Das Ausländeramt händigt aber trotzdem keine deutschen Pässe aus und beantragen kann man den da auch nicht. Denk mal scharf nach, wo du deinen her hast
Tom, ich mische mich ja nicht gerne in "harte" Diskussionen ein, aber
die Staatsbürgerschaft wird schon beim Ausländeramt beantragt (kann ja auch in jedem Bundesland anders ein!) und dort auch nach Erfüllung der Voraussetzungen genehmigt. Sie wird dann (zumindest in RPL) von einem politischen Beamten (bei uns vom Landrat) in einer "Feierstunde" als Urkunde (DIN A4) überreicht. Damit geht man dann zum Einwohnermeldeamt und beantragt seinen Pass, dauert ca. 4 Wochen und kostet z.Zt. 81 €.
nein, die deutsche Staatsangehöigkeit wird bei einem Einbürgerungsamt beantragt und wenn die Bedingungen erfüllt werden. dann gibt es die Deutsche Staatsangehörigkeit, sie bekommt dann eine Urkunde.
Mit dieser geht sie zum Bürgeramt und beantragt den deutschen Pass.
Ich habe im Einbürgerungsamt über 10 Jahre lang gearbeitet.
In Berlin war es vor etwa 20 jahren so, dass es wenige Thais die deutsche StAAng beantragt haben, denn sie mussten sich aus der Thai entlassen lassen, was auch vollzogen wurde.
Erst als die Thais, ihr Recht änderten, jeder Ex Thai kann eine ID karte bekommen, dann gab es es mehr Einbürgerungen. Die haben dann die deutsche bekommen und mussten jede 6 Monate auf die Thai Botschaft und nachweisen, dass sie den Antrag auf Entlassung gestellt haben. Dann gab es ein vorgefertigtes Schreiben von der Thai Botschaft in deutsch:
Tenor, der Antrag auf Entlassung wurde abgegeben und das Verfahren wird eingeleitet, Ergebnis ist auf unbestimmte Zeit zu erwarten
Das habe ich bekommen und in die Akte abgeheftet. Dann Wiedervorlage in 6 Monaten und das gleiche Theater.
Jetzt haben sie sich durch gerungen, die Doppelstaatlichkeit an zu erkennen. Was ja auch sinnvoll ist