Nun das heißt für mich NIEDERLASSUNGS RECHT und nicht Erlaubnis !Was die Wert ist muß man sich erst mal schmecken lassen
.
Seit 1. September 2011 wird die Niederlassungserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat ausgegeben.
Die Eintragung der Niederlassungserlaubnis in den Nationalpass in Form eines Aufklebers findet nicht mehr statt.
Soweit dies bei einzelnen Behörden immer noch geschieht, ist dies rechtswidrig.
Fakt ist : meine Frau möchte nach 10 Jahren Abstinenz Deutschland besuchen . Sie hat einen angemeldeten Deutschen Wohnsitz
und in einem ihrer alten Pässe dieses Niederlassungsrecht verbrieft .
Dazu in weiser Voraussicht , ein Schreiben des zuständigen Ausländeramtes in Pfaffenhofen , daß diese Niederlassungsrecht
nicht nach 6 Monaten Abwesenheit verfällt ! Diese Pass-Einstempelung möchte sie auch gegen die entsprechende Karte tauschen ,
dafür ist eine persönliche Vorsprache beim Ausländeramt notwendig !
Sie ist weiterhin im Besitz eines gültigen Ausweises der Deutschen RV süd , eines Deutschen Führerscheins für PKW ,
den sie entgegen meines Rates gegen einen 5 Jahre gültigen EU FS umtauschen möchte !
Sie ist im Besitz von 2 Chanot`s und könnte genügend Einkommen nachweisen , also mit 50 + kein Problem für
ein Besuchs Visum , initiiert von ihrer gut situierten Deutsch-Thai Verwandtschaft zu bekommen !
Warum braucht also eine Thai seit 20 Jahren verheiratet mit einem Deutschen bei diesen Voraussetzungen ein VISA
und muß sich einem Menschen unwürdigen Interview bei der Deutschen Botschaft stellen
Ein Land indem nur noch Migranten gut und gerne leben wollen