Warum werden hier wieder einmal Äpfel mit Birnen verglichen? Und dann irgendwelche Schlussfolgerungen gezogen?
Die Mehrzahl der Flüchtlinge sind natürlich keine politischen Flüchtlinge. Sie flüchten vor Krieg. Das ist kein Asylgrund. Aber in Deutschland muss man einen Asylantrag stellen. Und wenn es Kriegsflüchtlinge sind, bekommen sie Bleiberecht. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention.
Warum liest ein @Hancock nicht mal in seinen Pro - buntkarierten, gutmenschlich und multikulturellen eigenen Beitraegen nach wie es tatsaechlich um Kriegsfluechtlinge und dem Bleiberecht nach der Genfer Fluechtlingskonvention bestellt ist ?
Wie beispielsweise in diesem Thema als @Suksabai just direkt vor ihm beweist, dass die Aepfel und Birnen des Hancock faulig, madig und daher fuer den normalen Menschen ungeniessbar sind:
Der große Irrtum im Asylrecht
Wann immer hierzulande in der politischen Diskussion etwas am Asyl- oder Flüchtlingsrecht restriktiv geändert werden soll, ertönt der Hinweis auf Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) oder Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wie auf ein Tabu, eine unantastbare Monstranz, die da herumgetragen wird.
Vor etlichen Monaten hat Großbritannien die EMRK außer Kraft gesetzt. Verräterischerweise wurde dies in der Presse mehr oder weniger verschwiegen. Man stelle sich vor, Österreich hätte das getan! Aber tatsächlich ist eben auch unter Geltung von GFK und EMRK vieles machbar, wenn man den politischen Willen dazu hat. Die Konvention wird viel zitiert und wenig gelesen.
Ursprünglich stammt die GFK aus dem 28. Juli 1951 und galt nur für Europa, de facto für Flüchtlinge aus dem Machtbereich des Kommunismus. Da war es einfach (und diente der Propagierung westlicher Werte), großzügig zu sein. Erst am 31. Jänner 1967 wurde sie weltweit ausgedehnt. 137 Staaten haben sie ratifiziert, selbst Sudan, Iran, Kongo, Kenia, Somalia, Ex-Jugoslawien, Israel oder die Türkei.
Die GFK begründet keine Einreiserechte für Individuen, sie gewährt kein Recht auf Asyl, sie ist ein Abkommen zwischen Staaten, sie normiert - recht interpretationsfähig - das Recht im Asyl, nicht auf Asyl. Das Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft bleibt jedem Unterzeichnerstaat selbst überlassen. Natürlich (nach GFK-Artikel 1) kann ein Flüchtling zurückgeschickt werden, wenn die Umstände, aufgrund derer er anerkannt wurde, wegfallen.
Artikel 2). Artikel 9 verschärft das: "Keine Bestimmung dieses Abkommens hindert einen Staat (. . .) bei Vorliegen schwerwiegender und außergewöhnlicher Umstände daran, gegen eine bestimmte Person vorläufig Maßnahmen zu ergreifen, die dieser Staat für seine Sicherheit für erforderlich hält." Illegale Einreise eines Flüchtlings kann durchaus bestraft werden, nur dann nicht, wenn der Flüchtling "unmittelbar aus einem Gebiet kommt, in dem Leben oder Freiheit bedroht waren" und "vorausgesetzt, dass er sich unverzüglich bei den Behörden meldet und Gründe darlegt, die die unrechtmäßige Einreise rechtfertigen".
Es ist ebenfalls eine Legende, dass die Artikel 32 und 33 der GFK die Ausweisung jedes anerkannten Flüchtlings verböten. Diese (Artikel 32) ist "aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" möglich. Sogar, ohne dass der Flüchtling Rechtsmittel einlegen kann ("zwingende Gründe für die öffentliche Sicherheit", Artikel 32, Abs. 2). ...
... Jeder Drogendealer könnte also - auch als anerkannter Flüchtling - in ein Land, in dem ihm sehr Gravierendes droht, ausgewiesen werden; auch jeder, der seine Ausweispapiere vernichtet, Pässe (ver)fälscht oder sonst wie - per schwerem Vergehen - selber Ausweisungshindernisse erzeugt. Wer wirklich ernsthaft um Leib und Leben fürchtet, und nur das ist Asylgrund, wird das auch nicht tun.
WeiterlesenOder im Tip-Thema:
http://forum.thailandtip.info/index.php?topic=16934.msg1202636#msg1202636Selbst UNHCR muss zugeben, dass es @Hancock's Gutmenschen-Phantasie unreal ist, denn es heisst dort:
Gilt als Flüchtling, wer vor Krieg oder Kriegsfolgen wie Hungersnot und ethnischer Gewalt flieht?
Die Genfer Flüchtlingskonvention, das wichtigste Instrument des internationalen Flüchtlingsrechts, bezieht sich nicht explizit auf Menschen, die vor Konflikten fliehen, obwohl in den letzten Jahren die meisten großen Flüchtlingsbewegungen durch Bürgerkriege ausgelöst wurden, in denen religiöse, ethnische oder Stammesgewalt eskalierten.
UNHCR vertritt jedoch den Standpunkt, dass Personen, die aus diesen Gründen fliehen und deren Staat sie nicht schützen kann oder will, als Flüchtlinge anzusehen sind. In regionalen Instrumenten wie der afrikanischen OAU-Konvention und der lateinamerikanischen Erklärung von Cartagena wird diese Auffassung ebenfalls vertreten.
Einige Länder meinen jedoch weiterhin, dass Menschen, die vor Kriegsgeschehen fliehen - oder die Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure wie Milizen oder Rebellen fürchten - keinen Flüchtlingsstatus erhalten sollten. UNHCR ist hingegen der Ansicht, dass für die Bestimmung der Flüchtlingseigenschaft nicht der Urheber der Verfolgung ausschlaggebend ist, sondern ob die Person internationalen Schutz benötigt, weil dieser in ihrem Herkunftsland nicht gegeben ist.
Quelle: Hier klickenDie Ansichten und der Standpunkt des UNHCR, inbegriffen der dubiosen Meinung eines @Hancock sind in der Realitaet der kriminellen Mehrheit der Asylforderer als illegaler "Fluechtling" vollkommen uninteressant.
Von 2605 AsylForderer aus NordAfrika sind 99,92 Prozent AsylBetrüger
Die Antwort auf eine kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke von der Linke-Fraktion enthüllt das Ausmaß des Asylmissbrauchs in Deutschland. Demnach wurde 2015 nur zwei Personen aus den Maghrebstaaten Marokko, Algerien und Tunesien Asyl gewährt, wie die Zeitung „Die Welt“ schreibt. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2015 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über insgesamt 2.605 Asylanträge von Bürgern aus den drei nordafrikanischen Staaten entschieden. Die Anerkennungsquote liegt also bei weniger als ein Promille!
Welche Ausmaße der Asylmissbrauch durch Nordafrikaner angenommen hat, verdeutlicht folgende Zahl. Im Vorjahr kamen aus Marokko, Algerien und Tunesien zusammen etwa 26.000 Personen illegal in die Bundesrepublik. Die ungebetenen Gäste werden von der „Welt“ übrigens den Vorschriften der politischen Korrektheit entsprechend als „irreguläre Migranten“ bezeichnet.
" ! Das Grundrecht auf Asyl ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht. Weder Krieg noch Hunger noch Krankheit noch Perspektivlosigkeit begründen den in Artikel 16 Grundgesetz festgeschriebenen Anspruch auf Asyl. Er ist den politisch Verfolgten vorbehalten. ! "
WeiterlesenUeber die folgenden Ansichten sollte man als Antwort besser den Mantel des Schweigens anziehen.
Im Thema "Wer schädigt Deutsche Werte und sogar Kulturgut ? " ist zu lesen:
--- Zitat ---In den Medien werden AfD,PEGIDA und NPD Befürworter als Mob,Nazis,Unbelehrbare beschimpft und diffamiert
obwohl sie nur die Wahrheit sagen und zu dem stehen was sie vertreten
--- Ende Zitat ---
@Hancock: Hast du mal in den sozialen Medien gelesen, wie hasserfüllt diese Leutchen sind, und was für ein menschenverachtendes Zeugs die schreiben? Die werden nicht als Mob,Nazis,Unbelehrbare beschimpft und diffamiert, die sind es!
--- Zitat ---Wer es bis jetzt nicht begriffen hat dass unser gewohnter Lebensstiel nicht mehr möglich ist soll doch mit den Konsequenzen leben
--- Ende Zitat ---
@Hancock: Mein Lebensstil hat sich nicht geändert! Mache ich etwas falsch?
--- Zitat ---Na ja, wenn ein Bundesminister wie Siegmar Gabriel das eigene Volk und seine eventuellen Wähler als "Pack" bezeichnet, braucht man sich nicht zu wundern!
--- Ende Zitat ---
@Hancock: Naja, Gabriel hat die Pegida-Leute als "Pack" bezeichnet, und nicht das eigene Volk. Ein kleiner, aber feiner Unterschied. Auch wenn diese Leutchen dauern "Wir sind das Volk" gröhlen.
-- Zitat ---Ich sehe da keinen Unterschied!
--- Ende Zitat ---
@Hancock: Du siehst keinen Unterschied zwischen Pegida und dem deutschen Volk? Oha! Und Hetzer darf man nicht als das bezeichnen, was sie sind?
--- Zitat ---Inzwischen ist es so das jeder Auslaender in Bus und Strassenbahn sagt er ist Fluechtling nur um nicht bezahlen zu muessen
--- Ende Zitat ---
@Hancock: Wo hast du denn das her? Grimm's Märchen?
Die Realitaet:
Interne Dienstanweisungen der Deutschen Bahn: "Flüchtlinge werden grundsätzlich befördert auch ohne Fahrschein".
Freie Fahrt für Flüchtlinge per Bahn und Bus. Dienstanweisungen der Deutschen Bahn AG an Kontrolleure und Fahrer: "Flüchtlinge werden grundsätzlich befördert auch ohne Fahrschein. Der Fahrer entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen wer Flüchtling ist - im Zweifel mitnehmen."
Die unten fotografierte Dienstanweisung aus Waldshut ist keine Ausnahme. Generell gibt es bei der Deutschen Bahn die Anweisung, Flüchtlinge gratis fahren zu lassen. Das Ermessen darüber, ob jemand Flüchtling ist oder nicht, liegt beim Kontrolleur oder bei Bussen beim Fahrer. Heisst im Klartext: Bußgeldzahlung oder Knast für Deutsche ohne Fahrschein, freie Fahrt für alle anderen. Zu welchen sonderbaren Zuständen das führt, kann man an den Beispielen weiter unten ablesen.
Freie Fahrt für Flüchtlinge
Deutschland: ein gescheiterter Staat
Anonymer Augenzeugenbericht von Mittwoch, 30.09.2015:
Heute in einem ICE nach Stuttgart. Ich sitze bis Karlsruhe allein im 1. Klasse Abteil, dort steigen drei junge, arabisch aussehende Männer ein. Kurz darauf Fahrkartenkontrolle, ich weise mein Ticket vor.
"We refugees!" sagen meine Mitfahrer sofort.
Der Kontrolleur und ich schauen uns kurz an, ich sehe in seinem Gesicht Hilflosigkeit und Resignation.
Ich bin wütend und fühle mich zutiefst hilflos und verzweifelt. Die "refugees" lachen, als der Kontrolleur sich zum Gehen wendet. Ich verstehe nicht, was sie sagen, schliesse aber aus ihrem Tonfall, dass sie sich total cool finden.
WeiterlesenAuf der Fahrt von Frankfurt/a.M. mit dem Nachtzug der aus Zuerich kam, konnte ich bei meiner Weiterfahrt nach Dresden am 4.August 2016 ebensolche unhaltbaren Zustaende mit illegalen Eindringlingen nach Deutschland beobachten.
Rudelweise, in Grossfamilienstaerke belegten sie ohne Platzkarte reservierte Plaetze, campierten in den Gaengen und den Fahrradabteilungen und erfreuten sich an der fehlenden Ticketkontrolle weil tatsaechlich ab Frankfurt bis weit hinter Leipzig kein Schaffner zu sehen war.
Bei meiner Recherche nach 2 Stunden Zugfahrt ob der fehlenden Fahrscheinkontrolle erwischte ich die DB-Zugbegleiterin ruhend in einem seperaten Abteil.
Sie offenbarte mir, dass des Nachts auf dieser Strecke keine Kontrollen stattfinden wuerden.
Auf meiner Frage wegen den ohne Fahrschein anzutreffenden Illegalen antwortete sie:
Da muesse ich mich bei Frau Merkel beschweren !
"Selbstverstaendlich" war auf der ganzen Fahrt wie in soveraenen Staaten z. B. Thailand ueblich, keinerlei polizeilichen - oder militaerichen Beamte (Bundesgrenzschutz usw.) zur Kontrolle der Ausweipapiere von verdaechtigen Auslaendern zu sehen.
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