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Autor Thema: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?  (Gelesen 95071 mal)

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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #255 am: 11. Oktober 2019, 05:18:03 »

http://www.khaosodenglish.com/news/2019/10/10/health-insurance-will-be-mandatory-for-retiree-visa-holders/

was das Khaosod hier schreibt und interpretiert, ist inhaltlich falsch.  Und eben dieser Herr Pitutecha mit seinen kürzeren Räucherstäbchen verdreht die Faktenlage, weil er es einfach nicht besser weiss.

Es geht um den Einleitungsatz: "Starting Oct. 31, foreigners over 50 entering the country with an O-A visa must show that they have valid health insurance covering their period of stay"

Nicht bei der Einreise - wie behauptet "when entering the country they have to show" - sondern bei der Antragstellung zum Non-Imm-O/A auf Botschaft oder Konsulat wird geprüft, ob eine Auslands-KV vorliegt.  Im ersten Jahr des Visums kann dies eine thailändische Versicherung sein oder eine ausländische Versicherung, gültig für ein Jahr!

Ist es eine ausländische KV (Hanse Merkur, ADAC)  muss die KV von der Versicherung auf diesem Formular wie von mir im Vor-Post Nr. 251 beschrieben und zum download und ausdrucken verlinkt (!!!)  bestätigt werden. Hier nochmal:

https://longstay.tgia.org/document/overseas_insurance_certificate.pdf    - - - - - zur Vorlage auf Botschaft / Konsulat

Bei der ERSTEN Einreise mit einem Non-Imm-O/A wird von der Immigration am Airport nämlich GAR NIX GEPRÜFT !! Oder erwarten wir, dass man den Einreisebeamten am Airport eine deutschsprachige Versicherungspolice unter die Nase halten dürfen?

Der treue Herr Pitutecha hätte statt dessen korrekt sagen müssen: "Starting Oct. 31, foreigners over 50 applying in their home country for a Non-Imm O-A visa must show that they have valid health insurance covering their period of stay"

Wird während des ersten Jahres der Gültigkeit des Visum ausgereist und wieder eingereist, wird nix weiter mehr geprüft, denn die KV gilt ja genauso lange wie das Visum - exakt ein Jahr.

Erst dann wenn ein Non-Imm-O/A Inhaber per Verlängerung auf der Immigration oder bei einer Wiedereinreise ins zweite Jahr des Non-Imm- O/A gehen möchte (also eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis möchte-  ein "Visum" wird nicht verlängert, falsche Wortwahl des Räucherstäbchen - Liebhabers),  wird das Vorliegen einer KV von der Immigration überprüft. Für diese Verlängerung wird eine ausländische KV nicht mehr akzeptiert, sondern JETZT, ab da, muss es eine thailändische KV sein.

Wie immer - die Redenschreiber der sogenannten "Ministerialbeamten" und die Journalisten dieser Medien "der Farang" oder eben "khaosod" nehmen es mit der korrekten Wortwahl nie so genau - zum Leidwesen derer, die eine korrekte Information benötigen. Vieles geht bei der Übersetzung der Redenschwinger von Thai ins Englisch verloren oder wird falsch wiedergegeben
« Letzte Änderung: 11. Oktober 2019, 05:44:36 von crazygreg44 »
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Alex

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #256 am: 12. Oktober 2019, 12:08:21 »


Danke für den Link Crazygreg ... das ist die Teil Ansicht des Formblatt`s , was in Zukunft wohl jeder Farang bei der Immigration vorzeigen muß .

 Um langen Diskussionen mit der Immigration über die bewiesene Leistungsfähigkeit meiner PKV hier im Land von > 20 MIO THB zu vermeiden , habe ich meine PKV in D heute per Mail aufgefordert das PDF Formblatt vollständig ausgefüllt an mich zu retournieren !
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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #257 am: 12. Oktober 2019, 12:53:13 »


Danke für den Link Crazygreg ... das ist die Teil Ansicht des Formblatt`s , was in Zukunft wohl jeder Farang bei der Immigration vorzeigen muß .

 Um langen Diskussionen mit der Immigration über die bewiesene Leistungsfähigkeit meiner PKV hier im Land von > 20 MIO THB zu vermeiden , habe ich meine PKV in D heute per Mail aufgefordert das PDF Formblatt vollständig ausgefüllt an mich zu retournieren !


Nein, nicht für die Immigration.

Erlaube mir das mal richtig zu stellen.

Diese "Bescheinigung über das Vorliegen einer ausländischen Krankenversicherung" - steht ja in der Überschrift "foreign insurance certificate" . . .das muss der Non-Imm-O/A Antragsteller auf Botschaft oder Konsulat vorzeigen.

des weiteren steht da ja auch : "for Alien to apply for Non Imm O/A"  (besser: "for the alien who wishes to apply on the embassy for the issuance of a Non-Imm-O/A year long visa")

Damit sind immer die thailändischen Botschaften oder Konsulate im Heimatland des Antragssteller gemeint.

Die Immigration am Suvarnabhumi und auch die Immigrations im Land haben damit GAR NIX zu tun, die kontrollieren das nicht. Ich denke auch dass die Botschaft/Konsulat dieses Formular nach erfolgter Non-Imm-O/A Visaerteilung einbehält.

Der Knackpunkt ist (gültig für alle nach dem 31.Oktober ausgestellte Non-Imm-O/A) Wenn der Non-IMM-O/A Inhaber ins 2. Jahr gehen will, bekommt er die 1-Jahre Verlängerung nur, wenn er eine thailändisch akkreditierte Krankenversicherung nachweist

Die ausländische KV wird fürs zweite Jahr nicht mehr akzeptiert (selbst wenn Du sie für 2 Jahre abgeschlossen haben solltest!!! Vorsicht!!)

Das hat dann mit dem obigen Formular nichts zu tun. Denn von der thailändischen Versicherung wird er wohl eine Police auf English und Thai erhalten - und DIESE dient zur Vorlage auf der Immigration, die können THAI lesen ;)

 . . auf die gute, die schlechte Nachricht.  Im Visaforum hat sich einer beschwert, dass die Immigration (Korat??) ihm die Verlängerung des Non-Imm-O/A das ihm demnächst abläuft, verweigert, solange er keine thailändisch akkreditierte KV vorweisen kann.  Da hat wieder mal ein Immi Beamter übers Ziel hinaus geschossen und die police order falsch verstanden, denn die neue Regel zum Abschluss einer thailändischen KV greift frühestens in einem Jahr (!!!) - da erst für alle nach dem 31.Oktober 2019 abgeschlossene Non-Imm-O/A Visa

Ich hoffe ich habe das allgemein verständlich ausgedrückt





« Letzte Änderung: 12. Oktober 2019, 13:08:39 von crazygreg44 »
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Alex

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #258 am: 12. Oktober 2019, 13:06:18 »

Crazygreg , verstehe ich das jetzt richtig ... eine bestehende und mehr als geforderte Auslands PKV nur im ersten Jahr nach Einführung dieser Police Order , danach nur noch THAI PKV ???

Ist denn schon klar gestellt bei diesen " Ankündigungs Irren " , daß die Thai PKV unabhängig vom Alter und der med. Vorgeschichte
Farangs im Alter > 75 zu bezahlbaren Preisen und akzeptablen  Leistungen aufnimmt .

Alles was ich bisher auf diesem Markt der angebotenen PKV `s  zu Gesicht bekommen habe ist mit großem Abstand für mich eine
Verschlechterung !

Wenn meine D PKV auf dem PDF Formblatt bestätigt , daß ich ohne Zeitbegrenzung zu einem vielfachen der geforderten Risikosumme
hier im Land Versicherungs Schutz habe ... soll ich unter Aushebelung des Wettbewerbs einen THAI PKV Vertrag zeichnen ???

Das wäre dann die Zeit , Plan B aus der Schublade zu holen !!!
« Letzte Änderung: 12. Oktober 2019, 13:16:27 von Alex »
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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #259 am: 12. Oktober 2019, 13:14:36 »

Crazygreg , verstehe ich das jetzt richtig ... PKV nur im ersten Jahr nach Einführung dieser Police Order , danach nur noch THAI PKV ???

Ist denn schon klar gestellt bei diesen " Ankündigungs Irren " , daß die Thai PKV unabhängig vom Alter und der med. Vorgeschichte
Farangs im Alter > 75 zu bezahlbaren Preisen und Leistungen aufnimmt .

Alles was ich bisher auf diesem Markt der angebotenen KV `s  zu Gesicht bekommen habe ist mit großem Abstand für mich eine
Verschlechterung !

Wenn meine D PKV auf dem PDF Formblatt bestätigt das ich ohne Zeitbegrenzung zu einem vielfachen der geforderten Risikosumme
hier im Land Versicherungs Schutz habe ... soll ich unter Aushebelung des Wettbewerbs einen THAI PKV Vertrag zeichnen ???

Das wäre dann die Zeit , Plan B aus der Schublade zu holen !!!

Ja, Du benötigst nächstes Jahr für die Verlängerung des Non-Imm-O/A ins zweite Jahr eine thailändische KV.

ich kann Dich gut verstehen - und mit Dir die Anglosachsen und Amerikaner, denn deren PKV für das erste Jahr kostet bei denen HORRENDE Summen, wogegen unsere deutschen Auslands-Langzeit KV noch moderat kosten, 1 Jahr beim ADAC für einen 62 jährigen knapp 500.- Euro. Was das für einen 72-jährigen kostet kann man in der Tabelle nachlesen, das ist auch noch bezahlbar und die Deckungssume ist ja erheblich höher als die der "Pseudo" thailändischen Versicherer, die einen nach erfolgter Behandlung rausschmeissen.

Ich habe kurz nachgedacht, und sehe als momentanen Ausweg nur,  auf die Verlängerung des Non-Imm-O/A ins zweite Jahr zu verzichten.  Heimfliegen und ein neues Non-Imm-O/A wieder mit Bescheinigung einer deutschen PKV beantragen.  Und wieder nur EIN Jahr mit diesem visum in Thailand bleiben. 

Alternative: man macht im Heimatland ein METV, oder ein 1-Jahr gültiges Multi-Entry Non-Imm-O. 

Sollten sie dafür AUCH noch KV's verlangen, wäre es kein Beinbruch, alles machbar, deutsche PKV wird akzeptiert (ganz zu schweigen davon dass man eh eine haben sollte)

Aus dem Multi Entry Tourist Visum lassen sich 9 Monate Aufenthalt herausholen. Aus dem Non-Imm-O bis zu 15 Monate
« Letzte Änderung: 12. Oktober 2019, 13:22:46 von crazygreg44 »
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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #260 am: 12. Oktober 2019, 13:17:53 »

@crazyggreg44   nun verschrecke ich dich einmal

1. m.e. wird auch eine auslaendisch assekuranz akzeptiert solange eine akkreditierung fuer los vorliegt.
2.offenbar werden extension retirement , die aus non-oa hervorgehen in die kvpflicht einbezogen, siehe thaivisa, nongkhai immi
ein neuseelaender hatte nachgefragt.
3. das foreign insuance certificate beizubringen fast unmoeglich siehe unten 2 direktoren muessen zeichnen
4 neben dem non-oa sticker wird eine annotation mit kvpolicen verfalldatum eingetragen.

vg
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Alex

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #261 am: 12. Oktober 2019, 13:26:11 »

Ne ne Peter .... alte weisse Männer erschreckt man nicht so schnell !!!

Mein Plan B , sieht abgesehen davon , daß bei mir in all den Jahren noch keiner Flugscham diagnostiziert hat
in dem Fall anders aus ... ich werde diesen Chaoten dann meine Kaufkraft hier im Land entziehen und befürchte
für das Land einen allgemeinen Exodus von uns alten weisen Männern und deren Kaufkraft !

Ps. die 3 Direktoren haben mich auch verwundert , ich weiß gar nicht ob meine PKV so viele hat für diesen Fachbereich
anscheinend sind die hier wohl üblich , oder die PDF Pamphlet Ersteller sind vollkommen Betriebsblind !
« Letzte Änderung: 12. Oktober 2019, 13:32:26 von Alex »
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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #262 am: 12. Oktober 2019, 13:31:51 »

@crazyggreg44   nun verschrecke ich dich einmal

1. m.e. wird auch eine auslaendisch assekuranz akzeptiert solange eine akkreditierung fuer los vorliegt.
2.offenbar werden extension retirement , die aus non-oa hervorgehen in die kvpflicht einbezogen, siehe thaivisa, nongkhai immi
ein neuseelaender hatte nachgefragt.
3. das foreign insuance certificate beizubringen fast unmoeglich siehe unten 2 direktoren muessen zeichnen
4 neben dem non-oa sticker wird eine annotation mit kvpolicen verfalldatum eingetragen.

vg
peter1

zu 1)  Versicherungen die NICHT auf der tgia Seite gelistet sind, werden fürs ZWEITE Jahr nicht akzeptiert.

zu 2)  genau, dieser Neuseeländer wollte auf Nong Khai eine bereits 7. "Extension based on retirement" (EOS) machen . .
          die aus einem 7 Jahre zurückliegendem Non-Imm-O/A resultierte . . .  und da hat dem ein übereifriger Immi
         Specht vor den Latz geknallt, dass er eine thailändische KV braucht. Dabei sind die Regeln noch gar nicht in Kraft
         und gelten schon gar nicht für Folge-"EOS" bereits in Thailand lebender Expats mit einem "Rentnervisum" (ich
         schreib jetzt mal extra diesen falschen Begriff damit auch alle verstehen was gemeint ist

zu 3) das foreign insurance certificate benötigt man NUR und AUSSCHLIESSLICH auf Botschaft oder Konsulat in
        Deutschland! Also schickst Du das an Deine deutsche Auslands-PKV und lässt sie das bestätigen !Bitte die Dame von
        der Poststelle eine Unterschrift hinzu zu fügen unter "2. Direktor" ;) oder unterschreibe das doch selbst !!!  ;)

zu 4) das ist nebensächlich, sollen sie's doch machen. Von mir aus können sie mir den Sticker auf die Stirn kleben.
         Wenn ich in Deutschland ne Jahres-PKV für Thailand abschliesse, dann schliesse ich eben für 13 Monate ab und
         habe damit alle Eventualitäten abgedeckt. Und die Botschaft/Konsulat prüft doch ob die KV-Police für den
         gewünschten Zeitraum gilt. Sind es zuwenig Tage, dann gibts halt kein Visum.  Das ist doch logisch.


Ich habe gerade nachgedacht. Kurz bevors Non-Imm-O/A abläuft, reist man in ein Nachbarland. Dann kommt man mit einem Visa Exempt für 30 Tage zurück,  und das kann man um weitere 30 Tage verlängern. Dafür braucht es keine Thailändische PKV und es sind 14 Monate Aufenthalt, wenn man ganz schlau ist schliesst man seine PKV für exakt diesen Zeitraum ab und kann ruhig schlafen
« Letzte Änderung: 12. Oktober 2019, 14:05:06 von crazygreg44 »
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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #263 am: 12. Oktober 2019, 13:32:20 »

alex, da pflichte ich dir bei ein  neues exodusprogramm.

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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #264 am: 12. Oktober 2019, 13:35:58 »

alex, da pflichte ich dir bei ein  neues exodusprogramm.

mfg
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schreckt mich alten weisen Mann nicht, da hatte Alex recht  C-- :]

 . . ich bin doch der zweite Direktor von diesem Irrenhaus !  Unterschriftenunberechtigt !


aber lies doch was ich schrieb zu den Alternativen METV oder Multi Entry Non-Imm-O
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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #265 am: 12. Oktober 2019, 13:47:41 »

Exodus . . . . . .

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Alex

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #266 am: 12. Oktober 2019, 13:52:30 »

Meine PKV hat sicherlich keine Dependance hier in Thailand ... das wurde im BPH immer über die
Roland ( mit Sitz in Köln ) über überhöhte Rechnungen bewerkstelligt !

Im Bungrumrad ging es bei einer Kostenübernahme Erklärung auch ganz ohne die Kölner Abzocker
von Roland bei einer Summe von 1,4 Mio THB  in 2016 .

Im Gegenzug meiner PKV wurden die vom Bungrumrad dann aufgefordert , nach G O Ä ( Gebühren
Odnung Ärzte ) abzurechnen bevor sie die Kosten Deckungszusage der D PKV erhalten . Das haben
die in BKK unverzüglich und sofort gezeichnet !
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peter1

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #267 am: 12. Oktober 2019, 14:08:55 »

alex, da pflichte ich dir bei ein  neues exodusprogramm.

mfg
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schreckt mich alten weisen Mann nicht, da hatte Alex recht  C-- :]

 . . ich bin doch der zweite Direktor von diesem Irrenhaus !  Unterschriftenunberechtigt !


aber lies doch was ich schrieb zu den Alternativen METV oder Multi Entry Non-Imm-O


die  non-om mia variante ist die guuenstigste, da kein finanz nachweis  erforderlich, dann kaeme marriage  extension beide sind nicht kv gefaehrdet.

grusspeeter1
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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #268 am: 12. Oktober 2019, 17:38:52 »

Der Tanz geht los !!!!

Original-Text:

 I have no info outside of this, but would be interesting to confirm this for anyone going to Chang Mai immigration over the next few weeks.

Officer have confirmed that any person who has previously held an OA visa and then extended it inside Thailand WILL NEED health insurance for the renewal. This means if you arrived 3 years a go on an OA visa and since then have been getting extensions in Chiang Mai, you will need to show health insurance at your next extension.

I'm editing this to include nong kai immigration who have said to a member in another forum, almost exactly the same thing... extensions of stay for those who held a previous OA will also be required to have qualifying health insurance.

Ich habe keine Informationen darüber, aber es wäre interessant, dies für jeden zu bestätigen, der in den nächsten Wochen zur Immigration nach Chang Mai geht.

Der Beauftragte hat bestätigt, dass jede Person, die zuvor ein OA-Visum hatte und es dann in Thailand verlängern möchte, für die Verlängerung eine Krankenversicherung benötigt. Das bedeutet, wenn Sie 3 Jahre nach Ihrer Ankunft mit einem OA-Visum anreisen und seitdem die Extension (EOS) in Chiang Mai erhalten, müssen Sie bei Ihrer nächsten Verlängerung eine Krankenversicherung vorweisen.

Ich füge dies hinzu, um die Nong-Kai- Immigration mit einzubeziehen, die einem Mitglied aus Neuseeland in einem anderen Forum gesagt haben, fast genau das Gleiche ... Verlängerungen des Aufenthalts für diejenigen, die eine vorherige OA hatten, müssen ebenfalls eine qualifizierte thailändisch akkreditierte Krankenversicherung haben.
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crazygreg44

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für den dauerhaften Aufenthalt in TH?
« Antwort #269 am: 12. Oktober 2019, 17:45:09 »

 the police orders have already been issued. AND it specifically mentions people who get yearly extensions of stays based on being over 50 (retirement) who HAD held an O-A visa before getting their extension. People in that situation WILL require insurance, BUT people who are on yearly extensions off a former Non-Imm-O visa (note there is no A after the O) will NOT be required to have an insurance

Die Police Orders wurden bereits erteilt. UND es werden insbesondere Personen erwähnt, die eine jährliche Verlängerung des Aufenthalts erhalten, wenn sie älter als 50 Jahre sind (Extension based on retirement  kurz EOS), die vor der Verlängerung ein Non-Imm-O/A-Visum hatten. Personen, auf die dies zutrifft, benötigen eine Versicherung, ABER Personen, die eine jährliche Verlängerung ausgehend von einem Non-Imm-O-Visa erhalten sind NICHT verpflichtet.

Da haben sie sich eine grosse Gruppe herausgefischt, die jetzt die neuen Erforderniss erfüllen müssen. Es sind ja laut Aussage des Innenministeriums über 80,000 Non-Imm-O/A Halter unterwegs, oder eben schon auf EOS. Die thailändische Versicherungsindustrie leckt sich die Finger.

Nee, Lösung ist: heimfliegen, METV machen oder Non-Imm-O
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