Hallo Jock,
Sorry, deine Antworten zeigen mir, dass aus einen meinen Fragen nicht zu erkennen war, um was es mir ging. Wenn man in Deutschland einen Antrag auf unbeschränkt steuerpflichtig stellt, muss man vom Thailändischen Finanzamt beglaubigtes Einkommensnachweis über sein Einkommen in Thailand beifügen. Auch wenn man kein Einkommen in Thailand hatte, muss das beglaubigt werden. In dem Fall steht dann bei Einkommen eine 0 drin.
Steuerjahr 2016 2 Zinsauszahlung für Sparbuchanlagen
Die Mitarbeiterin vom thailändischen Finanzamt nahm dann alle meine Unterlagen und hat sich erst einmal entfernt. Als sie wiederkam hat sie dann mir erklärt, um diese Bescheinigung zu bekommen, müsse ich vorher eine Steuererklärung über dieses Einkommen machen. Das hätte sie dieses Mal für mich gemacht, aber für das nächste Mal müsste ich das dann vorher selber machen. Sie hat mir dann alle notwendigen Daten gegeben Steuernummer, Link fürs Internet und auch die Zugangsdaten für die Site. Ich bekam dann auch den Einkommensnachweis nach ein paar Tagen per Post zugesandt.
Steuerjahr 2017 1 Zinsauszahlung für Sparbuchanlagen Laufzeit 5 Monate Okt 2016 -Feb 2017
Ich habe die geforderte Steuererklärung im Internet abgegeben und ausgedruckt. Dann bin ich mit allen Unterlagen zum thailändischen Finanzamt gegangen und hatte auch wieder die gleiche Mitarbeiterin wie im Jahr davor. Als dann auf mein Einkommen in Thailand gesehen hatte, dann ging es los und die Fragen die sie dann stellte hatten auch einen ganz anderen Tonfall.
Warum ist das Einkommen so niedrig, wo ist das ganze Geld geblieben, was haben sie mit dem ganzen Geld gemacht, haben sie das Geld wieder angelegt? Meine Antwort war Ja ich habe das Geld wieder angelegt. Sie nahm dann alle Papiere mit und ich ging dann auch wieder nach Hause.
Nach kurzer Zeit kam der Anruf vom Finanzamt, ich solle vom Anlagebuch und meinem Bankbuch Kopien machen und dann damit wieder zum Finanzamt kommen. Die Anlage die sie sehen wollte ging über 12 Monate vom Feb 2017 -Feb 2018. Da wir uns im März 2018 befanden, habe ich auch noch die das Buch für die aktuelle Anlage mitgenommen die auch über 12 Monate vom Feb 2018 -Feb 2019. Als ich wieder im Finanzamt war, hat sie dann meine Aussage bestätigt bekommen, dass ich das Geld wieder angelegt hatte. Aber es ging weiter. Das Buch ist ja auch schon wieder geschlossen. Ja sagte ich, die Anlage ging doch auch nur bis Feb 2018. Ich habe dann gleich weiter gemacht und ihr die Zinsen dieser Anlage im Bankbuch gezeigt und auch das Buch mit der neuen Anlage gezeigt.
Vielleicht ist es jetzt etwas besser verständlich, warum ich die beiden Fragen gestellt habe.
Wie kann man denn dem thailändischen Finanzamt beweisen, dass man einem Steuerjahr kein Einkommen in Thailand hatte ?
Wie geht denn das thailändischen Finanzamt mit Einkommen aus Zinsen um, die als steuerfrei erklärt wurden ?