welche für dieses Klientel am jeweiligen Flughafen des Landes den roten Teppich ausrollen. Aber augenscheinlich machen sich die Rentner nicht genügend schlau – was in – TH – von Ihnen erwartet wird. Insbesondere nicht Jene, die mit einer Rente weit unter der Schmerzgrenze von € 1.000.*- monatlich auskommen müssen. Nicht zu vergessen, die Hinterlegung von ~ 23.000.- Euro ( Kurs 35 ) um überhaupt zu dem begehrten Visum zu kommen.   

* Allerdings, wäre ich alleinstehend und müsste nicht noch eine Fam. Frau, Oma, Opa nebst Kind und Kegel, mitversorgen, würden mir persönlich ~ 600.- Netto - Euro monatlich oder ~ 20.000.- Baht genügen. Auf dem Lande verseht sich, nicht zwingend in Bangkok. Ein Bekannter von mir praktiziert das schon seit über 8 Jahren. Hat sich in einem kleinen Hotel im Isaan einquartiert für monatlich 3.500.- Baht. Das Zimmer hat 34m² – inklusive der Kosten für Strom ( Aircon etc. ) und Wasser.

Die € 80.000.- Deckungssumme – ist doch zumindest bei Deutschen Assekuranzen ( Wohnsitz – BRD - ) kein Problem. Dabei ist es völlig wurscht, ob das Visum nun ein – O – oder A B C D ,,,. Daher erwähne ich gerne nochmals die - Hanse Merkur - mit unbegrenzter Deckung. Bis 64 Jahre 1,15 Euro und ab 65 bis 100 Jahre Jahre 3,50 Euro per Tag. Kann für 365 Tage abgeschlossen werden, monatliche Zahlung. Eine Verlängerung – Anschlussvertrag - kurz vor Ablauf der Versicherung ist auch vom Ausland aus möglich. Bedarf aber der ausdrücklichen Zustimmung des Versicherer. Ob ähnliche Vers. auch in (D)ACH angeboten werden – ? Wer also seine Zelte in der – BRD – ( Abmeldung ) warum auch immer, nicht gänzlich abgebrochen hat, wäre hier mit einem monatlichen Beitrag – bis 64 J – mit monatlich ~ 34,50 Euro und ab 65 J bis unendlich und mit monatlich ~ 105.- Euro bestens bedient.

PS: Um die Vers. abschließen zu können ist der Wohnsitz – BRD - entscheidend, nicht die jeweilige Nationalität. Und nein, ich bin und war auch kein Mitarbeiter der – Hanse Merkur - .
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lupo2002 am 23. Oktober 2021, 18:54:11
Für das O Visa wirst du keine Versicherung brauchen. Die HM kannst du sowieso nur VOR reiseantritt abschließen. Sie kann bis max. 5 Jahre verlängert werden, oder sofort auf 5 Jahre abschließen, danach must du wieder nach DE um eine neue (VOR reiseantritt) abzuschließen.  Hab ich alles schon gemacht. 2X hat sie auch schon bezahlt.
Vor 1 Monat hat meine Immi mir gesagt, das im nächstem Bank Statement bitte der Kontostand von den letzten 3 Monaten aufgeführt sein sollte. Also 3 x ein Kontostand und der aktuelle. Sonst keine Änderungen erlebt.

ICH KANN DEN LINK ZUM BEITRAG NICHT MEHR FINDEN, ICH WÄRE VORSICHTIG ALS EXPAT!

Hier ein sehr interessanter Artikel zum Thema HansMerkur Langzeit-Auslandskrankenversicherung und Auswanderer.

https://www.langzeit-krankenversicherun ... jahre.html

Kann die Langzeit-Auslandskrankenversicherung auch von Residenten gebucht werden?

Um die Tarife zur Langzeit-Auslandskrankenversicherung buchen zu können, benötigen Sie einen Wohnsitz in Deutschland. Solange dieser vorhanden ist, können Sie die hier angebotenen Tarife buchen. Wie sich der Wohnsitz definiert, lesen Sie direkt im Absatz unterhalb.
Benötigen Sie einen Wohnsitz in Deutschland und was bedeutet das?

Der Begriff "Wohnsitz" führt leider oft zu Missverständnissen. Viele glauben, dass der Wohnsitz mit der Anmeldung auf dem Einwohnermeldeamt beginnt und mit der behördlichen Abmeldung endet. Dies mag zwar oft zutreffen, ist allerdings nicht ganz korrekt. Die Meldung bzw. Abmeldung bei der zuständigen Behörde stimmt zwar oft mit dem tatsächlichen Wohnsitz überein, sie ist aber nur ein Indiz für den Wohnsitz. Der Wohnsitz richtet sich nämlich nur nach den tatsächlichen Umständen.
Laut Definition ist Ihr Wohnsitz dort, wo sich Ihr tatsächlicher Lebensmittelpunkt befindet. Ob Sie dort gemeldet sind, spielt also höchstens eine sekundäre Rolle.
Der Sinn und Zweck des ganzen: Die HanseMerkur möchte in diesem Tarif keine Auswanderer versichern, die vorhaben, Deutschland für immer zu verlassen. Vielmehr sollen nur Personen versichert werden, die vorhaben, lange zu reisen (bis zu maximal 5 Jahren), aber auch wieder zurück kommen wollen.
Der Grund liegt darin, dass, Reisende, deren Lebensmittelpunkt sich in Deutschland befindet, im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls sich meist in Richtung Deutschland orientieren - in die Nähe von Familie und Freunden. Ab diesem Moment greift dann wieder die Krankenversicherung, die die Person vor der Abreise in Deutschland hatte (privat oder gesetzlich) und für die Auslandskrankenversicherung fallen daher ab Rückkehr nach Deutschland keine Kosten mehr an.
Ein echter Auswanderer hingegen wird sich - statistisch gesehen - häufiger im Ausland, also seiner neuen Heimat behandeln lassen. Da schwere Erkrankungen oder Unfälle grundsätzlich kostenintensiv sind, macht dies kalkulatorisch einen spürbaren Unterschied aus. Daraus folgt, dass die derzeitigen Preise nur dann gehalten werden können, wenn keine Auswanderer versichert werden.
Eine Meldung bei der zuständigen Behörde in Deutschland ist also nicht zwingend erforderlich.

Hallo zusammen,

meine Anfrage bezüglich der Langzeit-Auslandskrankenversicherung Hanse Merkur hat folgendes ergeben!


Von: reiseinfo@hansemerkur.de,
An: schulzxxxxxxxxxxx,
Betreff: RE: VSNR: -- WG: Auswanderung nach Thailand Ticket-ID: 1925091
Datum: Mo, 9. Aug. 2021 18:03
Anhang: (9K)

Sehr geehrter Herr Schulz,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mit bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen kein passendes Angebot für Ihre Auswanderung anbieten können. Unsere Auslandsreisekrankenversicherungen können bedingungsgemäß ausschließlich für vorrübergehende Auslandsaufenthalte abgeschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ariane Wrycz-Rekowski

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 23. Oktober 2021, 19:39:19


Daraus wäre u.a. auch zu schliessen, dass die Hanse Merkur einen Ambulanzflug einer aufwändigen Operation im Ausland vorzieht -
das wäre dann mal die erste Arschkarte im Falle, dass man in D keine Bezugsperson mehr hat.

Und zweimal relativ kurz hintereinander "einrücken" in ein Spital würde sie auch hellhörig machen - und ggf. aussteigen.

Dass Versicherer keine Samariter sind, sollte jedem klar sein, eine gute und vor allem im Schadensfall zahlende hat halt ihren Preis...

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Zentrum am 23. Oktober 2021, 22:07:24
@Lupu2002 - @Suksabai -  Mag ja im Auge des jeweiligen Betrachters sämtliches richtig sein. 

Jedoch sehe ich keinen allzu großen Unterschied zwischen einer K- Versicherung wegen Auswandern und dem Angebote der – HM - . Die – HM – will keine Expat,s versichern, so weit so gut. Bietet aber trotzdem eine Versicherung auf Sicht – 5 Jahre an, deren monatliche Prämie allerdings teurer als die der ( nur ) 365 Tage. Die jedoch monatliche Prämie f. d. 365 Tage – je nach Lebensalter - mit ihrem rundum Sorglospaket finde ich persönlich einmalig.

Und, ob man nunmehr – 5 – Jahre noch als als vorübergehend resp. temporär definieren kann, liegt auch im Auge des Betrachters resp. der – HM -.

Die Definition – Lebensmittelpunkt versus Wohnsitz – ist mit Vorsicht zu genießen. Im Steuerrecht ist das etwas defizienter gestaltet.

Lupo2002 – schreibt, laut Definition ist Ihr Wohnsitz dort, wo sich Ihr tatsächlicher Lebensmittelpunkt befindet. Ob Sie dort gemeldet sind, spielt also höchstens eine sekundäre Rolle.

Das ist korrekt, denn auch bei sog. Stadtstreicher / Obdachlose ( ohne ein festes Dach über dem  Kopf) und ohne behördlich angemeldeten Wohnsitz, ist dann in der Definition – Lebensmittelpunkt -  jene Stadt / Ort, in der sich diese Individuen überwiegend aufhalten. Als Beispiel : Beantragt ein solcher Mensch ohne behördlich erfassten Wohnsitz Sozialhilfe bei z. B. der Stadt Frankfurt / M – so wäre hier die Stadt Frankfurt im finanziellen Obligo.

Die jedoch – HM – wird einen behördlich angemeldeten Wohnsitz benötigen, bevor hier eine Police zur Ausstellung kommt. Wurde von mir für meine jew. 365 Tage noch nicht verlangt. Eventuell gleicht sich die – HM – hier mit den Einwohnermeldeämter ab, oder verweigert im Fall des Falles die Zahlung.  Wer also in der – BRD – noch Freunde, Bekannte, Bruder , Schwester etc. hat, könnte sich auch mit einem sog. behördlich gemeldeten Untermietvertrag, in eine solche Versicherung 365 / 5 - einkaufen. Eine bescheidene Bleibe reicht hier aus. Ob oder für wie lange sich der:die Untermieter:in dieser dann Wohnung aufhält, dürfte wohl schwerlich behördlich zu überprüfen sein. 

Und auch das ist richtig, das bei jedem Deutschen Staatsbürger welcher sich von der Gesetzlichen Krankenkasse wegen Umzug ins Ausland abgemeldet hatte, beim Grenzübertritt in die – BRD – automatisch wieder in der – GK – wiederfindet, in / bei  der er vor d. Umzug ins Ausland versichert war. Ob dieser nun für 1 Jahr oder 10 Jahre von der – BRD – resp. d. Krankenkasse abgemeldet war spielt keine Rolle.

Diese gesetzliche Regelung ist für den Fall der Fälle in Europa und vermutlich auch für den Rest der Welt wohl einmalig.

Das spiegelt sich in der Prämiengestaltung der – HM – natürlich wieder. Hat ja – Suksabai – schon unterschwellig angedeutet.     
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Kern am 24. Oktober 2021, 01:22:57
Zur Info

1. Es gibt in TH Ausländer, die offiziell in ihrem Heimatland dadurch noch einen Wohnsitz haben, indem sie dort bei Verwandten oder Freunden offizielle Mitbewohner sind.

2. Die Langzeit-Auslands-Krankenversicherung ist anscheinend z.B. bei der Hanse-Merkur etwas günstiger als beim ADAC. Die Versicherung über den ADAC bietet aber den Vorteil, dass der ADAC so bekannt ist und auch einen so guten Ruf hat, so dass im Ernstfall Vorleistungen meist nicht verlangt werden.
Sowas kann bei massiven Herzproblemen, ohnmächtigen Patienten usw. lebensentscheidend sein.

ADAC-Tarife >> https://www.adac.de/produkte/versicherungen/auslandskrankenversicherung-langzeit/tarife-und-leistungen/ <<
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Zentrum am 24. Oktober 2021, 04:09:02
@Kern, hallo !  – etwas günstiger ,,,,

Auch auf die Gefahr hin mit den nun folgenden Angaben in etwa mein Alter eruieren zu können :

Für mich würde der – ADAC – für 12 Monate ohne Mitgliedschaft – 2.132.- Euro kosten. Als Mitglied  . 2.003.- Euro.

Die – HM – für 12 Monate 1.260.- Euro.

Das macht über das Jahr gesehen schon einen Unterschied im Geldbeutel.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Kern am 24. Oktober 2021, 04:35:32
Auch auf die Gefahr hin mit den nun folgenden Angaben in etwa mein Alter eruieren zu können :

Zentrum, kein Problem. Denn bei uns wird der Datenschutz groß geschrieben. Der Beweis:

DATENSCHUTZ

---
Im Ernst:

Das muss jeder für sich selber entscheiden, ob und wie er sich krankenversichert.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lupo2002 am 24. Oktober 2021, 06:01:52


Wer also in der – BRD – noch Freunde, Bekannte, Bruder , Schwester etc. hat, könnte sich auch mit einem sog. behördlich gemeldeten Untermietvertrag, in eine solche Versicherung 365 / 5 - einkaufen. Eine bescheidene Bleibe reicht hier aus. Ob oder für wie lange sich der:die Untermieter:in dieser dann Wohnung aufhält, dürfte wohl schwerlich behördlich zu überprüfen sein.

Das Modell Untermietvertrag ist nach dem Bundesmeldegesetz das vortäuschen einer Meldeadresse  und kann mit hoher Geldstrafe geahndet werden, aus eigener Erfahrung kann ich sagen das es durchaus überprüfungen durch das Ordnungsamt gibt.

     
Und auch das ist richtig, das bei jedem Deutschen Staatsbürger welcher sich von der Gesetzlichen Krankenkasse wegen Umzug ins Ausland abgemeldet hatte, beim Grenzübertritt in die – BRD – automatisch wieder in der – GK – wiederfindet, in / bei  der er vor d. Umzug ins Ausland versichert war. Ob dieser nun für 1 Jahr oder 10 Jahre von der – BRD – resp. d. Krankenkasse abgemeldet war spielt keine Rolle.

Das ist soweit richtig, besteht der Grund der Wiederanmeldung in die Gesetzliche Krankenversicherung allerdings darin kurzfristig eine Kostenintensive Leistung in Anspruch zu nehmen kann die KV die Leistung durchaus verweigern.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 24. Oktober 2021, 08:39:14
Für mich würde der – ADAC – für 12 Monate ohne Mitgliedschaft – 2.132.- Euro kosten. Als Mitglied  . 2.003.- Euro.
Die – HM – für 12 Monate 1.260.- Euro.

Peanuts!  :-) :-) :-)

Meine Jahresprämie (ü65) € 3.650,-- ...
Und das ist hospitalisation only, also nur für Stationärbehandlungen, dies aber ohne Obergrenze...

Aber dafür hatte ich noch nie Probleme, in den letzten zehn Jahren zahlten die für mich locker 3-4 Mio. Baht an Krankenhauskosten...
Ohne Vorleistung oder anderen Widrigkeiten, in den teuersten Anstalten Thailands...

Nur zur Erläuterung: nein, ich bin nicht chronisch krank, ich habe die (dumme) Eigenschaft, dass ich ungern freiwillig einrücke,
meist war es schon 1 Minute vor 12, dadurch natürlich die Behandlung aufwändiger (direkt in die ICU)

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Zentrum am 24. Oktober 2021, 15:05:14
@Lupo2002 -

Die GKV ist für einen nicht mehr zuständig, wenn man sich in Deutschland abgemeldet hat.

Ob die KV – Leistungen in besonderen Fällen ( Rückkehr / Ausland ) bei vorheriger Abmeldung verweigern kann – keine Ahnung, müsste ich mich insbesondere wegen dem Status – Rentner - schlau machen.

Jedoch würde ich mich, insbesondere wenn im Rentenbezug - niemals von der KVDR – abmelden. Denn das wäre gleichbedeutend mit Abmeldung aus der Pflegekasse. Dieses Risiko insbesondere im Bezug auf die Pflegeversicherung, wäre mir persönlich zu hoch.

Zumindest würde ich die Möglichkeit betr. d. Pflegeversicherung wahrnehmen, mich auf Antrag freiwillig weiter zu versichern. Muss allerdings bis spätestens 1 Monat nach der Abmeldung aus der – BRD - / GK – erfolgen.

Gut möglich es gibt Member, die einen Pflegegrad ab z. B. – 2 – haben. Dann wird selbstverständlich das monatliche Pflegegeld in Höhe von z. Zt. 316.- Euro monatlich nicht mehr ( Thailand ) bezahlt. Wer nicht aus der – BRD – abgemeldet und sich dennoch länger als 6 Wochen in – TH – aufhält – aus welchen Gründen auch immer – bekommt ab der 6 ten. Woche auch kein Pflegegeld mehr. Habe das bei einem Bekannten erlebt, sehr dünnes Eis – welcher einige tausend Euro an die GKV – hat nachzahlen müssen.

Das Modell Untermietvertrag ist nach dem Bundesmeldegesetz das vortäuschen einer Meldeadresse – das ist explizit nicht korrekt.

Untermietverträge, sind in der – BRD – gang und gebe. Selbst WGs werden häufig als Untermietverträge organisiert. Ja selbst Wohngeld kann beantragt werden.

Die jew. Konstruktion interessiert, wenn überhaupt  letztlich ( nur ) die Steuerbehörden.

@Suksabai -

Ob ~ € 1.500.- im Jahr ( zumindest für Rentner ) nur Peanuts, na ich weis nicht so recht. Bin zwar auch nicht zwingend ein ARMER, aber € 125.- im Monat mehr im Geldbeutel zu haben würde mich auch nicht sonderlich stören. 

@Kern -

Natürlich, ein Jedermann:Frau seine Entscheidung – ob – oder wie versichert.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lupo2002 am 25. Oktober 2021, 08:25:45
@Lupo2002 -

Das Modell Untermietvertrag ist nach dem Bundesmeldegesetz das vortäuschen einer Meldeadresse – das ist explizit nicht korrekt.


Wer also in der – BRD – noch Freunde, Bekannte, Bruder , Schwester etc. hat, könnte sich auch mit einem sog. behördlich gemeldeten Untermietvertrag, in eine solche Versicherung 365 / 5 - einkaufen.

Wir reden davon das die Person dort nicht wohnhaft ist, dann handelt es sich um das vortäuschen einer Meldeadresse.

(https://thumbs.picr.de/42315632dc.jpg) (https://up.picr.de/42315632dc.pdf)

Ich  bestätige  mit  meiner  Unterschrift,  dass  die  oben  gemachten  Angaben  den  Tatsachen  entsprechen. Mir  ist  bekannt,  dass  esverboten  ist,  eine  Wohnanschrift  für  eine  Anmeldung  einem  Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch diesen  weder  stattfindet  noch  beabsichtigt  ist.  Ein  Verstoß  gegen  das  Verbot  stellt  ebenso  eine  Ordnungswidrigkeit  dar  wie  die  Ausstellung  dieser  Bestätigung  ohne  dazu  als  Wohnungsgeber  oder  dessen Beauftragter berechtigt zu sein (§ 54 i.V.m §19 BMG). 
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Zentrum am 25. Oktober 2021, 15:27:11
@Lupo2002 - Hallo.

Im Prinzip ja – aber. Es war hier nicht die Rede von einem – normalen – Mietvertrag z. B. 2 Zi – Kü. Bad – sondern von einem Untermietvertrag. Natürlich müssten die 2 Zi. ausweislich auch vorhanden und entsprechend möbliert sein. Wobei es dem Mieter überlassen bleibt, ob dieser die Wohnung komplett möbliert. Als Nachweis das dort tatsächlich gewohnt wird – wie oft interessiert Niemand – auch nicht die Behörden - mitunter Ausnahme die Steuerbehörden - , genügt eine Schlafstätte und die Möglichkeit der Zubereitung von warmen Speisen.

Bei einem Untermietvertrag ist die Ausgestaltung wesentlich einfacher. Es wird – 1 – Zimmer in einer sagen wir – 3 - Zimmer Wohnung angemietet. Im Gegensatz zu einem üblichen Mietvertrag ( abgeschlossene Wohnung ) wäre für das 1 Zi. kein separater Eingang notwendig. Die Begehung bzw. Nutzung erfolgt über die Wohnung des Hauptmieters oder Inhaber der Wohnung.

Im Rest wird vertraglich die Mitbenutzung der sanitären Einrichtungen nebst der Küche vereinbart. Das war,s – Hieb und Stichfest auch gegenüber Behörden. Der hernach Wohnungsgeber meldet den U – Mieter beim Einwohnermeldeamt an.

In Wohngemeinschaften ( Untermiete ) ist es ähnlich. Hier übernimmt der Hauptmieter als dann Wohnungsgeber die Rolle des Vermieters.

--- Obig gen. ist nicht sämtliches auf meinem Mist gewachsen, habe natürlich auch gegoo,,,. Wäre aber nicht notwendig gewesen, derweil ich selbst seit über 10 Jahre in Deutschland ( Familie ) zur Untermiete wohne. Bis dato habe ich noch keiner Meldebehörde Rede und Antwort stehen müssen.

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Pete99 am 25. Oktober 2021, 16:54:03
@Zentrum
Ich finde es schön, dass in D dies so easy geht. Keine Wohnsitzpflicht d.h. muss nur gemeldet sein. Habe kein Stress mit KK und Auslandsversicherung und wenn es gut geht komme ich ein paar Tage.

In CH gillt Wohnsitz gleich Lebensmittelpunkt für mind. 182 Tage im Jahr. Wenn nicht eingehalten bekommst du unter anderem auch keine KK. Unterdess wird auch geprüft ob das mehrheitlich eingehalten wird.

Da es ja nur dort Neider gibt welche dich anschwärzen, ist es ja für viele kein Problem. Lese die AGB von HM für CH. Ein aktueller Fall. Bekannte in Griechenland mit sogenanntem Wohnsitz in CH musste während 9 Monaten stationär und ambulant im KH behandelt werden. Kosten abgelehnt wegen fiktivem Wohnsitz.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: karl am 25. Oktober 2021, 17:27:41
Zitat
Bis dato habe ich noch keiner Meldebehörde Rede und Antwort stehen müssen
es sei denn Du hast mit der Deutschen Botschaft in Bangkok zu tun.
Da gibt es am Passportschalter jemand, die ist Deutscher Meister im Meldungen schreiben.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Zentrum am 25. Oktober 2021, 18:06:06
@Pete99 -

In – CH - gilt Wohnsitz gleich Lebensmittelpunkt für mind. 182 Tage im Jahr. - Ich kenne das CH – Steuerrecht nicht. Aber auch in der – BRD – ist dieser ominöse Lebensmittelpunkt / 182 Tage im Jahr, ausschließlich dem Steuerrecht zuzuordnen. Bei uns in der – BRD – kann der Lebensmittelpunkt auch eine Zweitwohnung sein.

Ansonsten interessiert es kein Schw ,,, ob eine Wohnung in  ( XYC ) auch bewohnt wird oder nicht. Hat den Staat, zumindest in der – BRD – nicht zu interessieren ob die ( meine angemietete ) Wohnung 1 Tag oder 365 Tage im Jahr genutzt wird. Wäre ja noch schöner wenn mir ein Staat vorschreiben würde ( GG -BRD ) wie oft ich mich in meiner Wohnung aufzuhalten haben. Nochmals, das interessiert in bestimmten Konstellationen – nur – die Steuerbehörden.

,,,,Versichert sind Personen mit ausschließlich Wohnsitz in der Schweiz / BRD ,,,,

Habe soeben mit der – HM – telefoniert. Also, entscheidend ist ein behördlich gemeldeter Wohnsitz. Ob dieser Wohnsitz für 1 Tag oder für 364 Tage im Jahr genutzt wird, ist der – HM – absolut schnuppe. Den Lebensmittelpunkt interessiert die – HM – explizit nicht. Ist auch nicht in den Vertragsbedingungen definiert.  Auch wäre es mir völlig neu, das vor Abschluss einer Versicherung egal welcher Couleur – die Frage nach einem Lebensmittelpunkt aufkäme.

Und das hier : Griechenland mit sogenanntem Wohnsitz in CH musste,,,,, vermag ich als Außenstehender nicht zu eruieren was hier schief gelaufen ist.

Kurz zurück zur Untermiete – auch das ist ein – Wohnsitz – wenn behördlich gemeldet. 
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: NST am 25. Oktober 2021, 18:53:21


Daraus wäre u.a. auch zu schliessen, dass die Hanse Merkur einen Ambulanzflug einer aufwändigen Operation im Ausland vorzieht -
das wäre dann mal die erste Arschkarte im Falle, dass man in D keine Bezugsperson mehr hat.

Und zweimal relativ kurz hintereinander "einrücken" in ein Spital würde sie auch hellhörig machen - und ggf. aussteigen.


Auch die Hanse Merkur ist ein Unternehmen, dass Geld verdienen muss.  ;]  Solange der Saldo positiv ist, kann man diverse Spielchen mitspielen - es kostet ja nichts sondern bringt Geld in die Kasse.

Bei einer ernsthaften Erkrankung - die in einem thail. Hospital bezahlt werden muss - wird sich der Versicherer mit Sicherheit versichern, dass hier keine versteckte Auswanderung vorliegt - und sich zuerst einen Einblick in den Pass verschaffen. Dort findet sie dann die diversen Stempel der Immigration und kann sich danach auf die Geschäftsbedingungen berufen. Wenn etwas in den ersten paar Jahren passiert z.B 1-3 Jahr .... kann das gut gehen, muss aber nicht. Bei Kleinigkeiten ist man grosszügig .....  >: 

Wer aber ganzjährig bis auf wenige Wochen in TH lebt  - verstösst klar gegen die Versicherungsbedingungen.  Im Zweifelsfall habt ihr immer die Arschkarte - und müsst das vor einem deutschen Gericht in D abklären lassen. Bis das soweit ist, zahlen die keinen Cent - und du musst erst mal schauen wie du das mit dem Krankenhaus gebacken bekommst.
Gruss
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 25. Oktober 2021, 19:05:13

@NST

selten mit dir einer Meinung - aber hier 100% Zustimmung...

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: NST am 25. Oktober 2021, 19:07:36
Jetzt noch was für reiche Unternehmer oder Investoren die nach Thailand kommen wollen.  :]

Nein, ich will euch nichts verkaufen. Ich will euch auf ein Datum aufmerksam machen - 31.12.2021 der letzte halbwegs normale Tag, für diese Klientel.

Die neue Regierung wird kommen und die alte war noch recht fleissig. Ich verlinke ein Video - knapp 10 min. mit einem aufgeregten Verkäufer ...  :-)  .... was er sagt passt nicht immer genau zum Text .... also auf jeden Fall mitlesen. Wir haben hier in TH einige schwerwiegende Probleme ohne Frage .... aber mit euch möchte ich nicht tauschen  und jetzt viel Spass.

https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=SnfUaCbEIQY&feature=share&fbclid=IwAR0WBrQgQ_CBZ22b91APWaKS03syziepVIpflqN8kHGc09cmplF63mkqC4U (https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=SnfUaCbEIQY&feature=share&fbclid=IwAR0WBrQgQ_CBZ22b91APWaKS03syziepVIpflqN8kHGc09cmplF63mkqC4U)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lupo2002 am 25. Oktober 2021, 19:28:24

Unternimmt jemand eine Weltreise, die wird in der Regel keine 5 Jahre dauern, ist er mit ADAC oder HM gut beraten, für uns Expats die wir dauerhaft unseren Wohnsitz nach Thailand verlegt haben keine Option.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lupo2002 am 25. Oktober 2021, 19:38:57


Daraus wäre u.a. auch zu schliessen, dass die Hanse Merkur einen Ambulanzflug einer aufwändigen Operation im Ausland vorzieht -
das wäre dann mal die erste Arschkarte im Falle, dass man in D keine Bezugsperson mehr hat.

Und zweimal relativ kurz hintereinander "einrücken" in ein Spital würde sie auch hellhörig machen - und ggf. aussteigen.


Auch die Hanse Merkur ist ein Unternehmen, dass Geld verdienen muss.  ;]  Solange der Saldo positiv ist, kann man diverse Spielchen mitspielen - es kostet ja nichts sondern bringt Geld in die Kasse.

Bei einer ernsthaften Erkrankung - die in einem thail. Hospital bezahlt werden muss - wird sich der Versicherer mit Sicherheit versichern, dass hier keine versteckte Auswanderung vorliegt - und sich zuerst einen Einblick in den Pass verschaffen. Dort findet sie dann die diversen Stempel der Immigration und kann sich danach auf die Geschäftsbedingungen berufen. Wenn etwas in den ersten paar Jahren passiert z.B 1-3 Jahr .... kann das gut gehen, muss aber nicht. Bei Kleinigkeiten ist man grosszügig .....  >: 

Wer aber ganzjährig bis auf wenige Wochen in TH lebt  - verstösst klar gegen die Versicherungsbedingungen.  Im Zweifelsfall habt ihr immer die Arschkarte - und müsst das vor einem deutschen Gericht in D abklären lassen. Bis das soweit ist, zahlen die keinen Cent - und du musst erst mal schauen wie du das mit dem Krankenhaus gebacken bekommst.
Gruss

Auf den Punkt gebracht, genau so verhält sich das!
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 25. Oktober 2021, 19:51:41
Jetzt noch was für reiche Unternehmer oder Investoren die nach Thailand kommen wollen.
Nein, ich will euch nichts verkaufen. Ich will euch auf ein Datum aufmerksam machen - 31.12.2021 der letzte halbwegs normale Tag, für diese Klientel.

Wo liegt das Problem? Der junge Mann hat es eh ausgesprochen: jeder Unternehmer wäre gut beraten, die letzten Jahre auf einen Konkurs
hinzuarbeiten, schliesslich ist einem das Hemd näher als die Jacke...

Wenn es die Marxisten so haben wollen - bitte sehr.... >:

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Zentrum am 25. Oktober 2021, 21:53:48
@NST - @Lupo2002 -

Wer aber ganzjährig bis auf wenige Wochen in TH lebt - verstößt klar gegen die Versicherungsbedingungen. - NEIN – Ohne behördlich gemeldeten Wohnsitz in der – BRD – JA.

Also man kann ja in (fast ) jeder Suppe ein Haar finden. Mir kann es ja auch egal sein, wer welche KV und wo abschließt. Habe ja betr. – HM – nur eine Alternative aufgezeigt. Aber das mit der versteckten Auswanderung ist nun wahrlich weit, sehr weit an den Haaren herbeigezogen.

Wer sich mit der Begrifflichkeit – Wohnsitz – partout nicht anfreunden kann, oder gar eine Ausstiegsklausel d. d. Hintertür für den jew. Versicherer vermutet, nun denn. 

Ich persönlich bleibe bei den jew. 365 Tagen im Jahr für schlappe 105.- Euro im Monat, mit Tag genauer Abrechnung.  Insbesondere deshalb, weil ab d. 65 Lebensjahr bis ,,,? keine Altersbegrenzung beim Abschluss und auch eine Verlängerung vom Ausland aus möglich.

Zumal ich nicht gedenke, meine Zelte in der – BRD – abzubrechen. Wenn ich jetzt hunderte von Euro im Monat wegen einer Verlagerung d. Wohnsitz / Abmeldung – BRD – einsparen könnte, so aber,,, kein Bedarf.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: micha3012 am 26. Oktober 2021, 14:24:15
Nur um zu einem Abschluss in Bezug Hanse Merkur und Langzeit-Reise Krankenversicherung bis5 Jahre zu kommen, folgender Auszug aus einer mail zur Frage ob auch bei Wohnsitz im Ausland Geleistet wird.

"Sehr geehrter Herr R...
 
vielen Dank für Ihre Nachricht. Für die verspätete Antwort bitten wir um Entschuldigung. Momentan haben wir aus verschiedenen Gründen ein höheres Arbeitsaufkommen.
 
Gern bieten wir Ihnen unsere Auslandsreisekrankenversicherung nach dem Tarif RKL an. Wir bestätigen Ihnen hiermit gern, dass ein Wohnsitz in Deutschland nur zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehen muss. Nach Ihrer Ausreise kann dieser gern aufgegeben werden. Selbstverständlich können Sie aufgrund Ihrer Langzeitreise einen Wohnsitz im Reiseland gründen. Dies führt nicht zu einem Ausschluss oder Beeinträchtigung der Leistungen."

Persönlich bin ich mit der Hanse Merkur Zufrieden,auch wenn das Erstattungsprozedere oder Kostenübernahmeerklärung etwas Nervig ist.

Ist natürlich nur meine eigene Meinung jeder andere kann eine andere Haben.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Zentrum am 26. Oktober 2021, 15:04:50
@Micha3012 -

Das nur ein behördlich gemeldeter Wohnsitz – BRD / CH  – bei Vertragsabschluss vorliegen muss / ist korrekt.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: thai-ger am 26. Oktober 2021, 16:07:25
@Micha3012
Die Antwort zur Wohnsitzfrage kann ich bestätigen, ich habe die selbe Antwort bekommen. Bei mir stand noch ".....es muss aber der Wille zur Rückkehr nach Deutschland bestehen."

 
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lupo2002 am 26. Oktober 2021, 16:10:35
@ micha3012,

Punkt 7 e)   Der Versicherungsvertrag endet mit dem Wegzug der versicherten Person aus der Bundesrepublik Deutschland.


(https://thumbs.picr.de/42322353nl.jpg) (https://up.picr.de/42322353nl.pdf)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Kern am 26. Oktober 2021, 16:35:08
Punkt 7 e)   Der Versicherungsvertrag endet mit dem Wegzug der versicherten Person aus der Bundesrepublik Deutschland.

Korrektur:
Es geht um § 2, Punkt 7e

---
Leider ist es nicht selten, dass Versicherungsvertreter das Blaue vom Himmel runterlügen. Im Ernstfall zählt aber nur der Vertrag.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Suksabai am 26. Oktober 2021, 16:39:49

Eine zweite Fussangel stellt für mich §4 Punkt 4:

Zitat
endet – auch für schwebende Versicherungsfälle -    zum
vereinbarten  Zeitpunkt,  spätestens  jedoch  mit  der  Einreise  in
das  Staatsgebiet  der  Bundesrepublik  Deutschland  sowie  in
das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen
Wohnsitz  hat,  bzw.  mit  dem  76.  Geburtstag  der  versicherten
Person.

Wohnsitz wird hier im LoS alle 90 Tage überprüft...

Ausserdem zu "lebenslanger Versicherungsschutz": endet mit dem 76. Geburtstag...

Naja, wer es riskieren will...

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: thai-ger am 26. Oktober 2021, 16:57:44
Deshalb immer das Kontaktformular der Versicherung verwenden. Es gibt dort verbindliche Antworten. 2 Rechnungen wurden bei mir ohne Probleme bezahlt. Bin immer in Vorkasse getreten und habe alles erstattet bekommen.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Zentrum am 26. Oktober 2021, 17:13:22
@ -------

Es geht hier offensichtlich um die – 5 jährige – Versicherung. Meine Beiträge hierzu bezogen sich aber explizit nur auf die – 365 – Tage – 105.- Euro im Monat. Diese kann abgeschlossen werden und um es überzeichnend zu formulieren – ab der Geburt bis ,,,,,, Lebensalter unendlich. Ab dem 65 Lebensjahr bis ? - sind monatlich 105.- Euro zu zahlen.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Lupo2002 am 26. Oktober 2021, 19:57:48
Deshalb immer das Kontaktformular der Versicherung verwenden. Es gibt dort verbindliche Antworten. 2 Rechnungen wurden bei mir ohne Probleme bezahlt. Bin immer in Vorkasse getreten und habe alles erstattet bekommen.

Einspruch besser die AGB der KV beachten, auf angeblich verbindliche Antworten besser nicht vertrauen.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Zentrum am 26. Oktober 2021, 20:33:07
Wie viele Member hier haben eine Thailändische und oder überregionale KV – abgeschlossen, deren AGB,s entweder auf Thai oder Englisch. Und wenn ja – wurden diese AGB,s dann sämtliches verstanden und wurde sich überhaupt der Mühe unterzogen diese für sich zu interpretieren. Oder, wie in den meisten Fällen – Deckungssummen sind bekannt, dann  Unterschrift / fertig.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: NST am 07. November 2021, 08:58:25
Wie viele Member hier haben eine Thailändische und oder überregionale KV – abgeschlossen, deren AGB,s entweder auf Thai oder Englisch. Und wenn ja – wurden diese AGB,s dann sämtliches verstanden und wurde sich überhaupt der Mühe unterzogen diese für sich zu interpretieren. Oder, wie in den meisten Fällen – Deckungssummen sind bekannt, dann  Unterschrift / fertig.

3 Monate bevor ich damals dauerhaft nach TH kam, hatte ich meine Versicherung abgeschlossen. Abgeschlossen hatte ich bei LMG Pacific knapp 2 Jahre später wurde die von Pasific Cross übernommen - meine abgeschossen Bedingungen wurden alle übernommen. Einen Versicherungsfall hatte ich noch nie - denn die ersten 40k B muss ich im Versicherungsjahr als Selbstkostenbeteiligung bezahlen. Der Vertrag, also die Verlängerungen sind immer ein Englisch und Thai ausgestellt.  Im Notfall kann die Frau alles abklären, denn die hat früher in einer Versicherung gearbeitet.

(https://share-your-photo.com/img/1a98c61ed0_album.png) (https://share-your-photo.com/1a98c61ed0)
Kommen wir zum Problem und der neuen Lage, das wird im oben gut zusammengefasst - Link funktioniert aber nicht

Wenn ich jetzt immer noch lese, dass hier die Hanse Merkur empfohlen wird .....  schauen wir uns das Paket mal kurz an.

(https://share-your-photo.com/img/5e9c531c81_album.png) (https://share-your-photo.com/5e9c531c81)

Vertagshöchstdauer sind 5 Jahre.

(https://share-your-photo.com/img/77ef482711_album.png) (https://share-your-photo.com/77ef482711)

Mit dem 76. Geburtstag sind selbst schwebende Verfahren beendet.

(https://share-your-photo.com/img/61f199fbaa_album.png) (https://share-your-photo.com/61f199fbaa)

Also ohne ausdrückliche Zustimmung der Hanse Merkur wird nichts aus einer Verlängerung.

Angenommen du  hast einen Herzinfarkt der wird auch behandelt und bezahlt. Was glaubst du wird dir die Versicherung mitteilen, wenn du den Vertrag verlängern willst?   .... ist mir schon klar, was sie dir bei Abschluss erzählt haben - aber warum steht das dann in den Versicherungsbedingungen?

Was nützt mir eine Versicherung, welche mich ab 76 Jahren an die Luft setzt?

Hier schimpfen alle über die Versicherungen die hier in TH angeboten werden - einen für mich massgeschneiderten Vertrag, den ich abgeschlossen habe damals - ohne Makler sondern direkt mit der Versicherung vor Ort, die Eckdaten. In den letzten 10 Jahren zahlte ich dafür 250k B - und war mit 5 Mill. pro Jahr versichert. So einen Vertrag gibt es heute nicht mehr .....

..... warum ist auch klar, weil heute sind die Versicherer am Drücker - damals war ich als doofer Ausländer am Drücker - weil niemand glaubte, dass sich die Zeiten ändern könnten.

Das mit dem Ändern, da stehen wir noch ganz am Anfang - die richtigen Änderungen stehen noch aus - und die kommen aus dem Geburtsland er Renten/Pensionsempfänger - wenn dort der begonnene  Kahlschlag vollendet wird.  Ich als Depp, der sich hier her geflüchtet hat - habe von Anfang an damit kalkuliert, dass das Niveau der Mindestrente in D - ungefähr benötigt werden wird, um hier locker die Krankenkasse bezahlen zu können.

Das war meine Kalkulation vor ungefähr 15 Jahren ..... ich schaue jetzt einfach wie sich das weiter entwickelt.
Gruss

Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Zentrum am 07. November 2021, 16:10:07
@NST -

Nochmals : Von mir wurde nie, die – 5 – Jahres Versicherung der HM angepriesen wie sauer Bier. Sondern lediglich die – 1 jährige resp. 365 Tage.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: NST am 07. November 2021, 19:11:19
@NST -

Nochmals : Von mir wurde nie, die – 5 – Jahres Versicherung der HM angepriesen wie sauer Bier. Sondern lediglich die – 1 jährige resp. 365 Tage.

Das war ein Beitrag für die Allgemeinheit ....

Wie  sieht die Situation aus: All jene, die jetzt schon Rentner sind und in TH leben - es wird sich herausstellen, ob das Konzept hält, mit dem sie hier aufgeschlagen sind. Sollte der Schwerpunkt der Lebenskosten Finanzierung auf der Rente/Pension liegen  - wird der Knackpunkt folgender sein - nur ein soziales Frühableben verhindert Armut im Alter.

Alle die künftig - die paar wenigen, die so ein Projekt planen, leben in TH - müssen einfach gründlich arbeiten und die Notfallpuffer entsprechend dimensionieren. Was ich aus derzeitiger Sicht ausschliesse ist, dass sich regelmässige Heimreisen nach D noch realisieren lassen. Es wird nicht der Virus sein, wie im Augenblick der das künftige Modell schon abbildet, sondern das was kommen wird. Es ist wie immer ein Blick in die Glaskugel - die Frage ist nicht ob das kommt, sondern wann es losgeht.

Aber soll das einer erklären der das besser kann als ich ..... https://www.youtube.com/watch?v=sBO0gTM6so4 (https://www.youtube.com/watch?v=sBO0gTM6so4)

Diese Story heisst: Der Raub unserer Kaufkraft
Mit diesem Problem sind nicht nur die Rentner konfrontiert, sondern jeder. Das Problem der Rentner ist, dass sie alt sind und nicht mehr arbeiten können - zumindest nicht hier in TH.
Auch hier in TH steigen die Preise schon massiv an - und dieser Zyklus steht noch ganz am Anfang und wird dieses Jahrzehnt noch seine Blüte treiben.

Es wird auch überhaupt nichts nützen, den Thais Manipulation ihrer Währung zu unterstellen - der aktuell immer noch starke Baht hat auch das Level ungefähr gehalten, komplett ohne Tourismus. Jetzt sollte auch der Letzte hier im Forum begriffen haben, dass seine Hoffnungen auf bessere Kurse möglicherweise sogar noch konterkariert werden. Ich rechne wenn ich etwas auf die Zukunft kalkuliere, z.B  künftige Rentenzahlungen immer mit einem Kurs von 30 pro Euro.
Gruss
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Patthama am 07. November 2021, 22:08:33
Hallo @NST
Du bist in deinen Beitraegen immer sehr Pessemistisch.
Seit ich 2004 nach Th.umgezogen,und seit 2009,wo ich mich in diesem Forum angemeldet habe,wird ueber eine Krankenkassenpflicht geredet.Und ich habe nach 17Jahren immer noch keine KKV abgeschlossen,und werde so lange es geht auch keine abschliessen.Und ja, mir  geht es nach wie vor sehr gut hier.Natuerlich brauchts Ruecklagen,die in der Hoehe auch angepasst werden.

@NST
Wo ich dir zustimme ist dein Beitrag zu Rente,und Wechselkurs.Die Zeiten, wo viele noch glauben, mit einer kleinen Rente hier in TH ein auskoemmliches Leben fuehren zu koennen gehen dem Ende entgegen.Obwohl wir ja in Coronazeiten leben,und die Wirtschaft am Boden liegt,steigen die Preise in letzter Zeit doch erheblich.Besonders auch fuer Lebensmittel,Gemuese,Obst,usw.Es ist zwar nicht die Welt,aber meine Lieblingsbaeckerei hat heute hier auch von 5 Baht auf 7 Baht pro Stueck  die Preise angehoben.Das sind nach Thail.Rechenmethode weniger als 2% Inflation.Der ehemalige Volksschueler Patthama kommt aber da auf 40%.Und um 40% wird die Rente naechstes Jahr bestimmt nicht erhoeht.
Wenn man dann noch die Geldpolitik der EZB,und die immer hoehere Staatsverschuldung der meisten Eurolaender beobachtet,kann das auch nichts Gutes fuer den Wechselkurs zum Baht bedeuten.Ich selber schliesse sogar den Zusammenbruch des Euros in den naechsten Jahren nicht ganz aus.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: NST am 08. November 2021, 11:29:57
Hallo @NST
Du bist in deinen Beitraegen immer sehr Pessemistisch.
Seit ich 2004 nach Th.umgezogen,und seit 2009,wo ich mich in diesem Forum angemeldet habe,wird ueber eine Krankenkassenpflicht geredet.Und ich habe nach 17Jahren immer noch keine KKV abgeschlossen,und werde so lange es geht auch keine abschliessen.Und ja, mir  geht es nach wie vor sehr gut hier.Natuerlich brauchts Ruecklagen,die in der Hoehe auch angepasst werden.

Ich bin ein Anhänger von Murphy ....
(https://share-your-photo.com/img/539bbc5799_album.png) (https://share-your-photo.com/539bbc5799)

.... ist mir selbst im Leben so passiert. Aber wer wie du schon 1x Jahre in TH lebt, muss vieles richtig gemacht haben. Nach so vielen Jahren - die kann man nicht planen, zeigt sich einfach ob das grundlegende Konzept stimmte.

Was jetzt neu ist, ist die Stagflation (das hatte keiner auf dem Konzept Schirm) - das ist so eine Sonderform, die selten auftritt - in den 70er Jahren hatten wir das in D.

(https://share-your-photo.com/img/148357bafb_album.png) (https://share-your-photo.com/148357bafb)

Mit dem Begriff sollte man sich vertraut machen. Der Kern ist, in diversen Bereichen gibt es Inflation z.B Rohstoffe - und gleichzeitig - Deflation bei Finanzwerten querbeet. Davon werden besonders die Rentner/Pensionisten in die Zange genommen. Ihre Ersparnisse werden entwertet und die Renten steigen nicht mit der Inflation. Das ist das Prinzip dahinter - und heute wird das bewusst von der politischen Klasse gepuscht. Ein Benzinpreis von 5 Euro war schon immer der Wunschtraum der Fortschrittspartei der - Grünen Khmer - hohe Gas und Strompreise, da tanzen die einen Greta.

Überall im Westen wurden Regierungen in die Verantwortung gebracht - um das Klima zu retten.  {+
In der Restlebenszeit der Babyboomer lässt sich dieser Trend nicht mehr umkehren - im Gegenteil genau in diesem Zeitfenster wird er den Höhepunkt ansteuern.
Alles weitere folgt dem Gesetz Murphys - je nach Generation sieht das einer optimistisch oder pessimistisch.
Gruss
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: namtok am 08. November 2021, 13:53:35
Hat eigentlich schon jemand die Variante gewählt, die notwendige Versicherung für die Einreise per Thailand Pass bei einer Thai - Versicherung abzuschliessen ?
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: riklak am 11. November 2021, 18:46:46
Wie immer ,und bei allen Krankenversicherungen,ist das "Kleingedruckte" der Pferdefuß!

Der Versicherungsschutz
 
1. besteht für den vertraglich vereinbarten örtlichen Geltungsbereich der versicherten Reise im Ausland. Als Ausland gilt
nicht das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen
Wohnsitz hat

Im Rahmen der Leistungsprüfung kann es erforderlich werden, dass die HanseMerkur im gesetzlich zugelassenen Rahmen personenbezogene Gesundheitsdaten einholt.
Sofern der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person ihre Einwilligung zu einer solchen Erhebung nicht erteilt, und die
HanseMerkur hierdurch die Höhe und Umfang des Leistungsumfanges nicht abschließend feststellen kann, wird die
Fälligkeit zur Leistung gehemmt. Gleiches gilt, wenn die befragten Anstalten oder Personen von ihrer Schweigepflicht
gegenüber der HanseMerkur nicht entbunden werden.

Ergo wichtig,weil ALLE Vorerkrankungen ausgeschlossen sind!Wenn es teuer wird,erst einmal alle Gesundheitsdaten anfordern... ;-)

Wenn auch "Wohnsitz" in Thailand.....Nein...Die sind Doof,das bekommen die NIE raus!! Die zahlen freiwillig auch 6 Stellige Beträge... ;-)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Zentrum am 11. November 2021, 22:14:05
@NST -

Es ist ja unbestritten, das Assekuranzen egal ob nun eine Vers. abgeschlossen wurde z. B. Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz, etc.  – sobald Leistungen eingefordert werden erst einmal blockieren.

Bin jetzt beileibe kein Vers. Fachmann. Als jedoch bescheidener Kaufmann diverser anderer Berufsbilder sehe ich bei den,

wir leisten nicht für:

3.2.1 die Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren,

3.2.2 die Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des
Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde;

kein Pferdefuß.

Das 3.2.1 braucht man ohnehin nicht zu diskutieren – und das 3.2.2 im Prinzip ebenda nicht.

Es sei denn als kleines Beispiel: Ich reise trotz einer Blinddarmentzündung nach – TH – und muss mich dann vor Ort einer – OP – unterziehen.

Was allerdings wiederum voraussetzt – die Entzündung wäre bei meinem z. B. Hausarzt aktenkundig, welchen ich vermutlich von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden müsste, sobald die – HM - ins Obligo muss.

Auch hier wiederum – die einjährige / 365 Tage VB-KV 2012 (RK 365) Versicherung. 
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: HansPeter am 12. November 2021, 14:06:26
Nabend.....vielleicht auch hilfreich fuer einige Verwirrte?     http://www.thailandaktuell.com/17774/krankenversicherung-fuer-ruhestandsvisa-verwirrt-aeltere-expats/      LG HP  (Und Frage an laengere Mitglieder, verschwinden hier auch Beitraege, finde einige nicht wieder??)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Kern am 12. November 2021, 14:35:46
(Und Frage an laengere Mitglieder, verschwinden hier auch Beitraege, finde einige nicht wieder??)

 >:

HansPeter, klicke in Dein Profil >> https://forum.thailandtip.info/index.php?action=profile;u=27487 <<, klicke dort auf "Beiträge anzeigen" und schau, wo sie stehen.
Bei Beiträgen anderer Mitglieder ist es komplizierter. Da braucht es Hirn, Gedächtnis und/oder die Suchfunktion.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: HansPeter am 12. November 2021, 15:23:24
Hallo...danke, gebe mir Muehe! LG
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: Kern am 12. November 2021, 15:36:09
Okay. Ferner gibt es noch den Weg, z.B. im Thema "Kurzmitteilung ... " eine betreffende Frage zu stellen. Wäre nicht das erste Mal, dass 100 Gedächtnisse mehr gespeichert haben als nur eins.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: franzi am 12. November 2021, 16:30:31
Hab mir schon einige mal gedacht, Herrgot noch einmal, einige Halbhine, die eine solche Versicherung zum Ueberleben brauchen besonders huss drauf sind, dass eine Versicherungspflicht fuer alle hier eingefuehrt werden soll.
Weil: Sie muessen brennen, weshalb die anderen nicht.
Das war mein Wort zum Freitag.

fr
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: riklak am 28. November 2021, 14:51:04
Eine Bank ist ein Ort, der dir Geld leiht, wenn du beweisen kannst, dass du es nicht brauchst. Ähnlich verhält es sich mit der Krankenversicherung.
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: goldfinger am 27. Januar 2022, 14:44:17
Offenbar gibt es einige Änderungen für das Visa O-A

Die Richtlinien zur Änderung der zusätzlichen Kriterien für den Abschluss einer Krankenversicherung für nicht-thailändische Staatsangehörige, die ein Nicht-Einwanderungsvisum "O-A" (1 Jahr) beantragen.

https://image.mfa.go.th/mfa/0/4vomUwch7u/2022-1-26/The_Amendment_to_Additional_Criteria_for_Purchasing_Health_Insurance_fo_Non-Immigrant_O-A_Visa.pdf (https://image.mfa.go.th/mfa/0/4vomUwch7u/2022-1-26/The_Amendment_to_Additional_Criteria_for_Purchasing_Health_Insurance_fo_Non-Immigrant_O-A_Visa.pdf)

https://twitter.com/RichardBarrow/status/1486494411089268736?cxt=HHwWgMCi2dCyi6EpAAAA (https://twitter.com/RichardBarrow/status/1486494411089268736?cxt=HHwWgMCi2dCyi6EpAAAA)
Titel: Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
Beitrag von: dolaeh am 27. Januar 2022, 16:48:36
Offenbar gibt es einige Änderungen für das Visa O-A
Die Richtlinien zur Änderung der zusätzlichen Kriterien für den Abschluss einer Krankenversicherung für nicht-thailändische Staatsangehörige, die ein Nicht-Einwanderungsvisum "O-A" (1 Jahr) beantragen.
https://image.mfa.go.th/mfa/0/4vomUwch7u/2022-1-26/The_Amendment_to_Additional_Criteria_for_Purchasing_Health_Insurance_fo_Non-Immigrant_O-A_Visa.pdf (https://image.mfa.go.th/mfa/0/4vomUwch7u/2022-1-26/The_Amendment_to_Additional_Criteria_for_Purchasing_Health_Insurance_fo_Non-Immigrant_O-A_Visa.pdf)
https://twitter.com/RichardBarrow/status/1486494411089268736?cxt=HHwWgMCi2dCyi6EpAAAA (https://twitter.com/RichardBarrow/status/1486494411089268736?cxt=HHwWgMCi2dCyi6EpAAAA)

Das betrifft aber nicht die, die mit einer oder einem Thailaender verheiratet sind.