@Alex
Den ehrlichen oesterreichischen Thaisteuerzahler - gibt es denn ueberhaupt ?
Die Antwort ist NEIN !
Zum besseren Verstaendnis des oesterreichischen Falls :
Mit der Abmeldung des Wohnsitzes bei der Pensionsversicherung faellt man aus der unbeschraenketen
Steuerpflich heraus und in die beschraenkte hinein.
Folge ist,dass die Pensionszahlungen steuerfrei auf ein gewuenschtes Konto (Inland oder Ausland) ueber-
wiesen werden. Und das seit Jahren,ohne eine Aufforderung irgendetwas beweisen zu muessen.
Mit Datum 9.12.2011 erreichte uns in den letzten Dezembertagen ein Schreiben der Pensionsver-
sicherung,dass das beiliegende Formular (ZS-QU1),unterfertigt von der thailaendischen Steuer-
behoerde, bis 15.2.2012 zurueckzusenden ist.
Vorsorglich wird jedenfalls der Pensionsbezug ab Jaenner 2012 versteuert.Bei Nichteintreffen des
ordnungsgemaess bestaetigten Formulars,werden die Pensionsbezuege fuer 2011 zur Gaenze versteuert
und oberdrein steht die Drohung,Meldung ans Finanzamt zu machen,dem es dadurch ermoeglicht wird,
rueckwirkend weiter 4 Jahre nachzuversteuern.
Den Punkt,den die thailaendischen Finanzaemter bestaetigen sollen,nennt sich "Ansaessigkeitsbescheinigung".
Also,es wird auf diesem Formular kein Nachweis gefordert,dass man hier Steuern zahlt.
Wer jetzt glaubt,das Rennen waere gelaufen und er eilt zu seinem Finanzamt um dort das Formular
vorzuweisen und zu bitten,doch hier zu unterschreiben und dort noch schnell den "Garudastempel"
draufzudruecken,geht fehl.
Man stellt dort in Aussicht,die Unterschrift zu leisten,wenn vorher eine Steuerkarte geloest wird und die
schnell errechnete Steuer bezahlt wird.Der Beweis fuer die Deklaration ist aus dem Bankbuch zu erbringen.
Ist dies alles geschehen,hat man grosse Muehe und es bedarf laengerem guten Zuredens,dass der Vor-
gesetzte seine Unterschrift leistet.Darunter wird noch der Funktionsstempel (in Thai) gesetzt.
Gaenzlich ausgeschlossen ist,dass das Formular abgestempelt wird.
Da die Funktionsbezeichnung in Wien nicht lesbar ist,war die Frage,ob es zu uebersetzen waere,
und womoeglich noch beglaubigen zu lassen.
Eine Beglaubigung hat jedenfalls das Konsulat in Chiang Mai abgelehnt und auf die Botschaft
verwiesen.
Es gaebe in diesem Zusammenhang noch weiter offene Punkte zu klaeren,das wuerde aber
hier zu weit fuehren.
Fazit ist :
Die Terminsetzung ist voellig unakzeptabel.
Der schlichte Rentner,wird genoetigt,hier Steuern zu zahlen,obwohl Thailand darauf bewusst
verzichten wuerde.
Der Einnahmenerfolg fuer den oesterreichischen Fiskus ist gegen Null,wenn jeder Auslands-
pensionaer,dieses Formular beibringt.
Es wird damit klar,dass es eine vornehme Aufgabe des oesterreichischen Fiskus ist,das
Steueraufkommen eines Fremdstaates zu erhoehen.
Jock